Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor Hausnummer 254
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor der Hausnummer 254 deutlicher auszuschildern, da die aktuelle Beschilderung nicht ausreichend sichtbar ist. Dies soll dazu beitragen, dass Anwohner und Besucher nicht mehr unabsichtlich mit Bußgeldern belegt werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor der Hausnummer 254 deutlich sichtbarer auszuschildern.
Begründung
Anwohner und Besucher waren es über Jahrzehnte gewohnt, vor der Hausnummer 254 in der Eckenheimer Landstraße parken zu können. Inzwischen wurde ein Parkverbot erlassen, weil die schräg parkenden Wagen teilweise in den Straßenraum hineinragten. Das entsprechende Parkverbotsschild wurde aber außergewöhnlich hoch und außerhalb des normalen Sichtfeldes angebracht, sodass viele Fahrerinnen und Fahrer, darunter viele Anwohner, mit einem Bußgeld belegt wurden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2022OFOF 381/10Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor Hausnummer 254Ortsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2022Sie sind hierOMOM 2691Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor Hausnummer 254Direktanregung
- 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 159Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor Hausnummer 254Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats