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Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor Hausnummer 254

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, das Parkverbot vor Hausnummer 254 deutlich sichtbarer auszuschildern.

Begründung

Anwohner und Besucher waren es über Jahrzehnte gewohnt vor Hausnummer 254 in der Eckenheimer Landstraße parken zu können. Inzwischen wurde ein Parkverbot erlassen, weil die schräg parkenden Wagen teilweise in den Straßenraum hineinragen. Das entsprechende Parkverbotsschild wurde aber außergewöhnlich hoch und außerhalb des normalen Sichtfeldes angebracht, so dass viele Fahrerinnen und Fahrer, darunter viele Anwohner, mit einem Bußgeld belegt wurden.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

13
13. Sitzung OBR 10
TO II
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Alle:
CDU

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