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Ortsbeiräte
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Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR), § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2

Vorlagentyp: OFCDUFDP
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Maßnahmen zur Instandsetzung des Geh- und Fahrradwegs im Marbachweg vorzulegen. Dies geschieht, da der Magistrat zuvor nicht in der gebotenen Form informiert wurde, was die Mitwirkungsrechte des Ortsbeirats beeinträchtigt hat.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. dem Ortsbeirat umgehend die Maßnahmen zur Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradwegs im Bereich des Marbachwegs zwischen Eschersheimer Landstraße und Bertramsstraße gemäß seiner Rechte aus § 3 Abs. 3 S. 1 und 2 Ziff. 7 GOOBR vorzulegen und alle weiteren und noch nicht vorgelegten Maßnahmen,
  2. dem Ortsbeirat alle weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang sowie zu ähnlich gelagerten Fällen so rechtzeitig und in der gebotenen Form vorzulegen, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte des Ortsbeirats gewährleistet ist.

Begründung

Der Magistrat hat durch das Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich des Marbach-wegs Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Radwegs durchgeführt. Diese fallen in den Aufgabenbereich des Ortsbeirats gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 und 2 Ziff. 7 GOOBR. Der Magistrat hat diese Maßnahmen durchgeführt, ohne den Ortsbeirat zuvor in der gebotenen Form davon in Kenntnis zu setzen, so dass dieser seine Mitwirkungsrechte nicht wahrnehmen konnte. Der Magistrat hat insoweit gegen seine Pflichten verstoßen. Eine informatorische Mail kursorischer Art an den Ortsvorsteher, die nur auf dessen Nachfrage erfolgte und überdies nicht vollständig war, ist dafür nicht ausreichend.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. März 2022Sie sind hier
    OFOF 213/9Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR), § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2
    Ortsbeiratsantrag · CDU, FDP
  2. 24. März 2022OMOM 1903Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBRDirektanregung
  3. 22. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1711Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBRStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 9 · 24.03.2022
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1903 2022 Die Vorlage OF 213/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUFDPBFF
Ablehnung:
Grüne1 SPDLinke
Enthaltung:
1 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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