Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße
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Bisheriger Verlauf
05.03.2020
28.05.2020
25.09.2020
Antrag Ortsbeirat
Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße
Details im PARLIS OF_786-9_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße
Details im PARLIS OM_6101_2020Stellungnahme des Magistrats
Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße
Details im PARLIS ST_1724_202005.03.2020
Antrag Ortsbeirat
Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße
Details im PARLIS OF_786-9_202028.05.2020
Anregung Ortsbeirat
Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße
Details im PARLIS OM_6101_202025.09.2020
Stellungnahme des Magistrats
Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße
Details im PARLIS ST_1724_2020S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6101 entstanden aus Vorlage: OF 786/9 vom 05.03.2020
Betreff: Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße
Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße, der heute auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße in Richtung Parkplatz des Hessischen Rundfunks quert, einige Meter nach Süden zu verlegen und einen Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße auf Höhe der Eberhard-Beckmann-Anlage einzurichten. Heutige Position (Bild privat) Gewünschter neuer Standort (Bilder privat) Begründung:
Der Weg durch die Eberhard-Beckmann-Anlage ist der direkte Weg von der U-Bahn-Station "Dornbusch" zum Hessischen Rundfunk und wird deshalb deutlich stärker frequentiert, als die Laufverbindung von der Eduard-Rüppell-Straße Richtung Parkplatz. Es wäre deshalb sinnvoll, den Zebrastreifen dorthin zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1724
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5