Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen
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Zusammenfassung
Die Einhausung der Bundesautobahn A 661 bietet eine Chance zur Stadtentwicklung, um Stadtgrün und Stadtklima zu nutzen. Durch eine Neubewertung der Einhausungslänge wird die neue Variante "L 1 +" verfolgt, welche die vorhandenen Brückenbauwerke ersetzt und an die zukünftige Straßenbahnführung nach Bad Vilbel angepasst wird. Der Magistrat plant, die Entwurfsplanung bis Ende 2024 abzuschließen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Friedberger Landstraße — 37 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Umweltverschmutzung technisch erschweren05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Luftqualität an der Friedberger Landstraße weiter verbessern24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sperrung der Hofhausstraße hier: Informationspolitik des Magistrats15.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Friedberger Landstraße per E-MailBericht
Gemäß der mit der DEGES und dem Land geschlossenen Vereinbarung werden die Arbeiten an der Entwurfsplanung für die Einhausung fortgesetzt. Im Zuge der laufenden Entwurfsplanung haben geänderte Randbedingungen, auf die die Stadt Frankfurt am Main u.a. durch Vorgaben der Autobahngesellschaft zum Ausbau der A661 Rücksicht zu nehmen hat, zu einer Neubewertung der Einhausungslänge und somit der Vorzugsvariante geführt. Sowohl Maßgaben, die aus dem Verfahren zur Ertüchtigung der A 661 und dem kürzlich veröffentlichten Planfeststellungsbeschluss hierzu hervorgegangen sind, und Erkenntnisse aus den Untersuchungen zur Einhausung zu technischen Voraussetzungen angrenzender Brückenbauwerke im nördlichen und südlichen Abschnitt sind die Schlüsselaspekte zu dieser Neubewertung. Im Wesentlichen hat es sich gezeigt, dass der Erhalt der bestehenden Bauwerke - Brücke Friedberger Landstraße über die A 661, - Galeriebauwerk "Seckbach" - Brücke Seckbacher Landstraße über die A 661 - Fußgängerbrücke Berger Straße über die A 661 nicht, wie zunächst angenommen, zielführend ist. In der weiteren Entwurfsplanung wird vielmehr die neue Variante "L 1 +" verfolgt (Verlängerung der Einhausung bis zum westlichen Ende der Galerie "Seckbach" und Rückbau der oben genannten Bestandsbauwerke und Ersatz durch eine verlängerte Einhausung, die im nördlichen Abschnitt auch die statische Voraussetzung für die beabsichtigte Weiterführung der Straßenbahn nach Bad Vilbel berücksichtigen muss). Die Begründung des Variantenwechsels, den Lageplan und die technischen Details der Einhausung in der "L 1 +"- Variante hat der Magistrat bereits mit dem Bericht B 272 vom 26.06.2023 ausführlich dargelegt. Die DEGES und die beauftragten Planungsbüros stellen die Entwurfsplanung zur Einhausung voraussichtlich bis zum 4. Quartal 2024. Der Kosten- und Finanzierungsplan zu den Planungsleistungen wird regelmäßig aktualisiert. Eine Überschreitung des bewilligten Planungsbudgets ist nicht zu erwarten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2024Sie sind hierBB 80Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzenMagistratsbericht
- 14. März 2024OMOM 5318Einhausung der Bundesautobahn A 661Direktanregung
- 14. März 2024OFOF 680/3B 80 - Einhausung der Bundesautobahn A 661Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1141Einhausung der Bundesautobahn A 661Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); fraktionslos (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)