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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung Auf dem Gleichen und Coventrystraße

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7290 entstanden aus Vorlage: OF 1288/6 vom 02.09.2025 Betreff: Nied: Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung Auf dem Gleichen und Coventrystraße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Kreuzung Coventrystraße/Auf dem Gleichen die bestehende Beschilderung (Linksabbiegegebot und Einbahnstraßenregelung) konsequent durch Kontrollen durchzusetzen; 2. an der Kreuzung Im Sechholder/Coventrystraße (Hausnummer 27) zu prüfen, ob eine Aufhebung des derzeit bestehenden Einfahrtsverbots in die Coventrystraße in Fahrtrichtung Birminghamstraße möglich und verkehrlich verträglich ist. Begründung: Die Straße Auf dem Gleichen ist derzeit als Einbahnstraße zwischen Birminghamstraße und Oeserstraße ausgewiesen. Dennoch biegen einzelne Autofahrer von der Coventrystraße verbotenerweise nach rechts in die Einbahnstraße ab, um den Bahnübergang zu umgehen. Dies führt zu gefährlichen Verkehrssituationen. An dieser Stelle ist eine konsequente Kontrolle durch die Polizei erforderlich, um die geltende Beschilderung durchzusetzen. Für die Coventrystraße (Hausnummer 27) sollte geprüft werden, ob eine Aufhebung des Einfahrtsverbots - wie sie vor einiger Zeit bereits bestanden hat - praktikabel ist. Dadurch könnte der Verkehr verkürzt zur Birminghamstraße geführt und das Quartier entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Nied: Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung Auf dem Gleichen und Coventrystraße

02.09.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2025, OF 1288/6 Betreff: Nied: Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung Auf dem Gleichen und Coventrystraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. An der Kreuzung Coventrystrasse / Auf dem Gleichen die bestehende Beschilderung (Linksabbiegegebot und Einbahnstraßenregelung) konsequent durch Kontrollen durchzusetzen. 2 . An der Kreuzung Im Sechholder / Coventrystraße (Haus-Nr. 27) zu prüfen, ob eine Aufhebung des derzeit bestehenden Einfahrtverbots in die Coventrystraße in Fahrtrichtung Birminghamstraße möglich und verkehrlich verträglich ist. Begründung: Die Straße Auf dem Gleichen ist derzeit als Einbahnstraße zwischen Birminghamstraße und Oeserstraße ausgewiesen. Dennoch biegen einzelne Autofahrer von der Coventrystraße verbotenerweise nach rechts in die Einbahnstraße ab, um den Bahnübergang zu umgehen. Dies führt zu gefährlichen Verkehrssituationen. Hier ist eine konsequente Kontrolle durch die Polizei erforderlich, um die geltende Beschilderung durchzusetzen. Für die Coventrystraße (Haus-Nr. 27) sollte geprüft werden, ob eine Aufhebung des Einfahrtverbots - wie sie vor einiger Zeit bereits bestanden hat - praktikabel ist. Dadurch könnte der Verkehr verkürzt zur Birminghamstraße geführt und das Quartier entlastet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.09.2025, OF 1287/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 71 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7289 2025 Anregung an den Magistrat OM 7290 2025 1. Die Vorlage OF 1287/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Wörter "Dauerhafte Etablierung eines Einfahrtverbots" durch die Wörter "Während der Bauarbeiten und Umleitung der Buslinie 59" ersetzt und diesem Satz die Wörter "ein Einfahrtverbotsschild anzubringen" ergänzt werden. 2. Die Vorlage OF 1288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und fraktionslos zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelungen im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7289 entstanden aus Vorlage: OF 1287/6 vom 01.09.2025 Betreff: Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelungen im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm 1. Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Verkehrsführung so zu organisieren, dass die Verkehrssicherheit sofort erhöht und ein Abfluss des Pkw-Verkehrs auf die Oeserstraße und die Birminghamstraße optimiert wird. Diese Anregung betrifft das Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und dem S-Bahndamm. Aktuell (Stand 31.08.2025) ist in der Straße Auf dem Gleichen zwischen den Hausnummern 21 bis 37 das Verkehrszeichen (VZ) 220-20 "Einbahnstraße rechtsweisend" und das Verkehrszeichen 220-10 "Einbahnstraße linksweisend" angebracht, abhängig von der Straße, aus der man auf den Bereich zufährt. Ein Schild (VZ 220-20) steht aktuell vor der Hausnummer 37. Vor der Hausnummer 10 steht das linksweisende Schild (VZ 220-10). Das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" ist auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 in Richtung Birminghamstraße aktuell nicht angebracht. Das kann jederzeit zu Unfällen führen. Deshalb biegen Autos momentan von der Coventrystraße rechts ab in die Straße Auf dem Gleichen, um auf die Birminghamstraße zu kommen. Das 16. Polizeirevier teilte telefonisch mit, dass dort überhaupt keine Einbahnstraßenregelung vorgesehen ist. Das ist gefährlich, da die Buslinie 59 und der komplette übrige Pkw-Verkehr genau diesen Straßenabschnitt von der Birminghamstraße kommend nutzt, um die Baustelle am Bahnübergang an der Oeserstraße zu umfahren. Aktuell ist auf Höhe der Coventrystraße 27 das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" in Fahrtrichtung Birminghamstraße aufgestellt. Der Pkw-Verkehr aus der Straße Im Sechholder kommend wird so gezwungen, links in die Coventrystraße abzubiegen. Die Aufhebung des Verbots der Einfahrt zwischen den Hausnummern 27 bis 37 der Coventrystraße, die es dort schon gegeben hat, würde die Verkehrsbelastung an anderer Stelle im Quartier reduzieren und einen besseren Verkehrsabfluss herbeiführen. 2. Der Magistrat wird gebeten, während der Bauarbeiten und Umleitung der Buslinie 59 auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 der Straße Auf dem Gleichen in Fahrtrichtung Birminghamstraße ein Einfahrtverbotsschild anzubringen. 3. Der Magistrat wird gebeten, eine dauerhafte Aufhebung des Einfahrtsverbots auf Höhe der Coventrystraße 27 in Fahrtrichtung der Birminghamstraße durchzusetzen. Begründung: Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main Grüne Pfeile: Verkehrsführung nach Neuordnung der Einfahrtsverbote A1 roter Balken: Etablierung des Einfahrtsverbots in Fahrtrichtung Birminghamstraße A2 roter Balken: Aufhebung des Einfahrtsverbots in die Coventrystraße in Fahrtrichtung Birminghamstraße Lila Pfeile: Umfahrung der Baustelle am Bahnübergang für Pkw, die wieder auf die Oeserstraße in Richtung Alt-Nied fahren wollen, inkl. der Buslinie 59. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelung im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm

01.09.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2025, OF 1287/6 Betreff: Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelung im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, umgehend die Verkehrsführung über das Ordnungsamt so zu organisieren, dass die Verkehrssicherheit sofort erhöht und ein Abfluss des PKW-Verkehrs auf die Oeserstraße und die Birminghamstrasse, optimiert wird. Diese Bitte betrifft das Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und dem S-Bahndamm. Aktuell (Stand 31.08.2025) ist "Auf dem Gleichen" zwischen den Hausnummern 21-37 das Verkehrszeichen 220-20 "Einbahnstraße rechtsweisend" und das Verkehrszeichen 220-10 "Einbahnstraße linksweisend" angebracht, abhängig von der Straße, aus der man auf den Bereich zufährt. Ein Schild (220-20) steht aktuell vor dem Haus Nr. 37. Vor der Hausnummer 10 steht das linksweisende Schild (220-10. Das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" ist auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 in Richtung Birminghamstraße aktuell nicht angebracht! Das kann jederzeit zu Unfällen führen. Deshalb biegen Autos momentan von der Coventrystraße rechts ab in die Straße "Auf dem Gleichen", um auf die Birminghamstrasse zu kommen. Das 16. Revier teilte telefonisch mit, dass dort überhaupt keine Einbahnstraßenregelung vorgesehen ist. Das ist gefährlich, da die Buslinie 59 und der komplette übrige PKW-Verkehr genau diesen Straßenabschnitt von der Birminghamstraße kommend nutzt, um die Baustelle am Bahnübergang an der Oeserstraße zu umfahren. Aktuell ist auf Höhe der Coventrystraße 27 das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" in Fahrtrichtung Birminghamstrasse aufgestellt. Der PKW-Verkehr aus der Straße "Im Sechholder" kommend, wird so gezwungen, links in die Coventrystraße abzubiegen. Die Aufhebung des Verbots der Einfahrt zwischen den Hausnummern 27-37 der Coventrystraße, die es dort schon gegeben hat, würde die Verkehrsbelastung an anderer Stelle im Quartier reduzieren und einen besseren Verkehrsabfluss herbeiführen. Antragspunkt 1: Dauerhafte Etablierung eines Einfahrtverbots auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 der Straße "Auf dem Gleichen" in Fahrtrichtung Birminghamstrasse. Antragspunkt 2: Dauerhafte Aufhebung des Einfahrtverbots auf Höhe der Coventrystraße 27 in Fahrtrichtung Birminghamstrasse. Begründung: Siehe Antragstext Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main Grüne Pfeile: Verkehrsführung, nach Neuordnung der Einfahrtsverbote A1 roter Balken: Etablierung Einfahrtsverbot in Fahrtrichtung Birminghamstraße A2 roter Balken: Aufhebung Einfahrtsverbot in Coventrystraße in Fahrtrichtung Birminghamstraße Lila Pfeile: Umfahrung der Baustelle am Bahnübergang für PKW die wieder auf die Oeserstraße in Richtung Alt-Nied fahren wollen, inkl. Buslinie 59 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.09.2025, OF 1288/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 71 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7289 2025 Anregung an den Magistrat OM 7290 2025 1. Die Vorlage OF 1287/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Wörter "Dauerhafte Etablierung eines Einfahrtverbots" durch die Wörter "Während der Bauarbeiten und Umleitung der Buslinie 59" ersetzt und diesem Satz die Wörter "ein Einfahrtverbotsschild anzubringen" ergänzt werden. 2. Die Vorlage OF 1288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und fraktionslos zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Griesheim: Umbau der unbefestigten Behelfszuwegung zur Haltestelle „Jägerallee“ in Richtung Nied

28.05.2025 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, OF 1243/6 Betreff: Griesheim: Umbau der unbefestigten Behelfszuwegung zur Haltestelle "Jägerallee" in Richtung Nied Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die dort befindliche Haltestelle umgehend so umzubauen, damit diese von sämtlichen Nutzenden des ÖPNV (Ersatzstrecke Buslinie 59, Nachtbus 11 und SEV) barrierearm und mit einem befestigten Weg erreicht werden kann. Begründung: Durch die Umbaumaßnahmen am Bahnübergang Oeserstraße in Nied wird diese Haltestelle erneut als Ersatzhaltestelle für die Buslinie 59 benutzt. Ferner ist siei Haltestelle für den Nachtbus und für den Schienenersatzverkehr, wenn die Straßenbahnen ausfallen. Wer den Zugang zu der Haltestelle kennt, kann feststellen, dass diese nicht nur gelegentlich genutzt wird, sondern hier ein fester Trampelpfad besteht, der jedoch nicht geeignet ist für Menschen mit Einschränkungen oder Hilfsmitteln. Wie am 27.05.2025 in der Vorstellung der Umbauphasen des Bahnübergangs Oeserstraße mitgeteilt wurde, wird diese Haltestelle ab Juni erneut für den Halt des 59er Busses genutzt. Der Zustand der Haltestelle ist somit nicht mehr hinnehmbar. Der Ortsbeirat fordert daher, endlich eine für alle nutzbare Haltestelle einzurichten. Sollte es nicht im Grünbereich umgehend realisierbar sein, müssen im Straßenraum Vorkehrungen getroffen werden, damit die Haltstelle dort von allen gefahrlos genutzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1243/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Retablierung Bücherbus Nied-Süd

20.05.2025 · Aktualisiert: 01.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6976 entstanden aus Vorlage: OF 1212/6 vom 04.05.2025 Betreff: Nied: Retablierung Bücherbus Nied-Süd Vorgang: B 203/22; OM 2360/22 OBR 6; ST 639/23 Der Magistrat berichtete in seinem Bericht vom 06.05.2022, B 203, dass die Haltestelle des Bücherbusses in der Dürkheimer Straße aus verkehrstechnischen Gründen dauerhaft entfällt. Die Anregung OM 2360 aus 2022 hob die Möglichkeit hervor, den Platz in der Dürkheimer Straße 1 bis 5 (auf Höhe der Feuer- und Rettungswache 3) analog zum Schadstoffmobil der FES GmbH zu nutzen. In der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 639, wurde die Anregung des Ortsbeirats durch den Magistrat positiv aufgenommen. Einer Pressenotiz war nun zu entnehmen, dass mit der zugesagten Wiedereinrichtung frühestens 2026 zu rechnen ist. Aktuell besteht weiterhin ein Personal mangel und es fehlt ein zweiter Bus. Personalmangel und die Buskapazität dienten schon Ende 2022 als Argument, die Retablierung nicht durchführen zu können. Das Projekt "Sozialer Zusammenhalt" hat als eines seiner wichtigen Ziele die Förderung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft. Insbesondere in Nied-Süd, wo sich in der Vergangenheit eine Haltestelle befand, besteht ein enormer Bedarf für den Bücherbus. Aktuell gibt es im Stadtteil Nied zwei Haltestellen für den Bücherbus (die Fahrbibliothek). In der Regel werden die Haltestellen in der Werner-Bockelmann-Straße und in der Oeserstraße jeweils zwei Mal pro Monat angefahren. Die aktuellen Aushänge der Termine an den Haltestellen gehen bis Ende 2025. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob der Turnus ab Januar 2026 wieder auf folgende drei Standorte ausgeweitet werden kann, um das Angebot des Bücherbusses gleichmäßig über den Stadtteil zu verteilen: - Haltestelle 1: Oeserstraße; - Haltestelle 2: Werner-Bockelmann-Straße; - Haltestelle 3: Dürkheimer Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2360 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 639 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1430

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Nied: Retablierung Bücherbus Nied-Süd

04.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2025, OF 1212/6 Betreff: Nied: Retablierung Bücherbus Nied-Süd Der Magistrat berichtete in seiner Stellungnahme B 203 vom 06.05.2022, dass die Haltestelle des Bücherbusses in der Dürkheimer Straße aus verkehrstechnischen Gründen dauerhaft entfällt. Die OM 2360 aus 2022 hob die Möglichkeit hervor, den Platz in der Dürkheimer Straße 1-5 (Höhe Feuer- und Rettungswache 3) analog zum Schadstoffmobil der FES GmbH zu nutzen. In der Stellungnahme ST 639 vom 06.03.2023 wurde die Anregung des Ortsbeirats durch den Magistrat positiv aufgenommen. Einer Pressenotiz war nun zu entnehmen, dass mit der zugesagten Wiedereinrichtung frühestens 2026 zu rechnen ist. Aktuell besteht weiterhin ein Personalmangel und es fehlt ein zweiter Bus. Personalmangel und die Buskapazität dienten schon Ende 2022 als Argument, die Re-Etablierung nicht durchführen zu können. Das Projekt "Sozialer Zusammenhalt" hat als eines seiner wichtigen Ziele die Förderung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft. Insbesondere in Nied Süd, in dem sich in der Vergangenheit eine Haltestelle befand, besteht ein enormer Bedarf für den Bücherbus. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Nachfolgendes zu prüfen und zu berichten: Aktuell gibt es im Stadtteil Nied zwei Haltestellen für den Bücherbus (die Fahrbibliothek). In der Regel werden die Haltestellen in der Werner-Bockelmann-Straße und in der Oeserstraße jeweils zwei Mal pro Monat angefahren. Die aktuellen Aushänge der Termine an den Haltestellen gehen bis Ende 2025. Um das Angebot des Bücherbusses gleichmäßig über den Stadtteil zu verteilen, bittet der Ortsbeirat darum zu prüfen, ob der Turnus ab Januar 2026 wieder auf drei Standorte ausgeweitet werden kann: Haltestelle 1: Oeserstraße Haltestelle 2: Werner-Bockelmann-Straße Haltestelle 3: Dürkheimer Straße Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6976 2025 Die Vorlage OF 1212/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen

22.04.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6813 entstanden aus Vorlage: OF 1194/6 vom 30.03.2025 Betreff: Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen Der Magistrat wird gebeten, auf der Oeserstraße zwischen dem beschrankten Bahnübergang und dem Friedhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Begründung: Auf dem genannten Abschnitt gilt aktuell eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Auf den Seitenstraßen (Birminghamstraße, Auf dem Gleichen, Im Sechholder) und im weiteren Verlauf der Oeserstraße bis Alt-Nied gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Schließen der etwa 250 Meter langen Lücke würde den Verkehrsfluss und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer deutlich verbessern und die Lärmbelastung verringern. Zur Umsetzung müsste lediglich ein Schild je Fahrtrichtung ausgetauscht werden. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1375

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen

30.03.2025 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 1194/6 Betreff: Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Oeserstraße zwischen dem beschrankten Bahnübergang und dem Friedhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Begründung: Auf dem genannten Abschnitt gilt aktuell Tempo 40. Auf den Seitenstraßen (Birminghamstraße, Auf dem Gleichen, Im Sechholder) und im weiteren Verlauf der Oeserstraße bis Alt-Nied gilt maximal Tempo 30. Das Schließen der etwa 250 Meter langen Lücke würde den Verkehrsfluss und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer deutlich verbessern und die Lärmbelastung verringern. Zur Umsetzung müsste lediglich ein Schild je Fahrtrichtung ersetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6813 2025 Die Vorlage OF 1194/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken

11.02.2025 · Aktualisiert: 06.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6501 entstanden aus Vorlage: OF 1155/6 vom 27.01.2025 Betreff: Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken Der Magistrat wird gebeten, auf den oder die Eigentümer der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a einzuwirken, um - die nach etlichen Jahren noch immer nicht fertiggestellten Bauabschnitte an den Gebäuden fertigzustellen; - die fehlenden Grundstücksarbeiten zu einem ordentlichen Abschluss zu bringen und schlussendlich den Bauzaun zu entfernen. Begründung: In den beiden Häusern der Oeserstraße 28 und 28a sind bereits seit ca. 2018 Mieter/Eigentümer eingezogen. Allerdings sind bestimmte Gebäudeabschnitte immer noch nicht baulich fertiggestellt worden (siehe Foto). Dazu gehören auch noch fehlende Abschlussarbeiten am Garten der Grundstücke. Seit Jahren werden die Grundstücke zur Oeserstraße immer noch von einem Bauzaun umzäunt. Dort wird aber seit Jahren nicht mehr gebaut. Die Bewohner leben auch schon in den Häusern. Teilweise sieht es dort aber immer noch wie auf einer Baustelle aus. Das sollte die nächsten Jahre nicht so bleiben, weil der Bereich unfertig, unsauber und ungepflegt aussieht. Die Stadt sollte darum auf die Eigentümer einwirken, nun zeitnah die noch fehlenden Arbeiten nachzuholen und den Bauzaun abzubauen. Seit Jahren bewohnt, aber immer noch nicht fertig gebaut. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 868 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 63

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken

27.01.2025 · Aktualisiert: 25.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 1155/6 Betreff: Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf den oder die Eigentümer der beiden Häuser in der Oeserstr. 28 und 28a einzuwirken, um die nach etlichen Jahren noch immer nicht fertiggestellten Bauabschnitte an den Gebäuden fertigzustellen, die fehlenden Grundstücksarbeiten zu einem ordentlichen Abschluss zu bringen und schlussendlich den Bauzaun zu entfernen. Begründung: In den beiden Häusern der Oeserstr. 28 und 28a sind bereits seit ca. 2018 Mieter/Eigentümer eingezogen. Allerdings sind bestimmte Gebäudeabschnitte immer noch nicht baulich fertiggestellt worden (siehe Foto). Hierzu gehören auch noch fehlende Abschlussarbeiten am Garten der Grundstücke. Seit Jahren werden die Grundstücke zur Oeserstr. immer noch von einem Bauzaun umzäunt. Dort wird aber seit Jahren nicht mehr gebaut. Die Bewohner leben ja auch schon in den Häusern. Teilweise sieht es dort aber immer noch wie auf einer Baustelle aus. Das sollte jetzt aber nicht die nächsten Jahre so bleiben, weil der Bereich unfertig, unsauber und ungepflegt aussieht. Seit Jahren bewohnt, aber immer noch nicht fertig gebaut (Foto: Tobias Fechler) Die Stadt sollte darum auf die Eigentümer einwirken, nun zeitnah die noch fehlenden Arbeiten nachzuholen und den Bauzaun abzubauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6501 2025 Die Vorlage OF 1155/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren

14.01.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6296 entstanden aus Vorlage: OF 1132/6 vom 15.12.2024 Betreff: Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24; OM 5206/24 OBR 6; ST 1539/24 Der Magistrat wird gebeten, auf beiden Seiten des Ferdinand-Scholling-Rings (FSR) das Parken auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben und zwar im 20 bis 25 Meter langen Abschnitt ab dem Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage. Dabei soll folgender Sachverhalt geprüft und ggf. realisiert werden: Das Parken mit einem Rad auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg wird erlaubt , wobei die Fahrzeuge 1,30 Meter auf dem Gehweg und 70 Zentimeter auf der Fahrbahn stehen sollen, sodass eine Gehwegbreite von 2,20 Metern verbleibt. Falls dies in dem betreffenden Abschnitt nicht beidseitig möglich ist, sollte das Parken auf dem Gehweg zumindest einseitig erlaubt werden. Gegebenenfalls ist ein Ortstermin zu vereinbaren. Begründung: In den bisherigen beiden Stellungnahmen hat die Stadt eine Restgehwegbreite von mindestens 2,20 Metern gefordert, sodass die Einrichtung von zwei Meter breiten Parkbuchten bei einer verbleibenden Restgehwegbreite von 1,50 Metern aus Sicht der Stadt nicht möglich sei. Sollte die Stadt weiterhin auf dieser Restgehwegbreite von 2,20 Metern beharren, sollte es doch zumindest möglich sein, beidseitig nur mit einem Rad so auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu parken, dass die geforderte Restgehwegbreite von 2,20 Metern eingehalten wird. Dadurch würde ein Teil des parkenden Fahrzeugs auf der Straße parken, was die Straße verengen würde und den positiven Effekt hätte, die Autofahrer im FSR zu vorsichtigerem Fahren zu veranlassen. In der letzten Zeit scheint die Stadt allerdings nicht mehr so restriktiv auf einer Mindestgehwegbreite von 2,20 Metern zu beharren, sondern in jedem Fall abhängig von der Situation vor Ort abzuwägen und dabei auch teilweise Gehwegbreiten bis 1,50 Meter zuzulassen. Beispielsweise hat die Stadt im November 2024 auf Drängen des Ortsbeirats 5 das Parken halb auf dem Gehweg im Ziegelhüttenweg wieder erlaubt. Ein 3,50 Meter breiter Gehweg mit einer Länge von 20 bis 25 Metern ist für Fußgänger im FSR nicht nötig. Aufgrund des großen Parkdrucks würde die Erlaubnis zum Parken in diesem Abschnitt zu einer enormen Entlastung führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1189 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied

14.01.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6299 entstanden aus Vorlage: OF 1136/6 vom 12.12.2024 Betreff: Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied Der Magistrat wird gebeten, mit der Planung und anschließenden Umsetzung für ein Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) für den Stadtteil Nied zu beginnen. Die Sozialstruktur des Stadtteils Nied und dessen Ranking im Benachteiligungsindex zeigen eindeutigen Handlungsbedarf auf: - Der Stadtteil Nied ist einer von 13 Stadtteilen der zweithöchsten Kategorie bzgl. der Haushaltsgröße, es gibt nur einen mit der höchsten Kategorie. - Die Wohnfläche pro Person ist mit rund 32 Quadratmetern die drittniedrigste in Frankfurt! - Nied hat rund 67 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund, die im Stadtteil leben. - Drei von vier Kindern haben einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. - Es gibt über 500 Alleinerziehende im Stadtteil. - Fast jede fünfte Person bezieht bedarfsorientierte Sozialleistungen. Mögliche Standorte wären die zukünftige IGS 15 an der Mainzer Landstraße 701 oder durch Erweiterung der Räumlichkeiten der SAALBAU Nied in der Heinrich-Stahl-Straße 3. Zusätzlich sollte es eine Dependance an dem zu realisierenden Kinderzentrum Georgshof an der Oeserstraße geben. Begründung: Siehe Tenor und unten stehende Karte des Benachteiligungsindex der Stadt Frankfurt am Main. Quelle: https://arcg.is/1WDmzC0 (Analyse der Sozialstruktur Frankfurt am Mains) Die Größe der Symbole gibt die Größe des Haushaltsgrößen-Index wieder, während die Farbe der Symbole die Sozialstruktur nach dem Benachteiligungsindex darstellt. Mit dieser Grafik wird insgesamt nochmal verdeutlicht, dass die einkommensstarken Haushalte nahe der Innenstadt meist kleine Haushalte sind, während sich einkommensstarke und große Haushalte überwiegend am Stadtrand befinden. Stadtteile, in denen sich überwiegend einkommensschwache Haushalte befinden, weisen überwiegend große Haushalte auf. Die wenigen Ausnahmen befinden sich, wie auch bei den einkommensstarken Haushalten, nahe der Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren

15.12.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2024, OF 1132/6 Betreff: Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24; OM 5206/24 OBR 6; ST 1539/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, links und rechts im Ferdinand-Scholling-Ring (FSR) das Parken auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben, und zwar in dem 20-25 Meter langen Abschnitt ab Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage. Dabei sollen folgende Sachverhalte geprüft und ggf. realisiert werden: 1) 2 Meter breite Parkbuchten anzulegen oder das Parken auf dem Gehweg zu erlauben, so dass eine Restgehwegbreite von 1,50 Meter verbleibt. Falls dies nicht möglich ist: 2) Das Parken mit einem Rad auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben, wobei die Fahrzeuge 1,30 Meter auf dem Gehweg und 70 cm auf der Fahrbahn stehen sollen, so dass eine Restgehwegbreite von 2,20 Meter verbleibt. Falls dies in dem betreffenden Abschnitt nicht beidseitig möglich ist, sollte das Parken auf dem Gehweg zumindest einseitig erlaubt werden. Ggf. ist ein Ortstermin zu vereinbaren. Begründung: In den bisherigen beiden Stellungnahmen hat die Stadt eine Mindest-Restgehwegbreite von 2,20 Meter gefordert, so dass die Einrichtung von 2 Meter breiten Parkbuchten bei einer verbleibenden Restgehwegbreite von 1,50 Meter aus Sicht der Stadt nicht möglich sei. Sollte die Stadt weiterhin auf dieser Restgehwegbreite von 2,20 Meter beharren, sollte es doch zumindest möglich sein, beidseitig nur mit einem Rad so auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu parken, dass die geforderte Restgehwegbreite von 2,20 Meter eingehalten wird. Dadurch würde ein Teil des parkenden Fahrzeugs auf der Straße parken, was die Straße verengen würde und den positiven Effekt hätte, die Autofahrer im FSR zu vorsichtigerem Fahren zu veranlassen. In der letzten Zeit scheint die Stadt allerdings nicht mehr so restriktiv auf einer Mindestgehwegbreite von 2,20 Meter zu beharren, sondern in jedem Fall abhängig von der Situation vor Ort abzuwägen und dabei auch teilweise Gehwegbreiten von bis zu 1,50 Meter zu zulassen. Beispielsweise hat die Stadt im November 2024 auf Drängen des Ortsbeirats 5 das Parken halb auf dem Gehweg im Ziegelhüttenweg wieder erlaubt. Aus diesen Gründen wird die Stadt hiermit noch einmal gebeten, zu prüfen, ob nicht doch an der betreffenden Stelle in Nied ein 1,50 Meter breiter Gehweg ausreichend ist und hierdurch 2 Meter breite Parkbuchten angelegt werden können, wie das im gesamten restlichen FSR der Fall ist. Die Anzahl der Fußgänger ist im FSR deutlich geringer als zum Beispiel in der Frankfurter Innenstadt, was bei der Ermessensentscheidung der Stadt auch Berücksichtigung finden sollte. Ein 3,50 Meter breiter Gehweg mit einer Länge von 20-25 Metern ist für Fußgänger im FSR nicht nötig. Aufgrund des großen Parkdrucks würde die Erlaubnis zum Parken in diesem Abschnitt zu einer enormen Entlastung führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1539 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Antrag ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6296 2025 Die Vorlage OF 1132/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. gestrichen wird. Abstimmung: zu Ziffer 1.: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu Ziffer 2.: CDU, SPD, Linke, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Kinderzentrum Georgshof

12.12.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2024, OF 1135/6 Betreff: Nied: Kinderzentrum Georgshof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, direkt an der Oeserstraße auf dem Gelände des Georgshofs umgehend die Planung eines Kinderzentrums mit einer Betreuungskapazität für KiGa: 72 Kinder Hort: 72 Kinder zu beginnen. Das Kinderzentrum soll nach der Pacht-Vergabe an eine*n Pächter*in des Georgshofs und der Aufnahme des bäuerlichen Betriebs von Anbeginn an Partner einer kontinuierlichen Kooperation mit dem Georgshof sein. So kann zum frühestmöglichen Zeitpunkt an eine pädagogisch nachhaltige Ergänzung des Betreuungsangebots im Stadtteil realisiert werden. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.01.2025, OF 1143/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6298 2025 1. Die Vorlage OF 1135/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1143/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und SPD gegen GRÜNE und FDP (= Annahme); Linke und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und Linke gegen GRÜNE (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied

12.12.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2024, OF 1136/6 Betreff: Nied: Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für den Stadtteil Nied mit der Planung und anschließenden Umsetzung für ein Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) zu beginnen. Die Sozialstruktur des Stadtteils Nied und dessen Ranking im Benachteiligungsindex zeigen eindeutigen Handlungsbedarf auf: - Der Stadtteil Nied ist einer von 13 Stadtteilen der zweithöchsten Kategorie bzgl. der Haushaltsgröße, es gibt nur einen mit der höchsten Kategorie. - Die Wohnfläche pro Person ist mit rund 32 qm die drittniedrigste in Frankfurt! - Nied hat über rund 67% Menschen mit Migrationshintergrund die im Stadtteil leben. - Drei von vier Kinder haben einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. - Es gibt über 500 Alleinerziehende im Stadtteil. - Fast jede fünfte Person bezieht bedarfsorientierte Sozialleistungen. Mögliche Standorte wären: - die zukünftige IGS 15 an der Mainzer Landstraße 701 oder - durch Erweiterung der Räumlichkeiten der SAALBAU Nied in der Heinrich-Stahl-Straße 3 Zusätzlich sollte es eine Dependance an dem zu realisierenden Kinderzentrum Georgshof an der Oeserstraße geben. Begründung: S. Antragstext und beigefügte Karte des Benachteiligungsindex der Stadt Frankfurt am Main Quelle: https://arcg.is/1WDmzC0 (Analyse der Sozialstruktur Frankfurt am Mains) Die Größe der Symbole gibt die Größe des Haushaltsgrößen-Index wieder, während die Farbe der Symbole die Sozialstruktur nach dem Benachteiligungsindex darstellt. Hier wird insgesamt nochmal verdeutlicht, dass die einkommensstarken Haushalte nahe der Innenstadt meist kleine Haushalte aufweisen, während sich einkommensstarke und große Haushalte überwiegend am Stadtrand befinden. Stadtteile, in denen sich überwiegend einkommensschwache Haushalte befinden, weisen überwiegend große Haushalte auf. Die wenigen Ausnahmen befinden sich, wie auch bei den einkommensstarken Haushalten, nahe der Innenstadt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6299 2025 Die Vorlage OF 1136/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Aufstellen einer Schaukel für Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren auf dem Spielplatz im FerdinandSchollingRing

29.10.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5981 entstanden aus Vorlage: OF 1102/6 vom 08.10.2024 Betreff: Nied: Aufstellen einer Schaukel für Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren auf dem Spielplatz im Ferdinand-Scholling-Ring Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz im Ferdinand-Scholling-Ring eine Schaukel für Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren aufzustellen. Begründung: Auf dem Kinderspielplatz fehlt bisher eine Schaukel für Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren, was von Kindern und Eltern sehr bedauert wird. Es wäre schön, wenn die neue Schaukel zeitnah installiert werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 354 Beratung im Ortsbeirat: 6

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Aufstellen einer Schaukel für Kinder bis drei Jahre auf dem Spielplatz im FerdinandSchollingRing

08.10.2024 · Aktualisiert: 11.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1102/6 Betreff: Nied: Aufstellen einer Schaukel für Kinder bis drei Jahre auf dem Spielplatz im Ferdinand-Scholling-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Spielplatz im Ferdinand-Scholling-Ring eine Schaukel für Kinder bis 3 Jahre aufzustellen. Begründung: Auf dem Kinderspielplatz fehlt bisher eine Schaukel für Kinder unter 3 Jahren, was von Kindern und Eltern sehr bedauert wird. Es wäre schön, wenn die neue Schaukel zeitnah installiert werden könnte. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5981 2024 Die Vorlage OF 1102/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Erinnerung an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk

25.06.2024 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5649 entstanden aus Vorlage: OF 1036/6 vom 10.06.2024 Betreff: Nied: Erinnerung an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Therese-Herger-Anlage (oder an alternativen Standorten) in Nied Tafeln mit einer Beschreibung sowie mit historischen Abbildungen zu errichten, auf denen an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk in Nied erinnert und darüber informiert wird. Die Planung und Ausarbeitung für die Erinnerungstafeln (oder Alternativen hierzu) sollte mindestens gemeinsam mit dem Heimat- und Geschichtsverein Nied und dem Nieder Quartiersmanagement "Sozialer Zusammenhalt", gern auch mit weiteren interessierten Nieder Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern, durchgeführt werden. Begründung: In den Jahren 1918 bis 1967 befand sich im Bereich der Oeserstraße, des Ferdinand-Scholling-Rings, der Bahngleise und dem Niedwald ein Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk. In diesem wurden Dampflokomotiven wieder instand gesetzt. Nach der Schließung des Werkes 1967 stand es zunächst etliche Jahre leer, bis das Areal von einem Bauunternehmer (Firma Dietmar Bücher Schlüsselfertiges Bauen GmbH & Co. KG) gekauft wurde, der es mit Mehrfamilien- und Reihenhäusern bebaute, und so eine neue Siedlung in Nied entstand, die heutige sogenannte Büchersiedlung. Auch wenn die gegenüberliegende Eisenbahnersiedlung, welche zur Unterbringung der Fabrikarbeiter entstand, eine Erinnerung an das Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk ist, erinnert in der Büchersiedlung nichts mehr daran, dass dort ein halbes Jahrhundert lang Dampflokomotiven ausgebessert und repariert worden sind. Viele Bewohner dieser Siedlung wissen nichts von der Geschichte des Areals. Das ist eigentlich sehr schade. Durch beispielsweise aufgestellte Tafeln, auf denen die Geschichte des ehemaligen Werkes beschrieben und mit alten Bildern dargestellt wird, würde diese Geschichtslücke gefüllt werden. Der Heimat- und Geschichtsverein Nied würde eine diesbezügliche Initiative sehr begrüßen und an der Erstellung von Texten mitarbeiten sowie Fotos zur Verfügung stellen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1717

OI (Initiative Ortsbeirat)

Spielplatz „Alter Friedhof Zeilsheim“ nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen

25.06.2024 · Aktualisiert: 03.07.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 25.06.2024, OI 59 entstanden aus Vorlage: OF 1042/6 vom 10.06.2024 Betreff: Spielplatz "Alter Friedhof Zeilsheim" nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Spielplatz "Alter Friedhof Zeilsheim" in "Johann-Anton-Fleck-Spielplatz" umzubenennen. Die Namensgebung wird vom Zeilsheimer Heimat- und Geschichtsverein e. V. unterstützt. Im Jahre 1917 erfolgte die Eingemeindung Zeilsheims nach Höchst, 1928 die Eingemeindung von Groß-Höchst nach Frankfurt. Der letzte Bürgermeister der selbstständigen Gemeinde Zeilsheim war Johann Anton Fleck, der dieses Amt 25 Jahre lang von 1892 bis 1917 bekleidete. Während in Griesheim (Bürgermeister-Schubert-Park), in Höchst (Bruno-Asch-Anlage), in Nied (Ferdinand-Scholling-Ring) und in Sindlingen (Huthmacherstraße) an die Bürgermeister der ehemals selbstständigen Gemeinden erinnert wird, fehlt eine solche Würdigung für Johann Anton Fleck bisher in Zeilsheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 03.07.2024

OF (Antrag Ortsbeirat )

Spielplatz „Alter Friedhof Zeilsheim“ in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen

10.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 1042/6 Betreff: Spielplatz "Alter Friedhof Zeilsheim" in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3, Absatz 3, Satz 2, Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Spielplatz "Bartholomäusgasse/Am Alten Friedhof " in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister "Johann Anton Fleck" zu benennen. Die Namensgebung wird vom Zeilsheimer Heimat- und Geschichtsverein unterstützt. Begründung: Im Jahre 1917 erfolgte die Eingemeindung Zeilsheims nach Höchst, 1928 die Eingemeindung von Groß-Höchst nach Frankfurt. Der letzte Bürgermeister der selbständigen Gemeinde Zeilsheim war Johann Anton Fleck, der dieses Amt 25 Jahre lang von 1892 bis 1917 bekleidete. Während in Griesheim (Benno-Schubert-Anlage) in Höchst (Bruno-Asch-Anlage), in Nied (Ferdinand-Scholling-Ring) und in Sindlingen (Huthmacherstraße) an die Bürgermeister der ehemals selbständigen Gemeinden erinnert wird, fehlt eine solche Würdigung für Johann Anton Fleck bisher in Zeilsheim. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 59 2024 Die Vorlage OF 1042/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Spielplatz wie folgt heißen soll: "Johann-Anton-Fleck-Spielplatz" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Erinnerung an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk

10.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 1036/6 Betreff: Nied: Erinnerung an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Therese-Herger-Anlage (oder alternative Standorte) in Nied Tafeln mit einer Beschreibung sowie mit historischen Abbildungen zu errichten, auf denen an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk in Nied informiert und erinnert wird. Die Planung und Ausarbeitung für die Erinnerungstafeln (oder Alternativen hierzu) sollte mindestens gemeinsam mit dem Heimat- und Geschichtsverein Nied und dem Nieder Quartiersmanagement "Sozialer Zusammenhalt", gern auch mit weiteren interessierten Nieder Vereinen und Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden. Begründung: In den Jahren 1918 - 1967 befand sich im Bereich der Oeserstr., Ferdinand-Scholling-Ring, Bahngleise und Niedwald ein Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk. In diesem wurden Dampflokomotiven wieder in Stand gesetzt. Nach der Schließung des Werkes 1967 stand es zunächst etliche Jahre leer, bis das Areal von einem Bauunternehmer (Firma Dietmar Bücher) gekauft wurde, der es mit Mehrfamilien- und Reihenhäusern bebaute und so eine neue Siedlung in Nied entstand, die heutige sogenannte "Büchersiedlung". Auch wenn die gegenüberliegende Eisenbahnersiedlung, welche zur Unterbringung der Fabrikarbeiter entstand, eine Erinnerung an der Ausbesserungswerk ist, erinnert in der "Büchersiedlung" nichts mehr daran, dass dort ein halbes Jahrhundert lang Dampflokomotiven ausgebessert und repariert worden sind. Viele Bewohner dieser Siedlung wissen nichts von der Geschichte des Areals. Das ist eigentlich sehr schade. Durch beispielsweise aufgestellte Tafeln, auf denen die Geschichte des ehemaligen Werkes beschrieben und mit alten Bildern dargestellt wird, würde diese Geschichtslücke gefüllt. Der Heimat- und Geschichtsverein würde eine diesbezügliche Initiative sehr begrüßen und an der Erstellung von Texten mitarbeiten sowie Fotos zur Verfügung stellen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5649 2024 Die Vorlage OF 1036/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Vermeidung der Bildung einer riesigen Pfütze in der Oeserstraße bei Regen

16.04.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5354 entstanden aus Vorlage: OF 993/6 vom 25.03.2024 Betreff: Nied: Vermeidung der Bildung einer riesigen Pfütze in der Oeserstraße bei Regen Nach starkem Regen bildet sich in der Oeserstraße in Nied gegenüber dem Schrankenwärterhäuschen bei Regen immer eine riesige Pfütze auf der Straße. Ganz in der Nähe ist wohl ein Ablaufschacht vorhanden, aber aufgrund des fehlenden Gefälles fließt das Wasser nicht bis dorthin, sondern bleibt auf der Straße stehen. Fahren Autofahrer durch diese Pfütze, werden Passanten und Schulkinder auf dem Gehweg vollständig nassgespritzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch geeignete Maßnahmen die Bildung dieser riesigen Pfütze bei Regen zu verhindern und ein Ablaufen des Regenwassers in den Ablaufschacht zu ermöglichen. Begründung: Nach starkem Regen fließt das Regenwasser nicht ab, sondern bildet eine große Pfütze. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1591 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Ertüchtigung der Bushaltestellen „Neufeld“ (Steige C und D) in der Oeserstraße

16.04.2024 · Aktualisiert: 11.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5355 entstanden aus Vorlage: OF 994/6 vom 26.03.2024 Betreff: Nied: Ertüchtigung der Bushaltestellen "Neufeld" (Steige C und D) in der Oeserstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestellen "Neufeld" (Steige C und D) in der Oeserstraße mit Wartehäuschen auszustatten. Die Haltestellen werden insbesondere von Schüler*innen genutzt. Momentan sind die Nutzer*innen den Wetterverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 890 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Ertüchtigung der Bushaltestellen „Neufeld“ (Steige C und D) in der Oeserstraße

26.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 994/6 Betreff: Nied: Ertüchtigung der Bushaltestellen "Neufeld" (Steige C und D) in der Oeserstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestellen Neufeld (Steige C und D) in der Oeserstraße mit Wartehäuschen auszustatten. Die Haltestellen werden insbesondere von Schüler*innen genutzt. Momentan sind die Nutzer*innen den Wetterverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5355 2024 Die Vorlage OF 994/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Vermeidung der Bildung einer riesen Pfütze in der Oeserstraße bei Regen

25.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2024, OF 993/6 Betreff: Nied: Vermeidung der Bildung einer riesen Pfütze in der Oeserstraße bei Regen Nach starkem Regen bildet sich in der Oeserstraße in Nied gegenüber dem Schrankenwärterhäuschen bei Regen immer eine Riesenpfütze auf der Straße. Ganz in der Nähe ist wohl ein Ablaufschacht vorhanden, aber aufgrund des fehlenden Gefälles fließt das Wasser nicht dorthin, sondern bleibt auf der Straße stehen. Fahren Autos durch diese Pfütze, werden Passanten/Schulkinder auf dem Gehweg vollständig nassgespritzt. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen die Bildung dieser Riesenpfütze bei Regen zu verhindern und ein Ablaufen des Regenwassers in den Ablaufschacht zu ermöglichen. Nach starkem Regen fließt das Regenwasser nicht ab, sondern bildet eine große Pfütze (Foto: Heike Stoner) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5354 2024 Die Vorlage OF 993/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren

05.03.2024 · Aktualisiert: 24.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 entstanden aus Vorlage: OF 947/6 vom 15.02.2024 Betreff: Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24 In seiner Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 27, hat der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprochen, das Parken auf den 3,50 Meter breiten Bürgersteigen auf einer Länge von 20 Metern beidseitig des Ferdinand-Scholling-Rings ab dem Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage zu erlauben. Leider ist der Magistrat bei seiner Ablehnung von falschen Daten ausgegangen. Der Bürgersteig ist an der betreffenden Stelle 3,50 Meter breit und nicht drei Meter, wie vom Magistrat irrtümlich angenommen. Somit beträgt die östliche Gehwegbreite bei einer Fahrzeugbreite von zwei Metern auch nicht einen Meter, sondern 1,50 Meter. Ein Begegnungsverkehr von Rollstühlen wäre also bei einer vom Magistrat angenommenen Rollstuhlbreite von 60 bis 75 Zentimetern durchaus möglich. Das vom Magistrat zitierte Bremer Gerichtsurteil würde sogar genau im Gegenteil für eine Legalisierung des Parkens in diesem Bereich sprechen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin anzuberaumen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1539 Antrag vom 15.12.2024, OF 1132/6 Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6296 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern

05.03.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5205 entstanden aus Vorlage: OF 946/6 vom 18.02.2024 Betreff: Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern Vorgang: OM 3363/23 OBR 6; ST 1140/23 Der Magistrat hat Anfang Februar 2024 dankenswerterweise durch das Anbringen von Baumstämmen am rechten Waldrand der Oeserstraße beim Lidl-Markt in Richtung des H4-Hotels das zukünftige Parken verhindert. Leider gibt es aber noch eine kleine gepflasterte Fläche vor diesem Bereich, auf welcher nun immer noch ein Lkw und ein Auto parken können. Am Waldrand sollte aber niemand parken dürfen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auch das Parken auf dem gepflasterten Bereich durch geeignete Maßnahmen wie Poller oder Findlinge zu verhindern. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 980 Aktenzeichen: 66-3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern

18.02.2024 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 946/6 Betreff: Nied: Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern Vorgang: OM 3363/23 OBR 6; ST 1140/23 Der Magistrat hat Anfang Februar 2024 dankenswerterweise durch das Anbringen von Baumstämmen am rechten Waldrand der Oeserstraße beim Lidl Richtung H4-Hotel das zukünftige Parken dort verhindert. Leider gibt es aber noch eine kleine gepflasterte Fläche vor diesem Bereich, auf welchem nun immer noch ein LKW und ein Auto parken. Dort am Waldrand sollte aber niemand parken dürfen. Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, auch das Parken auf dem gepflasterten Bereich durch geeignete Maßnahmen wie Poller oder Findlinge zu verhindern. Foto: Tobias Fechler Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5205 2024 Die Vorlage OF 946/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren

15.02.2024 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2024, OF 947/6 Betreff: Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24 In seiner Stellungnahme ST 27 vom 08.01.2024 hat der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprochen, das Parken auf den 3,50 Meter breiten Bürgersteigen auf einer Länge von 20 Metern beidseitig des Ferdinand-Scholling-Rings ab dem Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage zu erlauben. Leider ist der Magistrat bei seiner Ablehnung von falschen Daten ausgegangen. Der Bürgersteig ist an der betreffenden Stelle 3,50 Meter breit und nicht 3,00 Meter, wie vom Magistrat irrtümlich angenommen. Somit beträgt die Restgehwegbreite bei einer Fahrzeugbreite von 2 Metern auch nicht 1,00 Meter, sondern 1,50 Meter. Ein Begegnungsverkehr von Rollstühlen wäre also bei einer vom Magistrat angenommenen Rollstuhlbreite von 60-75 cm durchaus möglich. Das vom Magistrat zitierte Bremer Gerichtsurteil würde sogar genau im Gegenteil für eine Legalisierung des Parkens in diesem Bereich sprechen. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, noch einmal die Legalisierung des Parkens auf dem Gehweg an der oben beschriebenen Stelle im Ferdinand-Scholling-Ring zu prüfen oder alternativ in diesem Bereich Parkbuchten anzulegen. Bei der Prüfung solle der Magistrat bitte folgende Punkte berücksichtigen: 1. Die Gehwegbreite beträgt 3,50 Meter bzw. der Restgehweg ist 1,50 Meter breit. 2. Begegnungsverkehr von Rollstühlen und Kinderwagen ist möglich. 3. Der vom Magistrat erwähnte Breitenbedarf von 2,20 Meter Restgehwegbreite ist kein Gesetz, sondern auch geringere Restgehwegbreiten können im Rahmen des Ermessens erlaubt werden. 4. Der Begegnungsverkehr auf den Bürgersteigen im Ferdinand-Scholling-Ring ist deutlich geringer als auf Gehwegen im Zentrum Frankfurts oder Bremens (insbesondere Begegnungsverkehr von Rollstühlen und Kinderwagen ist dort in Nied eher selten). 5. Die Menschen vor Ort werden bei Begegnungen unter gegenseitiger Rücksichtnahme immer eine Lösung finden, selbst wenn es doch mal auf dem Gehweg eng werden sollte. 6. Es herrscht großer Parkdruck in Nied. Eine Nichtlegalisierung ist den Menschen in Nied einfach nicht zu vermitteln. Fast im gesamten Ferdinand-Scholling-Ring beträgt die Breite des Gehwegs 1,50 Meter. 7. Ggf. einen Ortstermin durchzuführen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5206 2024 Die Vorlage OF 947/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass lediglich ein Ortstermin anberaumt werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Zugesagte Maßnahme zur Verhinderung des Parkens von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße durchführen

28.11.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4781 entstanden aus Vorlage: OF 892/6 vom 07.11.2023 Betreff: Nied: Zugesagte Maßnahme zur Verhinderung des Parkens von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße durchführen Vorgang: OM 3363/23 OBR 6; ST 1140/23 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 26.05.2023, ST 1140, zugesicherte "Absicherung mittels Baumstämmen" durchzuführen, um das Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied auf der südlichen Seite der Oeserstraße Richtung H4 Hotel zu unterbinden. Auch sollte der Magistrat mitteilen, wann er die Maßnahme umsetzen wird. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1140 hatte der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates entsprochen. Leider wurde die Anregung immer noch nicht umgesetzt. Auch wurde nicht mitgeteilt, wann sie umgesetzt werden soll. Aktuell parken immer noch Lkws am Nieder Ortsausgang, wodurch der Waldboden durch das Gewicht der Lkws weiter eingedrückt und beschädigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 403 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Zugesagte Maßnahme zur Verhinderung des Parkens von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße durchführen

07.11.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2023, OF 892/6 Betreff: Nied: Zugesagte Maßnahme zur Verhinderung des Parkens von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße durchführen Vorgang: OM 3363/23 OBR 6; ST 1140/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 1140 vom 26.05.2023 zugesicherte "Absicherung mittels Baumstämmen" durchzuführen, um das Parken von LKW's am Ortsausgang von Nied auf der rechten Seite der Oeserstraße Richtung H4-Hotel zu unterbinden. Auch sollte der Magistrat mitteilen, zu wann er die Maßnahme umsetzen wird. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1140 hatte der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates entsprochen. Leider wurde die Anregung immer noch nicht umgesetzt. Auch wurde nicht mitgeteilt, zu wann sie umgesetzt werden soll. Aktuell parken immer noch LKW's am Nieder Ortsausgang, wodurch der Waldboden durch das Gewicht der LKW's weiter eingedrückt und beschädigt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4781 2023 Die Vorlage OF 892/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Geschwindigkeitsanzeigen vor der Niddaschule in der Oeserstraße errichten

10.10.2023 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4556 entstanden aus Vorlage: OF 852/6 vom 25.09.2023 Betreff: Nied: Geschwindigkeitsanzeigen vor der Niddaschule in der Oeserstraße errichten D er Magistrat wird gebeten, in der Oeserstraße vor der Niddaschule beidseitig Geschwindigkeitsanzeigen zu errichten. Begründung: Vor der Niddaschule in der Oeserstraße dürfen Fahrzeuge nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 km/h fahren. Eltern beobachten permanente Geschwindigkeitsüberschreitungen, wodurch Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule gefährdet werden. Ein Vorschlag aus dem Elternbeirat war, Geschwindigkeitsanzeigen zu errichten, wodurch auf die Gefahrenstelle deutlicher aufmerksam gemacht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 24 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1598 Beratung im Ortsbeirat: 6

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Geschwindigkeitsanzeigen vor der Niddaschule in der Oeserstraße errichten

25.09.2023 · Aktualisiert: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 852/6 Betreff: Nied: Geschwindigkeitsanzeigen vor der Niddaschule in der Oeserstraße errichten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Oeserstraße vor der Niddaschule beidseitig Geschwindigkeitsanzeigen zu errichten. Begründung: Vor der Niddaschule in der Oeserstraße dürfen Fahrzeuge nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 km/h fahren. Eltern beobachten eine permanente Geschwindigkeitsüberschreitung, wodurch Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule gefährdet werden. Ein Vorschlag aus dem Elternbeirat war, Geschwindigkeitsanzeigen zu errichten, wodurch auf die Gefahrenstelle deutlicher aufmerksam gemacht werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4556 2023 Die Vorlage OF 852/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren

12.09.2023 · Aktualisiert: 24.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 entstanden aus Vorlage: OF 827/6 vom 27.08.2023 Betreff: Nied: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Der Magistrat wird gebeten, beidseitig im Ferdinand-Scholling-Ring vorzugsweise Parkbuchten anzulegen und zwar im 20 bis 25 Meter langen Abschnitt ab Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Heger-Anlage oder alternativ in diesem Bereich Parken auf dem Gehweg zu erlauben. Begründung: Im Ferdinand-Scholling-Ring zwischen den Hausnummern 20 und 91 ist das Parken an beiden Seiten des Rings durch zwei Meter breite Parkbuchten erlaubt. Der Bürgersteig neben diesen Parkbuchten hat eine Breite von durchgehend 1,50 Metern. Aus für Anwohner nicht ersichtlichen Gründen gibt es allerdings einen ca. 20 bis 25 Meter langen Abschnitt (ab Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage), in welchem keine Parkbuchten vorhanden sind und der Gehweg eine Breite von 3,50 Metern hat. Seit fast 20 Jahren wird an dieser Stelle auf dem breiten Gehweg geparkt, obwohl es eigentlich nicht erlaubt ist. Es wurde aber bisher nie kontrolliert und hat auch niemanden gestört, weil durch das Parken für den restlichen Bürgersteig eine Breite von ebenfalls 1,50 Metern verbleibt, wie im gesamten Ferdinand-Scholling-Ring. Nun wird allerdings seit einigen Monaten im Ferdinand-Scholling-Ring regelmäßig kontrolliert und Anwohner, die an der betreffenden Stelle parken, müssen 55 Euro Strafe zahlen. Etliche Anwohner fragen sich nun, warum es in dem betreffenden Bereich eigentlich keine Parkbuchten gibt oder warum es nicht erlaubt ist, auf dem Gehweg zu parken. Es ist nicht ersichtlich, warum ausgerechnet an dieser Stelle des Ferdinand-Scholling-Rings der Gehweg für knapp 20 Meter sage und schreibe 3,50 Meter breit sein muss, wenn er vor und nach diesem Bereich nur 1,50 Meter breit ist. Der knapp 20 Meter lange Abschnitt an beiden Seiten des Ferdinand-Scholling-Rings ergibt Platz für mindestens acht Autos zum Parken. Ein kompletter Wegfall dieser Plätze würde die angespannte Parksituation in Nied deutlich verschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Antrag vom 15.02.2024, OF 947/6 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 Antrag vom 15.12.2024, OF 1132/6 Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6296 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Endlich einen Poller vor dem Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche in Nied anbringen

12.09.2023 · Aktualisiert: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4363 entstanden aus Vorlage: OF 828/6 vom 27.08.2023 Betreff: Nied: Endlich einen Poller vor dem Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche in Nied anbringen Vorgang: OM 1558/22 OBR 6; ST 1175/22 Der Magistrat wird gebeten, gemäß seiner Stellungnahme vom 16.05.2022, ST 1175, nun endlich das Zuparken des Nebeneingangs der Dreifaltigkeitskirche in Nied (gegenüber Oeserstraße Hausnummer 124 f) zu verhindern und wie zugesichert eine Sperrfläche zu markieren und einen Poller zu setzen. Begründung: Der Nebeneingang zur Dreifaltigkeitskirche wird trotz des Parkverbots regelmäßig zugeparkt. An Werktagen, an denen die Kirche geöffnet ist, ist der Nebeneingang der einzige Zugang zur Kirche. Die Maßnahmen zur Verhinderung von Falschparken wurden vom Magistrat vor über einem Jahr genehmigt und die Ausführung für das dritte Quartal 2022 angegeben. Trotz mehrmaliger Nachfrage beim zuständigen Vertreter des ASE bei mehreren Ortsbeiratssitzungen und Nachfragen beim ASE selbst, ist bisher nichts geschehen. Die katholische Kirchengemeinde hat hingegen weiterhin mit Falschparkern zu kämpfen, die den Zugang regelmäßig zuparken. Da die Maßnahme schon lange genehmigt worden ist, sollte deren Realisierung doch nun zeitnah möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1175 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 28 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Informationsveranstaltung zur Sperrung der Omegabrücke zeitnah durchführen

12.09.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4376 entstanden aus Vorlage: OF 850/6 vom 11.09.2023 Betreff: Informationsveranstaltung zur Sperrung der Omegabrücke zeitnah durchführen Der Magistrat wird gebeten, in Griesheim zeitnah eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Sperrung der Omegabrücke durchzuführen. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung sollen die Bürgerinnen und Bürger über die Zeitplanung und Konsequenzen der Sperrung und des voraussichtlichen Abrisses der Brücke informiert werden. Dabei sollen insbesondere auch die nachfolgenden Fragen geklärt werden: 1. Welche (baulichen) Ursachen haben zur Sperrung geführt? 2. Wie lange wird die Sperrung voraussichtlich dauern? 3. Wann und wie erfolgen der Abriss der Bücke und der Wiederaufbau? 4. Wie erfolgt während der Sperrung die Anbindung der S-Bahn-H altestelle "Griesheim-Bahnhof" an den ÖPNV bzw. welche Maßnahmen werden ergriffen, damit die Menschen in Griesheim in Richtung des Frankfurter Hauptbahnhofs und in Richtung Höchst an den ÖPNV angebunden sind (bspw. Schienenersatzverkehr)? 5. Welche Konzepte gibt es für die Umleitung des Individualverkehrs (Auto, Fahrrad, Fußgänger mit und ohne Einschränkungen)? 6. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die dringend notwendige Sanierung des Bahnhofs "Griesheim", die bereits oft verschoben wurde? 7. Welche Auswirkungen ergeben sich für den Bahnübergang an der Oeserstraße in Nied auf die Schließzeiten aufgrund der umgeleiteten Züge ebenso wie auf die Planungen für die Beseitigung des Bahnübergangs? Begründung: Aus Sicherheitsgründen wurde am Freitag, 8. September, die Omegabrücke in Griesheim mit sofortiger Wirkung gesperrt. Diese Sperrung hat viele Menschen in Griesheim eiskalt erwischt. Inzwischen ist bekannt, dass die Brücke in einem Notverfahren abgerissen werden muss, um überhaupt den Schienenverkehr aufrechterhalten zu können. Bereits Ende Juni hatte die Stadt Frankfurt aufgrund aufgetretener Schäden eine verkehrliche Begrenzung bis zu einem Höchstgewicht von 3,5 Tonnen veranlasst. Weitere Untersuchungen wurden angesetzt, um die Ursachen des Schadensbildes zu ermitteln. Die nun vorliegenden neuen Messergebnisse haben ernsthafte Zweifel an der weiteren Standfestigkeit des Bauwerks ergeben und machen zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten eine Sperrung und letztendlich den Abriss notwendig. Durch die Sperrung und den geplanten Abriss der Brücke ergeben sich zum Teil erhebliche Auswirkungen für den Straßen-, Rad-, Fußgänger- und den Schienenverkehr, insbesondere für die beiden S-Bahn-Linien. Es ist daher notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim zeitnah über die Dauer und Auswirkungen der überraschenden Sperrung informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.11.2023, OF 878/6 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2376 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4767 Aktenzeichen: 66-6

OF (Antrag Ortsbeirat )

Informationsveranstaltung zur Sperrung der Omegabrücke zeitnah durchführen

11.09.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2023, OF 850/6 Betreff: Informationsveranstaltung zur Sperrung der Omegabrücke zeitnah durchführen Der Ortsbeirat 6 möge als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Griesheim zeitnah eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Sperrung der Omegabrücke durchzuführen. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung sollen die Bürgerinnen und Bürger über die Zeitplanung und Konsequenzen der Sperrung und des voraussichtlichen Abrisses der Brücke informiert werden. Dabei sollen insbesondere auch nachfolgende Fragen geklärt werden: 1. Welche (baulichen) Ursachen haben zu der Sperrung geführt? 2. Wie lange wird die Sperrung voraussichtlich dauern? 3. Wann und wie erfolgen der Abriss der Bücke und der Wiederaufbau? 4. Wie erfolgt während der Sperrung die Anbindung des S-Bahnhaltestelle "Griesheim Bahnhof" an den ÖPNV bzw. welche Maßnahmen werden ergriffen, damit die Menschen in Griesheim in Richtung Frankfurt Hauptbahnhof und in Richtung Höchst an den ÖPNV angebunden sind (bspw. Schienenersatzverkehr)? 5. Welche Konzepte gibt es für die Umleitung des Individual-Verkehrs (Auto, Fahrrad, Fußgänger mit und ohne Einschränkungen)? 6. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die dringend notwendige Sanierung des Bahnhofs Griesheims, die bereits oft verschoben wurde? 7. Welche Auswirkungen ergeben sich für den Bahnübergang Oeserstraße in Nied -auf die Schließzeiten aufgrund der umgeleiteten Züge ebenso, wie auf die Planungen für die Beseitigung des Bahnübergangs? Begründung: Aus Sicherheitsgründen wurde am Freitag, 8. September die Omegabrücke in Griesheim mit sofortiger Wirkung gesperrt. Diese Sperrung hat viele Menschen in Griesheim eiskalt erwischt. Inzwischen ist bekannt, dass die Brücke in einem Notverfahren abgerissen werden muss, um überhaupt den Schienenverkehr aufrecht erhalten zu können. Bereits Ende Juni hatte die Stadt Frankfurt aufgrund aufgetretener Schäden eine verkehrliche Begrenzung bis zu einem Höchstgewicht von 3,5 Tonnen veranlasst. Weitere Untersuchungen wurden angesetzt, um die Ursachen des Schadensbildes zu ermitteln. Die nun vorliegenden neuen Messergebnisse haben ernsthafte Zweifel an der weiteren Standfestigkeit des Bauwerks ergeben und machen zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten eine Sperrung und letztendlich den Abriss notwendig. Durch die Sperrung und den geplanten Abriss der Brücke ergeben sich zum Teil erhebliche Auswirkungen für den Straßen-, Rad-, Fußgänger- und den Schienenverkehr, insbesondere die beiden S-Bahnlinien. Es ist daher notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim zeitnah über die Dauer und Auswirkungen der überraschenden Sperrung informiert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 62 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4376 2023 Die Vorlage OF 850/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren

27.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2023, OF 827/6 Betreff: Nied: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, links und rechts im Ferdinand-Scholling-Ring (FSR) das Parken auf dem Gehweg zu erlauben, und zwar in dem 20-25 Meter langen Abschnitt ab Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage, oder alternativ in diesem Bereich Parkbuchten anzulegen. Begründung: Im FSR zwischen den Hausnummern 20 und 91 ist das Parken an beiden Seiten des Rings durch 2 Meter breite Parkbuchten erlaubt. Der Bürgersteig neben diesen Parkbuchten hat eine Breite von durchgehend 1,50 Meter. Aus für Anwohner nicht ersichtlichen Gründen gibt es allerdings einen ca. 20-25 Meter langen Abschnitt (ab Franz-Diehl-Weg Richtung Therese-Herger-Anlage), in welchem keine Parkbuchten vorhanden sind und der Gehweg eine Breite von 3,50 Meter hat. Seit fast 20 Jahren wird an dieser Stelle auf dem breiten Gehweg geparkt, obwohl es eigentlich nicht erlaubt ist. Es wurde aber bisher nie kontrolliert und hat auch niemanden gestört, weil durch das Parken für den restlichen Bürgersteig eine Breite von ebenfalls 1,50 Meter verbleibt, wie im gesamten FSR. Nun wird allerdings seit einigen Monaten im FSR regelmäßig kontrolliert und Anwohner, die an der betreffenden Stelle parken, müssen 55 € Strafe zahlen. Etliche Anwohner fragen sich nun, warum es in dem betreffenden Bereich eigentlich keine Parkbuchten gibt oder warum es nicht erlaubt ist, auf dem Gehweg zu parken. Es ist nicht ersichtlich, warum ausgerechnet an dieser Stelle im FSR der Gehweg für knapp 20 Meter sage und schreibe 3,50 Meter breit sein muss, wenn er vor und nach diesem Bereich nur 1,50 Meter breit ist. Der knapp 20 Meter lange Abschnitt an beiden Seiten des FSR ergibt Platz für mindestens 8 Autos zum Parken. Ein kompletter Wegfall dieser Plätze würde die angespannte Parksituation in Nied deutlich verschärfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4362 2023 Die Vorlage OF 827/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, beidseitig im Ferdinand-Scholling-Ring vorzugsweise Parkbuchten anzulegen und zwar im 20 bis 25 Meter langen Abschnitt ab Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Heger-Anlage, oder alternativ in diesem Bereich Parken auf dem Gehweg zu erlauben." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Endlich einen Poller vor dem Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche in Nied anbringen

27.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2023, OF 828/6 Betreff: Nied: Endlich einen Poller vor dem Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche in Nied anbringen Vorgang: OM 1558/22 OBR 6; ST 1175/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemäß seiner Stellungnahme ST 1175 vom 16.05.2022 nun endlich das Zuparken des Nebeneingangs der Dreifaltigkeitskirche in Nied (gegenüber Oeserstraße Hausnummer 124f) zu verhindern und wie zugesichert eine Sperrfläche zu markieren und einen Poller zu setzen. Begründung: Der Nebeneingang zur Dreifaltigkeitskirche wird trotz Parkverbots regelmäßig zugeparkt. An den Werktagen, an denen die Kirche geöffnet ist, ist er der einzige Weg in die Kirche. Die Maßnahmen zur Verhinderung von Falschparken wurden vom Magistrat vor über einem Jahr genehmigt und die Ausführung für das 3. Quartal 2022 angegeben. Trotz mehrmaliger Nachfrage beim zuständigen Vertreter vom ASE bei mehreren Ortsbeiratssitzungen und Nachfragen beim ASE selbst ist bisher nichts geschehen. Die katholische Kirchengemeinde hat hingegen weiterhin mit Falschparkern zu kämpfen, die den Zugang regelmäßig zuparken. Da die Maßnahme schon lange genehmigt worden ist, sollte deren Realisierung doch nun zeitnah möglich sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1175 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4363 2023 Die Vorlage OF 828/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Gefährliches zu schnelles Fahren im Franz-Diehl-Weg verhindern

06.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4004 entstanden aus Vorlage: OF 771/6 vom 22.05.2023 Betreff: Nied: Gefährliches zu schnelles Fahren im Franz-Diehl-Weg verhindern Bewohner des Franz-Diehl-Weges in Nied haben darauf aufmerksam gemacht, dass täglich durch ihre Straße, welche als verkehrsberuhigter Bereich beschildert ist, zahllose Autofahrer deutlich zu schnell fahren. Erlaubt ist dort nur Schrittgeschwindigkeit. Es werde aber deutlich schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren, teilweise ähnlich schnell wie im Ferdinand-Scholling-Ring, wo 30 km/h erlaubt sind. Durch das zu schnelle Fahren werden Radfahrer und Fußgänger sehr gefährdet und es ist bereits zu sehr gefährlichen Situationen gekommen. Besonders gefährlich sei der Bereich zwischen den Hausnummern 10 und 12, bei welchen der Franz-Diehl-Weg von einem Rad- bzw. Fußweg gekreuzt wird, den auch viele Schulkinder mit dem Fahrrad oder zu Fuß nutzen. Die Bewohner haben sogar schon die betreffenden Fahrer per Handzeichen auf ihre zu schnelle und gefährliche Fahrweise aufmerksam gemacht - allerdings ohne Erfolg. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zügig Maßnahmen zu ergreifen, durch die verhindert werden kann, dass im Franz-Diehl-Weg weiter zu schnell gefahren wird. Ggf. soll zur besseren Lösungsfindung ein Ortstermin mit den Bewohnern vereinbart werden. Möglichkeiten zur Entschärfung der gefährlichen Situation könnten regelmäßige Polizeikontrollen, das Anbringen einer deutlicheren Beschilderung oder Beschriftung auf der Straße, insbesondere im Kreuzungsbereich, das Anbringen von Hindernissen (zum Beispiel durch Blumenkübel) zur künstlichen Fahrbahnverengung oder die Errichtung einer Bodenschwelle oder mehrerer Bodenschwellen sein. Begründung: Mehrere Bewohner haben sich über zu schnelles Fahren in Franz-Diehl-Weg beschwert, welcher als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist. Erlaubt ist hier nur Schrittgeschwindigkeit. Die Straße ist circa 180 Meter lang und schnurgerade, was scheinbar zum schnellen Fahren einlädt. Oftmals wird diese Straße anscheinend auch als Abkürzung genutzt, um zügig vom Ferdinand-Scholling-Ring in den Josef-Benner-Weg und umgekehrt zu gelangen. Diese Abkürzung macht aber nur Sinn, wenn man deutlich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit durch den Franz-Diehl-Weg fahren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2109 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Gefährliches zu schnelles Fahren im Franz-Diehl-Weg verhindern

22.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 771/6 Betreff: Nied: Gefährliches zu schnelles Fahren im Franz-Diehl-Weg verhindern Bewohner des Franz-Diehl-Weges in Nied haben darauf aufmerksam gemacht, dass täglich in ihrer Straße, welche als verkehrsberuhigter Bereich beschildert ist, zahllose Autos deutlich zu schnell hindurchfahren. Erlaubt ist dort nur Schrittgeschwindigkeit. Es werde aber deutlich schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren, teilweise ähnlich schnell wie im Ferdinand-Scholling-Ring, wo 30 km/h erlaubt sind. Durch das zu schnelle Fahren werden Radfahrer und Fußgänger sehr gefährdet und es ist schon zu sehr gefährlichen Situationen gekommen. Besonders gefährlich sei der Bereich zwischen den Hausnummern 10 und 12, bei welchem der Franz-Diehl-Weg von einem Rad- bzw. Fußweg gekreuzt wird, den auch viele Schulkinder per Fahrrad oder zu Fuß nutzen. Die Bewohner haben sogar schon die betreffenden Fahrer per Handzeichen auf ihre zu schnelle und gefährliche Fahrweise aufmerksam gemacht - allerdings ohne Erfolg. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zügig Maßnahmen zu ergreifen, durch die verhindert werden kann, dass im Franz-Diehl-Weg weiter zu schnell gefahren wird. Ggf. soll zur besseren Lösungsfindung ein Ortstermin mit den Bewohnern vereinbart werden. Möglichkeiten zur Entschärfung der gefährlichen Situation könnten regelmäßige Polizeikontrollen, das Anbringen einer deutlicheren Beschilderung oder Beschriftung auf der Straße, insbesondere im Kreuzungsbereich sein, das Anbringen von Hindernissen (zum Beispiel Blumenkübeln) zur künstlichen Fahrbahnverengung oder die Errichtung einer oder mehrerer Bodenschwelle(n). Begründung: Mehrere Bewohner haben sich über zu schnelles Fahren in Franz-Diehl-Weg beschwert, welcher als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist. Erlaubt ist hier nur Schrittgeschwindigkeit. Die Straße ist ca. 180 Meter lang und ist schnurgerade, was scheinbar zum schnellen Fahren einlädt. Oftmals wird diese Straße anscheinend auch als Abkürzung genutzt, um zügig vom Ferdinand-Scholling-Ring in den Josef-Benner-Weg und umgekehrt zu gelangen. Diese Abkürzung macht aber nur Sinn, wenn man deutlich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit durch den Franz-Diehl-Weg fahren kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4004 2023 Die Vorlage OF 771/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Auskunftsersuchen zur Terminplanung Haltepunkt „NiedOst“

21.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 772/6 Betreff: Nied: Auskunftsersuchen zur Terminplanung Haltepunkt "Nied-Ost" Vorgang: V1913/21 OBR 6; ST 1085/21 Nach Auskunft der Stellungnahme ST 1085/21 ist die Inbetriebnahme des Haltepunkts Nied Ost erst mit der Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße möglich. Hiervon ausgehend leitet sich die Sinnhaftigkeit einer integrierten Planfeststellung, Planung und Bau der beiden Projekte ab, um Synergien zu nutzen, vor allem aber Verzögerungen für den Haltepunkt zu vermeiden. Die genannte Stellungnahme skizziert die Termine der Leistungsphasen, ist aber derweil bereits wieder zwei Jahre alt. Das Auskunftsersuchen bezieht sich auf die beiden Fragen, ob dieser Zeitplan noch Gültigkeit hat und ob die integrierte Planung sichergestellt ist. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten Auskunft zum aktuellen Stand der Planungen zum Haltepunkt Nied Ost, bezugnehmend auf ST 1085/22 zu erteilen. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2021, V 1913 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1085 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 680 2023 Die Vorlage OF 772/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße

20.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3717 entstanden aus Vorlage: OF 624/2 vom 26.02.2023 Betreff: Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung Am Römerhof/Max-Pruss-Straße/Oeserstraße verbessern lässt. Konkret sind folgende Fragen zu beantworten: a) Lässt sich die Ampelschaltung für einen verbesserten Verkehrsfluss/Reduktion des Ampelrückstaus aus allen vier Richtungen verkürzen? Kann hier gegebenenfalls eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung nachgerüstet werden? b) Ist die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr mit umlaufendem Zebrastreifen eine den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werdende Alternative? c) Inwieweit lässt sich die Einmündung vom Römerhof in die Max-Pruss-Straße verbreitern? Anwohner berichten, dass Sattelzüge auf dem Weg zum Messeparkplatz hier Probleme haben und im Schritttempo manövrieren, sodass die Grünphase der Fußgänger endet, bevor diese queren können. d) Können die Bürgersteige ggf. so umgestaltet/erweitert werden, dass das Warten auf Grün auch bei erhöhtem Fußgängeraufkommen gesichert ist? 2. o b es möglich erscheint, einen Radweg entlang der Max-Pruss-Straße in beide Richtungen, ggf. unter Nutzung des Trampelpfades am Rande des Parks, einzurichten. Begründung: Zu Ziffer 1.: Betroffene berichten davon, dass sich an der Kreuzung aus allen vier Richtungen regelmäßig ein erheblicher Verkehrsrückstau (Kraftfahrzeuge) bildet. Dabei seien bis zu drei Ampelschaltungen erforderlich, um die Kreuzung zu passieren. Hierbei kommt es zu - bei Verkehrsflussoptimierung vermeidbaren - CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Leerlauf. Fußgänger beklagen darüber hinaus, dass die von der Autobahn kommenden und links in die Max-Pruss-Straße einbiegenden Lkws bzw. Sattelzüge erst am Ende der Ampelschaltung nach dem Gegenverkehr einbiegen können. Dies fällt mit der Grünphase der Fußgänger zusammen, sodass diese keine Möglichkeit der Querung haben. Ergänzend ist festzuhalten, dass die aus Nied kommenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof auf ihrem Schulweg ebenfalls von langen Wartezeiten an der Ampelanlage betroffen sind. Zu Ziffer 2.: Der ausgeschilderte Radweg führt an dieser Stelle durch den Alten Rebstockpark. Dieser Park ist hochfrequentiert und daher als Radverbindung bei hohem Fußgängeraufkommen ungeeignet. Schließlich endet der Radweg am ungesicherten bzw. zu Messezeiten gesperrten Übergang hinter der derzeitigen Baustelle des Rebstockbades, siehe Ziffer 3., was zu erheblichen Umwegen führt. Es wäre sowohl für Radfahrer entspannter auf einer eigenen Trasse zu fahren als auch für Spaziergänger im Park, die dann ohne gestört zu werden, den Park nutzen können. Max-Pruss-Straße mit dem "Trampelpfad,", der zum Radweg ausgebaut werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1322 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 13 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Verkehrssicherheit am Ferdinand-Scholling-Ring auf Höhe des Kinderspielplatzes verbessern

14.03.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3674 entstanden aus Vorlage: OF 708/6 vom 21.02.2023 Betreff: Nied: Verkehrssicherheit am Ferdinand-Scholling-Ring auf Höhe des Kinderspielplatzes verbessern Vorgang: OM 6348/20 OBR 6; ST 2068/20 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2068, zugesagte Fahrbahnverengung (basierend auf die Anregung vom 18.08.2020, OM 6348) für das Frühjahr 2021 nun im Frühjahr 2023 umzusetzen. Dies ist leider die zweite Anregung, um eine zugesagte Verkehrssicherung in die Realität umzusetzen. Der Straßenabschnitt, um den es geht, befindet sich auf gleicher Höhe zu einem verkehrsberuhigten Bereich, dem Kinderzentrum 138, einem Kinderspielplatz und dem Zuweg der stark frequentierten Brücke als Verbindung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende zwischen Therese-Herger-Anlage und dem Denisweg. Zusätzlich erbittet der Ortsbeirat weiterhin die Prüfung einer Aufpflasterung oder die Anbringung von Fahrbahnschwellen (70 Milimeter Höhe) an besagter Stelle. Dieser Weg ist nun auch noch zusätzlich als Weg zum Ausweichquartier der Kita "Grüner Winkel" in Nutzung. Begründung: Kinderspielplatz, verkehrsberuhigter Bereich und die Brücke grenzen direkt an den Ferdinand-Scholling-Ring. Eine Reaktionszeit für Autofahrende ist kaum gegeben. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende (insbesondere Kinder) stoßen von vier Seiten auf die Straße. Die aktuelle Situation erfordert die kurzfristige Umsetzung der im Tenor aufgeführten Maßnahmen. Quelle: https://www.schilder-versand.com/fahrbahnschwellen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6348 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2068 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1426 Aktenzeichen: 67-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße

26.02.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2023, OF 624/2 Betreff: Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung Am Römerhof / Max-Pruss-Str. / Oeserstraße verbessern lässt. Konkret sind folgende Fragen zu beantworten: - Lässt sich die Ampelschaltung für einen verbesserten Verkehrsfluss / Reduktion des Ampelrückstaus aus allen vier Richtungen verkürzen? Kann hier gegebenenfalls eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung nachgerüstet werden? - Ist die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr mit umlaufendem Zebrastreifen, eine den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werdende Alternative? - Inwieweit lässt sich die Einmündung vom Römerhof in die Max-Pruss-Straße verbreitern? Anwohner berichten, dass Sattelzüge auf dem Weg zum Messeparkplatz hier Probleme haben und im Schritttempo manövrieren, so dass die Grünphase der Fußgänger endet, bevor diese queren können und - Können die Bürgersteige ggfs. so umgestaltet/erweitert werden, dass das Warten auf Grün auch bei erhöhtem Fußgängeraufkommen gesichert ist? 2. Ob es möglich erscheint, einen Radweg entlang der Max-Pruss Straße in beide Richtungen, ggfs. unter Nutzung des Trampelpfades am Rande des Parks, einzurichten. Begründung: Zu 1. Betroffene berichten davon, dass sich an der Kreuzung aus allen vier Richtungen regelmäßig ein erheblicher Verkehrsrückstau (Kraftfahrzeuge) bildet. Dabei seien bis zu drei Ampelschaltungen erforderlich, um die Kreuzung zu passieren. Hierbei kommt es zu - bei Verkehrsflussoptimierung vermeidbaren - CO2 Emissionen der Fahrzeuge im Leerlauf. Fußgänger beklagen darüber hinaus, dass die von der Autobahn kommenden und links in die Max-Pruss-Straße einbiegenden LKWs bzw. Sattelzüge erst am Ende der Ampelschaltung nach dem Gegenverkehr einbiegen können. Dies fällt mit der Grünphase der Fußgänger zusammen, so dass diese keine Möglichkeit der Querung haben. Ergänzend ist festzuhalten, dass die aus Nied kommenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof auf ihrem Schulweg ebenfalls von langen Wartezeiten an der Ampelanlage betroffen sind. Zu 2. Der ausgeschilderte Radweg führt an dieser Stelle durch den Alten Rebstockpark. Dieser Park ist hochfrequentiert und daher als Radverbindung bei hohem Fußgängeraufkommen ungeeignet. Schließlich endet der Radweg am ungesicherten bzw. zu Messezeiten gesperrten Übergang hinter der derzeitigen Baustelle des Rebstockbades, siehe Ziffer 3., was zu erheblichen Umwegen führt. Es wäre sowohl für Radfahrer entspannter auf einer eigenen Trasse zu fahren als auch für Spaziergänger im Park, die dann ohne gestört zu werden, den Park nutzen können. Max-Pruss Straße mit dem "Trampelpfad,", der zum Radweg ausgebaut werden sollte. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 25 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 624/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3717 2023 Die Vorlage OF 624/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 1.d): GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 1.a) und 1.b): GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 LINKE. Ziffer 1.c): GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Verkehrssicherheit am Ferdinand-Scholling-Ring auf Höhe des Kinderspielplatzes verbessern

21.02.2023 · Aktualisiert: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2023, OF 708/6 Betreff: Nied: Verkehrssicherheit am Ferdinand-Scholling-Ring auf Höhe des Kinderspielplatzes verbessern Vorgang: OM 6348/20 OBR 6; ST 2068/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2068 zugesagte Fahrbahnverengung (basierend auf OM 6348 vom 18.08.2020) für das Frühjahr 2021 nun im Frühjahr 2023 umzusetzen. Dies ist leider der zweite Antrag, um eine zugesagte Verkehrssicherung in die Realität umzusetzen. Der Straßenabschnitt, um den es geht befindet sich in gleicher Höhe zu einem verkehrsberuhigten Bereich, dem KiZ 138, einem Kinderspielplatz und dem Zuweg der stark frequentierten Brücke als Verbindung für Fußgänger*innen und Radfahrende zwischen Therese-Herger-Anlage und dem Denisweg. Zusätzlich erbittet der Ortsbeirat weiterhin die Prüfung einer Aufpflasterung oder die Anbringung von Fahrbahnschwellen (70mm Höhe) an besagter Stelle. Dieser Weg ist nun auch noch zusätzlich als Weg zu dem Ausweichquartier der Kita Grüner Winkel in Nutzung. Begründung: Kinderspielplatz, verkehrsberuhigter Bereich und die Brücke grenzen direkt an den Ferdinand-Scholling-Ring an. Eine Reaktionszeit für Autofahrende ist kaum gegeben. Fußgänger*innen, Radfahrende (insbesondere Kinder) stoßen von vier Seiten auf die Straße. Die aktuelle Situation erfordert die kurzfristige Umsetzung der im Antrag aufgeführten Maßnahmen. Quelle: https://www.schilder-versand.com/fahrbahnschwellen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6348 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2068 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3674 2023 Die Vorlage OF 708/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Ideen

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Ampel statt Zebrastreifen

03.11.2025

Der Zebrastreifen/Fußgängerüberweg vor dem Lidl auf der Oeserstraße (Hausnummer 155) sollte durch eine Ampel ersetzt werden. Die Oeserstraße ist mittlerweile eine sehr stark befahrende Straße und die Autos kommen mit erhöhter Geschwindigkeit aus dem Wald gefahren. Auch in Richtung Wald beschleunigen die Autos oft schon vor dem Zebrastreifen. Die Autos halten nicht an und übersehen regelmäßig die Fußgänger. Besonders für Kinder steht der Zebrastreifen eine Gefahr dar. Eine Ampel würde auch die überhöhte Geschwindigkeit der Autos aus dem Wald kommend bremsen.

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1

Festen Blitzer installieren /Geschwindigkeit Herabsetzen

06.08.2025

in der Oeserstraße Richtung Messe bzw Höchst höhe Lidl hier halten sich sehr wenige Verkehrsteilnehmer an das Tempolimit von 40/50 ggf zwischen Wald und Bahnübergang auf 30 reduzieren

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Weg-/ Radverbindung Waldschulstraße nach Römerhof

28.03.2025

Aktuell ist es als Radfahrer oder Fußgänger nicht möglich auf dirktem Wege aus Griesheim Nord nach Am Römerhof zu kommen. Es muss ein Umweg entlag der vielbefahrenen Oeserstraße oder via Dennisweg und Schmidtstraße genommen werden. Gleichzeitig wäre eine direkte Verbindung über die vorhanden Brückenbauwerke der ehemaligen DB Anlagen möglich ( Siehe Rotmarkierung im Bild). Wohlwissend das hier ein Schutzhabitat für Zaunechsen festgesetzt wurde, bitte ich zu prüfen in wiefern eiene Wegeverbindung realisiert werden kann (Naturlehrpfad oder Ähnliches). Gerade für Kinder und Jugendliche ist das Sportangebot Am Sportplatz Am Römerhof von Bedeutung und wäre so leichter und sicherer zu erreichen. Hinsichtlich eines zukünftigen Ausbaus der U-Bahnlinei U 5 bis Am Römerhof käme auch Griesheim die U-Bahnlinine unter zuhilfenahme des gewünschten Weges zugute.

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Parkplatznot beenden

28.05.2024

Hier in Nied, z.B. Ferdinand-Scholling-Ring, gibt es einen sehr großen Parkplatz-Mangel. Dieser ist teilweise künstlich erzeugt. Weshalb sind einige Bereiche nicht als Parkplatz ausgewiesen, lediglich erkennbar an rotem Untergrund statt grauem? Dadurch kommt es regelmäßig, zu der Situation, dass DUTZENDE Fahrzeuge im Halteverbot parken (müssen). Wobei die meisten eigentlich niemanden behindern. Dadurch kommt es regelmäßig zu Strafzetteln, die scheinbar ausschließlich einen Zweck erfüllen: das Aufstocken des Haushalts der Kommune. Es könnten mittels weniger Schilder, besagte DUTZENDE Parkplätze generiert werden. (Beispiele siehe Bilder). Niemand hat einen Nutzen durch das Freihalten dieser Flächen. Fazit: die Lebensqualität von Autofahrern wird deutlich eingeschränkt, wenn man jeden Abend 10 Minuten Parkplatz sucht und 10 Gehminuten entfernt Parken muss. Das ist eine unsinnige Nötigung unbescholtener Bürger. Es gibt übrigens immer mehr Geh-eingeschränkte Menschen, die kein Anrecht auf einen Behindertenausweis haben, für die aber 10 Gehminuten mit Einkäufen eine große Zumutung darstellen.

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Haltelinien auf Oeserstraße am Bahnübergang aus Richtung Frankfurt-Höchst wieder anbringen

04.01.2022

Aus Richtung Frankfurt-Höchst sollten auf der Oeserstraße die Haltelinien wieder angebracht werden, so dass bei rot leuchtenden Lichtzeichen und geschlossenen Schranken die Pkw in ausreichendem Abstand zur Kreuzung stehen, so dass andere Pkw, die in die Birminghamstraße abbiegen wollen, an den vor dem Bahnübergang wartenden Pkw vorbeifahren und abbiegen können. Durch diese Maßnahme würde der zur Zeit vorhandene Verkehr "Auf dem Gleichen" reduziert. Derzeit ist es so, dass wenn mehr mehrere Pkw direkt an der Haltelinie vor dem Bahnübergang warten, das Abbiegen in die Birmingham Straße nicht mehr möglich ist.

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Tempolimit - aber nur, wenn’s auch kontrolliert wird

12.01.2021

Guten Tag, in weiten Teilen der Stadt gilt neuerdings Tempo 40. Ok, muss man mit leben. Aber: was hilft‘s, wenn‘s keiner kontrolliert?!? Auf der Oeserstraße gilt seit Jahrzehnten Tempo 40. Blöd nur, wenn sich insbesondere abends und nachts niemand dran hält. Ab 20 Uhr fährt die Hälfte mindestens 80 km/h. Ab 22 Uhr ist Tempo 100 keine Seltenheit. Die wenigen mobilen Blitzer muss die SV über‘s ganze Stadtgebiet verteilen. Warum werden nicht mehr von den Blitzersäulen aufgebaut? An der Finanzierung kann’s nicht liegen. Die Säulen finanzieren sich selbst (fragt mal in Wiesbaden nach). Auf der Mainzer Landstraße geht’s ja auch.

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Verkehrsberuhigte Strasse

23.05.2019

Schilder im Bereich der Therese-Heger-Anlage zum Ferdinand-Scholling-Ring aufstellen. Hier, im Bereich der Brücke und dem Kreisel sollten Schilder aufgestellt werden, da oft Autofahrer im Ferdinand-Scholling-Ring an der Brücke vorbei rasen. Gefahr besteht hier für Kinder und Erwachsene die die Brücke nutzen oder zum Spielplatz gehen.

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Kleinkinderschaukel in der Büchersiedlung

13.04.2019

Eine Kleinkinderschaukel oder eine „Liegeschaukel“ für den Spielplatz am Ferdinand-Scholling-Ring wäre super. Bisher gibt es 2 Schaukeln, die aber nur für grössere Kinder geeignet sind. Platz für eine Solche Schaukel wäre gegeben.

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0

Verbot von Fahrradfahrern auf dem Gehweg der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße

01.10.2014

Es sollte am nördlichsten Ende der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße das Fahrradfahren auf dem Gehweg verboten werden, da sich dieser an besagter Stelle sehr verengt. Da fahrradfahrende Kinder allerdings besonders geschützt werden müssen würde ich vorschlagen, dass das Verbot für Fahrradfahrende ab 12 Jahren gelten sollte, sodass die Nutzung des Gehweges ausschließlich Fußgängern, Joggern sowie Fahrradfahrenden Kindern unter 12 Jahren vorbehalten werden bzw. sein sollte.