Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Einhausung der Bundesautobahn A 661 in der Variante "L1+" fortzusetzen, um die städtebauliche Entwicklung und das Stadtklima zu verbessern. Dies erfolgt aufgrund neuer technischer Anforderungen und wird voraussichtlich eine signifikante Verbesserung der ÖPNV-Anbindung und des Lärmschutzes ermöglichen.
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Friedberger Landstraße — 39 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Gefahrensituation Einfahrt Vogelsbergstraße von der Friedberger Landstraße aus kommend19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verzicht auf die geplante Ringstraßenbahn – Abkehr von der Magistratsvorlage M 167 vom 14.10.202219.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verlängerung der Parkraumbewirtschaftungszeit in der Rohrbachstraße08.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Friedberger Landstraße per E-MailBericht
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019, § 3864 bildet die Grundlage für die Beauftragung der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, eine Entwurfsplanung und eine Kostenschätzung zur Autobahneinhausung zwischen den Brücken Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße zu erstellen. Die maßgebliche Variante für die Einhausung war die "L 2" über eine Länge von rd. 1.000 m mit Anschluss der Einhausung an die bestehenden Brücken Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße. Die Option der Realisierung der Einhausungsvariante "L 1" (rd. 1.200 m) mit zusätzlicher Schließung des Galeriebauwerkes Seckbach wurde dabei von der DEGES von Anbeginn der Untersuchung ebenfalls geprüft.
Der Magistrat berichtet unter dem Titel "Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante "L 2") als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima) regelmäßig über den Fortgang der Untersuchungen, zuletzt mit Bericht vom 25.11.2022, B 437.
Die aktuellen Erkenntnisse aus den Untersuchungen führen nunmehr dazu, die Variante "L 2" neu zu überdenken. Maßgeblich dafür sind von der Stadt nicht beeinflussbare Anforderungen aus technischen Regelwerken (RABT/EABT), Maßgaben der Autobahn GmbH des Bundes (Gegenverkehrsbetrieb in beiden Tunnelröhren) sowie Festlegungen, die im Nahverkehrsplan Frankfurt (Verlängerung der Straßenbahn Richtung Bad Vilbel) festgehalten sind.
In Folge resultiert eine Variante "L1+", die den dargelegten Anforderungen Rechnung trägt.
Die technischen Details der Variante "L 1+" sind in der beigefügten Präsentation der DEGES erläutert.
Daraus resultiert, dass aus den genannten Gründen die Planungen zur Einhausung A 661 mit der neuen "L1+" mit Neubau der Brücken Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße fortgesetzt werden muss.
Aus der veränderten Planungsvariante der Einhausung ergeben sich mehrere vorteilhafte Ansätze für die künftige Entwicklung des nordöstlichen Stadtbereiches: Mit dem Neubau der Brücke Friedberger Landstraße werden entscheidende Weichenstellungen und Voraussetzungen zur zukünftigen Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des BGU-Krankenhauses und der Stadt Bad Vilbel gelegt. Gleichzeitig wird durch Schließung des Galeriebauwerkes Seckbacher Landstraße der seit langem gewünschte Lärmschutz für Bornheim/Seckbach deutlich verbessert. Mit dem Bau der Einhausung in der Variante L 1+ werden darüber hinaus alle Voraussetzungen geschaffen, eine nachhaltig wirksame Verbesserung der Grünvernetzung im Planungsbereich zu ermöglichen. Dies alles führt zu dem Ergebnis, dass mit der Variante "L 1+" ein erheblicher Handlungsspielraum zugunsten weiterführender städtebaulicher und landschaftsplanerischer Optionen eröffnet wird.
Der Magistrat wird diese Erkenntnisse nutzen und auf dieser Basis die bereits früher geführten Gespräche mit Vertretern des Bundes und des Landes zur Auslotung finanziellen Fördermöglichkeiten fortsetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Juni 2023 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 773 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 28. Februar 2019. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und BFF gegen LINKE. und dFfm (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Zurückweisung) Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG