Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat prüft die Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese und fragt nach den Gründen für die veränderte Genehmigungsfähigkeit im Vergleich zu 2009. Ziel ist es, Klarheit über die aktuellen Planungen und deren Umsetzbarkeit zu erhalten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Bertramswiese — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Gestaltung der neuen Grünfläche Bertramswiese04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bereitstellung zusätzlicher Abfallbehälter auf dem Spielplatz an der Bertramswiese20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Beseitigung eines Altglascontainers an der Kaiser-Sigmund-Straße, Höhe Chorhaus18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Bertramswiese per E-MailAntrag
In einer Stellungnahme des Magistrats vom 2.4.2009 heißt es zur Zukunft der Bertramswiese: "Planungen zur Umwandlung eines Rasenplatzes der Sportanlage Bertramswiese in einen Kunstrasenplatz werden nicht weiter verfolgt, da keine Aussicht auf Umsetzung eines solchen Projektes besteht. Ein Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage ist an der Stelle nicht genehmigungsfähig." Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was der Genehmigungsfähigkeit entgegenstand und inwiefern sich die Situation seit 2009 geändert hat? Welche Veränderungen begründen die Einschätzung des Magistrats, dass eine in der M103 vorgeschlagene Kunstrasenanlage auf der Bertramswiese nun - entgegen der Auffassung von 2009 - genehmigungsfähig sei?
Begründung
Eine Umsetzung von Kunstrasenfeldern auf der Bertramswiese wurde bisher vom Magistrat immer abgelehnt. Wir fragen uns, aus welchen Gründen sich diese Einschätzung nun verändert hat, und ob eine Umsetzung der in der M103 skizzierten Pläne tatsächlich genehmigungsfähig ist. Bereits 2009 waren die Planungen fortgeschritten, bevor diese mit der ST 557 abgelehnt wurden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2021OFOF 125/9Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. November 2021Sie sind hierOFOF 138/9Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. November 2021VV 228Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfenAnfrage
- 21. März 2022Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 712Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)