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Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.02.2024, OF 947/6 Betreff: Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24 In seiner Stellungnahme ST 27 vom 08.01.2024 hat der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprochen, das Parken auf den 3,50 Meter breiten Bürgersteigen auf einer Länge von 20 Metern beidseitig des Ferdinand-Scholling-Rings ab dem Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage zu erlauben. Leider ist der Magistrat bei seiner Ablehnung von falschen Daten ausgegangen. Der Bürgersteig ist an der betreffenden Stelle 3,50 Meter breit und nicht 3,00 Meter, wie vom Magistrat irrtümlich angenommen. Somit beträgt die Restgehwegbreite bei einer Fahrzeugbreite von 2 Metern auch nicht 1,00 Meter, sondern 1,50 Meter. Ein Begegnungsverkehr von Rollstühlen wäre also bei einer vom Magistrat angenommenen Rollstuhlbreite von 60-75 cm durchaus möglich. Das vom Magistrat zitierte Bremer Gerichtsurteil würde sogar genau im Gegenteil für eine Legalisierung des Parkens in diesem Bereich sprechen. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, noch einmal die Legalisierung des Parkens auf dem Gehweg an der oben beschriebenen Stelle im Ferdinand-Scholling-Ring zu prüfen oder alternativ in diesem Bereich Parkbuchten anzulegen. Bei der Prüfung solle der Magistrat bitte folgende Punkte berücksichtigen: 1. Die Gehwegbreite beträgt 3,50 Meter bzw. der Restgehweg ist 1,50 Meter breit. 2. Begegnungsverkehr von Rollstühlen und Kinderwagen ist möglich. 3. Der vom Magistrat erwähnte Breitenbedarf von 2,20 Meter Restgehwegbreite ist kein Gesetz, sondern auch geringere Restgehwegbreiten können im Rahmen des Ermessens erlaubt werden. 4. Der Begegnungsverkehr auf den Bürgersteigen im Ferdinand-Scholling-Ring ist deutlich geringer als auf Gehwegen im Zentrum Frankfurts oder Bremens (insbesondere Begegnungsverkehr von Rollstühlen und Kinderwagen ist dort in Nied eher selten). 5. Die Menschen vor Ort werden bei Begegnungen unter gegenseitiger Rücksichtnahme immer eine Lösung finden, selbst wenn es doch mal auf dem Gehweg eng werden sollte. 6. Es herrscht großer Parkdruck in Nied. Eine Nichtlegalisierung ist den Menschen in Nied einfach nicht zu vermitteln. Fast im gesamten Ferdinand-Scholling-Ring beträgt die Breite des Gehwegs 1,50 Meter. 7. Ggf. einen Ortstermin durchzuführen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Beratung im Ortsbeirat: 6