Einhausung der Bundesautobahn A 661 vorantreiben
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die gleichzeitige Planung und Realisierung der Einhausung der A 661 und des Riederwaldtunnels bis 2033, um den Lärmschutz für die Anwohner im Bereich Bornheim und Seckbach zu verbessern. Dies soll durch die Verhandlung mit der Autobahn GmbH über die Nutzung von Investitionen in Lärmschutzwände zur Finanzierung der Einhausung geschehen. Ziel ist es, eine kosteneffiziente und effektive Lösung für die Verbesserung des Lärmschutzes zu erreichen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
- die Planung und Realisierung der Einhausung der A 661 so zu strukturieren, dass diese gleichzeitig mit dem Riederwaldtunnel, dessen Inbetriebnahme für 2033 geplant ist, fertig gestellt wird;
- mit der Zielsetzung einer Fertigstellung bis 2033 die in dem Magistratsvortrag M 184 vom 14.11.2025 genannten Investitionsbeträge in den künftigen städtischen Haushalten und der Finanzplanung unter der Produktdefinition 5.010635 vorzusehen;
- mit der Autobahn GmbH zu verhandeln, dass die von dieser zu tragenden Investitionen für Lärmschutzwände zur Finanzierung der Einhausung eingesetzt werden;
- der Stadtverordnetenversammlung bis 06.03.2026 mitzuteilen
a) ab wann dem Magistrat der von der AutobahnGmbH geplante Fertigstellungstermin für den Riederwaldtunnel 2033 bekannt war und
b) ob der zuvor beschriebene Zeitplan für eine Fertigstellung der Einhausung bis 2033 realistisch ist bzw. welche Gründe zu einer nicht gleichzeitigen Fertigstellung führen können.
Begründung
Für die im Bereich Bornheim und Seckbach im Umfeld der A 661 lebenden Anwohner wäre eine gleichzeitige Fertigstellung der Einhausung der A 661 und des Riederwaldtunnels wegen des dann bestmöglichen Lärmschutzes wichtig. Der Magistratsvortrag M 184 sieht eine Realisierung der Einhausung in der Zeit zwischen 2031 und 2037 und eine Inbetriebnahme in 2038 vor. Dabei ist den Verantwortlichen im Magistrat bekannt, dass mit dem Bau des Riederwaldtunnels in 2026 begonnen werden soll und bei einer Bauzeit von 8 Jahren dessen Fertigstellung voraussichtlich 2033 erfolgen soll. Das würde bedeuten, dass die Autobahn GmbH Lärmschutzwände an der A 661 bauen müsste, die nach Fertigstellung der Einhausung wieder abgerissen werden. Dagegen würden bei einer gleichzeitigen Fertigstellung der Einhausung nicht nur die Kosten für die Lärmschutzwände gespart, die dann zur Finanzierung der Einhausung eingesetzt werden könnten, sondern es käme auch zu einer deutlichen Verbesserung des Lärmschutzes für die betroffenen Anlieger. Im aktuellen Haushaltsentwurf 2026 sind unter der Produktdefinition 5.010635 ab 2026 keine finanziellen Mittel für die Einhausung eingestellt. Das soll wohl jetzt durch den M 184 nachgeholt werden. Allerdings sind darin bis 2030 nur Planungsmittel zwischen 5,1 und 9,7 Mio. EUR vorgesehen. Für den Bau der Einhausung stehen gemäß der M 184 keine Mittel bis Ende 2030 bereit. Das ist unbedingt zu ändern. Bei einer vom Magistrat veranschlagten siebenjährigen Bauzeit muss mit dem Bau in 2027 begonnen werden. Insofern sind in die künftigen städtischen Haushalte und die Finanzplanung nicht nur bis 2030 die Planungsmittel einzustellen, sondern ab 2027 die vom Magistrat veranschlagten Herstellungskosten von 540 Mio. EUR aufgeteilt auf die jährlichen Baukosten bis zur Fertigstellung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2025MM 184Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen hier: Abschlussbericht zu den technischen Planungen der Einhausung und zur KostenermittlungMagistratsvortrag
- 10. Dezember 2025Sie sind hierNRNR 1468Einhausung der Bundesautobahn A 661 vorantreibenSTVV-Antrag · CDU
- 13. März 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 86Einhausung der Bundesautobahn A661 vorantreibenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 184 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (M 184 = Annahme mit der Maßgabe, dass der Bund die Einhausung bezahlen soll; sonst soll ein Baustopp des Riederwaldtunnels verhängt werden) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 184 = Annahme ohne Zusatz, NR 1468 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Bund die Einhausung bezahlen soll; sonst soll ein Baustopp des Riederwaldtunnels verhängt werden) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung)