Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
- Ernst-Schwendler-Straße
- Eschersheimer Landstraße
- Friedberger Landstraße
- Gießener Straße
- Ginnheimer Landstraße
- Am Dornbusch
- Am Eisernen Schlag
- Homburger Landstraße
- Kaiser-Sigmund-Straße
- Kollwitzstraße
- Marbachweg
- Peter-Behrens-Straße
- Platenstraße
- Raimundstraße
- Wasserpark
- Wetzlarer Straße
- Wilhelm-Epstein-Straße
- Deutschherrnufer
- Eckenheimer Landstraße
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht die Zustimmung zur Planung einer neuen Straßenbahnstrecke von der Friedberger Landstraße bis zur Ginnheimer Landstraße vor, um das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs in Frankfurt zu verbessern. Durch die Umsetzung werden sowohl die Barrierefreiheit als auch die Radinfrastruktur gefördert, was zu einer nachhaltigen Verkehrswende beitragen soll.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Raimundstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.06.2026.
- Platenstraße durchgehend für den Anliegerverkehr freigeben18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Entfernung der auf dem Gehweg gelagerten Absperrgitter in der Raimundstraße18.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verkehrssicherheit in der Fallerslebenstraße während der Umleitungsphase am Dornbusch18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Raimundstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der vorgelegten Planung einer neuen Straßenbahnstrecke von der Friedberger Landstraße bis zur Ginnheimer Landstraße durch die Straßen Homburger Landstraße, Marbachweg, Am Dornbusch, Ernst-Schwendler-Straße und Wilhelm-Epstein-Straße wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt,
- a)auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen;
- b)zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/MobiFö
- G)und ggf. entsprechende Förderanträge zu stellen und die notwendige Nutzen-Kosten-Untersuchung durchzuführen;
- c)eine Planungsvereinbarung mit der VGF zu schließen;
- d)eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sowie Baurecht zu schaffen.
- Die Planungsmittel für den städtischen Kostenanteil in Höhe von brutto rund 3.561 T € werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Frankfurt am Main und der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) handelt,
- b)sich die Gesamtkosten des Projektes auf rund 52,0 Mio. Euro belaufen und davon der städtische Anteil voraussichtlich rund 22,8 Mio. Euro beträgt,
- c)für den aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Anteil der Maßnahme Planungsmittel in Höhe von 885 T€ in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.007589 "Ringstraßenbahn" zur Verfügung stehen, von denen bereits Mittel in Höhe von rd. 473 T€ (Stand 30.06.2022) verausgabt wurden,
- d)eine anteilige Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel aus den nachstehenden Projektdefinitionen erfolgt: PD 5.008107 Grunderneuerung der Kollwitzstraße (Planungsmittel) in Höhe von 540 T€; PD 5.010154 Friedberger Landstraße/Wasserpark (Planungsmittel) in Höhe von 313 T€; PD 5.002474 Erschließungsmaßnahme Peter-Behrens-Straße in Höhe von 264 T€ und PD 5.002449 Grunderneuerung Deutschherrnufer in Höhe von 230T€.
- Die darüber hinausgehenden Mittelbedarfe in Höhe von 1.329 T€ sind im Rahmen der Zielwerte mit dem Haushalt 2023 zu veranschlagen.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477, zum Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main wurde die Einführung einer Ringstraßenbahn beschlossen.
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015, § 6613, wurde festgelegt, dass bei der weiteren Planung der Ringstraßenbahn, die in der Machbarkeitsstudie (B 381/15) empfohlene und vom Gesamtverkehrsplan geringfügig abweichende Trassenführung weiterverfolgt wird.
Diese ist im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (Beschluss § 7285 vom 04.03.2021 zum M 163/2020), welcher Teil der Gesamtstrategie zur langfristigen Weiterentwicklung des strategischen Masterplans Mobilität und Verkehrsinfrastruktur ist, ebenfalls enthalten.
Zielsetzungen der angestrebten Verkehrswende sind u. a. durch ein vernetztes ÖPNV-System möglichst große Teile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den ÖPNV abzuwickeln sowie im Rahmen der Einigung zum Radentscheid und dem daraus resultierenden Beschluss (§ 4424 v. 29.08.2019) zur Fahrradstadt Frankfurt am Main den Radverkehr in der Stadt konsequent zu fördern und auszubauen.
Die geplante Straßenbahnstrecke wird das Angebot des ÖPNV in diesem Sinne maßgeblich verbessern. Das Gleiche gilt auch für die fahrradfreundliche Umgestaltung von Straßen durch die Umsetzung der Festlegungen zum Radentscheid.
B. Alternativen
Im Rahmen der o. g. Machbarkeitsstudie von 2015 wurden alternative Trassenkorridore geprüft. Die hier vorgelegte Trassenführung wurde schließlich zur Weiterverfolgung und Konkretisierung der Planungen für die Ringstraßenbahn empfohlen.
C. Lösung
Die geplante Straßenbahntrasse verläuft von der Friedberger Landstraße durch die Straßen Homburger Landstraße, Marbachweg, Am Dornbusch, Ernst-Schwendler-Straße und Wilhelm-Epstein-Straße bis zur Ginnheimer Landstraße. Die durchgängig 2-gleisige Neubaustrecke bildet den Lückenschluss zwischen den vorhandenen Gleisanlagen in der Friedberger Landstraße und der Ginnheimer Landstraße. Die Streckenlänge beträgt einschließlich des umzubauenden Haltestellenbereiches in der Ginnheimer Landstraße ca. 4.500 m. Die Trassenführung erfolgt überwiegend in Mittellage gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr. Ausnahmen sind der Abschnitt zwischen Eckenheimer Landstraße und Gießener Straße gemeinsam mit der U 5 sowie die Bereiche der Haltestellen Gießener Straße und Ginnheimer Landstraße mit eigenem Gleiskörper.
Die Maßnahme umfasst die folgenden 10 Straßenbahnhaltestellen (teilweise Arbeitstitel):
Wetzlarer Straße (optional), Gießener Straße, Marbachweg/Sozialzentrum, Kaiser-Sigmund-Straße, Dornbusch, Platenstraße, Deutsche Bundesbank, Verknüpfungshaltestelle U-Bahn, Am Eisernen Schlag (optional) und Markus-Krankenhaus (Umbau). In Abhängigkeit vom Betriebskonzept der Ringstraßenbahn sind die Haltestellen Wetzlarer Straße und Am Eisernen Schlag optional eingeplant. Die vorhandene Straßenbahnhaltestelle Markus-Krankenhaus ist umzubauen. Die Haltestellen werden als Kombi-Haltestellen für Straßenbahn und Busverkehr ausgebildet und sind somit auch für Nachtbusse und einen eventuellen Schienenersatzverkehr barrierefrei anfahrbar. Ausnahme ist die Haltestelle Marbachweg/Sozialzentrum, da hier aufgrund der bestehenden Gleisanlage nicht genügende Straßenraumbreite zur Verfügung steht.
In Abstimmung mit der Branddirektion wurden die erforderlichen Aufstellflächen der Löschfahrzeuge an den Liegenschaften im Zusammenhang mit dem zweiten Rettungsweg berücksichtigt.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind ebenfalls berücksichtigt und werden im Zuge der weiterführenden Planung im Detail ausgearbeitet und dargestellt.
Homburger Landstraße (Blatt 1 - 3):
Die Straßenbahn wird in der Homburger Landstraße in Mittellage gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr geführt. Ein Umbau der Seitenräume sowie ein Eingriff in den Baumbestand erfolgt nicht. Am Knotenpunkt Friedberger Warte (Blatt 1) erhält die Straßenbahn eine Anbindung an das bestehende Gleis in Richtung Norden und Süden sowie einen eigenen Aufstellbereich in der Homburger Landstraße. Zur Verbesserung der Radverkehrsführung werden sämtliche Fahrbeziehungen berücksichtigt. Optional könnte auf Höhe der Wetzlarer Straße eine Straßenbahnhaltestelle eingerichtet werden. Im Blatt 2.1 ist der Straßenabschnitt ohne Haltestelle, im Blatt 2.2 ist der Straßenabschnitt mit Haltestelle dargestellt.
Gießener Straße (Blatt 4):
Zwischen Gießener Straße und Homburger Landstraße wird eine Straßenbahnhaltestelle in Mittellage eingerichtet. Die Trasse verläuft auf eigenem Gleiskörper und kann auch von Bussen angefahren werden (Kombi-Haltestelle). Der separate U-Turn entfällt. Wendende Fahrzeuge werden über den Knoten Homburger Landstraße geführt. Die Fuß- und Radverkehrsführung wird angepasst.
Marbachweg zwischen Feuerwache und Sozialzentrum (Blatt 4a und 4b):
Die beiden Lagepläne sind der Vollständigkeit halber beigefügt. In diesem Abschnitt nutzt die Straßenbahn die Stadtbahntrasse. Es sind keine Umbauten im Straßenraum geplant. Die Pläne zeigen den Bestand.
