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Meine Nachbarschaft: Eberhard-Beckmann-Anlage

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eschersheimer Landstraße: Radwege erweitern und verbessern

13.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2972 entstanden aus Vorlage: OF 380/3 vom 10.09.2022 Betreff: Eschersheimer Landstraße: Radwege erweitern und verbessern Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Mit der Stellungnahme ST 1616 stellt der Magistrat einen Lückenschluss für die wichtige Radverkehrsverbindung über die Eschersheimer Landstraße in Aussicht. Auch im Nordend fehlen noch Radwege auf der Eschersheimer Landstraße und insbesondere an der Einmündung Humserstraße und vor dem Motel Frankfurt lassen sich völlig aus der Zeit gefallene Verkehrssituationen beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die mit der Stellungnahme ST 1616 in Aussicht gestellte Planung für einen durchgängigen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße zügig voranzubringen und die Lücken im Bereich des Frankfurter Nordends (Humserstraße bis Eberhard-Beckmann-Anlage) zügig zu schließen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch die bestehenden Radwege auf der Eschersheimer Landstraße innerhalb des Alleenrings zu überprüfen und eine zeitgemäße Planung mit baulich von den Gehwegen getrennten Radwegen zu erstellen. Dazu wird er gebeten, sich auch mit dem Ortsbeirat 2 in das Benehmen zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 342 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Eschersheimer Landstraße: Radwege erweitern und verbessern

10.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2022, OF 380/3 Betreff: Eschersheimer Landstraße: Radwege erweitern und verbessern Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Mit der STE1616/22 stellt der Magistrat einen Lückenschluss für die wichtige Radverkehrsverbindung über die Eschersheimer Landstraße in Aussicht. Auch im Nordend fehlen noch Radwege auf der Eschersheimer Landstraße und insbesondere an der Einmündung Humserstraße und vor dem "Motel Frankfurt" lassen sich völlig aus der Zeit gefallene Verkerhrssituationen beobachten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der STE1616/22 in Aussicht gestellte Planung für einen durchgängigen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße zügig voranzubringen und die Lücken im Bereich des Frankfurter Nordends (Humserstraße bis Eberhard-Beckmann-Anlage) zügig zu schließen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch die bestehenden Radwege auf der Eschersheimer Landstraße innerhalb des Alleenrings zu überprüfen und eine zeitgemäße Planung mit baulich von den Gehwegen getrennten Radwegen zu erstellen. Dazu möge er sich auch mit dem Ortsbeirat 2 ins Benehmen setzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2972 2022 Die Vorlage OF 380/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkplatzsituation an der Eschersheimer Landstraße südlich des Marbachwegs

22.06.2022 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 279/9 Betreff: Parkplatzsituation an der Eschersheimer Landstraße südlich des Marbachwegs Am 14.6. 22 fand ein gemeinsamer Ortstermin zu diesem Thema statt, bei dem auch der Geschäftsring Dornbusch und die betroffenen Geschäftsleute geladen waren. Anlass des Ortstermins war die beabsichtigte Einrichtung von Fahrradwegen entlang der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und dem südlichen Ende des Ortsbezirks an der Eberhard-Beckmann-Anlage. Nach Aussage eines anwesenden Vertreters des Straßenverkehrsamts würden bei der Umsetzung eines solchen Plans die derzeit bestehenden Kurzzeitparkplätze zwischen der Dornbuschkreuzung und der Eduard-Rüppel-Straße komplett wegfallen. Konservativ gerechnet wären dies 10 Parkmöglichkeiten. Die bei Ortstermin anwesenden Geschäftsleute und der Vertreter des Geschäftsrings lehnten dies ab, da der Wegfall der Kurzzeithalteplätze die meistens noch eigentümergeführten Ge- schäfte wirtschaftlich hart treffen würde. Auch der Ortsbeirat lehnt eine solche Radikale Lösung ab, es muss eine allseitig auskömmliche Lösung gefunden werden. Die Stadt wird deshalb aufgefordert, falls es weiterhin Absicht ist die Fahrradroute an der Eschersheimer Landstraße zu führen, eine Lösung zu finden, die den Erhalt der Kurzzeitparkplätze ermöglicht, notfalls durch die Einrichtung einer kombinierten Fahrrad-Autofahrerspur ähnlich wie in der Bockenheimer Schlossstraße. Die Planung ist auf jedem Fall vor ihrer Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 279/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 279/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Gespräch mit dem Gewerbering Dornbusch

