Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten
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Bisheriger Verlauf
29.07.2018
13.08.2018
15.10.2018
Antrag Ortsbeirat
Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Ecke Gwinnerstraße/Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten
Details im PARLIS OF_399-11_2018Ortsbeirat Magistratsvorlage
Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten
Details im PARLIS OM_3519_2018Stellungnahme des Magistrats
Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten
Details im PARLIS ST_1996_201829.07.2018
Antrag Ortsbeirat
Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Ecke Gwinnerstraße/Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten
Details im PARLIS OF_399-11_201813.08.2018
Anregung Ortsbeirat
Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten
Details im PARLIS OM_3519_201815.10.2018
Stellungnahme des Magistrats
Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten
Details im PARLIS ST_1996_2018S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3519 entstanden aus Vorlage: OF 399/11 vom 29.07.2018
Betreff: Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten
Der Magistrat wird aufgefordert, im oben genannten Bereich zeitnah die erlaubte Geschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 zu reduzieren sowie in der Anfahrt auf die neu errichtete Querungshilfe ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung:
Nach Wegfall des Fußgängerüberweges Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße wurde nun eine Querungshilfe eingerichtet, damit die Schulkinder und Anwohner die Straße gefahrloser queren können. In der Anfahrt von der Borsigallee kommend wird der Fahrbahnrand durch Campingwagen/Anhänger und Lkw derart zugeparkt, dass Fußgänger, die die Querungshilfe nutzen, die Straße kaum bis wenig einsehen können. Ebenfalls können die Autofahrer die Fußgänger erst sehr spät sehen. Aufgrund des dürftigen Zustandes der Gwinnerstraße (Schienen, Pflaster, Asphaltflicken) ist bei Tempo 50 eine gefahrlose Notbremsung schwer möglich. Zur Sicherheit der Nutzer der Querungshilfe ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1996 Aktenzeichen: 32 1