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Meine Nachbarschaft: Winterbachstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Hundewiese am Dornbusch

21.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 530/9 Betreff: Hundewiese am Dornbusch Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadt Frankfurt wird aufgefordert, eine eingezäunte Hundewiese im Grünzug zwischen Marbachweg und Sinaipark einzurichten. Das Grünflächenamt wird gebeten dafür einen geeigneten Standort in Abstimmung mit dem Ortsbeirat auszusuchen. Im Falle einer Zusage durch das Grünflächenamt ist der Ortsbeirat 9 bereit, sich an den Kosten der Einzäunung zu beteiligen. Vorbild für dieses Vorhaben ist die vom Ortsbeirat 3 mitfinanzierte Hundeauslaufwiese zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße im Nordend Begründung: Anwohner am Dornbusch wünschen sich eine wohnortnahe Fläche, auf der sie ihre Hunde freilaufen lassen können, ohne in Konflikte mit anderen Nutzern der Grünfläche zu kommen. An der Bertramswiese sind Hunde nicht erlaubt und sowohl im Sinaipark als auch in dem "Der-Pilz"-Park kommen die spielenden Hunde häufig dem Fahrradverkehr und den Fußgängern in die Quere. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.04.2023, OF 508/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3983 2023 1. Die Vorlage OF 508/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 530/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 530/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der dritte Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 1 SPD, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9

18.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2023, OF 544/9 Betreff: Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: weitere Flächen, die nicht intensiv als Freizeitflächen genutzt werden, als sogenannte "Wiesen für Insekten" auszuzeichnen und dort artenreiche Blühwiesen einzusähen. Diese sollten so selten wie nötig gemäht werden. Also Flächen hierfür eignen sich aus Sicht des Ortsbeirats besonders folgende für eine Prüfung durch den Magistrat: 1. Teile der Grünfläche vor dem Bertramshof in der Straße "Am steinernen Stock" an der Kreuzung zu Bertramswiese und Kühhornshofweg 2. Eine Teil der Wiese an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße und Kühhornshofweg 3. Ein Teil der Grünanlage zwischen Carl-Gördeler-Str., Mierendorffstr. und Fritz-Tarnow-Str. 4. Ein Teil der Wiese am Ende der Klimsch-Anlage an der Grillparzerstraße 5. Flächen im Bereich der Wohnanlage Reichelstraße, insbesondere nahe der Sportanlage an der Rosa-Luxemburg-Straße 6. Ein Teil der Wiese vor der Ludwig-Richter-Schule an der Eschersheimer Landstraße / am Lindenbaum 7. Die Wiese vor dem Bahnübergang Lachweg / Dreihäusergasse auf der Alt-Eschersheimer Seite Begründung: Das Insektensterben nimmt weiter zu, was die Wissenschaft insbesondere auf die intensive Landwirtschaft zurückführen kann. Die Städte übernehmen daher oft eine Funktion als Rückzugsraum für viele Arten, die in der Fläche kaum noch Lebensräume finden. Daher ist es wichtig, den urbanen Lebensraum weiter zu qualifizieren und diese Lebensräume miteinander zu vernetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3990 2023 Die Vorlage OF 544/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zukunft zusammenhängender Baumgruppen im Ortsbezirk 9

18.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2023, OF 550/9 Betreff: Zukunft zusammenhängender Baumgruppen im Ortsbezirk 9 Leider sind zunehmend krankheitsbedingte Abgänge in zusammenhängenden Baumgruppen im Ortsbezirk zu verzeichnen, so etwa bei den Rosskastanien im Umfeld der Bertramswiese oder den Säulenpappeln auf den Grünflächen der Kaiser-Sigmund-Straße. Diese werden regelmäßig mit jungen Bäumen der gleichen Art nachgepflanzt - leider lässt sich jedoch häufiger beobachten, dass die jungen Bäume schon nach einigen Jahren wieder eingehen. Insbesondere weißblühende Rosskastanien sind gegen Insekten- und Pilzbefall schlecht gewappnet und werden in anderen Großstädten nur noch als Solitäre gepflanzt. An der Bertramswiese wurde jüngst eine abgängige weißblühende Kastanie in einer Baumgruppe zumindest augenscheinlich gegen eine der gleichen Art ersetzt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Strategie er mit Blick auf die zusammenhängenden Baumgruppen und Alleen insbesondere angesichts der Herausforderungen der zunehmenden Klimaextreme in den Stadtteilen verfolgt. Es stellt sich konkret die Frage, ob bei den Entscheidungen für Neupflanzungen aktuell ästhetische Belange wie etwa ein einheitliches Baum-Bild in einzelnen Grünzügen einen höheren Stellenwert besitzt als das Ziel eines diversifizierten und damit möglicherweise auch resilienteren Baumbestands, der in den immer heißer werdenden Sommern künftig eine noch wichtigere Rolle im Stadtbild spielen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 27 Die Vorlage OF 550/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3992 2023 Die Vorlage OF 550/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bertramswiese: Erweiterung der Parkfläche

07.04.2023 · Aktualisiert: 12.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2023, OF 526/9 Betreff: Bertramswiese: Erweiterung der Parkfläche Vorgang: OM 2509/22 OBR 9; ST 749/23 In der o.g. Stellungnahme führt der Magistrat aus, dass die bisher bestehende Sportfläche 25.000 qm umfasst und die neue Sportanlage eine Fläche von ca. 12.500 qm einnehmen wird. Der Ortsbeirat möge beschließen, wir fragen den Magistrat: - Wie groß wird die Fläche sein, die auf Basis dieser Planung aus den genannten 25.000 qm Sportfläche zusätzlich der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen wird? - Wieviel dieser zusätzlichen Fläche wird für die genannte Fitnessanlage eingeplant? - Wieviel davon wird als Grünfläche eingeplant? - Wie hoch ist der Prozentanteil der momentanen 25.000 qm Sportfläche, der für die zukünftige Nutzung als Grünfläche/Park bzw. als Fitnessanlage eingeplant wird? - Wieviel davon entfällt auf Grünflächen/Park und wieviel auf die Fitnessanlage? Begründung: Die zukünftige Ausgestaltung der Bertramswiese ist ein sensibles Thema, das im Stadtteil umstritten ist. Zentral ist hierbei die Frage, wieviel der Fläche in Zukunft noch für die öffentliche Nutzung zur Verfügung stehen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2509 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 749 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 657 2023 Die Vorlage OF 526/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Hundewiese am Dornbusch

07.04.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2023, OF 508/9 Betreff: Hundewiese am Dornbusch Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadt Frankfurt wird aufgefordert, eine eingezäunte Hundewiese östlich der Wöhlerschule einzurichten. Im Falle einer Zusage durch das Grünflächenamt ist der Ortsbeirat 9 bereit, sich an den Kosten der Einzäunung zu beteiligen. Vorbild für dieses Vorhaben ist die vom Ortsbeirat 3 mitfinanzierte Hundeauslaufwiese zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße im Nordend. Begründung: Anwohner am Dornbusch wünschen sich eine wohnortnahe Fläche, auf der sie ihre Hunde freilaufen lassen können, ohne in Konflikte mit anderen Nutzern der Grünfläche zu kommen. An der Bertramswiese sind Hunde nicht erlaubt und sowohl im Sinaipark als auch in dem Pilzpark kommen die spielenden Hunde häufig dem Fahrradverkehr und den Fußgängern in die Quere. Da die Rückseite der Wöhlerschule ja ohnehin eingezäunt ist, wäre an dieser Stelle gar nicht so viel Zaun neu anzulegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2023, OF 530/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 508/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3983 2023 1. Die Vorlage OF 508/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 530/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 530/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der dritte Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 1 SPD, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Glascontainerstandorte im Umfeld des Haus Dornbusch

