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Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen

Vorlagentyp: B

Bericht

Die relevanten Regelwerke und die für Radverkehrsanlagen im Beschluss § 4424/2019 formulierten Anforderungen an Mindestbreiten und die bauliche Trennung von Radverkehrsanlagen als favorisierte Führungsform sind dem Magistrat bekannt. Sie werden - immer, wenn es möglich ist - berücksichtigt und umgesetzt. Im gesamten Verlauf der Planung für die Ringstraßenbahn wurden Verbesserungen der Radverkehrsführung an Knotenpunkten und den dazwischen gelegenen Abschnitten geplant. Gleichwohl ist es in vorhandenen und in der Regel nicht erweiterbaren Verkehrsflächen nicht immer möglich, alle Nutzungsansprüche in idealen Abmessungen in einem Straßenquerschnitt abzubilden. Es müssen also ausgewogene, anforderungsgerechte und verkehrssichere Lösungen im Rahmen der sorgfältigen Abwägung gefunden werden. Bei der Wahl geeigneter Führungsformen für den Radverkehr ist es dabei zielführend, das gesamte Lösungsspektrum der "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA) heranzuziehen. Im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirats 9 sieht die von der Stadtverordnetenversammlung in der vorgelegten Form beschlossene Vorplanung (M 167/2022; § 2824/2023) für den Marbachweg eine baulich getrennte Radwegführung zwischen der Kaiser-Sigmund-Straße und der Scheidstraße vor. Das gilt auch für Teilabschnitte der Straße Am Dornbusch, der Ernst-Schwendler-Straße und der Wilhelm-Epstein-Straße, die zur Integration der Ringstraßenbahn und der hierfür nötigen Haltestellen neu geordnet werden müssen und hierfür notwendige Flächenreserven bieten. Zwischen der Einmündung der Kaiser-Sigmund-Straße und der Zufahrt zur Kreuzung an der Eschersheimer Landstraße sind Radfahrstreifen für beide Fahrtrichtungen geplant. Ausschlaggebend hierfür ist unter anderem, dass bauliche Maßnahmen im unmittelbaren Wurzelbereich die Bestandsbäume in dem sehr schmalen Grünstreifen auf der Nordseite massiv gefährden würden. Darüber hinaus würde ein Querschnitt mit beidseitigen Radwegen (Abbildung unten) den Entfall von 78 geplanten Stellplätzen im Marbachweg und damit auch einen Verlust jeglicher Andienungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zwischen Eschersheimer Landstraße und Eckenheimer Landstraße zur Folge haben. Nach Auffassung des Magistrats wäre das nicht bedarfsgerecht. Die auf der Südseite in offenen Baumscheiben geplanten zusätzlichen Baumstandorte wären bei einer Alternative mit schmaleren Radwegen (Breite: 1,85 Meter) nur innerhalb gleichfalls sehr schmaler Grünstreifen (Breite: 1,20 Meter) mit abgedeckten Auskragungen in Richtung der angrenzenden Geh- und Radwege zu "retten". Derart geringe Grünstreifenbreiten, deren unversiegelte Flächen durch Randeinfassungen mit Rückenstützen zusätzlich reduziert werden, sind kaum erhaltungsfähig und werden in der Regel nicht neu angelegt. Bekannt ist, dass die in diesem Abschnitt vorgesehen Radfahrstreifen mit Breiten von je 1,70 Meter die Regelabmessungen der ERA (1,85 Meter) um je 15 Zentimeter unterschreiten. Sie bieten nach Auffassung des Magistrats dennoch eine höhere Schutzwirkung als Schutzstreifen, die nur in geringeren Abmessungen regelwerkskonform markiert werden könnten. Die Radfahrstreifen werden durch Sicherheitstrennstreifen in regulärer Breite (75 Zentimeter) von angrenzenden Parkstreifen abgerückt; die Breiten der angrenzenden Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge und die Straßenbahn entsprechen mit 3,25 Metern den Regelabmessungen. Sämtliche von der Planung betroffene Knotenpunkte werden entsprechend den gültigen und bei Umbaumaßnahmen etablierten Standards barrierefrei hergestellt. Bezüglich der angeregten Mindestbreite von 2,50 Metern für Gehwege gilt in Bestandssituationen mit limitierter Flächenverfügbarkeit sinngemäß das Gleiche, das oben im Kontext der Radverkehrsanlagen erörtert wurde. In Abwägung der Situation vor Ort und aller zu betrachtenden Belang ist die hier vorgelegt Planung aus Sicht des Magistrats eine bedarfsgerechte Lösung.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

29
29. Sitzung Ausschuss für Mobilität und Smart-City
TO II
✕ Abgelehnt

Einstimmige Annahme

27
27. Sitzung Ausschuss für Mobilität und Smart-City
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)

Zurückweisung:
ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP Linke Volt FRAKTION BFF-BIG
30
30. Sitzung Ausschuss für Mobilität und Smart-City
TO I
✓ Angenommen

zu 1.) GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Zurückstellung); SPD (= Enthaltung) zu 2.) GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Zurückweisung)

Zurückstellung:
CDU FDP fraktionslos
Alle:
GRÜNE Linke
Enthaltung:
SPD