Marbachweg/Sozialzentrum (Blatt 5):
Die Haltestelle für die Straßenbahn wird unmittelbar östlich der U 5-Haltestelle Marbachweg/Sozialzentrum mit einer direkten Zugangsmöglichkeit eingerichtet. Die Bushaltestellen für den Nachtbus/Schienenersatzverkehr (SEV) werden in Seitenlage angeordnet. Die vorhandene Wendeanlage wird Richtung Osten verschoben.
Knoten Eckenheimer Landstraße (Blatt 6 und 6A):
Im Kreuzungsbereich ist eine Neutrassierung der Gleise erforderlich. Zur Verbesserung der Radverkehrsführung wird das Kreuzungsdesign nach niederländischem Vorbild umgestaltet. Hierzu werden die "Gehwegnasen" vergrößert. Im nördlichen Ast der Eckenheimer Landstraße sind Maßnahmen zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs geplant.
Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße (Blatt 7 - 10):
Die Straßenbahn wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr geführt. Beidseitig werden separate anforderungsgerechte Radverkehrsanlagen eingerichtet. Die Parkstreifen werden neu geordnet und durch Bäume gegliedert. Die einmündenden untergeordneten Straßen werden als Gehwegüberfahrten ausgebildet. Östlich der Kaiser-Sigmund-Straße wird eine neue Straßenbahnhaltestelle mit beidseitigen lichtsignalgeregelten Fußgängerüberwegen eingerichtet (Blatt 8). Die Einmündung der Kaiser-Sigmund-Straße wird ebenfalls als Gehwegüberfahrt ausgebildet. Der Kfz-Verkehr kann im Schatten der Lichtsignalanlage in den Marbachweg einfahren.
Knoten Eschersheimer Landstraße (Blatt 11):
Die neuen Straßenbahnhaltestellen werden beidseitig der Eschersheimer Landstraße in den Zufahrten angeordnet. Im Knoten erfolgt eine Neutrassierung der Straßenbahngleise und der Betriebsgleise der U-Bahn. Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung der Radverkehrsführung sowie die Einrichtung eines neuen Fußgängerüberwegs auf der Nordseite (Ausführung Südseite in 2022).
Straße Am Dornbusch und Knoten Raimundstraße (Blatt 12):
Die Straßenbahn wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr geführt. Eine Anpassung der Radverkehrsanlagen erfolgt im Streckenverlauf und an den Knotenpunkten. Der Radverkehr in Richtung Westen wird auf einem eigenen Radweg geführt.
Knoten Platenstraße (Blatt 13):
Die neuen Straßenbahnhaltestellen werden beidseitig der Platenstraße in den Zufahrten angeordnet. Anpassungen der Radverkehrsführung erfolgen im Haltestellenbereich.
Ernst-Schwendler-Straße - Wilhelm-Epstein-Straße (Blatt 14):
Die Straßenbahn wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr geführt. Der Knoten erhält eine Vollsignalisierung jedoch ohne Linksabbiegemöglichkeit aus Richtung Osten. Die Radverkehrsführung in/aus Richtung Norden wird ergänzt.
Deutsche Bundesbank (Blatt 15):
Vor dem Hauptzugang der Deutsche Bundesbank wird eine neue Haltestelle eingerichtet. Die Zufahrt zur Deutschen Bundesbank erhält eine Vollsignalisierung. Die Radverkehrsführung wird im Zuge des Projektes "Grünes Y" vervollständigt.
Verknüpfung mit der D II-Strecke (Blatt 16):
Das Blatt 16 ist ausgespart und dient derzeit noch als Platzhalter, da die genaue Lage und die konkrete Verknüpfung mit der D II-Strecke mit der Ringstraßenbahn noch nicht feststeht.
Wilhelm-Epstein-Straße von Rosa-Luxemburg-Straße und Ginnheimer Landstraße (Blatt 17 - 19):
Die Straßenbahn wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr geführt. Der Radverkehr wird beidseitig auf Radfahrstreifen geführt. Auf Höhe der Straße Am Eisernen Schlag wird optional eine neue Straßenbahnhaltestelle vorgesehen (Blatt 19.2).
