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Charakter des Dornbuschs erhalten

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

31.10.2019

Anregung Ortsbeirat

Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel

Details im PARLIS OM_5384_2019
20.12.2019

Stellungnahme des Magistrats

Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel

Details im PARLIS ST_2359_2019
09.09.2021

Anregung Ortsbeirat

Charakter des Dornbuschs erhalten

Details im PARLIS OM_712_2021
09.09.2021

Antrag Ortsbeirat

Charakter des Dornbuschs erhalten

Details im PARLIS OF_112-9_2021
19.11.2021

Stellungnahme des Magistrats

Charakter des Dornbuschs erhalten

Details im PARLIS ST_2071_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 712 entstanden aus Vorlage: OF 112/9 vom 09.09.2021

Betreff: Charakter des Dornbuschs erhalten
Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der geplante Abriss der Häuser Spenerstraße 17 und Mechthildstraße 38 sorgt im Dornbusch zu Recht für erhebliche Unruhe. Beide gehören zu einer den Stadtteil charakterisierenden Siedlung aus den 1920er-Jahren, die durch ihre einheitliche Bauweise und die einheitlichen Tonnenwalmdächer in ihrer Gesamtheit für den Stadtteil prägend ist. Obwohl der Ortsbeirat den Neubau bezahlbaren Wohnraums in seinem Ortsbezirk unterstützt, müssen dem Stadtteil charakterisierende Quartiere erhalten bleiben. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat gebeten, gemäß der Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, zeitnah eine Erhaltungssatzung für den Bereich zwischen Mechtildstraße, Spenerstraße, Bertramstraße und Eberhard-Beckmann-Anlage zu erlassen, der 1928 von dem Architekten Bernoully für die Siedlungsgenossenschaft des Frankfurter Lehrervereins GmbH errichtet wurde.

Begründung:

Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 2359 aus dem Jahr 2019 das Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll eingestuft und sieht in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Der Ortsbeirat möchte diese Einstellung nachhaltig unterstützen und bittet dies zeitnah umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384
Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2071
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00