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Meine Nachbarschaft: Volkshausstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Park-andrideParkplatz

04.09.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 665/10 Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Park-and-ride-Parkplatz Bei der Präsentation der Vorplanung zur Verlängerung der Linie U5 zum Frankfurter Berg wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass kein P&R-Parkplatz an der künftigen Endstation eingeplant sei. Man erwäge dort die verbleibende Fläche (rund 3.400 m2) für Kleingärten zur Verfügung zu stellen. In der Vergangenheit gab es auf der verbleibenden Fläche 6 Kleingärten sowie kleinere Anteile von 4 weiteren. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat, dass an Potential für Kleingärten gedacht wird. Diese Stelle erscheint aber wegen der Lage, der Flächenform und vor allem durch die langjährigen, baubedingt extremen Bodenverdichtungen als ungeeignet. Für mögliche Kleingärten wären auch noch Stellplätze zu berücksichtigen, welche die verfügbare Fläche ebenfalls minimiert! Die bereits geplante "Zufahrt Technik" bietet sich auch als Zufahrt für einen P&R-Parkplatz an. Ein weiteres Erfordernis ergibt sich aus dem Umstand, dass die Kapazitäten um P&R-Parkplatz Preungesheim deutlich reduziert werden müssen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Der Magistrat folgt den Argumenten des OBR 10 und wird deshalb eine wohlwollende Neuprüfung und gegebenenfalls Planungen für einen P&R-Parkplatz vornehmen? 2. Ist ein Potential von 70+ Stellplätzen (s. Abbildung) realistisch? 3. Besteht die Möglichkeit, die Nutzung analog zum P&R-Parkhaus Borsigallee zu reglementieren, um zweckfremdes Parken zu minimieren? 4. Könnten einige Stellplätze auch mit E-Ladeanschluss errichtet werden? Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 3,2 MB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4488 2023 Die Vorlage OF 665/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkbuchten an der Vilbeler Landstraße 25 bis 17

26.08.2023 · Aktualisiert: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 487/11 Betreff: Parkbuchten an der Vilbeler Landstraße 25 bis 17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gefragt, welchen verkehrsrechtlichen Status die augenscheinlichen Parkbuchten entlang der Vilbeler Landstraße 25-17 haben: Sind es Parkbuchten zum Parken? Wenn ja, wieso ist dann kein Zeichen 315 angebracht? Oder sind es Grünstreifenflächen? Wenn ja, wieso sind diese dann nicht begrünt, sondern sandig und sehen wie Parkbuchten aus? Begründung: Es handelt sich um die sandigen Flächen zwischen den Bäumen, die Fuß- und Radweg von der Straße abgrenzen. Sie befinden sich vor den vor etwa fünf Jahren gebauten Reihenhäusern. Augenscheinlich handelt es sich um Parkbuchten. Ein Zeichen 315 ist nicht angebracht. Dieses findet sich erst ab der Hausnummer 17 in absteigende Richtung. Die Anwohner erhalten gelegentlich Strafzettel beim Abstellen von PKW. Die Rechtslage ist unklar. Optisch sehen die Flächen wie benutzbare Parkbuchten aus, welche den erfahrenen Autofahrer dazu veranlassen, davon auszugehen, dort parken zu dürfen. Dem widerspricht dann das gelegentliche Ausstellen von Strafzetteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 735 2023 Die Vorlage OF 487/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂźe, Florianweg und TaschnerstraĂźe

13.06.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2023, OA 367 entstanden aus Vorlage: OF 193/16 vom 13.06.2023 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂźe, Florianweg und TaschnerstraĂźe Die Stadtverordnetenversammlung möge beschlieĂźen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. BegrĂĽndung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler LandstraĂźe im Westen, dem Florianweg im Norden und der TaschnerstraĂźe im SĂĽden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingartenanlage) und hausnahe Gärten. Diese wurde ursprĂĽnglich von dem jeweiligen EigentĂĽmer der GrundstĂĽcke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese GrundstĂĽcke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese GrundstĂĽcke illegal fĂĽr sich nutzen. Dabei werden diese GrundstĂĽcke im Landschaftsschutzgebiet Zone I neben einer gärtnerischen Nutzung zur illegalen Errichtung von GartenhĂĽtten, Grillplätzen, fĂĽr Materialablagerungen, zum Abstellen von Fahrzeugen aller Art und fĂĽr viele weitere Tätigkeiten verwendet, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen EigentĂĽmern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. BegrĂĽndet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht ĂĽber genĂĽgend Personal verfĂĽge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich rechtmäßige EigentĂĽmer von GrundstĂĽcken möglicherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zuschulden kommen lassen, werden Verstöße von der Stadt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung verfolgt. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen fĂĽr ein Landschaftsschutzgebiet verstoĂźen wird, sondern auch die EigentĂĽmer durch die illegale Nutzung in ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt demgegenĂĽber nichts. Damit verstößt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöße jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaĂźen zu ahnden und unrechtmäßige Nutzungen ĂĽberall im Stadtgebiet zu unterbinden. Die geschädigten EigentĂĽmer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer GrundstĂĽcke selbst durch geeignete MaĂźnahmen zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Zuständige AusschĂĽsse: Ausschuss fĂĽr Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 21.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses fĂĽr Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 125 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂźen: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRĂśNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, Ă–koLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= PrĂĽfung und Berichterstattung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRĂśNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, Ă–koLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= PrĂĽfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3627, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 Aktenzeichen: 79-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstrağe, Florianweg und Taschnerstrağe

13.06.2023 · Aktualisiert: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2023, OF 193/16 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstrağe, Florianweg und Taschnerstrağe Der Ortsbeirat möge beschlieğen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. Begründung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler Landstrağe im Westen, dem Florianweg im Norden und der Taschnerstrağe im Süden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingarten-Anlage) und hausnahen Gärten. Diese wurde ursprünglich von dem jeweiligen Eigentümer der Grundstücke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese Grundstücke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese Grundstücke illegal für sich nutzen. Dabei werden neben einer gärtnerischen Nutzung diese Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet Zone I verwendet zur illegalen Errichtung von Gartenhütten, Grillplätzen, Materialablagerungen, Abstellen von Fahrzeugen aller Art und vielen weiteren Tätigkeiten, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen Eigentümern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht über genügend Personal verfüge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich die rechtmäğigen Eigentümer von Grundstücken möglicherweise Verstöğe gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zu Schulden kommen lassen, werden diese von der Stadt verfolgt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen für ein Landschaftsschutzgebiet verstoğen, sondern auch die Eigentümer durch illegale Nutzung in Ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt dem gegenüber nichts. Damit verstöğt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöğe jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermağen zu ahnten und unrechtmäğige Nutzungen dann überall im Stadtgebiet zu unterbinden. Denn die geschädigten Eigentümer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer Grundstücke selbst durch geeignete Mağnahmen zu beenden. (Hier können sich einzelne Fragen aus dem Antrag der WBE anschlieğen, nicht aber die Anträge zu den Ziffern 4., 5. und 6.!) Antragsteller: WBE CDU GRĜNE SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 367 2023 Die Vorlage OF 193/16 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRĜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung)

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I

21.05.2023 · Aktualisiert: 15.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 183/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1.Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Frankfurt, um die gesetzlichen Grundlagen (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet) zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim zu erreichen? 2. Wie viele Verstöße gegen gesetzliche Grundlagen des Landschaftsschutzes wurden in dem Bereich in den letzten Jahren registriert? 3. Um welche Verstöße handelt es sich? 4. Werden die Grundstückseigentümer über die Vorschriften (Rechte und Pflichten) in Landschaftsschutzgebieten hingewiesen? 5. Wie erfolgt diese Information und wann wurde diese letztmalig durchgeführt? 6. Welche personellen Ressourcen bestehen bei der Stadt Frankfurt zur Kontrolle der Landschaftsschutzgebiete der Zone I? 7. Wie häufig werden Kontrollgänge im Bereich der Landschaftsschutzgebiete in Bergen-Enkheim durchgeführt? 8. Wird der Zustand der einzelnen Parzellen regelmäßig festgehalten, um Veränderungen im Landschaftsschutzgebiet zu dokumentieren? 9. Was muss passieren, damit die zuständigen Behörden tätig werden? Begründung: Bei dem Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Der Ortsbeirat hatte im Jahr 2000 um eine Herabstufung von Zone II auf Zone I gebeten, um so die dort seit Jahrzehnten vorhandenen Kleingärten und hausnahen Gärten langfristig sicherzustellen und die Zugänglichkeit der öffentlichen Grünflächen gewährleistet bleibt. Leider kommt es in diesem Bereich immer wieder zu Konflikten mit Anrainern, weil die notwenigen Informationen über das richtige Verhalten in Landschaftsschutzgebieten und ausreichende regelmäßige Kontrollen fehlen. Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde haben im Ortsbeirat mitgeteilt, dass sie keine Kapazitäten dafür haben, wirksam gegen illegale Bauten und andere Verletzungen der rechtlichen Grundlage in Landschaftsschutzgebieten der Zone I. vorzugehen, weil ihre Prioritäten in Landschaftsschutzgebieten der Zone II liegen müssten. Das kann aber nicht heißen, dass niemand die dort vorhandenen Zustände überprüft und gegen Missachtungen der Verordnungen vorgeht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Buchskulptur „Hohe Straße"

