Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 394
Betreff: Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.04.2019, § 3864 Ziffer II + III - NR 773/19 CDU/SPD/GRÜNE, OA 278/18 OBR 4, M 82/16 - Die Ziffern II, 1. a bis d werden nach Fallgruppe "A" nach § 17 (6) GO StVV bearbeitet. Bericht zu Ziff. II, 1. e des Beschlusses der StVV vom 04.04.2019, § 3864 Der Magistrat hat alle notwendigen Schritte eingeleitet, die zur Umsetzung der Maßgaben aus dem Beschluss der StVV vom 04.04.2019, § 3864 notwendig sind: Die geforderte Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Land Hessen, die erste Regelungen zur Realisierung der Einhausung trifft, liegt im Entwurf abgestimmt vor. Ein wesentlicher Punkt in der Verwaltungsvereinbarung ist die Beauftragung der "Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES)" mit der Erarbeitung einer Entwurfsplanung und einer Kostenschätzung zur Realisierung der Einhausung der A 661 über eine Länge von rd. 1.000 m (Variante L 2). Die DEGES hat für die Erarbeitung einer Entwurfsplanung und für die Erstellung eines Zeit- und Maßnahmenplanes eine Kostennote vorgelegt. Für die Beauftragung der DEGES sind Mittel bereit zu stellen. Hierfür wird zurzeit ein gesonderter Vortrag des Magistrates an die Stadtverordnetenversammlung vorbereitet. Die Beschlussfassung über die entsprechende Mittelbereitstellung ist die Voraussetzung zur Paraphierung der genannten Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem Land. Der Magistrat wird bei der weiteren Umsetzung der Maßgaben aus dem Beschluss § 3864 unaufgefordert berichten, wenn zum vorgenannten Sachverhalt wichtige neue Erkenntnisse erlangt und Ergebnisse erzielt worden sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. November 2019 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 773 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 28. Februar 2019. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und GRÜNE gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)