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Mehr Kontrolle der Lieferparkplätze an der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und FritzTarnowStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7680 entstanden aus Vorlage: OF 1099/9 vom 19.10.2025 Betreff: Mehr Kontrolle der Lieferparkplätze an der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Fritz-Tarnow-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Fritz-Tarnow-Straße regelmäßige Kontrollen der abgestellten Fahrzeuge durchzuführen. Ziel ist es, die missbräuchliche Nutzung der Liefer- und Kurzhalteplätze zu unterbinden und damit die Situation für den Lieferverkehr sowie den Einzelhandel vor Ort zu entschärfen. Begründung: Bei einem Ortstermin mit Vertretern der dort ansässigen Geschäfte wurde festgestellt, dass es derzeit keine praktikable Möglichkeit für ein kurzzeitiges Halten zum Be- oder Entladen von Waren gibt. Die Lieferparkplätze werden regelmäßig von Fahrzeugen blockiert, die dort unzulässigerweise dauerhaft geparkt wurden. Dadurch sind auch Kunden gezwungen, ihre Fahrzeuge auf dem Fahrradweg oder in zweiter Reihe abzustellen, was zu gefährlichen Situationen und Behinderungen führt. Zudem wurde beobachtet, dass auf den Bezahlparkplätzen Fahrzeuge standen, deren Parktickets bereits abgelaufen waren. Durch regelmäßige Kontrollen kann sichergestellt werden, dass die Lieferzonen und Kurzhalteflächen ihrer eigentlichen Funktion entsprechend genutzt werden und der Liefer- sowie Kundenverkehr vor Ort wieder reibungsloser ablaufen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Mehr Kontrolle der Lieferparkplätze an der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und FritzTarnowStraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2025, OF 1099/9 Betreff: Mehr Kontrolle der Lieferparkplätze an der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Fritz-Tarnow-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Fritz-Tarnow-Straße regelmäßige Kontrollen der abgestellten Fahrzeuge durchzuführen. Ziel ist es, die missbräuchliche Nutzung der Liefer- und Kurzhalteplätze zu unterbinden und damit die Situation für den Lieferverkehr sowie den Einzelhandel vor Ort zu entschärfen. Begründung: Bei einem Ortstermin mit Vertretern der dort ansässigen Geschäfte wurde festgestellt, dass es derzeit keine praktikable Möglichkeit für ein kurzzeitiges Halten zum Be- oder Entladen von Waren gibt. Die Lieferparkplätze werden regelmäßig von Fahrzeugen blockiert, die dort unzulässigerweise dauerhaft parken. Dadurch sind Kunden gezwungen, ihre Fahrzeuge auf dem Fahrradweg oder in zweiter Reihe abzustellen, was zu gefährlichen Situationen und Behinderungen führt. Zudem wurde beobachtet, dass auf den Bezahlparkplätzen Fahrzeuge standen, deren Parktickets bereits abgelaufen waren. Durch regelmäßige Kontrollen kann sichergestellt werden, dass die Lieferzonen und Kurzhalteflächen ihrer eigentlichen Funktion entsprechend genutzt werden und der Liefer- sowie Kundenverkehr vor Ort wieder reibungsloser ablaufen kann. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7680 2025 Die Vorlage OF 1099/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); bei Abwesenheit 1 CDU
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenQuerungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7320 entstanden aus Vorlage: OF 1058/9 vom 18.08.2025 Betreff: Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern Vorgang: OM 6411/25 OBR 9; ST 769/25 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße entsprechend seines positiven Prüfergebnisses nun Gehwegvorstreckungen und eine Mittelinsel zu planen und einzurichten. Dies ist besonders dringlich angesichts der inzwischen begonnenen Kanalbauarbeiten in der Bertramstraße, die auch diese Kreuzung betreffen. Nach deren Abschluss könnte durch eine angepasste Markierung bereits schnell eine Verbesserung umgesetzt werden, ohne zusätzliche Kosten zu erzeugen. Bei der weiteren Planung sollte auch das Radfahrbüro einbezogen werden, da der hier ausgewiesene Schulradweg ebenfalls durch diese unübersichtliche Stelle führt und die baulichen Maßnahmen auch die Sicherheit des Radverkehrs verbessern können. Das Radfahrbüro hat wiederholt gezeigt, wie bereits mit straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen deutliche Verbesserungen möglich sind und gelungene Planungen erarbeitet, von denen alle Verkehrsteilnehmenden profitieren. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, trotz der vorgebrachten Argumente noch einmal die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zu prüfen, da die Ammelburgstraße und die Bertramstraße beiderseits der Kreuzung als Schulwege ausgewiesen sind und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2.1 (3)) ausdrücklich Ausnahmemöglichkeiten in Tempo-30-Zonen vorsehen. Begründung: Der Magistrat bestätigt in seiner Stellungnahme vom 12.05.2025, ST 769, dass die Querungssituation durch Gehwegvorstreckungen und Verkehrsinseln optimiert werden kann. Diese sinnvollen Maßnahmen sollten nun konkret zur Umsetzung gebracht werden. Die Argumentation des Magistrats zum möglichen Fußgängerüberweg lässt Fragen offen. "Grundsätzlich entbehrlich" bedeutet nicht ausgeschlossen. Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sehen ausdrücklich Ausnahmen bei Schulwegen vor. Da sowohl die Ammelburgstraße als auch die Bertramstraße als Schulwege ausgewiesen sind, wäre dazu noch Stellung zu beziehen. Zusätzlich führt auch der ausgewiesene Schulradweg über diese Kreuzung, was die Notwendigkeit sicherer Sichtbeziehungen und klarer Verkehrsführung unterstreicht. Mit den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen würde eine sichere Querungsstelle entstehen, die es rechtfertigt, sowohl den Schulwegplan zu aktualisieren als auch einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es ist gut, dass trotz der gefährlichen Situation noch kein Unfall an dieser Kreuzung in die Statistik eingegangen ist. Die Erwähnung dieser Tatsache in der Stellungnahme verwundert jedoch: Die R-FGÜ nennen Unfallhäufungen ausschließlich als Kriterium für die Nachrüstung bestehender Übergänge. Die Anordnung neuer Fußgängerüberwege erfolgt nicht auf Basis von Unfallstatistiken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 769
Das Thema „Häusliche Gewalt“ auch im Ortsbezirk 9 sichtbar machen: orange Bänke aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7343 entstanden aus Vorlage: OF 1091/9 vom 16.08.2025 Betreff: Das Thema "Häusliche Gewalt" auch im Ortsbezirk 9 sichtbar machen: orange Bänke aufstellen Vorgang: OM 6932/25 OBR 1 Jede vierte Frau in Deutschland ist von häuslicher Gewalt betroffen. Dennoch handelt es sich bisher weitgehend um ein gesellschaftliches Tabuthema. In der letzten Sitzung des Präventionsrats in Ginnheim berichtete die Polizei über ihre Aktivitäten zu diesem Thema. Auch wenn die Vorfälle im Ortsbezirk nicht höher als im Durschnitt sind, sollte dennoch für das Thema sensibilisiert werden und gleichzeitig Kontaktdaten zu zentralen Hilfestellen unkompliziert verbreitet werden. In Nordrhein-Westfalen wurde die Idee, orange Bänke mit der bundesweit einheitlichen Hilfenummer und passenden Aussagen zu versehen, entwickelt. Auch in Wiesbaden stehen bereits orange Bänke. Der Ortsbeirat 1 hat im April selbige beantragt (OM 6932). Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, auch im Ortsbezirk 9 zehn orange Bänke an zentralen Plätzen aufzustellen. Denkbar wäre zum Beispiel am Spazierweg Höhenblick, am Weißen Stein, an der Bertramswiese, am Ginnheimer Kirchplatz, am Wasserturm, in der Hans-Burggraf-Anlage (Dichterviertel) oder auch in der Nähe der S-Bahnhöfe "Ginnheim" und "Eschersheim". Weitere Informationen zum Thema "orange Bänke" finden sich unter diesen Links: https://www.hilfetelefon.de/aktuelles/orange-baenke-al s-zeichen-gegen-gewalt/ https://www.wiesbaden.de/pressemitteilungen/presserefe rat/2025/maerz/141010100000480124 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6932
