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Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.03.2022

Antrag Ortsbeirat

Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR), § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2

Details im PARLIS OF_213-9_2022
24.03.2022

Anregung Ortsbeirat

Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR

Details im PARLIS OM_1903_2022
22.07.2022

Stellungnahme des Magistrats

Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR

Details im PARLIS ST_1711_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1903 entstanden aus Vorlage: OF 213/9 vom 13.03.2022

Betreff: Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR
Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat umgehend die Maßnahmen zur Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradwegs im Bereich des Marbachwegs zwischen Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße gemäß seiner Rechte aus § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR vorzulegen und alle weiteren und noch nicht vorgelegten Maßnahmen; 2. dem Ortsbeirat alle weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang sowie zu ähnlich gelagerten Fällen so rechtzeitig und in der gebotenen Form vorzulegen, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte des Ortsbeirats gewährleistet ist.

Begründung:

Der Magistrat hat durch das Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich des Marbachwegs Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Fahrradwegs durchgeführt. Diese fallen in den Aufgabenbereich des Ortsbeirats gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR. Der Magistrat hat diese Maßnahmen durchgeführt, ohne den Ortsbeirat zuvor in der gebotenen Form davon in Kenntnis zu setzen, sodass dieser seine Mitwirkungsrechte nicht wahrnehmen konnte. Der Magistrat hat insoweit gegen seine Pflichten verstoßen. Eine informatorische E-Mail kursorischer Art an den Ortsvorsteher, die nur auf dessen Nachfrage erfolgte und überdies nicht vollständig war, ist dafür nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1711 Aktenzeichen: 66 0