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Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort9 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Einhausung der Bundesautobahn A 661 in der Variante "L1+" fortzusetzen, um die städtebauliche Entwicklung und das Stadtklima zu verbessern. Dies erfolgt aufgrund neuer technischer Anforderungen und wird voraussichtlich eine signifikante Verbesserung der ÖPNV-Anbindung und des Lärmschutzes ermöglichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019, § 3864 bildet die Grundlage für die Beauftragung der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, eine Entwurfsplanung und eine Kostenschätzung zur Autobahneinhausung zwischen den Brücken Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße zu erstellen. Die maßgebliche Variante für die Einhausung war die "L 2" über eine Länge von rd. 1.000 m mit Anschluss der Einhausung an die bestehenden Brücken Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße. Die Option der Realisierung der Einhausungsvariante "L 1" (rd. 1.200 m) mit zusätzlicher Schließung des Galeriebauwerkes Seckbach wurde dabei von der DEGES von Anbeginn der Untersuchung ebenfalls geprüft.

Der Magistrat berichtet unter dem Titel "Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante "L 2") als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima) regelmäßig über den Fortgang der Untersuchungen, zuletzt mit Bericht vom 25.11.2022, B 437.

Die aktuellen Erkenntnisse aus den Untersuchungen führen nunmehr dazu, die Variante "L 2" neu zu überdenken. Maßgeblich dafür sind von der Stadt nicht beeinflussbare Anforderungen aus technischen Regelwerken (RABT/EABT), Maßgaben der Autobahn GmbH des Bundes (Gegenverkehrsbetrieb in beiden Tunnelröhren) sowie Festlegungen, die im Nahverkehrsplan Frankfurt (Verlängerung der Straßenbahn Richtung Bad Vilbel) festgehalten sind.

In Folge resultiert eine Variante "L1+", die den dargelegten Anforderungen Rechnung trägt.

Die technischen Details der Variante "L 1+" sind in der beigefügten Präsentation der DEGES erläutert.

Daraus resultiert, dass aus den genannten Gründen die Planungen zur Einhausung A 661 mit der neuen "L1+" mit Neubau der Brücken Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße fortgesetzt werden muss.

Aus der veränderten Planungsvariante der Einhausung ergeben sich mehrere vorteilhafte Ansätze für die künftige Entwicklung des nordöstlichen Stadtbereiches: Mit dem Neubau der Brücke Friedberger Landstraße werden entscheidende Weichenstellungen und Voraussetzungen zur zukünftigen Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des BGU-Krankenhauses und der Stadt Bad Vilbel gelegt. Gleichzeitig wird durch Schließung des Galeriebauwerkes Seckbacher Landstraße der seit langem gewünschte Lärmschutz für Bornheim/Seckbach deutlich verbessert. Mit dem Bau der Einhausung in der Variante L 1+ werden darüber hinaus alle Voraussetzungen geschaffen, eine nachhaltig wirksame Verbesserung der Grünvernetzung im Planungsbereich zu ermöglichen. Dies alles führt zu dem Ergebnis, dass mit der Variante "L 1+" ein erheblicher Handlungsspielraum zugunsten weiterführender städtebaulicher und landschaftsplanerischer Optionen eröffnet wird.

Der Magistrat wird diese Erkenntnisse nutzen und auf dieser Basis die bereits früher geführten Gespräche mit Vertretern des Bundes und des Landes zur Auslotung finanziellen Fördermöglichkeiten fortsetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Juni 2023 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 773 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 28. Februar 2019. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Weitere Vorlagen in diesem Verfahren

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 4
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO II, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 272 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUFDPVoltBFF
Ablehnung:
LinkedFfm
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und BFF gegen LINKE. und dFfm (= Zurückweisung)

OBR 10
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO II, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 272 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 22 · 13.07.2023
TO I, TOP 32
Beraten
Die Vorlage B 272 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 23 · 11.09.2023
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 272 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 20 · 14.09.2023
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 272 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Linke (Zurückweisung)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Zurückweisung) Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 20 · 18.09.2023
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 272 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 20 · 19.09.2023
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 272 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis)

OBR 3
Sitzung 23 · 21.09.2023
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 272 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 24 · 20.02.2024
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 272 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

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