Gestaltung der neuen Grünfläche Bertramswiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7324 entstanden aus Vorlage: OF 1062/9 vom 18.08.2025 Betreff: Gestaltung der neuen Grünfläche Bertramswiese Der Magistrat wird gebeten, mit Bezug auf die verbleibenden Rasenflächen der Sportanlage Bertramswiese, die nun in eine öffentliche Grünfläche umgewandelt wurden, folgende Anregungen zu prüfen: - Aufstellen von ein bis zwei Bank-Tisch-Sitzgruppen, möglichst in Bereichen, in denen auch Baumschatten ist; - Aufstellen von ein bis zwei Waldliegen oder ähnlichen Liegemöglichkeiten; - Aufstellen einer kleinen Kletterstange, da anders als angekündigt im Bereich der Sportanlage nun doch keine Calisthenics-Anlage eingerichtet wurde. Sie sind vielseitig für Spiel und Sport nutzbar; - Reduzierung des Mahd-Rhythmus oder Herausnahme eines Teils der Flächen aus der regelmäßigen Mahd, zum Beispiel im nördlichen Bereich, damit dort naturnähere Wiesen entstehen können; - Aufstellen von zwei Bänken in unmittelbarer Nähe der Boule-Anlage. Begründung: Die neue Grünfläche würde sich durch die vorgeschlagenen Maßnahmen noch attraktiver gestalten lassen. Viele Familien besuchen die neu gestalteten öffentlichen Sportanlagen. Die genannten Maßnahmen würden dazu beitragen, dass alle ein Angebot vorfinden, das sie nutzen können. Der Rasen der Grünfläche wurde leider im Hochsommer stark zurückgeschnitten, zurück blieb eine weitgehend verbrannte Fläche. Das ließe sich sicher durch eine weniger häufige und weniger radikale Mahd besser gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7323 entstanden aus Vorlage: OF 1061/9 vom 18.08.2025 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Vorgang: OM 6678/25 OBR 9; ST 1122/25 Der Magistrat hat der Anregung OM 6678 zur Sicherung der Kreuzungssituationen der nördlichen Kaiser-Sigmund-Straße grundsätzlich zugestimmt und um Rückmeldung zu möglichen in diesem Zuge einzurichtenden Lieferzonen gebeten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die zugesagten Sperrflächen mit Pollern in den Kreuzungsbereichen der Kaiser-Sigmund-Straße zeitnah umzusetzen. Bezüglich der angefragten Lieferzonen teilt der Ortsbeirat mit, dass auf Höhe der Hausnummer 12 (Kreuzung Schlickstraße) und der Hausnummer 50 (Kreuzung Bundenweg) jeweils eine zeitlich begrenzte Lieferzone sinnvoll wäre, da der Lieferverkehr hier keine legalen Parkmöglichkeiten vorfindet und daher oft die Eckbereiche der Kreuzungen beparkt. Ferner wird der Magistrat gebeten, im Bereich der bestehenden Sperrfläche vor Hausnummer 14 die Markierungen zu erneuern und, sofern möglich, zusätzlich Radbügel anzubringen, um das anhaltende Falschparken auf dieser Fläche zu verhindern. Außerdem wird der Magistrat gebeten, entlang der Kaiser-Sigmund-Straße ein Aufstellverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen einzurichten, da das Abstellen solcher Fahrzeuge nach Sperrung des Parkplatzes Bertramswiese für diese Fahrzeugklasse zugenommen hat und die Sichtbeziehungen sowie die Parksituation zusätzlich beeinträchtigt. Teilweise stehen hier sechs bis acht Wohnwagen und Lkw dauerhaft in einer Reihe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6678 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1122
Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2025, OF 1061/9 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Vorgang: OM 6678/25 OBR 9; ST 1122/25 Der Magistrat hat dem Antrag OF 955/9 zur Sicherung der Kreuzungssituationen der nördlichen Kaiser-Sigmund-Str. grundsätzlich zugestimmt und um Rückmeldung zu möglichen in diesem Zuge einzurichtenden Lieferzonen gebeten. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: die zugesagten Sperrflächen mit Pollern in den Kreuzungsbereichen der Kaiser-Sigmund-Straße zeitnah umzusetzen. Bezüglich der angefragten Lieferzonen teilt der Ortsbeirat mit, dass auf Höhe der Hausnummer 12 (Kreuzung Schlickstraße) und der Hausnummer 50 (Kreuzung Bundenweg) jeweils eine zeitlich begrenzte Lieferzone sinnvoll wäre, da der Lieferverkehr hier keine legalen Parkmöglichkeiten vorfindet und daher oft die Eckbereiche der Kreuzungen beparkt. Im Bereich der bestehenden Sperrfläche vor Hausnummer 14 sollten zudem die Markierungen erneuert und sofern möglich zusätzlich Radbügel angebracht werden, um das anhaltende Falschparken auf dieser Fläche zu verhindern. Außerdem wird der Magistrat gebeten, entlang der Kaiser-Sigmund-Straße ein Aufstellverbot für Wohnmobile und LKW über 3,5t einzurichten, da das Abstellen solcher Fahrzeuge nach Sperrung des Parkplatzes Bertramswiese für diese Fahrzeugklasse zugenommen hat und die Sichtbeziehungen sowie Parksituation zusätzlich beeinträchtigt. Teilweise stehen hier 6-8 Wohnwagen und LKW dauerhaft in einer Reihe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6678 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1122 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7323 2025 Die Vorlage OF 1061/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenQuerungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2025, OF 1058/9 Betreff: Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern Vorgang: OM 6411/25 OBR 9; ST 769/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Ammelburgstraße / Bertramstraße entsprechend dem positiven Prüfergebnis des Magistrats nun Gehwegvorstreckungen und eine Mittelinsel zu planen und einzurichten. Dies ist besonders dringlich angesichts der inzwischen begonnenen Kanalbauarbeiten in der Bertramstraße, die auch diese Kreuzung betreffen. Nach deren Abschluss könnte durch eine angepasste Markierung bereits schnell eine Verbesserung umgesetzt werden, ohne zusätzliche Kosten zu erzeugen. Bei der weiteren Planung sollte auch die Radfahrbüro einbezogen werden, da der hier ausgewiesene Schulradweg ebenfalls durch diese unübersichtliche Stelle führt und die baulichen Maßnahmen auch die Sicherheit des Radverkehrs verbessern können. Das Radfahrbüro hat wiederholt gezeigt, wie bereits mit straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen deutliche Verbesserungen möglich sind und gelungene Planungen erarbeitet, von denen alle Verkehrsteilnehmenden profitieren. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, trotz der vorgebrachten Argumente noch einmal die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zu prüfen, da die Ammelburgstraße und die Bertramstraße beiderseits der Kreuzung als Schulwege ausgewiesen sind und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2.1 (3)) ausdrücklich Ausnahmemöglichkeiten in Tempo-30-Zonen vorsehen. Begründung: Der Magistrat bestätigt in ST 769/25, dass die Querungssituation durch Gehwegvorstreckungen und Verkehrsinseln optimiert werden kann. Diese sinnvollen Maßnahmen sollten nun konkret zur Umsetzung gebracht. Die Argumentation des Magistrats zum möglichen Fußgängerüberweg lässt Fragen offen: "Grundsätzlich entbehrlich" bedeutet nicht "ausgeschlossen". Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sehen ausdrücklich Ausnahmen bei Schulwegen vor. Da sowohl die Ammelburgstraße als auch die Bertramstraße als Schulwege ausgewiesen sind, wäre dazu noch Stellung zu beziehen. Zusätzlich führt auch der ausgewiesene Schulradweg durch diese Kreuzung, was die Notwendigkeit sicherer Sichtbeziehungen und klarer Verkehrsführung unterstreicht. Mit den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen würde eine sichere Querungsstelle entstehen, die es rechtfertigt, sowohl den Schulwegplan zu aktualisieren als auch einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es ist gut, dass trotz der gefährlichen Situation noch kein Unfall für diese Kreuzung in die Statistik eingegangen ist. Die Erwähnung dieser Tatsache in der Stellungnahme verwundert jedoch: Die R-FGÜ nennen Unfallhäufungen ausschließlich als Kriterium für die Nachrüstung bestehender Übergänge. Die Anordnung neuer Fußgängerüberwege erfolgt nicht auf Basis von Unfallstatistiken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.06.2025, OF 1040/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 769 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7320 2025 1. Die Vorlage OF 1040/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1058/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen BFF und fraktionslos (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGestaltung der neuen Grünfläche Bertramswiese
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2025, OF 1062/9 Betreff: Gestaltung der neuen Grünfläche Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: mit Bezug auf die verbleibenden Rasenflächen der Sportanlage Bertramswiese, die nun in eine öffentliche Grünfläche umgewandelt wurden, folgende Anregungen zu prüfen: - Aufstellen von 1-2 Bank-Tisch Sitzgruppen, möglichst in Bereichen, in denen auch Baumschatten fällt - Aufstellen von 1-2 Waldliegen oder ähnlichen Liegemöglichkeiten - Aufstellen einer kleinen Kletterstange, da anders als angekündigt im Bereich der Sportanlage nun doch keine Calisthenics-Anlage eingerichtet wurde. Sie sind vielseitig für Spiel und Sport nutzbar - Reduzierung des Mahd-Rhythmus oder Herausnahme eines Teils der Flächen aus der regelmäßigen Mahd, zum Beispiel im nördlichen Bereich, damit dort naturnähere Wiesen entstehen können Begründung: Die neue Grünfläche würde sich durch die vorgeschlagenen Maßnahmen noch attraktiver gestalten lassen. Viele Familien besuchen die neu gestalteten öffentlichen Sportanlagen. Die genannten Maßnahmen würden dazu beitragen, dass alle ein Angebot vorfinden, das sie nutzen können. Der Rasen der Grünfläche wurde leider im Hochsommer stark zurückgeschnitten, zurück blieb eine weitgehend verbrannte Fläche. Das ließe sich sicher durch eine weniger häufige und weniger radikale Magd besser gestalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7324 2025 Die Vorlage OF 1062/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor ein weiterer Spiegelstrich mit den Worten "Aufstellen von zwei Bänken in unmittelbarer Nähe der Boule-Anlage" angefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, BFF und fraktionslos
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDas Thema „Häusliche Gewalt“ auch im Ortsbezirk 9 sichtbar machen: orange Bänke aufstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1091/9 Betreff: Das Thema "Häusliche Gewalt" auch im Ortsbezirk 9 sichtbar machen: orange Bänke aufstellen Vorgang: OM 6932/25 OBR 1 Jede vierte Frau in Deutschland ist von häuslicher Gewalt betroffen. Dennoch handelt es sich bisher weitgehend um ein gesellschaftliches Tabuthema. Auf der letzten Sitzung des Präventionsrats in Ginnheim berichtete die Polizei über ihre Aktivitäten zum Thema. Auch wenn die Vorfälle im Ortsbezirk nicht höher als im Durschnitt sind, sollte dennoch für das Thema sensibilisiert werden und gleichzeitig Kontaktdaten zu zentralen Hilfestellen unkompliziert verbreitet werden. In Nordrhein - Westfalen wurde die Idee "orange Bänke" versehen auch mit der bundesweit einheitlichen Hilfenummer und passenden Aussagen entwickelt. Auch in Wiesbaden stehen bereits orange Bänke. Der Ortsbeirat 1 hat im April selbige beantragt. (OM6932) Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auch im Ortsbezirk 9 10 "orange Bänke" an zentralen Plätzen aufzustellen. Denkbar wäre zum Beispiel am Spazierweg Höhenblick, am weißen Stein, an der Bertramswiese, am Ginnheimer Kirchplatz, am Wasserturm, in der Burggraf -Anlage (Dichterviertel) oder auch in der Nähe der S -Bahnhöfe Ginnheim und Eschersheim. Weitere Informationen zum Thema orange Bänke finden sich unter diesen Links: https://www.hilfetelefon.de/aktuelles/orange-baenke-al s-zeichen-gegen-gewalt/ https://www.wiesbaden.de/pressemitteilungen/presserefe rat/2025/maerz/141010100000480124 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6932 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7343 2025 Die Vorlage OF 1091/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, BFF und fraktionslos
Partei: GRÜNE
Weiter lesenQuerungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1040/9 Betreff: Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern Vorgang: OM 6411/25 OBR 9; ST 769/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Ammelburgstraße / Bertramstraße entsprechend dem positiven Prüfergebnis des Magistrats nun Gehwegvorstreckungen und eine Mittelinsel zu planen und zu errichten. Bei der weiteren Planung sollte auch die Radverkehrsführung optimiert werden, da der hier ausgewiesene Schulradweg ebenfalls durch diese unübersichtliche Stelle führt und die baulichen Maßnahmen auch die Sicherheit des Radverkehrs verbessern können; Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, trotz der vorgebrachten Argumente noch einmal die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zu prüfen, da die Ammelburgstraße und die Bertramstraße beiderseits der Kreuzung als Schulwege ausgewiesen sind und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2.1 (3)) ausdrücklich Ausnahmemöglichkeiten in Tempo-30-Zonen vorsehen. Begründung: Der Magistrat bestätigt in ST 769/25, dass die Querungssituation durch Gehwegvorstreckungen und Verkehrsinseln optimiert werden kann. Diese sinnvollen Maßnahmen sollten nun konkret zur Umsetzung gebracht. Die Argumentation des Magistrats zum möglichen Fußgängerüberweg lässt Fragen offen: "Grundsätzlich entbehrlich" bedeutet nicht "ausgeschlossen". Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sehen ausdrücklich Ausnahmen bei Schulwegen vor. Da sowohl die Ammelburgstraße als auch die Bertramstraße als Schulwege ausgewiesen sind, wäre dazu noch Stellung zu beziehen. Zusätzlich führt auch der ausgewiesene Schulradweg durch diese Kreuzung, was die Notwendigkeit sicherer Sichtbeziehungen und klarer Verkehrsführung unterstreicht. Mit den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen würde eine sichere Querungsstelle entstehen, die es rechtfertigt, sowohl den Schulwegplan zu aktualisieren als auch einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es ist gut, dass trotz der gefährlichen Situation noch kein Unfall für diese Kreuzung in die Statistik eingegangen ist. Die Erwähnung dieser Tatsache in der Stellungnahme verwundert jedoch: Die R-FGÜ nennen Unfallhäufungen ausschließlich als Kriterium für die Nachrüstung bestehender Übergänge. Die Anordnung neuer Fußgängerüberwege erfolgt nicht auf Basis von Unfallstatistiken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.08.2025, OF 1058/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 769 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1040/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7320 2025 1. Die Vorlage OF 1040/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1058/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen BFF und fraktionslos (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTiny Forest an der Bertramswiese unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1019/9 Betreff: Tiny Forest an der Bertramswiese unterstützen Vorgang: NR 659/23; B 335/24; B 90/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsbeirat stellt aus seinem Teilfinazhaushalt 7000,00 Euro für einen Tiny Forest zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere in Abstimmung mit dem ortsbeirat zu veranlassen. Begründung: Miniwäldchen können einen sehr wichtigen Beitrag zur Beschattung und Abkühlung des Stadtklimas leisten. Dies wird angesichts des fortschreitenden Klimawandels immer wichtiger. An der Betramswiese im Ortsbezirk 9 hat sich die Bürgervereinigung Natürliche Betramswiese e.V. bereit erklärt, einen ca. 150qm großen Tiny Forest anzulegen. Der Tiny Forest wird von den Vereinsmitgliedern in Kooperation mit der Initiative Mainwäldchen angelegt und gepflegt. Die Miyawaki Methode eignet sich bereits bei einer Fläche ab 60qm und ist daher besonders für dicht bebaute Städte eine geeignete Methode, das Mikroklima zu verbessern und Kohlendioxid zu binden. Desweiteren bieten die einheimischen Pflanzen einen artgerechten Lebensraum für Insekten und Vögel. Der Ortsbeirat möchte daher dies bürgerschaftliche, ökologische Engagement Engagement unterstützen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Bericht des Magistrats vom 09.09.2024, B 335 Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 90 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 411 2025 Die Vorlage OF 1019/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
