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Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese: Flächen für den Sport

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.05.2022

Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese mit Rücksicht auf vielfältige Nutzung: Flächen für den Sport im Süden des Planungsgebiets

Details im PARLIS NR_377_2022
01.06.2022

Antrag Ortsbeirat

Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese: Flächen für den Sport

Details im PARLIS OF_278-9_2022
02.06.2022

Anregung Ortsbeirat

Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese: Flächen für den Sport

Details im PARLIS OM_2301_2022
26.09.2022

Stellungnahme des Magistrats

Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese: Flächen für den Sport

Details im PARLIS ST_2211_2022
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2301 entstanden aus Vorlage: OF 278/9 vom 01.06.2022 Betreff: Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese: Flächen für den Sport Vorgang: NR 377/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, im Zuge der Herstellung der Sportflächen im Süden des Planungsgebiets Zisternen anzulegen, in denen das Drainagewasser von den Sportflächen gesammelt werden kann. Dieses Wasser könnte zur Pflege der im nördlichen Teil der Bertramswiese geplanten Grünanlagen verwendet werden.

Begründung:

Jeder Bürger muss nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften nachweisen, wie das auf seinem Grundstück anfallende Wasser gesammelt wird, sodass bei Starkregenereignissen das öffentliche Regenwassersammelsystem vor Überlastung geschützt ist. Gleichzeitig wird das auf diese Weise gesammelte Wasser zur Bewässerung der Privatgärten genutzt. Auch im Bereich der Bertramswiese besteht der Bedarf nach Schutz des öffentlichen Regenwassersammelsystems vor Überlastung. Auch im Fall der Bertramswiese könnte die Anlage von Zisternen diesen weiteren Nutzen entfalten, indem die umliegenden Grünanlagen aus diesem Reservoir bewässert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.05.2022, NR 377 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2211 Aktenzeichen: 52 2