02.02.2023 · Aktualisiert: 28.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2023, OF 451/9 Betreff: Glascontainerstandorte im Umfeld des Haus Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Glascontainerstandortberater und einem Mitarbeiter des ASE zu organisieren. Begründung: Im Umfeld des Haus Dornbusch gibt es drei störende Glascontainerstandorte mit insgesamt vier Glascontainern und einem Altkleidercontainer. Bezüglich des Glasbehälters am Blumengeschäft in der Ladenzeile an der Eschersheimer Landstraße gab es die Zusage für eine Umsetzung, die bis dato noch nicht erfolgt ist. Vor der Dornbuschkirche stehen drei Container im Einmündungsbereich der Carl-Goerdeler-Straße die die Sicht versperren, was aus Gründen der Verkehrssicherheit gerade vor einer Schule bedenklich ist. Außerdem behindern sie die angestrebte Umgestaltung des Platzes. Auch beim dritten Standort auf dem Grünstreifen der Bertramstraße im Einmündungsbereich zum Marbachweg wurde um Umsetzung gebeten. Idealerweise wäre eine unterirdische Lösung anzustreben, wofür der Ortsbeirat bereits Finanzmittel beschlossen hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 451/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz der Begründung das Wort "drei" durch das Wort "vier" und das Wort "vier" durch das Wort "fünf" ersetzt und im fünften Satz nach dem Wort "Marbachweg" die Worte "sowie der Eduard-Rüppell-Straße" ergänzt werden. Abstimmung: CDU, 1 SPD, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Welche Gutachten wurden zur Bertramswiese beauftragt?

07.01.2023 · Aktualisiert: 01.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2023, OF 435/9 Betreff: Welche Gutachten wurden zur Bertramswiese beauftragt? Vorgang: V 449/22 OBR 9; ST 2661/22 In der o.g. Stellungnahme erläutert der Magistrat, dass er "notwendige Gutachten" beauftragt und "Genehmigungen zur Umgestaltung" beantragt hat. Dies vorausgestellt fragen wir den Magistrat: Welche Gutachten und Genehmigungen wurden beauftragt bzw. beantragt und wann ist damit zu rechnen, dass dazu Ergebnisse vorliegen? Begründung: Da es sich bei der Umgestaltung der Bertramswiese um ein sensibles Thema im Ortsbezirk handelt, möchte sich der Ortsbeirat umfassend und zeitnah auf dem Laufenden zum Planungsstand halten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.07.2022, V 449 Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2022, ST 2661 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2023 Die Vorlage OF 435/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eschersheimer Landstraße: Radwege erweitern und verbessern

13.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2972 entstanden aus Vorlage: OF 380/3 vom 10.09.2022 Betreff: Eschersheimer Landstraße: Radwege erweitern und verbessern Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Mit der Stellungnahme ST 1616 stellt der Magistrat einen Lückenschluss für die wichtige Radverkehrsverbindung über die Eschersheimer Landstraße in Aussicht. Auch im Nordend fehlen noch Radwege auf der Eschersheimer Landstraße und insbesondere an der Einmündung Humserstraße und vor dem Motel Frankfurt lassen sich völlig aus der Zeit gefallene Verkehrssituationen beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die mit der Stellungnahme ST 1616 in Aussicht gestellte Planung für einen durchgängigen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße zügig voranzubringen und die Lücken im Bereich des Frankfurter Nordends (Humserstraße bis Eberhard-Beckmann-Anlage) zügig zu schließen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch die bestehenden Radwege auf der Eschersheimer Landstraße innerhalb des Alleenrings zu überprüfen und eine zeitgemäße Planung mit baulich von den Gehwegen getrennten Radwegen zu erstellen. Dazu wird er gebeten, sich auch mit dem Ortsbeirat 2 in das Benehmen zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 342 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung des Grünstreifens in der Bertramstraße/Ecke Marbachweg

13.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2919 entstanden aus Vorlage: OF 348/9 vom 29.09.2022 Betreff: Umgestaltung des Grünstreifens in der Bertramstraße/Ecke Marbachweg Am 21. November 2019 fand ein Ortstermin an der Bertramstraße/Ecke Marbachweg statt. Anlass war die Frage nach den Möglichkeiten der Umgestaltung des Grünsteifens gegenüber des Cafés Brot und Freunde. Dieser befindet sich in einem äußerst abweisenden Zustand, besonders durch den dort befindlichen Glascontainer. Ergebnis des Ortstermins war die Zusage des Magistrats, dem Ortsbeirat zu berichten, inwieweit eine Umgestaltung möglich sei. Bis dato wartet der Ortsbeirat auf diesen Bericht. Der Magistrat wird deshalb gebeten, dem Ortsbeirat über den Sachstand zu berichten, besonders darüber, ob es möglich ist, den Glascontainer zu verlegen und Bänke zum Verweilen aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 207 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat )

Umgestaltung des Grünstreifens in der Bertramstraße/Ecke Marbachweg

29.09.2022 · Aktualisiert: 28.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2022, OF 348/9 Betreff: Umgestaltung des Grünstreifens in der Bertramstraße/Ecke Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen Am 21. November 2019 fand ein Ortstermin an der Bertramstraße/Ecke Marbachweg statt. Anlass war die Frage nach den Möglichkeiten der Umgestaltung des Grünsteifens gegenüber des Cafés Brot und Freunde. Dieser befindet sich in einem äußerst abweisenden Zustand, besonders durch den dort befindlichen Glascontainer. Ergebnis des Ortstermins war die Zusage der Stadt, dem Ortsbeirat zu berichten, inwieweit eine Umgestaltung möglich sei. Bis dato wartet der Ortsbeirat auf diesen Bericht. Der Magistrat wird deshalb gebeten den Ortsbeirat über den Sachstand zu berichten, besonders darüber, ob es möglich ist, den Glascontainer zu verlegen und Bänke zum Verweilen aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 28 Die Vorlage OF 348/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2919 2022 Die Vorlage OF 348/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungen Radweg Eschersheimer Landstraße

15.09.2022 · Aktualisiert: 20.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2709 entstanden aus Vorlage: OF 306/9 vom 19.08.2022 Betreff: Planungen Radweg Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für eine Radverkehrsanlage auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Am Grünhof bzw. Humserstraße zügig voranzutreiben und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Um die Verkehrssituation im o. g. Abschnitt für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern, begrüßt der Ortsbeirat eine schnelle Umsetzung einer sicheren Verkehrsführung auch für Radfahrende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 201 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzzeitparkplätze am Dornbusch erhalten

15.09.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2707 entstanden aus Vorlage: OF 304/9 vom 19.08.2022 Betreff: Kurzzeitparkplätze am Dornbusch erhalten Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Der Ortsbeirat begrüßt die Planungen zu einer Radverkehrsanlage auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Humserstraße und Hügelstraße. Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Kurzzeitparkplätze im Abschnitt Eschersheimer Landstraße 238 bis 244 so in die Planungen einzubeziehen, dass diese soweit möglich erhalten werden können und in geeigneter Weise als Kurzzeitparkoptionen gekennzeichnet werden. Begründung: Die dort befindlichen Kurzzeitparkplätze sind für die ansässigen Gewerbetreibenden von großer Bedeutung. Da gerade im Straßenabschnitt Eschersheimer Landstraße 238 bis 244 eine ausreichende Fahrbahnbreite gegeben ist, sollten die dort befindlichen Parkplätze erhalten werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 204 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Eschersheimer Landstraße: Radwege erweitern und verbessern

10.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2022, OF 380/3 Betreff: Eschersheimer Landstraße: Radwege erweitern und verbessern Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Mit der STE1616/22 stellt der Magistrat einen Lückenschluss für die wichtige Radverkehrsverbindung über die Eschersheimer Landstraße in Aussicht. Auch im Nordend fehlen noch Radwege auf der Eschersheimer Landstraße und insbesondere an der Einmündung Humserstraße und vor dem "Motel Frankfurt" lassen sich völlig aus der Zeit gefallene Verkerhrssituationen beobachten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der STE1616/22 in Aussicht gestellte Planung für einen durchgängigen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße zügig voranzubringen und die Lücken im Bereich des Frankfurter Nordends (Humserstraße bis Eberhard-Beckmann-Anlage) zügig zu schließen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch die bestehenden Radwege auf der Eschersheimer Landstraße innerhalb des Alleenrings zu überprüfen und eine zeitgemäße Planung mit baulich von den Gehwegen getrennten Radwegen zu erstellen. Dazu möge er sich auch mit dem Ortsbeirat 2 ins Benehmen setzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2972 2022 Die Vorlage OF 380/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nord-Süd-Radwegeverbindung

04.09.2022 · Aktualisiert: 30.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 305/9 Betreff: Nord-Süd-Radwegeverbindung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Mierendorffstraße sowie die Bertramstraße zwischen Marbachweg und der südlichen Ortsbezirksgrenze als Fahrradstraße umzuwidmen, - sich mit den südlich angrenzenden Ortsbeiräten 2 und 3 ins Benehmen zu setzen, um eine Fortsetzung der Ausgestaltung der Bertramstraße als Fahrradstraße bis zum Alleenring zu erreichen. Dabei sollte die Möglichkeit einer weiteren Radwegeverbindung südlich des Alleenrings in das östliche Westend/Nordend hinein betrachtet werden, - eine Anbindung an in nördlicher Richtung durch den Sinaipark zu prüfen. Begründung: Fahrradstraßen sind geeignet, sowohl eine Bündelung des Radverkehrs als auch einen besseren Fluss desselben zu erreichen. Mierendorffstraße und Bertramstraße sind für den Kfz-Verkehr Nebenstraßen, erschließen aber auf direktem Wege wichtige Stätten der sozialen Infrastruktur (Schulen, Sportstätten) und große Arbeitgeber jenseits der Ortsbezirksgrenzen (Polizeipräsidium, HR), die bereits jetzt von vielen Radlern angefahren werden. Dagegen bildet die Eschersheimer Landstraße auf der Höhe der Haltestelle Dornbusch verkehrstechnisch ein Nadelöhr, das baulich nicht befriedigend so gelöst werden kann, dass sowohl Autoverkehr als auch Radverkehr sicher und zügig hindurchgeleitet werden können, als auch den wirtschaftlichen Interessen der dort ansässigen Gewerbetreibenden, die für ihren Fortbestand auf Parkplätze angewiesen sind, angemessen Rechnung getragen werden kann. Eine Umwidmung von Mierendorff- und Bertramstraße zur Fahrradstraße böte eine hervorragende Möglichkeit, den Radverkehr sicher und zügig durch den Stadtteil hindurchzuleiten. Darüber hinaus besteht Potential für einen Anschluss sowohl in nördlicher Richtung als auch an die südlicher gelegenen Stadtteile. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 13 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, im Sinne der Vorlage einen gemeinsamen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates und des Fahrradbüros zu organisieren. Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Kurzzeitparkplätze am Dornbusch erhalten

19.08.2022 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2022, OF 304/9 Betreff: Kurzzeitparkplätze am Dornbusch erhalten Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Der Ortsbeirat begrüßt die Planungen zu einer Radverkehrsanlage auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Humserstraße und Hügelstraße und bittet den Magistrat, die bestehenden Kurzzeitparkplätze im Abschnitt Eschersheimer Landstraße 232 und 244 so in die Planungen einzubeziehen, dass diese soweit möglich erhalten werden können und in geeigneter Weise als Kurzzeitparkoptionen gekennzeichnet werden. Begründung: Die dort befindlichen Kurzzeitparkplätze sind für die ansässigen Gewerbetreibenden von großer Bedeutung. Da gerade im Straßenabschnitt Eschersheimer Landstraße 238-244 eine ausreichende Fahrbahnbreite gegeben ist, sollten die dort befindlichen Parkplätze erhalten werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 304/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2707 2022 Die Vorlage OF 304/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF ( =Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Planungen Radweg Eschersheimer Landstraße

19.08.2022 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2022, OF 306/9 Betreff: Planungen Radweg Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Planungen für eine Radverkehrsanlage auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Am Grünhof bzw. Humserstraße mittels einer Radverkehrsanlage zügig voranzutreiben und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Um die Verkehrssituation im o.g. Abschnitt für alle Verkehrsteilnehmende zu verbessern, begrüßen wir eine schnelle Umsetzung einer sicheren Verkehrsführung auch für Radfahrende. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 306/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2709 2022 Die Vorlage OF 306/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungen für Aufwertung der Grünflächen Bertramswiese vorstellen

07.07.2022 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2509 entstanden aus Vorlage: OF 283/9 vom 18.06.2022 Betreff: Planungen für Aufwertung der Grünflächen Bertramswiese vorstellen Vorgang: M 103/21; NR 377/22 Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Planungsstand für die Aufwertung der Grünflächen auf der Bertramswiese im Rahmen des Baus der Kunstrasenplätze zeitnah dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: In ihrer Sitzung am 12.05.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung die Umsetzung der Vorlage vom 04.05.2022, NR 377, beschlossen. Die Planungen der Magistratsvorlage vom 09.07.2021, M 103, haben bisher nur ungefähre Informationen zur Aufwertung der Grünflächen im Rahmen des Kunstrasenbaus enthalten. Es wäre schön, mehr Details sowie einen Zeithorizont der Umsetzung zu erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Antrag vom 04.05.2022, NR 377 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 749 Antrag vom 07.04.2023, OF 526/9 Auskunftsersuchen vom 27.04.2023, V 657 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkplatzsituation an der Eschersheimer Landstraße südlich des Marbachwegs

22.06.2022 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 279/9 Betreff: Parkplatzsituation an der Eschersheimer Landstraße südlich des Marbachwegs Am 14.6. 22 fand ein gemeinsamer Ortstermin zu diesem Thema statt, bei dem auch der Geschäftsring Dornbusch und die betroffenen Geschäftsleute geladen waren. Anlass des Ortstermins war die beabsichtigte Einrichtung von Fahrradwegen entlang der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und dem südlichen Ende des Ortsbezirks an der Eberhard-Beckmann-Anlage. Nach Aussage eines anwesenden Vertreters des Straßenverkehrsamts würden bei der Umsetzung eines solchen Plans die derzeit bestehenden Kurzzeitparkplätze zwischen der Dornbuschkreuzung und der Eduard-Rüppel-Straße komplett wegfallen. Konservativ gerechnet wären dies 10 Parkmöglichkeiten. Die bei Ortstermin anwesenden Geschäftsleute und der Vertreter des Geschäftsrings lehnten dies ab, da der Wegfall der Kurzzeithalteplätze die meistens noch eigentümergeführten Ge- schäfte wirtschaftlich hart treffen würde. Auch der Ortsbeirat lehnt eine solche Radikale Lösung ab, es muss eine allseitig auskömmliche Lösung gefunden werden. Die Stadt wird deshalb aufgefordert, falls es weiterhin Absicht ist die Fahrradroute an der Eschersheimer Landstraße zu führen, eine Lösung zu finden, die den Erhalt der Kurzzeitparkplätze ermöglicht, notfalls durch die Einrichtung einer kombinierten Fahrrad-Autofahrerspur ähnlich wie in der Bockenheimer Schlossstraße. Die Planung ist auf jedem Fall vor ihrer Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 279/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 279/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Planungen für Aufwertung der Grünflächen Bertramswiese vorstellen

18.06.2022 · Aktualisiert: 20.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2022, OF 283/9 Betreff: Planungen für Aufwertung der Grünflächen Bertramswiese vorstellen Vorgang: M 103/21; NR 377/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Planungsstand für die Aufwertung der Grünflächen auf der Bertramswiese im Rahmen des Baus der Kunstrasenplätze zeitnah dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: In ihrer Sitzung vom 12.5.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung die Umsetzung der NR 377 beschlossen. Die Planungen der M 103 haben bisher nur ungefähre Informationen zur Aufwertung der Grünflächen im Rahmen des Kunstrasenbaus enthalten. Es wäre schön, mehr Details sowie einen Zeithorizont der Umsetzung zu erfahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Antrag vom 04.05.2022, NR 377 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 283/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2509 2022 Die Vorlage OF 283/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Aktuellen Planungsstand Kunstrasen auf der Bertramswiese vorstellen

18.06.2022 · Aktualisiert: 20.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2022, OF 284/9 Betreff: Aktuellen Planungsstand Kunstrasen auf der Bertramswiese vorstellen Vorgang: M 103/21; OM 1063/21 OBR 9; ST 849/22; NR 377/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: In seiner Stellungnahme 849/2022 hat der Magistrat berichtet, dass die Planungen zu den Kunstrasenplätzen auf der Bertramswiese noch nicht abgeschlossen sind und dem Ortsbeirat dann vorgestellt werden sollen, wenn dies der Fall ist. Wir fragen den Magistrat deshalb: · Wurden die Planungen mittlerweile fertiggestellt? · Wenn ja, wann können diese - möglichst zeitnah - dem Ortsbeirat vorgestellt werden? Begründung: In ihrer Sitzung vom 12.5.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung die Umsetzung der NR 377 beschlossen. Da die Planungen der M 103 bisher nicht im Ortsbeirat vorgestellt wurden und durch die Umsetzung der NR 377 und OM 1063 möglicherweise Änderungen angezeigt sind, sollte der Ortsbeirat und die Öffentlichkeit zeitnah über den aktuellen Stand der Planung informiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1063 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 849 Antrag vom 04.05.2022, NR 377 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 23 Die Vorlage OF 284/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 449 2022 Die Vorlage OF 284/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese: Flächen für den Sport

02.06.2022 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2301 entstanden aus Vorlage: OF 278/9 vom 01.06.2022 Betreff: Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese: Flächen für den Sport Vorgang: NR 377/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, im Zuge der Herstellung der Sportflächen im Süden des Planungsgebiets Zisternen anzulegen, in denen das Drainagewasser von den Sportflächen gesammelt werden kann. Dieses Wasser könnte zur Pflege der im nördlichen Teil der Bertramswiese geplanten Grünanlagen verwendet werden. Begründung: Jeder Bürger muss nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften nachweisen, wie das auf seinem Grundstück anfallende Wasser gesammelt wird, sodass bei Starkregenereignissen das öffentliche Regenwassersammelsystem vor Überlastung geschützt ist. Gleichzeitig wird das auf diese Weise gesammelte Wasser zur Bewässerung der Privatgärten genutzt. Auch im Bereich der Bertramswiese besteht der Bedarf nach Schutz des öffentlichen Regenwassersammelsystems vor Überlastung. Auch im Fall der Bertramswiese könnte die Anlage von Zisternen diesen weiteren Nutzen entfalten, indem die umliegenden Grünanlagen aus diesem Reservoir bewässert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.05.2022, NR 377 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2211 Aktenzeichen: 52 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese: Flächen für den Sport

01.06.2022 · Aktualisiert: 22.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2022, OF 278/9 Betreff: Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese: Flächen für den Sport Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, im Zuge der Herstellung der Sportflächen im Süden des Planungsgebiets Zisternen anzulegen, in denen das Drainagewasser von den Sportflächen gesammelt werden kann. Dieses Wasser könnte zur Pflege der im nördlichen Teil der Bertramswiese geplanten Grünanlagen verwendet werden. Begründung: Jeder Bürger muss nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften nachweisen, wie das auf seinem Grundstück anfallende Wasser gesammelt wird, so dass bei Starkregenereignissen das öffentliche Regenwassersammelsystem vor Überlastung geschützt ist. Gleichzeitig wird das auf diese Weise gesammelte Wasser zur Bewässerung der Privatgärten genutzt. Auch im Bereich der Bertramswiese besteht der Bedarf nach Schutz des öffentlichen Regenwasser-sammelsystems vor Überlastung. Auch im Fall der Bertramswiese könnte die Anlage von Zisternen diesen weiteren Nutzen entfalten, indem die umliegenden Grünanlagen aus diesem Reservoir bewässert werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.05.2022, NR 377 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 02.06.2022, TO I, TOP 41 Die Vorlage OF 278/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2301 2022 1. Der Vorlage NR 377 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 278/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anwohnerparken am Dornbusch

05.05.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2114 entstanden aus Vorlage: OF 217/9 vom 08.03.2022 Betreff: Anwohnerparken am Dornbusch Im Stadtteil Dornbusch zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring herrscht ein hoher Parkdruck. Dieser wird u. a. durch zahlreiche Pendler verursacht, die zu ihrer Arbeitsstätte am Hessischen Rundfunk oder dem Polizeipräsidium fahren. Um die Verkehrssituation für Radfahrende sicherer zu machen, sind zudem Parkplätze am Marbachweg entfallen. Der Magistrat wird daher gebeten, in dem zum Ortsbezirk 9 gehörenden Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring eine Anwohnerparkzone einzurichten sowie den Parkraum - auch an der Bertramswiese - zu bewirtschaften. Die sukzessive Ausweitung von Anwohnerparkzonen soll in diesem Gebiet zeitnah vorgezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1719 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim

24.03.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1906 entstanden aus Vorlage: OF 216/9 vom 13.03.2022 Betreff: Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und inwieweit in dem in Richtung Eckenheim verlaufenden Abschnitt des Marbachwegs zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Bertramstraße Bäume gepflanzt werden können, wobei der Abstand zwischen den Bäumen so zu bemessen wäre, dass zwischen ihnen Kfz- Stellplätze eingerichtet werden können, die im Bedarfsfall auch als Behindertenparkplätze nutzbar sind; 2. ob und inwieweit dieses Konzept auch im Fall einer Sanierung des Marbachwegs in dessen weiteren Verlauf bis zur Eckenheimer Landstraße umgesetzt werden kann. Begründung: Das Ergebnis der Sanierungsmaßnahme im Bereich des Marbachwegs ist insgesamt unbefriedigend. Selbst bei Berücksichtigung der Bedürfnisse der Radfahrer ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein überbreiter Radweg zur Verfügung gestellt werden soll, obwohl auf der anderen Straßenseite ein Radweg in der Gegenrichtung vorhanden ist. Nicht nur wurde die vorhandene Breite nicht optimal genutzt, sondern auch die Gelegenheit zur Schaffung von dem Mikroklima begünstigenden Flächen für die Pflanzung von Bäumen versäumt. Die in Ziffer 1. beschriebene Korrektur erscheint, auch wenn nicht alle vorher vorhandenen Stellplätze wieder eingerichtet werden könnten, den Bedürfnissen aller Beteiligten besser gerecht zu werden als die aktuelle Situation. Eine entsprechende Lösung auch für den weiteren Verlauf des Marbachwegs wäre zu begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1713 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz

24.03.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1907 entstanden aus Vorlage: OF 218/9 vom 11.03.2022 Betreff: Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz Vorgang: OM 711/21 OBR 9; ST 161/22 Der Magistrat wird gebeten, beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) einen Schutzantrag auf Ensembleschutz nach § 2 Absatz 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) für das Bertramsviertel zwischen Spenerstraße, Eberhard-Beckmann-Anlage, Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße zu stellen. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 161 verweist der Magistrat darauf, dass eine Anfrage auf Schutz nach § 2 Absatz 1 HDSchG (Einzelschutz als Kulturdenkmal) abschließend vom LfDH verneint wurde. Damit ist aber noch nicht geklärt, ob eine Unterschutzstellung als Ensemble gemäß § 2 Absatz 3 HDSchG nicht möglich ist. Anlage Anlage 1 (ca. 485 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1754 Aktenzeichen: 60 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR

24.03.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1903 entstanden aus Vorlage: OF 213/9 vom 13.03.2022 Betreff: Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat umgehend die Maßnahmen zur Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradwegs im Bereich des Marbachwegs zwischen Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße gemäß seiner Rechte aus § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR vorzulegen und alle weiteren und noch nicht vorgelegten Maßnahmen; 2. dem Ortsbeirat alle weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang sowie zu ähnlich gelagerten Fällen so rechtzeitig und in der gebotenen Form vorzulegen, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte des Ortsbeirats gewährleistet ist. Begründung: Der Magistrat hat durch das Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich des Marbachwegs Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Fahrradwegs durchgeführt. Diese fallen in den Aufgabenbereich des Ortsbeirats gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR. Der Magistrat hat diese Maßnahmen durchgeführt, ohne den Ortsbeirat zuvor in der gebotenen Form davon in Kenntnis zu setzen, sodass dieser seine Mitwirkungsrechte nicht wahrnehmen konnte. Der Magistrat hat insoweit gegen seine Pflichten verstoßen. Eine informatorische E-Mail kursorischer Art an den Ortsvorsteher, die nur auf dessen Nachfrage erfolgte und überdies nicht vollständig war, ist dafür nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1711 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim

13.03.2022 · Aktualisiert: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2022, OF 216/9 Betreff: Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob und inwieweit in dem in Richtung Eckenheim verlaufenden Abschnitt des Marbach-wegs zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Bertramsstraße Bäume gepflanzt werden können, wobei der Abstand zwischen den Bäumen so zu bemessen wäre, dass zwischen ihnen Kfz-Stellplätze eingerichtet werden können, die im Bedarfsfall auch als Behindertenparkplätze nutzbar sind, 2. ob und inwieweit dieses Konzept auch im Fall einer Sanierung des Marbachwegs in dessen weiteren Verlauf bis zur Eckenheimer Landstraße umgesetzt werden kann. Begründung: Das Ergebnis der Sanierungsmaßnahme im Bereich des Marbachwegs ist insgesamt unbefrie-digend. Selbst bei Berücksichtigung der Bedürfnisse der Radfahrer ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein überbreiter Radweg zur Verfügung gestellt werden soll, obwohl auf der anderen Straßenseite ein Radweg in der Gegenrichtung vorhanden ist. Nicht nur wurde die vorhandene Breite nicht optimal genutzt, sondern auch die Gelegenheit zur Schaffung von das Mikroklima begünstigenden Flächen für die Pflanzung von Bäumen versäumt. Die in Ziff. 1 beschriebene Korrektur erscheint, auch wenn nicht alle vorher vor-handenen Stellplätze wieder eingerichtet werden könnten, den Bedürfnissen aller Beteiligten besser gerecht zu werden als die aktuelle Situation. Eine entsprechende Lösung auch für den weiteren Verlauf des Marbachwegs wäre zu begrüßen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1906 2022 Die Vorlage OF 216/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung), 1 SPD (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR), § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2

13.03.2022 · Aktualisiert: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2022, OF 213/9 Betreff: Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR), § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat umgehend die Maßnahmen zur Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradwegs im Bereich des Marbachwegs zwischen Eschersheimer Landstraße und Bertramsstraße gemäß seiner Rechte aus § 3 Abs. 3 S. 1 und 2 Ziff. 7 GOOBR vorzulegen und alle weiteren und noch nicht vorgelegten Maßnahmen, 2. dem Ortsbeirat alle weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang sowie zu ähnlich gelagerten Fällen so rechtzeitig und in der gebotenen Form vorzulegen, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte des Ortsbeirats gewährleistet ist. Begründung: Der Magistrat hat durch das Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich des Marbach-wegs Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Radwegs durchgeführt. Diese fallen in den Aufgabenbereich des Ortsbeirats gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 und 2 Ziff. 7 GOOBR. Der Magistrat hat diese Maßnahmen durchgeführt, ohne den Ortsbeirat zuvor in der gebote-nen Form davon in Kenntnis zu setzen, so dass dieser seine Mitwirkungsrechte nicht wahr-nehmen konnte. Der Magistrat hat insoweit gegen seine Pflichten verstoßen. Eine informatori-sche Mail kursorischer Art an den Ortsvorsteher, die nur auf dessen Nachfrage erfolgte und überdies nicht vollständig war, ist dafür nicht ausreichend. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1903 2022 Die Vorlage OF 213/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz

11.03.2022 · Aktualisiert: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2022, OF 218/9 Betreff: Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz Vorgang: OM 711/21 OBR 9; ST 161/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) einen Schutzantrag auf Ensembleschutz nach § 2 Abs. 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) für das Bertramsviertel zwischen Spenerstraße, Eberhard-Beckmann-Anlage, Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße zu stellen. Begründung: In seiner ST 161 verweist der Magistrat darauf, dass eine Anfrage auf Schutz nach § 2 Abs. 1 HDSchG (Einzelschutz als Kulturdenkmal) abschließend vom LfDH verneint wurde. Damit ist aber noch nicht geklärt, ob eine Unter-Schutz-Stellung als Ensemble gemäß § 2 Abs. 3 nicht möglich ist. Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) Vom 28. November 2016 § 2 Begriffsbestimmung (1) Kulturdenkmäler im Sinne dieses Gesetzes sind bewegliche und unbewegliche Sachen, Sachgesamtheiten und Sachteile einschließlich Grünanlagen, an deren Erhalt aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. (2) ... (3) Gesamtanlagen sind Kulturdenkmäler, die aus baulichen Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Grün-, Frei- und Wasserflächen bestehen und an deren Erhalt im Ganzen aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Nicht erforderlich ist, dass jeder einzelne Teil der Gesamtanlage ein Kulturdenkmal darstellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 161 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1907 2022 Die Vorlage OF 218/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Anwohnerparken am Dornbusch

08.03.2022 · Aktualisiert: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2022, OF 217/9 Betreff: Anwohnerparken am Dornbusch Im Stadtteil Dornbusch zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring herrscht ein hoher Parkdruck. Dieser wird u.a. durch zahlreiche Pendler verursacht, die zu ihrer Arbeitsstätte am hr oder dem Polizeipräsidium fahren. Um die Verkehrssituation für Radfahrende sicherer zu machen, sind zudem Parkplätze am Marbachweg entfallen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten in dem zum Ortsbezirk 9 gehörenden Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring eine Anwohnerparkzone einzurichten sowie den Parkraum - auch an der Bertramswiese - zu bewirtschaften. Die sukzessive Ausweitung von Anwohnerparkzonen soll in diesem Gebiet zeitnah vorgezogen werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 217/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2114 2022 Die Vorlage OF 217/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Neue Parkregelung im Marbachweg

03.02.2022 · Aktualisiert: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 193/9 Betreff: Neue Parkregelung im Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Im letzten Quartal 2021 wurden der südliche Fahrradweg und der Parkstreifen zwischen der Kreuzung am Dornbusch und der Bertramstraße neu asphaltiert, dabei wurde das trennende Tiefbord zwischen Parkstreifen und Fahrradweg ausgebaut und nicht wieder eingefügt, es war vorgesehen diese weggefallene Trennung durch einen weißen Strich abzumarkieren. Wie dem Ortsbeirat nach fast 2 Monaten nun offiziell mitgeteilt wurde, werden fast 20 Parkplätze wegfallen, da es keinen ausreichenden Sicherheitsabstand mehr zwischen dem Fahrradweg und den parkenden Autos gibt. Offenbar bekommen die Anwohner, die hier seit Jahrzehnten legal hier parkten, nun unangekündigt Strafzettel. Der Ortsbeirat fragt nun den Magistrat: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage konnte die jahrzehntelange legale Praxis des Parkens zwischen Fahrbahn und Fahrradstreifen durch einen simplen Verwaltungsakt verboten werden? 2. Was bedeutet dies für den restlichen Abschnitt zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße? Ist auch hier beabsichtigt aus dem gleichen Grunde die existierenden Parkplätze zu beseitigen? 3. Warum wurde der Ortsbeirat und damit die Bürger erst jetzt vom Dezernat offiziell darüber informiert und nicht vorher einbezogen. 4. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat den Anwohnern bei der Parkplatzsuche unterstützend zur Seite zu stehen, da diese nicht auf private Garagen ausweichen können, da die Mehrfamilienhäuser meistens aus den dreißiger Jahren stammen, also nicht über solche verfügen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen

04.11.2021 · Aktualisiert: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2021, OF 138/9 Betreff: Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen Vorgang: V 895/09 OBR 9; ST 557/09 Der Ortsbeirat möge beschließen: In einer Stellungnahme des Magistrats vom 2.4.2009 heißt es zur Zukunft der Bertramswiese: "Planungen zur Umwandlung eines Rasenplatzes der Sportanlage Bertramswiese in einen Kunstrasenplatz werden nicht weiter verfolgt, da keine Aussicht auf Umsetzung eines solchen Projektes besteht. Ein Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage ist an der Stelle nicht genehmigungsfähig." Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was der Genehmigungsfähigkeit entgegenstand und inwiefern sich die Situation seit 2009 geändert hat? Welche Veränderungen begründen die Einschätzung des Magistrats, dass eine in der M103 vorgeschlagene Kunstrasenanlage auf der Bertramswiese nun - entgegen der Auffassung von 2009 - genehmigungsfähig sei? Begründung: Eine Umsetzung von Kunstrasenfeldern auf der Bertramswiese wurde bisher vom Magistrat immer abgelehnt. Wir fragen uns, aus welchen Gründen sich diese Einschätzung nun verändert hat, und ob eine Umsetzung der in der M103 skizzierten Pläne tatsächlich genehmigungsfähig ist. Bereits 2009 waren die Planungen fortgeschritten, bevor diese mit der ST 557 abgelehnt wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2009, V 895 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2009, ST 557 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 11 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 103 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 228 2021 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. c) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 77/9 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 138/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese

04.11.2021 · Aktualisiert: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1063 entstanden aus Vorlage: OF 140/9 vom 03.11.2021 Betreff: Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben des Magistrats, die vorhandenen drei Rasenflächen auf der Bertramswiese durch zwei Kunstrasenplätze und zwei Kleinfelder entlang der südlich verlaufenden Straße zu ersetzen, diese mit einer blendfreien und insektenfreundlichen Beleuchtung zu versehen, und den nördlich gelegenen Bereich als Grünfläche zur allgemeinen Nutzung freizugeben und so zu gestalten, dass diese zum attraktiven und vielfältig nutzbaren Erholungsraum für die umliegende Bevölkerung wird. Der Ortsbeirat unterstützt die entsprechenden Planungen des Grünflächenamtes zur Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese mit der Maßgabe, dass die Sportflächen in der Zeit, in der sie nicht für den Vereinssport benötigt werden, der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um eine zeitnahe Vorstellung der Planung für den nördlichen Bereich, der immer für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird, (gerne bei einem Ortstermin) und deren zügige Umsetzung gebeten. Von den Bürgern gewünscht werden z. B. eine Bouleanlage, ein zweiter Basketballkorb sowie weitere Spiel- und Sportgeräte für alle Generationen. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, die Umgestaltung des im westlichen Bereich liegenden Parkplatzes durch Einsatz von Rasengittersteinen vorzunehmen, um die Regendurchlässigkeit zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 849 Antrag vom 18.06.2022, OF 284/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese

03.11.2021 · Aktualisiert: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 140/9 Betreff: Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben des Magistrats, die vorhandenen drei Rasenflächen auf der Bertramswiese durch zwei Kunstrasenplätze und zwei Kleinfelder entlang der südlich verlaufenden Straße zu ersetzen, diese mit einer blendfreien und insektenfreundlichen Beleuchtung zu versehen, und den nördlich gelegenen Bereich als Grünfläche zur allgemeinen Nutzung freizugeben und so zu gestalten, dass diese zum attraktiven und vielfältig nutzbaren Erholungsraum für die umliegende Bevölkerung wird. Der Ortsbeirat unterstützt die entsprechenden Planungen des Grünflächenamtes zur Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese mit der Maßgabe, dass die Sportflächen in der Zeit, in der sie nicht für den Vereinssport benötigt werden, der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Der Ortsbeirat erbittet eine zeitnahe Vorstellung der Planung für den nördlichen Bereich, der immer für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird (gerne bei einem Ortstermin) und deren zügige Umsetzung. Von den Bürgern gewünscht werden z.B. eine Boule-Anlage, ein zweiter Basketballkorb sowie weitere Spiel- und Sportgeräte für alle Generationen. Der Ortsbeirat fordert ferner die Umgestaltung des im westlichen Bereich liegenden Parkplatzes durch Einsatz von Rasengittersteinen, um die Regendurchlässigkeit zu erhöhen. Begründung: Erfolgt mündlich, soweit sie sich nicht bereits aus dem Antrag ergibt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2021, OF 121/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1063 2021 1. Die Vorlage OF 121/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 140/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen

25.10.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2021, OF 125/9 Betreff: Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen Vorgang: V 895/09 OBR 9; ST 557/09; M 103/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Planungen zur M 103/21 unter folgenden Gesichtspunkten zu überprüfen und entsprechend der hieraus resultierenden Ergebnisse die Planung zu überarbeiten: - Wie viele der geplanten Spielfelder sind zwingend erforderlich, um den Trainingsbetrieb der ansässigen Fußballvereine zu sichern? Auch im Hinblick darauf, dass einer der Vereine das Gelände in absehbarer Zeit verlassen wird? - Ist es möglich, die Versiegelung durch eine Reduzierung der Kunstrasenfläche zu minimieren? - Ist es möglich, durch eine teilweise Entsiegelung des direkt angrenzenden hrParkplatzes die Versiegelung der Flächen durch die Kunstrasenflächen ortsnah auszugleichen? - Ein Ausbau der Kunstrasenfläche sollte maximal in dem Standard erfolgen, der für die Trainingsbelange erforderlich ist. Welche sind das? Ist dies gegeben? - Kann auf eine Einzäunung der Kunstrasenspielfelder verzichtet werden? - Kann auf eine Bodenversiegelung im Umfeld der Spielfelder (z.B. Plasterungen) verzichtet werden? - Welche Auswirkungen sind durch die Beleuchtung für die Anwohner zu erwarten? - Ist eine zeitliche Beschränkung der Beleuchtung vorgesehen (z.B. bis maximal 22h)? - Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Bertramswiese als Freizeitfläche für alle Bevölkerungsgruppen aufzuwerten und zu sichern? - Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die neu gewonnene Parkfläche ökologisch und klimatisch aufzuwerten? - Wurde bereits ein landschaftsplanerisches Konzept erstellt? - Wie viele Bäume sollen dort zusätzlich gepflanzt werden? - Wie wirkt sich die geplante Versiegelung der Spielfeldfläche auf den bestehenden Baumbestand aus? Kann eine Beeinträchtigung des Baumbestandes ausgeschlossen werden? - Wurde bereits ein Gutachten erstellt, das die artenschutzrechtlichen Belange untersucht (u.a. die Auswirkungen auf die dort beheimatete Wacholderdrosselpopulation)? - Wurden alle rechtlichen Beschränkungen der Nutzung und Gestaltung, die durch die Schenkung der Fläche an die Stadt Frankfurt auferlegt wurden, geprüft und berücksichtigt (siehe auch ST 557/2009)? - Ist die Finanzierung der Umgestaltung der Parkfläche gesichert? Begründung: In einem Ortstermin am 7.10.2021 wurde der aktuelle Planungsstand für Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese vorgestellt. Dabei blieben verschiedene Fragen offen, die insbesondere die ökologischen Auswirkungen im positivem wie negativem Sinne betreffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2009, V 895 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2009, ST 557 Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 125/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 125/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und 1 SPD (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zukünftige Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese teilweise öffentlich nutzbar machen

24.10.2021 · Aktualisiert: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2021, OF 124/9 Betreff: Zukünftige Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese teilweise öffentlich nutzbar machen Vorgang: M 103/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter der Voraussetzung, dass baurechtlich keine Einwände gegen die Installation der Kunstrasenplätze sprechen, die öffentliche Nutzung des Kleinspielfeldes und der Minispielfelder außerhalb der Trainingszeiten der Vereine TuS Makkabi e.V. und Kickers 1916 e.V. zu ermöglichen. Begründung: Zurzeit nutzen beide Vereine die Fußballplätze auf der Bertramswiese, die ebenfalls außerhalb der Trainingszeiten von Bürger*innen als Grün- und Sportfläche rege genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 24 Auf Vorschlag des Ortsvorstehers wird im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt einvernehmlich nur noch der nicht öffentliche Teil beraten und dann die Sitzung beendet. Beschluss: Die Vorlage OF 124/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeitnahe Gestaltung der neuen Grünanlage auf der Bertramswiese

24.10.2021 · Aktualisiert: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2021, OF 123/9 Betreff: Zeitnahe Gestaltung der neuen Grünanlage auf der Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zur Installation der Kunstrasenplätze die neue Grünanlage auf der Bertramswiese, wie am 11.10.21 vorgestellt, zu realisieren. Das Grünflächenamt wird gebeten, hierzu die Pläne zur Gestaltung der Anlage dem OBR 9 vorzustellen. Begründung: Im Rahmen der Installation der Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese, ist die Möglichkeit einer neuen öffentliche Grünanlage auf der dazu nicht benötigten Fläche vorgestellt worden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 123/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Charakter des Dornbuschs erhalten

09.09.2021 · Aktualisiert: 03.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 712 entstanden aus Vorlage: OF 112/9 vom 09.09.2021 Betreff: Charakter des Dornbuschs erhalten Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der geplante Abriss der Häuser Spenerstraße 17 und Mechthildstraße 38 sorgt im Dornbusch zu Recht für erhebliche Unruhe. Beide gehören zu einer den Stadtteil charakterisierenden Siedlung aus den 1920er-Jahren, die durch ihre einheitliche Bauweise und die einheitlichen Tonnenwalmdächer in ihrer Gesamtheit für den Stadtteil prägend ist. Obwohl der Ortsbeirat den Neubau bezahlbaren Wohnraums in seinem Ortsbezirk unterstützt, müssen dem Stadtteil charakterisierende Quartiere erhalten bleiben. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat gebeten, gemäß der Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, zeitnah eine Erhaltungssatzung für den Bereich zwischen Mechtildstraße, Spenerstraße, Bertramstraße und Eberhard-Beckmann-Anlage zu erlassen, der 1928 von dem Architekten Bernoully für die Siedlungsgenossenschaft des Frankfurter Lehrervereins GmbH errichtet wurde. Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 2359 aus dem Jahr 2019 das Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll eingestuft und sieht in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Der Ortsbeirat möchte diese Einstellung nachhaltig unterstützen und bittet dies zeitnah umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2071 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17

