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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Prüfung der Machbarkeit einer direkten Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße

24.10.2025 · Aktualisiert: 11.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7590 entstanden aus Vorlage: OF 1530/5 vom 18.09.2025 Betreff: Prüfung der Machbarkeit einer direkten Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße Vorgang: OM 3074/18 OBR 5; ST 1583/18; OM 3918/18 OBR 5; ST 1830/19; OM 5404/19 OBR 5; ST 394/20; ST 1432/20 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung einer direkten Abfahrt von der A 661, aus Richtung Kaiserlei kommend, zur Babenhäuser Landstraße möglich ist. Im Rahmen dieser Prüfung soll zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, die verkehrsplanerische, finanzielle, ökologische und städtebauliche Aspekte berücksichtigt. Begründung: Eine direkte Abfahrt von der A 661 zur Babenhäuser Landstraße würde die Verkehrslage im südlichen Stadtbereich spürbar verbessern. Sie könnte den innerstädtischen Verkehr entlasten, die Erreichbarkeit für Anwohner, Gewerbetreibende und Pendler optimieren und gleichzeitig die Verkehrssicherheit an bestehenden Zufahrten erhöhen. Frühere Anträge und Prüfungen (z. B. OM 3074/18, ST 1583/18; OM 3918/18, ST 1830/19, OM 5404/19, ST 394/20, ST 1432/20) haben bereits auf den Bedarf einer solchen Abfahrt hingewiesen. Angesichts der zunehmenden Verkehrsdichte und neuer Planungsgrundlagen ist es sinnvoll, die Machbarkeit erneut systematisch zu prüfen. Eine Machbarkeitsstudie als erster Schritt ermöglicht es, fundiert zu entscheiden, ob und in welcher Form die Abfahrt unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3074 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1583 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3918 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1830 Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5404 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 394 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1432

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Gehweg Roßmarkt 14 ordnungsgemäß wiederherstellen

21.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7567 entstanden aus Vorlage: OF 1740/1 vom 05.10.2025 Betreff: Gehweg Roßmarkt 14 ordnungsgemäß wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg vor der Liegenschaft Roßmarkt 14 wieder ordnungsgemäß herstellen zu lassen, sodass die Bodenplatten nicht mehr schief, wackelig oder uneben sind. Es stellt sich die Frage, ob es bereits eine Abnahme gegeben hat und dabei Mängel gerügt wurden. Begründung: Im Zuge von Baumaßnahmen im Untergrund wurde an o. g. Stelle der Gehweg aufgerissen (evtl. Glasfaserarbeiten). Anschließend wurde der Bodenbelag nicht wieder ordnungsgemäß hergestellt. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Gehweg Roßmarkt 14 ordnungsgemäß wiederherstellen

05.10.2025 · Aktualisiert: 26.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1740/1 Betreff: Gehweg Roßmarkt 14 ordnungsgemäß wiederherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Gehweg vor Roßmarkt 14 wieder ordnungsgemäß herstellen zu lassen, sodass die Bodenplatten nicht mehr schief, wackelig oder uneben sind. Es stellt sich die Frage, ob es bereits eine Abnahme gegeben hat und dabei Mängel gerügt wurden. Begründung: Im Zuge von Baumaßnahmen im Untergrund wurde an o.g. Stelle der Gehweg aufgerissen (evtl. Glasfaserarbeiten). Anschließend wurde der Bodenbelag nicht wieder ordnungsgemäß hergestellt. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7567 2025 Die Vorlage OF 1740/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Prüfung der Machbarkeit einer direkten Abfahrt von der A661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße

18.09.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2025, OF 1530/5 Betreff: Prüfung der Machbarkeit einer direkten Abfahrt von der A661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße Vorgang: OM 3074/18 OBR 5; ST 1583/18; OM 3918/18 OBR 5; ST 1830/19; OM 5404/19 OBR 5; ST 394/20; ST 1432/20 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen, ob die Einrichtung einer direkten Abfahrt von der A661, aus Richtung Kaiserlei kommend, zur Babenhäuser Landstraße möglich ist. Im Rahmen dieser Prüfung soll zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, die verkehrsplanerische, finanzielle, ökologische und städtebauliche Aspekte berücksichtigt. Begründung: Eine direkte Abfahrt von der A661 zur Babenhäuser Landstraße würde die Verkehrslage im südlichen Stadtbereich spürbar verbessern. Sie könnte den innerstädtischen Verkehr entlasten, die Erreichbarkeit für Anwohner, Gewerbetreibende und Pendler optimieren und gleichzeitig die Verkehrssicherheit an bestehenden Zufahrten erhöhen. Frühere Anträge und Prüfungen (z. B. ST 1583/2018, OM 3074/2018, OM 3918/2018, OM 5404/2019, ST 1830/2019, ST 394/2020, ST 1432/2020) haben bereits auf den Bedarf einer solchen Abfahrt hingewiesen. Angesichts der zunehmenden Verkehrsdichte und neuer Planungsgrundlagen ist es sinnvoll, die Machbarkeit erneut systematisch zu prüfen. Eine Machbarkeitsstudie als erster Schritt ermöglicht es, fundiert zu entscheiden, ob und in welcher Form die Abfahrt realisiert werden kann, unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3074 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1583 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3918 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1830 Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5404 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 394 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1432 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7590 2025 Die Vorlage OF 1530/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7410 entstanden aus Vorlage: OF 1467/5 vom 28.07.2025 Betreff: Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 (siehe Fotos) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird und Parkflächen eingezeichnet werden. Begründung: Der parallel zum Wendelsweg verlaufende Weg weist eine Breite von ca. 5,90 Metern auf. Es ist unklar, welche Widmung dieser derzeit hat. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass Behörden Ihnen mitgeteilt haben, dass es sich bei dem Weg um einen Fahrradweg handeln würde. Da eine Kennzeichnung als Fahrradweg fehlt und dieser zudem vorher und nachher nicht weitergeführt wird, ist dies aus Sicht des Ortsbeirates nicht nachvollziehbar. Um hier klare Verhältnisse zu schaffen und gleichzeitig der Parkplatznot in dem Bereich zu begegnen, bietet es sich an, den Weg als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und Parkflächen einzuzeichnen. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Trinkwasserbrunnen auf der Platzfolge Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz realisieren

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7301 entstanden aus Vorlage: OF 1686/1 vom 28.07.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf der Platzfolge Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz realisieren Vorgang: M 145/23 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Platzfolge Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz einen Trinkwasserbrunnen zu installieren. Dabei soll insbesondere die Planung aus der Bau- und Finanzierungsvorlage zur entsprechenden Platzfolge (M 145 vom 08.09.2023) aufgegriffen werden, die einen Trinkwasserbrunnen für die Platzfolge Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz vorgesehen hatte. Begründung: Die drei ineinander übergehenden Plätze Roßmarkt, Goetheplatz und Rathenauplatz in der Innenstadt werden von Tourist:innen und Frankfurter:innen gleichermaßen gerne als Ort zum Sitzen und Ausruhen genutzt. Erst in der jüngsten Zeit wurden diese Plätze auch neu gestaltet beziehungsweise teilweise mit einem neuen Bodenbelag versehen, der den Aufenthalt dort attraktiver macht als in der Vergangenheit. Regelmäßig dient diese Fläche außerdem auch als Veranstaltungsort von Volksfesten und Kundgebungen, sodass diese drei zusammenhängenden Plätze von Zigtausend Menschen jährlich besucht werden. Leider gibt es dort keinen Trinkwasserbrunnen, an dem man sich an den - aufgrund des Klimawandels - immer häufigeren Tagen mit hohen Temperaturen erfrischen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 145

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 309

28.07.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1467/5 Betreff: Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 309 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass der Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 309 (siehe Fotos) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird und Parkflächen gekennzeichnet werden. Begründung: Der parallelweg zum Wendelsweg verlaufende Weg weist eine Breite von ca. 5,90m auf. Es ist unklar, welche Widmung dieser derzeit hat. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass Behörden Ihnen mitgeteilt haben, dass es sich bei dem Weg um einen Fahrradweg handeln würde. Da eine Kennzeichnung als Fahrradweg fehlt und dieser zudem vorher und nachher nicht weitergeführt wird, ist dies aus Sicht des Ortsbeirates nicht nachvollziehbar. Um hier klar Verhältnisse zu schaffen und gleichzeitig der Parkplatznot in dem Bereich zu begegnen, bietet sich an den Weg als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und Parkflächen zu kennzeichnen. Fotos: Privat Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7410 2025 Die Vorlage OF 1467/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Wendelsweg 309" durch "Wendelsweg 109" ersetzt werden. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Trinkwasserbrunnen auf dem Goetheplatz realisieren

28.07.2025 · Aktualisiert: 26.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1686/1 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf dem Goetheplatz realisieren Vorgang: M 145/23 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz einen Trinkwasserbrunnen zu installieren. Dabei soll insbesondere die Planung aus der Bau- und Finanzierungsvorlage zur entsprechenden Platzfolge M145 2023 aufgegriffen werden, die einen Trinkwasserbrunnen für den Goetheplatz vorgesehen hatte. Begründung: Die drei ineinander übergehenden Plätze Roßmarkt, Goetheplatz und Rathenauplatz in der Innenstadt werden von Tourist:innen und Frankfurter:innen gleichermaßen gerne als Ort zum Sitzen und Ausruhen genutzt. Erst in der jüngsten Zeit wurde diese Plätze auch neugestaltet beziehungsweise teilweise mit einem neuen Bodenbelag versehen, der den Aufenthalt dort attraktiver macht als in der Vergangenheit. Regelmäßig dient diese Fläche außerdem auch als Veranstaltungsort von Volksfesten und Kundgebungen, so dass diese drei zusammenhängenden Plätze von zigtausenden Menschen jährlich besucht werden. Leider gibt es dort keinen Trinkwasserbrunnen, an dem man sich an den - aufgrund des Klimawandels - immer häufigeren Tagen mit hohen Temperaturen erfrischen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 145 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7301 2025 Die Vorlage OF 1686/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Trinkwasserbrunnen auf der Platzfolge Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz realisieren Der der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Platzfolge Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz einen Trinkwasserbrunnen zu installieren. Dabei soll insbesondere die Planung aus der Bau- und Finanzierungsvorlage zur entsprechenden Platzfolge (M 145 vom 08.09.2023) aufgegriffen werden, die einen Trinkwasserbrunnen für die Platzfolge Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz vorgesehen hatte." Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Sicheres Überqueren des Hainer Weges - Einrichtung eines Dialog-Displays

27.06.2025 · Aktualisiert: 27.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7219 entstanden aus Vorlage: OF 1452/5 vom 27.05.2025 Betreff: Sicheres Überqueren des Hainer Weges - Einrichtung eines Dialog-Displays Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten , ob im Hainer Weg vor der Kreuzung Wertheimer Straße und Unterster Zwerchweg ein Dialog-Display zur Geschwindigkeitsanzeige installiert werden kann. Begründung: Der Hainer Weg ist ein wichtiger Schulweg und als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Dennoch halten sich viele Autofahrer nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Die Verkehrssituation an der genannten Stelle wird zunehmend schwieriger und unübersichtlicher, insbesondere für Schulkinder und ältere Menschen. Eltern haben wiederholt auf die Gefährdung hingewiesen. Ein Dialog-Display, das Autofahrer auf ihre tatsächliche Geschwindigkeit aufmerksam macht, kann präventiv wirken und so zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Es sensibilisiert alle Verkehrsteilnehmer und schafft mehr Aufmerksamkeit für das Tempo-30-Gebot. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1790 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstatten

27.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7216 entstanden aus Vorlage: OF 1449/5 vom 01.06.2025 Betreff: Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstatten Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestellen im neu gestalteten Bereich "Lokalbahnhof/Darmstädter Landstraße" sowohl in Fahrtrichtung Hainer Weg als auch in Richtung Innenstadt mit Sitzbänken und Wetterschutzeinrichtungen auszustatten. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung des Bereichs rund um den Lokalbahnhof wurden auch die Bushaltestellen erneuert. Allerdings fehlt dort bislang die notwendige Infrastruktur für wartende Fahrgäste. Es gibt weder Überdachungen zum Schutz vor Regen und Sonne noch Sitzgelegenheiten. Gerade für ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Personen und andere Fahrgäste, die längere Wartezeiten haben, ist das ein erhebliches Defizit. Sitzbänke und ein angemessener Wetterschutz sollten zur Grundausstattung jeder Haltestelle gehören, insbesondere an einem stark frequentierten Umsteigepunkt wie dem Lokalbahnhof. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstatten

01.06.2025 · Aktualisiert: 09.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2025, OF 1449/5 Betreff: Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstatten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Bushaltestellen im neu gestalteten Bereich Lokalbahnhof / Darmstädter Landstraße - sowohl in Fahrtrichtung Hainer Weg als auch in Richtung Innenstadt - mit Sitzbänken und Wetterschutzeinrichtungen auszustatten. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung des Bereichs rund um den Lokalbahnhof wurden auch die Bushaltestellen erneuert. Allerdings fehlt dort bislang die notwendige Infrastruktur für wartende Fahrgäste: Es gibt weder Überdachungen zum Schutz vor Regen und Sonne noch Sitzgelegenheiten. Gerade für ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Personen und andere Fahrgäste, die auf eine längere Wartezeit angewiesen sind, ist das ein erhebliches Defizit. Sitzbänke und ein angemessener Wetterschutz sollten zur Grundausstattung jeder Haltestelle gehören - insbesondere an einem stark frequentierten Umsteigepunkt wie dem Lokalbahnhof. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7216 2025 Die Vorlage OF 1449/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Sicheres Überqueren des Hainer Weges - Einrichtung eines Dialog-Displays

27.05.2025 · Aktualisiert: 09.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 1452/5 Betreff: Sicheres Überqueren des Hainer Weges - Einrichtung eines Dialog-Displays Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob im Hainer Weg vor der Kreuzung Wertheimer Straße und Unterster Zwerchweg ein Dialog-Display zur Geschwindigkeitsanzeige installiert werden kann. Begründung: Der Hainer Weg ist ein wichtiger Schulweg und als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Dennoch halten sich viele Autofahrer nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Die Verkehrssituation an der genannten Stelle wird zunehmend schwieriger und unübersichtlicher, insbesondere für Schulkinder und ältere Menschen. Eltern haben wiederholt auf die Gefährdung hingewiesen. Ein Dialog-Display, das Autofahrer auf ihre tatsächliche Geschwindigkeit aufmerksam macht, kann präventiv wirken und so zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Es sensibilisiert alle Verkehrsteilnehmer und schafft mehr Aufmerksamkeit für das Tempo-30-Gebot. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7219 2025 Die Vorlage OF 1452/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Nachtleben in der City

27.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7068 entstanden aus Vorlage: OF 1622/1 vom 06.05.2025 Betreff: Nachtleben in der City Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob bestimmte öffentliche Bereiche in Frankfurt auch nach 22:00 Uhr stärker für die Außengastronomie genutzt werden können. Hierzu sollen Bereiche geprüft werden, an denen keine oder nur sehr wenige Anwohnende leben und diese nur unwesentlich gestört werden, z. B.: - Hauptwache - Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz - Zeil (zwischen Hauptwache und Konstablerwache) - Kaiserstraße (östlich der Neue Mainzer Straße) - Junghofstraße 2. zu prüfen und zu berichten, ob diese in Punkt 1 genannten Bereiche generell stärker für das Nachtleben, z. B. Innengastronomie, Klubs und Diskotheken, genutzt werden können und welche Wege es gibt, die nächtliche Wirtschaft in der City mehr in diese Bereiche zu lenken. Begründung: Die TA Lärm ist in Bezug auf die Nachtruhe sehr streng. Ein lockerer Umgang ist nur dort möglich, wo Menschen nicht gestört werden. "Party-Lärm" sollte daher in Gebiete gelenkt werden, in denen möglichst keine Anwohnenden leben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1653

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)

23.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7017 entstanden aus Vorlage: OF 1413/5 vom 30.04.2025 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III) Der Magistrat wird nochmals gebeten, auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben erneut mitgeteilt, dass die Verkehrssituation an der genannten Stelle gerade in Zeiten des Berufsverkehrs sehr unübersichtlich ist und es häufig zu einem kompletten Erliegen des Verkehrsflusses kommt. Es ist daher ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch das Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und in die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird aufgrund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von ca. 80 Metern, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1639

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Nachtleben in der City

06.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2025, OF 1622/1 Betreff: Nachtleben in der City Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. zu prüfen und zu berichten, ob bestimmte öffentliche Bereiche in Frankfurt auch nach 22:00 Uhr stärker für Außengastronomie genutzt werden können. Hierzu sollen Bereiche geprüft werden, an denen keine oder nur sehr wenige Anwohnende leben und diese nur unwesentlich gestört werden, z.B.: - Hauptwache - Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz - Zeil (zwischen Hauptwache und Konstablerwache) - Kaiserstraße (östlich der Neue Mainzer Straße) - Junghofstraße 2. zu prüfen und berichten, ob diese in Punkt 1 genannten Bereiche generell stärker für das Nachtleben, z.B. Innengastronomie, Clubs und Diskotheken, genutzt werden können und welche Wege es gibt, die nächtliche Wirtschaft in der City mehr in diese Bereiche zu lenken. Begründung: Die TA Lärm ist in Bezug auf die Nachtruhe sehr streng. Ein lockerer Umgang ist nur dort möglich, wo Menschen nicht gestört werden. "Party-Lärm" sollte daher in Gebiete gelenkt werden, in denen möglichst keine Anwohnenden leben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7068 2025 Die Vorlage OF 1622/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Die Partei gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)

30.04.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2025, OF 1413/5 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III) Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat nochmals, auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben erneut mitgeteilt, dass die Verkehrssituation an der genannten Stelle gerade in Zeiten des Berufsverkehrs sehr unübersichtlich ist und es häufig zu einem kompletten Erliegen des Verkehrsflusses kommt. Es ist daher ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und in die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird auf Grund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von ca. 80m, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7017 2025 Die Vorlage OF 1413/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen

25.04.2025 · Aktualisiert: 14.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6875 entstanden aus Vorlage: OF 1388/5 vom 08.04.2025 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen Der Magistrat wird gebeten, die Liegenschaft Wendelsweg 113 vor illegalem Zutritt zu sichern und zu prüfen, ob dieses Grundstück für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen hergerichtet werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als zehn Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule (Die Mühlbergschlümpfe) eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider zusehends. Personen haben sich zwischenzeitlich illegal Zugang zur Liegenschaft verschafft und nächtigen wohl auch dort. Auch aufgrund der Lage, angrenzend an den Spielplatz des Seehofparks, besteht dringend Handlungsbedarf. Die Stadt sollte schnellstmöglich ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und das Grundstück, solange die Liegenschaft nicht in Stand gesetzt ist, vor dem Zutritt durch spielende Kinder und andere Personen sichern. Ferner sollte die Stadt prüfen, wie sie die Liegenschaft für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen ertüchtigen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1739 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Verkehrsführung im Wendelsweg im Bereich Seehofpark

15.04.2025 · Aktualisiert: 09.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2025, OF 1417/5 Betreff: Verkehrsführung im Wendelsweg im Bereich Seehofpark Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, im Wendelsweg im Bereich Seehofpark einen ordnungsgemäßen Verkehrsfluss in der Weise zu gewährleisten, dass entgegenkommende Fahrzeuge ohne Weiteres aneinander vorbeifahren können, ohne den Bürgersteig benutzen zu müssen. Begründung: Im Wendelsweg im Bereich Seehofpark ist es häufig nicht möglich, dass entgegenkommende Fahrzeuge aneinander passieren können. Hintergrund ist, dass im Wendelsweg in Richtung Norden die rechte Seite des Wendelsweges lückenlos durch parkende Fahrzeuge belegt ist. Dies führt dazu, dass nach Süden fahrende Fahrzeuge notgedrungen auf den Bürgersteig ausweichen müssen, um am Gegenverkehr vorbeizukommen. Das entgegenkommende Fahrzeug kann auch optisch erst wahrgenommen werden, wenn man sich mitten in der Engstelle befindet. Ein Zurückstoßen des Fahrzeuges ist für beide Beteiligten oftmals nicht möglich, da häufig nachfolgende Fahrzeuge dies unmöglich machen. Der jetzige Zustand ist nicht hinnehmbar, da durch das Befahren des Bürgersteiges Fußgänger gefährdet werden können. Ggf. sollte der Magistrat ins Auge fassen, dort einen Ortstermin durchzuführen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1417/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1417/5 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen

08.04.2025 · Aktualisiert: 07.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1388/5 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Sicherung der Liegenschaft Wendelsweg 113 vor illegalem Zutritt und Prüfung, ob dieses Grundstück zur Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen hergerichtet werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als 10 Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule "die Mühlbergschlümpfe" eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider zusehends. Personen haben sich zwischenzeitlich illegal Zugang zur Liegenschaft verschafft und nächtigen wohl auch dort. Auch auf Grund der Lage, angrenzend an den Spielplatz des Seehofparks, besteht dringend Handlungsbedarf. Die Stadt sollte schnellstmöglich Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und das Grundstück, solange die Liegenschaft nicht in Stand gesetzt ist, vor dem Zutritt durch spielende Kinder und andere Personen sichern. Ferner sollte die Stadt prüfen, wie sie die Liegenschaft zur Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen ertüchtigen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6875 2025 Die Vorlage OF 1388/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Versetzung der Lichtsignalanlage am Hainer Weg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