Weiter lesenZweispuriger Fahrradweg auf der Adickesallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2025, OF 883/3 Betreff: Zweispuriger Fahrradweg auf der Adickesallee Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat möge den nördlichen Fahrradweg der Adickesallee zwischen Eschersheimer und Eckenheimer Landstrasse so zweispurig gestalten, dass er in beide Richtungen befahrbar ist. Begründung: Die Fahrradstrecke auf der Adickesallee zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße wird viel von Kindern genutzt, die zu ihrem Vereinssport auf der Bertramswiese und den Sportstätten von Frankfurt 1880 eV radeln. Es würde sowohl Sicherheit als auch Selbstständigkeit erhöhen, wenn Kinder auf dem Weg auf der nördlichen Seite fahren könnten, die mit einem Grünstreifen von der stark befahrenen Fahrbahn getrennt ist. Es gibt auf der Seite auch deutlich weniger Stichstraßen, die überquert werden müssen, gerade die Eysseneckstraße und Falkensteinerstraße sind aufgrund der schlechten Sicht nur schwer zu queren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 883/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 883/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenWohnmobile auf dem Parkplatz Bertramswiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6675 entstanden aus Vorlage: OF 952/9 vom 05.03.2025 Betreff: Wohnmobile auf dem Parkplatz Bertramswiese Trotz der Beschilderung des Parkplatzes Bertramswiese mit dem Zusatzzeichen 1010-58 (nur zugelassene Pkw mit einem Gesamtgewicht bis max. 3,5 Tonnen) werden dort regelmäßig Wohnmobile abgestellt. Dies stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dar, da das Zusatzzeichen 1010-58 explizit das Parken auf Personenkraftwagen beschränkt und Wohnmobile somit dort nicht geparkt werden dürfen. Das widerrechtliche Dauerparken von Wohnmobilen auf dieser Fläche führt zu einer Verringerung der verfügbaren Parkplätze für Pkw und beeinträchtigt die Verkehrssituation vor Ort. Der Magistrat wird gebeten, durch verstärkte Kontrollen des Parkplatzes Bertramswiese das ordnungswidrige Abstellen von Wohnmobilen zu unterbinden und die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1127
Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6674 entstanden aus Vorlage: OF 951/9 vom 01.03.2025 Betreff: Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Sportanlage Bertramswiese, an der Straße Bertramswiese, die vorhandenen Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken auf den Grünflächen zu erneuern und zu verstärken. Im Einzelnen soll/sollen 1. die fehlenden Holzpflöcke entlang der Straße zur Sportanlage erneuert und gegebenenfalls durch zusätzliche Pfosten ergänzt werden; 2. die bestehenden Holzpflöcke gefestigt und ggf. erneuert werden; 3. das durch Befahren verdichtete Erdreich an den betroffenen Stellen aufgelockert werden, um wieder ein gesundes Pflanzenwachstum zu ermöglichen; 4. eine angemessene Begrünung der sanierten Flächen vorgenommen werden. Die Flächen auf der Seite des Hessischen Rundfunks (hr) liegen im Ortsbezirk 3 und sind daher nicht Teil dieser Anregung. Um einen weiteren Antrag zu vermeiden und da, soweit der Ortsbeirat informiert ist, eine Vereinbarung mit dem hr vorliegt, diese Flächen zu pflegen, wäre der Ortsbeirat dankbar, wenn parallel eine entsprechende Absprache mit dem hr erfolgen würde. Die hier einst angebrachten Elemente, die das Falschparken verhindern sollten, sind stark beschädigt und fehlen an vielen Stellen. Begründung: Mit der baldigen Fertigstellung der neuen Sportanlage Bertramswiese wird die Nutzungsfrequenz des Geländes voraussichtlich deutlich zunehmen. Immer wieder ist zu beobachten, dass Fahrzeuge teilweise auf den Grünflächen neben der Straße geparkt werden, was zu einer Verdichtung des Bodens und Schäden an der Vegetation führt. Die vorhandenen Holzpflöcke sind teilweise beschädigt oder fehlen ganz, sodass sie ihre Schutzfunktion nicht mehr erfüllen können. Eine rechtzeitige Erneuerung der Schutzmaßnahmen vor der vollständigen Inbetriebnahme der Sportanlage ist daher geboten, um die Grünflächen im Ortsbezirk 9 zu schützen und einen geordneten Betrieb der Sportanlage zu gewährleisten. Gleichzeitig sollten die bereits geschädigten Bodenflächen saniert werden, um wieder eine intakte Grünfläche herzustellen. Eine vermehrte Kontrolle durch die Stadtpolizei würde der Ortsbeirat nicht für eine angemessene Antwort auf seine Bitte halten, da die Einsatzzeiten der Verkehrspolizei nur werktags stattfinden, während das Falschparken vor allem an den Wochenenden stattfindet. Beispielbilder: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1271
Wohnmobile auf dem Parkplatz Bertramswiese
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 952/9 Betreff: Wohnmobile auf dem Parkplatz Bertramswiese Trotz der Beschilderung des Parkplatzes Bertramswiese mit dem Zusatzzeichen 1010-58 (nur zugelassene PKW mit einem Gesamtgewicht bis max. 3,5 t) werden dort regelmäßig Wohnmobile abgestellt. Dies stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) dar, da das Zusatzzeichen 1010-58 explizit das Parken auf Personenkraftwagen beschränkt und Wohnmobile somit dort nicht parken dürfen Das widerrechtliche Dauerparken von Wohnmobilen auf dieser Fläche führt zu einer Verringerung der verfügbaren Parkplätze für PKW und beeinträchtigt die Verkehrssituation vor Ort. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass durch verstärkte Kontrollen des Parkplatzes Bertramswiese durch die zuständigen Behörden das ordnungswidrige Abstellen von Wohnmobilen unterbunden wird und die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln gesichert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6675 2025 Die Vorlage OF 952/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenErneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 951/9 Betreff: Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Sportanlage Bertramswiese, an der Straße Bertramswiese, die vorhandenen Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken auf den Grünflächen zu erneuern und zu verstärken. Im Einzelnen sollen: - Die fehlenden Holzpflöcke entlang der Straße zur Sportanlage erneuert und gegebenenfalls durch zusätzliche Pfosten ergänzt werden - Die bestehenden Holzpflöcke gefestigt und ggf. erneuert werden - Das durch Befahren verdichtete Erdreich an den betroffenen Stellen aufgelockert werden, um wieder ein gesundes Pflanzenwachstum zu ermöglichen - Eine angemessene Begrünung der sanierten Flächen vorgenommen werden Die Flächen auf der Seite des hessischen Rundfunks liegen im Ortsbezirk 3 und sind daher nicht Teil dieses Antrags. Um einen weiteren Antrag zu vermeiden und da hier, soweit der OBR informiert ist, eine Vereinbarung mit dem hr vorliegt, diese Flächen zu pflegen, wäre der OBR dankbar, wenn parallel eine entsprechende Absprache mit dem HR erfolgen würde. Die hier einst angebrachten Elemente, die das Falschparken verhindern sollen, sind stark beschädigt und fehlen an vielen Stellen. Begründung: Mit der baldigen Fertigstellung der neuen Sportanlage Bertramswiese wird die Nutzungsfrequenz des Geländes voraussichtlich deutlich zunehmen. Immer wieder ist zu beobachten, dass Fahrzeuge teilweise auf den Grünflächen neben der Straße parken, was zu einer Verdichtung des Bodens und Schäden an der Vegetation führt. Die vorhandenen Holzpflöcke sind teilweise beschädigt oder fehlen ganz, sodass sie ihre Schutzfunktion nicht mehr erfüllen können. Eine rechtzeitige Erneuerung der Schutzmaßnahmen vor der vollständigen Inbetriebnahme der Sportanlage ist daher geboten, um die Grünflächen im Ortsbezirk 9 zu schützen und einen geordneten Betrieb der Sportanlage zu gewährleisten. Gleichzeitig sollten die bereits geschädigten Bodenflächen saniert werden, um wieder eine intakte Grünfläche herzustellen. Eine "vermehrte Kontrolle" durch die Stadtpolizei würde der Ortsbeirat nicht für eine angemessene Antwort auf seine Bitte halten, da die Einsatzzeiten der Verkehrspolizei nur Werktags stattfinden, während das Falschparken vor allem an den Wochenenden stattfindet. Beispielbilder: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6674 2025 Die Vorlage OF 951/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTeilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6564 entstanden aus Vorlage: OF 930/9 vom 05.02.2025 Betreff: Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Im Zusammenhang mit dem weitgehend fertiggestellten Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 wird der Magistrat gebeten, zu den folgenden Ziffern zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde trotz deutlicher Abweichung von der erteilten Baugenehmigung und trotz Ablehnung eines entsprechenden Änderungsantrages des Bauantragstellers durch die Bauaufsicht der Neubau tatsächlich in der Mitte des Jahres 2024 ab dem zweiten Obergeschoss ohne das allein genehmigte und sich in die Umgebung einfügende Mansarddach ohne vorliegende Baugenehmigung ab dem zweiten Obergeschoss errichtet? 