19.04.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2022, OF 246/9 Betreff: Gespräch mit dem Gewerbering Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Gewerbering Dornbusch und den zuständigen Ämtern zu organisieren, um die Parksituation auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Eberhard-Beckmann-Anlage (stadtauswärts) und Marbachweg/Am Dornbusch zu besprechen und die besonderen Bedarfe der Gewerbetreibenden in diesem Abschnitt zu ermitteln. Vertreter*innen des Ortsbezirks 2, der für den entsprechenden Straßenabschnitt stadteinwärts zuständig ist, sollen ebenfalls hinzugeladen werden. Begründung: Die Gewerbetreibenden klagen über eine angespannte Parksituation vor Ort, die ihren Belangen nicht entgegenkommt. Zusätzlich handelt es sich um eine Engstelle in der Verkehrsführung, für die mittelfristig bessere Lösungen gefunden werden müssen. Um die Bedarfe der Gewerbetreibenden in diesem Abschnitt zu ermitteln, erscheint es sinnvoll, diese in den Prozess mit einzubeziehen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 28 Die Vorlage OF 246/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 246/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors nach dem Wort "Dornbusch" die Worte "und den ortsansässigen Gewerbetreibenden" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz

24.03.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1907 entstanden aus Vorlage: OF 218/9 vom 11.03.2022 Betreff: Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz Vorgang: OM 711/21 OBR 9; ST 161/22 Der Magistrat wird gebeten, beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) einen Schutzantrag auf Ensembleschutz nach § 2 Absatz 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) für das Bertramsviertel zwischen Spenerstraße, Eberhard-Beckmann-Anlage, Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße zu stellen. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 161 verweist der Magistrat darauf, dass eine Anfrage auf Schutz nach § 2 Absatz 1 HDSchG (Einzelschutz als Kulturdenkmal) abschließend vom LfDH verneint wurde. Damit ist aber noch nicht geklärt, ob eine Unterschutzstellung als Ensemble gemäß § 2 Absatz 3 HDSchG nicht möglich ist. Anlage Anlage 1 (ca. 485 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1754 Aktenzeichen: 60 3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz

11.03.2022 · Aktualisiert: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2022, OF 218/9 Betreff: Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz Vorgang: OM 711/21 OBR 9; ST 161/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) einen Schutzantrag auf Ensembleschutz nach § 2 Abs. 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) für das Bertramsviertel zwischen Spenerstraße, Eberhard-Beckmann-Anlage, Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße zu stellen. Begründung: In seiner ST 161 verweist der Magistrat darauf, dass eine Anfrage auf Schutz nach § 2 Abs. 1 HDSchG (Einzelschutz als Kulturdenkmal) abschließend vom LfDH verneint wurde. Damit ist aber noch nicht geklärt, ob eine Unter-Schutz-Stellung als Ensemble gemäß § 2 Abs. 3 nicht möglich ist. Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) Vom 28. November 2016 § 2 Begriffsbestimmung (1) Kulturdenkmäler im Sinne dieses Gesetzes sind bewegliche und unbewegliche Sachen, Sachgesamtheiten und Sachteile einschließlich Grünanlagen, an deren Erhalt aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. (2) ... (3) Gesamtanlagen sind Kulturdenkmäler, die aus baulichen Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Grün-, Frei- und Wasserflächen bestehen und an deren Erhalt im Ganzen aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Nicht erforderlich ist, dass jeder einzelne Teil der Gesamtanlage ein Kulturdenkmal darstellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 161 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1907 2022 Die Vorlage OF 218/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Charakter des Dornbuschs erhalten

09.09.2021 · Aktualisiert: 18.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2021, OF 112/9 Betreff: Charakter des Dornbuschs erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der geplante Abriss der Häuser Spenerstraße 17 und Mechthildstraße 38 sorgt im Dornbusch zu Recht für erhebliche Unruhe. Beide gehören zu einer den Stadtteil charakterisierenden Siedlung aus den 1920er Jahren, die durch ihre einheitliche Bauweise und die einheitlichen Tonnendächer in ihrer Gesamtheit für den Stadtteil prägend ist. Obwohl wir den Neubau bezahlbaren Wohnraums in unserem Ortsbezirk unterstützen, müssen dem Stadtteil charakterisierende Quartiere erhalten bleiben. Dies vorausgestellt bitten wir den Magistrat: - Gemäß der ST 2359 zeitnah eine Erhaltungssatzung für den Bereich zwischen Mechtildstraße, Spenerstraße, Bertramstraße und Eberhard-Beckmann-Anlage zu erlassen, der 1928 von dem Architekten Bernoulli für die Siedlungsgenossenschaft des Frankfurter Lehrervereins GmbH errichtet wurde. Begründung: Der Magistrat - Stadtplanungsamt - hat in der o.g. ST aus dem Jahr 2019 das Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll eingestuft und sieht in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Der Ortsbeirat möchte diese Einstellung nachhaltig unterstützen und bittet dies zeitnah umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 712 2021 Die Vorlage OF 112/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Charakter des Dornbuschs erhalten

09.09.2021 · Aktualisiert: 03.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 712 entstanden aus Vorlage: OF 112/9 vom 09.09.2021 Betreff: Charakter des Dornbuschs erhalten Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der geplante Abriss der Häuser Spenerstraße 17 und Mechthildstraße 38 sorgt im Dornbusch zu Recht für erhebliche Unruhe. Beide gehören zu einer den Stadtteil charakterisierenden Siedlung aus den 1920er-Jahren, die durch ihre einheitliche Bauweise und die einheitlichen Tonnenwalmdächer in ihrer Gesamtheit für den Stadtteil prägend ist. Obwohl der Ortsbeirat den Neubau bezahlbaren Wohnraums in seinem Ortsbezirk unterstützt, müssen dem Stadtteil charakterisierende Quartiere erhalten bleiben. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat gebeten, gemäß der Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, zeitnah eine Erhaltungssatzung für den Bereich zwischen Mechtildstraße, Spenerstraße, Bertramstraße und Eberhard-Beckmann-Anlage zu erlassen, der 1928 von dem Architekten Bernoully für die Siedlungsgenossenschaft des Frankfurter Lehrervereins GmbH errichtet wurde. Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 2359 aus dem Jahr 2019 das Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll eingestuft und sieht in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Der Ortsbeirat möchte diese Einstellung nachhaltig unterstützen und bittet dies zeitnah umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2071 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße

28.05.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6101 entstanden aus Vorlage: OF 786/9 vom 05.03.2020 Betreff: Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße, der heute auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße in Richtung Parkplatz des Hessischen Rundfunks quert, einige Meter nach Süden zu verlegen und einen Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße auf Höhe der Eberhard-Beckmann-Anlage einzurichten. Heutige Position (Bild privat) Gewünschter neuer Standort (Bilder privat) Begründung: Der Weg durch die Eberhard-Beckmann-Anlage ist der direkte Weg von der U-Bahn-Station "Dornbusch" zum Hessischen Rundfunk und wird deshalb deutlich stärker frequentiert, als die Laufverbindung von der Eduard-Rüppell-Straße Richtung Parkplatz. Es wäre deshalb sinnvoll, den Zebrastreifen dorthin zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1724 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße

05.03.2020 · Aktualisiert: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2020, OF 786/9 Betreff: Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße der heute auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße in Richtung Parkplatz hessischer Rundfunk quert, einige Meter nach Süden zu verlegen und einen Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße auf Höhe der Eberhard-Beckmann-Anlage einzurichten. Heutige Position (Bild privat) Gewünschter neuer Standort (Bilder privat) Begründung: Der Weg durch die Beckmann Anlage ist der direkte Weg von der U-Bahn Station am Dornbusch zum hessischen Rundfunk und wird deshalb deutlich stärker frequentiert, als die Laufverbindung von der Eduard-Rüppel-Straße Richtung Parkplatz. Es wäre deshalb sinnvoll den Zebrastreifen dorthin zu verlegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6101 2020 Die Vorlage OF 786/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Übergang am Hessischen Rundfunk

05.11.2015 · Aktualisiert: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 994/9 vom 22.10.2015 Betreff: Übergang am Hessischen Rundfunk Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen der Eberhard-Beckmann-Anlage und dem Haupteingang des Hessischen Rundfunks ein Fußgängerüberweg oder eine "Fußgängerfurt" auf der Bertramstraße markiert werden kann, um vor allem für die älteren Besucher von abendlichen Veranstaltungen im Hessischen Rundfunk das Überqueren der Straße sicherer zu machen. Vorbild könnte eine ähnliche Anlage in der Hansaallee südlich des Bremer Platzes sein, hier wurde ein Art schwarz-weißes Schachbrettmuster auf die Fahrba hn aufgetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 318 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochbeete neu bepflanzen

09.10.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3549 entstanden aus Vorlage: OF 827/9 vom 24.09.2014 Betreff: Hochbeete neu bepflanzen Anlässlich des Wirtschaftstages Dornbusch Ginnheim am 14. Juli 2014 wurde besprochen, dass die Schaufenster der ansässigen Geschäfte aufgrund der hohen Bepflanzung der Hochbeete von vorbeifahrenden Autofahrern nicht gesehen werden. Der Magistrat wird daher gebeten, dem Ortsbeirat 9 und dem Gewerbering Dornbusch einen Vorschlag mit einer flach wachsenden Begrünung (Bodendecker) in den drei Hochbeeten zwischen Einmündung Eberhard-Beckmann-Anlage und Eduard-Rüppell-Straße vorzustellen. (c) 2014 - Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 90 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Hochbeete neu bepflanzen

24.09.2014 · Aktualisiert: 14.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2014, OF 827/9 Betreff: Hochbeete neu bepflanzen Anlässlich des Wirtschaftstages Dornbusch Ginnheim am 14. Juli 2014 wurde besprochen, dass die Schaufenster der ansässigen Geschäfte aufgrund der hohen Bepflanzung der Hochbeete von vorbeifahrenden KFZ nicht gesehen werden. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 9 und dem Gewerbering Dornbusch einen Vorschlag mit einer flachwachsenden Begrünung / Bodendecker in den drei Hochbeeten zwischen Einmündung Eberhard-Beckmann-Anlage und Eduard-Rüppell-Straße vorzustellen. (c) 2014 - Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 09.10.2014, TO I, TOP 12 Die Vorlage wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und FREIE WÄHLER. erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3549 2014 Die Vorlage OF 827/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tiefe Haltebuchten

11.09.2014 · Aktualisiert: 26.02.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3428 entstanden aus Vorlage: OF 811/9 vom 01.09.2014 Betreff: Tiefe Haltebuchten Anlässlich des Wirtschaftstages Dornbusch Ginnheim am 14. Juli 2014 wurde besprochen, dass die Haltebuchten markiert werden sollten, um diese optimaler für 15 Querparker und neun Kurzparker im eingeschränkten Halteverbot benutzen zu können. Der Magistrat wird gebeten, Querparkflächen zwischen der Einmündung Eberhard-Beckmann-Anlage und Eduard-Rüppell-Straße abzumarkieren. Montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr sollte Parken für 30 Minuten erlaubt sein, nachts und a m Wochenende unbegrenzt. Davor sollen neun Längsparkflächen zum Be- und Entladen markiert werden. (c) 2014 - Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 256 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2015, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2015, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OF (Antrag Ortsbeirat )

Tiefe Haltebuchten

01.09.2014 · Aktualisiert: 17.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2014, OF 811/9 Betreff: Tiefe Haltebuchten Anlässlich des Wirtschaftstages Dornbusch Ginnheim am 14. Juli 2014 wurde besprochen, dass die Haltebuchten markiert werden sollten, um diese optimaler für 15 Querparker und 9 Kurzparker im eingeschränkten Halteverbot benutzen zu können. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Querpark-Flächen sollen abmarkiert werden zwischen Einmündung Eberhard-Beckmann-Anlage und Eduard-Rüppell-Straße. Montags bis Freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr sollte Parken für 30 Minuten erlaubt sein, nachts und am Wochenende unbegrenzt. Antragsteller: CDU FDP FREIE WÄHLER SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 11.09.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3428 2014 Die Vorlage OF 811/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an den Tenor folgender Satz angefügt wird: " Davor sollen neun Längsparkflächen zum Be- und Entladen markiert werden." Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Parteien: CDU, FDP, FREIE_WÄHLER, SPD

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OI (Initiative Ortsbeirat)

Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in .Eberhard-Beckmann-Anlage.

