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Außengastronomie von Brot & Freunde im Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2019, OF 680/9 Betreff: Außengastronomie von Brot & Freunde im Marbachweg Seit Januar 2016 gibt es an der Kreuzung Marbachweg / Bertramstraße ein neues Café Brot & Freunde, das einen sehr regen Zulauf bei der Bevölkerung gefunden hat. Der kleine Kaffeegarten fand bis dato auf dem Privatgrundstück der Eigentümergemeinschaft seinen Platz und war maximal bis 19 Uhr geöffnet. Ein kleiner Teil der Eigentümer will nun diesen Kaffegarten verhindern, das Café sucht deshalb einen Ersatzstandort, den es auf der gegenüberliegenden Seite auf dem Mittelstreifen der Bertramstraße gefunden hat. Das Grünflächenamt wurde bereits vom Ortsvorsteher informiert. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsvorsteher beauftragt, einen Ortstermin mit dem Grünflächenamt zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 680/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLückenschluss im Radwegenetz Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2019, OF 631/9 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: - als prioritäre Maßnahme die Lücke im Radwegenetz entlang der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 zu schließen, indem, wie vom Radentscheid gefordert, baulich abgetrennte Radwege im Bereich zwischen der Humserstraße und Hügelstraße stadtauswärts sowie zwischen der Hügelstraße und Am Grünhof stadteinwärts erstellt werden. - Die Herrichtung einer baulich geschützten Fahrradspur soll mit der für Radfahrende sicheren Umgestaltung der Kreuzungen mit der Hügelstraße und Marbachweg/Am Dornbusch einhergehen. - Bis zur Umsetzung soll eine Fahrradspur provisorisch mit Klemmfixen o.ä. von der Autospur getrennt werden. Diese Maßnahme könnte bereits nach den Sommerferien erfolgen, nachdem die Instandsetzungsarbeiten an der U-Bahnlinie abgeschlossen sind. Begründung: Als Ergebnis der Verhandlungen zur Umsetzung der Forderungen des Radentscheids zeichnet sich ab, dass in den nächsten drei Jahren einige Hauptstraßen fahrradfreundlich umgebaut werden sollen. Zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität ist der Bau sicherer Radwege nötig, die unabhängig von Alter oder Fahrkönnen benutzt werden können. Die Eschersheimer Landstraße im Gebiet des Ortsbeirats 9 gehört zu den wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen Frankfurts für alle Verkehrsmittel und ist eine der Hauptstraßen, die nach dem Vorschlag des Radentscheids dringend umgebaut werden müssen. Der Fahrradschutzstreifen im nördlichen Teil der Eschersheimer Landstraße, der letztes Jahr fertiggestellt wurde, wird offensichtlich von Radfahrenden gut angenommen. Umso mehr wird eine sichere Verkehrsführung ab der bzw. bis zur Hügelstraße vermisst. Radfahrende berichteten bei einer Begehung, dass sie an diesem Abschnitt häufig beim Überholen geschnitten werden oder sogar von Autos touchiert worden sind. Eine durchgehende Radverkehrsanlage würde zudem endlich den fahrradsicheren Umbau der Kreuzungen ermöglichen, wie z.B. die Kreuzung mit der Hügelstraße, an der letztes Jahr ein radfahrendes Kind schwer verunglückt ist. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.05.2019, OF 638/9 Antrag vom 15.05.2019, OF 639/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2019, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 638/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4674 2019 1. Die Vorlage OF 631/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 638/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 639/9 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 631/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 631/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 679/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenLückenschluss im Radwegenetz Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2019, OF 679/9 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 4674/19 OBR 9 Der Ortbeirat freut sich über das Verhandlungsergebnis zwischen den Vertreter*innen des Radentscheids magistart und Stadtverordneten der Stadt Frankfurt und begrüßt den beschlossenen Kompromiss. Als Ergebnis der Verhandlungen zur Umsetzung der Forderungen des Radentscheids zeichnet sich ab, dass in den nächsten drei Jahren einige Hauptstraßen fahrradfreundlich umgebaut werden sollen. Zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität ist der Bau sicherer Radwege nötig, die unabhängig von Alter oder Fahrkönnen benutzt werden können. Bedauerlicherweise ist die Umgestaltung des entsprechendne Abschnitts der eschersheimer Landstrasse nicht im maßnahmenpaket enthalten. Die Eschersheimer Landstraße im Gebiet des Ortsbeirats 9 gehört zu den wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen Frankfurts für alle Verkehrsmittel und ist eine der Hauptstraßen, die nach dem Vorschlag des Radentscheids dringend umgebaut werden müssen. Der Fahrradschutzstreifen im nördlichen Teil der Eschersheimer Landstraße, der letztes Jahr fertiggestellt wurde, wird offensichtlich von Radfahrenden gut angenommen. Umso mehr wird eine sichere Verkehrsführung ab der bzw. bis zur Hügelstraße vermisst. Radfahrende berichteten bei einer Begehung, dass sie an diesem Abschnitt häufig beim Überholen geschnitten werden oder sogar von Autos touchiert worden sind. Eine durchgehende Radverkehrsanlage würde zudem endlich den fahrradsicheren Umbau der Kreuzungen ermöglichen, wie z.B. die Kreuzung mit der Hügelstraße, an der letztes Jahr ein radfahrendes Kind schwer verunglückt ist. Niemand soll gezwungen werden diese Radroute zu wählen. Parallel geführte Strecken,die der Ortsbeirat in seiner Sitzung am 16.5. Mai gefordert hat (OM 4674), sind eine sinnvolle und wichtige Variante. Radfahrende sollen selber entscheiden, ob sie den direkten Weg oder denjenigen abseits der Hauptstecke entlang führenden auswählen wollen. Ziel muss es sein überall sichere Radwege anzubieten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Anschluss an die bereits beschlossenen Maßnhmen zumindest eien Umgestaltung analog zu prüfen und zu planen: , indem, wie vom Radentscheid gefordert, baulich abgetrennte Radwege im Bereich zwischen der Humserstraße und Hügelstraße stadtauswärts sowie zwischen der Hügelstraße und Am Grünhof stadteinwärts erstellt werden. Die Herrichtung einer baulich geschützten Fahrradspur soll mit der für Radfahrende sicheren Umgestaltung der Kreuzungen mit der Hügelstraße und Marbachweg/Am Dornbusch einhergehen. Bis zur Umsetzung soll eine Fahrradspur provisorisch mit Klemmfixen o.ä. von der Autospur getrennt werden. Diese Maßnahme könnte bereits nach den Sommerferien erfolgen, nachdem die Instandsetzungsarbeiten an der U-Bahnlinie abgeschlossen sind. Die im letzten Beschluss des Orstbeirats genannten Stercken werden ebenso ausgebaut und forciert. (siehe OM 4674) Der Radweg R7 wird ebenfalls ausgebaut. Dabei wird geprüft ob dafür Bundes- oder Landes Fördermittel genutzt werden können. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4674 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4984 2019 Die Vorlage OF 679/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenGedenkort für die deportierten jüdischen Bewohner in unmittelbarer Nähe des Hauses in der Ebersheimstraße 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2018, OM 2815 entstanden aus Vorlage: OF 421/9 vom 22.02.2018 Betreff: Gedenkort für die deportierten jüdischen Bewohner in unmittelbarer Nähe des Hauses in der Ebersheimstraße 5 Der Magistrat wird gebeten, in unmittelbarer Nähe zu dem Haus in der Ebersheimstraße 5 einen Gedenkort für die früheren Bewohnerinnen und Bewohner des dort angesiedelten jüdischen Kinderheimes der Flersheim-Sichel-Stiftung zu schaffen. Begründung: Das Haus in der Ebersheimstraße 5 wurde 1930 für die jüdische Flersheim-Sichel-Stiftung als Kinderheim konzipiert und vom Architekten Willi Cahn im Bauhaus-Stil errichtet. Durch einen von der Familie Rothschild gesponserten Kindertransport nach England wurden 1939 die damaligen Heimbewohner gerettet. Danach wurde das Heim erneut von einer Kindergruppe belegt. Diese Kinder und das gesamte Personal einschließlich der Heimleitung wurden 1941 deportiert. Die meisten der Heimbewohner wurden ermordet. Das Haus wurde nach der Deportation der Heimbewohner von der Stadt Frankfurt übernommen. Bis in die späten 1990er-Jahre waren dort wieder ein Kinderheim bzw. Wohngemeinschaften für Jugendliche untergebracht, bis die Stiftung Waisenhaus, die das Haus übernommen hatte, das Heim schließen musste und es an eine Privatperson verkaufte. Bis heute fehlt eine Mahnung an die damaligen Geschehnisse und eine Erinnerung an die Bewohnerinnen und Bewohner. Nach Erörterung mit dem Kulturamt kommt dafür eine Gedenktafel an der Ecke Ebersheimstraße/Ammelburgstraße gegenüber der Einmündung der Ebersheimstraße in Betracht. Der Ortsbeirat wäre bereit, sich an einer Finanzierung durch das Kulturamt zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 735 Antrag vom 19.04.2018, OF 453/9 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.04.2018, OIB 206 Antrag vom 25.10.2018, OF 546/9 Antrag vom 15.11.2018, OF 548/9 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.11.2018, OIB 260 Aktenzeichen: 41
Quartiersgarage Nähe Feldgerichtstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2017, OF 347/3 Betreff: Quartiersgarage Nähe Feldgerichtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo in dem Quartier Feldgerichtsstraße, De-Bary-Straße, Malapertstraße zusätzliche Parkflächen geschaffen werden können, z.B. eine Quartiersgarage oder ein Parkhaus. Begründung: Parkraum ist in dem benannten Quartier Feldgerichtsstraße, De-Bary-Straße, Malapertstraße sehr knapp. Die Schüler und Lehrer der Heinrich von Kleyer-Schule, die Mitarbeiter des Hessische Rundfunk, Sportler und Besucher des Sportverein 1880 und nun zusätzlich die Studenten und Wohnheimbewohner der Frankfurt School of Finance konkurrieren neben den Bewohnern des Quartiers um die vorhandenen Parkflächen. Insbesondere Anwohner leiden unter der Dauerbeparkung ihres Quartiers durch die temporären Parkplatznutzer. Neben der Frankfurt School of Finance mit ca. 175 Stellplätzen verfügt nur der Sportverein über ca. 60 eigene Parkplätze. Die große Parkfläche Bertramswiese -Bertramstraße, die hauptsächlich von Mitarbeitern des Hessischen Rundfunks genutzt wird, ist ständig überlastet, was an der zum Teil anarchistischen Parkverhalten der Nutzer erkennbar ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annehme)
Partei: FDP
Weiter lesenContainer in der Bertramstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1569 entstanden aus Vorlage: OF 226/9 vom 13.04.2017 Betreff: Container in der Bertramstraße Die derzeit in der Bertramstraße direkt gegenüber der Eduard-Rüppell-Straße aufgestellten Container fallen an dieser Stelle besonders negativ auf. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. der Glascontainer entweder um zwei Baumlücken nach Norden versetzt oder auf den östlich vom derzeitigen Standort gelegenen großen Parkplatz gestellt wird; 2. nach Möglichkeit für die Entfernung des Altkleidercontainers gesorgt wird; 3. falls eine Entfernung des Altkleidercontainers scheitert, dessen Versetzun g an den neuen Standort des Glascontainers veranlasst wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1272 Aktenzeichen: 66 0
Container in der Bertramstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2017, OF 226/9 Betreff: Container in der Bertramstraße Die derzeit in der Bertramstraße direkt gegenüber der Eduard-Rüppell-Straße aufgestellten Container fallen an dieser Stelle besonders negativ auf. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. den Glascontainer entweder "um zwei Baumlücken" nach Norden zu versetzen oder ihn auf den östlich vom derzeitigen Standort gelegenen großen Parkplatz zu stellen, 2. nach Möglichkeit für die Entfernung des Altkleidercontainers zu sorgen, 3. falls eine Entfernung des Altkleidercontainers scheitert, dessen Versetzung an den neuen Standort des Glascontainers zu veranlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1569 2017 Die Vorlage OF 226/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung); FDP und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenBaustelle in der Spenerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2017, OF 188/9 Betreff: Baustelle in der Spenerstraße Der Volks-, Bau- und Sparverein eG als Grundstückseigentümer hat ohne jede Benachrichtigung oder Information von benachbarten Anwohnern in der zweiten Januarwoche 2017 mit groß angelegten Baumaßnahmen an Gebäuden in der Spenerstraße, Nummer 6 bis 32, begonnen. Die Bauarbeiten sollen in zwei Bauabschnitten viele Monate dauern. Für Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb wird seit 9.1.2017 in erheblichem Umfange öffentlicher Grund in Anspruch genommen, obwohl dem Grundstückeigentümer direkt an und neben der Baustelle selbst ungewöhnlich umfangreicher eigener Privatgrund zur Verfügung steht. Der Magistrat wird im Hinblick auf diese konkrete Baumaßnahme aufgefordert, 1. unverzüglich die Baustellenabsperrungen für den ruhenden Verkehr in der Spenerstraße vor den Häusern 4 bis 12 im Zusammenhang mit Bauarbeiten zu beseitigen, und 2. keine weiteren oder anderen Baustellenabsperrungen oder Verkehrsbeschränkungen in der Spenerstraße auf öffentlichem Grund zuzulassen. Begründung: Öffentlicher Grund soll nach geltenden Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Bauarbeiten auf privatem Grund nur in Anspruch genommen werden, wenn dies zwingend notwendig ist. Dies ist im Falle des bezeichneten Bauvorhabens des Volks-, Bau- und Sparverein eG ersichtlich nicht der Fall. Gleichwohl wird ohne erkennbaren Sachgrund für Zwecke von Bauarbeiten öffentlicher Grund zum Nachteil von Anwohnern in erheblichem Umfange in Anspruch genommen. Der Volks-, Bau- und Sparverein eG ist Eigentümer der Häuserzeile Spenerstraße 6 bis 32. Diese Häuserzeile nimmt etwa Dreiviertel der Gesamtlänge der Spenerstraße auf der nördlichen Seite in Anspruch. Vor der straßenseitigen Häuserfront befindet sich auf ganzer Länge ein rund 7,50 m breiter zugehöriger eingeebneter Grundstücksstreifen. Die Einzäunung des Grundstücksstreifens ist bei Antragstellung über weite Strecken bereits abgebaut worden. Auf der rückwärtigen Häuserfront befindet sich auf ganzer Länge ein rund 19 m breiter zugehöriger Grundstücksstreifen. An beiden Enden der Häuserzeile befinden sich breite Zufahrten für Kraftfahrzeuge, über die einige rückwärtige Garagen erreicht werden können. Nach vorliegenden Informationen von Bewohnern sind viele Garagen bereits vom Volks-, Bau- und Sparverein eG gegenüber Mietern gekündigt worden. In dieser besonderen Grundstückssituation steht dem Grundstückseigentümer in ganz erheblichem Maße mehr nutzbarer eigener Grund für seine Baustelle zur Verfügung, als dies in der Mehrzahl vergleichbarer Fälle in Frankfurt am Main der Fall ist. Selbst große Lastwagen von Baubeteiligten können vor und hinter der Häuserzeile ohne weiteres abgestellt werden. Das gilt entsprechend für die Lagerung von Baumaterialien. Es ist keinerlei Grund ersichtlich, für die Baumaßnahme auch nur kleine Flächen öffentlichen Grundes dem Bauherrn zur Verfügung zu stellen und korrespondierend Verkehrsbeschränkungen für Anwohner vorzusehen. Hier muss das Prinzip der strikten Subsidiarität der Inanspruchnahme öffentlichen Grundes bei Baumaßnahmen auf privatem Grund zur Geltung gebracht werden. Durch die unnötigen Absperrungen für Zwecke der Baustelle werden Anwohner ohne erkennbaren Sachgrund belastet. Insbesondere besteht bereits jetzt erheblicher Mangel an Parkraum tagsüber, da viele auswärtige Pendler tagsüber in der Spenerstraße parken, um mit der nahen U-Bahn in die Innenstadt zu gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1150 2017 Die Vorlage OF 188/9 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
