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Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen

Vorlagentyp: B
15 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren7 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Einhausung der Bundesautobahn A 661 bietet eine Chance zur Stadtentwicklung, um Stadtgrün und Stadtklima zu nutzen. Durch eine Neubewertung der Einhausungslänge wird die neue Variante "L 1 +" verfolgt, welche die vorhandenen Brückenbauwerke ersetzt und an die zukünftige Straßenbahnführung nach Bad Vilbel angepasst wird. Der Magistrat plant, die Entwurfsplanung bis Ende 2024 abzuschließen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Gemäß der mit der DEGES und dem Land geschlossenen Vereinbarung werden die Arbeiten an der Entwurfsplanung für die Einhausung fortgesetzt. Im Zuge der laufenden Entwurfsplanung haben geänderte Randbedingungen, auf die die Stadt Frankfurt am Main u.a. durch Vorgaben der Autobahngesellschaft zum Ausbau der A661 Rücksicht zu nehmen hat, zu einer Neubewertung der Einhausungslänge und somit der Vorzugsvariante geführt. Sowohl Maßgaben, die aus dem Verfahren zur Ertüchtigung der A 661 und dem kürzlich veröffentlichten Planfeststellungsbeschluss hierzu hervorgegangen sind, und Erkenntnisse aus den Untersuchungen zur Einhausung zu technischen Voraussetzungen angrenzender Brückenbauwerke im nördlichen und südlichen Abschnitt sind die Schlüsselaspekte zu dieser Neubewertung. Im Wesentlichen hat es sich gezeigt, dass der Erhalt der bestehenden Bauwerke - Brücke Friedberger Landstraße über die A 661, - Galeriebauwerk "Seckbach" - Brücke Seckbacher Landstraße über die A 661 - Fußgängerbrücke Berger Straße über die A 661 nicht, wie zunächst angenommen, zielführend ist. In der weiteren Entwurfsplanung wird vielmehr die neue Variante "L 1 +" verfolgt (Verlängerung der Einhausung bis zum westlichen Ende der Galerie "Seckbach" und Rückbau der oben genannten Bestandsbauwerke und Ersatz durch eine verlängerte Einhausung, die im nördlichen Abschnitt auch die statische Voraussetzung für die beabsichtigte Weiterführung der Straßenbahn nach Bad Vilbel berücksichtigen muss). Die Begründung des Variantenwechsels, den Lageplan und die technischen Details der Einhausung in der "L 1 +"- Variante hat der Magistrat bereits mit dem Bericht B 272 vom 26.06.2023 ausführlich dargelegt. Die DEGES und die beauftragten Planungsbüros stellen die Entwurfsplanung zur Einhausung voraussichtlich bis zum 4. Quartal 2024. Der Kosten- und Finanzierungsplan zu den Planungsleistungen wird regelmäßig aktualisiert. Eine Überschreitung des bewilligten Planungsbudgets ist nicht zu erwarten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Februar 2024Sie sind hier
    BB 80Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen
    Magistratsbericht
  2. 14. März 2024OMOM 5318Einhausung der Bundesautobahn A 661Direktanregung
  3. 14. März 2024OFOF 680/3B 80 - Einhausung der Bundesautobahn A 661Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1141Einhausung der Bundesautobahn A 661Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 4
Sitzung 28 · 12.03.2024
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 80 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUFDPVoltdFfm
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Fraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); fraktionslos (= Enthaltung)

OBR 10
Sitzung 28 · 12.03.2024
TO II, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 80 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 28 · 14.03.2024
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
Anregung an den Magistrat OM 5318 2024 1. a) Die Vorlage B 80 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 680/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 29 · 15.04.2024
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 80 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 26 · 18.04.2024
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 80 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)Volt (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt und Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 26 · 22.04.2024
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 80 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 26 · 23.04.2024
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 80 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)Gartenpartei (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)

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