07.05.2023 · Aktualisiert: 15.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2023, OF 185/16 Betreff: Buchskulptur "Hohe Straße" Vorgang: OM 3235/22 OBR 16; ST 215/23 Bei der Buchskulptur an der Hohen Straße handelt es sich um eine von insgesamt 18 Stationen entlang der Regionalparkroute Hohe Straße (Via Regia), die vom Regionalpark Hohe Straße e.V. (deren Mitglied auch die Stadt Frankfurt ist) gepflegt werden. In der ST 215 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er die Unterhaltung der Skulptur aufgrund fehlender Kapazitäten schon vor einigen Jahren aufgegeben musste. Es wurde vorgeschlagen, die unansehnlich gewordene Skulptur abzubauen. Dies kommt für den Ortsbeirat 16 überhaupt nicht in Frage, stellt die Buchskulptur doch ein Alleinstellungsmerkmal Bergen-Enkheims dar. Der Ortsbeirat 16 ist deshalb dabei, ein Konzept für die Erhaltung oder für eine Neuanschaffung einer solchen Buchskulptur zu erarbeiten. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sieht sich der Magistrat in der Lage, den Ortsbeirat bei der Gestaltung, Herstellung und Finanzierung einer neuen, dem Stadtschreiberpreis gerecht werdenden, Buchskulptur zu unterstützen? 2. Kann der Magistrat beim Regionalpark Hohe Straße e.V. (deren Mitglied auch die Stadt Frankfurt ist) nachfragen, ob diese bereit ist, den Ortsbeirat bei der Unterhaltung oder Neuanschaffung zu unterstützen? 3. Alternativstandorte für eine sanierte oder neue Skulptur wären der Kreisverkehrsplatz Victor-Slotosch-Straße/Vilbeler Landstraße oder vor der Schelmenburg. - Sind diese Standorte aus Sicht des Magistrats möglich und - welche Genehmigungen müssten wo eingeholt werden? Begründung: Der jährlich verliehene Literaturpreis "Stadtschreiber von Bergen" gehört zu den angesehensten Stadtschreiberpreisen im deutschsprachigen Raum (FR, 21.06.2013), mit dem das Werk und das Wirken der Preisträger*innen dauerhaft gewürdigt werden soll. Die vorhandene Buchskulptur steht somit als ein sichtbares Zeichen für die Besonderheit Bergen-Enkheims und auch die Stadt Frankfurt kann sich rühmen, einen solchen Stadtschreiberpreis zu beherbergen. Die Skulptur ausgerechnet im Jubiläumsjahr des Stadtschreiberpreises abzubauen, wäre kein gutes Zeichen, im Gegenteil ist das 50. Jubiläum Grund und Anlass, die Buchskulptur wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen oder eine neue Skulptur an einem hervorstechenden Platz zu präsentieren. Der Ortsbeirat 16 ist deshalb dabei, ein Konzept für die Erhaltung oder für eine Neuanschaffung einer solchen Buchskulptur zu erarbeiten, sieht sich aber nicht in der Lage, die Kosten für eine neue Skulptur allein zu tragen und bittet hier um Unterstützung der Stadt Frankfurt. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3235 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 215 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 691 2023 Die Vorlage OF 185/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) Herr Lehmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte

17.04.2023 · Aktualisiert: 17.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 170/16 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OM 1381/22; ST 908/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte eingestellt. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Bereits seit Jahren weist der Ortsbeirat darauf hin, dass es wegen dem Baugebiet Leuchte zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommen wird und die derzeitige Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße dazu führen würde, dass der Verkehr verstärkt durch die nicht dafür ausgelegten Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße geführt wird. Spätestens seit Beginn der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet Leuchte ist genau dies der Fall. In der Barbarossastraße und der Riedstraße ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Baustellenfahrzeuge und sonstige LKW, zu beobachten. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, da im Moment erst ein Haus steht. Ist das Baugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen müssen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Dieser Zustand ist unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr zu vermitteln. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Deshalb wird der Magistrat gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und den benötigten Kreisel schnellstmöglich einzurichten. Antragsteller: SPD WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 96 2023 Die Vorlage OF 170/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, an den in der Vorlage ST 1650 vom 22.07.2022 zugesagten Ortstermin zu erinnern. Abstimmung: WBE, 4 CDU, 1 GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und 2 GRÜNE

Parteien: SPD, WBE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfern

13.03.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2023, OA 332 entstanden aus Vorlage: OF 390/11 vom 16.02.2023 Betreff: Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Fechenheimer Wald keine weiteren städtischen Waldflächen mehr an die Autobahn GmbH abzutreten. Weitere Neuplanungen müssen verhindert werden. Begründung: Die Autobahn GmbH plant die Anschlussstelle Borsigallee um. Anstelle der genehmigten, eng an der Autobahn entlang geführten Auf- und Abfahrtsspuren sollen großkurvige Varianten umgesetzt werden. Dem entsprechenden Entwurf zufolge müssen dafür weitere städtische Waldflächen gerodet werden. Wie schon bei den kürzlich gerodeten Flächen für die Baustraße, ist daher mit einem Besitzeinweisungsverfahren zu rechnen. Die Stadtregierung will sich aufgrund des Klimawandels für jeden einzelnen Baum einsetzen. In diesem Sinne muss sie sich im Rahmen des Verwaltungsverfahrens gegen eine Rodung weiterer Bäume für den Autobahnausbau der A 66/A 661 stellen und der Autobahn GmbH die Besitzeinweisung versagen. Es geht nicht nur um den Erhalt der Bäume. Durch die Neuplanung kann sich das Bauprojekt erneut um weitere Jahre verzögern. Dies ist den Anwohnerinnen und Anwohnern, die jetzt schon seit Jahren an einer Großbaustelle leben, keinesfalls zuzumuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1620 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 332 wird im Rahmen der Vorlage NR 587 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 332 wird im Rahmen der Vorlage NR 587 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3186, 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.04.2023 Aktenzeichen: 67-3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfern

16.02.2023 · Aktualisiert: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2023, OF 390/11 Betreff: Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Fechenheimer Wald keine weiteren städtischen Waldflächen mehr an die Autobahn GmbH abzutreten. Erweitere Neuplanungen müssen verhindert werden. Begründung: Die Autobahn GmbH plant die Anschlussstelle Borsigallee um. Anstelle der genehmigten, eng an der Autobahn entlang geführten Auf- und Abfahrtsspuren sollen großkurvige Varianten umgesetzt werden. Dem entsprechenden Entwurf zufolge, müssen dafür weitere städtische Waldflächen gerodet werden. Wie schon bei den kürzlich gerodeten Flächen für die Baustraße, ist daher mit einem Besitzeinweisungsverfahren zu rechnen. Die Stadtregierung will sich wegen des Klimawandels für jeden einzelnen Baum einzusetzen. In diesem Sinne muss sie sich im Rahmen des Verwaltungsverfahrens gegen eine Rodung weiterer Bäume für den Autobahnausbau A66/A661 stellen und der Autobahn GmbH die Besitzeinweisung versagen. Es geht nicht nur um den Erhalt der Bäume. Durch die Neuplanung kann sich das Bauprojekt wieder um weitere Jahre verzögern. Dies ist den Anwohner*innen, die schon jetzt seit Jahren an einer Großbaustelle leben, keinesfalls zuzumuten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.02.2023, NR 587 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 332 2023 1. Der Vorlage NR 587 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 390/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee

13.02.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2023, OF 429/11 Betreff: Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Wie sehen die neuen Planungen für das P+R Parkhaus Borsigallee aus? Wird im angrenzenden Wald, wie die Presse berichtete, der Restbestand an alten Eichen noch weiter dezimiert, nur um ein zweite Einfahrt ins Parkhaus zu bauen? Wie hoch werden die gesamten Baukosten sein? (inklusive der Planungskosten für die ehemalige Planung und für die Neuplanung der Einfahrt durch den Wald ins Parkhaus) Wurde für diese neue Planung eine Kosten-Nutzen-Rechnung erstellt (Business-Case) und zu welchem Ergebnis kam man dabei? Vormals war für das obere Parkdeck des Parkhauses geplant dort kommunale Sport- und Freizeitaktivitäten bereitzustellen. Ist der zukünftige Wegfall der Fläche bei der Berechnung der Kosten-Nutzen-Rechnung mit eingeflossen? Es gibt bei der Stadt Frankfurt einen Antrag für einen Satzungsentwurf für die Überdachung von großen Parkplätzen mit Solardächern um die Erwärmung in der Stadt Frankfurt einzudämmen. Gibt es dazu bereits erste Ideen von der PBG Betriebsgesellschaft für das Parkhaus Borsigallee? Begründung: In der Presse kursieren erste Zeichnungen von einer Neuplanung für die Auffahrt in das P+R Parkhaus Borsigallee. Würden diese Planungen so umgesetzt, müssten noch weitere Hektar der über dreihundert Jahre alten Eichen im Fechenheimer Forst gefällt werden. Auf einen Antrag des Ortsbeirats hin deutete die PBG bereits 2022 auf Umplanungen bei der Parkhauseinfahrt hin. Es ist in Frage zu stellen, ob bei pro Fahrzeug von 1,50€ täglichen Parkgebühren und weniger als 900 Parkplätzen diese Baukosten jemals wieder eingespielt werden können und man vom unnützen Abholzen des Waldes einmal ganz absieht. Auf die Umsetzung des beim Bau des Park+Ride Parkhauses versprochene Freizeitgelände im obersten Stock des Parkhauses wartet man immer noch, würden jetzt diese weiteren Parkplätze noch entfallen, wird sich der Business-Case noch weiter verschlechtern. Eine Aufklärung und zusätzliche Erklärung zu den momentanen Planungen der PBG bitten wir uns vorzulegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 649 2023 Die Vorlage OF 429/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch/Borsigallee/Wächtersbacher Straße entschärfen

16.01.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3345 entstanden aus Vorlage: OF 366/11 vom 24.12.2022 Betreff: Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch/Borsigallee/Wächtersbacher Straße entschärfen Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Verkehrsführung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an der Baustelle Am Erlenbruch/Borsigallee/Wächtersbacher Straße zu entschärfen. Dabei ist zu gewährleisten, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gefahrlos die Straßen in beiden Richtungen queren können. Insbesondere soll ein sicherer Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer erstellt werden, die von Am Erlenbruch kommend in die Borsigallee einbiegen, genauso wie für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die von der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße fahren. Zur besseren Übersicht sind Wegweiser für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu erstellen und an den Kreuzungen anzubringen. Der Ortsbeirat ist über jegliche Verkehrsänderungen an dieser Kreuzung zu informieren. Begründung: Die angesprochene Baustelle ist nun bereits seit Jahren ein ständiges Ärgernis und wird dies nach den vorgestellten Planungen auch noch für einige Jahre bleiben. Die zuletzt planmäßig durchgeführten Verkehrsänderungen haben jedoch zu neuen Gefährdungslagen geführt. Wer zum Beispiel von der Lahmeyerstraße oder von Am Erlenbruch aus in die Borsigallee einbiegen will, endet fast zwangsläufig im fließenden Verkehr. Dies ist allerdings ein lebensgefährliches Unterfangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1110 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln

09.01.2023 · Aktualisiert: 25.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 376/11 Betreff: Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22; OM 2332/22 OBR 11; ST 2377/22; B 445/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Warum schreibt der Magistrat in seiner Stellungnahme ST2377/B445 über sehr kleine Heimladeinfrastruktur zum Dauerladen, wenn es im Antrag um einen Ladepark mit mindestens 8 Parkplätzen für Schnelllader (15-30 Minuten) geht? Warum schreibt der Magistrat von fehlenden Leitungskapazitäten im Innenstadtbereich und von der generellen Ausgestaltung von Parkhäusern mit AC Ladern bis 2030, wenn es um die Freifläche der Liegenschaft Borsigallee und einen Schnellladepark (8Plätze) am Stadtrand geht? Warum schreibt der Magistrat in seiner Stellungnahme ST2377 über Ladestellen "im" Parkhaus, wenn es ausdrücklich schon in der Überschrift um die "Freiflächen" des Geländes Borsigallee geht? Warum möchte der Magistrat ohne eine erforderliche europaweite Ausschreibung, so der Magistrat, diese Flächen einfach an die Mainova vergeben? Ist der Magistrat sich sicher, die Mainova könnte besser als europaweit operierende Ladenetzbetreiber einen solchen Standort wirtschaftlich betreiben? In der OA120/22 vom Januar 2022 wurde bereits erwähnt, eine Vorprüfung für die Verfügbarkeit von ausreichenden Leitungskapazitäten hat bereits bei der NRM stattgefunden, sonst hätte es keinen Antrag gegeben. Hat der Magistrat bereits seine eigene Prüfung für diesen Ort abgeschlossen? Einst plante man auf den Freiflächen des P+R Geländes ein weiteres P+R Parkhaus und jetzt findet man draußen keinen Platz mehr für 8 Parkplätze, ist das richtig? Begründung: Im vorliegenden Vorgang geht es nur um Schnellladeinfrastruktur auf den "Freiflächen" des P+R Parkhausgelände Borsigallee. Als Antwort kommt an den Ortsbeirat eine völlig sachfremde Abhandlung über Heimladestationen im Innenbereich des Parkhauses. Es entsteht der Eindruck der textliche Teil des Antrags ist nicht gänzlich aufgenommen worden. Es geht nicht um ein Angebot, welches an die Pendler und die Nutzer des Parkhauses gerichtet ist. Es geht nicht um Ladeinfrastruktur im Innenstadtbereich und es geht auch nicht um die elektrische Versorgung der Heimladeboxen für Pendler im Park+Ride Parkhaus. Schnellladeparks sind Stop+Go Stationen und befinden sich üblicherweise an Autobahnabfahrten oder gut gelegenen Orten wie Einkaufszentren und Hotels. Diese Schnellladeparks fehlen im Randbereich der Stadt Frankfurt. Man findet solche in Eschborn, Wiesbaden, Langenselbold, aber keine in Frankfurt. Die Nutzer von Ladeparks zum Schnellladen wollen dafür eigentlich nicht in ein Parkhaus fahren, wenn es nicht sein muss. Zum klassischen Tanken möchte ebenfalls niemand in ein Parkhaus fahren müssen. Die Mainova stellt bisher nur einzelne Schnellladesäulen auf, die grundsätzlich solitär stehend nur wenig Akzeptanz finden und sich dazu meist an schlechten und unattraktiven Orten befinden. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden diese Säulen irgendwann abgebaut, weil sich Schnellladeparks mit vielen Ladepunkten durchsetzen werden. Fastned, Tesla, Innogy etc. bauen nur noch Standorte mit mindestens 8 Lade-Plätzen. Wer schnell Laden will, möchte nicht in der Schlange stehen müssen. Mainova wird zudem sehr wahrscheinlich nie zum ChargePointOperator (COP) mit großer Relevanz in Europa werden und nur regional operieren. Dadurch wird Mainova auf viele Kunden mit teureren Roamingverträgen angewiesen sein. Roaming ist teurer und daher unattraktiver. Jetzt ist die Zeit, den Standort an der Borsigallee zu stärken und zu sichern. Jetzt gibt es Fördermittel und heute werden die Investitionen der COP für die Zukunft gemacht. Diese zukünftigen Standorte werden bestimmen, wohin Menschen fahren und wo sie sich für einige Zeit aufhalten werden. Dies wird lokal ebenfalls zur Stärkung der Ökonomie führen. Hotels, Geschäfte, Restaurants und Betriebe werden davon profitieren. Deswegen ist es so wichtig, solche Lade-Angebote in diesem Bereich zu haben. Dies wird ohne Risiko durch die erzielten Mieten weitere Mittel für die Stadtkasse generieren und positive Synergien im Umfeld bewirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.11.2022, B 445 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 455 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 575 2023 1. Die Vorlage B 445 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 376/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. 1 GRÜNE, SPD und LINKE. gegen BFF und FDP (= Ablehnung); 3 GRÜNE und CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch - Borsigallee - Wächtersbacher Straße entschärfen

24.12.2022 · Aktualisiert: 25.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.12.2022, OF 366/11 Betreff: Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch - Borsigallee - Wächtersbacher Straße entschärfen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, schnellstmöglich die Verkehrsführung für FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen an der Baustelle Erlenbruch - Borsigallee - Wächtersbacher zu entschärfen. Dabei ist zu gewährleisten, das FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen gefahrlos die Straßen in beiden Richtungen queren können. Insbesondere soll ein sicherer Weg für FahrradfahrerInnen erstellt werden, die vom Erlenbruch kommend in die Borsigallee einbiegen, genauso wie für FahrradfahrerInnen, die von der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße fahren. Zur besseren Übersicht sind Wegweiser für FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen zu erstellen und an den Kreuzungen anzubringen. Der Ortsbeirat ist über jegliche Verkehrsänderungen an dieser Kreuzung zu informieren. Begründung: Die angesprochene Baustelle ist nun bereits seit Jahren ein ständiges Ärgernis und wird dies nach den vorgestellten Planungen auch noch für einige Jahre so bleiben. Die zuletzt planmäßig durchgeführten Verkehrsänderungen haben jedoch zu ganz neuen Gefährdungslagen geführt. Wer zum Beispiel von der Lahmeyerstraße oder dem Erlenbruch aus in die Borsigallee einbiegen will, endet fast zwangsläufig im fließenden Verkehr des Erlenbruchs. Dies ist allerdings ein lebensgefährliches Unterfangen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3345 2023 Die Vorlage OF 366/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Seniorenbänke und Mülleimer für den Jean-Kempf-Weg

14.12.2022 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2022, OF 155/16 Betreff: Seniorenbänke und Mülleimer für den Jean-Kempf-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Jean-Kempf-Weg zwischen der Vilbeler Landstraße und der Rangenbergstraße drei Seniorenbänke jeweils mit einem Mülleimer aufzustellen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget mit maximal 5.000 Euro finanziert. Begründung: Auf dem genannten Weg standen Bänke, die abgebaut wurden, weil sie marode waren. Leider wurden sie nicht ersetzt. Da Bedarf besteht, bitten wir um Aufstellung von drei neuen Bänken. Wenn bei Bänken keine Mülleimer aufgestellt werden, landet der Abfall auf dem Boden. Außerdem können dann auch Hundekotbeutel besser entsorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 155/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 199 2023 Die Vorlage OF 155/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE, FDP und BFF

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierung Radweg in der Kruppstraße

05.12.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212 entstanden aus Vorlage: OF 349/11 vom 19.11.2022 Betreff: Markierung Radweg in der Kruppstraße Vorgang: OM 3673/18 OBR 11; ST 15/19; OA 178/22 OBR 11; ST 398/22 Der Magistrat wird gebeten, in der Kruppstraße ab Hausnummer 123 auf der linken Seite in Richtung Am Seckbacher Ried die vorhandenen Radwege durch Erneuerung der Markierungen der Radwegeführung und der Parkflächen besser kenntlich zu machen. Die Autofahrer können wie jetzt halbseitig parken und ein Radweg wird auf dem Bürgersteig markiert. Dieser Radweg ist die Verlängerung des Radweges, welcher bis zur Hausnummer 123 geht, und der ebenfalls auf dem Gehweg verläuft, aber durch einen Grünstreifen getrennt ist. Der Grünstreifen endet an der Hausnummer 123. Dazu sind keine baulichen Maßnahmen nötig, sondern nur die Erneuerung der Markierung und eine Erneuerung der Beschilderung. Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 398 als Antwort auf die Anregung vom 25.04.2022, OA 178, die Kruppstraße als eine Gewerbegebietsstraße mit besonderen Anforderungen an das Radwegenetz aufgeführt. Auch in der Anregung OM 3673 wird eine Verbesserung der Radwege gefordert. Der Radweg, der an der Borsigallee beginnt, endet abrupt an der Hausnummer 123 der Kruppstraße. Obwohl halbseitiges Parken beschildert ist, stehen die Autos komplett auf dem abgesenkten Streifen. Ein Radweg auf der Straße ist wegen des Kopfsteinpflasters nicht sinnvoll. Mit zusätzlichen Markierungen kann die Situation zwischenzeitlich verbessert werden, bis die Straße saniert wird. Quelle: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3673 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 15 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 398 Anregung vom 25.04.2022, OA 178 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 810 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Hundes-Freilaufplatz an der Berger Warte

22.11.2022 · Aktualisiert: 07.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 146/16 Betreff: Hundes-Freilaufplatz an der Berger Warte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten im Areal zwischen Vilbeler Landstraße und dem Umspannwerk Bergen (Nähe Berger Warte) einen ausreichend großen Hundes-Freilaufplatz bzw. einen Hundespielplatz einzurichten. Aufgrund der Nähe zur Straße (Vilbeler Landstraße) muss der Freilaufplatz eingezäunt werden. Begründung: Der dringende Wunsch der Bergen-Enkheimer Bevölkerung nach einem Hundespielplatz zeigt sich u.a. in einer gerade abgeschlossenen diesbezüglichen Petition mit über 500 Teilnehmern und auch in der Tatsache, dass der Ortsbeirat 16 bereits mehrere Vorschläge für eine Freilauffläche eingereicht hat. Bild: Google-Maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 146/16 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim

22.11.2022 · Aktualisiert: 16.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 148/16 Betreff: Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten die Verbindung von Seckbach nach Enkheim über den "Seckbacher Bitzweg" und "Am Enkheimer Weimerhaus" zu befestigen und als (Schul)-Radweg herzurichten. Der Magistrat wird gebeten die hierfür notwendige Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zeitnah einzuholen. Begründung: Die Schule am Ried in Bergen-Enkheim wird durch eine signifikante Anzahl an Schülern aus Seckbach besucht, die zum Teil mit dem Rad ihren Schulweg antreten wollen. Als Radweg zwischen Seckbach und Enkheim wird jedoch lediglich die Strecke Gewinnerstraße - Am Seckbacher Ried - Voltenseeweg - Vilbeler Landstraße offiziell ausgewiesen. Dieser ist aber sehr schmal, matschig und bei schlechtem Wetter nahezu nicht passierbar. Als Schulweg ist diese Strecke denkbar ungeeignet. Die Strecke "Seckbacher Bitzweg" - "Am Enkheimer Weimerhaus" würde sich als Radweg deutlich besser eignen. Sie ist jedoch selbst bei schönem Wetter für Radfahrer aufgrund der tiefen Schlaglöcher und auch aufgrund der fast das ganze Jahr über vorhandenen Nässe nicht passierbar. Diese Strecke wurde bereits in der "Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529" als Radweg vorgeschlagen. In der "Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489" hieß es dazu: "Der Magistrat hat die Streckenführung konzeptionell geprüft. Die Ausarbeitung einer Detailplanung im Rahmen der Erstellung einer Gesamtkonzeption für den Radverkehr ist grundsätzlich möglich. Da die angeregte Streckenführung durch ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) der Zone I bzw. Zone II führt, ist zunächst die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen. ..." Quelle der Karte: Geoportal Frankfurt Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 148/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 148/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3540 2023 Die Vorlage OF 148/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Markierung Radweg in der Kruppstraße

19.11.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2022, OF 349/11 Betreff: Markierung Radweg in der Kruppstraße Vorgang: OM 3673/18 OBR 11; ST 15/19; OA 178/22 OBR 11; ST 398/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Kruppstraße ab Hausnummer 123 linksseitig in Richtung Seckbacher Ried die vorhandenen Radwege durch Erneuerung der Markierungen der Radwegeführung und Erneuerung der Markierung der Parkflächen besser kenntlich zu machen. Die Autos können wie jetzt halbseitig parken und ein Radweg wird auf dem Bürgersteig markiert. Der Radweg bildet die Verlängerung des Radweges bis zur Nr. 123, der ebenfalls auf dem Gehweg ist, aber durch einen Grünstreifen getrennt ist. Der Grünstreifen endet an der Nr. 123. Dazu sind keine baulichen Maßnahmen nötig, sondern nur die Erneuerung der Markierung und eine Erneuerung der Beschilderung. Begründung: Der Magistrat hat in der ST 398 als Antwort auf die OA 178 vom 25.04.2022 die Kruppstraße als eine Gewerbegebietsstraße mit besonderen Anforderungen an das Radwegenetz aufgeführt. Auch in älteren Anträgen OF 404/11 wird eine Verbesserung der Radwege gefordert. Der Radweg, der an der Borsigallee beginnt, endet abrupt an dieser Stelle Hausnr. 123. Obwohl halbseitiges Parken beschildert ist, stehen die Autos komplett auf dem abgesenkten Streifen. Ein Radweg auf der Straße ist wegen des Kopfsteinpflasters nicht sinnvoll. Mit zusätzlicher Markierung kann die Situation zwischenzeitlich verbessert werden, bis die Straße saniert wird. Quelle: Geoportal Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3673 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 15 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 398 Anregung vom 25.04.2022, OA 178 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3212 2022 Die Vorlage OF 349/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg

11.10.2022 · Aktualisiert: 27.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2897 entstanden aus Vorlage: OF 78/16 vom 30.12.2021 Betreff: Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg Der Magistrat wird gebeten, eine sicherere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer von der Vilbeler Landstraße aus südwestlicher Richtung kommend zur Abbiegung in Richtung Klingenweg einzurichten. Begründung: Aktuell ist der Modus, vom Fahrrad abzusteigen und die Fußgängerampel über die Vilbeler Landstraße zu nutzen. Nichts weist auf diesen Modus hin, bis auf ein kleines Fahrradschild, welches an der Ampel angebracht ist. Dies führt dazu, dass viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer die Vilbeler Landstraße von der Straßenmitte aus kreuzen. Das kann zu gefährlichen Situationen führen, wenn der Gegenverkehr nicht mit einer roten Ampel konfrontiert ist. Die Strecke ist die Hauptverbindung von Bergen Richtung Lohrberg und zum Nordosten von Frankfurt und natürlich umgekehrt und wird auch von vielen nicht ortskundigen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer stark frequentiert. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eindeutig durch einen Fahrradstreifen am rechten Straßenrand mit Pfeil nach links kenntlich zu machen (Fig. 1). Um es noch kenntlicher zu machen, könnte die Fußgängerinnen- und Fußgängerampel zu einer kombinierten Ampel umgewandelt werden (Fig. 2). Fig. 1 Quelle: https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/gewoehnungsbeduerftig-indirektes-link sabbiegen-fuer-radfahrer-art-10124420 Fig 2. Quelle: https://fahrmit.be/gemeinsame-fussgaenger-und-radfahrerampel-sinnvoll/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 300 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherer Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße auch für Fußgänger!

11.10.2022 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2900 entstanden aus Vorlage: OF 136/16 vom 11.09.2022 Betreff: Verkehrssicherer Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße auch für Fußgänger! Vorgang: OM 2485/22 OBR 16 In Ergänzung zur Vorlage OM 2485 wird der Magistrat gebeten, die am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße befindlichen Zebrastreifen zusätzlich mit dem amtlichen Richtzeichen 350 sowie den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung auszustatten, um auch die Verkehrssicherheit für Fußgänger in diesem Bereich zu erhöhen. Begründung: Im Bereich des Kreisverkehrs Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße kommt es nicht nur immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Autofahrern und Radfahrern, sondern auch zwischen Autofahrern und Fußgängern. Die bisher ausschließlich mit der Bodenmarkierung 293 ausgewiesenen Fußgängerüberwege können von Autofahrern leicht übersehen werden, wobei es hier in der Vergangenheit bereits zu Unfällen kam. Aus diesem Grund erscheint es angebracht, mit der zusätzlichen Anbringung des amtlichen Richtzeichens 350 sowie den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung die Verkehrssicherheit für Fußgänger an dieser Stelle deutlich zu erhöhen, auch wenn das durch die StVO nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Stadt Bad Vilbel hat dies in vorbildlicher Weise am Kreisverkehr Frankfurter Straße/Kasseler Straße umgesetzt (siehe Fotos 1 + 2). Foto 1 + 2 ((c) Dorothe Bogner): Kreisverkehr Frankfurter Straße/Kasseler Straße, Bad Vilbel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 536 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2102 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gedenkort in Fechenheim-Nord für ermordete Zwangsarbeiter

10.10.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2876 entstanden aus Vorlage: OF 326/11 vom 26.09.2022 Betreff: Gedenkort in Fechenheim-Nord für ermordete Zwangsarbeiter Während der nationalsozialistischen Diktatur wurden auch in Frankfurt T ausende Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus den besetzten Gebieten zur Arbeit gezwungen. Viele hungerten, wurden gequält, litten unter unmenschlichen Arbeitsbedingungen oder wurden ermordet. Über viele dieser Schicksale ist nur wenig bekannt. Daher ist über das Gedenken an Einzelne, die Erinnerung an die Zwangsarbeit während des dunkelsten Kapitels der deutschen Geschichte wachzuhalten. Der Ortsbeirat schlägt daher vor, einen Gedenkstein oder eine Tafel für Jozef Ochmanek am Ort seiner Ermordung aufzustellen. Der Magistrat wird um die Erarbeitung eines Vorschlags gebeten. Begründung: Jozef Ochmanek aus Polen arbeitete als Zwangsarbeiter auf einem Hofgut in Fechenheim. Seine Liebesbeziehung zu einer deutschen Frau wurde denunziert. Er wurde verhaftet, zum Tode verurteilt und von der Gestapo mittels eines mobilen Galgens am 28.04.1942 hingerichtet. Der Ort der Ermordung ist im Wald an der Vilbeler Landstraße. Dort befindet sich heute der Parkplatz des Heinrich-Kraft-Parks. In Fechenheim gab es 17 Lager für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Der Ortsbeirat unterstützt die Initiative einer Bürgerin, einen Gedenkort zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 228 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 41

OF (Antrag Ortsbeirat )

Gedenkort in Fechenheim- Nord für ermordete Zwangsarbeiter

26.09.2022 · Aktualisiert: 26.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 326/11 Betreff: Gedenkort in Fechenheim- Nord für ermordete Zwangsarbeiter Der Ortsbeirat möge beschließen: Während der nationalsozialistischen Diktatur wurden auch in Frankfurt tausende Zwangsarbeiter*innen aus den besetzten Gebieten zur Arbeit gezwungen. Viele hungerten, wurden gequält, litten unter unmenschlichen Arbeitsbedingungen oder wurden ermordet. Über viele dieser Schicksale ist nur wenig bekannt. Daher ist über das Gedenken an Einzelne, die Erinnerung an die Zwangsarbeit während des dunkelsten Kapitels der deutschen Geschichte wachzuhalten. Der Ortsbeirat schlägt daher vor einem Gedenkstein oder einer Tafel für Jozef Ochmanek am Ort seiner Ermordung aufzustellen. Wir bitten das Kultur Dezernat um die Erarbeitung eines Vorschlags. Jozef Ochmanek aus Polen arbeitete als Zwangsarbeiter auf einem Hofgut in Fechenheim. Seine Liebesbeziehung zu einer deutschen Frau wurde denunziert. Er wurde verhaftet, zum Tode verurteilt und von der Gestapo mittels eines mobilen Galgens am 28.4.1942 hingerichtet. Der Ort der Ermordung war im Wald an der Vilbeler Landstraße. Dort befindet sich heute der Parkplatz des Heinrich Kraft-Parks. Begründung: In Fechenheim gab es 17 Lager für Zwangsarbeiter*innen. Der Ortsbeirat unterstützt die Initiative einer Bürgerin einen Gedenkort zu errichten. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2876 2022 Die Vorlage OF 326/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Tenors, der erste Absatz der Begründung wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzlicher Mülleimer am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße

13.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2703 entstanden aus Vorlage: OF 132/16 vom 20.08.2022 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Bank am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße/ Barbarossastraße einen zusätzlichen Mülleimer aufzustellen; 2. wieder einen Mülleimer auf dem Neuen Weg, etwa in Höhe der Hausnummer 55, am Verkehrszeichen VZ 274-40 (Tempo 40) anzubringen. Begründung: zu 1.: Am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße/Barbarossastraße ist circa fünf bis sechs Meter von der Sitzbank entfernt ein Mülleimer angebracht. Leider ist dieser kurze Weg für manche Personen nicht gangbar, sodass sie ihren Müll direkt neben der Bank auf dem Boden entsorgen. Dementsprechend schmutzig und ungepflegt sieht es an manchen Tagen aus. zu 2.: An diesem Verkehrszeichen gab es bereits einen Mülleimer, der abgebrannt und deswegen abmontiert, aber nie ersetzt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2683 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrssicherer Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße auch für Fußgänger!

11.09.2022 · Aktualisiert: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2022, OF 136/16 Betreff: Verkehrssicherer Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße auch für Fußgänger! Der Ortsbeirat möge beschließen, in Ergänzung zu der vom Ortsbeirat 16 am 05.07.2022 verabschiedeten OM 2485/2022 wird der Magistrat gebeten, die am Kreisel Vilbeler Landstraße / Victor-Slotosch-Straße befindlichen Zebrastreifen zusätzlich mit dem amtlichen Richtzeichen 350 sowie den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung auszustatten, um auch die Verkehrssicherheit für Fußgänger in diesem Bereich zu erhöhen. Begründung: Am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße / Victor-Slotosch-Straße Bereich kommt es nicht nur immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Autofahrern und Radfahrern, sondern auch zwischen Autofahrern und Fußgängern. Die bisher ausschließlich mit der Bodenmarkierung 293 ausgewiesenen Fußgängerüberwege können von Autofahrern leicht übersehen werden, wobei es hier in der Vergangenheit bereits zu Unfällen kam. Aus diesem Grund erscheint es angebracht, mit der zusätzlichen Anbringung des amtlichen Richtzeichens 350 sowie den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung die Verkehrssicherheit für Fußgänger an dieser Stelle deutlich zu erhöhen, auch wenn das durch die StVO nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Stadt Bad Vilbel hat dies in vorbildlicher Weise am Kreisverkehr Frankfurter Straße / Kasseler Straße umgesetzt (siehe Antragsrückseite, Fotos 1 + 2). Foto 1 + 2 ((c) Dorothe Bogner): Kreisverkehr Frankfurter Straße / Kasseler Straße, Bad Vilbel Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2900 2022 Die Vorlage OF 136/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, FDP, LINKE und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zusätzlicher Mülleimer bei Tegut, Triebstraße 51, Eingang Barbarossastraße

20.08.2022 · Aktualisiert: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 131/16 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer bei Tegut, Triebstraße 51, Eingang Barbarossastraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, beim Lebensmittelmarkt Tegut zusätzlich einen weiteren Mülleimer an zubringen. Begründung: Gerade zu Schulbeginn und/oder am Ende gehen manche Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried zu dem o. g. Lebensmittelmarkt und kaufen dort ein. Die Umverpackung werfen sie bei dem Geschäft dafür angebrachten Mülleimer ein, der dann schnell voll ist. Was nicht reinpasst, wird auf die beiden anderen Mülleimer in der Triebstraße Richtung U-Bahnstation verteilt, manches fällt auch auf den Gehweg, weil diese oft auch überfüllt sind. Das muss nicht sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 131/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zusätzlicher Mülleimer am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße

20.08.2022 · Aktualisiert: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 132/16 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Bank am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße-Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße zusätzlich einen weiteren Mülleimer anzubringen. Begründung: Am o. g. Kreisverkehr ist ca. 5 bis 6 m von der Sitzbank entfernt ein Mülleimer angebracht. Leider ist dieser kurze Weg für manche Personen nicht gangbar, so dass sie ihren Müll direkt neben der Bank auf dem Boden entsorgen. Dementsprechend schmutzig und ungepflegt sieht es an manchen Tagen aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2703 2022 Die Vorlage OF 132/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Zusätzlicher Mülleimer am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Bank am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße einen zusätzlichen Mülleimer aufzustellen; 2. wieder einen Mülleimer auf dem Neuen Weg, etwa in Höhe der Hausnummer 55, am Verkehrszeichen VZ 274-40 (Tempo 40) anzubringen. Begründung: zu 1.: Am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße ist ca. fünf bis sechs Meter von der Sitzbank entfernt ein Mülleimer angebracht. Leider ist dieser kurze Weg für manche Personen nicht gangbar, sodass sie ihren Müll direkt neben der Bank auf dem Boden entsorgen. Dementsprechend schmutzig und ungepflegt sieht es an manchen Tagen aus. zu 2.: An diesem Verkehrszeichen gab es bereits einen Mülleimer, der abgebrannt und deswegen abmontiert aber nie ersetzt wurde." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrliche Erreichbarkeit und Nutzung eines Schul- und Sportgeländes auf dem Festplatzgelände in Bornheim

14.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2022, OF 216/4 Betreff: Verkehrliche Erreichbarkeit und Nutzung eines Schul- und Sportgeländes auf dem Festplatzgelände in Bornheim Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwiefern Parkmöglichkeiten für PKWs, die hohen ökologischen Standards gerecht werden - sei es durch Begrünung, sei es durch möglichst geringe Flächenversiegelung -, bei einer Neubebauung des Festplatzgeländes mit einer Schule in Bornheim mit eingeplant werden können. Sowohl unterirdische Parkflächen als auch oberirdische Parkmöglichkeiten in Form eines Parkhauses auf dem Gelände oder in dessen unmittelbarer Nachbarschaft sind dabei in den Blick zu nehmen. Begründung: Die Planungen, das aktuelle Festplatzgelände in Bornheim, auf dessen Gelände ein Familienbad entsteht und das an die Eissporthalle angrenzt, mit einem in Prüfung befindlichen Schulneubau der Europäischen Schule einer neuen Funktion zuzuführen, werfen die Frage nach der verkehrlichen Erreichbarkeit und Nutzung des Geländes auf. Eine deutliche Verbesserung der verkehrlichen Anbindung neben der U-Bahn Anbindung U7, der Straßenbahnlinie 12 und bereits vorhandene Busverbindungen über eine mögliche weitere Straßenbahnlinie von Bornheim Mitte über den Ratsweg zur mittleren Hanauer Landstraße (OF 194/4), über die sanierte Schwedlerbrücke und eine mögliche Anbindung an das Schnellbahnnetz über eine Osttangente sprechen für die Nutzung des Platzes als Sport- und Schulgelände. Die sehr gute Anbindung des Geländes an das Netz des ÖPNV führt voraussichtlich dazu, dass der PKW-Verkehr mit dem Ziel das Gelände anzufahren moderat sein wird. Der zu erwartende Parkraum für PKW kann unter dem aktuellen Bedarf veranschlagt werden, wenn Besucher von Veranstaltungen in der Eissporthalle und im nahegelegenen Stadion des FSV auf das Park-and-ride-Angebot an der Borsigallee - gegebenenfalls durch dessen Erweiterung - umgeleitet werden. Besucher und Mitarbeiter des Familienbads Bornheim sowie die Angestellten der Europäischen Schule sollen neben der Möglichkeit der Unterstellung von Fahrrädern die Möglichkeit zum Parken eines PKW auf dem derzeitigen Festplatzgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe vorfinden. In die Prüfung miteinzubeziehen ist, inwiefern der zu schaffende Parkraum von Anwohnern und Berufspendlern aufgrund dessen sehr guter Anbindung an den ÖPNV in Form eines Kombitickets mit dem ÖPNV genutzt würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4 am 06.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 216/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., Volt und dFfm gegen FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierung des Fahrradwegs entlang der Vilbeler Landstraße

05.07.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2485 entstanden aus Vorlage: OF 118/16 vom 12.06.2022 Betreff: Markierung des Fahrradwegs entlang der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Ecke Victor-Slatosch-Straße rot zu markieren. Zusätzlich soll der vorhandene Fahrradweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Borsigallee/Ecke Triebstraße und Taschnerstraße in beiden Fahrtrichtungen rot markiert werden. Begründung: In diesem Bereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fahrradfahrern und Autofahrern. Trotz der Markierungen mit Fahrradsymbolen werden Fahrradfahrer häufig von Autofahrern übersehen. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, den Fahrradweg mit einer roten Markierung hervorzuheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2806 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 08.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen

05.07.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2490 entstanden aus Vorlage: OF 125/16 vom 21.06.2022 Betreff: Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen im Ortsteil Enkheim öffentliche Abfallbehälter, wenn möglich mit Kotbeutelspender, aufzustellen: 1. Am Übergang der Barbarossastraße in die Alte Gelnhäuser Straße, Kreuzung Dammweg (Waldrand); 2. an der Einmündung Jean-Kempf-Weg auf die Vilbeler Landstraße; 3. an der Einmündung im Enkheimer Weimerhaus bzw. Voltenseeweg auf die Vilbeler Landstraße. Begründung: Gerade an den Übergängen in die Natur (Feld und Wald) fehlt es häufig an Gelegenheiten, Müll, insbesondere auch gefüllte Kotbeutel, legal zu entsorgen. Leider bilden sich folglich gerade an diesen Stellen immer wieder illegale Ablageorte für gefüllte Kotbeutel, aber auch für sonstigen Müll. Die Abbildung verdeutlicht dies beispielhaft. Das Aufstellen von öffentlichen Abfallbehältern würde hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2177 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Engstelle auf dem Bürgersteig Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße

05.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2491 entstanden aus Vorlage: OF 126/16 vom 21.06.2022 Betreff: Engstelle auf dem Bürgersteig Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die sich an der Einmündung Nordring in die Vilbeler Landstraße auf dem Bürgersteig befindlichen Pfosten/Poller so zu versetzen, dass auch Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen diese sehr enge Stelle auf dem Gehweg passieren können und nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Begründung: An der beschriebenen Stelle (siehe Abbildung) ist der Bürgersteig durch zwei Verteilerkästen ohnehin schon schmal. Die Pfosten sind auf dem verbliebenen Bürgersteig nahezu mittig angebracht, sodass ein Durchkommen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen kaum möglich ist und auf die Fahrbahn ausgewichen werden muss. Dies ist an dieser schlecht einsehbaren und viel befahrenen Stelle jedoch gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2463 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für EMobilität entwickeln

27.06.2022 · Aktualisiert: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 entstanden aus Vorlage: OF 297/11 vom 25.06.2022 Betreff: Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22 Der Magistrat wird gebeten, für die Freiflächen der Park-and-ride-Anlage Borsigallee umgehend ein Nutzungskonzept für elektromobile Schnellladeinfrastruktur mit Schnellladesäulen (>150kW) zu entwickeln. Die Mainova soll im Projekt nicht als CPO (ChargePointOperator) auftreten und nicht die fehlende Infrastruktur in Frankfurt ausbauen. Wenn möglich sollten dort aus marktwirtschaftlicher Sicht europaweit operierende Unternehmen (CPOs) die Ladeinfrastruktur betreiben. Die Parkhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. soll beauftragt werden, ein generelles Konzept für die kommenden fünf Jahre zu entwickeln, damit der Fortschritt der Mobilität in Frankfurt zukünftig gesichert werden kann. Die ABG soll mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt, Bereich Mobilität, gemeinsam für die ABG und deren Töchter notwendige Konzepte für den urbanen Raum in Frankfurt entwickeln. Begründung: Seit Jahren scheint die ABG und deren Tochter PBG die Entwicklung in Bezug auf die Elektromobilität in Frankfurt zu verdrängen oder nicht wahrzunehmen. Es gibt weder ein mehrjähriges nach "vorne schauendes" Konzept der ABG für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Bereich der eigenen Immobilien noch gibt es ein Konzept der PBG, sich um die Schnellladeinfrastruktur auf ihren Parkplätzen zu kümmern. Da sich der Markt der Fahrzeuge ändert, wird es zukünftig immer wichtiger, während der Standzeiten von Fahrzeugen diese an Steckdosen anschließen zu können, sei es z. B., um regenerative Energien tagsüber zu speichern oder um einfach nur mobil zu bleiben. In der Anregung vom 10.01.2022, OA 120, ging es darum, ungenutzte Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee und dem anliegenden Autobahnanschluss sinnvoll zu nutzen. Es gab mindestens zwei Interessenten an den Flächen, die von der ABG bzw. der PBG abgewiesen worden sind. Im Bericht wurde angeführt, man wolle den Betrieb von Elektroladeinfrastruktur in Parkgaragen prüfen. Das war nicht das Thema der Anregung. Es geht um einen Ladepark auf den Freiflächen um das Park-and-ride-Parkhaus herum. Ein Ladepark ist zum Laden für 10 bis 25 Minuten und zusätzlich durch die höhere Anzahl an Ladeplätzen mit einer sehr hohen Garantie, dort jederzeit einen freien Ladeplatz zu bekommen. Es scheint, als ob AC Ladepunkte (langsam) mit DC-Schnellladesäulen verwechselt wurden. Ein schnelles "Hin und Weg" ist wichtig. Keiner möchte dazu in Parkhäuser fahren, wenn nicht unbedingt notwendig. Im Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205, wird sich weiter zurückgezogen auf den Vorwand, "die Autobahnanschlüsse und die Ausgestaltung der Zu- und Abfahrt der Autobahn seien noch nicht final bestimmt" und Stromversorgungsinfrastruktur in diesem Bereich für Schnellladeinfrastruktur müsse ohnehin noch geprüft werden. Die Wahrheit sieht anders aus: Die Autobahnanschlüsse sind bereits im Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel vor mehr als zehn Jahren "betoniert" worden. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Autobahngesellschaft des Bundes jetzt auch nur das geringste Interesse hat, für die ABG eine neue und jetzt vierte Änderung im Planfeststellungsbeschluss des Riederwaldtunnels aufzulegen. Sollte es trotzdem möglich sein, die Ausfahrten der Autobahn und des Riederwaldtunnel jetzt noch zu verändern, sollte die ABG mit der PBG gerade jetzt "etwas in Schwung kommen" und die Planungen sofort in Angriff nehmen und nicht die letzte Möglichkeit einer Optimierung versäumen. Hätte man die Anregung, die zum Bericht geführt hat, genauer gelesen, wäre aufgefallen, dass es bereits für die nötigen Energiemengen eine positive Vorprüfung gegeben hat. Die nötigen Energiemengen liegen dort in der Tat vor. Die Rechenzentren haben sich dort im Umfeld gut sichtbar angesiedelt und die Stromversorgung ist an dem Standort nach Aussagen der NRM mit 2 MW bereits ad hoc umsetzbar. Ohne diese Information wären zwei der größten Betreiber an Schnellladepunkten in Europa nie auf die ABG/PBG zugekommen. Viele neue Starkstromleitungen sind in den letzten Jahren genau in diesem Bereich dazugekommen, um den Ausbau der Rechenzentren für mindestens die nächsten zwanzig Jahre zu gewährleisten. Eine Leitung von mindestens 50 kV geht sogar direkt am oder im Grundstück am Waldrand entlang. Der Bedarf einer E-Tankstelle an Strom wirkt ohnehin dahin gehend geradezu lächerlich, wenn man sieht, was im Vergleich dazu in unserem weltgrößten Cluster an Rechenzentren an Strom verbraucht wird. Die Rechenzentren in den Stadtteilen verbrauchen schon heute mehr Strom als der Frankfurter Flughafen und sind der größte Stromverbraucher in Frankfurt. Genau dort, zwischen den Rechenzentren, steht das Park-and-ride-Parkhaus, vor dem ein E-Ladepark eine wichtige Ergänzung für Frankfurts E-Mobilität wäre. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Frankfurt zu wenig Schnelllademöglichkeiten >150 kW an einem Ort hat. Keiner möchte zu einer Tankstelle fahren, an der nur eine oder zwei Ladesäulen sind. Die Gefahr, an dieser anstehen zu müssen, ist viel zu groß. Daher bauen die professionellen Anbieter von Ladepunkten (CPOs) viele Säulen an einem Ort zusammen. Wenn in zwölf Jahren (ab 01.01.2035) keine Verbrennerfahrzeuge mehr verkauft werden dürfen, wird bereits Jahre vorher kein Unternehmer, geschweige denn Privatpersonen, Verbrennerfahrzeuge kaufen wollen, da der Wertverlust enorm hoch sein wird und die Betriebskosten unverhältnis hoch sein werden. In Norwegen kann man nur noch für ein paar Jahre Verbrennerfahrzeuge kaufen. Unter den zwanzig meist verkauften Autos befinden sich inzwischen nur noch zwei Fahrzeuge mit konventionellen Motoren. Die Mainova soll kein ChargePointOperator werden. Der Mainova fehlt dazu die Internationalität. Die Mainova müsste in ganz Europa Ladeinfrastruktur anbieten, um damit erfolgreich zu sein. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (Tochter der Mainova) wird mit dem Verkauf der Energie an die CPOs der Profiteur sein. Genauso wenig sollte die PBG Ladepunktanbieter werden. Die Flächen sollten Dritten zur Verfügung gestellt werde, um dort entsprechende Angebote in Eigenverantwortung aufzubauen. So sieht es der einstige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Antrag vom 09.01.2023, OF 376/11 Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575 Aktenzeichen: 60 10

OF (Antrag Ortsbeirat )

Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für EMobilität entwickeln

25.06.2022 · Aktualisiert: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2022, OF 297/11 Betreff: Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Bezugnehmend auf B205/22 Der Vorlage B205/22 wird zugestimmt, unter der Maßgabe, für die Freiflächen der P+R Anlage Borsigallee ist umgehend ein Nutzungskonzept für Elektromobile Schnellladeinfrastruktur mit Schnellladesäulen (>150kW) zu entwickeln. Die Mainova soll im Projekt nicht als CPO (ChargePointOperator) auftreten und nicht die fehlende Infrastruktur in Frankfurt ausbauen. Wenn möglich sollten dort aus marktwirtschaftlicher Sicht europaweit operierende Unternehmen (CPOs), die Ladeinfrastruktur betreiben. Die Parkhaus-Betriebsgesellschaft GmbH soll beauftragt werden, ein generelles Konzept für die kommenden 5 Jahre zu entwickeln, damit der Fortschritt der Mobilität in Frankfurt zukünftig gesichert werden kann. Die ABG soll mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt, Bereich Mobilität, gemeinsam für die ABG und deren Töchter notwendige Konzepte für den urbanen Raum in Frankfurt entwickeln. Begründung: Seit Jahren scheint die ABG und deren Tochter PBG die Entwicklung, in Bezug auf die Elektromobilität in Frankfurt, zu verdrängen oder nicht wahrzunehmen. Es gibt weder ein mehrjähriges Konzept nach "vorne schauendes" Konzept der ABG für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Bereich der eigenen Immobilien, noch gibt es ein Konzept der PBG sich um die Schnellladeinfrastruktur auf Ihren Parkplätzen zu kümmern. Da sich der Markt der Fahrzeuge ändert, wird es zukünftig immer wichtiger, während der Standzeiten von Fahrzeugen, diese an Steckdosen anschließen zu können. Sei es z.B. um regenerative Energien tagsüber zu speichern oder um einfach nur mobil zu bleiben. In dem Antrag zur B205 ging es darum, ungenutzte Freiflächen am P+R Parkhaus Borsigallee und dem anliegenden Autobahnanschluss sinnvoll zu nutzen. Es gab mindestens zwei Interessenten an den Flächen, die von der ABG bzw. der PBG, abgewiesen worden sind. Im Bericht wurde angeführt, man wolle den Betrieb von Elektroladeinfrastruktur in Parkgaragen prüfen. Das war nicht das Thema des Antrags. Es geht um einen Ladepark auf den Freiflächen um das P+R Parkhaus herum. Ein Ladepark ist zum Laden für 10 bis 25 Minuten und zusätzlich durch die höhere Anzahl an Ladeplätzen, mit einer sehr hohen Garantie dort jederzeit einen freien Ladeplatz zu bekommen. Es scheint, als ob AC Ladepunkte (langsam) mit DC-Schnellladesäulen verwechselt wurden. Ein schnelles "Hin- und Weg" ist wichtig. Keiner möchte dazu in Parkhäuser fahren, wenn nicht unbedingt notwendig. Im Bericht der B205 wird sich weiter zurückgezogen auf den Vorwand "die Autobahnanschlüsse und die Ausgestaltung der Zu- und Abfahrt der Autobahn seien noch nicht final bestimmt" und Stromversorgungsinfrastruktur in diesem Bereich für Schnellladeinfrastruktur müsse ohnehin noch geprüft werden. Die Wahrheit sieht anders aus: Die Autobahnanschlüsse sind bereits im Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel vor mehr als zehn Jahren "betoniert" worden. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Autobahngesellschaft des Bundes, jetzt auch nur das geringste Interesse hat, für die ABG eine neue und jetzt vierte Änderung im Planfeststellungsbeschluss des Riederwaldtunnels aufzulegen. Sollte es trotzdem möglich sein, die Ausfahrten der Autobahn und des Riederwaldtunnel jetzt noch zu verändern, sollte die ABG mit der PBG gerade jetzt "etwas in Schwung kommen" und die Planungen sofort in Angriff nehmen und nicht die letzte Möglichkeit einer Optimierung versäumen. Hätte man den Antrag, der zum Bericht geführt hat, genauer gelesen, wäre aufgefallen, dass es bereits für die nötigen Energiemengen eine positive Vorprüfung gegeben hat. Die nötigen Energiemengen liegen dort in der Tat vor. Die Rechenzentren haben sich dort im Umfeld gut sichtbar angesiedelt und die Stromversorgung ist an dem Standort nach Aussagen der NRM mit 2MW bereits adhoc umsetzbar. Ohne diese Information wären zwei der größten Betreiber an Schnellladepunkten in Europa nie auf die ABG/PBG zugekommen. Viele neue Starkstromleitungen sind in den letzten Jahren genau in diesem Bereich dazu gekommen, um den Ausbau der Rechenzentren für mindestens die nächsten zwanzig Jahren zu gewährleisten. Eine Leitung von mindestens 50kV geht sogar direkt am oder im Grundstück am Waldrand entlang. Der Bedarf einer E-Tankstelle an Strom wirkt ohnehin dahingehend geradezu lächerlich an, wenn man sieht, was im Vergleich dazu in unserem weltgrößten Cluster an Rechenzentren an Strom verbraucht wird. Die Rechenzentren in den Stadtteilen verbrauchen schon heute mehr Strom als der Frankfurter Flughafen und sind der größte Stromverbraucher in Frankfurt. Genau dort mittendrin, zwischen den Rechenzentren, steht das P+R Parkhaus, vor dem ein E- Ladepark eine wichtige Ergänzung für Frankfurts E-Mobilität wäre. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Frankfurt zu wenig Schnelllademöglichkeiten >150kW an einem Ort hat. Keiner möchte zu einer Tankstelle fahren, an der nur eine oder zwei Ladesäulen sind. Die Gefahr an dieser anstehen zu müssen, ist viel zu groß. Daher bauen die professionellen Anbieter von Ladepunkten (CPOs) immer viele Säulen an einem Ort zusammen. Wenn in 12 Jahren (ab 1.1.2035) keine Verbrennerfahrzeuge mehr verkauft werden dürfen, wird bereits Jahre vorher kein Unternehmer, geschweige denn Privatpersonen, Verbrennerfahrzeuge kaufen wollen. Da der Wertverlust enorm hoch sein wird und die Betriebskosten unverhältnis hoch sein werden. . In Norwegen kann man nur noch für ein paar Jahre Verbrennerfahrzeuge kaufen. Unter den zwanzig meist verkauften Autos befinden sich inzwischen nur noch 2 Fahrzeuge mit konventionellen Motoren. Die Mainova soll kein ChargePointOperator werden. Der Mainova fehlt dazu die Internationalität. Die Mainova müsste in ganz Europa Ladeinfrastruktur anbieten um damit erfolgreich zu sein. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (Tochter der Mainova) wird mit dem Verkauf der Energie an die CPOs der Profiteur sein. Genauso wenig sollte die PBG Ladepunktanbieter werden. Die Flächen sollte Dritten zur Verfügung gestellt werde, um dort entsprechende Angebote in Eigenverantwortung aufzubauen. So sieht es der einstige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2332 2022 1. Die Vorlage B 205 dient unter Hinweis auf OM 2332 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 297/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Engstelle auf dem Bürgersteig Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße

21.06.2022 · Aktualisiert: 27.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 126/16 Betreff: Engstelle auf dem Bürgersteig Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die sich an der Einmündung Nordring in die Vilbeler Landstraße auf dem Bürgersteig befindlichen Pfosten/ Poller so zu versetzen, dass auch Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen diese sehr enge Stelle auf dem Gehweg passieren können und nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Begründung: An der beschriebenen Stelle (Siehe Abbildung) ist der Bürgersteig durch zwei Telekom-Verteilerkästen ohnehin schon schmal. Die Pfosten sind auf dem verbliebenen Bürgersteig nahezu mittig angebracht, so dass ein Durchkommen für Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen kaum möglich ist und auf die Fahrbahn ausgewichen werden muss. Dies ist an dieser schlecht einsehbaren und vielbefahrenen Stelle jedoch gefährlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2491 2022 Die Vorlage OF 126/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen

21.06.2022 · Aktualisiert: 27.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 125/16 Betreff: Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten an folgenden Stellen im Ortsteil Enkheim öffentliche Abfallbehälter, wenn möglich mit Kotbeutelspender aufzustellen: 1. Am Übergang der Barbarossastraße in die Alte Gelnhäuser Straße, Kreuzung Dammweg (Waldrand) 2. An der Einmündung Jean-Kempf-Wege auf die Vilbeler Landstraße 3. An der Einmündung Im Enkheimer Weimerhaus bzw. Voltenseeweg auf die Vilbeler Landstraße Begründung: Gerade an den Übergängen in die Natur (Feld und Wald) fehlt es häufig an Gelegenheiten Müll, insbesondere auch gefüllte Kotbeutel, legal zu entsorgen. Leider bilden sich folglich gerade an diesen Stellen immer wieder illegale Ablageorte für gefüllte Kotbeutel, aber auch für sonstigen Müll. Die Abbildung verdeutlicht dies beispielhaft. Das Aufstellen von öffentlichen Abfallbehältern würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2490 2022 Die Vorlage OF 125/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Herr Lehmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Markierung des Fahrradwegs um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße

12.06.2022 · Aktualisiert: 27.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 118/16 Betreff: Markierung des Fahrradwegs um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel zusätzlich rot zu markieren. Begründung: In diesem Bereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern. Trotz der Markierungen mit Fahrradsymbolen werden Radfahrer häufig von Autofahrern übersehen. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll den Radweg mit einer roten Markierung hervorzuheben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2485 2022 Die Vorlage OF 118/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße rot zu markieren. Zusätzlich soll der vorhandene Fahrradweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Borsigallee/Triebstraße und Taschnerstraße in beiden Fahrtrichtungen rot markiert werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach

23.05.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2022, OM 2189 entstanden aus Vorlage: OF 288/11 vom 22.05.2022 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach Vorgang: OM 1955/22 OBR16 Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit Hessen Mobil, einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach zu errichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrerinnen und Radfahrern häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrerinnen und Radfahrer bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Sie benötigen dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbezirke 11 und 16. Der Ortsbeirat 16 hat die entsprechenden Anregung vom 26.04.2022, OM 1955, beschlossen. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1955 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1905 Aktenzeichen: 32 1

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