Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt eine Anpassung der Planung für die Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9, um die Sicherheit von Geh- und Radwegen zu erhöhen. Dies soll durch die Einhaltung von Breitenvorgaben und baulichen Trennungen zwischen Rad- und Autoverkehr erreicht werden. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit insbesondere für Kinder und ältere Menschen zu verbessern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
der Magistrat möge die mit der M167/22 vorgelegte Planung für die Straßen im Ortsbezirk 9 (Marbachweg, Am Dornbusch, Wilhelm-Epstein-Straße) unter Berücksichtigung folgender grundsätzlicher Hinweise anpassen:
- Die mit der NR895/19 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" beschlossene Vorgabe, Radwege in der Regel mit einer Breite von 2,3m (mindestens aber 2m breit) zu planen, wird auch hier konsequent zur Anwendung gebracht. Hier sei insbesondere auch auf den Schulwegeplan verwiesen, der die oben genannten Straßen als Radwege beinhaltet. Das gefahrenfreie Überholen, auch aufgrund des sehr breiten Spektrums von Radfahrenden, muss durch die entsprechende Breite gewährleistet sein.
- Die mit der M895/19 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" beschlossene Vorgabe, Radwege "durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten" sowie "‚Quetschlösungen' im Straßenraum (...) zu vermeiden" wird auch hier angewendet, um die Sicherheit insbesondere von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen.
- Gehwege sind mit einer Breite von mindestens 2,5m zu planen, wie es die bundesgesetzlichen Soll-Vorgaben und der Stand der Technik aus diversen Regelwerken und Normen vorsehen. Baumstandorte sind hier möglichst mit abgedeckten Bauscheiben zu integrieren. Grade für Kinder und ältere Menschen sollen die Wege frei von Hindernissen nutzbar sein.
Begründung
Zu 1) und 2) Abschnittsweise sieht die Planung keine Verbesserung für den Radverkehr gegenüber der aktuellen Situation vor. Radwege mit einer Breite von 1,5m, die auf der Straße neben den Schienen geführt werden und der Verzicht auf eine bauliche Trennung stehen im Widerspruch zu den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (NR895/19) und zu der M-Vorlage (M167/22), der sie beigefügt sind. Eine Neuplanung sollte die aktuell bereits vorliegenden und teils gefährlichen Mängel beheben. Es handelt sich hier auch für Radfahrende um eine wichtige Radverbindung, die ebenso wie der ÖPNV eine Verbesserung erfahren sollte. Vor allem aber da sich der Radweg auch im Schulwegeplan befindet, ist es nicht hinzunehmen, die Situation bei der Neuplanung der Straße nicht deutlich und nach dem Stand der Technik zu verbessern. Sorgen und Beschwerden über die bestehenden Radwege liegen dem Ortsbeirat bereits vor, ebenso sind auf dem Radweg regelmäßig Park-Verstöße zu beobachten, die häufig zu gefährlichen Situationen und gelegentlich leider auch zu Unfällen führen. Sollten gesetzliche Vorgaben der Umsetzung der Forderung entgegenstehen, hätten diese bereits in der Vorlage erläutert werden sollen. Zur Illustration sei auf die Anlagen zur M167/22 verwiesen, hier zum Beispiel auf die Blätter LP 7, 8, 9, 10 für den Marbachweg, die lediglich unterdimensionierte und baulich nicht von der Straße getrennte Radwege in mindestens eine Richtung vorsehen. Zu 3) Das Standardmaß zeitgemäßer Fußwege-Planungen liegt bei 2,5m. Es soll eine Lösung gefunden werden, in der mindestens eine Seite dem Standard insoweit entspricht, dass auch 2 Personen, so auch eine Rollstuhlfahrende und eine Begleitperson, nebeneinander auf dem Gehweg unterwegs sein können. Siehe dazu auch die Empfehlungen und Erläuterungen des Fuß e.V. Die Integration von Bäumen kann dabei gut gelingen, hier wäre etwa der Gehweg vor der DNB auf der Eckenheimer Landstraße ein gelungenes Beispiel.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2022Sie sind hierOFOF 378/9Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. November 2022OAOA 276Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167Anregung
- 8. März 2024Antwort des Magistrats · nach 72 WochenBB 98Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung)