Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelung im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt eine Neuordnung der Einbahnstraßenregelung im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den PKW-Verkehr besser abzuleiten. Dies soll durch die Etablierung und Aufhebung von Einfahrtverboten geschehen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Coventrystraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Nied: Illegale Sperrmüllablagerungen am Beispiel Coventrystraße 37 und 5515.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Nied: Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung Auf dem Gleichen und Coventrystraße15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Abkühlungsmaßnahmen für heiße Sommertage24.06.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Coventrystraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, umgehend die Verkehrsführung über das Ordnungsamt so zu organisieren, dass die Verkehrssicherheit sofort erhöht und ein Abfluss des PKW-Verkehrs auf die Oeserstraße und die Birminghamstrasse, optimiert wird. Diese Bitte betrifft das Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und dem S-Bahndamm.
Aktuell (Stand 31.08.2025) ist "Auf dem Gleichen" zwischen den Hausnummern 21-37 das Verkehrszeichen 220-20 "Einbahnstraße rechtsweisend" und das Verkehrszeichen 220-10 "Einbahnstraße linksweisend" angebracht, abhängig von der Straße, aus der man auf den Bereich zufährt. Ein Schild (220-20) steht aktuell vor dem Haus Nr.
37. Vor der Hausnummer 10 steht das linksweisende Schild (220-10. Das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" ist auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 in Richtung Birminghamstraße aktuell nicht angebracht! Das kann jederzeit zu Unfällen führen. Deshalb biegen Autos momentan von der Coventrystraße rechts ab in die Straße "Auf dem Gleichen", um auf die Birminghamstrasse zu kommen. Das
16. Revier teilte telefonisch mit, dass dort überhaupt keine Einbahnstraßenregelung vorgesehen ist. Das ist gefährlich, da die Buslinie 59 und der komplette übrige PKW-Verkehr genau diesen Straßenabschnitt von der Birminghamstraße kommend nutzt, um die Baustelle am Bahnübergang an der Oeserstraße zu umfahren.
Aktuell ist auf Höhe der Coventrystraße 27 das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" in Fahrtrichtung Birminghamstrasse aufgestellt. Der PKW-Verkehr aus der Straße "Im Sechholder" kommend, wird so gezwungen, links in die Coventrystraße abzubiegen. Die Aufhebung des Verbots der Einfahrt zwischen den Hausnummern 27-37 der Coventrystraße, die es dort schon gegeben hat, würde die Verkehrsbelastung an anderer Stelle im Quartier reduzieren und einen besseren Verkehrsabfluss herbeiführen.
Antragspunkt 1: Dauerhafte Etablierung eines Einfahrtverbots auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 der Straße "Auf dem Gleichen" in Fahrtrichtung Birminghamstrasse.
Antragspunkt 2: Dauerhafte Aufhebung des Einfahrtverbots auf Höhe der Coventrystraße 27 in Fahrtrichtung Birminghamstrasse.
Begründung
Siehe Antragstext
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2025Sie sind hierOFOF 1287/6Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelung im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-BahndammOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. September 2025OMOM 7289Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelungen im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-BahndammDirektanregung
- 24. November 2025Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1984Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelungen im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und SBahndammStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und fraktionslos zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE