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Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.09.2017

Anregung Ortsbeirat

Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66

Details im PARLIS OM_2133_2017
18.12.2017

Stellungnahme des Magistrats

Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66

Details im PARLIS ST_2487_2017
19.04.2019

Antrag Ortsbeirat

Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee

Details im PARLIS OF_555-11_2019
13.05.2019

Anregung Ortsbeirat

Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee

Details im PARLIS OM_4643_2019
28.10.2019

Anregung Ortsbeirat

Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Bergen-Enkheim

Details im PARLIS OM_5322_2019
28.10.2019

Stellungnahme des Magistrats

Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee

Details im PARLIS ST_2010_2019
20.01.2020

Anregung Ortsbeirat

Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Bergen-Enkheim

Details im PARLIS OM_5701_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4643 entstanden aus Vorlage: OF 555/11 vom 19.04.2019

Betreff: Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee
Vorgang: OM 2133/17 OBR 11; ST 2487/17 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Installation einer Pförtnerampel in Nähe der Ausfahrt Borsigallee, stadteinwärts, an geeigneter Stelle zu prüfen.

Begründung:

Bereits im August 2017 wurde diese Maßnahme durch den Ortsbeirat angeregt. Mit einer Pförtnerampel kann der Verkehr dosierter in den Riederwald und nach Fechenheim einfließen. Dies wird zu einer Reduzierung der Schadstoffbelastung beitragen. Die Dauerstaus, insbesondere auf dem Erlenbruch, sorgen für die gemessenen Schadstoffüberschreitungen. Fahrverbote werden ohne ein Bündel von Gegenmaßnahmen nicht vermeidbar sein. In der Stellungnahme vom 18.12.2017, ST 2487, wurde die Anregung aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Mittlerweile scheint sich die Sicht des Magistrats geändert zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2133
Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2487 Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5322 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2010 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5701
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1