09.09.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 entstanden aus Vorlage: OF 79/9 vom 30.08.2021 Betreff: Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384, vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße - Winterbachstraße - Eduard-Rüppel-Straße - Mechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung habe das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) eine Stellungnahme angekündigt. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Der Magistrat hat weiterhin mitgeteilt, das zuständige LfDH habe den Denkmalwert geprüft und sehe die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz) zu bewerten. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 als Bestandteil eines kulturhistorisch wertvollen Ensembles von Gebäuden mit hohem architektonischen Anspruch und Einfluss des Expressionismus an den Fassaden und zudem mit sehr seltenen Tonnenwalmdächern im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges und architektonisch fragwürdiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum ohne jeden Anteil geförderten Wohnraums. Hinzu tritt der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels einschließlich Autoaufzug. Die vorgesehene Neubebauung fügt sich nicht in die Umgebung ein und könnte baurechtlich einen gefährlichen Dominoeffekt für die weitere Erodierung des schutzwürdigen baulichen Gesamtensembles und des Gartengeländes auslösen. Im Zusammenhang hiermit wird der Magistrat gebeten, zu folgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat der Magistrat konkret unternommen, um der Anregung OM 5384 des Ortsbeirats 9 nachzukommen? 2. Was hat das LfDH zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung für das betroffene Areal gemäß Anregung an den Magistrat, OM 5384, in Verbindung mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359, geäußert? Welchen Inhalt hat die genannte Stellungnahme des LfDH? 3. Welche Maßnahmen und Initiativen hat der Magistrat insgesamt unternommen, um das als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel zu schützen? 4. Welche Bedeutung hat der Magistrat dem stadthistorischen Umstand beigemessen, dass es sich bei dem genannten Gebäudeensemble im Bertramsviertel um ein in den 1920er-Jahren errichtetes Projekt der Siedlungsgenossenschaft des Lehrervereins, geplant durch den bekannten Architekten Bernoully, handelt? 5. Aus welchen Gründen hat das LfDH einen Denkmalschutz oder einen geringerstufigen Schutz des als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel abgelehnt? Ist es zutreffend, dass das LfDH behauptet hat, die Gebäude des genannten Ensembles seien im Laufe der Zeit nachhaltig verändert worden und deshalb nicht schutzfähig, obwohl eine solche angebliche Veränderung fachlich kaum nachvollziehbar und die bauhistorische Anmutung des Ensembles insbesondere im Hinblick auf die seltenen Tonnenwalmdächer nach wie vor gut erkennbar ist? 6. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neubebauung der Grundstücke soll eine Bebauung vorgenommen werden, welche Abweichungen von den vorgeschriebenen Fluchtlinien und der Vorgartensatzung (Abgrabungen für Räumlichkeiten in einem neuen Untergeschoss) bewirken würde und einen neuen Baukörper vorsieht, welcher sich durch gravierend abweichende Dachgestaltung (keine rote Biberschwanzbedeckung wie die Nachbargebäude, sondern Bedeckung mit Blech, zahlreiche ortsunübliche Öffnungen für große Dachterrassen und einem großen Eckvorbau bis in den Dachbereich an der Einmündung Mechtildstraße in die Spenerstraße) negativ auszeichnet und dadurch die Einfügung in die umgebende Bebauung des zugehörigen Ensembles äußerst zweifelhaft und letztlich nicht gegeben ist sowie eine Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände vorsieht, was eine großflächige Versiegelung von gerade im innerstädtischen Bereich wertvollem Gartengelände als auch eine hochgradige Gefährdung von einem gut 50 Jahre alten großen Walnussbaum und eines Grenzbaums auf einem Nachbargrundstück zur Folge hätte. Insoweit wird der Magistrat gebeten, ergänzend zu prüfen und zu berichten, a) warum das Umweltamt in seiner Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht zwar den Schutz des vorgenannten Walnussbaumes im Garten des Baugrundstücks befürwortet hat, jedoch nach Sachlage die praktisch abstandslose enge Nachbarschaft zu der vorgesehenen Tiefgarage im Garten nicht erkennbar berücksichtigt hat, wodurch ohne gravierende einschränkende Änderung der Planungen für die Tiefgarage im Garten der Schutz des genannten alten Walnussbaumes praktisch nicht umsetzbar ist; b) warum das Umweltamt keine Stellungnahme zu einem durch die Tiefgarage auf dem Grundstück Mechtildstraße 38 in seinem Bestand gefährdeten Grenzbaum (Scheinzypresse) auf dem Nachbargrundstück Spenerstraße 15 abgegeben hat; c) warum das Umweltamt/Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde trotz des vorgesehenen Baues einer Tiefgarage im Garten des Grundstücks Mechtildstraße 38 und trotz der Nähe zu den unterirdisch verlaufenden Marbach und Winterbach keine Stellungnahme zu Grundwasseraspekten abgegeben hat, obwohl mutmaßlich Baumaßnahmen im Grundwasserbereich für die Tiefgarage anstehen und solche Maßnahmen nach wasserrechtlichen Bestimmungen mit zeitlichem Vorlauf von drei Monaten antrags- und genehmigungspflichtig sind; d) warum und mit welchen konkreten Gründen er von einer Einfügung des vorgesehenen neuen Baukörpers mit Tiefgarage und Entlüftungsbauwerk in unberührtem Gartengelände in die bauliche und begrünte Umgebung ausgeht; e) warum er - entsprechenden besorgten und widerspruchsberechtigten Nachbarn der Baugrundstücke Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Einblick oder Information über existierende intransparente und umgesetzte Vorabsprachen (bezeichnet als "Bauberatung") mit dem Bauantragsteller verweigert hat; - warum der Ortsbeirat 9 trotz seiner bereits 2019 geäußerten Bedenken wegen Abbruch- und Neubaumaßnahmen auf den betroffenen Grundstücken über die weitere bauliche Entwicklung seither nicht informiert wurde; 7. warum er den Ortsbeirat 9 trotz der Vorlage OM 5384 und seiner Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, danach nicht mehr in die Thematik des Erhalts des genannten Gebäudeensembles eingebunden hat, um diesen in die Lage zu versetzen, seinen gesetzlichen Aufgaben auf genügender Informationsgrundlage nachzukommen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 161 Antrag vom 11.03.2022, OF 218/9 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1907 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Charakter des Dornbuschs erhalten

09.09.2021 · Aktualisiert: 18.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2021, OF 112/9 Betreff: Charakter des Dornbuschs erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der geplante Abriss der Häuser Spenerstraße 17 und Mechthildstraße 38 sorgt im Dornbusch zu Recht für erhebliche Unruhe. Beide gehören zu einer den Stadtteil charakterisierenden Siedlung aus den 1920er Jahren, die durch ihre einheitliche Bauweise und die einheitlichen Tonnendächer in ihrer Gesamtheit für den Stadtteil prägend ist. Obwohl wir den Neubau bezahlbaren Wohnraums in unserem Ortsbezirk unterstützen, müssen dem Stadtteil charakterisierende Quartiere erhalten bleiben. Dies vorausgestellt bitten wir den Magistrat: - Gemäß der ST 2359 zeitnah eine Erhaltungssatzung für den Bereich zwischen Mechtildstraße, Spenerstraße, Bertramstraße und Eberhard-Beckmann-Anlage zu erlassen, der 1928 von dem Architekten Bernoulli für die Siedlungsgenossenschaft des Frankfurter Lehrervereins GmbH errichtet wurde. Begründung: Der Magistrat - Stadtplanungsamt - hat in der o.g. ST aus dem Jahr 2019 das Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll eingestuft und sieht in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Der Ortsbeirat möchte diese Einstellung nachhaltig unterstützen und bittet dies zeitnah umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 712 2021 Die Vorlage OF 112/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF

Partei: GRÜNE

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