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Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelung im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.09.2025

Antrag Ortsbeirat

Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelung im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm

Details im PARLIS OF_1287-6_2025
02.09.2025

Antrag Ortsbeirat

Nied: Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung Auf dem Gleichen und Coventrystraße

Details im PARLIS OF_1288-6_2025
02.09.2025

Anregung Ortsbeirat

Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelungen im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm

Details im PARLIS OM_7289_2025
02.09.2025

Anregung Ortsbeirat

Nied: Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung Auf dem Gleichen und Coventrystraße

Details im PARLIS OM_7290_2025
Partei: GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.09.2025, OF 1287/6

Betreff: Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelung im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, umgehend die Verkehrsführung über das Ordnungsamt so zu organisieren, dass die Verkehrssicherheit sofort erhöht und ein Abfluss des PKW-Verkehrs auf die Oeserstraße und die Birminghamstrasse, optimiert wird. Diese Bitte betrifft das Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und dem S-Bahndamm. Aktuell (Stand 31.08.2025) ist "Auf dem Gleichen" zwischen den Hausnummern 21-37 das Verkehrszeichen 220-20 "Einbahnstraße rechtsweisend" und das Verkehrszeichen 220-10 "Einbahnstraße linksweisend" angebracht, abhängig von der Straße, aus der man auf den Bereich zufährt. Ein Schild (220-20) steht aktuell vor dem Haus Nr. 37. Vor der Hausnummer 10 steht das linksweisende Schild (220-10. Das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" ist auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 in Richtung Birminghamstraße aktuell nicht angebracht! Das kann jederzeit zu Unfällen führen. Deshalb biegen Autos momentan von der Coventrystraße rechts ab in die Straße "Auf dem Gleichen", um auf die Birminghamstrasse zu kommen. Das 16. Revier teilte telefonisch mit, dass dort überhaupt keine Einbahnstraßenregelung vorgesehen ist. Das ist gefährlich, da die Buslinie 59 und der komplette übrige PKW-Verkehr genau diesen Straßenabschnitt von der Birminghamstraße kommend nutzt, um die Baustelle am Bahnübergang an der Oeserstraße zu umfahren. Aktuell ist auf Höhe der Coventrystraße 27 das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" in Fahrtrichtung Birminghamstrasse aufgestellt. Der PKW-Verkehr aus der Straße "Im Sechholder" kommend, wird so gezwungen, links in die Coventrystraße abzubiegen. Die Aufhebung des Verbots der Einfahrt zwischen den Hausnummern 27-37 der Coventrystraße, die es dort schon gegeben hat, würde die Verkehrsbelastung an anderer Stelle im Quartier reduzieren und einen besseren Verkehrsabfluss herbeiführen. Antragspunkt 1: Dauerhafte Etablierung eines Einfahrtverbots auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 der Straße "Auf dem Gleichen" in Fahrtrichtung Birminghamstrasse. Antragspunkt 2: Dauerhafte Aufhebung des Einfahrtverbots auf Höhe der Coventrystraße 27 in Fahrtrichtung Birminghamstrasse.

Begründung:

Siehe Antragstext Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main Grüne Pfeile: Verkehrsführung, nach Neuordnung der Einfahrtsverbote A1 roter Balken: Etablierung Einfahrtsverbot in Fahrtrichtung Birminghamstraße A2 roter Balken: Aufhebung Einfahrtsverbot in Coventrystraße in Fahrtrichtung Birminghamstraße Lila Pfeile: Umfahrung der Baustelle am Bahnübergang für PKW die wieder auf die Oeserstraße in Richtung Alt-Nied fahren wollen, inkl. Buslinie 59Nebenvorlage: Antrag vom 02.09.2025, OF 1288/6
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 71 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7289 2025 Anregung an den Magistrat OM 7290 2025 1. Die Vorlage OF 1287/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Wörter "Dauerhafte Etablierung eines Einfahrtverbots" durch die Wörter "Während der Bauarbeiten und Umleitung der Buslinie 59" ersetzt und diesem Satz die Wörter "ein Einfahrtverbotsschild anzubringen" ergänzt werden. 2. Die Vorlage OF 1288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und fraktionslos zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE