Meine Nachbarschaft: Volkshausstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Bürgersteig in der Marktstraße zwischen den Hausnummer 56 und 58 bzw. Einfahrt in die Straße am Königshof
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2019, OF 271/16 Betreff: Bürgersteig in der Marktstraße zwischen den Hausnummer 56 und 58 bzw. Einfahrt in die Straße am Königshof Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Der Magistrat möchte bitte prüfen, ob der Bürgersteig auf der Südseite Marktstraße zwischen den Hausnummern 56 und 58 (Einfahrt in die Straße Am Königshof) durchgezogen werden kann, ähnlich der Lösung für die Einfahrt in den Heinrich-Zinß-Weg von der Vilbeler Landstraße. Begründung: Bei dieser Lösung sind die Autofahrer die von der Marktstraße in die Straße "Am Königshof" einfahren gehalten, den Bürgersteig zu überfahren, dieses bringt für die Fußgänger auf diesem Bürgersteig eine Verbesserung der Sicherheit, auch ist dann die Anfangsgeschwindigkeit der Fahrzeuge in der Straße "Am Königshof geringer. Den die Autofahrer rechnen nicht beim Einfahren in die Straße mit Fußgängern und oder Radfahrer, die ihnen auf der Straße entgegenkommen. Blick aus dem Heinrich-Zinß-Weg Richtung Vilbeler Landstraße Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 271/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenPark-and-ride-Plätze A 66
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2019, OF 628/11 Betreff: Park-and-ride-Plätze A 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen ob sich am Ende der A66, vor der Ausfahrt Bergen Enkheim eine oder mehrere der nördlichen Fahrspuren als P+R Plätze umwidmen lassen. Fuß- Wegebeziehungen zur U4/7 können schnell, auch provisorisch, geschaffen werden. Begründung: Es ist unumstritten, dass P+R-Plätze gebraucht werden. Am Ende der Autobahn ist genug Raum vorhanden, um mindestens eine Fahrspur zugunsten einer P+R Fläche umzuwidmen. Hier könnten ca. 900 Stellplätze entstehen. Diese Maßnahme ist relativ kurzfristig umsetzbar. Fuß-Wegebeziehungen zur U 4/7 können schnell, auch provisorisch, geschaffen werden. Der Magistrat plant erst nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels den Ausbau des P+R Parkhauses an der Borsigallee zu prüfen. Da aber bereits Maßnahmen begonnen sind, um den Verkehr aus dem Innenstadtbereich zu verdrängen, sind nun auch in der Peripherie schnelle, kurzfristig machbare Lösungen notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 628/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen 4 SPD (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenÄnderung der Straßenführung - Philipp-Puth-Straße und Siedlerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2019, OF 270/16 Betreff: Änderung der Straßenführung - Philipp-Puth-Straße und Siedlerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den oben genannten Straßen die Einfahrt von der Vilbeler-Landstraße durch ein Einfahrtsverbotsschild zu ändern. Es soll zukünftig zur Vermeidung von LKW- und Schleichverkehr die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße und die Siedlerstraße von der Vilbeler Landstraße aus für alle Fahrzeuge außer Fahrrädern untersagt werden. Dazu soll an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße / Vilbeler Landstraße ein Austausch des Verkehrszeichens 250 mit ZZ 1020-30 gegen 267 mit ZZ 1022-10 erfolgen. Um ein Ausweichen auf die noch schmalere Siedlerstraße zu verhindern, ist auch zu dieser Straße ein Einfahrtsverbot mit Verkehrszeichen 267 mit ZZ 1022-10 notwendig. Siehe nachstehende Skizze. Begründung: Das derzeit an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße / Vilbeler Landstraße angebrachte Verkehrsschild 250 "Durchfahrt verboten" mit dem Zusatz "Anlieger frei" bringt nicht die gewünschte Wirkung. Da eine dauerhafte Kontrolle und Sanktionierung des derzeitigen Durchfahrtsverbots durch das Zusatzschild Anlieger frei ist mangels Personal der Stadtpolizei nicht möglich. Es ist permanent viel Durchgangsverkehr festzustellen; insbesondere Elterntaxis und Pendler aus Maintal, Abflussverkehr vom Hessen-Center, sonstiger Schleichverkehr. Durch verschiedene private Einzelbauvorhaben im südlichen Bergen-Enkheim sind außerdem bereits jetzt häufig unerlaubte Durchfahrten großer LKW festzustellen, die schon zu Beschädigungen geführt haben und eine Gefährdung darstellen. Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Baubeginn im Neubaugebiet Leuchte, ist mit einer Verstärkung des Problems zu rechnen. Gestützt wird die Bitte des Ortsbeirats durch eine durchgeführte Anliegerbefragung, die im Ergebnis brachte, dass sich 57% weniger Durchgangsverkehr wünschen und 46% befürworten, dass keine Einfahrt mehr von der Vilbeler Landstraße in die Philipp-Puth-Straße möglich sein soll. Der beantragte Schildertausch scheint die einzig wirksame und zielführende Maßnahme zur Entlastung der schmalen Straßen zu sein. Dem Durchgangsverkehr steht die weitaus besser geeignete Straße Leuchte zur Verfügung, über die auch die Anwohner mit nur geringem Umweg in das Siedlungsgebiet einfahren können. Quelle: Googel Maps Quelle: Eberhard Schwarz Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5343 2019 Die Vorlage OF 270/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE und SPD gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und BFF
Partei: SPD
Weiter lesenMögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4932 entstanden aus Vorlage: OF 588/11 vom 01.08.2019 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die beim Ortstermin am 18.07.2019 mit dem Amt 79 vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. 2. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenenden und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. 3. Die beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte). Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein. D. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. 4. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. 5. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative: z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). 6. Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstwiesenbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. 7. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des Ortsbeirates 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen wird der Magistrat beauftragt, geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festzulegen, um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/Lohrberg (seit Ostern 2019 mithilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächterinnen und Pächter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer zu ihren Streuobstwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.01.2020, OF 707/11 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 124 Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1565 Aktenzeichen: 32 1
Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg / Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 588/11 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg / Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die bei dem o. g. Ortstermin vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenende und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. Die Beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung, soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/ Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte) Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein, d. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstbetreiber, Freizeitgärtner eventuell weitere Personen. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des OBR 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen soll der Magistrat geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festlegen um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/ Lohrberg (seit Ostern 2019 mit Hilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der PächterInnen und EigentümerInnen zu ihren Streuobstwiesen. Antragsteller: FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4932 2019 Die Vorlage OF 588/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Parteien: FDP, SPD
Weiter lesenBegrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 601/11 Betreff: Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt legt in ausführlicher Weise in seinen Konzeptpapieren Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim Nord/Seckbach und Grün statt Grau - Gewerbegebiete im Wandel, den Sinn von Grundstücks- und Gebäudebegrünung dar. Beide Papiere weisen auf die besondere Notwendigkeiten der Begrünung auch in Gewerbegebieten gerade in Zeiten des Klimawandels hin. Wir fragen den Magistrat: Warum wird auf den Geländen der Container - Unterbringung Asylsuchender (Hanauer Landstraße, Borsigallee) offensichtlich so wenig Wert auf die Begrünung gelegt? Warum gibt es keine nennenswerte Begrünung auf den Geländen und den Gebäuden der neuen Rechenzentren im Seckbacher Gewerbegebiet (Friesstraße) Welche Begrünung wurde bei der Neubebauung oder Ergänzungsbebauung den Betrieben in den Gewerbegebieten Seckbach und Fechenheim Nord im Rahmen des Bebauungsplanes und anderer Absprachen im Sinne des Konzeptpapieres Nachhaltiges Gewerbegebiet Fecheheim Nord / Seckbach auferlegt?. Werden die Bebauungsplanfestlegungen oder sonstige Absprachen von den Bauherren umgesetzt bzw. kontrolliert die Stadt die Einhaltung dieser Vorgaben? Begründung: Es ist allen Beteiligten heutzutage klar und präsent wie sich Asphalt und Beton einerseits, Parks, Gärten, Hausbegrünung etc. andererseits auf das Kleinklima einer hochbelasteten Großstadt auswirken. Gegenmaßnahmen werden besprochen, Parks und Grünzonen gewertschätzt und erhalten, sogar ausgeweitet wenn möglich. Innerhalb der Gewerbegebiete wird dieses Konzept aber bei Weitem nicht in hinreichender Form umgesetzt. Jeder Mann / Frau kann am eigenen Leib erfahren, wenn Sie zu Fuß oder auf dem Fahrrad z.B. zwischen Gewerbegebiet und Grünzug in Seckbach wechseln. Es werden dabei Temperaturunterschiede von bis zu fünf Grad erzeugt bzw. festgestellt. Ein weiteres abschreckendes Beispiel ist hier die Hanauer Landstraße in deren Bereich die Temperatur häufig auch bis zu fünf Grad über begrünten Bereichen in der Nachbarschaft liegt. Eine Umkehr ist hier dringend notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1375 2019 Die Vorlage OF 601/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4835 entstanden aus Vorlage: OF 250/16 vom 28.05.2019 Betreff: Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße (Einbahnstraße) von der Triebstraße bis zur Vilbeler Landstraße vollständig herstellen zu lassen und durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen auszuweisen. Begründung: Nach Aufbringen der neuen Fahrbahndecke in der Taschnerstraße fehlt die entsprechende Markierung für entgegenkommende Radfahrer auf der Fahrbahn. Die erfordert gerade für die zahlreichen, Rad fahrenden Schülerinnen und Schüler eine geordnete, für Radfahrer möglichst sichere Verkehrsführung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1790 Aktenzeichen: 66 7
Blindenampel Vilbeler Landstraße/Marktstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4834 entstanden aus Vorlage: OF 249/16 vom 03.06.2019 Betreff: Blindenampel Vilbeler Landstraße/Marktstraße Vorgang: OM 2102/17 OBR 16; ST 2236/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die mit der Stellungnahme vom 20.11.2017, ST 2236, angekündigte Umrüstung der Lichtsignalanlage an der stark frequentierten Kreuzung Vilbeler Landstraße/Marktstraße zu einer Lichtsignalanlage mit Blindenakustik kurzfristig umzusetzen. Begründung: Die Umgestaltung dieser Ampelanlage in eine Lichtsignalanlage mit Blindenakustik an der sehr stark befahrenen Vilbeler Landstraße ist für die Anlieger, die zum Einkaufen ins Ortszentrum wollen, endlich umzusetzen. Behinderte und ältere Menschen, aber auch Kinder sind an dieser Durchgangsstraße ganz besonders gefährdet. Der Bevölkerung ist nicht zu vermitteln, wieso die Umgestaltung dieser Ampelanlage so lange dauert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2102 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2236 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1794 Aktenzeichen: 32 1
Lichtsignalanlage an der Kreuzung Barbarossastraße/Triebstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2019, OF 254/16 Betreff: Lichtsignalanlage an der Kreuzung Barbarossastraße/Triebstraße Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Barbarossa-/Triebstraße fällt aufgrund überalteter Technik regelmäßig aus, teilweise für mehrere Tage. Dabei kommt es vor allem morgens zu sehr gefährlichen Situationen. Der Ortsbeirat sorgt sich insbesondere um die Sicherheit der Kinder, die auf dem Weg zur Schule diese Kreuzung passieren müssen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend alle notwendigen Maßnahmen bis hin zum Komplettaustausch der Technik zu ergreifen, um einen ausfallsicheren Betrieb der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Barbarossa-/Triebstraße zu gewährleisten. Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 18.06.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4837 2019 Die Vorlage OF 254/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE.
Weiter lesenLichtsignalanlage an der Kreuzung Barbarossastraße/Triebstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4837 entstanden aus Vorlage: OF 254/16 vom 18.06.2019 Betreff: Lichtsignalanlage an der Kreuzung Barbarossastraße/Triebstraße Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Barbarossastraße/Triebstraße fällt aufgrund überalteter Technik regelmäßig aus, teilweise für mehrere Tage. Dabei kommt es vor allem morgens zu sehr gefährlichen Situationen. Der Ortsbeirat sorgt sich insbesondere um die Sicherheit der Kinder, die auf dem Weg zur Schule diese Kreuzung passieren müssen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, umgehend alle notw endigen Maßnahmen, bis hin zum Komplettaustausch der Technik, zu ergreifen, um einen ausfallsicheren Betrieb der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Barbarossastraße/Triebstraße zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1668 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung eines Verkehrskreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 432 entstanden aus Vorlage: OF 575/11 vom 23.05.2019 Betreff: Einrichtung eines Verkehrskreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Kilianstädter Straße, Bebraer Straße durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Begründung: Auf die Ampelanlage könnte völlig verzichtet werden. An der Kreuzung Kilianstädter Straße, Bebraer Straße, Vilbeler Landstraße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Der Verkehr würde flüssiger laufen und es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Durch die dort herrschende Ampelschaltung kommt es regelmäßig zu Unfällen. Es sind Menschen nicht unerheblich verletzt worden und erhebliche Sachschäden sind entstanden. Um den gesamten Bereich sicherer zu machen und zu entspannen, ist es sinnvoll, die drei Straßen durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Der Verkehrskreisel sollte so konzipiert werden, dass von Maintal aus kommend zwei Spuren befahren werden können, wobei die rechte Spur nur für rechts abbiegenden Verkehr sein sollte. Dem von Enkheim kommenden Verkehr sollte weiter zwei Spuren zur Verfügung stehen, damit von dort flüssig rechts in die Bebraer Straße eingefahren werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 71 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 432 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AFD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4350, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 66 0
Blindenampel Vilbeler Landstraße/Marktstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 249/16 Betreff: Blindenampel Vilbeler Landstraße/Marktstraße Vorgang: OM 2102/17 OBR 16; ST 2236/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die mit der ST 2236 2017 vom 20.11.2017 angekündigte Erweiterung der Ampelanlage an der an der hoch frequentierten Kreuzung Vilbeler Landstraße/Marktstraße zu einer Blinden-Ampelanlage endlich kurzfristig umzusetzen. Begründung: Die Umgestaltung dieser Ampelanlage in eine Blinden-Ampelanlage an der sehr stark befahrenen Vilbeler Landstraße ist für die Anlieger, die zum Einkaufen ins Ortszentrum wollen, endlich umzusetzen. Behinderte und ältere Menschen, aber auch Kinder sind an dieser Durchgangsstraße ganz besonders gefährdet. Der Bevölkerung ist nicht zu vermitteln, wieso die Umgestaltung dieser Ampelanlage so lange dauert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2102 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2236 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 18.06.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4834 2019 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
Weiter lesenVernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 250/16 Betreff: Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert Den Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße (Einbahnstraße) von der Triebstraße bis zur Vilbeler Landstraße vollständig herstellen zu lassen und durch entsprechende Fahrbahnmarkierung auszuweisen. Begründung: Nach aufbringen der neuen Fahrbahndecke in der Taschnerstraße fehlt die entsprechende Markierung für entgegenkommende Radfahrer auf der Fahrbahn. Die erfordert gerade für die zahlreichen, Rad fahrenden Schüler/innen eine geordnete, für Radfahrer möglichst sichere Verkehrsführung. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 18.06.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4835 2019 Die Vorlage OF 250/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
Weiter lesenEinrichtung eines Kreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 575/11 Betreff: Einrichtung eines Kreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Die Vilbeler Landstraße, Kilianstädter Straße und Bebraer Straße durch einen Kreisel zu verbinden. Begründung: Auf die Ampelanlage könnte völlig verzichtet werden. An der Kreuzung Kilianstädter Straße, Bebraer Straße und Vilbeler Landstraße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Der Verkehr würde flüssiger laufen und es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Durch die dort herrschende Ampelschaltung kommt es regelmäßig zu Unfällen. Es sind Menschen nicht unerheblich verletzt worden und erhebliche Sachschäden sind entstanden. Um den gesamten Bereich sicherer zu machen und entspannen ist es sinnvoll die 3 Straßen durch einen Kreisel zu verbinden. Der Kreisel sollte so konzipiert werden, dass von Maintal aus kommend 2 Spuren befahren werden können, wobei die rechte Spur nur für rechts abbiegenden Verkehr sein sollte. Der von Enkheim kommende Verkehr sollten weiter 2 Spuren zur Verfügung stehen, damit von dort flüssig rechts in die Bebraer Straße eingefahren werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 432 2019 Die Vorlage OF 575/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
Weiter lesenMachbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, FechenheimNord, CarlBenzStraße untereinander und mit Offenbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.05.2019, OA 397 entstanden aus Vorlage: OF 548/11 vom 28.04.2019 Betreff: Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die schienengebundene Verbindung der Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Hierbei wird die Realisierung dieser Verbindung auch mit der Möglichkeit einer Verschwenkung der Linie U 4 ab der Borsigallee nach Südosten und der Nutzung des im Zuge der nordmainischen S- Bahn zu realisierenden Tunnels unter den Bahngleisen geprüft. Begründung: In Offenbach ist solch eine Verbindung mit Frankfurt seit mehreren Monaten Thema und signalisiert auch seitens Offenbachs das Interesse. Diese Verbindung würde wichtige Teile beider Städte näher bringen und endlich die großen Gewerbegebiete im Frankfurter Osten untereinander verbinden, und das mit schienengebundenem ÖPNV. Diese Maßnahme kann zu einem wichtigen Bestandteil einer signifikanten Reduktion des motorisierten Individualverkehrs im Frankfurter Osten und in der Verbindung nach Offenbach werden. Die Regierungsparteien des Römerbündnisses haben in ihrem Etatantrag vom 25.01.2019, E 18, auf die Wichtigkeit und die dringliche Umsetzung einer Regionaltangente Ost zur Verkehrsentlastung des Frankfurter Ostens hingewiesen. Allerdings ist auch innerhalb der Stadtgrenzen der dringliche Ausbau des ÖPNVs im Frankfurter Osten geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 68 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 397 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4130, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4643 entstanden aus Vorlage: OF 555/11 vom 19.04.2019 Betreff: Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee Vorgang: OM 2133/17 OBR 11; ST 2487/17 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Installation einer Pförtnerampel in Nähe der Ausfahrt Borsigallee, stadteinwärts, an geeigneter Stelle zu prüfen. Begründung: Bereits im August 2017 wurde diese Maßnahme durch den Ortsbeirat angeregt. Mit einer Pförtnerampel kann der Verkehr dosierter in den Riederwald und nach Fechenheim einfließen. Dies wird zu einer Reduzierung der Schadstoffbelastung beitragen. Die Dauerstaus, insbesondere auf dem Erlenbruch, sorgen für die gemessenen Schadstoffüberschreitungen. Fahrverbote werden ohne ein Bündel von Gegenmaßnahmen nicht vermeidbar sein. In der Stellungnahme vom 18.12.2017, ST 2487, wurde die Anregung aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Mittlerweile scheint sich die Sicht des Magistrats geändert zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2133 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2487 Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5322 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2010 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5701 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, FechenheimNord, CarlBenzStraße untereinander und mit Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2019, OF 548/11 Betreff: Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: die Regierungsparteien des Römerbündnisses haben in Ihrem Etat Antrag E18 auf die Wichtigkeit und die dringliche Umsetzung einer Regionaltangente Ost zur Verkehrsentlastung des Frankfurter Ostens hingewiesen. Allerdings ist auch innerhalb der Stadtgrenzen der dringliche Ausbau des ÖPNVs im Frankfurter Osten geboten. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt für die schienengebundene Verbindung der Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim Nord, Fechenheim Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim Nord, Carl-Benz Straße untereinander und mit Offenbach wird eine Machbarkeitsstudie erstellt. Hierbei wird die Realisierung dieser Verbindung auch mit der Möglichkeit einer Verschwenkung der Linie U4 ab der Borsigallee nach Südosten und der Nutzung des im Zuge der nordmainischen S-Bahn zu realisierenden Tunnels unter den Bahngleisen geprüft. Begründung: In Offenbach ist solch eine Verbindung mit Frankfurt seit mehreren Monaten Thema und signalisiert auch seitens Offenbachs das Interesse. Diese Verbindung würde wichtige Teile beider Städte miteinander näher bringen und endlich die großen Gewerbegebiete im Frankfurter Osten untereinander verbinden und das mit schienengebundenem ÖPNV. Diese Maßnahme kann zu einem wichtigen Bestandteil einer signifikanten Reduktion des motorisierten Individualverkehrs im Frankfurter Osten und in der Verbindung nach Offenbach werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 397 2019 Die Vorlage OF 548/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUmwidmung der Altstadtgasse „Am Königshof“ in Bergen, der Zweite
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2019, OF 242/16 Betreff: Umwidmung der Altstadtgasse "Am Königshof" in Bergen, der Zweite Nachdem die schmale Altstadtgasse "Am Königshof" durch das Regierungspräsidium Darmstadt ohne Hinzuziehung des Ortsbeirates zu einer inner- und überörtlichen Durchgangsstraße um- gewidmet wurde, wolle der Ortsbeirat 16 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Erlaubnis zum Fahren gegen die Einbahnstraße für Radfahrer in der Gasse "Am Königshof" aufzuheben und die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen zu entfernen sowie den von der Straße "Im Sperber" kommenden Radverkehr mittels entsprechender Beschilderung auf das erlaubte Fahren gegen die Einbahnstraße in Richtung Marktstraße durch die Conrad-Weil-Gasse zu leiten und/oder auf die allgemein geltende Fahrtrichtung über den "Sperber" und die "Röhrborngasse" hinzuweisen. Begründung: Die enge und im Verlauf zur Marktstraße hin ansteigende Gasse "Am Königshof" mit starkem Durchgangsverkehr über den gesamten Tagesverlauf hinweg (Schleich- und Pendlerverkehr aus dem Umland zur U-Bahnstation Enkheim, sowie Verkehr mit den Zielen Riedbad, Schule am Hang, Schule am Ried, Sportplatz sowie Anliegerverkehr zum Hessencenter und dem Unterzentrum an der "Victor-Slotosch-Straße", ist für das Radfahren gegen die Einbahnstraße denkbar ungeeignet. Radfahrer kommen aufgrund der Steigung dem KfZ-Verkehr im Zick-Zack-Kurs entgegen und können häufig nicht ausweichen. Hinzu kommt, dass die westliche Ecke Marktstrasse/Am Königshof zumeist bis an die Bordsteinkante zugeparkt ist, so dass Radfahrer durch vom Westen kommende Autofahrer erst beim Einbiegen in die Straße wahrgenommen werden können. Diese äußerst gefährliche Gemengelage sollte schnellstens unterbunden werden, zumal es zwei zumutbare, weniger gefährliche Streckenalternativen für Radfahrer gibt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 242/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 1 CDU, SPD und GRÜNE gegen 2 CDU, BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenEinrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2019, OF 555/11 Betreff: Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten die Installation einer Pförtnerampel in Nähe der Ausfahrt Borsigallee, stadteinwärts, an geeigneter Stelle zu prüfen. Begründung: Bereits im August 2017 wurde diese Maßnahme durch den OBR 11 angeregt. Mit einer Pförtnerampel kann der Verkehr dosierter in den Riederwald und nach Fechenheim einfließen, dies wird zu einer Reduzierung der Schadstoffbelastung beitragen. Die Dauerstaus insbesondere auf dem Erlenbruch sorgen für die gemessenen Schadstoffüberschreitungen, Fahrverbote werden ohne ein Bündel von Gegenmaßnahmen nicht vermeidbar sein. In der ST 2487 vom 18.12.2017 wurde der Antrag aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Mittlerweile scheint sich die Sicht des Magistrats geändert zu haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4643 2019 Die Vorlage OF 555/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenTemporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 514/11 Betreff: Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, ob in der Anlage auf der Liegenschaft Hanauer Landstraße 567 b, welche 2015 als eine temporäre Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen bis Januar 2018 genehmigt wurde: - noch Asylbewerber beherbergt werden und wenn ja, in welcher Anzahl? - falls sich dort noch Personen im Asylverfahren befinden, diese damit rechnen können, die Containeranlage zu verlassen und in einen für Integration und Teilhabe besser geeignetem Wohnumfeld unterzukommen? - Ferner beziehen sich die vorab genannten Fragen auch auf die Containeranlage in der Borsigallee Begründung: In der ST 16/2017 wurde die Containeranlage als temporäre Unterkunft für Asylsuchende bezeichnet. Aufgrund der befristeten Genehmigung wurden eine qualitative Begrünung der Anlage und ein entsprechender Schallschutz zur Hanauer Landstraße hin, als nicht realisierbar und nachhaltig vertretbar angesehen. Die Zahl der Asylsuchenden ist mittlerweile in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Hessenweit werden temporäre Flüchtlingsunterkünfte aufgelöst und die Bewohner in einem qualitativ hochwertigeren Wohnumfeld langfristig untergebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1168 2019 Die Vorlage OF 514/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGroßzügige Versiegelung von Grundstücksflächen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 228/16 Betreff: Großzügige Versiegelung von Grundstücksflächen Der Magistrat möge prüfen und berichten, der Magistrat wird gebeten, wie die großzügige Versiegelung von Grundstücksflächen verhindert werden kann. Begründung: Da Grundstücksbesitzer immer mehr dazu übergehen, bei Neubauten oder Sanierungen einen Großteil des Grundstückes in großen Teilen zu versiegeln, sollte hier schnellstens geprüft werden, wie man das Vorgehen einschränken kann. Nach dem nächsten Starkregen stehen dann die Grundstückseigentümer im OBR und beschweren sich das sie vollgelaufene Keller hatten. Mit der Vorgartensatzung ist diess klar geregelt und kann sogar mit einer Geldstrafe belegt werden. Als Beispiel zeigt das beil Bild ein fast komplett versiegeltes Grundstück in der Barbarossastraße Nr 11. Grundstück Barbarossastraße 11 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 228/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 228/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, BFF und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung WBE und LINKE.
Partei: SPD
Weiter lesenTempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5-7
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 236/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5-7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße und die Kunden der Geschäfte und Angestellten der anliegenden Gewerbebetriebe, entweder durch eine Querungshilfe oder durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Da diese Strecke, mit einem KFZ-Kilometerzähler gemessen ca. 400 m lang ist, wäre ein leicht aufzubringender Zebrastreifen sicher kostengünstiger, weil nach Aussage des Straßenbauamtes eine Querungshilfe erst gebaut werden kann, wenn die Straße grundsaniert wird, da eine Querungshilfe eine Gründung im Straßenuntergrund voraussetzt. Begründung: Da, auch bedingt durch die Bauarbeiten am Hessencenter, die Victor- Slotosch-Straße den ganzen Tag über stark befahren und nach wie vor auch zu schnell gefahren wird, ist das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite der Victor-Slotosch-Straße. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen neuen Wohnbebauung, die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Bis zur ungewissen Sanierung der Victor-Slotoschstraße wäre deshalb ein Zebrastreifen sicherlich die preiswerteste Lösung. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 236/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und LINKE. gegen BFF und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD und GRÜNE
Partei: BFF
Weiter lesenTempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 225/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 - 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße, durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Begründung: In der Victor-Slotosch-Straße wird nach wie vor zu schnell gefahren und das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten ist gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen Wohnbebauung , die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 225/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenVerkehrssituation auf der Nordumgehung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3991 entstanden aus Vorlage: OF 211/16 vom 03.10.2018 Betreff: Verkehrssituation auf der Nordumgehung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Verkehrsfluss auf der Nordumgehung Bergen und damit verbunden auf der Vilbeler Landstraße im Teilgebiet Bergen durch die Errichtung von folgenden zwei Verkehrskreiseln verbessert werden kann: a) Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Nordumgehung Bergen; b) Kreuzungsbereich Nordumgehung Bergen - Erlenseer Straße. Begründung: Auf allen angesprochenen Straßen kommt es verkehrsbedingt im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr zu langen Rückstaus. Der Kreisel im Bereich Nordumgehung - Vilbeler Landstraße war schon in den ursprünglichen Planungen enthalten und sollte mit der Errichtung der Westumgehung von Bergen gebaut werden. Die Westumgehung wurde nie gebaut (Einspruch aus Seckbach), für Bergen-Enkheim blieb das tägliche Problem des Rückstaus auf der Vilbeler Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 405 Aktenzeichen: 61 1
Einführung einer Parkverbotsregelung auf der Barbarossastraße zwischen Rangenbergstraße und Leuchte
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 213/16 Betreff: Einführung einer Parkverbotsregelung auf der Barbarossastraße zwischen Rangenbergstraße und Leuchte Der Ortsbeirat 16 - Bergen-Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten auf der nördlichen Straßenseite der Barbarossastraße im Abschnitt zwischen Rangenbergstraße und Leuchte eine durchgehende Parkverbotszone einzurichten. Da in diesem Abschnitt nicht zwei sich entgegenkommende PKW gleichzeitig an einem parkenden Auto vorbeifahren können, wird der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main zudem gebeten zu prüfen, ob auf der südlichen Straßenseite PKW zu Hälfte auf dem Seitenstreifen/ Bürgersteig parken können. Sollte dies nicht möglich sein, müssten entsprechend auch auf der südlichen Seite etwa 3 Stellen mit Halteverbot eingerichtet werden, so dass entgegenkommende PKW ausweichen können. Begründung: Dadurch, dass das Parken auf beiden Straßenseiten erlaubt ist, parken - gerade bei Veranstaltungen der katholischen Kirche und der Schule am Ried - häufig PKW im Wechsle auf der rechten und linken Straßenseite. Hierbei wird dann oft in so kurzen Abständen geparkt, dass vorbeifahrende Autos Schwierigkeiten haben im Slalom an den parkenden Autos vorbei zu kommen, gerade dann, wenn auch Verkehr entgegen kommt und evtl. auch noch Fußgänger (z.B. Schüler) auf der Straße sind. Die führt dann dazu, dass der Verkehr nicht flüssig diesen Bereich durchfahren kann und es kann auch zu gefährlichen Situationen kommen, weil zum Ausweichen oft auch der Bürgersteig verwendet wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 213/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 16 am 27.11.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 213/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrssituation auf der Nordumgehung
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2018, OF 211/16 Betreff: Verkehrssituation auf der Nordumgehung Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der Verkehrsfluss auf der Nordumgehung Bergen und damit verbunden auf der Vilbeler Landstraße im Teilgebiet Bergen durch die Errichtung von 2 Verkehrskreiseln verbessert werden kann. A Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Nordumgehung Bergen B Kreuzungsbereich Nordumgehung Bergen - Erlenseer Straße Begründung: Auf allen angesprochenen Straßen kommt es verkehrsbedingt im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr zu langen Rückstaus. Der Kreisel im Bereich Nordumgehung - Vilbeler Landstraße war schon in den ursprünglichen Planungen enthalten und sollte mit der Errichtung der Westumfahrung von Bergen gebaut werden. Die Westumgehung wurde nie gebaut (Einspruch aus Seckbach) für uns blieb das tägliche Problem des Rückstaus auf der Vilbeler Landstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 211/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 16 am 27.11.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3991 2018 Die Vorlage OF 211/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenAufstellen eines Hinweisschildes (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3679 entstanden aus Vorlage: OF 412/11 vom 03.09.2018 Betreff: Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t - Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, ein Hinweisschild (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t - Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße an geeigneter Stelle aufstellen zu lassen. Begründung: Auf der Seckbacher Landstraße befindet sich derzeit das unten als Lichtbild angefügte Verkehrshinweisschild. Es steht zusätzlich bald noch ein Schild in der Heinz-Herbert-Karry-Straße, Höhe Hausnummer 1. Nun muss auch der östliche Durchfahrtsverkehr nach Seckbach bedacht werden. Zu diesem Zweck ist es notwendig, ein gleiches Schild (ggf. andere Pfeilrichtung für den verbotenen Verkehr) ebenfalls in der Vilbeler Landstraße aufzustellen, um den Lkw-Verkehr ordnungsgemäß in Richtung Bergen weiterzuleiten, sowie die unzähligen Fahrzeugführer von Lkws über 7,5 Tonnen rechtzeitig zu warnen, nicht durch das Wohngebiet Seckbach zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2274 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2297
Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den Klingenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3632 entstanden aus Vorlage: OF 206/16 vom 26.08.2018 Betreff: Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den Klingenweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, das Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den Klingenweg zu ermöglichen. Eventuell wäre ein Kreisverkehrsplatz als Lösung zu erwägen. Begründung: Um in das Neubaugebiet zwischen Klingenweg und Kirchgasse zu gelangen, können Anwohner lediglich von Bad Vilbel kommend ungehindert in den Klingenweg und in die Kirchgasse einfahren. Alle Kraftfahrzeuglenker aus Richtung Süden kommend müssen gezwungenermaßen Umwege durch Bergen in Kauf nehmen, was zusätzlich Umwelt und Gebiet belastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2350 Aktenzeichen: 32 1
Kleinere Busse für die Buslinie 42 von „Bergen Ost“ zum „Hessen-Center“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3631 entstanden aus Vorlage: OF 204/16 vom 26.08.2018 Betreff: Kleinere Busse für die Buslinie 42 von "Bergen Ost" zum "Hessen-Center" Der Magist rat wird gebeten, bei der nächsten Ausschreibung der Buslinie 42 von "Bergen Ost" zum "Hessen-Center" den Konzessionär zu verpflichten, in den Schwachverkehrszeiten kleinere Busse einzusetzen. Begründung: Die Buslinie 42 garantiert für Bergen-Enkheim die unverzichtbare Anbindung an die U-Bahn-Linien U 4 und U 7 und die Einkaufszentren Hessencenter und Victor-Slotosch-Straße. Allerdings fährt diese Buslinie sehr oft fast oder ganz leer ihre Runden. Da offensichtlich ein Mischbetrieb möglich ist, wünscht der Ortsbeirat dieses Angebot auch für die Bergen-Enkheimer Fahrgäste und Anlieger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2189 Aktenzeichen: 92 11
Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung Wohngebiet Seckbach gesperrt für Lkw über 7,5 t verboten. Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 412/11 Betreff: Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung Wohngebiet Seckbach gesperrt für Lkw über 7,5 t verboten. Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Hinweisschild (Achtung Wohngebiet Seckbach gesperrt für LKW über 7,5 t verboten. Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße an geeigneter Stelle aufzustellen. Begründung: Auf der Seckbacher Landstraße befindet sich derzeit das unten als Lichtbild angefügte Verkehrshinweisschild. Es steht zusätzlich bald noch in der Heinz-Herbert-Karry-Straße Höhe Hausnummer 1. Nun muss auch der östliche Durchfahrtsverkehr nach Seckbach bedacht werden. Zu diesem Zweck ist es notwendig ein gleiches Schild (ggf. andere Pfeilrichtung für den verbotenen Verkehr) ebenfalls in der Vilbeler Landstraße aufzustellen, um den LKW-Verkehr ordnungsgemäß in Richtung Bergen weiterzuleiten, um die unzähligen Fahrzeugführer von LKWs über 7,5 t rechtzeitig zu warnen, nicht durch das Wohngebiet Seckbach zu fahren. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3679 2018 Die Vorlage OF 412/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenKleinere Busse für die Buslinie 42 Bergen Ost - Hessen-Center
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2018, OF 204/16 Betreff: Kleinere Busse für die Buslinie 42 Bergen Ost - Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dass bei der nächsten Ausschreibung der Linie 42 von Bergen Ost / Hessencenter, den Konzessionär zu verpflichten, in den Schwachverkehrszeiten kleinere Busse einzusetzen. Begründung: Die Linie 42 garantiert für Bergen-Enkheim die unverzichtbare Anbindung an die U-Bahn-Linien U 4 und U 7 und die Einkaufszentren Hessencenter und Victor-Slotosch-Straße. Allerdings fährt diese Buslinie sehr oft fast oder ganz leer ihre Runden. Da offensichtlich ein Mischbetrieb möglich ist, wünscht der Ortsbeirat dieses Angebot auch für die Bergen-Enkheimer Fahrgäste und Anlieger. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 11.09.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3631 2018 Die Vorlage OF 204/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, SPD und GRÜNE gegen CDU, LINKE. und FDP (= Ablehnung)
Partei: WBE
Weiter lesenVerkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 388/11 vom 16.07.2018 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: V 291/16 OBR 11; ST 601/17 Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Fußgängerüberwegs Höhe Hausnummer 69 installieren zu lassen. 3. die für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 601, ausgeführt). Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden Lastkraftwagen in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen ein Problem. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2016, V 291 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Antrag vom 13.11.2018, OF 453/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Anregung vom 07.02.2022, OA 140 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3111, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018 § 3720, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3519 entstanden aus Vorlage: OF 399/11 vom 29.07.2018 Betreff: Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, im oben genannten Bereich zeitnah die erlaubte Geschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 zu reduzieren sowie in der Anfahrt auf die neu errichtete Querungshilfe ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Nach Wegfall des Fußgängerüberweges Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße wurde nun eine Querungshilfe eingerichtet, damit die Schulkinder und Anwohner die Straße gefahrloser queren können. In der Anfahrt von der Borsigallee kommend wird der Fahrbahnrand durch Campingwagen/Anhänger und Lkw derart zugeparkt, dass Fußgänger, die die Querungshilfe nutzen, die Straße kaum bis wenig einsehen können. Ebenfalls können die Autofahrer die Fußgänger erst sehr spät sehen. Aufgrund des dürftigen Zustandes der Gwinnerstraße (Schienen, Pflaster, Asphaltflicken) ist bei Tempo 50 eine gefahrlose Notbremsung schwer möglich. Zur Sicherheit der Nutzer der Querungshilfe ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1996 Aktenzeichen: 32 1
Schaffung begrünter Mittelstreifen und einer einspurigen Verkehrsführung auf der Vilbeler Landstraße zwischen der Einmündung Taschnerstraße und der Einmündung Florianweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3415 entstanden aus Vorlage: OF 196/16 vom 16.07.2018 Betreff: Schaffung begrünter Mittelstreifen und einer einspurigen Verkehrsführung auf der Vilbeler Landstraße zwischen der Einmündung Taschnerstraße und der Einmündung Florianweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Teilstück der Vilbeler Landstraße zwischen der Einmündung Taschnerstraße und der Einmündung Florianweg weitere begrünte Mittelstreifen angelegt werden können, wie sie im südlichen Verlauf bereits vor einiger Zeit geschaffen wurden. Im genannten 300 Meter langen Teilstück könnten so fünf Grünstreifen (Inseln) von mindestens circa acht Metern Länge im Abstand von circa 40 Metern angelegt werden, die sich mittig auf der Fahrbahn befinden würden. In diesem Teilstück müsste die Verkehrsführung dann einspurig erfolgen, wobei der bestehende Radweg, der derzeit an der Einmündung Taschnerstraße endet, beidseitig bis zur Einmündung Florianweg fortgesetzt werden müsste. Jeder Grünstreifen (Insel) soll mit zwei Bäumen bepflanzt werden, analog zu den bereits bestehenden Grünstreifen. Begründung: Auch Verkehrsräume sollten - wenn dies der Zweck zulässt - attraktiv gestaltet werden. Dies steigert die Lebensqualität im betroffenen Bereich. Die Schaffung der Grünstreifen würde hier einen sehr positiven Beitrag leisten. Durch den derzeitigen vierspurigen Ausbau der Vilbeler Landstraße im betroffenen Abschnitt hat sie momentan den Charakter einer Schnellstraße, was auch Auswirkungen auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer hat. Der Schnellstraßencharakter lädt quasi zum Rasen beziehungsweise zum unnötigen Überholen ein. Gerade solche Überholvorgänge in Fahrtrichtung Bergen (also auf ansteigender Straße) sind laut und tragen zur Lärmbelastung im Stadtteil signifikant bei. Sie sind gleichzeitig unsinnig, weil durch die anschließende Verengung auf wieder nur eine Fahrspur und die folgenden Ampelanlagen der Zeitgewinn praktisch gleich Null ist. Gerade auch für Radfahrer würde eine Weiterführung der Radwege eine Entlastung bedeutet, denn durch die starke Steigung fahren diese oft langsam, werden aber von Kraftfahrzeugen häufig sehr eng überholt. Hier wäre zu prüfen, ob mittelfristig die Vilbeler Landstraße möglichst durchgehend mit Radwegen ausgestattet werden könnte. Die mit Bäumen bepflanzten Grünstreifen würden also einen positiven Beitrag zum lokalen Stadtklima erbringen, sie würden unnötiges Rasen vermindern und somit einen Beitrag zum Energiesparen leisten. Die Bäume würden der Verkehrssicherheit dienen, die Lärmbelastung reduzieren und die Vilbeler Landstraße optisch aufwerten. Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2178
Defekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/PhillipPuthStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3414 entstanden aus Vorlage: OF 194/16 vom 30.06.2018 Betreff: Defekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/Phillip-Puth-Straße Der Magistrat wird gebeten, die defekten Fahrbahnen an allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/ Phillip-Puth-Straße zu erneuern. Begründung: Bei den o. g. Fußgängerübergängen ist die Fahrbahn schon mehrfach aufgebrochen und dann nur notdürftig wieder verschlossen worden. Durch den täglich hohen Durchgangsverkehr haben sich an den ausgebesserten Stellen gefährliche Risse und zum Teil schon große Löcher gebildet (siehe Bilder). Für Fußgänger, Behinderte und Frauen mit Kinderwagen stellen diese Löcher eine große Gefahr dar. Diese Fußgängerüberwege sollten schnellstens grunderneuert (nicht ausgebessert) werden. Links Überweg an der Phillip-Puth-Straße Überweg an der Phillip-Puth-Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2177
Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Ecke Gwinnerstraße/Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 399/11 Betreff: Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Ecke Gwinnerstraße/Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, im oben genannten Bereich zeitnah die erlaubte Geschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 zu reduzieren sowie in der Anfahrt auf die neu errichtete Querungshilfe ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Nach Wegfall des Fußgängerüberweges Ecke Gwinnerstraße / Gelastraße wurde nun eine Querungshilfe eingerichtet, damit die Schulkinder und Anwohner die Straße gefahrloser queren können. In der Anfahrt von der Borsigallee kommend wird der Fahrbahnrand durch Campingwagen / Anhänger und LKW derart zugeparkt, das Fußgänger, die die Querungshilfe nutzen, die Straße kaum bis wenig einsehen können. Ebenfalls können die Autofahrer die Fußgänger erst sehr spät sehen. Aufgrund des dürftigen Zustandes der Gwinnerstraße (Schienen, Pflaster, Asphaltflicken) ist bei Tempo 50 eine gefahrlose Notbremsung schwer möglich. Zur Sicherheit der Nutzer der Querungshilfe ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3519 2018 Die Vorlage OF 399/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.07.2018, OF 388/11 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: ST 601/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße zu installieren. 3. die, für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, dass Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach, kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der ST 601 vom 17.03.2017 ausgeführt) Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden LKW ein Problem in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 292 2018 Die Vorlage OF 388/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Punkt 2. des Tenors wie folgt geändert wird: "standortfeste Blitzer in der Wilhelmshöher Straße, im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Zebrastreifens, Höhe Hausnummer 69, installieren zu lassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
Weiter lesenSchaffung begrünter Mittelstreifen und einer einspurigen Verkehrsführung auf der Vilbeler Landstraße zwischen der Einmündung Taschnerstraße und der Einmündung Florianweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.07.2018, OF 196/16 Betreff: Schaffung begrünter Mittelstreifen und einer einspurigen Verkehrsführung auf der Vilbeler Landstraße zwischen der Einmündung Taschnerstraße und der Einmündung Florianweg Der Ortsbeirat 16 - Bergen-Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten auf dem Teilstück der Vilbeler Landstraße zwischen der Einmündung Taschnerstraße und der Einmündung Florianweg weitere begrünte Mittelstreifen anzulegen, wie sie im südlichen Verlauf bereits vor einiger Zeit geschaffen wurden. Im genannten 300m langen Teilstück sollen so 5 Grünstreifen (Inseln) von mindestens ca. 8 m Länge im Abstand von ca. 40 m angelegt werden. Diese sollen sich mittig auf der Fahrbahn befinden. In diesem Teilstück muss die Verkehrsführung dann einspurig erfolgen, wobei der bestehende Radweg, der derzeit an der Einmündung Taschnerstraße endet, beidseitig bis zur Einmündung Florianweg fortgesetzt werden soll. Jeder Grünstreifen (Insel) soll mit zwei Bäumen bepflanzt werden, analog zu den bereits bestehenden Grünstreifen. Begründung: Auch Verkehrsräume sollten - wenn dies der Zweck zulässt - attraktiv gestaltet werden. Dies steigert die Lebensqualität im betroffenen Bereich. Die Schaffung der Grünstreifen würde hier einen sehr positiven Beitrag leisten. Durch den derzeitigen vierspurigen Ausbau der Vilbeler Landstraße im betroffenen Abschnitt, hat sie momentan den Charakter einer Schnellstraße, was auch Auswirkungen auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer hat. Der Schnellstraßen-Charakter lädt quasi zum Rasen bzw. zum unnötigen Überholen ein. Gerade solche Überholvorgänge in Fahrtrichtung Bergen (also auf ansteigender Straße) sind laut und tragen zur Lärmbelastung im Stadtteil signifikant bei. Sie sind gleichzeitig unsinnig, weil durch die anschließende Verengung auf wieder nur eine Fahrspur und die folgenden Ampelanlagen der Zeitgewinn praktisch gleich Null ist. Gerade auch für Radfahrer würde eine Weiterführung der Radwege eine Entlastung bedeutet, denn durch die starke Steigung fahren diese oft langsam, werden aber von Kraftfahrzeugen häufig sehr eng überholt. Hier wäre zu prüfen, ob mittelfristig die Vilbeler Landstraße möglichst durchgehend mit Radwegen ausgestattet werden könnte. Die mit Bäumen bepflanzten Grünstreifen würden also einen positiven Beitrag zum lokalen Stadtklima erbringen, sie würden unnötiges Rasen vermindern und somit einen Beitrag zum Energiesparen leisten, sie würden der Verkehrssicherheit dienen, sie würden helfen die Lärmbelastung zu reduzieren und sie würden die Vilbeler Landstraße optisch aufwerten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 16 am 07.08.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3415 2018 Die Vorlage OF 196/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antrag als Prüfungs- und Berichtsauftrag formuliert wird. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenDefekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/Ecke PhillipPuthStraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2018, OF 194/16 Betreff: Defekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/Ecke Phillip-Puth-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die defekte Fahrbahnen im o. g. Bereich zu erneuern. Begründung: Bei den o. g. Fußgängerübergängen ist die Fahrbahn schon mehrfach aufgebrochen worden und dann nur notdürftig wieder verschlossen worden. Durch den hohen Durchgangsverkehr täglich, haben sich an den ausgebesserten Stellen gefährlich Risse und zum Teil schon große Löcher gebildet (siehe Bilder). Für Fußgänger, Behinderte und Frauen mit Kinderwagen stellt diese eine große Gefahr dar. Diese Fußgängerüberwege sollten schnellstens Grunderneuert (nicht ausgebessert) werden. Links Überweg an der Phillip-Puth-Straße Überweg an der Phillip-Puth-Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 16 am 07.08.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3414 2018 Die Vorlage OF 194/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFußgängerüberweg an der Bushaltestelle „Riedschule“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3287 entstanden aus Vorlage: OF 183/16 vom 16.05.2018 Betreff: Fußgängerüberweg an der Bushaltestelle "Riedschule" Der Magistr at wird aufgefordert, auf der Barbarossastraße, in Höhe der beiden Bushaltestellen "Riedschule" einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: An der Bushaltestelle sollte ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden, damit dort ankommende Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried die Straße möglichst gefahrlos überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1744 Aktenzeichen: 66 2
Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2018, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 184/16 vom 16.05.2018 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64, heißt es unter anderem: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Antrag vom 24.10.2017, OA 191, sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel- und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des Ortsbeirates 16 klar aufgezeigt, dass a) ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist und b) dort ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget implantiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 64 = Zurückweisung, OA 270 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Beschlussausfertigung(en): § 2866, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 66 0
Ideen
Keine Ideen gefunden.