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Sicherung des Fahrradweges auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 429/3 Betreff: Sicherung des Fahrradweges auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße Vorgang: OM 1031/21 OBR 3; ST 492/22 Auf der Grundlage der OM 1031 des Ortsbeirates 3 hat das Straßenverkehrsamt den in der Abbildung skizzierten Vorschlag eines von der Fahrbahn separierten Fahrradweges auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße bis zur Höhe der Pizzeria Pepe vorgelegt. Der Ortsbeirat 3 hat diesem Vorschlag zu gestimmt. Mittlerweile gibt es viele Hinweise von Bürger*innen (u.a. auch von dem Betreiber der an die Pizzeria Pepe anschließenden Weinstube), dass fast allabendliches unerlaubtes Falschparken auf dem Fahrradweg auch vor der Weinstube und dem Restaurant Settimo Cielo immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Fahrradfahrer*innen geführt hat. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird gebeten, die Maßnahme bis zur Ecke Neuhofstraße zu erweitern und die Ecke Neuhofstraße ebenfalls durch Fahrradbügel abzusichern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1031 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 492 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 429/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3445 2023 Die Vorlage OF 429/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Die Rotmarkierung soll jedoch ab Beginn der Sicherungselemente enden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVermeidbare Belastungen der Ringstraßenbahn
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 470/10 Betreff: Vermeidbare Belastungen der Ringstraßenbahn Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ergänzend zu der M167 auch ganzheitlich prüfen und berichten zu lassen, 1. Welche ÖPNV-Alternativen zur Ringstraßenbahn bestehen oder möglich werden? 2. Wie Einschränkungen der Ringstraßenbahn auf den Takt der Line 18 in den Frankfurter Bogen vermeidbar werden? 3. Welche ÖPNV-Verbindungen für Eckenheim und Preungesheim umsteigefrei nach Bornheim führen werden? 4. Wieviel Bäume im Marbachweg beziehungsweise auf der Homburger Landstraße entfallen werden? 5. Wieviel Stellplätze im Marbachweg beziehungsweise der Homburger Landstraße entfallen? 6. Wie lange die Bauphase im Marbachweg beziehungsweise der Homburger Landstraße dauert? 7. Welche Sperrungen insbesondere im Marbachweg aber auch auf der Homburger Landstraße zu eventuell weitreichenden Umleitungen oder Staus führen werden? 8. Welche Alternativen anstelle des Marbachwegs künftig für den bisher motorisierten fließenden und ruhenden Verkehr für den lokalen und regionalen Bereich um die bisher wichtigen Ost-West- und West-Ost-Verbindungen in Frankfurt ermöglicht werden können? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 288 2022 Anregung OA 289 2022 1. Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 470/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 481/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. CDU, SPD, LINKE. und AfD gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, LINKE., FDP und fD gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenMarbachweg: mehr Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrende in Höhe der Kaiser-Sigmund-Straße/Ecke Pilz-Park durch Ampel
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 385/9 Betreff: Marbachweg: mehr Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrende in Höhe der Kaiser-Sigmund-Straße/Ecke Pilz-Park durch Ampel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der westlichen Seite der Kaiser-Sigmund-Straße (auf Höhe des Ausgangsnaus dem Pilz-Park) eine Ampelanlage zu errichten, so dass Fußgänger und Fahrradfahrer die Straße gefahrlos überqueren können. Wie permanent zu beobachten ist, queeren viele Fußgänger und Fahrradfahrer den Marbachweg an dieser Kreuzung in Verlängerung der Grünanlage und eben nicht an der vorhandenen Ampel. Eine gleichgeschaltete Schaltung der beiden Ampeln würde es zudem ermöglichen, dass Fahrradfahrer aus der Kaiser-Sigmund-Straße gefahrlos die Kreuzung queeren und in den Park fahren könnten. Die Ampel sollte zudem in die Planungen der Ringstraßenbahn aufgenommen werden. Begründung: Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt ist die Prüfung einer Erweiterung der vorhandenen Ampelanlage für die stark frequentiert direkte Verbindung zwischen Pilz-Park und Kaiser-Sigmund-Straße denkbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 385/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und LINKE. erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3274 2022 Die Vorlage OF 385/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRingstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.11.2022, OA 276 entstanden aus Vorlage: OF 378/9 vom 24.10.2022 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Zwischenbescheide des Magistrats vom 27.04.2023, 14.09.2023 und 25.01.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der Vorlage vom 14.10.2022, M 167, vorgelegte Planung für die Straßen im Ortsbezirk 9 (Marbachweg, Am Dornbusch, Wilhelm-Epstein-Straße) unter Berücksichtigung folgender grundsätzlicher Hinweise anzupassen: 1. Die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege in der Regel mit einer Breite von 2,3 Metern (mindestens aber zwei Meter breit) zu planen, wird auch hier konsequent zur Anwendung gebracht. Hier sei insbesondere auch auf den Schulwegeplan verwiesen, der die oben genannten Straßen als Radwege beinhaltet. Das gefahrenfreie Überholen, auch aufgrund des sehr breiten Spektrums von Radfahrenden, muss durch die entsprechende Breite gewährleistet sein; 2. die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege "durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten" sowie "‚Quetschlösungen' im Straßenraum (...) zu vermeiden" wird auch hier angewendet, um die Sicherheit insbesondere von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen; 3. Gehwege sind mit einer Breite von mindestens zweieinhalb Metern zu planen, wie es die bundesgesetzlichen Soll-Vorgaben und der Stand der Technik aus diversen Regelwerken und Normen vorsehen. Baumstandorte sind hier möglichst mit abgedeckten Baumscheiben zu integrieren. Ge rade für Kinder und ältere Menschen sollen die Wege frei von Hindernissen nutzbar sein. Begründung: Zu Ziffer 1.) und Ziffer 2.) Abschnittsweise sieht die Planung keine Verbesserung für den Radverkehr gegenüber der aktuellen Situation vor. Radwege mit einer Breite von eineinhalb Metern, die auf der Straße neben den Schienen geführt werden und der Verzicht auf eine bauliche Trennung stehen im Widerspruch zu den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (NR 895) und dem Vortrag M 167, der sie beigefügt sind. Eine Neuplanung sollte die aktuell bereits vorliegenden und teils gefährlichen Mängel beheben. Es handelt sich hier auch für Radfahrende um eine wichtige Radverbindung, die ebenso wie der ÖPNV eine Verbesserung erfahren sollte. Vor allem aber da sich der Radweg auch im Schulwegeplan befindet, ist es nicht hinzunehmen, die Situation bei der Neuplanung der Straße nicht deutlich und nach dem Stand der Technik zu verbessern. Sorgen und Beschwerden über die bestehenden Radwege liegen dem Ortsbeirat bereits vor, ebenso sind auf dem Radweg regelmäßig Parkverstöße zu beobachten, die häufig zu gefährlichen Situationen und gelegentlich leider auch zu Unfällen führen. Sollten gesetzliche Vorgaben der Umsetzung der Forderung entgegenstehen, hätten diese bereits in der Vorlage erläutert werden sollen. Zur Illustration sei auf die Anlagen zum Vortrag M 167 verwiesen, hier zum Beispiel auf die Seiten LP 7, 8, 9 und 10 für den Marbachweg, die lediglich unterdimensionierte und baulich nicht von der Straße getrennte Radwege in mindestens eine Richtung vorsehen. Zu Ziffer 3.) Das Standardmaß zeitgemäßer Fußwege-Planungen liegt bei zweieinhalb Metern. Es soll eine Lösung gefunden werden, in der mindestens eine Seite dem Standard insoweit entspricht, dass auch zwei Personen, so auch eine Rollstuhlfahrende und eine Begleitperson, nebeneinander auf dem Gehweg unterwegs sein können. Siehe dazu auch die Empfehlungen und Erläuterungen des Fuß e. V. Die Integration von Bäumen kann dabei gut gelingen, hier wäre etwa der Gehweg vor der DNB auf der Eckenheimer Landstraße ein gelungenes Beispiel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 98 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 16.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3397, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023 § 3926, 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 16.10.2023 § 4441, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024 Aktenzeichen: 66-2
Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3122 entstanden aus Vorlage: OF 419/3 vom 09.11.2022 Betreff: Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee Der Magistrat wird beauftragt, die Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße/ Ecke Nibelungenallee in Richtung Norden so umzugestalten, dass ein hindernisloses Befahren möglich wird. Begründung: Zurzeit müssen Radfahrende bei ordnungsgemäßer Nutzung des Radwegs zweimal scharf abbiegen, um die dort installierten Verkehrszeichen und Stahlabweiser zu umfahren. Meist wird dies durch die regelwidrige Nutzung des Fußwegs umgangen. Um dies zu verhindern, wird um eine Umsetzung der verbauten Verkehrszeichen und Stahlabweiser gebeten. Bild: Falko Görres Bild: Falko Görres (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 585 Aktenzeichen: 66 2
Öffentliche Plätze menschen- und klimafreundlich gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3125 entstanden aus Vorlage: OF 408/3 vom 28.10.2022 Betreff: Öffentliche Plätze menschen- und klimafreundlich gestalten Der Magistrat wird gebeten, Sorge zu tragen, dass die kleinen öffentlichen Plätze des Nordends, die wichtige Aufenthaltsräume im dicht besiedelten Nordend sind, nicht unbefristet privaten Baustellen und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Besonders ist hier zu beachten, dass nicht über mehrere Jahre Fuß- sowie Fahrradwege versperrt werden und die gesamte Absperrung ausschließlich zulasten von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrr adfahrern geht. Der Magistrat wird aufgefordert, auch bei der Sperrung von Plätzen im Sinne des Klimaschutzes zu handeln und derartig umfassende Maßnahmen zeitlich und räumlich eindeutig zu begrenzen. Dies gilt in besonderem Maße für den kleinen Platz hinter der Haltestelle "Musterschule" der U 5, der kurzfristig der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung gestellt werden soll. Begründung: Der Platz hinter der Haltestelle "Musterschule" am Anfang der Eisernen Hand ist nunmehr bereits mehrere Jahre zugunsten der Sanierung des Hauses Eckenheimer Landstraße 24 für die öffentliche Nutzung gesperrt, ebenso wie der angrenzende Fahrradweg auf der Eckenheimer Landstraße und der Bürgersteig. Mittlerweile - weil schon seit vielen Monaten keine Bautätigkeit mehr stattfindet - dient der Platz hauptsächlich als private und öffentliche Müllhalde. Der Magistrat hatte nach Aufforderung durch den Ortsbeirat ein Ende der Absperrung für August 2022 zugesagt, was ganz offensichtlich nicht erfolgte, weitere Nachfragen blieben unbeantwortet. Es ist mittlerweile nicht mehr nachvollziehbar, wieso für eine private Sanierungsmaßnahme, bei der seit Monaten keine Bautätigkeit mehr feststellbar ist, der Platz und sämtliche Wege zulasten der Allgemeinheit abgesperrt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 587 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2106 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3145 entstanden aus Vorlage: OF 366/9 vom 16.10.2022 Betreff: Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Planung für die Schließung der Radwegelücke auf der Eschersheimer Landstraße und der im Bereich der Haltestelle "Dornbusch" vorgesehenen Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen auch eine bauliche Trennung des ersten Abschnitts des Radwegs am Marbachweg (von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Eckenheimer Landstraße, siehe Foto auf Seite 2 mit Markierung) in den Bereichen, in denen keine Parkplätze oder Einfahrten dahinter liegen, einzuplanen und umzusetzen. Hier kommt es zu sehr häufigen und gefährlichen Parkverstößen durch Pkw- und Lieferverkehr. Einer der bestehenden Parkplätze sollte in diesem Zuge für den Lieferverkehr reserviert werden, um hier eine legale Abhilfe zu schaffen. Ferner wird der Magistrat darum gebeten, auf der Sperrfläche in Höhe des Marbachwegs 361 Radbügel zu installieren, die zusätzliche Abstellmöglichkeiten für R äder unter anderem für die Kundschaft des umliegenden Gewerbes bieten würden. Begründung: Im Zuge der Planung und Umsetzung des neuen Radwegs auf der Eschersheimer Landstraße sollte auch diese leicht und ohne Nachteile für andere Verkehrsteilnehmende umsetzbare Maßnahme berücksichtigt werden, um die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen - zumal durch den Ausbau des Radwegs hier auch mit einem erhöhten Aufkommen von Radfahrenden zu rechnen ist und sich der Radweg im Schulwegeplan befindet. Denkbar sind hier zum Beispiel KlickFix-Module. Zur Illustration der Häufigkeit der Parkverstöße sei auch auf das Luftbild aus dem Geoportal der Stadt Frankfurt auf Seite 2 verwiesen, in dem sich zwei Fahrzeuge auf dem Radstreifen befinden und zwei weitere die Sperrfläche als Parkplatz nutzen. Quelle: Geoportal.frankfurt.de (Luftbilder 2021) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 596 Aktenzeichen: 32 1
Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2022, OF 419/3 Betreff: Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße Ecke Nibelungenallee in Richtung Norden so umzugestalten, dass ein hindernisloses Befahren möglich wird. Begründung: Zurzeit müssen Radfahrende bei ordnungsgemäßer Nutzung des Radwegs zweimal scharf abbiegen, um die dort installierten Verkehrszeichen und Stahlabweiser zu umfahren. Meist wird dies durch die regelwidrige Nutzung des Fußwegs umgangen. Um dies zu verhindern, wird um eine Umsetzung der verbauten Verkehrszeichen und Stahlabweiser gebeten. Bild: Falko Görres Bild: Falko Görres Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.10.2022, OF 404/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3122 2022 1. Die Vorlage OF 404/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 419/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 419/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenStabilisierung der Taktfrequenz auf der Buslinie M 34 im Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3080 entstanden aus Vorlage: OF 438/10 vom 25.10.2022 Betreff: Stabilisierung der Taktfrequenz auf der Buslinie M 34 im Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Taktfrequenz auf der Buslinie M 34 im Marbachweg stabilisiert werden kann. Begründung: Gerade im Berufsverkehr kommen die Busse der Buslinie M 34 Richtung Westen im Marbachweg sehr unregelmäßig an. Das hat zur Folge, dass die Passagiere sehr lange auf die Busse warten müssen, was gerade für die Umsteigenden aus der U 5 sehr ärgerlich ist, und dann ein sehr voller Bus kommt. Der nachfolgende Bus kommt dadurch teilweise kurz hinterher und ist nahezu leer. Dies ist auf dieser hoch frequentierten Strecke ein wenig kundenfreundliches Angebot. Deshalb ist nochmals zu überprüfen, ob die Taktfrequenz hier durch weitere Maßnahmen stabilisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 697 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92 11
Fahrradbügel an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3081 entstanden aus Vorlage: OF 439/10 vom 25.10.2022 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, den seinerzeit vom Radbüro im Rahmen des Gesamtkonzepts für die Eckenheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße zugesagten Fahrradbügel auf der Sperrfläche auf der Eckenheimer Landstraße vor der Fahrradampel stadteinwärts an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße endlich zu setzen. Begründung: Besagte Sperrfläche wird ständig zugeparkt, auch weil diese zur Andienung des dort aufgestellten Glascontainers genutzt wird. Da sie aber für Kfz zu kurz ist, stehen die Kfz gleichzeitig auch auf dem Fahrradweg, der hier für die Aufstellung der Fahrradfahrer stadteinwärts erforderlich ist, was an der unübersichtlichen Kreuzung zu Gefährdungssituationen führt. Deshalb sollte der zugesagte Fahrradbügel, der dieses unerlaubte Halten und Parken verhindert, endlich gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 444 Aktenzeichen: 66 2
Öffentliche Plätze menschen- und klimafreundlich gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2022, OF 408/3 Betreff: Öffentliche Plätze menschen- und klimafreundlich gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll Sorge tragen, dass die kleinen öffentlichen Plätze des Nordends, die wichtige Aufenthaltsräume im dicht besiedelten Nordend sind, nicht unbefristet privaten Baustellen und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Besonders ist hier zu beachten, dass nicht über mehrere Jahre Fuß- sowie Fahrradwege versperrt werden und die gesamte Absperrung ausschließlich zu Lasten von Fußgänger/innen und Fahrradfahrer/innen geht. Der Magistrat wird aufgefordert, auch bei der Sperrung von Plätzen im Sinne des Klimaschutzes zu handeln und derartig umfassende Maßnahmen zeitlich und räumlich eindeutig zu begrenzen. Dies gilt in besonderem Maße für den kleinen Platz hinter der Haltestelle "Musterschule" der U5, der kurzfristig der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung gestellt werden soll. Begründung: Der Platz hinter der Haltestelle "Musterschule" am Anfang der Eisernen Hand ist nunmehr bereits mehrere Jahre zugunsten der Sanierung des Hauses Eckenheimer Landstraße 24 für die öffentliche Nutzung gesperrt, ebenso wie der angrenzende Fahrradweg auf der Eckenheimer Landstraße und der Bürgersteig. Mittlerweile - weil schon seit vielen Monaten keine Bautätigkeit mehr stattfindet - dient der Platz hauptsächlich als private und öffentliche Müllhalde. Der Magistrat hatte nach Aufforderung durch den Ortsbeirat ein Ende der Absperrung für August 2022 zugesagt, was ganz offensichtlich nicht erfolgte, weitere Nachfragen blieben unbeantwortet. Es ist mittlerweile nicht mehr nachvollziehbar, wieso für eine private Sanierungsmaßnahme, bei der seit Monaten keine Bautätigkeit mehr feststellbar ist, der Platz und sämtliche Wege zu Lasten der Allgemeinheit abgesperrt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3125 2022 Die Vorlage OF 408/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSicherer Radverkehr an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2022, OF 403/3 Betreff: Sicherer Radverkehr an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Nördlich der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Nibelungenallee (vor dem Restaurant "Mr. Thai Express") sollen die Poller, die den Fahrradweg vom Fußgängerweg abgrenzen, entfernt und das Verkehrsschild versetzt werden. Begründung: Radfahrer, die aus Richtung Süden die Eckenheimer Landstraße befahren, müssen, wenn sie ordnungsgemäß den Radweg befahren sollen, kurz nördlich dieser Kreuzung durch eine enge "Schikane" kurven, um mehreren Verkehrszeichenmasten und Stahlabweisern auszuweichen, die dort verbaut sind. Durch eine geänderte Führung wird die Sicherheit erheblich verbessert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 403/3 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenRadwegeführung an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2022, OF 404/3 Betreff: Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße Ecke Nibelungenallee in Richtung Norden so umzugestalten, dass ein hindernisloses Befahren mögich wird. Begründung: Zurzeit müssen Radfahrende bei ordnungsgemäßer Nutzung des Radwegs zweimal scharf abbiegen, um die dort installierten Verkehrszeichen zu umfahren. Meist wird dies durch die regelwidrige Nutzung des Fußwegs umgangen. Um dies zu verhindern, wird um eine Umsetzung der verbauten Verkehrszeichen gebeten. . Bild: Falko Görres . Bild: Falko Görres Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.11.2022, OF 419/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3122 2022 1. Die Vorlage OF 404/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 419/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 419/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenErhalt von Arbeitsplätzen im Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2022, OF 410/3 Betreff: Erhalt von Arbeitsplätzen im Nordend Bei einer öffentlichen Veranstaltung der IHK Frankfurt Anfang Oktober berichtete eine verantwortliche Mitarbeiterin des Personalbereiches der Fa. Merz, dass das Thema Angebot an freien Parkplätzen während der Arbeitszeit aktuell bei vielen Einstellungsgesprächen durchaus ein Entscheidungskriterium sei und die anstehenden Veränderungen im Zuge der Parkraumbewirtschaftung bereits einige Bewerberinnen und Bewerber bewogen hätten einen anderen Arbeitgeber zu bevorzugen. Zusätzlich gab es bereits Kündigungen mit Hinweis auf die Parksituation. Es wurde sehr deutlich, dass dies Merz auf Dauer nicht hinnehmen kann. Merz wurde 1908 in Frankfurt gegründet und hat bis heute hier auch seinen Sitz. Das Unternehmen beschäftigt weltweit 3.000 Mitarbeitende. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Gab es bereits Gespräche der Stadt Frankfurt mit der Fa. Merz bzgl. der Unternehmenszentrale in der Eckenheimer Landstraße bei denen u.a. das Thema "Einführung der Parkraumbewirtschaftung und Auswirkungen auf die Personalakquise" angesprochen wurde? b) Wenn ja, welche Angebote konnte die Stadt Merz unterbreiten? c) Gab es ähnliche Gespräche mit weiteren Arbeitgebern aus dem Nordend? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 410/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 410/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 410/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenStabilisierung der Taktfrequenz auf der Buslinie M 34 im Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2022, OF 438/10 Betreff: Stabilisierung der Taktfrequenz auf der Buslinie M 34 im Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Taktfrequenz auf der Buslinie M 34 im Marbachweg stabilisiert werden kann. Begründung: Gerade im Berufsverkehr kommen die Busse der Buslinie M 34 Richtung Westen im Marbachweg sehr unregelmäßig an. Das hat zur Folge, dass die Passagiere sehr lange auf die Busse warten müssen, was gerade für die Umsteigenden aus der U5 sehr ärgerlich ist, und dann ein sehr voller Bus kommt. Der nachfolgende Bus kommt dadurch teilweise kurz hinterher und ist nahezu leer. Dies ist auf dieser hoch frequentierten Strecke ein wenig kundenfreundliches Angebot. Deshalb ist nochmals zu überprüfen, ob die Taktfrequenz hier durch weitere Maßnahmen stabilisiert werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3080 2022 Die Vorlage OF 438/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenFahrradbügel an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2022, OF 439/10 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass der seinerzeit vom Fahrradbüro im Rahmen des Gesamtkonzepts für die Eckenheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße zugesagte Fahrradbügel auf der Sperrfläche auf der Eckenheimer Landstraße vor der Fahrradampel stadteinwärts an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße endlich gesetzt wird. Begründung: Besagte Sperrfläche wird ständig zugeparkt, auch weil diese zur Andienung des dort aufgestellten Glascontainers genutzt wird. Da sie aber für Kfz zu kurz ist, stehen die Autos gleichzeitig auch auf dem Radweg, der hier für die Aufstellung der Radfahrer stadteinwärts erforderlich ist, was an der unübersichtlichen Kreuzung zu Gefährdungssituationen führt. Deshalb sollte der zugesagte Fahrradbügel, der dieses unerlaubte Halten und Parken verhindert, endlich gesetzt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3081 2022 Die Vorlage OF 439/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenRingstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 378/9 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vorgang: NR 895/19; M 167/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, der Magistrat möge die mit der M167/22 vorgelegte Planung für die Straßen im Ortsbezirk 9 (Marbachweg, Am Dornbusch, Wilhelm-Epstein-Straße) unter Berücksichtigung folgender grundsätzlicher Hinweise anpassen: 1. Die mit der NR895/19 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" beschlossene Vorgabe, Radwege in der Regel mit einer Breite von 2,3m (mindestens aber 2m breit) zu planen, wird auch hier konsequent zur Anwendung gebracht. Hier sei insbesondere auch auf den Schulwegeplan verwiesen, der die oben genannten Straßen als Radwege beinhaltet. Das gefahrenfreie Überholen, auch aufgrund des sehr breiten Spektrums von Radfahrenden, muss durch die entsprechende Breite gewährleistet sein. 2. Die mit der M895/19 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" beschlossene Vorgabe, Radwege "durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten" sowie "‚Quetschlösungen' im Straßenraum (...) zu vermeiden" wird auch hier angewendet, um die Sicherheit insbesondere von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen. 3. Gehwege sind mit einer Breite von mindestens 2,5m zu planen, wie es die bundesgesetzlichen Soll-Vorgaben und der Stand der Technik aus diversen Regelwerken und Normen vorsehen. Baumstandorte sind hier möglichst mit abgedeckten Bauscheiben zu integrieren. Grade für Kinder und ältere Menschen sollen die Wege frei von Hindernissen nutzbar sein. Begründung: Zu 1) und 2) Abschnittsweise sieht die Planung keine Verbesserung für den Radverkehr gegenüber der aktuellen Situation vor. Radwege mit einer Breite von 1,5m, die auf der Straße neben den Schienen geführt werden und der Verzicht auf eine bauliche Trennung stehen im Widerspruch zu den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (NR895/19) und zu der M-Vorlage (M167/22), der sie beigefügt sind. Eine Neuplanung sollte die aktuell bereits vorliegenden und teils gefährlichen Mängel beheben. Es handelt sich hier auch für Radfahrende um eine wichtige Radverbindung, die ebenso wie der ÖPNV eine Verbesserung erfahren sollte. Vor allem aber da sich der Radweg auch im Schulwegeplan befindet, ist es nicht hinzunehmen, die Situation bei der Neuplanung der Straße nicht deutlich und nach dem Stand der Technik zu verbessern. Sorgen und Beschwerden über die bestehenden Radwege liegen dem Ortsbeirat bereits vor, ebenso sind auf dem Radweg regelmäßig Park-Verstöße zu beobachten, die häufig zu gefährlichen Situationen und gelegentlich leider auch zu Unfällen führen. Sollten gesetzliche Vorgaben der Umsetzung der Forderung entgegenstehen, hätten diese bereits in der Vorlage erläutert werden sollen. Zur Illustration sei auf die Anlagen zur M167/22 verwiesen, hier zum Beispiel auf die Blätter LP 7, 8, 9, 10 für den Marbachweg, die lediglich unterdimensionierte und baulich nicht von der Straße getrennte Radwege in mindestens eine Richtung vorsehen. Zu 3) Das Standardmaß zeitgemäßer Fußwege-Planungen liegt bei 2,5m. Es soll eine Lösung gefunden werden, in der mindestens eine Seite dem Standard insoweit entspricht, dass auch 2 Personen, so auch eine Rollstuhlfahrende und eine Begleitperson, nebeneinander auf dem Gehweg unterwegs sein können. Siehe dazu auch die Empfehlungen und Erläuterungen des Fuß e.V. Die Integration von Bäumen kann dabei gut gelingen, hier wäre etwa der Gehweg vor der DNB auf der Eckenheimer Landstraße ein gelungenes Beispiel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 276 2022 1. a) Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 378/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGefahrenstelle für den Radverkehr in der Eckenheimer Landstraße beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 402/3 Betreff: Gefahrenstelle für den Radverkehr in der Eckenheimer Landstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, am östlichen Radweg der Eckenheimer Landstraße, nördlich der Kreuzung mit der Nibelungenallee (hinter der Litfaßsäule), die Radspur so zu verlegen oder die Stahlabweiser sowie die Straßenschilder so versetzen, dass letztere für den Radverkehr keine gefährlichen Hindernisse mehr darstellen. Begründung: Die Eckenheimer Landstraße ist eine wichtige Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr durch das Nordend. An der besagten Stelle macht die Radspur einen Knick, der von Stahlabweisern und Straßenschildern flankiert wird. Diese Kombination stellt eine Gefahrenstelle für den Radverkehr dar. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 402/3 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenToilettenkonzept im Ortsbezirk 9: Ginnheim priorisieren, Dornbusch nicht vergessen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2022, OF 406/9 Betreff: Toilettenkonzept im Ortsbezirk 9: Ginnheim priorisieren, Dornbusch nicht vergessen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten: 1. die Prüfung der Einrichtung einer öffentlichen Toilette an der Haltestelle "Ginnheim" wie in der Vorlage M174/22 unter Punkt l) genannt, wird gestrichen. Stattdessen wird die Errichtung einer Toilettenanlage in der Liste unter Punkt c) wie folgt ergänzt: "19. VGF-Station Ginnheim: Bestands- oder Systemtoilette" 2. die Einrichtung einer öffentlichen WC-Anlage im Stadtteil Dornbusch wird unter c) als Punkt 20. ergänzt: "20. Am Haus Dornbusch. Bestands-, Vertrags- oder Systemtoilette" Begründung: Zu (1): Der Ortsbeirat hat den Bedarf bereits seit längerem erkannt und beantragt. Der Magistrat hatte auf das Toilettenkonzept verwiesen. Dieses sieht jedoch nur eine Prüfung vor. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten, die Priorisierung gegenüber der Ursprungsfassung der M174 zu erhöhen. Hintergrund: es handelt sich hier bereits um einen stark frequentierten Umstiegsknotenpunkt, der durch zusätzliche ÖPNV-Haltestellen im Zuge des Ausbaus der S6 und der U4 noch deutlich ausgebaut wird. Die nächste öffentliche Toilette befindet sich zwar im Luftlinien-Umkreis des Wasserspielplatzes Niddapark. Für die Versorgung dieses Standorts ist sie nicht geeignet, da die durch die Bahnstrecke eingeschränkte Wegebeziehung ca 2,5km Umweg (=Hin- und Rückweg zum Bahnhof Ginnheim) erfordert. Außerdem könnten bestehende Anlagen der VGF am Bahnhof erweitert werden. Zu (2): Die Bedarfsanalyse des ABI zeigt im Ergebnisbericht einen Bedarf an der Kreuzung Miquelallee / Eschersheimer Landstraße und in der Nähe der Krreuzung Marbachweg / Eschersheimer Landstraße auf. Beide Bedarfe wurden bei den Maßnahmen, die in der M-Vorlage genannt werden, nicht berücksichtigt. Da der Ortsbeirat seit Jahren auf eine Aufwertung des öffentlichen Raums im Bereich "Haus Dornbusch" drängt, sich hier bereits öffentliche Gebäude befinden und hier ein erfolgreich etablierter Wochenmarkt stattfindet, sieht der Ortsbeirat diesen Standort als gute Option für die Installation einer öffentlichen Toilette und verweist auf die hohe Zahl von Menschen, die an dieser Stelle den ÖPNV nutzen, den Einzelhandel frequentieren oder sich im öffentlichen Raum aufhalten, denen diese Maßnahme zugute käme. Leider blieb der Bericht auch eine Antwort schuldig, warum die identifizierten Bedarfe nicht berücksichtigt werden sollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 294 2022 1. a) Die Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 406/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadweg und Radfahrende im Marbachweg schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 366/9 Betreff: Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Planung für die Schließung der Radwege-Lücke auf der Eschersheimer Landstraße und der im Bereich der Haltestelle "Dornbusch" vorgesehenen Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen auch eine bauliche Trennung des ersten Abschnitts des Radwegs am Marbachweg (von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Eckenheimer Landstraße, siehe Bild auf Seite 2 mit Markierung) in den Bereichen, in denen keine Parkplätze oder Einfahrten dahinter liegen, einzuplanen und umzusetzen. Hier kommt es zu sehr häufigen und gefährlichen Parkverstößen durch PKW- und Lieferverkehr. Einer der bestehenden Parkplätze sollte in diesem Zuge für den Lieferverkehr reserviert werden, um hier eine legale Abhilfe zu schaffen. Ferner wird der Magistrat darum gebeten, auf der Sperrfläche in Höhe des Marbachwegs 361 Radbügel zu installieren, die zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder unter anderem für die Kundschaft des umliegenden Gewerbes bieten würden. Begründung: Im Zuge der Planung & Umsetzung für den neuen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße sollte auch diese leicht und ohne Nachteile für andere Verkehrsteilnehmende umsetzbare Maßnahme berücksichtigt werden, um die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen - zumal durch den Ausbau des Radwegs hier auch mit einem erhöhten Aufkommen von Radfahrenden zu rechnen ist und sich der Radweg im Schulwegeplan befindet. Denkbar sind hier zum Beispiel Click-Fix-Module. Zur Illustration der Häufigkeit der Parkverstöße sei auch auf das Luftbild aus dem Geoportal der Stadt Frankfurt auf Seite 2 verwiesen, in dem sich zwei Fahrzeuge auf dem Radstreifen befinden und zwei weitere die Sperrfläche als Parkplatz nutzen. Quelle: Geoportal.frankfurt.de (Luftbilder 2021) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3145 2022 Die Vorlage OF 366/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUmgestaltung des Grünstreifens in der Bertramstraße/Ecke Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2919 entstanden aus Vorlage: OF 348/9 vom 29.09.2022 Betreff: Umgestaltung des Grünstreifens in der Bertramstraße/Ecke Marbachweg Am 21. November 2019 fand ein Ortstermin an der Bertramstraße/Ecke Marbachweg statt. Anlass war die Frage nach den Möglichkeiten der Umgestaltung des Grünsteifens gegenüber des Cafés Brot und Freunde. Dieser befindet sich in einem äußerst abweisenden Zustand, besonders durch den dort befindlichen Glascontainer. Ergebnis des Ortstermins war die Zusage des Magistrats, dem Ortsbeirat zu berichten, inwieweit eine Umgestaltung möglich sei. Bis dato wartet der Ortsbeirat auf diesen Bericht. Der Magistrat wird deshalb gebeten, dem Ortsbeirat über den Sachstand zu berichten, besonders darüber, ob es möglich ist, den Glascontainer zu verlegen und Bänke zum Verweilen aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 207 Aktenzeichen: 66 7
Zukunft des Bunkers am Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2916 entstanden aus Vorlage: OF 345/9 vom 27.09.2022 Betreff: Zukunft des Bunkers am Marbachweg Vorgang: OM 1062/21 OBR 9; ST 1387/22 Der Magistrat wird gebeten, sich unter anderem mit der Bundesanstalt für Immobilien (BImA) zu folgenden Punkten auszutauschen, zu prüfen und zu berichten, 1. inwiefern sich die Pläne der BImA für den Bunker am Marbachweg nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine verändert haben; 2. sofern die BImA weiterhin eine Entwicklung für den Wohnungsbau in Betracht zieht, ob sie die Liegenschaft gemäß ihrer Erklärung vom Januar 2019 (Beitrag der BImA zur Wohnraumoffensive (siehe https://www.hsgb.de/mcwork/files/download/2968) zuerst der Stadt Frankfurt anbieten würde; 3. sofern die BImA an dieser Stelle selbst ein Wohnprojekt realisieren will, welcher Anteil an gefördertem Wohnraum hier entstehen soll und ob sie ggf. eine architektonische Lösung unter Einbeziehung des Bestands anstreben würde, wie es die ABG Holding und viele andere schon mehrfach vorgemacht haben; 4. sofern die BImA keine Kooperation mit der Kommune, sondern den Verkauf der Fläche anstrebt, wie sich die Stadt Frankfurt bei der für die Neubebauung benötigten Befreiung der Festsetzung im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf verhalten würde und ob bei der Stadt Frankfurt nicht vielfältige Bedarfe vorliegen, die sich auf dieser Fläche oder mit dieser Immobilie realisieren ließen, für die sie in diesem Fall ihr Vorkaufsrecht nutzen könnte; 5. sofern die Stadt Frankfurt oder die ABG Holding den Bunker von der BImA erwerben könnte, ob sie sich vorstellen kann, über einen Ideenwettbewerb Konzepte unter der Prämisse zu ermitteln, einen Teil des Bunkers zu erhalten und für die Wohnnutzung umzubauen bzw. aufzustocken und mit Räumlichkeiten für Bands mit modernen Nutzungskonzepten zu kombinieren; 6. inwiefern der Kauf des Bunkers aus den hohen noch zur Verfügung stehenden Mitteln für den Ankauf von Liegenschaften für das Haushaltsjahr 2022 realisiert werden könnte und ob die Stadt Frankfurt der BImA ein Angebot für den Kauf unterbreiten könnte. Begründung: Das Thema des "Musikbunkers am Marbachweg" hat den Ortsbeirat seit Längerem beschäftigt. Leider konnte ein Weiterbetrieb der Proberäume nicht mehr erreicht werden. Im Juni berichtete der Magistrat zuletzt von den Gesprächen, die zum Jahresende geführt wurden. In der Stellungnahme vom 13.06.2022, ST 1387, wird auch dargestellt, dass die BImA plane, den Bunker abzureißen. Die hohen Investitionskosten für den Abriss wird die BImA jedoch wohl nur mit einer Option für die Vermarktung bzw. den Wohnungsbau in Betracht ziehen - hier sind noch viele Fragen offen, vor allem dazu, wie dies planungsrechtlich auf einer Gemeinbedarfsfläche umgesetzt werden soll und ob sie auf diesem Wege auch den dringend benötigten sozial geförderten Wohnraum schaffen würde. Der Abriss sollte im Jahr 2022 aber auch nicht die selbstverständliche Option sein, wie viele gute Beispiele für Bunkerumbauten und Aufstockungen auch in Frankfurt zeigen. Mit Blick auf die bereits in das Gebäude investierte und für den Abriss benötigte Energie und auch die kulturelle Bedeutung des Gebäudes sollten Optionen unter Einbeziehung des Bestands intensiv geprüft werden. Nicht zuletzt sollte die Stadt Frankfurt im Sinne einer aktiven Liegenschaftspolitik ein Interesse am Erwerb der Fläche und des Gebäudes haben und einen Erwerb aktiv verfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1062 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1387 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 993 Antrag vom 18.05.2023, OF 548/9 Auskunftsersuchen vom 01.06.2023, V 671 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 20
Verkehrssicherheit in der Straße Am Steinernen Stock
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2917 entstanden aus Vorlage: OF 346/9 vom 27.09.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Steinernen Stock Anwohnende im Stadtteil Dornbusch beklagen die Verkehrssituation in der Straße Am Steinernen Stock. Da es sich um eine Straße mit Kindergarten und Feuerwehrzufahrten handelt, sollte der Magistrat hier schnellstmöglich aktiv werden, um die Gefahrenquellen zu beheben. Der Magistrat wird daher gebeten, in der Straße Am Steinernen Stock umgehend deutlich zu markieren, wo auf der Straße geparkt werden darf und welche Bereiche frei zu halten sind, damit auch für die Feuerwehr und größere Fahrzeuge der benötigte Kurvenradius frei bleibt. Hier sind ggf. auch bauliche Maßnahmen einzuleiten, um dies zu gewährleisten. Darüber hinaus soll die Einmündung in die Kaiser-Sigmund-Straße so umgestaltet werden, dass der Zebrastreifen inklusive Sicherheitsbereich vor dem Kindergarten jederzeit frei und gut einsehbar bleibt. Hier kommt es täglich zu gefährlichem Falschparken auf oder vor dem Zebrastreifen. Auf der Ecke gegenüber des Kindergartens (siehe Grafik) sollen daher Radbügel zwischen dem Parkplatz und dem Zebrastreifen angebracht werden und der bestehende, markierte Parkplatz als Kurzzeitparkplatz ausgezeichnet werden. Im Bereich des Kindergartens soll darüber hinaus geprüft werden, welche weiteren zeitgemäßen Sicherungsmaßnahmen getroffen werden können, beispielsweise durch Fahrbahnmarkierungen mit dem Piktogramm des Verkehrszeichens 136 "Vorsicht, Kinder" oder auch durch die Erneuerung des Zauns auf dem Gehweg vor dem Eingang des Kindergartens, der beschädigt wurde und den Durchgang verengt, sodass zu Fuß Gehende teils auf die Straße ausweichen müssen. Quelle: Stadtvermessungsamt/Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 269 Aktenzeichen: 32 1
Demonstration per Autokorso in Zukunft unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2966 entstanden aus Vorlage: OF 368/3 vom 04.07.2022 Betreff: Demonstration per Autokorso in Zukunft unterbinden Der Magistrat wird aufgefordert, in Zukunft Demonstrationen per Autokorso durch die engen Straßen des Nordends zu unterbinden. Dies gilt besonders für die Eckenheimer Landstraße, in der sich zusätzlich dann auch noch die U 5 staut. Diese Art von motorisierter Demonstration belastet die Menschen des Nordends unverhältnismäßig stark und untergräbt sämtliche Bemühungen um Verkehrsberuhigung der Innenstadt und um eine nachhaltige Verkehrswende. Begründung: Am Freitag, den 24. Juni, schlich ein Autokorso der sogenannten "Querdenker" im Schritttempo durch das Nordend, unter anderem die Eckenheimer Straße entlang, später dann den Anlagenring hinauf. Dies behinderte nicht nur den öffentlichen Nahverkehr, den Verkehr insgesamt, sondern trug auch noch vollkommen unnötig zur Feinstaubbelastung bei. Gemäß Artikel 8 und Artikel 5 GG ist es jedem gestattet, sich mit anderen unter freiem Himmel öffentlich zu versammeln mit dem Ziel, gemeinsam eine Angelegenheit zu erörtern - ein Recht, das es unbedingt zu schützen gilt. Die Wahrnehmung dieses Rechts sollte allerdings im Innenstadtbereich auch durchaus zu Fuß zumutbar und möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 240 Aktenzeichen: 32 4
Nördliche Humboldtstraße entlasten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2967 entstanden aus Vorlage: OF 372/3 vom 29.09.2022 Betreff: Nördliche Humboldtstraße entlasten Nicht erst seit der Einrichtung der Baustelle in der unteren Glauburgstraße und der dadurch bedingten Umleitung vom Oeder Weg zur Holzhausenstraße durch die untere Schwarzburgstraße hat sich ein reger Kfz-Durchgangs- und Abkürzungsverkehr durch die obere Humboldtstraße gebildet mit dem Ziel, vom Oeder Weg auf die Eckenheimer Landstraße stadtauswärts zu fahren. Die Humboldtstraße als dicht bebaute und enge Einbahnstraße ist für den Kfz-Durchgangs- und Abkürzungsverkehr ungeeignet. Außerdem besteht aufgrund des erhöhten Kfz-Aufkommens und durch den regen Radverkehr in südliche Richtung Unfallgefahr. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation in der oberen Humboldtstraße (ab der Kreuzung Glauburgstraße bis zur Kreuzung Holzhausenstraße) nach dem Ende der Baustelle in der Glauburgstraße verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 343 Aktenzeichen: 32 1
Ampelabschaltung nachts hier: nördlicher Oeder Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2968 entstanden aus Vorlage: OF 373/3 vom 28.09.2022 Betreff: Ampelabschaltung nachts hier: nördlicher Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampel an der Einmündung von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg stadteinwärts nachts abgeschaltet werden kann. Begründung: Stromsparen ist ein Muss in der heutigen Zeit. Lichtsignalanlagen (Ampeln), die an nachts kaum befahrenen Stellen stehen, sollten deswegen nachts dunkel bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 345 Aktenzeichen: 32 1
Automatisch geschaltete Ampel am Fußgängerüberweg Höhe Oeder Weg Hausnummer 155 führt zu Verkehrsstaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2969 entstanden aus Vorlage: OF 375/3 vom 27.09.2022 Betreff: Automatisch geschaltete Ampel am Fußgängerüberweg Höhe Oeder Weg Hausnummer 155 führt zu Verkehrsstaus Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die neuerdings automatisch geschaltete Fußgängerampel wieder in eine bedarfsgerechte Schaltung zurückgeführt werden kann, um Verkehrsstaus zu verhindern. Die Ampelschaltung des Fußgängerüberwegs an der Einmündung des Oeder Wegs, Höhe Hausnummer 155, in die Eckenheimer Landstraße von Norden kommend wurde seit August 2022 von einer Ampelschaltung nach Bedarf in eine automatische Ampelschaltung geändert. Die automatische Am pelschaltung für den Fußgängerüberweg, die mit der Ampel über die U-Bahn-Gleise synchronisiert ist, schaltet nun grundsätzlich auf Rot, sobald die Ampel für den Verkehr aus dem Oeder Weg von Süden kommend bzw. die Ampel für den Verkehr aus der Eckenheimer Landstraße von Norden stadteinwärts in die Eckenheimer Landstraße auf Grün schaltet. Das führt dazu, dass nun mit jeder Grünphase maximal drei Autos den Weg der Bahngleise kreuzen können, während vor der Umstellung sechs bis sieben Autos passieren konnten. Dies führt in verkehrsreicheren Zeiten zu einem massiven Rückstau an Autos in die Eckenheimer Landstraße bis zum Alleenring. Die automatische Ampelschaltung des Fußgängerüberwegs sollte deshalb wieder in eine bedarfsgerechte Ampelschaltung zurückgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 344
Fahrradbügel an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2979 entstanden aus Vorlage: OF 391/3 vom 11.09.2022 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße zum Freihalten des Kreuzungsbereiches installieren zu lassen und die vorhandenen Poller damit zu ersetzen. Begründung: Der Kreuzungsbereich Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße ist auf der südlichen Straßenseite mit Pollern abgesichert. Anwohner wiesen den Ortsbeirat darauf hin, dass es in der Schwarzburgstraße zwischen Oeder Weg und Eckenheimer Landstraße keine Fahrradbügel gibt und die Fahrräder oft an Gartenzäune angeschlossen werden und den Gehweg behindern. Mit den Fahrradbügeln im Kreuzungsbereich könnte diese Situation entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 336 Aktenzeichen: 66 2
Weiterer Glascontainer an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2885 entstanden aus Vorlage: OF 412/10 vom 26.09.2022 Betreff: Weiterer Glascontainer an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch das Aufstellen von einem zweiten Glascontainer das Dilemma der leeren Flaschen vor dem einen behoben werden kann. Begründung: Es standen wohl einmal zwei Container an dieser Ecke, wovon einer - aus welchen Gründen auch immer - entfernt worden ist. Dadurch kommt es vermehrt zum Abstellen von Flaschen vor dem Container. Dies führt sehr zum Ärger von Anwohnenden und zum doppelten Arbeitsaufwand der Mitarbeitenden von Remondis, die die Flaschen händisch einsammeln müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2685 Aktenzeichen: 79 4
Umgestaltung des Grünstreifens in der Bertramstraße/Ecke Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2022, OF 348/9 Betreff: Umgestaltung des Grünstreifens in der Bertramstraße/Ecke Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen Am 21. November 2019 fand ein Ortstermin an der Bertramstraße/Ecke Marbachweg statt. Anlass war die Frage nach den Möglichkeiten der Umgestaltung des Grünsteifens gegenüber des Cafés Brot und Freunde. Dieser befindet sich in einem äußerst abweisenden Zustand, besonders durch den dort befindlichen Glascontainer. Ergebnis des Ortstermins war die Zusage der Stadt, dem Ortsbeirat zu berichten, inwieweit eine Umgestaltung möglich sei. Bis dato wartet der Ortsbeirat auf diesen Bericht. Der Magistrat wird deshalb gebeten den Ortsbeirat über den Sachstand zu berichten, besonders darüber, ob es möglich ist, den Glascontainer zu verlegen und Bänke zum Verweilen aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 28 Die Vorlage OF 348/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2919 2022 Die Vorlage OF 348/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNördliche Humboldtstraße entlasten
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2022, OF 372/3 Betreff: Nördliche Humboldtstraße entlasten Nicht erst seit Einrichtung der Baustelle in der unteren Glauburgstraße und der dadurch bedingten Umleitung vom Oeder Weg zur Holzhausenstraße durch die untere Schwarzburgstraße, hat sich eine reger Kfz-Durchgangs- und Abkürzungsverkehr durch die obere Humboldtstraße gebildet, mit dem Ziel vom Oeder Weg auf die Eckenheimer Landstraße stadtauswärts zu fahren. Die Humboldtstraße als dicht bebaute und enge Einbahnstraße ist für den Durchgangs- und Abkürzungsverkehr ungeeignet. Außerdem besteht aufgrund des erhöhten Kfz-Aufkommens und durch den regen Radverkehr in südliche Richtung Unfallgefahr. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation in der oberen Humboldtstraße (ab der Kreuzung Glauburgstraße bis zur Kreuzung Holzhausenstraße) kurzfristig verbessert werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2967 2022 Die Vorlage OF 372/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "kurzfristig" durch den Wortlaut "nach dem Ende der Baustelle in der Glauburgstraße" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenAmpelabschaltung nachts hier: nördlicher Oeder Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 373/3 Betreff: Ampelabschaltung nachts hier: nördlicher Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Ampel an der Einmündung von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg stadteinwärts nachts abgeschaltet werden kann. Begründung: Stromsparen ist ein Muss in der heutigen Zeit. Lichtsignalanlagen (Ampeln), die an nachts kaum befahrenen Stellen stehen, sollten deswegen nachts dunkel bleiben. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2968 2022 Die Vorlage OF 373/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenSicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 398/3 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Vorgang: OM 1280/21 OBR 3; ST 810/22 In seiner Stellungnahme vom 25. März 2o22 auf die Anregung (OF 126/3) des Ortsbeirates 3 vom 8. Oktober 2021 ging der Magistrat davon aus, dass eine endgültige Stellungnahme bis zum Beginn des 2. Quartals 2022 erfolgen könne. Inzwischen neigt sich das 3. Quartal seinem Ende zu. Wann kann der Ortsbeirat 3 mit einer abschließenden Stellungnahme des Magistrats rechnen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1280 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 810 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 526 2022 Die Vorlage OF 398/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenZukunft des Bunkers am Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2022, OF 345/9 Betreff: Zukunft des Bunkers am Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich unter anderem mit der Bundesanstalt für Immobilien (BImA) zu folgenden Punkten auszutauschen und zu prüfen und zu berichten, - in wiefern sich die Pläne der BImA für den Bunker am Marbachweg nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine verändert haben, - sofern die BIMA weiterhin eine Entwicklung für den Wohnungsbau in Betracht zieht: ob sie die Liegenschaft gemäß ihrer Erklärung vom Januar 2019 (Beitrag der BImA zur Wohnraumoffensive (siehe https://www.hsgb.de/mcwork/files/download/2968) zuerst der Stadt Frankfurt anbieten würde, - sofern die BImA an dieser Stelle selbst ein Wohnprojekt realisieren will: welcher Anteil an gefördertem Wohnraum hier entstehen soll und ob sie ggf. eine architektonische Lösung unter Einbeziehung des Bestands anstreben würde, wie es die ABG Holding und viele andere schon mehrfach vorgemacht haben, - sofern die BImA keine Kooperation mit der Kommune sondern den Verkauf der Fläche anstrebt: wie sich die Stadt Frankfurt bei der für die Neubebauung benötigten Befreiung der Festsetzung im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf verhalten würde und ob bei der Stadt Frankfurt nicht vielfältige Bedarfe vorliegen, die sich auf dieser Fläche oder mit dieser Immobilie realisieren ließen, für die sie in diesem Fall ihr Vorkaufsrecht nutzen würde, - sofern die Stadt Frankfurt oder die ABG Holding den Bunker von der BImA erwerben könnte: ob sie sich vorstellen kann, über einen (Ideen)Wettbewerb Konzepte unter der Prämisse zu ermitteln, einen Teil des Bunkers zu erhalten und für die Wohnnutzung umzubauen bzw. aufzustocken und mit Räumlichkeiten für Bands mit modernen Nutzungskonzepten zu kombinieren, - inwiefern der Kauf des Bunkers aus den hohen noch zur Verfügung stehenden Mitteln für den Ankauf von Liegenschaften für das Haushaltsjahr 2022 realisiert werden könnte und ob die Stadt Frankfurt der BImA kein Angebot für Kauf unterbreiten könnte. Begründung: Das Thema des "Musikbunkers am Marbachweg" hat den Ortsbeirat seit längerem beschäftigt. Leider konnte ein Weiterbetrieb der Proberäume nicht mehr erreicht werden. Im Juni berichtete der Magistrat zuletzt von den Gesprächen, die zum Jahresende geführt wurden. In dieser Stellungnahme (1387) wird auch dargestellt, dass die BImA plane, den Bunker abzureißen. Die hohen Investitionskosten für den Abriss wird die BImA jedoch wohl nur mit einer Option für die Vermarktung bzw. den Wohnungsbau in Betracht ziehen - hier sind noch viele Fragen offen, vor allem dazu, wie dies planungsrechtlich auf einer Gemeinbedarfsfläche umgesetzt werden solle und ob sie auf diesem Wege auch den dringend benötigten sozial geförderten Wohnraum schaffen würde. Der Abriss sollte im Jahr 2022 aber auch nicht die selbstverständliche Option sein, wie viele gute Beispiele für Bunker-Umbauten und Aufstockungen auch in Frankfurt zeigen. Mit Blick auf die bereits in das Gebäude investierte und für den Abriss benötigte Energie und auch die kulturelle Bedeutung des Gebäudes sollten Optionen unter Einbeziehung des Bestands intensiv geprüft werden. Nicht zuletzt sollte die Stadt Frankfurt im Sinne einer aktiven Liegenschaftspolitik ein Interesse am Erwerb der Fläche und des Gebäudes haben und einen Erwerb aktiv verfolgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2916 2022 Die Vorlage OF 345/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrssicherheit in der Straße Am Steinernen Stock
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2022, OF 346/9 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Steinernen Stock Anwohnende im Stadtteil Dornbusch beklagen die Verkehrssituation in der Straße "Am Steinernen Stock". Da es sich um eine Straße mit Kindergarten und Feuerwehrzufahrten handelt, sollte der Magistrat hier schnellstmöglich aktiv werden, um die Gefahrenquellen zu beheben. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Am Steinernen Stock" umgehend deutlich zu markieren, wo auf der Straße geparkt werden darf und welche Bereiche frei zu halten sind, damit auch für die Feuerwehr und größere Fahrzeuge der benötigte Kurvenradius frei bleibt. Hier sind ggf. auch bauliche Maßnahmen einzuleiten, um dies zu gewährleisten. Darüber hinaus soll die Einmündung in die Kaiser-Sigmund-Straße so umgestaltet werden, dass der Zebrastreifen inklusive Sicherheitsbereich vor dem Kindergarten jederzeit frei und gut einsehbar bleibt. Hier kommt es täglich zu gefährlichem Falschparken auf oder vor dem Zebrastreifen. Auf der Ecke gegenüber dem Kindergarten (siehe Grafik) sollen daher Radbügel zwischen dem Parkplatz und dem Zebrastreifen angebracht werden und der bestehende, markierte Parkplatz als Kurzzeitparkplatz ausgezeichnet werden. Im Bereich des Kindergartens soll darüber hinaus geprüft werden, welche weiteren zeitgemäßen Sicherungsmaßnahmen getroffen werden können, beispielsweise durch Fahrbahnmarkierungen mit dem Piktogramm des VZ136 ("Vorsicht, Kinder") oder auch durch die Erneuerung des Zauns auf dem Gehweg vor dem Eingang des Kindergartens, der beschädigt wurde und den Durchgang verengt, sodass zu Fuß gehende teils auf die Straße ausweichen müssen. Quelle: Stadtvermessungsamt/Geoportal Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2917 2022 Die Vorlage OF 346/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAutomatisch geschaltete Ampel am Fußgängerübergang Höhe Oeder Weg Hausnummer 155 führt zu Verkehrsstaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2022, OF 375/3 Betreff: Automatisch geschaltete Ampel am Fußgängerübergang Höhe Oeder Weg Hausnummer 155 führt zu Verkehrsstaus Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die neuerdings automatisch geschaltete Fußgängerampel wieder in eine bedarfsgerechte Schaltung zurückgeführt werden kann, um Verkehrsstaus zu verhindern: Die Ampelschaltung des Fußgängerüberwegs an der Einmündung des Oeder Wegs, Höhe Hausnummer 155, in die Eckenheimer Landstraße von Norden kommend, wurde seit August 2022 von einer Ampelschaltung nach Bedarf in eine automatische Schaltung geändert. Die automatische Schaltung für den Fußgängerüberweg, die mit der Ampel über die U-Bahngleise synchronisiert ist, schaltet nun grundsätzlich auf rot, sobald die Ampel für den Verkehr aus dem Oeder Weg von Süden kommend bzw. die Ampel für den Verkehr aus der Eckenheimer Landstraße von Norden stadteinwärts in die Eckenheimer Landstraße auf grün schaltet. Das führt dazu, dass nun mit jeder Grünphase maximal drei Autos den Weg der Bahngleise kreuzen können, während vor der Umstellung 6 bis 7 Autos passieren konnten. Dies führt in verkehrsreicheren Zeiten zu einem massiven Rückstau an Autos in die Eckenheimer Landstraße bis zum Alleenring. Die automatische Ampelschaltung des Fußgängerübergangs sollte deshalb wieder in eine bedarfsgerechte Ampelschaltung rückgebaut werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2969 2022 Die Vorlage OF 375/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenWeiterer Glascontainer an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 412/10 Betreff: Weiterer Glascontainer an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch das Aufstellen von einem zweiten Glascontainer das Dilemma der leeren Flaschen davor behoben werden kann. Begründung: Es standen wohl einmal zwei Container an dieser Ecke, wovon einer - aus welchen Gründen auch immer - entfernt worden ist. Dadurch kommt es vermehrt zum Abstellen von Flaschen vor den Containern. Dies führt sehr zum Ärger von Anwohnenden und zum doppelten Arbeitsaufwand der Mitarbeitenden von Remondis, die die Flaschen händisch einsammeln müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2885 2022 Die Vorlage OF 412/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBehindertengerechter Zugang vom Marbachweg zum Hauptfriedhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 417/10 Betreff: Behindertengerechter Zugang vom Marbachweg zum Hauptfriedhof Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum der neue Eingang Marbachweg zum Hauptfriedhof nicht barrierefrei errichtet wurde bzw. keine barrierefreien Türschließer verwendet wurden. Begründung: Durch den Verkauf einer Teilfläche des Hauptfriedhofes inkl. Verkaufs des Eingangs Marbachweg an die Jüdische Gemeinde und die dadurch nicht mehr mögliche Nutzung dieses Einganges war der Bau eines neuen Zugangs am Marbachweg dringend notwendig geworden. Dieser Zugang ist durch einen Neubau (ca. 100 Meter weiter Richtung Gießener Straße) seit einigen Monaten wieder möglich. Leider wurde der Zugang wenig behindertengerecht, insbesondere für Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer, durch den Einbau eines automatischen Türschließers nicht barrierefrei erstellt. Der Zugang ist daher für diese Nutzer nur sehr schwer möglich und nutzbar. Seit Jahren besteht die Möglichkeit, barrierefreie Türschließer einzubauen. Das sind Türschließer, die nach DIN 18040 geprüft sind und das komfortable Öffnen und Schließen von Türen, mit sehr geringem Kraftaufwand, ermöglichen. Türschließer dieser Art werden meist in Innenräumen in Krankenhäusern, Altersheimen, Kindergärten oder Behindertenheimen verwendet, d.h. insbesondere dort, wo Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen ohne Probleme und ohne fremde Hilfe Türen öffnen und schließen sollen. Alle anderen Zugänge zum Hauptfriedhof (Gießener Straße, Wasserpark, Rat-Beil-Straße, Altes Portal, Haupteingang und Wirtschaftsweg) sind hingegen ebenerdig und barrierefre, während der Öffnungszeiten ohne Türschließer zugänglich. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 417/10 wurde zurückgezogen.
Partei: AfD
Weiter lesenKiosk am Bunker im Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2711 entstanden aus Vorlage: OF 310/9 vom 05.09.2022 Betreff: Kiosk am Bunker im Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob dem Kioskbetreiber ein Sondernutzungsrecht an der Fläche um den Kiosk erteilt wurde. Falls nein, wird er gebeten, den Betreiber auf die Einhaltung der Regeln hinweisen; 2. da es häufiger zu Lärmbelästigungen auch nach 22:00 Uhr kommt, diese zu prüfen und den Kioskbetreiber auf Einhaltung der Ruhezeiten hinzuweisen; 3. den Kioskbetreiber darauf hinzuweisen, dass die Grünfläche nicht als Toilette benutzt werden darf, er unterbinden muss, wenn ein Lagerfeuer entfacht wird (Foto vorhanden) oder Zigarettenstummel in der Grünanlage entsorgt werden (Foto vorhanden). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2559 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 704 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-0
Öffentlicher Personennahverkehr in Eckenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2684 entstanden aus Vorlage: OF 380/10 vom 29.08.2022 Betreff: Öffentlicher Personennahverkehr in Eckenheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann der teils fehlende ÖPNV im Bereich zwischen Engelthaler Straße und Marbachweg in Eckenheim verbessert werden kann. Begründung: Der ÖPNV ist künftig insgesamt deutlich zu stärken und zu verbessern. In Eckenheim bestehen Lücken im ÖPNV, die es schnellstens zu schließen gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 168 Aktenzeichen: 92 14
Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor Hausnummer 254
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2691 entstanden aus Vorlage: OF 381/10 vom 29.08.2022 Betreff: Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor Hausnummer 254 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor der Hausnummer 254 deutlich sichtbarer auszuschildern. Begründung: Anwohner und Besucher waren es über Jahrzehnte gewohnt, vor der Hausnummer 254 in der Eckenheimer Landstraße parken zu können. Inzwischen wurde ein Parkverbot erlassen, weil die schräg parkenden Wagen teilweise in den Straßenraum hineinragten. Das entsprechende Parkverbotsschild wurde aber außergewöhnlich hoch und außerhalb des normalen Sichtfeldes angebracht, sodass viele Fahrerinnen und Fahrer, darunter viele Anwohner, mit einem Bußgeld belegt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 159 Aktenzeichen: 32 1
Buckelpiste in der Grotefendstraße beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2683 entstanden aus Vorlage: OF 378/10 vom 30.08.2022 Betreff: Buckelpiste in der Grotefendstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, den Belag der Grotefendstraße zu erneuern und dabei die hochgedrückten Wurzeln der Bäume nicht zu beschädigen. Begründung: Der Weg ist im Verlauf vom Marbachweg Richtung Gummersbergstraße (zwischen Sozialzentrum und Kleingartenanlage) in einem sehr schlechten Zustand und behindert dadurch die Bewohner des Julie-Roger-Hauses, die mehrheitlich nicht mehr gut zu Fuß und teilweise mit Rollatoren oder Rollstühlen unterwegs sind, sowie die Radfahrenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 167 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1583 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 265 Aktenzeichen: 66-0
Kiosk am Bunker im Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2022, OF 310/9 Betreff: Kiosk am Bunker im Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: - Zu prüfen und zu berichten, ob dem Kiosk-Betreiber ein Sondernutzungsrecht an der Fläche um den Kiosk erteilt wurde. Falls nein möge er bitte den Betreiber auf die Einhaltung der Regel hinweisen. - Es kommt häufiger zu Lärmbelästigungen auch nach 22.00 Uhr, auch dieses möge der Magistrat bitte überprüfen und den Kioskbetreiber auf Einhaltung der Ruhezeiten hinweisen. - Der Magistrat möge den Kioskbetreiber darauf hinweisen, dass die Grünfläche nicht als Toilette benutzt werden darf, er unterbinden muss, wenn ein Lagerfeuer entfacht wird (Foto vorhanden), keine Zigarettenstummel in der Grünanlage entsorgt werden (Foto vorhanden). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2711 2022 Die Vorlage OF 310/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenNord-Süd-Radwegeverbindung
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 305/9 Betreff: Nord-Süd-Radwegeverbindung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Mierendorffstraße sowie die Bertramstraße zwischen Marbachweg und der südlichen Ortsbezirksgrenze als Fahrradstraße umzuwidmen, - sich mit den südlich angrenzenden Ortsbeiräten 2 und 3 ins Benehmen zu setzen, um eine Fortsetzung der Ausgestaltung der Bertramstraße als Fahrradstraße bis zum Alleenring zu erreichen. Dabei sollte die Möglichkeit einer weiteren Radwegeverbindung südlich des Alleenrings in das östliche Westend/Nordend hinein betrachtet werden, - eine Anbindung an in nördlicher Richtung durch den Sinaipark zu prüfen. Begründung: Fahrradstraßen sind geeignet, sowohl eine Bündelung des Radverkehrs als auch einen besseren Fluss desselben zu erreichen. Mierendorffstraße und Bertramstraße sind für den Kfz-Verkehr Nebenstraßen, erschließen aber auf direktem Wege wichtige Stätten der sozialen Infrastruktur (Schulen, Sportstätten) und große Arbeitgeber jenseits der Ortsbezirksgrenzen (Polizeipräsidium, HR), die bereits jetzt von vielen Radlern angefahren werden. Dagegen bildet die Eschersheimer Landstraße auf der Höhe der Haltestelle Dornbusch verkehrstechnisch ein Nadelöhr, das baulich nicht befriedigend so gelöst werden kann, dass sowohl Autoverkehr als auch Radverkehr sicher und zügig hindurchgeleitet werden können, als auch den wirtschaftlichen Interessen der dort ansässigen Gewerbetreibenden, die für ihren Fortbestand auf Parkplätze angewiesen sind, angemessen Rechnung getragen werden kann. Eine Umwidmung von Mierendorff- und Bertramstraße zur Fahrradstraße böte eine hervorragende Möglichkeit, den Radverkehr sicher und zügig durch den Stadtteil hindurchzuleiten. Darüber hinaus besteht Potential für einen Anschluss sowohl in nördlicher Richtung als auch an die südlicher gelegenen Stadtteile. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 13 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, im Sinne der Vorlage einen gemeinsamen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates und des Fahrradbüros zu organisieren. Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenBuckelpiste in der Grotefendstraße beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2022, OF 378/10 Betreff: Buckelpiste in der Grotefendstraße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Belag der Grotefendstraße zu erneuern und dabei die hochgedrückten Wurzeln der Bäume nicht zu beschädigen. Begründung: Der Weg ist im Verlauf vom Marbachweg Richtung Gummersbergstraße (zwischen Sozialzentrum und Kleingartenanlage) in einem sehr schlechten Zustand und behindert dadurch die Bewohner des Julie-Roger-Hauses, die mehrheitlich nicht mehr gut zu Fuß sind und teilweise mit Rollatoren und Rollstühlen unterwegs sind, ebenso wie die Radfahrenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2683 2022 Die Vorlage OF 378/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenParkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor Hausnummer 254
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2022, OF 381/10 Betreff: Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor Hausnummer 254 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, das Parkverbot vor Hausnummer 254 deutlich sichtbarer auszuschildern. Begründung: Anwohner und Besucher waren es über Jahrzehnte gewohnt vor Hausnummer 254 in der Eckenheimer Landstraße parken zu können. Inzwischen wurde ein Parkverbot erlassen, weil die schräg parkenden Wagen teilweise in den Straßenraum hineinragen. Das entsprechende Parkverbotsschild wurde aber außergewöhnlich hoch und außerhalb des normalen Sichtfeldes angebracht, so dass viele Fahrerinnen und Fahrer, darunter viele Anwohner, mit einem Bußgeld belegt wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2691 2022 Die Vorlage OF 381/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenÖffentlicher Personennahverkehr in Eckenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2022, OF 380/10 Betreff: Öffentlicher Personennahverkehr in Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann der teils fehlende ÖPNV im Bereich zwischen Engelthaler Straße und Marbachweg in Eckenheim verbessert werden kann. Begründung: Der ÖPNV ist künftig insgesamt deutlich zu stärken und zu verbessern. In Eckenheim bestehen Lücken im ÖPNV, die es schnellstens zu schließen gilt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2684 2022 Die Vorlage OF 380/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)
Partei: CDU
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