Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant keine Instandsetzungsmaßnahmen für den Geh- und Fahrradweg im Marbachweg. Er wird jedoch den Ortsbeirat frühzeitig über geplante Sanierungsmaßnahmen informieren, um die Beteiligungsrechte zu gewährleisten und die Kommunikation zu verbessern.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Der Magistrat plant derzeit keine Maßnahmen zur Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradwegs im Bereich des Marbachwegs zwischen Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße. Zu.
- Der Magistrat informiert den Ortsbeirat frühzeitig über geplante Sanierungsmaßnahmen, so dass die ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte des Ortsbeirats gewährleistet ist. Ergänzend teilt der Magistrat mit, dass bei klassischen Sanierungsmaßnahme im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Ortbeirat nicht zwingend informiert wird. Die vielfältigen Reaktionen auf die Arbeiten im Marbachweg Anfang des Jahres haben jedoch verdeutlicht, dass die Kommunikation bei dieser Maßnahme nicht ideal verlaufen ist und Entscheidungen nicht für alle Beteiligten verständlich und nachvollziehbar waren. Der Magistrat stellt seine Vorgehensweise daher auf den Prüfstand und ist bestrebt, bei künftigen Sanierungsarbeiten die Kommunikation transparenter zu gestalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2022OFOF 213/9Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR), § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2Ortsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 24. März 2022OMOM 1903Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBRDirektanregung
- 22. Juli 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1711Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBRStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab