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Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten

Vorlagentyp: STMagistrat
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1996

Betreff: Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten Der Anregung wird entsprochen. Die Querungshilfe wird in den Tempo-30-Bereich aufgenommen. Ein absolutes Haltverbot (Verkehrszeichen 283 Straßenverkehrs-Ordnung) wird in Fahrtrichtung Norden 50 Meter vor der Querungshilfe eingerichtet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juli 2018OFOF 399/11Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Ecke Gwinnerstraße/Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichtenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 13. August 2018OMOM 3519Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichtenDirektanregung
  3. 15. Oktober 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    STST 1996Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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