Meine Nachbarschaft: Bundenweg
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Vorlagen
Falschparken an abgesenkten Gehwegen entlang der Brommstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5709 entstanden aus Vorlage: OF 775/9 vom 19.06.2024 Betreff: Falschparken an abgesenkten Gehwegen entlang der Brommstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, entlang der Brommstraße - jeweils im Kreuzungsbereich mit der Jakob-Heller-Straße, der Schönwetterstraße und der Zum-Jungen-Straße - bauliche Maßnahmen zu ergreifen, die das Parken vor und auf den Übergängen des Gehwegs effektiv verhindern und in der Übergangszeit bis zur Umsetzung dieser Maßnahmen verstärkt zu kontrollieren, ob die Kreuzungsbereiche durch dort geparkte Fahrzeuge versperrt werden. Begründung: Der Ortsbeirat beobachtet hier seit Langem massive Parkverstöße, die nicht nur das barrierefreie Kreuzen der Straßen verhindern, sondern die Nutzung der Gehwege für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen komplett verhindern. Eine Lösung wie im benachbarten Bundenweg an der Ecke zur Inckusstraße (schraffierte Fläche und einige Poller) könnte als Vorbild dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 693 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5719 entstanden aus Vorlage: OF 717/3 vom 13.05.2024 Betreff: Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel Der Magistrat wird gebeten, am Anlagenring im Abschnitt zwischen der Einfahrt der U-Bahn- Linie U5 in den Tunnel und bis hinter den Fußgängerüberweg die innere Autospur dauerhaft abzusperren. Dies dient der Sicherheit der querenden Fußgänger und Radfahrer durch den verringerten Straßenquerschnitt (Räumungsdauer) und der besseren Einsehbarkeit im durch Büsche unübersichtlichen Kurvenbereich. Zusätzlich soll ein großer Gelbblinker zur Sicherheit der Fußgänger installiert werden. Mit der Einrichtung der geplanten Fahrradspuren auf dem Anlagenring an dieser Stelle kann die Maßnahme wieder entfallen. Begründung: Anlässlich wiederholter Baustellen auf dem Anlagenring an der Einfahrt der U-Bahn-Linie U5 in den Tunnel wurde die innere Fahrspur abgesperrt. Dies erfolgte kurz vor der U-Bahn-Einfahrt bis hinter den Fußgängerüberweg zwischen Grünanlage und Verkehrsinsel am unteren Ende der Eckenheimer Landstraße. Die Absperrungen hatten keine negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss (es blieben ja drei Fahrspuren übrig), brachten aber eine deutliche Verbesserung für den die Straße überquerenden Fußgängerverkehr. Der Querschnitt des breiten Anlagenrings war durch die gesperrte Spur reduziert und der Kurvenbereich war viel besser einzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2107 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.07.2024, OA 476 entstanden aus Vorlage: OF 852/10 vom 17.06.2024 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann der Schulsport in Eckenheim und Preungesheim deutlich verbessert in den nachfolgend aufgeführten Schulen zur Verfügung steht: 1. Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle); 2. Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle); 3. Münzenbergerschule in Eckenheim (fehlende Außenanlage); 4. künftige Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude im Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle); 5. künftige Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude im Marbachweg in Eckenheim (fehlende Außenanlage); 6. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle); 7. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Außenanlage ); 8. Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau). Begründung: Es eilt, zumal dadurch auch der Vereinssport in Eckenheim und Preungesheim leidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.01.2025, OF 994/10 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 301 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 10.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 09.09.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 476 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 29. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 12.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 476 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 526 2025 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Die Vorlage OF 994/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5094, 29. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 09.09.2024 Aktenzeichen: 40-2
Falschparken an abgesenkten Gehwegen entlang der Brommstraße verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2024, OF 775/9 Betreff: Falschparken an abgesenkten Gehwegen entlang der Brommstraße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten entlang der Brommstraße - jeweils im Kreuzungsbereich mit der Jakob-Heller-Straße, der Schönwetterstraße und der Zum-Jungen-Straße - bauliche Maßnahmen zu ergreifen, die das Parken vor und auf den Übergängen des Gehwegs effektiv verhindern und in der Übergangszeit bis zur Umsetzung dieser Maßnahmen verstärkt zu kontrollieren, ob die Kreuzungsbereiche durch parkende Fahrzeuge versperrt werden. Begründung: Der Ortsbeirat beobachtet hier seit langem massive Parkverstöße, die nicht nur das barrierefreie Kreuzen der Straßen verhindern, sondern die Nutzung der Gehwege für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen komplett verunmöglichen. Eine Lösung wie im benachbarten Bundenweg an der Ecke zur Inckusstraße (schraffierte Fläche und einige Poller) könnte als Vorbild dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5709 2024 Die Vorlage OF 775/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP, BFF und fraktionslos
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 852/10 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann der Schulsport in Eckenheim und Preungesheim deutlich verbessert in den nachfolgend aufgeführten Schulen zur Verfügung steht. 1. gesperrte Turnhalle der Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim 2. gesperrte Turnhalle der Münzenbergerschule in Eckenheim 3. fehlende Außenanlage der Münzenbergerschule in Eckenheim 4. fehlende Turnhalle der zwei künftigen Integrierten Gesamtschule im ehemaligen Postbankgebäude im Marbachweg in Eckenheim 5. fehlende Außenanlage der zwei künftigen Integrierten Gesamtschule im ehemaligen Postbankgebäude im Marbachweg in Eckenheim 6. fehlende Turnhalle der Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule 7. fehlende Außenanlage der Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule 8. ausstehender Turnhallenneubau für die Carlo-Mierendorff-Schule Begründung: Es eilt, zumal dadurch auch der Vereinssport in Eckenheim und Preungesheim leidet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 476 2024 Die Vorlage OF 852/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenToiletten auf dem Rollschuhplatz/AmiSpielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5564 entstanden aus Vorlage: OF 828/10 vom 18.05.2024 Betreff: Toiletten auf dem Rollschuhplatz/Ami-Spielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735 Vorgang: OM 1887/22 OBR 10; ST 2309/22; ST 735/24 Die Aussage "Im Falle des Ami-Spielplatzes liegt die WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen, Marbachweg/Ecke Gießener Straße in zumutbarer Entfernung und kann von den Besucher*innen des Ami-Spielplatzes genutzt werden" ist absolut unzutreffend. Die Entfernung ist unzumutbar weit und erfordert die Überquerung einer der komplexesten Kreuzungen des Ortsbezirkes. Es ist keinem Kind oder älterem Menschen mit Rollator zuzumuten, die Strecke bis zur Toilettenanlage am Hauptfriedhof zurückzulegen. Der Magistrat wird noch einmal gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Rollschuhbahn/auf dem Ami Spielplatz eine Toilettenanlage installiert werden kann. Begründung: Mit den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass das Konzept "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" überarbeitet wird. Nun wurde den spielenden Kindern und Jugendlichen und allen anderen die Möglichkeit nahegelegt, die öffentlichen Toiletten der WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen Marbachweg/Ecke Gießener Straße zu nutzen. Man kann kleinen Kindern nicht zumuten, eine Strecke zu Fuß zurückzulegen, die die Distanz zwischen zwei U-Bahn-Stationen umfasst, um ein dringendes Bedürfnis zu erledigen. Die Entfernung beträgt nicht 600 Meter, sondern eher 1,4 Kilometer. Kein Kind kann so lange warten und wird sicherlich nicht den Weg zum Friedhof nehmen. Ebenso wenig werden ältere Personen den Weg auf sich nehmen können. So wird es weiterhin vermehrt zu Verrichtungen in Büschen und hinter Hecken kommen, was die Anregung vermeiden wollte. Darüber hinaus fehlt in Eckenheim ein Ort der generationsübergreifenden Begegnung. Das Kirschwäldchen könnte ein solcher Ort werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1887 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2309 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 735 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 568 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Postbankgebäude im Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5547 entstanden aus Vorlage: OF 796/10 vom 08.04.2024 Betreff: Postbankgebäude im Marbachweg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und insbesondere bis wann die von der Bildungsdezernentin im Rahmen der Fragestunde der letzten Stadtverordnetenversammlung in Aussicht gestellten und erforderlichen a) energetischen Sanierungen; b) bisher fehlenden gedeckten und ungedeckten Sportflächen im und am denkmalgeschützten Postbankgebäude bzw. auf dem Gelände realisiert werden sollen. Begründung: Die Frankfurter Bildungsdezernentin erstaunte die Anwesenden einmal mehr mit ihren Aussagen zu den von ihr verantworteten Anmietungen, Investitionen bzw. Leerständen, so auch zum denkmalgeschützten Postbankgebäude im Marbachweg. Das Postbankgebäude soll künftig zwei integrierte Gesamtschulen mit entsprechend vielen Jugendlichen beherbergen. Im Ortsbezirk 10 gibt es bekanntlich keine freien Überkapazitäten in den vorhandenen gedeckten oder ungedeckten Sportflächen, zumal bereits hier zu viele Schulen ohne eigene Sportflächen bestehen. Rasche Abhilfe ist angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Toiletten auf dem Rollschuhplatz/AmiSpielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309/22 und ST 735/24
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2024, OF 828/10 Betreff: Toiletten auf dem Rollschuhplatz/Ami-Spielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309/22 und ST 735/24 Vorgang: OM 1887/22 OBR 10; ST 2309/22; ST 735/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Aussage = Im Falle des "Ami-Spielplatzes" liegt die WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen, Marbachweg/Ecke Gießener Straße in zumutbarer Entfernung und kann von den Besucher*innen des Ami-Spielplatzes genutzt werden ist absolut unzutreffend. Die Entfernung ist unzumutbar weit und erfordert die Überquerung einer der komplexesten Kreuzungen des Ortsbezirkes. Es ist keinem Kind oder älteren Menschen mit Rollator zuzumuten, die Strecke bis zur Toilettenanlage am Hauptfriedhof zurückzulegen. Der Magistrat wird noch einmal gebeten, zu prüfen und zu berichten ob man auf dem Amispielplatz / Rollschuhbahn eine Toilettenanlage installieren kann. Begründung: Mit der ST 2309 und ST 735 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass das Konzept "öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" überarbeitet wird. Nun wurde den spielenden Kindern und Jugendlichen und allen anderen die Möglichkeit nahegelegt, auf die öffentlichen Toiletten der WC - Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen Marbachweg Ecke Gießener Straße zu gehen. Man kann kleinen Kindern nicht zumuten, eine Strecke zu Fuß zurückzulegen, die eine ganze U-Bahn-Station umfasst, um ein dringendes Bedürfnis zu erledigen. Die Entfernung beträgt nicht 600 m sondern eher 1,4 km. Kein Kind kann solange warten und wird sicherlich nicht den Weg zum Friedhof nehmen. Ebensowenig werden ältere Personen den Weg auf sich nehmen können. So wird es weiterhin vermehrt zu Verrichtungen in Büschen und hinter Hecken kommen, was der Antrag vermeiden wollte. Darüber hinaus fehlt in Eckenheim ein Ort der generationsübergreifenden Begegnung. Das Kirschwäldchen könnte ein solcher Ort werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1887 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2309 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 735 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5564 2024 Die Vorlage OF 828/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U 5 in den Tunnel
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 717/3 Betreff: Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U 5 in den Tunnel Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten am Anlagenring im Abschnitt zwischen der Einfahrt der U-Bahnlinie U5 in den Tunnelmund und bis hinter dem Fußgängerüberweg die innere Autospur dauerhaft abzusperren. Dies dient der Sicherheit der querenden Fußgänger und Radfahrer durch den verringerten Straßenquerschnitt (Räumungsdauer) und der besseren Einsehbarkeit im durch Büsche unübersichtlichen Kurvenbereich. Mit der Einrichtung der geplanten Fahrradspuren auf dem Anlagenring an dieser Stelle kann die Maßnahme wieder entfallen. Begründung: Anlässlich wiederholter Baustellen auf dem Anlagenring an der Einfahrt der U-Bahnlinie U5 in den Tunnelmund wurde die innere Fahrspur abgesperrt. Dies erfolgte kurz vor der U-Bahn-Einfahrt bis hinter dem Fußgängerüberweg zwischen Grünanlage und der Verkehrsinsel am unteren Ende der Eckenheimer Landstraße. Die Absperrungen hatten keine negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss (es blieben ja drei Fahrspuren übrig) brachten aber eine deutliche Verbesserung für den die Straße querenden Fußgängerverkehr. Der Querschnitt des breiten Anlagenrings war durch die gesperrte Spur reduziert und der Kurvenbereich war viel besser einzusehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 717/3 wird auf Wunsch der CDU und SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5719 2024 Die Vorlage OF 717/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem ersten Absatz des Tenors der folgende Satz eingefügt wird: "Zusätzlich soll ein großer Gelbblinker zur Sicherheit der Fußgänger installiert werden." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStraßenbeleuchtung Niedwiesenstraße im Bereich des TSG 51 Frankfurt e. V. und des FC Germania 08 Ginnheim e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 727/9 Betreff: Straßenbeleuchtung Niedwiesenstraße im Bereich des TSG 51 Frankfurt e. V. und des FC Germania 08 Ginnheim e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob in der Niedwiesenstraße im Bereich der Sportplätze der TSG 51 und Germania 08 Ginnheim die Möglichkeit einer insektenfreundlichen Beleuchtung ggf. aktiviert durch Bewegungsmelder und eingespeist durch Solarstrom möglich wäre. Auf der Niedwiesenstraße in vorgenannten Bereich befinden sich zudem viele Kleingärten, eine Kleingartenverein (KGV "Am Marbachweg" - Anlage 4) und ein Hundeverein (SV Ortsgruppe Frankfurt-Praunheim), wo die Straße nachts beleuchtet werden sollte. Es ist zudem die einzige schnelle Verbindung zwischen den Ortsteilen Alt-Eschersheim und Ginnheim. Diese Straße wird durch viele Spaziergänger und Radfahrer benutzt. Durch eine temporäre Beleuchtung könnte man zudem Unebenheiten und Löcher im Asphalt besser erkennen und Unfälle vorbeugen. Begründung: ergibt sich aus dem Antrag Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 727/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenPostbankgebäude im Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 796/10 Betreff: Postbankgebäude im Marbachweg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie, und insbesondere bis wann, die von der Bildungsdezernentin im Rahmen der Fragestunde der letzten Stadtverordnetenversammlung in Aussicht gestellten und erforderlichen a) energetische Sanierungen b) die bisher fehlenden gedeckten und ungedeckten Sportflächen dort im und am denkmalgeschützten Postbankgebäude bzw. auf dem Gelände dazu realisiert werden sollen. Begründung: Die Frankfurter Bildungsdezernentin erstaunte die Anwesenden einmal mehr mit ihren Aussagen, hier zu den von ihr verantworteten Anmietungen, Investitionen bzw. Leerständen, so auch zum denkmalgeschützten Postbankgebäude im Marbachweg. Das Postbankgebäude soll künftig zwei Integrierte Gesamtschulen mit entsprechend vielen Jugendlichen beherbergen. Im Ortsbezirk 10 gibt es bekanntlich keine freien Überkapazitäten in den vorhandenen gedeckten oder ungedeckten Sportflächen, zumal bereits hier zu viele Schulen ohne eigene Sportflächen bestehen. Rasche Abhilfe ist angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 796/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5547 2024 Die Vorlage OF 796/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 787/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit des Quartiersmanagements im Nachbarschaftsbüro Eckenheim, Eckenheimer Landstraße 326, sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für dieses Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 100 2024 Die Vorlage OF 787/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGlasfaserausbau im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5161 entstanden aus Vorlage: OF 683/9 vom 06.02.2024 Betreff: Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9 Während der Ortsbeirat grundsätzlich sehr befürwortet, dass in seinen Stadtteilen der Ausbau von Glasfaser vorangetrieben wird, sind ihm dennoch einige Missstände aufgefallen. So wurde auf Höhe des Lidl-Markts in der Platenstraße unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße ein großes Materiallager für den Glasfaserausbau im Ortsbezirk angelegt, das nicht gesichert wurde. Die Nachfrage eines Bürgers beim Amt für Straßenbau und Erschließung ergab, dass dieses Lager nicht genehmigt wurde. Andere Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über den Zustand von Gehwegen und Fahrbahnen nach Verlegung der Glasfaserleitungen, so etwa im Bereich der Eckenheimer Landstraße. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. die Arbeit der Firmen, die im Ortsbezirk Glasfaserleitungen verlegen, regelmäßig im Nachgang zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass Beschädigungen von Asphalt und Gehwegen vollständig ausgebessert werden; 2. das Materiallager unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu kontrollieren und abzusichern. Sofern bekannt, wird der Magistrat darüber hinaus gebeten, zu berichten, welche weiteren Ausbauplanungen im Ortsbezirk bereits bekannt sind und welchen Versorgungsgrad die hier tätigen Firmen durch den Ausbau anstreben. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1096 Aktenzeichen: 66-0
Durchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5168 entstanden aus Vorlage: OF 652/3 vom 21.02.2024 Betreff: Durchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, a) umgehend einen Modalfilter an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Humboldtstraße einzurichten. Zwei Varianten sind dafür denkbar, siehe beigefügte Skizzen. Mit der Umsetzung wird nicht auf ein Gesamtverkehrskonzept gewartet, dessen Umsetzung frühestens 2025 erfolgen kann; b) unabhängig von Punkt a) die Möglichkeit zum Linksabbiegen auf der Glauburgstraße, von Westen kommend, in die Eckenheimer Landstraße zu prüfen. Begründung: Diese Wohnstraßenverkehrsberuhigung findet in einer Ecke statt, die ein umfassendes Verkehrsberuhigungskonzept um den Oeder Weg nicht tangiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1230 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5717 Aktenzeichen: 32-1
Durchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2024, OF 652/3 Betreff: Durchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern Der Ortsbeirat beschließt: (1) Der Magistrat wird beauftragt umgehend einen Modalfilter an der Kreuzung Schwarzburgstraße/ Humboldtstraße einzurichten. 2 Varianten sind dafür denkbar, siehe untenstehende Skizzen. Mit der Umsetzung wird nicht auf ein Gesamtverkehrskonzept gewartet, dessen Umsetzung frühestens 2005 erfolgen kann. (2) Unabhängig von Punkt 1 wird der Magistrat erneut gebeten die Möglichkeit zum Linksabbiegen auf der Glauburgstraße von Westen kommend in die Eckenheimer Landstraße zu prüfen. Begründung: Diese Wohnstraßenverkehrsberuhigung findet in einer Ecke statt, die ein umfassendes Verkehrsberuhigungskonzept um den Oederweg nicht tangiert. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.01.2024, OF 643/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 14 Es besteht Einvernehmen, über die Punkte a) und b) getrennt voneinander abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5168 2024 1. Die Vorlage OF 643/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 652/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: ÖkoLinX-ARL
Weiter lesenFahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor/Friedberger Anlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 647/3 Betreff: Fahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor/Friedberger Anlage Der Magistrat wird aufgefordert, die Markierung der Fahrradwege an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts so zu ändern, dass Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmer/innen verhindert werden. Ergänzend zu den Verkehrsschildern "Gemeinsamer Geh-und Fahrradweg" an beiden Enden des Fahrrad/Gehwegs sollen Fahrradsymbole aufgebracht werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob es möglich ist, auf dem Fahrradweg eine Linksabbiegerspur einzurichten. Begründung: Der Fahrradweg an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts ist so gestaltet, dass er der Kreuzungssituation nicht gerecht wird. Allerdings biegen viele Fahrradfahrer/innen in den Anlagenring ab. Daher fahren viele an der Ampel Seilerstraße auf den gemeinsamen Geh- und Radweg, um von dort recht in den Anlagenring Richtung Zoo zu biegen. Allerdings kommt es gehäuft zu Konflikten mit Fußgänger/innen, denen nicht bewusst ist, dass neben dem roten Fahrradweg auf der Fahrbahn auch der Gehweg als "Rechtsabbieger-Fahrradweg" dient. Der Weg ist anhand von Schildern als gemeinsamer Weg ausgewiesen, das wird allerdings nicht wahrgenommen. Weiterhin eignet sich der rote Fahrradstreifen nicht zum Linksabbiegen in den Anlagenring Richtung Eckenheimer Landstraße, da es aufgrund von Bepflanzung den Fahrradfahrer/innen nicht möglich ist, sich so zu stellen, dass sie dann über die Ampel in den Anlagenring biegen können. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.02.2024, OF 654/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 647/3 wird auf Wunsch von GRÜNE und CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5305 2024 1. Die Vorlage OF 647/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 654/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 654/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenGlasfaser-Ausbau im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 683/9 Betreff: Glasfaser-Ausbau im Ortsbezirk 9 Während der Ortsbeirat grundsätzlich sehr befürwortet, dass in seinen Stadtteilen der Ausbau von Glasfaser vorangetrieben wird, sind ihm dennoch einige Missstände aufgefallen. So wurde auf Höhe des Lidl-Markts in der Platenstraße unter der Rosa-Luxemburg-Hochstraße ein großes Materiallager für den Glasfaser-Ausbau im Ortsbezirk angelegt, das nicht gesichert wurde. Die Nachfrage eines Bürgers beim ASE ergab, dass dieses Lager nicht genehmigt wurde. Andere Bürger*innen beschweren sich über den Zustand von Gehwegen und Fahrbahnen nach Verlegung von Glasfaser-Leitungen, so etwa im Bereich der Eckenheimer Landstraße. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: (1) die Arbeit der Firmen, die im Ortsbezirk Glasfaser-Leitungen verlegen, regelmäßig im Nachgang zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass Beschädigungen von Asphalt und Gehwegen vollständig ausgebessert werden. (2) das Materiallager unter der Rosa-Luxemburg-Straße zu kontrollieren und absichern zu lassen. Sofern bekannt, möge der Magistrat berichten, welche weiteren Ausbau-Planungen im Ortsbezirk ihm bereits bekannt sind und welchen Versorgungsgrad die hier tätigen Firmen durch den Ausbau anstreben. Fotos: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5161 2024 Die Vorlage OF 683/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDurchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2024, OF 643/3 Betreff: Durchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern Die Beendigung der Vollsperrung der Glauburgstraße hat - entgegen den in der Stellungnahme 1544 vom 24.07.2023 aufgeführten Erwartungen des Magistrats - zu keiner Verkehrsentlastung der westlichen Schwarzburgstraße und der nördlichen Humboldtstraße geführt. Dies liegt vor allem daran, dass es nicht möglich ist auf der Kreuzung Glauburgstraße/Eckenheimer Landstraße von Westen kommend links auf die Eckenheimer Landstraße abzubiegen. Autofahrer*innen nutzen folglich die westliche Schwarzburgstraße und die nördliche Humboldtstraße, um auf die Eckenheimer Landstraße stadtauswärts abzubiegen mit den entsprechenden negativen Konsequenzen für die Anwohnenden dieser beiden engen Nebenstraßen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird erneut gebeten die Möglichkeit zum Linksabbiegen auf der Glauburgstraße von Westen kommend in die Eckenheimer Landstraße zu prüfen. 2. Sollte die Möglichkeit zum Linksabbiegen auf der Glauburgstraße aufgrund der Freigabezeiten für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, U-Bahn und Kfz-Verkehr entlang der Eckenheimer Landstraße als nicht machbar eingeschätzt werden, wird der Magistrat gebeten einen Modalfilter an der Kreuzung Schwarzburgstraße/ Humboldtstraße einzurichten. 2 Varianten sind dafür denkbar, siehe untenstehende Skizzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.02.2024, OF 652/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 14 Es besteht Einvernehmen, über die Punkte a) und b) getrennt voneinander abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5168 2024 1. Die Vorlage OF 643/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 652/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen: Antwort des Ortsbeirats 9 auf Stellungnahme ST 1574
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 entstanden aus Vorlage: OF 660/9 vom 12.01.2024 Betreff: Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen: Antwort des Ortsbeirats 9 auf Stellungnahme ST 1574 Vorgang: OM 3687/23 OBR 9; ST 1574/23 In seiner Anregung vom 16.03.2023, OM 3687, hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, die Sperrfläche an der Grünfläche zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Kaiser-Sigmund-Straße in Abstimmung mit der Branddirektion so umzugestalten, dass das Falschparken dort durchgängig verhindert wird. Der Magistrat antwortet in seiner Stellungnahme vom 31.07.2023, ST 1574: "Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wird die Überwachungsdichte in diesem Bereich kurzfristig erhöhen und verstärkt kontrollieren. Eine Abpollerung käme als ultima ratio in Betracht, wenn durch verstärkte Überwachung kein Effekt eintreten sollte. Eine im Gegensatz zu Abpollerung stadtbildverträglichere bauliche Umgestaltung wäre im Rahmen einer grundhaften Sanierung des Fahrbahnbereiches möglich, die derzeit jedoch nicht absehbar geplant ist." An der Situation hat sich seit dieser Antwort wenig geändert. Abgesehen von den Sommerferien ist es nicht die Regel, sondern die Ausnahme, dass dieser Bereich nicht durch Falschparkende blockiert wird. Insbesondere zu Abendzeiten, zu denen die Städtische Verkehrspolizei ohnehin nicht kontrolliert, entstehen durch das Falschparken ausgelöst gefährliche Verkehrssituationen. Diese sollen so schnell wie möglich abgestellt werden, bevor es zu Unfällen kommt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zügig eine wie mit Anregung vom 16.03.2023, OM 3687, erbetene Umgestaltung zugunsten der Verkehrssicherheit umzusetzen. Die durch den Magistrat angekündigte Erhöhung der Überwachungsdichte hat zu keinerlei Verbesserung beigetragen. Nach wie vor wird in diesem Bereich vor allem während der Berufsschulzeiten und in den Abendstunden falsch geparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 883 Antrag vom 10.05.2025, OF 1015/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984 Aktenzeichen: 32-1
Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5035 entstanden aus Vorlage: OF 664/9 vom 14.01.2024 Betreff: Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamenschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg; 2. Raimundstraße; 3. Hügelstraße; 4. Kurhessenstraße; 5. Eschersheimer Landstraße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Metern Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5043 entstanden aus Vorlage: OF 633/3 vom 05.01.2024 Betreff: Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße Vorgang: OM 1477/22 OBR 3; ST 1073/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Baustellenabsperrung an der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße abgebaut wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in Zukunft sicherzustellen, dass es künftig bei Beeinträchtigungen dieser Art sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für die Öffentlichkeit einfache Möglichkeiten gibt, eine Prüfung der Bautätigkeit zu veranlassen. Diese sollte auch einen Entzug der Aufstellgenehmigung und einen Abbau der Baustelleneinrichtung - im Zweifel auf Kosten der Bauherren - zur Folge haben können. Begründung: Die bereits seit 2020 existierende Baustellenabsperrung sorgte immer wieder für Ärger. Bereits seit ca. zwei Jahren ist keine nennenswerte Bautätigkeit mehr zu beobachten. In der Stellungnahme vom 06.05.2022, ST 1073, wurde ein Rückbau zum 18.08.2022 in Aussicht gestellt. Die letzte Genehmigung lief im Oktober 2023 aus. Das Baugerüst behindert auf der Eckenheimer Landstraße Fußgänger und Fahrradfahrende; in der Hebelstraße ist der Gehweg komplett durch die Baustelleneinrichtung versperrt. Ein Bauschild ist nicht vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1073 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 650 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2123 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Mehr Fahrradabstellfläche in der Kaiser-Sigmund-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5031 entstanden aus Vorlage: OF 659/9 vom 06.01.2024 Betreff: Mehr Fahrradabstellfläche in der Kaiser-Sigmund-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Umfeld der Kita Hoppetosse e. V./Kaiser-Sigmund-Straße 65 zusätzliche Fahrradständer zu installieren. Um die dabei vorgeschriebene Mindestbreite von Gehwegen weiterhin zu gewährleisten, ist eine Installation in einem aktuell als Kfz-Parkplatz genutzten Bereich wünschenswert. Begründung: Zahlreiche Mitarbeitende sowie Eltern und Kinder nutzen häufig das Fahrrad, um zur Kita zu kommen. Derzeit