09.06.2011 · Aktualisiert: 28.09.2012

S A C H S T A N D : Initiative vom 09.06.2011, OI 4 entstanden aus Vorlage: OF 10/3 vom 24.05.2011 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in "Eberhard-Beckmann-Anlage" Von der Eschersheimer Landstraße aus (Haltestelle Dornbusch/Hessischer Rundfunk, unterhalb des mexikanischen Restaurants) führt - südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße, nördlich parallel zur Humserstraße - der Fußweg durch eine namenlose Anlage direkt zum Hessischen Rundfunk. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, diese Anlage nach dem ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks in "Eberhard-Beckmann-Anlage" zu benennen. Eberhard Beckmann, der erste Intendant des Hessischen Rundfunks, geboren am 8. Januar 1905 in Rheine, gestorben am 3. Januar 1962 in Gießen, war ab 1928 als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig; an der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radios Frankfurt bestellt und beriet die Hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes. Später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks gewählt, der er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des Hessischen Rundfunks als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit der Ortsteile Dornbusch und Nordend sowie der Stadt mit dem Hessischen Rundfunk hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 15.06.2011 Aktenzeichen: 62 2

OI (Initiative Ortsbeirat)

Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in Eberhard-Beckmann-Anlage

09.06.2011 · Aktualisiert: 22.05.2012

S A C H S T A N D : Initiative vom 09.06.2011, OI 5 entstanden aus Vorlage: OF 16/9 vom 01.05.2011 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in Eberhard-Beckmann-Anlage Ausgehend von der Eschersheimer Landstraße (unterhalb des mexikanischen Restaurants) im Dornbusch führt südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße, nördlich parallel zur Humserstraße eine namenlose Fußgängeranlage direkt zum Hessischen Rundfunk. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, diese Anlage in "Eberhard-Beckmann-Anlage" zu benennen. Eberhard Beckmann, geboren am 8. Januar 1905 in Rheine, gestorben am 3. Januar 1962 in Gießen, war der erste Intendant des Hessischen Rundfunks. Seit 1928 war Beckmann als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig. An der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radio Frankfurt bestellt und beriet die Hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes, später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks gewählt, der er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des Hessischen Rundfunks als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit des Ortsteils und der Stadt mit dem Hessischen Rundfunk hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 15.06.2011 Aktenzeichen: 62 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in .Eberhard-Beckmann-Anlage.

24.05.2011 · Aktualisiert: 16.06.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2011, OF 10/3 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in "Eberhard-Beckmann-Anlage" Von der Eschersheimer Landstraße aus (Haltestelle Dornbusch/Hessischer Rundfunk; unterhalb des Mexikanischen Restaurant) führt - südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße, nördlich parallel zur Humserstraße - der Fußweg durch eine namenlose Anlage direkt zum Hessischen Rundfunk. Der Magistrat wird gebeten, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte diese Anlage nach dem ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks in "Eberhard-Beckmann-Anlage" zu benennen. Begründung: Eberhard Beckmann, der erste Intendant des hessischen Rundfunks, geb. am 8.Januar 1905 in Rheine, gest. am 3. Januar 1962 in Gießen, war seit 1928 als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig; an der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radio Frankfurt bestellt und beriet die Hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes mit. Später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks gewählt, was er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des Hessischen Rundfunks als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit der Ortsteile Dornbusch und Nordend sowie der Stadt mit dem Hessischen Rundfunk hinweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 09.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 4 2011 Die Vorlage OF 10/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in Eberhard-Beckmann-Anlage

01.05.2011 · Aktualisiert: 22.06.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2011, OF 16/9 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in Eberhard-Beckmann-Anlage Ausgehend von der Eschersheim er Landstraße (unterhalb des Mexikanischen Restaurant) im Dornbusch führt südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße nördlich parallel zur Humserstraße eine namenlose Fußgängeranlage direkt zum hessischen Rundfunk. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten diese Anlage in Eberhard-Beckmann-Anlage zu benennen. Begründung: Eberhard Beckmann geb. am 8.Januar 1905 in Rheine gest. am 3. Januar 1962 in Gießen war der erste Intendant des hessischen Rundfunks. Seit 1928 war Beckmann als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig; an der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radio Frankfurt bestellt und beriet die hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes mit, später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des hessischen Rundfunks gewählt, was er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des hessischen Rundfunkes als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit des Ortsteüs und der Stadt mit dem hessischen Rundfunk hinweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 12.05.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 16/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Initiative OI 5 2011 Die Vorlage OF 16/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: SPD

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