Oberirdischer Zugang zu der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch an der nördlichen Seite (Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch)
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung vom 09.11.2006, OA 231 entstanden aus Vorlage: OF 190/9 vom 25.10.2006
Betreff: Oberirdischer Zugang zu der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch an der nördlichen Seite (Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch) Wie bekannt, sind die meisten U-Bahn-Haltestellen an der Eschersheimer Landstraße mit oberirdischen Zugängen zu den Bahnsteigen versehen worden. An der Haltestelle Dornbusch befindet sich an der südlichen Seite (Eduard-Rüppell-Straße/Am Grünhof) eine Überquerungsmöglichkeit mit Zugang zu den U-Bahn-Bahnsteigen. Da die Haltestelle an der nördlichen Seite nur durch die steilen Treppenabgänge und den langen Tunnel erreichbar ist, laufen viele Personen oberirdisch direkt über die unübersichtliche Kreuzung (Eschersheimer Landstraße/Straße Am Dornbusch), was schon zu mehreren tödlichen Unfällen geführt hat. Der letzte Unfall mit Todesfolge war vor ca. einem Monat. Die Stadtteilbewohner sind der festen Überzeugung, dass die Unfälle nicht mehr passieren, sobald die Haltestelle beidseitig oberirdisch angebunden ist. Die Behauptung des zuständigen Amtes, dass ein Umbau bautechnisch nicht möglich ist, sollte noch einmal überdacht und geprüft werden, evtl. durch einen unabhängigen Verkehrsplaner. Auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Menschen mit Kinderwagen, mobilitätsbehinderte Personen und ältere Bürgerinnen und Bürger sind die steilen Treppen und der lange Tunnel ein unüberwindliches Hindernis und der Weg zur Überquerungsmöglichkeit Eduard-Rüppell-Straße/Am Grünhof unzumutbar. Angesichts dieser Situation und bis jetzt ca. 30 tödlicher Unfälle kann nicht mehr gelten, dass damit die Gefährdung von den Passanten selbstverantwortlich in Kauf genommen wird. Die Ursachen für das vermeintliche Fehlverhalten müssen vielmehr beseitigt werden, wie dies in anderen Planungsprozessen (Straßen, Fabriken, Hochhäusern) üblich ist. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch auf der nördlichen Seite eine Überquerungsmöglichkeit mit ebenerdigen, barrierefreien Zugängen zu den Bahnsteigen einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2006OFOF 190/9Oberirdischer Zugang zu der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch an der nördlichen Seite (Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 9. November 2006Sie sind hierOAOA 231Oberirdischer Zugang zu der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch an der nördlichen Seite (Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch)Anregung
- 9. Februar 2007BB 89Oberirdischer Zugang zu der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch an der nördlichen Seite (Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch)Magistratsbericht
- 16. Juli 2007BB 513Oberirdischer Zugang zu der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch an der nördlichen Seite (Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch)Magistratsbericht
- 3. Dezember 2007BB 861Oberirdischer Zugang zu der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch an der nördlichen Seite (Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch)Magistratsbericht
- 11. April 2008BB 180Oberirdischer Zugang zur U-Bahn-Haltestelle Dornbusch an der nördlichen Seite (Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch)Magistratsbericht
- 22. August 2008BB 526Oberirdischer Zugang zu der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch an der nördlichen Seite (Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch)Magistratsbericht
- 12. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 116 WochenBB 19Oberirdischer Zugang zu der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch an der nördlichen Seite (Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch)Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)