gibt es nicht genügend sichere Abstellmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld der Kita. Die Kita-Leitung hat deshalb den Wunsch geäußert, zusätzliche Abstellmöglichkeiten zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 628 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4935 entstanden aus Vorlage: OF 541/11 vom 27.12.2023 Betreff: Fahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu Vorgang: OM 5/21 OBR 11; ST 1465/21 Der Magistrat wird gebeten, in der Auerfeldstraße auf dem eingezeichneten Bürgersteig vor dem Aufgang zur Auerfeldstraße 8 bis zu vier Fahrradbügel aufzustellen (siehe auch OM 5) . Quelle: Google Maps vor Auerfeldstraße 8 Begründung: Es gibt in den Häusern der Auerfeldstraße 8 bis 52 vermehrt Schulkinder und auch Erwachsene, die ihre Fahrräder auf der Straße abstellen möchten. Der Ortsbeirat weiß von einem Minimum von fünf Familien. Der Platz ist eng und Stellen, an denen Fahrräder angeschlossen werden können, sind sehr begrenzt. An zwei der vier Laternenpfähle auf diesem Straßenabschnitt sind Mülltonnen abgestellt. Die Laternenpfähle stehen dicht an Hecken oder Mauern. Die Aufgänge zu den Häusern haben Treppen, für eine Schienenlösung (Vorlage ST 1465) sind die Aufgänge baulich zu schmal. Die angeregten vier Fahrradbügel, an denen acht Fahrräder abgestellt werden könnten, würden der Parksituation für Fahrräder helfen und vor allem die Schulkinder unterstützen, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. Der Fahrradweg in Richtung Marbachweg ist gut ausgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 5 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1212 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2024, OF 664/9 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg, 2. Raimundstraße, 3. Hügelstraße, 4. Kurhessenstraße, 5. Eschersheimer Landstraße Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5035 2024 Die Vorlage OF 664/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen 2 GRÜNE und SPD (= Ablehnung); 4 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenFußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen: Antwort des Ortsbeirats 9 auf Stellungnahme ST 1574/23
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2024, OF 660/9 Betreff: Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen: Antwort des Ortsbeirats 9 auf Stellungnahme ST 1574/23 Vorgang: OM 3687/23 OBR 9; ST 1574/23 In seinem Antrag OM3687 har der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, die Sperrfläche an der Grünfläche zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Kaiser-Sigmund-Straße in Abstimmung mit der Branddirektion so umzugestalten, dass das Falschparken dort durchgängig verhindert wird. Der Magistrat antwortet in STE1574: "Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wird die Überwachungsdichte in diesem Bereich kurzfristig erhöhen und verstärkt kontrollieren. Eine Abpollerung käme als ultima ratio in Betracht, wenn durch verstärkte Überwachung kein Effekt eintreten sollte. Eine im Gegensatz zu Abpollerung stadtbildverträglichere bauliche Umgestaltung wäre im Rahmen einer grundhaften Sanierung des Fahrbahnbereiches möglich, die derzeit jedoch nicht absehbar geplant ist." An der Situation hat sich seit dieser Antwort aus dem Juli 2023 wenig geändert. Abgesehen von den Sommerferien ist es nicht die Regel, sondern die Ausnahme, dass dieser Bereich nicht durch Falschparkende blockiert wird. Insbesondere zu Abendzeiten, zu denen die städtische Verkehrspolizei ohnehin nicht kontrolliert, entstehen durch das Falschparken ausgelöste gefährliche Verkehrssituationen. Diese sollen so schnell wie möglich abgestellt werden, bevor es zu Unfällen kommt. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: zügig eine wie in OM3687 erbetene Umgestaltung zugunsten der Verkehrssicherheit umzusetzen. Die durch den Magistrat angekündigte Erhöhung der Überwachungsdichte hat zu keinerlei Verbesserung beigetragen. Nach wie vor wird hier vor allem während der Berufsschulzeiten und in den Abendstunden falsch geparkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5032 2024 Die Vorlage OF 660/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Fahrradabstellfläche in der Kaiser-Sigmund-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2024, OF 659/9 Betreff: Mehr Fahrradabstellfläche in der Kaiser-Sigmund-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Umfeld der Kita "Hoppetosse e.V."/ Kaiser-Sigmund-Straße 55 zusätzliche Fahrradständer zu installieren. Um die dabei vorgeschriebene Mindestbreite von Gehwegen weiterhin zu gewährleisten, ist eine Installation in einem aktuell als Kfz-Parkplatz genutzten Bereich wünschenswert. Begründung: Zahlreiche Mitarbeitende sowie Eltern und Kinder nutzen häufig das Fahrrad, um zur Kita zu kommen. Derzeit gibt es nicht genügend sichere Abstellmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld der Kita. Die Kita-Leitung hat deshalb den Wunsch geäußert, zusätzliche Abstellmöglichkeiten zu installieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 26 Vor der Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion die Hausnummer in der Kaiser-Sigmund-Straße in "65". Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5031 2024 Die Vorlage OF 659/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAbbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2024, OF 633/3 Betreff: Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Baustellenabsperrung für die Eckenheimer Landstraße 24 Ecke Hebelstraße abgebaut wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, für die Zukunft sicher zu stellen, dass es bei Beeinträchtigungen dieser Art künftig sowohl für Mieter*innen als auch die Öffentlichkeit einfache Möglichkeiten gibt, eine Prüfung der Bautätigkeit zu veranlassen. Diese sollte auch einen Entzug der Aufstellgenehmigung und einen Abbau der Baustelleneinrichtung - im Zweifel auf Kosten der Bauherren - zur Folge haben können." Begründung: Die bereits seit 2020 existierende Baustellenabsperrung sorgte immer wieder für Ärger. Bereits seit c.a. 2 Jahren ist keine nennenswerte Bautätigkeit mehr zu beobachten. Die letzte Genehmigung lief Oktober 2023 aus. Das Baugerüst behindert auf der Eckenheimer Landstraße Fußgänger und Fahrradfahrende, in der Hebelstraße ist der Gehweg komplett durch die Baustelleneinrichtung versperrt. Ein Bauschild ist nicht vorhanden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5043 2024 Die Vorlage OF 633/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem zweiten Satz der Begründung "In der Stellungnahme vom 06.05.2022, ST 1073, wurde ein Rückbau zum 18.08.2022 in Aussicht gestellt" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2023, OF 541/11 Betreff: Fahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu Vorgang: OM 5/21 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Auerfeldstraße auf dem eingezeichneten Bürgersteig vor dem Aufgang zur Auerfeldstraße 8 vier Fahrradbügel aufzustellen. Siehe auch OM 5 202. Quelle: Google Maps vor Auerfeldstraße 8 Begründung: Es gibt in den Häusern Auerfeldstraße 8-52 vermehrt Schulkinder und auch Erwachsene, die Ihre Fahrräder auf der Straße abstellen möchten. Wir wissen von einem Minimum von fünf Familien. Der Platz ist eng und Stellen, an denen Räder angeschlossen werden können ist sehr begrenzt. An zwei der vier Laternenpfählen auf diesem Straßenabschnitt sind Mülltonnen abgestellt, die Laternenpfähle stehen dicht an Hecken oder Mauern. Die Aufgänge zu den Häusern haben Treppen, für eine Schienenlösung (OM5 2021) sind die Aufgänge baulich zu schmal. Die beantragten vier Radbügel, an denen 8 Räder abgestellt werden könnten, würden der Parksituation der Räder helfen und vor allem die Schulkinder unterstützen, mit dem Rad zur Schule zu fahren. Der Radweg in Richtung Marbachweg ist gut ausgebaut. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 5 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4935 2024 Die Vorlage OF 541/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem Wort "vier" die Worte "bis zu" ergänzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerbesserung der Aufenthaltsqualität für die Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4925 entstanden aus Vorlage: OF 612/3 vom 21.11.2023 Betreff: Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Eckenheimer Landstraße Vorgang: V 390/22 OBR 2; ST 1931/22; OM 4137/23 OBR 3 Aufgrund der rapide zunehmenden Leerstände an der Eckenheimer Landstraße, des zunehmenden Autoverkehrs und der fehlenden Begrünung der Straße fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, ein Konzept für die Eckenheimer Landstraße vorzulegen, das folgende Bereiche abdeckt: 1. Gewerbeförderung bzw. Vermeidung von Leerständen; 2. Kfz- und Fahrradverkehr sowie öffentliche Verkehrsmittel und 3. Begrünung der Straße. Dies sollte analog zu der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs geplant werden, um eine holistische Verkehrsplanung im gesamten Viertel zu erreichen und Ungleichgewichte zwischen den Straßen zu vermeiden. Die Eckenheimer Landstraße ist eine belebte Einkaufsstraße mit abwechslungsreicher Gastronomie, die trotz Gentrifizierungsdruck in weiten Teilen noch ihren ursprünglichen Charakter behalten hat. Nun droht aufgrund von Verkehrsbelastung, Wegzug von Gewerbe und fehlender Aufenthaltsqualität der Charakter der Straße verlorenzugehen. Begründung: Im Einzelnen: 1. Vermeidung von Leerständen, Unterstützung von Gewerbe In den letzten Monaten hat der Leerstand in der Eckenheimer Landstraße rapide zugenommen. Weitere Gastronomen berichten, dass sie aufgrund überzogener Mieterhöhungen auch werden schließen müssen, sollte keine Einigung gefunden werden. Hier wird vor allem auf die Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1931, in der das Einzelhandels- und Zentrenkonzept des Magistrats von 2018 dargestellt wird, sowie auf die Anregung OM 4173 vom 15.06.2023, verwiesen, in dem bereits eine Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe gefordert wird. 2. Zunahme des Autoverkehrs Die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs hat die Verlagerung von Verkehrswegen zur Folge. Viel Verkehr fließt nun durch die Eckenheimer Landstraße, was zur Folge hat, dass die U5 häufig im Stau steht und dass die Situation für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger insgesamt gefährlicher geworden ist. Es bedarf eines Verkehrskonzepts, das sich der Situation pragmatisch annimmt. 3. Begrünung Anders als viele andere Einkaufsstraßen des Nordends ist die Eckenheimer Landstraße nur spärlich begrünt - vor allem im unteren Teil sind die Fußgängerwege eng, die Häuser stehen sehr nah an der Straße, es gibt insgesamt wenig Platz. Da die Begrünung des Oeder Wegs nun ganz vorbildlich geklappt hat und die Baumkästen und andere Mittel der flexiblen Begrünung die Aufenthaltsqualität der Straße stark gehoben haben, sollte diese Art der Begrünung auch in der Eckenheimer Landstraße eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1296 Antrag vom 29.08.2024, OF 748/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5919 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Vier Fahrradbügel vor der Musterschule errichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4926 entstanden aus Vorlage: OF 613/3 vom 20.11.2023 Betreff: Vier Fahrradbügel vor der Musterschule errichten Vorgang: OM 2109/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, weitere vier Fahrradbügel auf dem Gehweg vor der Musterschule zu errichten. Anschließend an den vier bereits vorhandenen Bügeln vor der Jahnstraße 2 wäre dafür mehr als ausreichend Platz (siehe Foto). Gleichzeitig wird die Umsetzung der beiden Maßnahmen aus der Anregung OM 2109 aus dem Jahr 2022 (2. die beiden Fahrradständer vor dem Café im Oberweg östlich neben dem Laternenmast auf die westliche Seite im Anschluss an die bestehenden Fahrradständer zu verlegen und 3. auf der südlichen Seite des Oberweges durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass Fahrzeuge direkt bis an den Fußweg auf der Eckenheimer Landstraße parken können, z. B. durch eine Sperrfläche) angemahnt. Begründung: Der Bedarf an sicheren öffentlichen Fahrradbügeln wächst im Nordend kontinuierlich. Vor der Musterschule ist die für weitere vier Bügel benötigte Fläche vorhanden. Der Bürgersteig ist entsprechend breit. Da die Praxis von Dr. Freimann und Dr. Lund ihren Zugang an der Eckenheimer Landstraße 39 hat, bliebe sie von der Errichtung weiterer Fahrradbügel unbeeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2109 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 698 Antrag vom 05.01.2025, OF 824/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6390 Aktenzeichen: 66-2
Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) besser sichtbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4862 entstanden aus Vorlage: OF 702/10 vom 18.11.2023 Betreff: Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) besser sichtbar machen Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) für die Autofahrenden durch einen neuen Farbauftrag und blau-weiße Poller besser kenntlich zu machen und gegen parkende Fahrzeuge abzugrenzen, sodass zu Fuß Gehende besser gesehen werden können. Begründung: Der Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) wird von vielen Anwohnenden, insbesondere Eltern von Schulanfängern, als unsicher empfunden. An dieser Stelle wird regelmäßig zu schnell gefahren und nicht angehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 631 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Ein Gesamtkonzept für die Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 612/3 Betreff: Ein Gesamtkonzept für die Eckenheimer Landstraße Aufgrund der rapide zunehmenden Leerstände an der Eckenheimer Landstraße, des zunehmenden Autoverkehrs und der fehlenden Begrünung der Straße fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, ein Gesamtkonzept für die Eckenheimer Landstraße vorzulegen, das folgende Bereiche abdeckt: 1. Gewerbeförderung bzw. Vermeidung von Leerständen, 2. Kfz- und Fahrradverkehr sowie öffentliche Verkehrsmittel und 3. Begrünung der Straße. Dies sollte analog zu der Verkehrsberuhigung des Oederwegs geplant werden, um eine holistische Verkehrsplanung im gesamten Viertel zu erreichen und Ungleichgewichte zwischen den Straßen zu vermeiden. Die Eckenheimer Landstraße ist eine belebte Einkaufsstraße mit abwechslungsreicher Gastronomie, die trotz Gentrifizierungsdrucks in weiten Teilen noch ihren ursprünglichen Charakter behalten hat. Nun droht aufgrund von Verkehrsbelastung, Wegzug von Gewerbe und fehlender Aufenthaltsqualität der Charakter der Straße verlorenzugehen. Begründung: Im Einzelnen: 1. Vermeidung von Leerständen, Unterstützung von Gewerbe In den letzten Monaten hat der Leerstand in der Eckenheimer Landstraße rapide zugenommen. Weitere Gastronomen berichten, dass sie aufgrund überzogener Mieterhöhungen auch werden schließen müssen, sollte keine Einigung gefunden werden. Hier wird vor allem auf die ST 1931 vom 29.08.2022, in der das Einzelhandels- und Zentrenkonzept des Magistrats von 2018 dargestellt wird, sowie auf den Antrag der Grünen OF 471/3 vom 4. Februar 2023 verwiesen, in dem bereits eine Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe gefordert wird. 2. Zunahme des Autoverkehrs Die Verkehrsberuhigung des Oederwegs hat die Verlagerung von Verkehrswegen zur Folge. Viel Verkehr fließt nun durch die Eckenheimer Landstraße, was zur Folge hat, dass zum einen die U5 häufig im Stau steht und dass die Situation für Fahrradfahrer/innen sowie Fußgänger/innen insgesamt gefährlicher geworden ist. Es bedarf eines Verkehrskonzept, das sich der Situation pragmatisch annimmt. 3. Begrünung Anders als viele andere Einkaufsstraßen des Nordends ist die Eckenheimer Landstraße nur spärlich begrünt - vor allem im unteren Teil sind die Fußgängerwege eng, die Häuser stehen sehr nah an der Straße, es gibt insgesamt wenig Platz. Da die Begrünung des Oederwegs nun ganz vorbildlich geklappt hat und die Baumkästen und andere Mittel der flexiblen Begrünung die Aufenthaltsqualität der Straße stark gehoben haben, sollte diese Art der Begrünung auch in der Eckenheimer Landstraße eingeführt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4925 2023 Die Vorlage OF 612/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff in "Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Eckenheimer Landstraße" geändert wird, sowie dass im Tenor das Wort "Gesamtkonzept" durch das Wort "Konzept" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
