Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor Hausnummer 254
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Das Haltverbot in der Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 254 besteht bereits seit mehreren Jahren. Fahrzeuge parken im Bereich der Hausnummern 250 bis 254 verbotswidrig auf dem Gehweg, ragen in die Fahrbahn hinein oder parken vollumfänglich im Haltverbot. Dieser Umstand führt zu Behinderungen des Fließverkehrs, der die Kreuzung Eckenheimer Landstraße / Marbachweg stadtauswärts zweispurig überquert und sich nach der Kreuzung auf eine Fahrspur reduziert. Aufgrund von Beschwerden nimmt die Städtische Verkehrspolizei daher verstärkte Kontrollen vor. Um das Parken im Bereich der Hausnummern 250 bis 254 zu unterbinden, werden die vorhandenen Stahlabweiser in Richtung Fahrbahnkante versetzt.