Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee
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Bisheriger Verlauf
18.09.2017
18.12.2017
19.04.2019
13.05.2019
28.10.2019
28.10.2019
20.01.2020
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66
Details im PARLIS OM_2133_2017Stellungnahme des Magistrats
Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66
Details im PARLIS ST_2487_2017Antrag Ortsbeirat
Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee
Details im PARLIS OF_555-11_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee
Details im PARLIS OM_4643_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Bergen-Enkheim
Details im PARLIS OM_5322_2019Stellungnahme des Magistrats
Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee
Details im PARLIS ST_2010_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Bergen-Enkheim
Details im PARLIS OM_5701_202018.09.2017
18.12.2017
Stellungnahme des Magistrats
Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66
Details im PARLIS ST_2487_201719.04.2019
Antrag Ortsbeirat
Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee
Details im PARLIS OF_555-11_201913.05.2019
Anregung Ortsbeirat
Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee
Details im PARLIS OM_4643_201928.10.2019
28.10.2019
Stellungnahme des Magistrats
Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee
Details im PARLIS ST_2010_201920.01.2020
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4643 entstanden aus Vorlage: OF 555/11 vom 19.04.2019
Betreff: Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee
Vorgang: OM 2133/17 OBR 11; ST 2487/17 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Installation einer Pförtnerampel in Nähe der Ausfahrt Borsigallee, stadteinwärts, an geeigneter Stelle zu prüfen. Begründung:
Bereits im August 2017 wurde diese Maßnahme durch den Ortsbeirat angeregt. Mit einer Pförtnerampel kann der Verkehr dosierter in den Riederwald und nach Fechenheim einfließen. Dies wird zu einer Reduzierung der Schadstoffbelastung beitragen. Die Dauerstaus, insbesondere auf dem Erlenbruch, sorgen für die gemessenen Schadstoffüberschreitungen. Fahrverbote werden ohne ein Bündel von Gegenmaßnahmen nicht vermeidbar sein. In der Stellungnahme vom 18.12.2017, ST 2487, wurde die Anregung aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Mittlerweile scheint sich die Sicht des Magistrats geändert zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2133
Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2487 Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5322 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2010 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5701 Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1