Weiter lesenVier Fahrradbügel vor der Musterschule errichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 613/3 Betreff: Vier Fahrradbügel vor der Musterschule errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, weitere vier Fahrradbügel auf dem Gehweg vor der Musterschule zu errichten. Anschließend an den vier bereits vorhandenen Bügeln vor der Jahnstraße 2 wäre dafür mehr als ausreichend Platz (siehe Foto). Begründung: Der Bedarf an sicheren, öffentlichen Fahrradbügeln wächst im Nordend kontinuierlich. Vor der Musterschule ist die für weitere vier Bügel benötigte Fläche vorhanden. Der Bürgersteig ist entsprechend breit. Da die Praxis Dr. Freimann und Dr. Lund ihren Zugang an der Eckenheimer Landstraße 39 hat, bliebe sie von der Errichtung weiterer Fahrradbügel unbeeinträchtigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4926 2023 Die Vorlage OF 613/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Gleichzeitig wird die Umsetzung der beiden Maßnahmen aus der Anregung OM 2109 aus dem Jahre 2022 angemahnt (2. die beiden Fahrradständer vor dem Café im Oberweg östlich neben dem Laternenmast auf die westliche Seite im Anschluss an die bestehenden Fahrradständer zu verlegen, dadurch wird die Fläche für die zu Fuß Gehenden vergrößert; 3. auf der südlichen Seite des Oberweges durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass Fahrzeuge direkt bis an den Fußweg auf der Eckenheimer Landstraße parken können, z. B. durch eine Sperrfläche)." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Tischtennisplatten für das Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 563/3 vom 07.09.2023 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und, wenn ja, die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Paul-Hindemith-Anlage - Grünfläche am Oeder Weg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünanlage in der Martin-Luther-Straße (zwischen Rohrbachstraße und Hallgartenstraße) - Grünfläche in der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die dauerhafte Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, zudem stellen sie eine verhältnismäßig günstige und wartungsarme Investition mit hohem Nutzungspotenzial dar. Demnach ist es wünschenswert, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 127 Aktenzeichen: 67-0
Umzug der AlexanderPuschkinSchule in die Humboldtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4517 entstanden aus Vorlage: OF 573/3 vom 06.09.2023 Betreff: Umzug der Alexander-Puschkin-Schule in die Humboldtstraße Mit einem Baustellenschild sind Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Ortsbeirat darüber informiert worden, dass in das ehemalige Büro des BVZ (Beratungs- und Verwaltungszentrum e. V.) in der Humboldtstraße 14 die private Alexander-Puschkin-Schule mit 160 Schülerinnen und Schülern einziehen wird. Bisher ist die Grundschule in der Stresemannallee in Sachsenhausen. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat den Erhalt von Grundschulplätzen. Jedoch aufgrund der Erfahrungen mit Hol- und Bringverkehr ("Elterntaxis") anderer Privatschulen im Nordend wird der Magistrat unter Berücksichtigung der ohnehin starken Belastung dieser Straßenzüge unverzüglich gebeten, einen Verkehrswegeplan für die Alexander-Puschkin-Grundschule vorzulegen. Begründung: Die einzige Zufahrt aus der Eckenheimer Landstraße zur Humboldtstraße 14 ist der Mittelweg; die einzige Ausfahrt ist der Oberweg. Sollten bei 160 Schülerinnen und Schülern ca. 80 bis 100 Fahrzeuge ("Elterntaxis") durch diese engen Straßen fahren, wird das zu einer enormen Belastung aller Anwohnerinnen und Anwohner führen. Außerdem wird sich die Gefahrenlage aufgrund des stark zunehmenden Verkehrs in den Seitenstraßen für ca. 1.000 Schülerinnen und Schüler, die zeitgleich in die Musterschule im Oberweg gehen sowie für alle Grundschülerinnen und -schüler, die zu Fuß aus dem Nordend in die Liebfrauenschule gehen, stark erhöhen. Der Bereich Humboldtstraße zwischen Mittel- und Oberweg ist zu Schulbeginn stark frequentiert von Schülerinnen und Schülern aller Altersklassen, die mit der Bahn bzw. dem Fahrrad ankommen. Die Entscheidung, hier eine Grundschule mit 160 Schülerinnen und Schülern einzurichten, ist zumindest fragwürdig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 143 Antrag vom 01.03.2025, OF 862/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 40-31
Kommerzielles Parken in ÖPNV-Nähe unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4477 entstanden aus Vorlage: OF 647/10 vom 24.06.2023 Betreff: Kommerzielles Parken in ÖPNV-Nähe unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, kommerzielles Parken, bei dem Unternehmen Flughafenkunden billige Parkmöglichkeiten in der Nähe von ÖPNV-Haltestellen anbieten, im Ortsbezirk 10 zu unterbinden. Begründung: Zusätzlicher und unnötiger Parkdruck sorgt täglich für teilweise gefährliche Situationen. Zugeparkte Straßeneinmündungen oder Abfahrten für Rollstuhlfahrende, Personen mit Kinderwagen oder Ähnlichem sind für Kinder (Sehbehinderung beim Fahrradfahren) und behinderte Menschen oft gefährlich und daher untragbar. Denn das Ausweichen auf die Straßen, besonders vom Bürgersteig auf die Straße, kann durch eine Reduzierung durch Fremdparker reduziert werden. Fernsehberichte zeigten Unternehmen, welche ihren Flughafenkunden anbieten, das Fahrzeug viel billiger zu parken als im Flughafenparkhaus. Die Fahrzeuge verteilen sich im gesamten Stadtgebiet, immer in direkter Nähe zum ÖPNV. An den entsprechenden Parkplätzen, beispielsweise am oberen Ende vom Marbachweg in Höhe der Rampe zur Unfallklinik, sind immer wieder Nummernschilder aus allen Bundesländern zu sehen, welche teilweise mehrere Tage dauerhaft dort parken und damit den Parkdruck zusätzlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradbügel in der Auerfeldstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2023, OF 508/11 Betreff: Fahrradbügel in der Auerfeldstraße Vorgang: OM 5/21 OBR 11; ST 1465/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Auerfeldstraße auf dem eingezeichneten Parkplatz vier Fahrradbügel aufzustellen. Des weiteren sollen drei weitere Fahrradbügel vor dem Aufgang zur Auerfeldstraße 8 installiert werden. Siehe auch OM 5 202. Quelle: Google Maps vor Auerfeldstraße 32 Quelle: Google Maps vor Auerfeldstraße 8 Begründung: Es gibt in den Häusern Auerfeldstraße 8-52 vermehrt Kinder und auch Erwachsene, die Ihre Fahrräder auf der Straße abstellen möchten. Wir wissen von einem Minimum von fünf Familien. Der Platz ist eng und Stellen, an denen Räder angeschlossen werden können ist sehr begrenzt. An zwei der vier Laternenpfählen auf diesem Straßenabschnitt sind Mülltonnen abgestellt, die Laternenpfähle stehen dicht an Hecken oder Mauern. Die Aufgänge zu den Häusern haben Treppen, für eine Schienenlösung (OM5 2021) sind die Aufgänge