2. Warum hat die Bauaufsicht zugelassen, dass praktisch unter ihren Augen der Neubau ab dem zweiten Obergeschoss in der realisierten Form ohne formell vorliegende und sogar abgelehnte Baugenehmigung errichtet wurde? 3. Warum hat die Bauaufsicht zugelassen, dass der tatsächlich errichtete Neubau - in der realisierten und sich mit dem Baukörper nicht in die bauliche Umgebung einfügenden Version - errichtet werden konnte? Begründung: 1. Entgegen den Anträgen des Ortsbeirats 9 wurden die Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 abgerissen und durch einen anders strukturierten Neubau überwiegend in Sichtbetonbauweise ersetzt. 2. Baurechtlich derzeit bestandskräftig genehmigt ist allein ein Neubau mit einem definierten Mansarddach-Aufbau, welcher sich im Wesentlichen in die Umgebung einfügen würde. Die Umgebung wird geprägt dadurch, dass sich das Baugrundstück in einer Siedlung mit ursprünglich 27 Gebäuden befindet, die 1927 auf Grundlage einer übergreifenden Gesamtplanung als Lehrersiedlung errichtet wurde. Die Gestaltung des Neubaus fügt sich nicht in diese Umgebung ein. Das sieht auch das Rechtsamt der Stadt Frankfurt so (Zeichen 30.4 Bau/Kk-Mechtildstraße 38-40). Zu der Gesamtplanung der Siedlung gehörten auch die auf dem Baugrundstück abgerissenen Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17. Bauherr im Jahr 1927 war seinerzeit der Frankfurter Lehrerverein. Dieser Verein wurde in der Zeit zwischen 1933 und 1936 auf Betreiben der Nationalsozialisten aufgelöst. Mit der Planung der Wohnsiedlung des Frankfurter Lehrervereins war der Architekt Ludwig Bernoully, einer der bedeutendsten Frankfurter Architekten, betraut. Er gehörte zum Kreis des Neuen Bauens um den damaligen Baudezernenten Ernst May. 3. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, dass er das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll einstufe und u. a. in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung sehe. Insoweit ist seither nichts geschehen. Das Hessische Landesamt für Denkmalpflege hat die Denkmaleigenschaft des Ensemble Lehrersiedlung nach Angabe nur deshalb verneint, weil es in den fast hundert Jahren des Bestehens der Lehrersiedlung zu Veränderungen gekommen sei. Als erhaltenswert wurden insbesondere die überwiegend noch vorhandenen Tonnenwalmdächer in sog. Zollinger-Bauweise bezeichnet. Maßnahmen des Denkmalamtes der Stadt zur sachdienlichen Beratung der Hausbesitzer in Sachen Denkmalschutz sind seit Jahrzehnten nicht erfolgt. 4. Unter den Augen der Bauaufsicht wurde seit 2024 formell der baurechtswidrige Teil des Neubaus unter anderem ab dem zweiten Obergeschoss errichtet. Hier stellt sich die Frage, warum ein ohne vorliegende Baugenehmigung errichteter Gebäudeteil (umgangssprachlich auch Schwarzbau genannt) von der Bauaufsicht zugelassen und ermöglicht wurde. Bildteil Neubau Stand 11/ 2024 Vor dem Abbruch Altbau Stand 2019 Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 871
Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6563 entstanden aus Vorlage: OF 928/9 vom 06.02.2025 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Wie zu beobachten ist, sind viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Kunden der Geschäfte auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Spenerstraße und Marbachweg. Sie parken ihre Fahrräder am Rande des Gehweges, was den Bereich zusätzlich verschmälert. Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer in diesem Bereich auf den beiden schon schraffierten Flächen hinter und vor den Parkplätzen zu installieren. Dabei sollen keine Parkplätze entfallen. Auch im erweiterten Bereich des Fußgängerweges Nähe Marbachweg sollte der Platz entsprechend genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 983 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2
Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2025, OF 928/9 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Wie zu beobachten ist, sind viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Kunden der Geschäfte auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Spenerstraße und Marbachweg und parken ihre Fahrräder am Rande des Gehweges, was den Bereich zusätzlich verschmälert. Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer in diesem Bereich auf den beiden schon straffierten Bereichen hinter und vor den Parkplätzen zu installieren. Dabei sollen keine Parkplätze entfallen. Auch im erweiterten Bereich des Fußgängerweges Nähe Marbachweg sollte der Platz entsprechend genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6563 2025 Die Vorlage OF 928/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinladung zur Vorstellung des Gemeinschaftsprojekts „Tiny Forest“ auf der Bertramswiese
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 932/9 Betreff: Einladung zur Vorstellung des Gemeinschaftsprojekts "Tiny Forest" auf der Bertramswiese Zur Steigerung des ökologischen Wertes der Fläche, hat der Verein Bürgervereinigung Natürliche Bertramswiese e.V. gemeinsam mit der Initiative MainWäldchen das Gemeinschaftsprojekt Tiny Forest auf der Bertramswiese entwickelt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, VertreterInnen der Initiativen herzlich einzuladen, das Gemeinschaftsprojekt "Tiny Forest auf der Bertramswiese" in einer unserer nächsten Sitzungen vorzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 932/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenTeilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 930/9 Betreff: Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Zusammenhang mit dem weitgehend fertiggestellten Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 wird der Magistrat wird ersucht, zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde - trotz deutlicher Abweichung von der erteilten Baugenehmigung und - trotz Ablehnung eines entsprechenden Änderungsantrages des Bauantragstellers durch die Bauaufsicht der Neubau tatsächlich in der Mitte des Jahres 2024 ab dem 2.Obergeschoß ohne das allein genehmigte und sich in die Umgebung einfügende Mansarddach ohne vorliegende Baugenehmigung ab dem 2. Obergeschoß errichtet? 2. Warum hat die Bauaufsicht es zugelassen, dass praktisch unter ihren Augen der Neubau ab dem 2. Obergeschoß in der realisierten Form ohne formell vorliegende und sogar abgelehnte Baugenehmigung errichtet wurde? 3. Warum hat die Bauaufsicht es zugelassen, dass der tatsächlich errichtete Neubau - in der realisierten und sich mit dem Baukörper nicht in die bauliche Umgebung einfügenden Version - errichtet werden konnte? Begründung: 1. Entgegen den Anträgen des Ortsbeirat 9 wurden die Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 abgebrochen und durch einen anders strukturierten Neubau überwiegend in Sichtbetonbauweise ersetzt. 2. Baurechtlich derzeit nicht bestandskräftig genehmigt ist allein ein Neubau mit einem definierten Mansarddach-Aufbau, welcher sich im Wesentlichen in die Umgebung einfügen würde. Die Umgebung wird geprägt dadurch, dass sich das Baugrundstück in einer Siedlung mit ursprünglich 27 Gebäuden befindet, die 1927 auf Grundlage einer übergreifenden Gesamtplanung als Lehrersiedlung errichtet wurde. Die Gestaltung des Neubaus fügt sich nicht in diese Umgebung ein. Das sieht auch das Rechtsamt der Stadt so (Zeichen 30.4 Bau/Kk-Mechtildstraße 38-40). Zu der Gesamtplanung der Siedlung gehörten auch die auf dem Baugrundstück abgebrochenen Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17. Bauherr im Jahr 1927 war seinerzeit der Frankfurter Lehrerverein. Dieser Verein wurde in der Zeit zwischen 1933 und 1936 auf Betreiben der Nationalsozialisten aufgelöst. Mit der Planung der Wohnsiedlung des Frankfurter Lehrervereins betraut war der Architekt Ludwig Bernoully, einer der bedeutendsten Frankfurter Architekten Frankfurts. Er gehörte zum Kreis des Neuen Bauens um den damaligen Baudezernenten Ernst May. 3. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe u.a. in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Insoweit ist seither nicht geschehen. Das Hessische Landesamt für Denkmalpflege hat die Denkmaleigenschaft des Ensemble Lehrersiedlung nach Angabe nur deshalb verneint, weil es in den fast hundert Jahren des Bestehens der Lehrersiedlung zu Veränderungen gekommen sei. Als erhaltenswert wurden insbesondere die ganzüberwiegend noch vorhandenen Tonnenwalmdächer in sog. Zollinger-Bauweise bezeichnet. Maßnahmen des Denkmalamtes der Stadt zur sachdienlichen Beratung der Hausbesitzer in Sachen Denkmalschutz sind seit Jahrzehnten nicht erfolgt. 4. Unter den Augen der Bauaufsicht wurde seit 2024 formell der baurechtswidrige Teil des Neubaus unter anderem ab dem 2. Obergeschoß errichtet. Hier stellt sich die Frage, warum ein ohne vorliegende Baugenehmigung errichteter Gebäudeteil (umgangssprachlich auch Schwarzbau genannt) von der Bauaufsicht zugelassen und ermöglicht wurde. Bildteil Neubau Stand 11/ 2024 Vor dem Abbruch Altbau Stand 2019 Fotos: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6564 2025 Die Vorlage OF 930/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, BFF und fraktionslos gegen SPD und FDP (= Ablehnung); GRÜNE und Linke (= Enthaltung) Aktenzeichen: 63-0