Knoten Ginnheimer Landstraße (Blatt 20):
Die bestehende Straßenbahnhaltestelle "Markus-Krankenhaus" wird für eine gemeinsame Nutzung durch Busse und Straßenbahn als Kombi-Haltestelle umgebaut. Zur Optimierung des Fuß- und Radverkehrs werden in Knoten und Strecke Verbesserungen vorgesehen. Südlich der Kombi-Haltestelle wird eine neue signalisierte Fußgängerquerung eingerichtet. Es werden Wartepositionen für den Busverkehr beidseitig der Ginnheimer Landstraße angeordnet (Linien 39 und 69). Hierzu ist eine Verlegung der bestehenden Wendeanlage nach Süden erforderlich.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel mit Angabe der Jahresraten:
| Bisher verausgabt bei PD 5.007589 (Stand: 30.06.2022) | 473 T€ | |
| geplant: | 2022: | 350 |
| T€ | 2023: | 1.000 T€ |
| 2024: | 1.000 | |
| T€ | 2025: | 738 T€ |
Die Gesamtkosten aus Bau und Planungskosten werden auf ca. 52,0 Mio. € (brutto) geschätzt.
Die Kosten werden nach einem in der weiterführenden Planung noch festzulegenden Kostenteilungsschlüssel zwischen dem Haushalt der Stadt Frankfurt am Main und dem der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) aufgeteilt. Der Anteil der VGF wird auf ca. 29,2 Mio. € und der Anteil der Stadt auf ca. 22,8 Mio € geschätzt.
| Pos. | Leistungsbeschreibung | ||
| 1 | Baukosten | ||
| 1.1 | Gleisoberbau und bahntechnische | ||
| Ausrüstung | 12.858.500 | € | |
| 1.2 | Haltestellen inkl. Ausstattung | 3.200.000 | € |
| 1.3 | Verkehrsflächen | 19.555.767 | € |
| 1.4 | Bäume und Grünflächen | 1.126.050 | € |
| 1.5 | Lichtsignalanlagen | 1.010.000 | € |
| 1.6 | Beleuchtungsanlagen | 2.944.000 | € |
| Baukosten netto | 40.694.317 | € | |
| Mehrwertsteuer 19 % | 7.731.920 | € | |
| Baukosten brutto | 48.426.237 | € | |
| VGF-Anteil an den Gesamtbaukosten | |||
| (brutto) | - 29.191.470 | € | |
| Städtischer Anteil an den | |||
| Gesamtbaukosten (brutto) | 19.234.767 | € |
Die Planungskosten (Baunebenkosten) setzen sich wie folgt zusammen:
| 2 | Baunebenkosten | ||
| Gesamthonorar brutto (gerundet) | 2.080.500 | € | |
| 2.1 | Honorar nach HOAI Lph. 1-9, | ||
| Koordinierung der Werke, Werksmitteilung, Trassenplanung, Erstellung Verkehrsphasenpläne, Umbauzuschlag 10% | |||
| Gutachten, Kampfmittel, SiGeKo, | |||
| Vermessung, Kleinleistungen etc. | 1.480.000 | € | |
| 2.2 | Baunebenkosten, brutto | 3.560.500 | € |
| Städtischer Anteil an den | |||
| Gesamtbaukosten (brutto) | 19.234.767 | € | |
| Gesamtkosten städtischer Anteil | |||
| (brutto) | 22.795.267 | € | |
| Gesamtkosten städtischer Anteil | |||
| (brutto, gerundet) | 22.800.000 | € |
Anlage _Lageplan_Blatt_01_1 (ca. 1,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_02_1_1 (ca. 1,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_02_2 (ca. 1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_03 (ca. 1,6 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_04a (ca. 695 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_04b (ca. 763 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_04_1 (ca. 2,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_05 (ca. 2 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_06 (ca. 2,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_06a (ca. 1,5 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_07 (ca. 1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_08 (ca. 1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_09 (ca. 1,3 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_10 (ca. 1,3 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_11 (ca. 2 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_12 (ca. 921 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_13D (ca. 1,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_14 (ca. 1,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_15 (ca. 1,2 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_16-Platzhalter (ca. 1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_17 (ca. 919 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_18 (ca. 1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_19_1 (ca. 1,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_19_2 (ca. 974 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_20 (ca. 1,6 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Oktober 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 26 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.10.2023 im OBR 3 angenommen.
Beratungsverlauf26 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. CDU, SPD, LINKE. und AfD gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, LINKE., FDP und fD gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); LINKE. und FDP (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 6 GRÜNE (= Befassung); 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Zurückstellung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. zu a) und b) CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme)