Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo
PAR 2824 2023§ 2824ZUGESTIMMT

Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel

Beschluss zuM_167_2022
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

19

Beschlussdatum

2. Februar 2023

Gremiensitzung

2. Februar 2023

Zusammenfassung

Der Vorschlag sieht die Zustimmung zur Planung einer neuen Straßenbahnstrecke von der Friedberger Landstraße bis zur Ginnheimer Landstraße vor, um das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs in Frankfurt zu verbessern. Durch die Umsetzung werden sowohl die Barrierefreiheit als auch die Radinfrastruktur gefördert, was zu einer nachhaltigen Verkehrswende beitragen soll.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

I. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. II. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die mit der Vorlage vom 14.10.2022, M 167, vorgelegte Planung für die Straßen im Ortsbezirk 9 (Marbachweg, Am Dornbusch, Wilhelm-Epstein-Straße) unter Berücksichtigung folgender grundsätzlicher Hinweise anzupassen: 1. Die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege in der Regel mit einer Breite von 2,3 Metern (mindestens aber zwei Meter breit) zu planen, wird auch hier konsequent zur Anwendung gebracht. Hier sei insbesondere auch auf den Schulwegeplan verwiesen, der die oben genannten Straßen als Radwege beinhaltet. Das gefahrenfreie Überholen, auch aufgrund des sehr breiten Spektrums von Radfahrenden, muss durch die entsprechende Breite gewährleistet sein; 2. die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege ‚durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten' sowie ‚'Quetschlösungen' im Straßenraum (...) zu vermeiden' wird auch hier angewendet, um die Sicherheit insbesondere von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen; 3. Gehwege sind mit einer Breite von mindestens zweieinhalb Metern zu planen, wie es die bundesgesetzlichen Soll-Vorgaben und der Stand der Technik aus diversen Regelwerken und Normen vorsehen. Baumstandorte sind hier möglichst mit abgedeckten Baumscheiben zu integrieren. Gerade für Kinder und ältere Menschen sollen die Wege frei von Hindernissen nutzbar sein." III. Die Vorlagen OA 288 und OA 289 werden im vereinfachten Verfahren erledigt.