Partei: CDU
Weiter lesenSachstand Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 929/9 Betreff: Sachstand Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand des Bauvorhabens an der Ecke Spenerstraße/Mechthildstraße zu berichten. Insbesondere wird um Auskunft gebeten, ob die ausgeführte Bebauung von der ursprünglichen Baugenehmigung abweicht und falls ja, wie der Magistrat damit umzugehen gedenkt. Dies ist grade für dann von Bedeutung, falls keine nachträgliche Baugenehmigung für die Abweichung erteilt wird - was der Ortsbeirat sehr begrüßen würde, da er sich eine Gestaltung gewünscht hat, die dem besonderen Character des Viertels angemessen wäre und es für nicht akzeptabel hält, falls die wenigen diesbezüglichen Auflagen der Bauaufsicht ignoriert wurden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich bereits 2022 für den Erhalt des ursprünglichen Gebäudes bzw. für eine Erhaltungssatzung eingesetzt. Nachdem der Abriss genehmigt wurde, ist nun ein Neubau entstanden. Anwohnende haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass das fertiggestellte Gebäude möglicherweise von der ursprünglich genehmigten Planung abweicht. Da die städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle von größerem öffentlichem Interesse ist, bittet der Ortsbeirat um Aufklärung der Situation. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1130 2025 Die Vorlage OF 929/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) Aktenzeichen: 63-0
Partei: GRÜNE
Weiter lesenPrüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411 entstanden aus Vorlage: OF 914/9 vom 12.01.2025 Betreff: Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessert werden kann; 2. ob der Abstand zum nächstgelegenen Fußgängerüberweg den rechtlichen Anforderungen für die Einrichtung eines weiteren Überwegs entspricht und ob dies sonst angesichts des Wunsches des Ortsbeirats 3, den vorhandenen südlich gelegenen Zebrastreifen vor den Eingang des Hessischen Rundfunks zu verlegen, möglich wäre; 3. welche alternativen Querungshilfen (z. B. Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln) möglich wären, falls ein Zebrastreifen aufgrund der Abstandsregelungen nicht infrage kommt. Begründung: Die Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt, ist aber derzeit für Fußgänger unübersichtlich gestaltet. Auch wenn es in der Nähe bereits einen Fußgängerüberweg gibt, zeigt die Situation vor Ort, dass an der Kreuzung selbst ein Bedarf für eine sichere Querungsmöglichkeit besteht. Dies gilt insbesondere bei schlechter Witterung, da ein Teil der Fußwege, auf die der vorhandene Zebrastreifen führt, nicht versiegelt ist. Falls die Einrichtung eines weiteren Zebrastreifens aufgrund der vorgeschriebenen Mindestabstände nicht möglich sein sollte, sollten alternative Maßnahmen geprüft werden, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 769 Antrag vom 10.06.2025, OF 1040/9 Antrag vom 18.08.2025, OF 1058/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7320 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der EduardRüppellStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6405 entstanden aus Vorlage: OF 906/9 vom 13.01.2025 Betreff: Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der Eduard-Rüppell-Straße Durch die Einführung des neuen Radwegs ist es Kraftfahrzeugfahrern nicht mehr gestattet, auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße unmittelbar rechts abzubiegen. Stattdessen sind sie verpflichtet, sich bereits früher über den Radweg in die Abbiegespur einzuordnen. Angesichts der Tatsache, dass dieser Querungsbereich insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmer*innen schwer erkennbar ist, könnte eine entsprechende Straßenmarkierung dazu beitragen, abruptes Abbremsen zu verhindern und somit die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöhen. Der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße für den Rechtsabbieger in die Eduard-Rüppell-Straße in der Höhe des Querungsbereichs einen Abbiegepfeil auf die Fahrbahn aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 939 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der EduardRüppellStraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 906/9 Betreff: Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der Eduard-Rüppell-Straße Durch die Einführung des neuen Radwegs ist es Kraftfahrzeugen nicht mehr gestattet, an der Höhe der Eduard-Rüppel-Straße unmittelbar rechts abzubiegen. Stattdessen sind sie verpflichtet, sich bereits früher über den Radweg in die Abbiegespur einzuordnen. Angesichts der Tatsache, dass dieser Querungsbereich insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmer*innen schwer erkennbar ist, könnte eine entsprechende Straßenmarkierung dazu beitragen, abruptes Abbremsen zu verhindern und somit die Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße für den Rechtsabbieger zur die Eduard-Rüppel-Straße in der Höhe des Querungsbereichs einen Abbiegepfeil auf die Fahrbahn aufzubringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6405 2025 Die Vorlage OF 906/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenPrüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 914/9 Betreff: Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen Der Ortsbeirat/Magistrat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wie die Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessert werden kann - ob der Abstand zum nächstgelegenen Fußgängerüberweg den rechtlichen Anforderungen für die Einrichtung eines weiteren Überwegs entspricht und ob dies sonst angesichts des Wunsches des OBR3, den vorhandenen südlich gelegenen Zebrastreifen vor den Eingang des hessischen Rundfunks zu verlegen möglich wäre, - welche alternativen Querungshilfen (z.B. Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln) möglich wären, falls ein Zebrastreifen aufgrund der Abstandsregelungen nicht in Frage kommt. Begründung: Die Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt, ist aber derzeit für Fußgänger unübersichtlich gestaltet. Auch wenn es in der Nähe bereits einen Fußgängerüberweg gibt, zeigt die Situation vor Ort, dass an der Kreuzung selbst ein Bedarf für eine sichere Querungsmöglichkeit besteht. Dies gilt insbesondere bei schlechter Witterung, da ein Teil der Fußwege, auf die der vorhandene Zebrastreifen führt, nicht versiegelt ist. Falls die Einrichtung eines weiteren Zebrastreifens aufgrund der vorgeschriebenen Mindestabstände nicht möglich sein sollte, sollten alternative Maßnahmen geprüft werden, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6411 2025 Die Vorlage OF 914/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVorstellung der Pläne durch die verantwortlichen Ämter in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung von infrastrukturellen Maßnahmen im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6286 entstanden aus Vorlage: OF 881/9 vom 21.11.2024 Betreff: Vorstellung der Pläne durch die verantwortlichen Ämter in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung von infrastrukturellen Maßnahmen im Ortsbezirk 9 In der laufenden Wahlperiode kam es immer wieder zu Informationsveranstaltungen, zu denen einzelne Mitglieder der Fraktionen in die entsprechenden Ämter eingeladen und über geplante Maßnahmen (z. B. Kunstrasenplätze Bertramswiese, Lückenschluss Radweg Eschersheimer Landstraße) informiert wurden, ohne spätere Vorstellung in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung der Maßnahme. In den öffentlichen Sitzungen haben alle Mitglieder des Ortsbeirates und Bürger*innen die Möglichkeit, direkt informiert zu werden und sich gegebenenfalls zu Wort zu melden. Ortsbeiräte sind Stadtteilparlamente und haben in der demokratischen Willensbildung im Bezirk eine wichtige Aufgabe, weil sie als Kenner*innen der Situation vor Ort eine Mittlerrolle zwischen Bürger*innen und übergeordneten Gremien ausüben und diese beraten. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu veranlassen, dass Pläne zu wichtigen infrastrukturellen Maßnahmen immer vor Ort in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung der Maßnahme von den verantwortlichen Ämtern vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 490
Vorstellung der Pläne durch die verantwortlichen Ämter in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung von infrastrukturellen Maßnahmen im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 881/9 Betreff: Vorstellung der Pläne durch die verantwortlichen Ämter in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung von infrastrukturellen Maßnahmen im Ortsbezirk 9 In der laufenden Legislatur kam es immer wieder zu Informationsveranstaltungen, zu denen einzelne Mitglieder der Fraktionen in die entsprechenden Ämter eingeladen und über geplante Maßnahmen (z.B. Kunstrasenplätze Bertramswiese, Wohnbebauung nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung, Lückenschluss Radweg Eschersheimer Landstraße) informiert wurden, ohne spätere Vorstellung in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung der Maßnahme. In den öffentlichen Sitzungen haben alle Mitglieder des Ortsbeirates und Bürger*innen die Möglichkeit direkt informiert zu werden und sich gegebenenfalls zu Wort zu melden. Ortsbeiräte sind Stadtteilparlamente und haben in der demokratischen Willensbildung im Bezirk eine wichtige Aufgabe, weil sie als Kenner*innen der Situation vor Ort eine Mittlerrolle zwischen Bürger*innen und übergeordneten Gremien ausüben und diese beraten. Dieses vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass Pläne zu wichtigen infrastrukturellen Maßnahmen immer vor Ort in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung der Maßnahme von den verantwortlichen Ämtern vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6286 2024 Die Vorlage OF 881/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Legislaturperiode" durch das Wort "Wahlperiode" ersetzt wird sowie der Wortlaut "Wohnbebauung nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenErrichtung von Parkplätzen Eschersheimer Landstraße/Ecke Spenerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2024, OF 874/9 Betreff: Errichtung von Parkplätzen Eschersheimer Landstraße/Ecke Spenerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat mehrere Kurzzeitparkplätze im Bereich Eschersheimer Landstraße, Ecke Spenerstraße in Höhe der Frankfurter Sparkasse 1822 einzurichten. Durch die Schließung der Filiale der Sparkasse in Ginnheim und dem Wegfall von Parkplätzen vor den Einzelhandelsgeschäften durch den errichteten Radweg ist durch die jetzt vor Kurzem eröffneten, renovierten Filiale der Frankfurter Sparkasse 1822, der Parkdruck weitergewachsen. Des Weiteren wurde durch das Errichten eines Parkverbotsschildes in der Spenerstraße vor dem Nebeneingang der Sparkasse ein Parkplatz vor dem Haus eliminiert. Durch versetztes Parken in Höhe des Treppenabganges zur U-Bahn könnten in der Spernerstraße linksseitig zwei weitere Parkplätze entstehen und vor dem Seiteneingang der Sparkasse könnte man durch Kennzeichnung / Markierung von Parkplätzen mindestens 3 weitere Stellplätze auf dem Bürgersteig (der Bürgersteig ist hier breit genug) etablieren. Weiterhin soll geprüft werden, ob ein dritter Parkplatz auf der Eschersheimer Landstraße (mittig) zwischen Kfz Spur und Radfahrstreifen entstehen kann. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 874/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenUmgestaltung der Bertramswiese: Wie lautet das Konzept für die öffentliche Nutzung der großen Kunstrasenplätze?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 837/9 Betreff: Umgestaltung der Bertramswiese: Wie lautet das Konzept für die öffentliche Nutzung der großen Kunstrasenplätze? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, darzulegen, welches Konzept er für eine öffentliche Nutzung der neuen großen Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese erarbeitet hat. Die Stadtverordnetenversammlung hat dies mit der NR337/22 zur Auflage für eine Realisierung der Sportplätze gemacht. Leider hat der Magistrat zu den Maßgaben der Stadtverordneten bisher nicht berichtet, sodass unklar ist, ob und wie er der Aufgabe nachgekommen ist und ob sie realisiert wird. Der Ortsbeirat erhofft sich, dass möglichst viele Menschen von der Errichtung der neuen Sportanlagen profitieren können. Gemäß dem Beschluss der STVV sollen die Plätze nicht nur durch die regelmäßig hier trainierenden Vereine genutzt werden, sondern in den Zeiten, zu denen sie von den Vereinen nicht genutzt werden, auch durch andere Gruppen bespielt werden können. Zu begrüßen wäre zum Beispiel eine Möglichkeit, die Plätze online zu buchen und durch einen Code selbstständig zu entsperren. Der Ortsbeirat bedauert, dass die Öffentlichkeit über die Veränderung der Pläne gegenüber der M103/21 nicht durch einen Bericht des Magistrats informiert wurde. Diese Pläne wurden dem OBR im Sommer 2023 in einem nicht-öffentlichen Termin vorgestellt. Hier wurde darum gebeten, diese auch im parlamentarischen Informationssystem zu veröffentlichen, damit sie durch interessierte Bürgerinnen eingesehen werden können. Nun wurde eine Umsetzung der Pläne angekündigt, ohne dass dies erfolgt ist. Begründung: Die Bauarbeiten für die Umgestaltung der Bertramswiese beginnen laut Pressemitteilung des Magistrats am 28. Oktober. Da nun klar ist, dass kein Bericht mehr vor der Umsetzung zu erwarten ist, will der Ortsbeirat auf die Beschlusslage hinweisen und erhofft sich eine entsprechende Umsetzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 837/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 828/9 Betreff: Radweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich den in den Herbstferien eingerichteten Radweg auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Hügelstraße in Teilen rückzubauen und insbesondere die baulichen Elemente (Sperren Poller, Omega-Bügel) zu entfernen und die weggefallenen KFZ-Parkplätze wiederherzustellen. Trotz Ferienzeit zeigt sich schon jetzt, dass der Verkehrsfluss massiv behindert wird und es vermehrt zu Staus kommt. Nach Ende der Ferien ist somit eine nicht hinnehmbare Fahrtzeitverlängerung vorprogrammiert. Die Positionierung der Sperrelemente erschwert zudem das Rechtsabbiegen. Die bereits eingetretenen negativen wirtschaftlichen Folgen für die ansässigen Gewerbetreibenden tun insoweit ihr Übriges. Idealerweise wird der Radweg, wie auf der anderen Seite der Eschersheimer Landstraße, auch im oben bezeichneten Abschnitt durch parallel verlaufende Straßen (Bertramstraße, Mierendorffstraße, etc) geführt. Sollte der Magistrat den Radweg auf der Eschersheimer Landstraße belassen wollen, so ist der Radweg in der Breite und sonstigen Ausgestaltung an den Radweg im nördlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße (ab der Kreuzung Hügelstraße) anzugleichen und entsprechend schmaler und ohne bauliche Trennelemente umzusetzen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 828/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenUmsetzung der Pläne für einen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2024, OF 830/9 Betreff: Umsetzung der Pläne für einen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße Unabhängig von der Einrichtung des neuen Radwegs auf der Ostseite der Eschersheimer Landstraße haben Eingriffe auf den Parkraum stattgefunden oder werden noch umgesetzt. Diese Maßnahmen stehen nicht im direkten Zusammenhang mit dem neuen Radweg, sondern sind im Grunde genommen als "Beifang" anzusehen. Von Süden nach Norden laufend ist zuerst geplant vor dem Geschäft Pelze am Dornbusch die Schrägparkplätze so zu verkürzen, dass die abgestellten Fahrzeuge dann mit ihrem Heck direkt am Fahrradweg stehen, dies wäre eine Gefahr für die Fahrradfahrer, da der ausparkende Autofahrer den Fahrradfahrer erst im letzten Moment und deshalb zu spät sieht. Außerdem erlaubt der jetzige Zustand der Parkbuchten das kurzfristige Anhalten von Lieferdiensten in zweiter Reihe, ohne dass der Verkehr auf der Eschersheimer Landstraße behindert wird. Eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen beseitigen Haltemöglichkeiten für PKW's, ohne dass dies einen direkten Vorteil für Radfahrer auf dem Fahrradweg hat. Diese Eingriffe haben schon jetzt zu Umsatzeinbußen bei den Geschäften geführt. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat die Stadt auf, auf folgende Umgestaltungsmaßnahmen zu verzichten: 1. Die Schrägparkplätze südlich der Einmündung Eduard-Rüppell-Straße bleiben vollumfänglich in der bestehenden Länge erhalten. 2. Die Parkstände im Eingangsbereich der o.a. Straße werden nicht gesperrt. 3. Die Omegabügel vor der Metzgerei Gallo werden an einer anderen passenden Stelle aufgestellt, damit ein zusätzlicher Halteplatz für Autofahrer eingerichtet werden kann. 4. Der Zufahrtsbereich zur Getränkeoase an der Einmündung Eduard-Rüppell-Straße sind so umzugestalten, dass die LKWs der Lieferanten den Getränkemarkt wieder problemlos anfahren können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 830/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenSportanlage Bertramswiese: Stand der Gutachtenerstellung und Ausschreibung
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 740/9 Betreff: Sportanlage Bertramswiese: Stand der Gutachtenerstellung und Ausschreibung Vorgang: V 581/23 OBR 9; ST 1370/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Ausweislich der ST 1370 sind alle erforderlichen Aufträge am 30.11.2022 erteilt worden. Die Aktualisierungen der zuvor bereits erstellten Gutachten sollte bis zum 31.03.2023 vorliegen. Auch das neue beauftragte artenschutzrechtliche Gutachten sollte nach 18 Monaten vorliegen und die Ergebnisse in die Planung eingearbeitet worden sein. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, a) welchen Stand die Erstellung/Aktualisierung der vorbereitenden Gutachten für den Umbau der Sportanlage Bertramswiese und die Einarbeitung in die Planung erreicht hat, b) ob eine Ausschreibung erfolgt ist und wenn ja, c) welches Ergebnis diese erbracht hat. Begründung: Erfolgt ggf. mündlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2023, V 581 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1370 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 940 2024 Die Vorlage OF 740/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenMarkierung von Sperrflächen an der Kreuzung Winterbachstraße/Eduard-Rüppell-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5030 entstanden aus Vorlage: OF 658/9 vom 15.01.2024 Betreff: Markierung von Sperrflächen an der Kreuzung Winterbachstraße/Eduard-Rüppell-Straße Die Einsicht in den Kreuzungsbereich wird regelmäßig durch geparkte Autos eingeschränkt. Die schon vorhandenen Poller auf dem Fußweg verhindern nicht das verkehrswidrige Abstellen von Pkws auf der Straße. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in dem Kreuzungsbereich Winterbachstraße/Eduard-Rüppell-Straße geeignete Sperrflächen zu markieren, um das verkehrswidrige Parken an dieser Stelle zu verhindern, und falls diese Lösung nicht möglich ist, andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1084 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1
Markierung von Sperrflächen an der Kreuzung Winterbachstraße/Eduard-Rüppell-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2024, OF 658/9 Betreff: Markierung von Sperrflächen an der Kreuzung Winterbachstraße/Eduard-Rüppell-Straße Die Einsicht in de Kreuzungsbereich wird regelmäßig von parkenden Autos eingeschränkt. Die schon vorhandenen Poller auf dem Fußweg verhindern nicht das verkehrswidrige Abstellen von Pkw's auf der Straße. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in dem Kreuzungsbereich Winterbachstr./Eduard-Rüppell-Straße geeignete Sperrflächen zu markieren, um das verkehrswidrige Parken an dieser Stelle zu verhindern. Falls diese Lösung nicht möglich ist, andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5030 2024 Die Vorlage OF 658/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHundewiese am Dornbusch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3983 entstanden aus Vorlage: OF 530/9 vom 21.05.2023 Betreff: Hundewiese am Dornbusch Der Magistrat wird gebeten, eine eingezäunte Hundewiese im Grünzug zwischen Marbachweg und Sinaipark einzurichten. Ein geeigneter Standort soll in Abstimmung mit dem Ortsbeirat bestimmt werden. Vorbild für dieses Vorhaben ist die vom Ortsbeirat 3 mitfinanzierte Hundeauslaufwiese zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße im Nordend. Begründung: Anwohner am Dornbusch wünschen sich eine wohnortnahe Fläche, auf der sie ihre Hunde frei laufen lassen können, ohne in Konflikte mit anderen Nutzern der Grünfläche zu kommen. An der Bertramswiese sind Hunde nicht erlaubt und sowohl im Sinaipark als auch im Pilz-Park kommen die spielenden Hunde häufig dem Fahrradverkehr und den Fußgängern in die Quere. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1866 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 244 Aktenzeichen: 67-0
Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3990 entstanden aus Vorlage: OF 544/9 vom 18.05.2023 Betreff: Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, weitere Flächen, die nicht intensiv als Freizeitflächen genutzt werden, als sogenannte Wiesen für Insekten auszuzeichnen und dort artenreiche Blühwiesen einzusähen. Diese sollten so selten wie nötig gemäht werden. Als Flächen hierfür eignen sich aus Sicht des Ortsbeirats besonders folgende für eine Prüfung durch den Magistrat: 1. Teile der Grünfläche vor dem Bertramshof in der Straße Am Steinernen Stock an der Kreuzung zur Bertramswiese und Kühhornshofweg; 2. ein Teil der Wiese an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße und Kühhornshofweg; 3. ein Teil der Grünanlage zwischen Carl-Gördeler-Straße, Mierendorffstraße und Fritz-Tarnow-Straße; 4. ein Teil der Wiese am Ende der Klimsch-Anlage an der Grillparzerstraße; 5. Flächen im Bereich der Wohnanlage Reichelstraße, insbesondere nahe der Sportanlage an der Rosa-Luxemburg-Straße; 6. ein Teil der Wiese vor der Ludwig-Richter-Schule an der Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum; 7. die Wiese vor dem Bahnübergang Lachweg/Dreihäusergasse auf der Alt-Eschersheimer Seite. Begründung: Das Insektensterben nimmt weiter zu, was die Wissenschaft insbesondere auf die intensive Landwirtschaft zurückführen kann. Die Städte übernehmen daher oft eine Funktion als Rückzugsraum für viele Arten, die in der Fläche kaum noch Lebensräume finden. Daher ist es wichtig, den urbanen Lebensraum weiter zu qualifizieren und diese Lebensräume miteinander zu vernetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1774 Aktenzeichen: 67-0
Zukunft zusammenhängender Baumgruppen im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3992 entstanden aus Vorlage: OF 550/9 vom 18.05.2023 Betreff: Zukunft zusammenhängender Baumgruppen im Ortsbezirk 9 Leider sind zunehmend krankheitsbedingte Abgänge in zusammenhängenden Baumgruppen im Ortsbezirk zu verzeichnen, so etwa bei den Rosskastanien im Umfeld der Bertramswiese oder den Säulenpappeln auf den Grünflächen der Kaiser-Sigmund-Straße. Diese werden regelmäßig mit jungen Bäumen der gleichen Art nachgepflanzt. Leider lässt sich jedoch häufiger beobachten, dass die jungen Bäume schon nach einigen Jahren wieder eingehen. Insbesondere weißblühende Rosskastanien sind gegen Insekten- und Pilzbefall schlecht gewappnet und werden in anderen Großstädten nur noch als Solitäre gepflanzt. An der Bertramswiese wurde jüngst eine abgängige weißblühende Kastanie in einer Baumgruppe zumindest augenscheinlich durch eine der gleichen Art ersetzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu berichten, welche Strategie er mit Blick auf die zusammenhängenden Baumgruppen und Alleen insbesondere angesichts der Herausforderungen der zunehmenden Klimaextreme in den Stadtteilen verfolgt. Es stellt sich konkret die Frage, ob bei den Entscheidungen für Neupflanzungen aktuell ästhetische Belange wie etwa ein einheitliches Baumbild in einzelnen Grünzügen einen höheren Stellenwert besitzt als das Ziel eines diversifizierten und damit möglicherweise auch resilienteren Baumbestands, der in den immer heißer werdenden Sommern künftig eine noch wichtigere Rolle im Stadtbild spielen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1773 Aktenzeichen: 67-0
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