Weiter lesenBaustelle in der Spenerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1150 entstanden aus Vorlage: OF 188/9 vom 19.01.2017 Betreff: Baustelle in der Spenerstraße Der Volks-, Bau- und Sparverein eG als Grundstückseigentümer hat ohne jede Benachrichtigung oder Information von benachbarten Anwohnern in der zweiten Januarwoche 2017 mit groß angelegten Baumaßnahmen an Gebäuden in der Spenerstraße, Nummer 6 bis 32, begonnen. Die Bauarbeiten sollen in zwei Bauabschnitten viele Monate dauern. Für Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb wird seit 09.0 1.2017 in erheblichem Umfange öffentlicher Grund in Anspruch genommen, obwohl dem Grundstückeigentümer direkt an und neben der Baustelle selbst ungewöhnlich umfangreicher eigener Privatgrund zur Verfügung steht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat mit Hinblick auf diese konkreten Baumaßnahmen gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. unverzüglich die Baustellenabsperrungen für den ruhenden Verkehr in der Spenerstraße vor den Häusern 4 bis 12 im Zusammenhang mit Bauarbeiten beseitigt werden; 2. keine weiteren oder anderen Baustellenabsperrungen oder Verkehrsbeschränkungen in der Spenerstraße auf öffentlichem Grund zugelassen werden. Begründung: Öffentlicher Grund soll nach geltenden Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Bauarbeiten auf privatem Grund nur in Anspruch genommen werden, wenn dies zwingend notwendig ist. Dies ist im Falle des bezeichneten Bauvorhabens des Volks-, Bau- und Sparverein eG ersichtlich nicht der Fall. Gleichwohl wird ohne erkennbaren Sachgrund für Zwecke von Bauarbeiten öffentlicher Grund zum Nachteil von Anwohnern in erheblichem Umfange in Anspruch genommen. Der Volks-, Bau- und Sparverein eG ist Eigentümer der Häuserzeile Spenerstraße 6 bis 32. Diese Häuserzeile nimmt etwa Dreiviertel der Gesamtlänge der Spenerstraße auf der nördlichen Seite in Anspruch. Vor der straßenseitigen Häuserfront befindet sich auf ganzer Länge ein rund 7,50 Meter breiter zugehöriger eingeebneter Grundstücksstreifen. Die Einzäunung des Grundstücksstreifens ist bei Antragstellung über weite Strecken bereits abgebaut worden. Auf der rückwärtigen Häuserfront befindet sich auf ganzer Länge ein rund 19 Meter breiter zugehöriger Grundstücksstreifen. An beiden Enden der Häuserzeile befinden sich breite Zufahrten für Kraftfahrzeuge, über die einige rückwärtige Garagen erreicht werden können. Nach vorliegenden Informationen von Bewohnern sind viele Garagen bereits vom Volks-, Bau- und Sparverein eG gegenüber Mietern gekündigt worden. In dieser besonderen Grundstückssituation steht dem Grundstückseigentümer in ganz erheblichem Maße mehr nutzbarer eigener Grund für seine Baustelle zur Verfügung, als dies in der Mehrzahl vergleichbarer Fälle in Frankfurt am Main der Fall ist. Selbst große Lastwagen von Baubeteiligten können vor und hinter der Häuserzeile ohne Weiteres abgestellt werden. Das gilt entsprechend für die Lagerung von Baumaterialien. Es ist keinerlei Grund ersichtlich, für die Baumaßnahme auch nur kleine Flächen öffentlichen Grundes dem Bauherrn zur Verfügung zu stellen und korrespondierend Verkehrsbeschränkungen für Anwohner vorzusehen. Hier muss das Prinzip der strikten Subsidiarität der Inanspruchnahme öffentlichen Grundes bei Baumaßnahmen auf privatem Grund zur Geltung gebracht werden. Durch die unnötigen Absperrungen für Zwecke der Baustelle werden Anwohner ohne erkennbaren Sachgrund belastet. Insbesondere besteht bereits jetzt erheblicher Mangel an Parkraum tagsüber, da viele auswärtige Pendler in der Spenerstraße parken, um mit der nahen U-Bahn in die Innenstadt zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 753 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Übergang am Hessischen Rundfunk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 994/9 vom 22.10.2015 Betreff: Übergang am Hessischen Rundfunk Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen der Eberhard-Beckmann-Anlage und dem Haupteingang des Hessischen Rundfunks ein Fußgängerüberweg oder eine "Fußgängerfurt" auf der Bertramstraße markiert werden kann, um vor allem für die älteren Besucher von abendlichen Veranstaltungen im Hessischen Rundfunk das Überqueren der Straße sicherer zu machen. Vorbild könnte eine ähnliche Anlage in der Hansaallee südlich des Bremer Platzes sein, hier wurde ein Art schwarz-weißes Schachbrettmuster auf die Fahrba hn aufgetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 318 Aktenzeichen: 66 2
Übergang am Hessischen Rundfunk
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2015, OF 994/9 Betreff: Übergang am Hessischen Rundfunk Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob zwischen der Eberhard Beckmann Anlage und dem Haupteingang des HR eine " Fußgängerfurt " auf der Bertramstraße markiert werden kann, um den älteren Besuchern von abendlichen Veranstaltungen im HR das Überqueren der Straße sicherer zu machen. Vorbild könnte eine ähnliche Anlage in der Hansaallee südlich des Bremer Platzes sein, hier wurde ein Art Schwarz Weißes Schachbrettmuster auf die Fahrbahn aufgetragen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 05.11.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4699 2015 Die Vorlage OF 994/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der zweiten Zeile nach "des HR" die Worte "ein Fußgängerüberweg oder" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenSpielplatz Bertramswiese
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2015, OF 938/9 Betreff: Spielplatz Bertramswiese Die Kleinkinderschaukel am Spielplatz Bertramswiese an der Ammelburger Straße zeigt etliche Risse im Plastik. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat: 1. Kann eine Gefährdung der Kinder ausgeschlossen werden? 2. Wann ist der Austausch der genannten Schaukel geplant? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 938/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNutzung der Sportanlage Wilhelm-Epstein-Straße durch TuS Makkabi Frankfurt e. V.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2015, OM 3897 entstanden aus Vorlage: OF 881/9 vom 04.02.2015 Betreff: Nutzung der Sportanlage Wilhelm-Epstein-Straße durch TuS Makkabi Frankfurt e. V. Vorgang: ST 309/09 Die Jugendabteilung des TuS Makkabi Frankfurt e. V. hat inzwischen 400 Spieler und 20 Mannschaften. Zurzeit findet das Training zusammen mit Mannschaften der Spvgg. Kickers 1916 e. V. auf der Sportanlage Bertramswiese statt. Diese Sportanlage befindet sich aufgrund der sehr starken Nutzung in einem schl echten Zustand. Aus diesem Grund nahm der Vorstand des TuS Makkabi Frankfurt e. V. 2014 Kontakt mit dem Sportdezernat und dem Sportamt auf. Es besteht der Wunsch, ganz auf die Sportanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße zu wechseln, das Gelände auszuweiten und auf Kosten des TuS Makkabi Frankfurt e. V. beziehungsweise mit den üblichen Zuschüssen von Bund und Land den Platz anzulegen. 2015 feiert TuS Makkabi Frankfurt e. V. sein 50-jähriges Vereinsjubiläum. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, den 2009 begonnenen Dialog kurzfristig wieder aufzunehmen und zusammen mit TuS Makkabi Frankfurt e. V. und den derzeitigen Nutzern des Platzes in der Wilhelm-Epstein-Straße eine Lösung über die zukünftige Sportstättennutzung zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2009, ST 309 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 783 Aktenzeichen: 52 2
Nutzung der Sportanlage Wilhelm-Epstein-Straße durch TuS Makkabi Frankfurt e..V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2015, OF 881/9 Betreff: Nutzung der Sportanlage Wilhelm-Epstein-Straße durch TuS Makkabi Frankfurt e. V. Vorgang: ST 309/09 Die Jugendabteilung des TuS Makkabi Frankfurt e.V. hat inzwischen 400 Spieler und 20 Mannschaften. Z.Z. findet Training zusammen mit Kickers 19 auf der Sportanlage Bertramswiese statt. Diese Sportanlage befindet sich aufgrund der sehr starken Nutzung in einem schlechten Zustand. Aus diesem Grund nahm der Vorstand des TuS Makkabi 2014 Kontakt mit dem Sportdezernat und dem Sportamt auf. Es besteht der Wunsch ganz auf die Sportanlage in der Wilhelm-Eppstein-Straße zu wechseln, das Gelände auszuweiten und auf Kosten des TuS Makkabi den Platz anzulegen. 2015 feiert TuS Makkabi sein 50-jähriges Vereinsjubiläum. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Diskussion kurzfristig wieder aufzunehmen und zusammen mit TuS Makkabi und den derzeitigen Nutzern des Platzes eine Lösung über die zukünftige Sportstätten-Nutzung zu finden. Antragsteller: CDU SPD FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2009, ST 309 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2015, TO I, TOP 9 Die Vorlage wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3897 2015 Die Vorlage OF 881/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, den 2009 begonnenen Dialog kurzfristig wieder aufzunehmen und zusammen mit TuS Makkabi Frankfurt e. V. und den derzeitigen Nutzern des Platzes in der Wilhelm Epstein Straße eine Lösung über die zukünftige Sportstättennutzung zu finden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenHochbeete neu bepflanzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3549 entstanden aus Vorlage: OF 827/9 vom 24.09.2014 Betreff: Hochbeete neu bepflanzen Anlässlich des Wirtschaftstages Dornbusch Ginnheim am 14. Juli 2014 wurde besprochen, dass die Schaufenster der ansässigen Geschäfte aufgrund der hohen Bepflanzung der Hochbeete von vorbeifahrenden Autofahrern nicht gesehen werden. Der Magistrat wird daher gebeten, dem Ortsbeirat 9 und dem Gewerbering Dornbusch einen Vorschlag mit einer flach wachsenden Begrünung (Bodendecker) in den drei Hochbeeten zwischen Einmündung Eberhard-Beckmann-Anlage und Eduard-Rüppell-Straße vorzustellen. (c) 2014 - Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 90 Aktenzeichen: 67 0
Hochbeete neu bepflanzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2014, OF 827/9 Betreff: Hochbeete neu bepflanzen Anlässlich des Wirtschaftstages Dornbusch Ginnheim am 14. Juli 2014 wurde besprochen, dass die Schaufenster der ansässigen Geschäfte aufgrund der hohen Bepflanzung der Hochbeete von vorbeifahrenden KFZ nicht gesehen werden. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 9 und dem Gewerbering Dornbusch einen Vorschlag mit einer flachwachsenden Begrünung / Bodendecker in den drei Hochbeeten zwischen Einmündung Eberhard-Beckmann-Anlage und Eduard-Rüppell-Straße vorzustellen. (c) 2014 - Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 09.10.2014, TO I, TOP 12 Die Vorlage wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und FREIE WÄHLER. erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3549 2014 Die Vorlage OF 827/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenTiefe Haltebuchten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3428 entstanden aus Vorlage: OF 811/9 vom 01.09.2014 Betreff: Tiefe Haltebuchten Anlässlich des Wirtschaftstages Dornbusch Ginnheim am 14. Juli 2014 wurde besprochen, dass die Haltebuchten markiert werden sollten, um diese optimaler für 15 Querparker und neun Kurzparker im eingeschränkten Halteverbot benutzen zu können. Der Magistrat wird gebeten, Querparkflächen zwischen der Einmündung Eberhard-Beckmann-Anlage und Eduard-Rüppell-Straße abzumarkieren. Montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr sollte Parken für 30 Minuten erlaubt sein, nachts und a m Wochenende unbegrenzt. Davor sollen neun Längsparkflächen zum Be- und Entladen markiert werden. (c) 2014 - Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 256 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2015, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2015, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Tiefe Haltebuchten
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2014, OF 811/9 Betreff: Tiefe Haltebuchten Anlässlich des Wirtschaftstages Dornbusch Ginnheim am 14. Juli 2014 wurde besprochen, dass die Haltebuchten markiert werden sollten, um diese optimaler für 15 Querparker und 9 Kurzparker im eingeschränkten Halteverbot benutzen zu können. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Querpark-Flächen sollen abmarkiert werden zwischen Einmündung Eberhard-Beckmann-Anlage und Eduard-Rüppell-Straße. Montags bis Freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr sollte Parken für 30 Minuten erlaubt sein, nachts und am Wochenende unbegrenzt. Antragsteller: CDU FDP FREIE WÄHLER SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 11.09.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3428 2014 Die Vorlage OF 811/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an den Tenor folgender Satz angefügt wird: " Davor sollen neun Längsparkflächen zum Be- und Entladen markiert werden." Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Parteien: CDU, FDP, FREIE_WÄHLER, SPD
Weiter lesenFahrradständer für die Bertramswiese
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2013, OF 674/9 Betreff: Fahrradständer für die Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat darum zu bitten, an der Bertramswiese - bevorzugt in der Nähe des Vereinsheims und/oder des Spielplatzes - neue Fahrradständer zu installieren. Begründung: Die Bertramswiese wird für vielfältige Freizeitzwecke genutzt, u.a. sind dort zwei Fußballvereine beheimatet und es befindet sich dort ein Spielplatz. Bisher gibt es aber keine Fahrradabstellmöglichkeiten. Besonders im Bereich des Fußballvereins - in dem auch viele Kinder trainieren, die mit dem Fahrrad kommen, ist der Bedarf nach Abstellmöglichkeiten gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 26.09.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStellplätze im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördlich Adickesallee
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2013, OA 346 entstanden aus Vorlage: OF 332/3 vom 31.01.2013 Betreff: Stellplätze im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördlich Adickesallee Vorgang: M 103/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine umfassende Aufstellung vorzulegen, in der alle derzeitigen und zukünftigen Stellplatzbedarfe im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 erfasst sind. Darin sollen zum einen die derzeit schon vorhandenen Stellplatzkontingente für Personal und Besucher des Polizeipräsidiums, des Hessischen Rundfunks, des Sport Clubs Frankfurt 1880 e. V. und der Deutschen Nationalbibliothek aufgeführt werden (jeweils Stellplätze innerhalb und außerhalb der Gelände und im Parkhaus bzw. in den Tiefgaragen). Weiterhin sollen die künftigen Bedarfe für alle Nutzungen im Bebauungsplangebiet ermittelt werden, das heißt Frankfurt School of Finance and Management, Konferenzzentrum, Gastronomie, Hotel, Studentenwohnheim, allgemeines Wohnen u. a., inklusive der denkbaren Nutzungen im westlichen und östlichen Teil des Bebauungsplangebietes zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße. Es wird gebeten, für alle diese zukünftigen Nutzungen sowohl die prognostizierten Stellplatzzahlen als auch die denkbaren Flächen und Bauten zur Unterbringung der Stellplätze mitzuteilen. Begründung: Die Anwohner rund um das Bebauungsplangebiet haben große Sorge, dass der zusätzliche Stellplatzbedarf durch die neuen Nutzungen im Bereich des Bebauungsplanes zu einer absoluten Überlastung führt. Diese zum Teil bereits sehr emotional geführte Diskussion sollte durch die erbetenen Zahlen unbedingt versachlicht werden. Die Zahlen werden außerdem vom Ortsbeirat für seine künftigen Überlegungen zum Thema ruhender Verkehr und zur Gestaltung des Bebauungsplangebietes und der angrenzenden Bereiche benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1334 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.03.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.04.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.05.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3149, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 00
Stellplätze im Bereich des Bebauungsplans Nr. 891 (Nördlich Adickesallee)
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2013, OF 332/3 Betreff: Stellplätze im Bereich des Bebauungsplans Nr. 891 (Nördlich Adickesallee) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine umfassende Aufstellung vorzulegen, in der alle derzeitigen und zukünftigen Stellplatz-Bedarfe im Bereich des B-Plans 891 erfasst sind. Darin sollen zum Einen die derzeit schon vorhandenen Stellplatz-Kontingente für Personal und Besucher des Polizeipräsidiums, des Hessischen Rundfunks, des Sportvereins SC Frankfurt 1880 und der Deutschen Nationalbibliothek aufgeführt werden (jeweils Stellplätze innerhalb und außerhalb des Geländes und in Parkhaus bzw. Tiefgarage). Weiterhin sollen die künftigen Bedarfe für alle Nutzungen im B-Plan-Gebiet 891 ermittelt werden, d.h. Frankfurt School of Finance and Management, Konferenzzentrum, Gastronomie, Hotel, Studenten-Wohnheim, allgemeines Wohnen u.a., inklusive der denkbaren Nutzungen im westlichen und östlichen Teil des B-Plan-Gebietes zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße. Es wird gebeten, für alle diese zukünftigen Nutzungen sowohl die prognostizierten Stellplatz-Zahlen als auch die denkbaren Flächen und Bauten zur Unterbringung der Stellplätze mitzuteilen. Begründung: Die Anwohner rund um das B-Plan-Gebiet 891 haben große Sorge, dass der zusätzliche Stellplatzbedarf durch die neuen Nutzungen im Bereich des B-Plans zu einer absoluten Überlastung führt. Diese z.T. bereits sehr emotional geführte Diskussion sollte durch die erbetenen Zahlen unbedingt versachlicht werden. Die Zahlen werden außerdem vom Ortsbeirat für seine künftigen Überlegungen zum Thema ruhender Verkehr und seiner Gestaltung im B-Plan-Gebiet und den angrenzenden Bereichen benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 332/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 346 2013 Die Vorlage OF 332/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenÜberweg Bertramswiese - zwischen Umkleideräumen und Sportplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2012, OM 1819 entstanden aus Vorlage: OF 504/9 vom 22.11.2012 Betreff: Überweg Bertramswiese - zwischen Umkleideräumen und Sportplatz Während Tunieren wird dieser Überweg rege benutzt. Bedingt durch Zuschauer wird bis an den Rand des Überweges geparkt. Der Magistrat wird deshalb gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Überweg durch kippbare Absperrpfosten/versenkbare Poller - die durch die Sportvereine bedient werden können - zusätzlich gesichert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2013, ST 499 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 52 0
Überweg Bertramswiese - zwischen Umkleideräumen und Sportplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2012, OF 504/9 Betreff: Überweg Bertramswiese - zwischen Umkleideräumen und Sportplatz Während Tunieren wird dieser Überweg rege benutzt. Bedingt durch Zuschauer wird bis an den Rand des Überweges geparkt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der Überweg durch zusätzliche kippbare Absperrpfosten / versenkbare Poller - die durch die Sportvereine bedient werden können - zusätzlich gesichert werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 06.12.2012, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1819 2012 Die Vorlage OF 504/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.09.2012, OA 264 entstanden aus Vorlage: OF 245/3 vom 12.09.2012 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen Vorgang: M 103/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee die Bebauungsplanung und die zukünftige Nutzung des Planungsgebietes so vorzusehen, dass das nördlich an das Planungsgebiet im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude direkt angrenzende und in der Nähe des Bereichs der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Ecke Bertramstraße) liegende Gelände des Sport-Clubs Frankfurt 1880 e. V. sowohl in seiner bisherigen Nutzung für Sportzwecke einschließlich der Durchführung von regionalen und überregionalen Sportveranstaltungen als auch perspektivisch nicht beeinträchtigt wird. Begründung: Die endlich absehbare Nutzung des Bereichs nördlich der Adickesallee ist eine Chance für das Nordend, aber auch für die Intensivierung von Sportaktivitäten in unserer Sportstadt Frankfurt am Main. Das Areal nördlich der ehemaligen Behörden- und Justizgebäude an der Adickesallee und neben dem Hessischen Rundfunk ist das zentralste großflächige Sportgelände unserer Stadt. Es bietet vielen jungen und älteren Bürgerinnen und Bürgern eine citynahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Diese Nutzung soll auch zukünftig erhalten bleiben und angemessenes Entwicklungspotenzial zur Verfügung haben. Zu diesem Entwicklungspotenzial gehört z. B. auch die Option der Errichtung einer Mehrzwecksporthalle auf dem Sportgelände im nördlichen Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion. Dies bietet die Perspektive, eine sportliche und schulische Kooperation zum Vorteil von Kindern und Jugendlichen, besonders nachmittags und abends, in geeigneten Räumlichkeiten umzusetzen. Im Übrigen bietet sich dadurch auch für Studentinnen und Studenten der zukünftigen Frankfurt School of Finance eine ortsnahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Bericht des Magistrats vom 08.04.2013, B 166 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2668 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 66 Beschluss: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 114 Beschluss: Der Vorlage OA 264 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2420, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2012, OF 245/3 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee die Bebauungsplanung und die zukünftige Nutzung des Planungsgebietes so vorzusehen, daß das nördlich an das Planungsgebiet im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude direkt angrenzende und im Bereich der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Ecke Bertramstraße) in der Nähe liegende Gelände des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. in seiner bisherigen Nutzung für Sportzwecke einschließlich der Durchführung von regionalen und überregionalen Sportveranstaltungen auch perspektivisch nicht beeinträchtigt wird; und bei der Vergabe eines Baurechtes für das vorgesehene Gelände der School of Finance auf eine organisatorische und möglichst auch auf die gemeinsame Nutzung von Sportstätten baulich ausgerichtete Kooperation mit dem genannten Sportverein zur Förderung des Sports auch für Studenten zukunfts- und entwicklungsorientiert hinzuwirken und entsprechend auf das Land Hessen als derzeitigem Grundstückseigentümer noch vor dem alsbald geplanten Verkauf des Geländes der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude hinzuwirken. Dabei soll spezifisch die Option des Baus einer Mehrzwecksporthalle mit Möglichkeiten der Betreuung von Kindern und Jugendlichen auf dem Sportgelände im Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion nachhaltig berücksichtigt werden. Begründung: Die endlich absehbare Nutzung des Bereichs nördlich der Adickesallee ist eine Chance für das Nordend, aber auch für die Intensivierung von Sportaktivitäten in unserer Sportstadt Frankfurt am Main Das Areal nördlich der ehemaligen Behörden- und Justizgebäude an der Adickesallee neben dem Hessischen Rundfunk ist das zentralste großflächige Sportgelände unserer Stadt. Es bietet vielen jungen und älteren Bürgerinnen und Bürgern eine citynahe Möglichkeit sportlicher Betätigung. Diese Nutzung soll auch zukünftig erhalten bleiben und angemessenes Entwicklungspotential zur Verfügung haben. Zu diesem Entwicklungspotential gehört z.B. auch die die Option der Errichtung einer Mehrzwecksporthalle auf dem Sportgelände im nördlichen Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion. Dies bietet die Perspektive, eine sportliche und schulische Kooperation zum Vorteil von Kindern und Jugendlichen besonderes nachmittags und abends in geeigneten Räumlichkeiten umzusetzen. Im Übrigen bietet sich dadurch auch für Studentinnen und Studenten der zukünftigen School of Finance eine ortsnahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die zwei Punkte des Tenors der Vorlage OF 245/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 264 2012 1. Dem ersten Punkt der Vorlage OF 245/3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der zweite Punkt der Vorlage OF 245/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenHolzhausenpark: Liegewiese auch für Familien mit kleinen Kindern erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2011, OF 69/3 Betreff: Holzhausenpark: Liegewiese auch für Familien mit kleinen Kindern erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen, dem Grünflächenamt zu ermöglichen, durch das Ablegen großer Baumstämme auf der Liegewiese des Holzhausenparks, eine Übernutzung der Rasenflächen durch Sportgruppen zu vermeiden und diese somit als Spiel- und Liegewiese auch für Familien mit kleinen Kindern zu erhalten. Begründung: Die große Wiese des Holzhausenparks wurde 2009 kostspielig renoviert und musste nun im Sommer 2011 bereits wieder aufwändig in Stand gesetzt werden, was nicht nur hohe Kosten verursacht, sondern auch jegliche Nutzung der betroffenen Rasenfläche gerade in den schönsten Sommermonaten verhinderte. Unabhängig von der Frage, ob auch Aspekte der installierten Bewässerungstechnik zur Schädigung beigetragen haben, ist die größte Belastung der Wiese in der teilweisen Nutzung als Sportfläche für eine ganze Reihe von Fußball spielenden Gruppen zu sehen, die an mehreren Tagen der Woche dort in organisierter Weise die Wiese nutzen. Vor einem Jahr wurde der Kompromiss getroffen, dass in Aufweichung des allgemeinen Verbots des Fußballspiels im Holzhausenpark das Spielen in kleinen Gruppen mit kleinen Kindern und ohne Stollenschuhe erlaubt ist. Die in diesem Sommer notwendig gewordene Renovierung zeigt aber, dass selbst in dieser eingeschränkten Form die Belastung für die Wiese zu hoch ist. Denn auch bei Verzicht auf Stollenschuhe stellt gerade das Fußballspielen eine hohe Belastung für die Wiese da. Dazu kommt noch der hohe Platzbedarf für die Fußball spielenden Gruppen, wodurch andere Parknutzer auf den südlichen Teil ausweichen müssen, welcher stärker verschattet und somit auch feuchter ist. Gerade Familien mit sehr kleinen Kindern sind genötigt, besonders großen Abstand zu halten, damit die Kleinen nicht von einem verirrten Fußball getroffen werden. Das Grünflächenamt bemüht sich bereits seit 2010 um die Zustimmung des Ortsbeirates, die Wiese für Fußballspieler unattraktiv zu machen, um sie so für andere Nutzer auch ohne regelmäßige Renovierungs-Sperrungen zu erhalten. Die Anträge OF 925/3 (Holzliegen aufstellen) und OF 983/3 (keine Baumstämme ablegen) zeugen davon, dass dieses Thema bereits seit längerem intensiv diskutiert wird. In seiner heutigen Form entspricht der Holzhausenpark am ehesten einem kleinen "englischen Garten", welcher eine der freien Natur nachempfundene Gestaltung aufweist. Vor diesem Hintergrund erscheinen liegende Baumstämme als eine naturnahe Möglichkeit der Strukturierung, die nicht so gestaltungsfremd wirkt wie Holzliegen. Gleichzeitig lassen sich die Baumstämme auch gut als Sitzgelegenheiten nutzen. Sportaktivitäten bleiben nicht verboten, aber ein organisiertes Fußballtraining wird unattraktiv, so dass die Gruppen auf besser geeignete Flächen (z. B. Nordendplatz, Grüneburgpark) ausweichen oder sich z. B. für die Bertramswiese einem Sportverein anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 05.09.2011, OS 18/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OS 18/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF69/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 69/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLinksabbieger aus dem Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2011, OF 165/9 Betreff: Linksabbieger aus dem Marbachweg Vorgang: OM 2904/09 OBR 9; ST 468/09 Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fragen den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die probeweise eingerichteten Linksabbiegebeziehungen vom Marbachweg in die Bertramstraße und die Mierendorffstraße nach fast zweijähriger Testphase insgesamt und in Bezug auf die Sicherheit von RadfahrerInnen, insbesondere von Schülerinnen und Schülern zur morgendlichen Hauptverkehrszeit? Begründung: Auf Wunsch des Ortsbeirats wurde das Linksabbiegen vom Marbachweg in die Bertramstraße und die Mierendorffstraße probeweise eingerichtet (ST 468 2009). Anwohner haben vor allem in den Hauptverkehrszeiten Behinderungen im Kreuzungsbereich durch Rückstau, und für Radfahrer gefährliche Situationen, die durch an den Linksabbiegern in den Radschutzstreifen ausweichende Fahrzeuge entstehen, beobachtet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 22.09.2011, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 140 2011 Die Vorlage OF 165/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBenennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in .Eberhard-Beckmann-Anlage.
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.06.2011, OI 4 entstanden aus Vorlage: OF 10/3 vom 24.05.2011 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in "Eberhard-Beckmann-Anlage" Von der Eschersheimer Landstraße aus (Haltestelle Dornbusch/Hessischer Rundfunk, unterhalb des mexikanischen Restaurants) führt - südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße, nördlich parallel zur Humserstraße - der Fußweg durch eine namenlose Anlage direkt zum Hessischen Rundfunk. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, diese Anlage nach dem ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks in "Eberhard-Beckmann-Anlage" zu benennen. Eberhard Beckmann, der erste Intendant des Hessischen Rundfunks, geboren am 8. Januar 1905 in Rheine, gestorben am 3. Januar 1962 in Gießen, war ab 1928 als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig; an der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radios Frankfurt bestellt und beriet die Hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes. Später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks gewählt, der er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des Hessischen Rundfunks als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit der Ortsteile Dornbusch und Nordend sowie der Stadt mit dem Hessischen Rundfunk hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 15.06.2011 Aktenzeichen: 62 2
Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in Eberhard-Beckmann-Anlage
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.06.2011, OI 5 entstanden aus Vorlage: OF 16/9 vom 01.05.2011 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in Eberhard-Beckmann-Anlage Ausgehend von der Eschersheimer Landstraße (unterhalb des mexikanischen Restaurants) im Dornbusch führt südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße, nördlich parallel zur Humserstraße eine namenlose Fußgängeranlage direkt zum Hessischen Rundfunk. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, diese Anlage in "Eberhard-Beckmann-Anlage" zu benennen. Eberhard Beckmann, geboren am 8. Januar 1905 in Rheine, gestorben am 3. Januar 1962 in Gießen, war der erste Intendant des Hessischen Rundfunks. Seit 1928 war Beckmann als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig. An der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radio Frankfurt bestellt und beriet die Hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes, später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks gewählt, der er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des Hessischen Rundfunks als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit des Ortsteils und der Stadt mit dem Hessischen Rundfunk hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 15.06.2011 Aktenzeichen: 62 2
Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in .Eberhard-Beckmann-Anlage.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2011, OF 10/3 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in "Eberhard-Beckmann-Anlage" Von der Eschersheimer Landstraße aus (Haltestelle Dornbusch/Hessischer Rundfunk; unterhalb des Mexikanischen Restaurant) führt - südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße, nördlich parallel zur Humserstraße - der Fußweg durch eine namenlose Anlage direkt zum Hessischen Rundfunk. Der Magistrat wird gebeten, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte diese Anlage nach dem ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks in "Eberhard-Beckmann-Anlage" zu benennen. Begründung: Eberhard Beckmann, der erste Intendant des hessischen Rundfunks, geb. am 8.Januar 1905 in Rheine, gest. am 3. Januar 1962 in Gießen, war seit 1928 als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig; an der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radio Frankfurt bestellt und beriet die Hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes mit. Später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks gewählt, was er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des Hessischen Rundfunks als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit der Ortsteile Dornbusch und Nordend sowie der Stadt mit dem Hessischen Rundfunk hinweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 09.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 4 2011 Die Vorlage OF 10/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
Weiter lesenBenennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in Eberhard-Beckmann-Anlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2011, OF 16/9 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in Eberhard-Beckmann-Anlage Ausgehend von der Eschersheim er Landstraße (unterhalb des Mexikanischen Restaurant) im Dornbusch führt südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße nördlich parallel zur Humserstraße eine namenlose Fußgängeranlage direkt zum hessischen Rundfunk. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten diese Anlage in Eberhard-Beckmann-Anlage zu benennen. Begründung: Eberhard Beckmann geb. am 8.Januar 1905 in Rheine gest. am 3. Januar 1962 in Gießen war der erste Intendant des hessischen Rundfunks. Seit 1928 war Beckmann als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig; an der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radio Frankfurt bestellt und beriet die hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes mit, später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des hessischen Rundfunks gewählt, was er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des hessischen Rundfunkes als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit des Ortsteüs und der Stadt mit dem hessischen Rundfunk hinweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 12.05.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 16/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Initiative OI 5 2011 Die Vorlage OF 16/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
Weiter lesenSchaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilch-Gelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 Sozialwohnungsbau im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2011, OM 4993 entstanden aus Vorlage: OF 1087/3 vom 27.01.2011 Betreff: Schaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilch-Gelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 Sozialwohnungsbau im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie auf dem Areal, das im Süden von der Adickesallee, im Westen von der Bertramstraße, im Norden von dem Gelände des Sportclubs SC 1880 und im Osten von der Feldgerichtstraße bzw. dem verlängerten Fußweg zur Adickesallee eingegrenzt wird und auf dem sich derzeit die ehemaligen Gerichts- und Verwaltungsgebäude des Arbeits- und Sozialgerichts, der Oberfinanzdirektion sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung befinden, zeitnah neuer Wohnraum geschaffen werden kann, und zwar insbesondere unter Berücksichtigung einer Wohnraumschaffung durch die städtische Wohnbaugesellschaft ABG Holding, die dabei hinreichend Sozialwohnungen zu errichten hätte, und in diesem Zuge mitzuteilen, a) ob und wie die betroffenen Grundstücke von der Stadt Frankfurt dafür erworben werden müssen, b) ob das ehemalige Verwaltungsgebäude der Oberfinanzdirektion tatsächlich denkmalgeschützt ist, c) falls ja, ob und wie das denkmalgeschützte Gebäude in Wohnraum umgenutzt werden kann. 2. welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, für das ehemalige Südmilch-Gelände (Merianstraße/Elkenbachstraße/Bornheimer Landstraße) sowie das Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 bei zukünftiger Nutzungsänderung Wohnbebauung zu vereinbaren bzw. festzuschreiben. 3. ob im Bestand der städtischen ABG Holding Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Sozialwohnungen im Nordend zu schaffen (z. B. durch Dachausbau) und mitzuteilen, welche weiteren Möglichkeiten der Magistrat zur Schaffung von Sozialwohnungen im Nordend sieht. 4. ob auch Konzepte wie generationsübergreifendes, soziales Wohnen und genossenschaftliches Wohnen auf den Arealen möglich sind. 5. ob für alle vorgenannten Vorhaben aufgrund der baulichen Gegebenheiten ein Konzept für den Bau von Quartiersgaragen vorgesehen werden kann. Begründung: Laut Frankfurter Neue Presse vom 20.01.2011 wird Wohnen zum Top-Thema. Auch zahlreiche Zeitungsartikel anderer Frankfurter Tageszeitungen zum Thema "Wohnen in Frankfurt" unterstreichen diesen Befund. Das Nordend ist im wachsenden Frankfurt als Stadtteil zum Wohnen sehr beliebt, nur fehlt es an ausreichenden freien Wohnbauflächen. Auch wird vereinzelt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen beklagt. Daher ist der Stadtteil darauf angewiesen, dass bestehende Flächennutzungen kritisch überprüft werden, insbesondere wenn aktuell bebaute Flächen von Leerstand ohne kurz- und mittelfristige Nutzungsperspektive geprägt oder unterqualifiziert genutzt sind. Solche Areale sind möglicherweise die im Tenor näher bezeichneten Flächen. Für das unter Ziffer 1. bezeichnete Areal mit den ehemaligen Gerichts- und Verwaltungsgebäuden des Arbeits- und Sozialgerichts, der Oberfinanzdirektion sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist festzustellen, dass die Arbeits- und Sozialgerichte mittlerweile ins Gutleutviertel, die Oberfinanzdirektion nach Sachsenhausen und die Bundesanstalt an den Frankfurter Flughafen und das Frischezentrum gezogen sind. Die Pläne für die Schaffung eines gemeinsamen Justizbehördenzentrums aller Gerichtszweige an dieser Stelle scheinen endgültig aufgegeben worden zu sein. Neue Planungen sind nicht öffentlich bekannt geworden. Es wird Zeit, über eine sinnvolle Nutzung nachzudenken. Dabei ist es angezeigt, auch den Quartiersgaragenbau mit zu betrachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 691 Aktenzeichen: 61 0
Fahrbahnmarkierung in der Mierendorffstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2010, OM 4142 entstanden aus Vorlage: OF 1157/9 vom 03.03.2010 Betreff: Fahrbahnmarkierung in der Mierendorffstraße In Richtung Süden endet die Mierendorffstraße an der Kreuzung Marbachweg mit einer Ampel. Die beiden Fahrspuren sind rechts zum Rechtsabbiegen und links zum Linksabbiegen und Geradeausfahren. Anwohner und Nutzer angrenzender Schulen monieren, dass in der gegenwärtigen Situation bei Grün zu wenig Autos die Kreuzung passieren können, weil Geradeausfahrer in die Bertramstraße durch Linksabbieger, welche den Gegenverkehr beachten müssen, aufgehalten werden. Zu bestimmten Zeiten entsteht ein beträchtlicher Stau in die Mierendorffstraße hinein. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, die Markierung vor der Ampel so zu verändern, dass die linke Fahrspur nur noch für Linksabbieger ist, während die rechte Spur zukünftig für Geradeaus und Rechtsabbieger ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 831 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 40 Aktenzeichen: 32 1
Ablehnung der Stellungnahme Nr. 869 des Magistrats zum Anwohnerparken in der Polizeimeister-Kaspar-Straße/Ecke Bertramstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2009, OM 3796 entstanden aus Vorlage: OF 821/3 vom 14.10.2009 Betreff: Ablehnung der Stellungnahme Nr. 869 des Magistrats zum Anwohnerparken in der Polizeimeister-Kaspar-Straße/Ecke Bertramstraße Vorgang: OM 3063/09 OBR 3; ST 869/09 In seiner Stellungnahme vom 18.06.2009, ST 869, bedauert der Magistrat, dass er der Anregung nicht entsprechen kann, weil es eine "gefestigte Rechtsprechung" des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes gibt (Beschluss des VGH vom 19.11.1996, AZ 2 TG 3178/96). Das Urteil, auf das sich der Magistrat bezieht, zeigt jedoch deutliche Unterschiede zum Fall Polizeimeister-Kaspar-Straße: 1. Die beantragte Parkzone für Bewohner des Grundstücks der ehemaligen Dornbuschhöfe beschränkt sich auf den Bereich unmittelbar am Grundstück Polizeimeister-Kaspar-Straße (einschließlich Bertramstraße 21 - 35). Damit ist sie keinesfalls "viel zu groß bemessen", denn alle weiteren Parkmöglichkeiten wie Bertramswiese, Polizeimeister-Kaspar-Straße (Straßenseite Polizeipräsidium), Bertramstraße sowie der Parkplatz des leeren Ministeriumsgebäudes Eschersheimer Landstraße etc. bleiben weiterhin Pendlern und Besuchern erhalten. 2. Die o. g. zahlreichen Parkplätze, die sich außerhalb der beantragten Anwohnerparkzone befinden, sind nicht gebührenpflichtig. Im vorliegenden VGH-Urteil geht es darum, dass "Besucher oder Berufspendler keine Möglichkeit haben, gebührenfreie Parkplätze zu nutzen, weil diese lediglich für Bewohner vorgesehen sind". Dies vorausgeschickt wird die Stellungnahme des Magistrats vom 18.06.2009, ST 869, abgelehnt und der Magistrat aufgefordert, gemäß der Anregung vom 12.03.2009, OM 3063, Anwohnerparkplätze für die Anwohner der Polizeimeister-Kaspar-Straße einzurichten. Begründung: Das o. g. Urteil trifft für den Fall Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht zu. Zurzeit haben die Bewohner, deren Wohngebäude mitten zwischen dem Polizeipräsidium und dem Hessischen Rundfunk gebaut wurden, wegen der Berufspendler und Besucher große Probleme, einen Parkplatz zu finden. Dies trifft insbesondere Familien mit Kindern. Die Stadt Frankfurt hat darüber hinaus in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 18.02.2004 - 12E 2659/03 - zum Bewohnerparkraummangel in der Begründung betont, dass ihr daran liegt, die Wohnquartiere durch Parkbevorrechtigung für deren Bewohner attraktiver zu gestalten, um der Abwanderung ins Stadtumland entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2010, ST 296 Aktenzeichen: 32 1
Humserstraße - Asphaltdecke erneuern
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2009, OA 918 entstanden aus Vorlage: OF 734/3 vom 03.06.2009 Betreff: Humserstraße - Asphaltdecke erneuern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Asphaltdecke der Humserstraße zu erneuern. Begründung: Die Straße befindet sich in einem schlechten Zustand. In der Mitte der Straße klafft fast auf der ganzen Länge ein Riss, dazu gibt es einige große, tiefe Löcher. Der Zustand der relativ schmalen Straße ist gefährlich für Autos und Radfahrer, besonders aber bei Regen, wenn der Riss und die Straßenlöcher mit Wasser gefüllt sind. Zusätzlich stellt die Straßendecke in der Dunkelheit eine erhöhte Gefahr für Fußgänger dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 150 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 24.06.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.09.2009, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 918 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) 40. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6486, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.09.2009 Aktenzeichen: 66 5
Vorschläge für verkehrstechnische Änderungen an der Kreuzung Marbachweg/Bertramstraße/Mierendorffstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2009, OM 2904 entstanden aus Vorlage: OF 828/9 vom 12.01.2009 Betreff: Vorschläge für verkehrstechnische Änderungen an der Kreuzung Marbachweg/Bertramstraße/Mierendorffstraße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsregelung an der Kreuzung Marbachweg/ Bertramstraße/Mierendorffstraße grundsätzlich neu zu überdenken. Hier scheint besonders das Linksabbiegerverbot nicht mehr zeitgemäß, da es noch aus der Zeit stammt, als die Straßenbahnlinie 13 durch den Marbachweg fuhr. Der Magistrat wird deshalb konkret aufgefordert, das Linksabbiegen aus beiden Richtungen des Marbachwegs zu erlauben und zu prüfen, ob das Linksabbiegen aus der Mierendorffstraße in den Marbachweg nicht auch, wie aus der Gegenrichtung bereits möglich, gestattet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2009, ST 468 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung(en) beim Ausüben des Fußballsports für die Mannschaften des TuS Makkabi Frankfurt e. V. und der SpVgg. Kickers 1916
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2008, OM 2394 entstanden aus Vorlage: OF 710/9 vom 06.06.2008 Betreff: Verbesserung(en) beim Ausüben des Fußballsports für die Mannschaften des TuS Makkabi Frankfurt e. V. und der SpVgg. Kickers 1916 Der Magistrat wird gebeten, an der Bertramswiese einen Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage zu installieren. Begründung: Der TuS Makkabi Frankfurt e. V. ist inzwischen zu einem der größten Sportvereine Frankfurts herangewachsen. Mit über 1.000 Mitgliedern aller Religionszugehörigkeiten und Nationalitäten in 17 Sportarten ist Fußball mit 19 Jugend- und drei Seniorenmannschaften die stärkste Abteilung. Gemeinsam mit der SpVgg. Kickers 1916 (acht Jugend- und vier Seniorenteams) trainieren auf der Bertramswiese mehr als 27 (!) Jugend- und sieben Seniorenmannschaften, somit über 560 Jugendliche und 200 Erwachsene. Die Bertramswiese mit ihren drei für jedermann zugänglichen Rasenplätzen hält dieser extrem hohen Nutzung nicht mehr stand. Die Kapazitätsgrenze ist weit überschritten. Die Folgen sind sehr schlechte bis hin zu gesundheitsgefährdende Platzverhältnisse und demzufolge ein erhöhtes Mitgliederrückgangsrisiko, sowie ein Ende der Angebotserweiterung. Zusätzlich kann die Anlage während der Winterperiode gar nicht benutzt werden. Da teure Ausweichplätze hinzugemietet werden müssen, wird das Angebot während dieser Zeit schon jetzt stark reduziert. Folgende Ausweichplätze für eine Belegung bzw. zusätzliche Belegung wurden bereits mehrfach leider erfolglos angefragt: - Rosegger-Sportplatz (Concordia Eschersheim & BSC) - Sportanlage Berkersheimer Weg (FV 09 Eschersheim) - Brühlwiese (SV 07 Heddernheim) - Sportanlage Nord (SV Viktoria Preußen & SC Eckenheim/Bornheim) - Woogwiese (FC Germania 08 Ginnheim & KSV Tempo) - Wilhelm-Eppstein-Str. (TuS Makkabi Ffm, SpVgg. Kickers 1916, FC Maroc, Kosova & GSU) Der Bau eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage würde beiden Vereinen nicht nur ihr derzeitig bestehendes Angebot durch die ganzjährige und witterungsunabhängige Bespielbarkeit ermöglichen, sondern auch Freiräume bieten, weitere Mitglieder aufnehmen zu können und sein Angebot z. B. mit Feriencamps auszubauen. Diese Maßnahme würde zudem den städtischen Haushalt erheblich entlasten. Die hohe Anfangsinvestition würde sich binnen kürzester Zeit rechnen, da die momentan jährlich wiederkehrenden Sanierungsmaßnahmen eben wegen dieser hohen Nutzung der Rasenplätze durch das Sportamt wegfallen würden. Der TuS Makkabi ist grundsätzlich bereit, die notwendigen Umbauinvestitionskosten auf der Bertramswiese mithilfe einer Kreditaufnahme vorzufinanzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2008, ST 1328 Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2009, ST 309 Aktenzeichen: 52 0
Oberirdischer Zugang zu der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch an der nördlichen Seite (Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch)
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.11.2006, OA 231 entstanden aus Vorlage: OF 190/9 vom 25.10.2006 Betreff: Oberirdischer Zugang zu der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch an der nördlichen Seite (Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch) Wie bekannt, sind die meisten U-Bahn-Haltestellen an der Eschersheimer Landstraße mit oberirdischen Zugängen zu den Bahnsteigen versehen worden. An der Haltestelle Dornbusch befindet sich an der südlichen Seite (Eduard-Rüppell-Straße/Am Grünhof) eine Überquerungsmöglichkeit mit Zugang zu den U-Bahn-Bahnsteigen. Da die Haltestelle an der nördlichen Seite nur durch die steilen Treppenabgänge und den langen Tunnel erreichbar ist, laufen viele Personen oberirdisch direkt über die unübersichtliche Kreuzung (Eschersheimer Landstraße/Straße Am Dornbusch), was schon zu mehreren tödlichen Unfällen geführt hat. Der letzte Unfall mit Todesfolge war vor ca. einem Monat. Die Stadtteilbewohner sind der festen Überzeugung, dass die Unfälle nicht mehr passieren, sobald die Haltestelle beidseitig oberirdisch angebunden ist. Die Behauptung des zuständigen Amtes, dass ein Umbau bautechnisch nicht möglich ist, sollte noch einmal überdacht und geprüft werden, evtl. durch einen unabhängigen Verkehrsplaner. Auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Menschen mit Kinderwagen, mobilitätsbehinderte Personen und ältere Bürgerinnen und Bürger sind die steilen Treppen und der lange Tunnel ein unüberwindliches Hindernis und der Weg zur Überquerungsmöglichkeit Eduard-Rüppell-Straße/Am Grünhof unzumutbar. Angesichts dieser Situation und bis jetzt ca. 30 tödlicher Unfälle kann nicht mehr gelten, dass damit die Gefährdung von den Passanten selbstverantwortlich in Kauf genommen wird. Die Ursachen für das vermeintliche Fehlverhalten müssen vielmehr beseitigt werden, wie dies in anderen Planungsprozessen (Straßen, Fabriken, Hochhäusern) üblich ist. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch auf der nördlichen Seite eine Überquerungsmöglichkeit mit ebenerdigen, barrierefreien Zugängen zu den Bahnsteigen einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.02.2007, B 89 Bericht des Magistrats vom 16.07.2007, B 513 Bericht des Magistrats vom 03.12.2007, B 861 Bericht des Magistrats vom 11.04.2008, B 180 Bericht des Magistrats vom 22.08.2008, B 526 Bericht des Magistrats vom 12.01.2009, B 19 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.11.2006 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2006, TO I, TOP 71 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 231 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1152, 6. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2006 Aktenzeichen: 92 13
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