Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 schlägt vor, den Zebrastreifen in der Bertramstraße zu verlegen, um die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen. Der neue Standort würde eine stärkere Frequentierung durch die Nutzer der U-Bahn-Station "Dornbusch" berücksichtigen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße, der heute auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße in Richtung Parkplatz des Hessischen Rundfunks quert, einige Meter nach Süden zu verlegen und einen Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße auf Höhe der Eberhard-Beckmann-Anlage einzurichten.
Begründung
Der Weg durch die Eberhard-Beckmann-Anlage ist der direkte Weg von der U-Bahn-Station "Dornbusch" zum Hessischen Rundfunk und wird deshalb deutlich stärker frequentiert, als die Laufverbindung von der Eduard-Rüppell-Straße Richtung Parkplatz. Es wäre deshalb sinnvoll, den Zebrastreifen dorthin zu verlegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2020OFOF 786/9Verlegung eines Zebrastreifens in der BertramstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Mai 2020Sie sind hierOMOM 6101Verlegung eines Zebrastreifens in der BertramstraßeDirektanregung
- 25. September 2020Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1724Verlegung eines Zebrastreifens in der BertramstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5