baulich zu schmal. Sechs Radbügel, an denen 12 Räder abgestellt werden könnten, würden der Parksituation der Räder helfen und vor allem die Schulkinder unterstützen, mit dem Rad zur Schule zu fahren. Der Radweg in Richtung Marbachweg ist gut ausgebaut. Dafür würde ein Autoparkplatz entfallen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 5 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1465 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 508/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 508/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Tischtennisplatten für das Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 563/3 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Paul-Hindemith-Anlage - Grünfläche am Oederweg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünfläche auf dem Friedberger Platz - Lutherplatz (als gemeinsame Maßnahme mit dem Antrag vom 26.06.2023, OF 562/3 - Umgestaltung und Begrünung des Martin-Luther-Platzes) - Grünanlage in der Martin-Luther-Straße (zwischen Rohrbach- und Hallgartenstraße) - Grünfläche in der Rotlintstraße zwischen Egenolfstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die dauerhafte Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, zudem stellen sie eine verhältnismäßig günstige und wartungsarme Investition mit hohem Nutzungspotential dar. Demnach ist es wünschenswert, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.05.2023, OF 540/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 540/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 563 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 563/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 8 ÖkoLinX-ARL stellt den Änderungsantrag, den 3. Spiegelstrich des Tenors zu streichen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4687 2023 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 563/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der 4. und 5. Spiegelstrich des Tenors gestrichen werden. Abstimmung: zu 1.: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: CDU
Weiter lesenUmzug der AlexanderPuschkinSchule in die Humboldtstrasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2023, OF 573/3 Betreff: Umzug der Alexander-Puschkin-Schule in die Humboldtstrasse Mit einem Baustellenschild sind Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Ortsbeirat darüber informiert worden, dass in das ehemalige Büro des BVZ (Beratungs-und Verwaltungszentrum e.V.) in der Humboldtstraße 14 die private Grundschule Alexander Puschkin mit 160 Schülerinnen und Schülern einziehen wird. Bisher ist die Grundschule in der Stresemannallee in Sachsenhausen. Aufgrund der Erfahrungen mit Hol- und Bringverkehr ("Elterntaxis") anderer Privatschulen im Nordend beschließt der Ortsbeirat, der Magistrat möge unter Berücksichtigung der ohnehin starken Belastung dieser Straßenzüge unverzüglich einen Verkehrswegeplan für die Alexander-Puschkin-Grundschule vorlegen. Begründung: Die einzige Zufahrt aus der Eckenheimer Landstraße zur Humboldtstraße 14 ist der Mittelweg, die einzige Ausfahrt ist der Oberweg. Sollten bei 160 Schülerinnen und Schülern ca. 80-100 Fahrzeuge ("Elterntaxis") durch diese engen Straßen fahren, wird das zu einer enormen Belastung aller Anwohnerinnen und Anwohner führen. Außerdem wird sich die Gefahrenlage aufgrund des stark zunehmenden Verkehrs in den Seitenstraßen für ca. 1000 Schülerinnen und Schüler, die zeitgleich in die Musterschule im Oberweg gehen sowie für alle Grundschülerinnen und -schüler, die zu Fuß aus dem Nordend in die Liebfrauenschule gehen, stark erhöhen. Der Bereich Humboldtstraße zwischen Mittel- und Oberweg ist zu Schulbeginn stark frequentiert von Schülerinnen und Schülern aller Altersklassen, die mit der Bahn bzw. dem Fahrrad ankommen. Die Entscheidung, hier eine Grundschule mit 160 Schülerinnen und Schülern einzurichten, ist zumindest fragwürdig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4517 2023 Die Vorlage OF 573/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach Satz 2 folgendes eingefügt wird: "Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat den Erhalt von Grundschulplätzen." Dem folgenden Satz wird ein "Jedoch" vorangestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRingstraßenbahn im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2023, OF 568/9 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9 Die Breite des Radfahrstreifens ergibt sich aus den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), einem technischen Regelwerk: Danach hat ein Radfahrstreifen mindestens 1,60 Meter breit zu sein, plus 25 cm für den weißen Strich. Bei viel befahrenen Straßen und vor Schulen soll er zwei Meter breit sein. In der Planung aus dem Jahre 2014 werden die Radstreifen für die Wilhelm-Epstein-Str. westlich (Seite 22) mit 1,50, 1,50 und 1,50m angegeben. Für die Wilhelm-Epstein-Str. östlich (Seite 24) mit 1,85 und 1,60m. Für die Strecke Dornbusch/Marbachweg West (Seite 27) mit 1,50 und 1,30m. Für den Marbachweg Mitte (Seite 30) mit 1,50 und 1,60m. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Kann die Planung umgesetzt werden, da die vorgeschriebenen Breiten nicht eingeplant wurden. 2. Wie ist die Kostensteigerung seit 2014? Diese wurde mit 17,7 mio € Baukosten und 5,8 mio € Fahrzeugkosten beziffert. 3. Könnte die Ringtrasse mittels Elektrobussen kostengünstiger durchgeführt werden? 4. Könnten die vorgeschriebenen Breiten durch den Einsatz von Elektrobussen eingeplant werden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 568/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenMehr Sicherheit am kleinen Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4268 entstanden aus Vorlage: OF 552/3 vom 26.06.2023 Betreff: Mehr Sicherheit am kleinen Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich für mehr Sicherheit durch beleuchtete Stufen (optional durch Reflektoren) am kleinen Plätzchen hinter der U-Bahn-Haltestelle "Musterschule" am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand zu sorgen. Begründung: Das kleine Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand ist aufgrund unregelmäßig verlaufender dunkelgrauer Stufen vor allem in der Dunkelheit eine Stolperfalle, die bereits zu schweren Stürzen geführt hat. Hilfreich ist auch nicht, dass seit Jahren der Gehweg zu einer Seite des Plätzchens sowie der Eckenheimer Landstraße für eine Baustelle abgesperrt ist, auf der ebenfalls seit Jahren keine Bautätigkeit wahrzunehmen ist. Hier muss dringend mit Leuchtmitteln für mehr Sicherheit gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2257 Aktenzeichen: 66-0
Mehr Sicherheit am kleinen Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2023, OF 552/3 Betreff: Mehr Sicherheit am kleinen Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich für mehr Sicherheit durch beleuchtete Stufen am kleinen Plätzchen hinter der U-Bahn Haltestelle Musterschule am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand zu sorgen. Begründung: Das kleine Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand ist aufgrund unregelmäßig verlaufender dunkelgrauer Stufen vor allem in der Dunkelheit eine Stolperfalle, die bereits zu schweren Stürzen geführt hat. Hilfreich ist auch nicht, dass seit Jahren der Gehweg zu einer Seite des Plätzchens sowie der Eckenheimer Landstraße für eine Baustelle abgesperrt ist, auf der ebenfalls seit Jahren keine Bautätigkeit wahrzunehmen ist. Hier muss dringend mit Leuchtmitteln für mehr Sicherheit gesorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4268 2023 Die Vorlage OF 552/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "beleuchtete Stufen" in Klammern die Wörter "optional durch Reflektoren" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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