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Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen

Vorlagentyp: B
72 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Planung der Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9 anzupassen, um sichere Geh- und Radwege zu gewährleisten. Dies geschieht unter Berücksichtigung der bestehenden Verkehrsflächen und der Notwendigkeit, bauliche Trennungen für Radverkehrsanlagen zu schaffen. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Verkehrssicherheit und eine bedarfsgerechte Lösung für alle Verkehrsteilnehmer.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Die relevanten Regelwerke und die für Radverkehrsanlagen im Beschluss § 4424/2019 formulierten Anforderungen an Mindestbreiten und die bauliche Trennung von Radverkehrsanlagen als favorisierte Führungsform sind dem Magistrat bekannt. Sie werden - immer, wenn es möglich ist - berücksichtigt und umgesetzt. Im gesamten Verlauf der Planung für die Ringstraßenbahn wurden Verbesserungen der Radverkehrsführung an Knotenpunkten und den dazwischen gelegenen Abschnitten geplant. Gleichwohl ist es in vorhandenen und in der Regel nicht erweiterbaren Verkehrsflächen nicht immer möglich, alle Nutzungsansprüche in idealen Abmessungen in einem Straßenquerschnitt abzubilden. Es müssen also ausgewogene, anforderungsgerechte und verkehrssichere Lösungen im Rahmen der sorgfältigen Abwägung gefunden werden. Bei der Wahl geeigneter Führungsformen für den Radverkehr ist es dabei zielführend, das gesamte Lösungsspektrum der "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA) heranzuziehen. Im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirats 9 sieht die von der Stadtverordnetenversammlung in der vorgelegten Form beschlossene Vorplanung (M 167/2022; § 2824/2023) für den Marbachweg eine baulich getrennte Radwegführung zwischen der Kaiser-Sigmund-Straße und der Scheidstraße vor. Das gilt auch für Teilabschnitte der Straße Am Dornbusch, der Ernst-Schwendler-Straße und der Wilhelm-Epstein-Straße, die zur Integration der Ringstraßenbahn und der hierfür nötigen Haltestellen neu geordnet werden müssen und hierfür notwendige Flächenreserven bieten. Zwischen der Einmündung der Kaiser-Sigmund-Straße und der Zufahrt zur Kreuzung an der Eschersheimer Landstraße sind Radfahrstreifen für beide Fahrtrichtungen geplant. Ausschlaggebend hierfür ist unter anderem, dass bauliche Maßnahmen im unmittelbaren Wurzelbereich die Bestandsbäume in dem sehr schmalen Grünstreifen auf der Nordseite massiv gefährden würden. Darüber hinaus würde ein Querschnitt mit beidseitigen Radwegen (Abbildung unten) den Entfall von 78 geplanten Stellplätzen im Marbachweg und damit auch einen Verlust jeglicher Andienungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zwischen Eschersheimer Landstraße und Eckenheimer Landstraße zur Folge haben. Nach Auffassung des Magistrats wäre das nicht bedarfsgerecht. Die auf der Südseite in offenen Baumscheiben geplanten zusätzlichen Baumstandorte wären bei einer Alternative mit schmaleren Radwegen (Breite: 1,85 Meter) nur innerhalb gleichfalls sehr schmaler Grünstreifen (Breite: 1,20 Meter) mit abgedeckten Auskragungen in Richtung der angrenzenden Geh- und Radwege zu "retten". Derart geringe Grünstreifenbreiten, deren unversiegelte Flächen durch Randeinfassungen mit Rückenstützen zusätzlich reduziert werden, sind kaum erhaltungsfähig und werden in der Regel nicht neu angelegt. Bekannt ist, dass die in diesem Abschnitt vorgesehen Radfahrstreifen mit Breiten von je 1,70 Meter die Regelabmessungen der ERA (1,85 Meter) um je 15 Zentimeter unterschreiten. Sie bieten nach Auffassung des Magistrats dennoch eine höhere Schutzwirkung als Schutzstreifen, die nur in geringeren Abmessungen regelwerkskonform markiert werden könnten. Die Radfahrstreifen werden durch Sicherheitstrennstreifen in regulärer Breite (75 Zentimeter) von angrenzenden Parkstreifen abgerückt; die Breiten der angrenzenden Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge und die Straßenbahn entsprechen mit 3,25 Metern den Regelabmessungen. Sämtliche von der Planung betroffene Knotenpunkte werden entsprechend den gültigen und bei Umbaumaßnahmen etablierten Standards barrierefrei hergestellt. Bezüglich der angeregten Mindestbreite von 2,50 Metern für Gehwege gilt in Bestandssituationen mit limitierter Flächenverfügbarkeit sinngemäß das Gleiche, das oben im Kontext der Radverkehrsanlagen erörtert wurde. In Abwägung der Situation vor Ort und aller zu betrachtenden Belang ist die hier vorgelegt Planung aus Sicht des Magistrats eine bedarfsgerechte Lösung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Oktober 2022OFOF 378/9Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. November 2022OAOA 276Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167Anregung
  3. 8. März 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 72 Wochen
    BB 98Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 9
Sitzung 29 · 25.04.2024
TO II, TOP 7
Beraten
Die Vorlage B 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 27 · 03.06.2024
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)

OBR 9
Sitzung 30 · 06.06.2024
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
1. Der Geschäftsordnungsantrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt. 2. Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Linke
Ablehnung:
CDUFDPFraktionslos
Enthaltung:
SPD
zu 2)
Zustimmung:
SPDLinke
Ablehnung:
CDUFDPFraktionslos
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1.) GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Zurückstellung); SPD (= Enthaltung) zu 2.) GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Zurückweisung)

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