Kiosk am Bunker im Marbachweg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Erteilung eines Sondernutzungsrechts an den Kioskbetreiber zu prüfen und auf die Einhaltung der Ruhezeiten sowie der Nutzung der Grünfläche hinzuweisen. Ziel ist es, Lärmbelästigungen zu reduzieren und die ordnungsgemäße Nutzung der Fläche sicherzustellen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten,
- zu prüfen und zu berichten, ob dem Kioskbetreiber ein Sondernutzungsrecht an der Fläche um den Kiosk erteilt wurde. Falls nein, wird er gebeten, den Betreiber auf die Einhaltung der Regeln hinweisen;
- da es häufiger zu Lärmbelästigungen auch nach 22:00 Uhr kommt, diese zu prüfen und den Kioskbetreiber auf Einhaltung der Ruhezeiten hinzuweisen;
- den Kioskbetreiber darauf hinzuweisen, dass die Grünfläche nicht als Toilette benutzt werden darf, er unterbinden muss, wenn ein Lagerfeuer entfacht wird (Foto vorhanden) oder Zigarettenstummel in der Grünanlage entsorgt werden (Foto vorhanden).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2022OFOF 310/9Kiosk am Bunker im MarbachwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2022Sie sind hierOMOM 2711Kiosk am Bunker im MarbachwegDirektanregung
- 31. Oktober 2022STST 2559Kiosk am Bunker im MarbachwegStellungnahme
- 20. März 2023Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 704Kiosk am Bunker im MarbachwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats