Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren
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Therese-Herger-Anlage — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.04.2026.
- Nied: Mobile und dauerhafte Begrünung des gepflasterten Platzes auf der Therese-Herger-Anlage27.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Dauerhafte Begrünung des gepflasterten Platzes auf der ThereseHergerAnlage25.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Nied: Mobile und dauerhafte Begrünung des gepflasterten Platzes auf der ThereseHergerAnlage25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Therese-Herger-Anlage per E-MailAntrag
In seiner Stellungnahme ST 27 vom 08.01.2024 hat der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprochen, das Parken auf den 3,50 Meter breiten Bürgersteigen auf einer Länge von 20 Metern beidseitig des Ferdinand-Scholling-Rings ab dem Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage zu erlauben.
Leider ist der Magistrat bei seiner Ablehnung von falschen Daten ausgegangen. Der Bürgersteig ist an der betreffenden Stelle 3,50 Meter breit und nicht 3,00 Meter, wie vom Magistrat irrtümlich angenommen. Somit beträgt die Restgehwegbreite bei einer Fahrzeugbreite von 2 Metern auch nicht 1,00 Meter, sondern 1,50 Meter.
Ein Begegnungsverkehr von Rollstühlen wäre also bei einer vom Magistrat angenommenen Rollstuhlbreite von 60-75 cm durchaus möglich. Das vom Magistrat zitierte Bremer Gerichtsurteil würde sogar genau im Gegenteil für eine Legalisierung des Parkens in diesem Bereich sprechen.
Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, noch einmal die Legalisierung des Parkens auf dem Gehweg an der oben beschriebenen Stelle im Ferdinand-Scholling-Ring zu prüfen oder alternativ in diesem Bereich Parkbuchten anzulegen. Bei der Prüfung solle der Magistrat bitte folgende Punkte berücksichtigen:
- Die Gehwegbreite beträgt 3,50 Meter bzw. der Restgehweg ist 1,50 Meter breit.
- Begegnungsverkehr von Rollstühlen und Kinderwagen ist möglich.
- Der vom Magistrat erwähnte Breitenbedarf von 2,20 Meter Restgehwegbreite ist kein Gesetz, sondern auch geringere Restgehwegbreiten können im Rahmen des Ermessens erlaubt werden.
- Der Begegnungsverkehr auf den Bürgersteigen im Ferdinand-Scholling-Ring ist deutlich geringer als auf Gehwegen im Zentrum Frankfurts oder Bremens (insbesondere Begegnungsverkehr von Rollstühlen und Kinderwagen ist dort in Nied eher selten).
- Die Menschen vor Ort werden bei Begegnungen unter gegenseitiger Rücksichtnahme immer eine Lösung finden, selbst wenn es doch mal auf dem Gehweg eng werden sollte.
- Es herrscht großer Parkdruck in Nied. Eine Nichtlegalisierung ist den Menschen in Nied einfach nicht zu vermitteln. Fast im gesamten Ferdinand-Scholling-Ring beträgt die Breite des Gehwegs 1,50 Meter.
- Ggf. einen Ortstermin durchzuführen.
Begründung
auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24 In seiner Stellungnahme ST 27 vom 08.01.2024 hat der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprochen, das Parken auf den 3,50 Meter breiten Bürgersteigen auf einer Länge von 20 Metern beidseitig des Ferdinand-Scholling-Rings ab dem Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage zu erlauben. Leider ist der Magistrat bei seiner Ablehnung von falschen Daten ausgegangen. Der Bürgersteig ist an der betreffenden Stelle 3,50 Meter breit und nicht 3,00 Meter, wie vom Magistrat irrtümlich angenommen. Somit beträgt die Restgehwegbreite bei einer Fahrzeugbreite von 2 Metern auch nicht 1,00 Meter, sondern 1,50 Meter. Ein Begegnungsverkehr von Rollstühlen wäre also bei einer vom Magistrat angenommenen Rollstuhlbreite von 60-75 cm durchaus möglich. Das vom Magistrat zitierte Bremer Gerichtsurteil würde sogar genau im Gegenteil für eine Legalisierung des Parkens in diesem Bereich sprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 27. August 2023OFOF 827/6Nied: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisierenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. September 2023OMOM 4362Nied: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisierenDirektanregung
- 8. Januar 2024STST 27Nied: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz Diehl Weg legalisierenStellungnahme
- 15. Februar 2024Sie sind hierOFOF 947/6Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisierenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. März 2024OMOM 5206Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisierenDirektanregung
- 19. August 2024Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1539Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisierenStellungnahme
- 15. Dezember 2024OFOF 1132/6Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisierenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Januar 2025OMOM 6296Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisierenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme