Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR), § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Maßnahmen zur Instandsetzung des Geh- und Fahrradwegs im Marbachweg vorzulegen. Dies geschieht, da der Magistrat zuvor nicht in der gebotenen Form informiert wurde, was die Mitwirkungsrechte des Ortsbeirats beeinträchtigt hat.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
- dem Ortsbeirat umgehend die Maßnahmen zur Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradwegs im Bereich des Marbachwegs zwischen Eschersheimer Landstraße und Bertramsstraße gemäß seiner Rechte aus § 3 Abs. 3 S. 1 und 2 Ziff. 7 GOOBR vorzulegen und alle weiteren und noch nicht vorgelegten Maßnahmen,
- dem Ortsbeirat alle weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang sowie zu ähnlich gelagerten Fällen so rechtzeitig und in der gebotenen Form vorzulegen, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte des Ortsbeirats gewährleistet ist.
Begründung
Der Magistrat hat durch das Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich des Marbach-wegs Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Radwegs durchgeführt. Diese fallen in den Aufgabenbereich des Ortsbeirats gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 und 2 Ziff. 7 GOOBR. Der Magistrat hat diese Maßnahmen durchgeführt, ohne den Ortsbeirat zuvor in der gebotenen Form davon in Kenntnis zu setzen, so dass dieser seine Mitwirkungsrechte nicht wahrnehmen konnte. Der Magistrat hat insoweit gegen seine Pflichten verstoßen. Eine informatorische Mail kursorischer Art an den Ortsvorsteher, die nur auf dessen Nachfrage erfolgte und überdies nicht vollständig war, ist dafür nicht ausreichend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2022Sie sind hierOFOF 213/9Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR), § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2Ortsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 24. März 2022OMOM 1903Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBRDirektanregung
- 22. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1711Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBRStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)