01.03.2025 · Aktualisiert: 07.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1359/5 Betreff: Versetzung der Lichtsignalanlage am Hainer Weg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen, ob die Lichtsignalanlage im Bereich Hainer Weg 150 (Gemündener Straße) in den Kreuzungsbereich Hainer Weg/Unterster Zwerchweg/Wertheimer Straße versetzt werden kann Begründung: In der Stellungnahme ST 2416/2023 "Sicheres Überqueren des Hainer Weges" wurde vorgeschlagen, einen Schulwegtermin zu vereinbaren. Dieser fand am 28.06.2024 statt. Die Empfehlung aus diesem Termin lautete, dass der Ortsbeirat 5 einen Prüfantrag stellen möge, um zu klären, ob die Lichtsignalanlage in den Kreuzungsbereich Hainer Weg/Unterster Zwerchweg/Wertheimer Straße versetzt werden kann. Regelmäßig schildern Eltern dem Ortsbeirat die kritische Verkehrssituation, die sich in letzter Zeit weiter verschärft hat. Insbesondere folgende Gründe werden dabei immer wieder genannt: Der Hainer Weg ist eine stark befahrene Straße mit erheblichem Verkehrsaufkommen, darunter zahlreiche Pkw, Lkw sowie die Buslinien 47 und 48. Trotz der bestehenden Tempo-30-Regelung wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung häufig überschritten. Ein sicheres Überqueren des Hainer Weg, besonders mit Kleinkindern, ist oft nicht möglich. Die einzige verkehrssichere Überquerung des Hainer Wegs ist eine Ampel am Hainer Weg 150, was für ältere Menschen und Schulkinder einen erheblichen Umweg darstellt. Besonders problematisch ist zudem, dass diese Ampel oft von Autofahrern und Lkw bei Rot überfahren wird, da sie schlecht einsehbar und oft von parkenden Fahrzeugen verdeckt ist. Für schulpflichtige Kinder, die die Mühlbergschule besuchen, ist die derzeitige Verkehrssituation äußerst problematisch. Eine Versetzung der LSA in den Bereich Hainer Weg/Unterster Zwerchweg/Wertheimer Straße ist der Wunsch der Menschen in dem Quartier und würde die Verkehrssicherheit drastisch erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1359/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1359/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/Bornemannstraße

21.02.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6597 entstanden aus Vorlage: OF 1321/5 vom 02.02.2025 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/Bornemannstraße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/Bornemannstraße zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Grundschulkinder zu ergreifen. Hierzu soll insbesondere die Einrichtung eines Zebrastreifens mit entsprechender Beschilderung (z. B. "Achtung Schulweg!") geprüft werden, um die Aufmerksamkeit der Autofahrer zu erhöhen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und den Kindern eine sichere und erkennbare Querung der Fahrbahn zu ermöglichen. Begründung: An der genannten Kreuzung überqueren täglich viele Grundschulkinder die Fahrbahn, oft diagonal und zwischen geparkten Autos hindurch. Aufgrund der schlechten Einsehbarkeit der Kurve und der hohen Geschwindigkeit vieler Fahrzeuge besteht eine erhebliche Gefahr für die Kinder. Die Situation hat sich zudem verschärft, seitdem die Zufahrt zum Sachsenhäuser Berg über den Hainer Weg gesperrt wurde und viele Autos nun über den Mühlberg fahren. Dadurch hat sich das Verkehrsaufkommen an der betreffenden Kreuzung erhöht. Ein Zebrastreifen mit entsprechender Beschilderung würde die Autofahrer sensibilisieren, ihr Tempo zu drosseln und den Kindern eine klare Orientierungshilfe für eine sichere Querung bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1033 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Buslinie M36 bis zur Stadtgrenze Neu-Isenburg führen

21.02.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6590 entstanden aus Vorlage: OF 1267/5 vom 11.11.2024 Betreff: Buslinie M36 bis zur Stadtgrenze Neu-Isenburg führen Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie M36 zukünftig über den Hainer Weg hinaus bis zur Stadtgrenze Neu-Isenburg zu führen. Die Haltestelle am Hainer Weg darf dabei nicht entfallen. Begründung: Durch die Erweiterung der Buslinie können Pendlerströme leichter von und nach Neu-Isenburg abfließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1031 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Brücke zur Auffahrt auf die A 661 von der Babenhäuser Landstraße aus kommend instand setzen

24.01.2025 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6434 entstanden aus Vorlage: OF 1300/5 vom 20.12.2024 Betreff: Brücke zur Auffahrt auf die A 661 von der Babenhäuser Landstraße aus kommend instand setzen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil die Brücke zur Auffahrt auf die A 661 von der Babenhäuser Landstraße aus kommend ins tand zu setzen. Begründung: Die Brücke zur Auffahrt auf die A 661 von der Babenhäuser Landstraße aus kommend befindet sich in einem desolaten Zustand. Vor dem Hintergrund der Brückenschäden darf die Brücke bereits seit Jahren nur mit verminderter Geschwindigkeit (60 km/h) überfahren werden. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 677

OF (Antrag Ortsbeirat )

In Fußgängerzonen haben Fußgänger Vorrang vor Radfahrern

17.11.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 1469/1 Betreff: In Fußgängerzonen haben Fußgänger Vorrang vor Radfahrern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. an den Schildern im Innenstadtbereich, welche auf die Fußgängerzone hinweisen, den Zusatz in roter Schrift anzubringen, dass Fußgänger Vorrang vor Radfahrern haben (s. Bild). 2. Das Schild "Fußgängerzone" am westlichen Ende des Steinwegs weiter nach Westen auf den Rathenauplatz zu versetzen, sodass es bereits für Radfahrer aus Richtung Goethestraße kommend sichtbar ist, welche den Rathenauplatz befahren. Begründung: Wenn bereits Kleinstädte aus Sicherheitsgründen solche Schilder zur besseren Kennzeichnung der Verkehrsregeln aufstellen, ist es vertretbar, dies gerade auch in einer Großstadt wie Frankfurt zu realisieren. Beschwerden von Fußgängern über rücksichtslose Radfahrer nehmen ständig zu und die Kontrollen sind gering. Eine bessere Kennzeichnung kann für ein besseres Bewusstsein zur Rücksichtnahme beitragen. Quelle: Privat Quelle: Google Das Schild am Steinweg ist zu weit nach innen versetzt und sollte daher bereits am westlichen Ende des Rathenauplatzes auf Höhe Goethestraße angebracht werden. Quelle: Google Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 1469/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Linke (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Buslinie M36 bis zur Stadtgrenze Neu-Isenburg führen

11.11.2024 · Aktualisiert: 27.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 1267/5 Betreff: Buslinie M36 bis zur Stadtgrenze Neu-Isenburg führen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Buslinie M36 zukünftig über den Hainer Weg hinaus bis zur Stadtgrenze Neu-Isenburg zu führen. Die Haltestelle am Hainer Weg darf dabei nicht entfallen. Begründung: Durch die Erweiterung der Buslinie können Pendlerströme leichter von und nach Neu-Isenburg abfließen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1267/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1267/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6590 2025 Die Vorlage OF 1267/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen

08.11.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 entstanden aus Vorlage: OF 1249/5 vom 04.11.2024 Betreff: Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Reversbrunnenweg mit Verkehrszeichen 274 Tempo 30 einzuführen. Begründung: Der Reversbrunnenweg ist ein etwa 250 Meter langer Straßenabschnitt zwischen Wendelsweg, Bergesgrundweg, Altebergsweg, Seehofsweg und Goldbergweg auf dem Tempo 50 gilt, während auf den genannten Straßen Tempo 30 gilt. In der VwV-StVO heißt es gem. Nr. XII, Rz 14 zu Zeichen 274: "Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei." Demnach ist in diesem Fall zur Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 der StVO erforderlich. Dessen ungeachtet ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass sehr wohl eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, da die besagte Straße über keinen Gehweg verfügt und dort, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1526 selbst einräumt, vorwiegend Durchgangsverkehr herrscht. Darüber hinaus ist der Reversbrunnenweg als Fahrradverbindung im Schulwegeplan enthalten. Die Einführung von Tempo 30 ist somit zulässig und geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 385 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark

08.11.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6112 entstanden aus Vorlage: OF 1231/5 vom 10.10.2024 Betreff: Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark Der Magistrat gebeten, in den an den Seehofpark unmittelbar angrenzenden Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) zu installieren (siehe Karte). Begründung: Die Mitarbeitenden der Kita Grüne Soße und im Umfeld wohnende Familien wünschen sich sichere Verhältnisse für Kinder, die die Straßen um den Seehofpark herum queren, um die Kita oder zum Beispiel den Kiosk zu erreichen. Dies bezieht sich auf den Seehofsweg, den Reversbrunnenweg und den am Seehofpark entlangführenden Abschnitt des Wendelswegs. Deswegen sollte in den drei oben genannten Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) angebracht werden, um andere Verkehrsteilnehmende dafür zu sensibilisieren, dass dort verstärkt Kinder unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 375 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg

08.11.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 entstanden aus Vorlage: OF 1233/5 vom 16.10.2024 Betreff: Anbringen des Verkehrsschilds "Vorsicht, Kinder" im Reversbrunnenweg Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich nach dem Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg am Anfang des Reversbrunnenweges ein Verkehrsschilder Nr. 136 "Vorsicht, Kinder" wegen spielender Kinder im Bereich des Seehofparks anbringen zu lassen. Begründung: In der ST 1526 entschied der Magistrat sich gegen eine Weiterführung der Tempo-30-Zone bzw. eine "Runde 30", da an dieser Stelle keine Gefahrenlage bestehe. Der Seehofpark erfreut sich jedoch zunehmender Beliebtheit. Durch die neue Basketballanlage und Hundeauslauffläche werden immer mehr Bürger, groß wie klein, von dem Park angezogen. Der Kiosk "Nox", der sich gegenüber des Parks im Wendelsweg befindet, zieht ebenso Gäste an. Der Spielplatz, der auch von der Kita Grüne Soße gerne genutzt wird, ist regelmäßig sehr gut besucht. Umso mehr verwundet es, dass der Magistrat hier von einer "geringen Gefahrenlage" ausgeht, zumal dort aufgrund des Durchgangsverkehrs kein Tempo 30 angeordnet werden kann. Wenn man hier die Geschwindigkeit in einem Bereich von ca. 400 Metern nicht reduzieren "darf", sollte man zumindest Warnschilder aufstellen, die auf spielende Kinder hinweisen. Zur Information: Der Reversbrunnenweg ist keine Einbahnstraße und besitzt keinen Bürgersteig, sodass dort keinerlei Fußgängersicherheit gegeben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 553 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einmündungsbereich des Heinrich-Limpert-Wegs in den Hainer Weg sicherer gestalten

08.11.2024 · Aktualisiert: 29.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6102 entstanden aus Vorlage: OF 1219/5 vom 14.10.2024 Betreff: Einmündungsbereich des Heinrich-Limpert-Wegs in den Hainer Weg sicherer gestalten Vorgang: OM 5774/24 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg im Einmündungsbereich Heinrich-Limpert-Weg/Ecke Hainer Weg rot zu markieren. Ferner bittet der Ortsbeirat den Magistrat unter Bezugnahme auf die OM 5774 um die Installation eines weiteren Verkehrsspiegels. Weiter wird der Magistrat gebeten, ein Parkverbot im Bereich vor dem an der dortigen Ecke installierten Verkehrsspiegel zu verfügen. Schließlich soll geprüft und berichtet werden, welche weiteren Maßnahmen möglich sind, um die Verkehrssicherheit in dem Bereich zu erhöhen. Begründung: Im Einmündungsbereich des Heinrich-Limpert-Wegs in den Hainer Weg ist das Einbiegen für Autos vom Heinrich-Limpert-Weg in den Hainer Weg nur schwer möglich, da der Bereich nicht gut einsehbar ist. Besonders gefährlich ist die Situation dadurch für Radfahrerinnen und Radfahrer, da sie nicht gut gesehen werden können. Ortsunkundige erkennen häufig nicht, dass ein Radweg die Fahrbahn kreuzt. Hier kann z. B. durch eine Signalfarbe auf dem Radweg und/oder Verkehrsspiegel mehr Verkehrssicherheit erzeugt werden. Der bereits installierte Verkehrsspiegel ist durch an der Ecke parkende Lkws und Kleintransporter regelmäßig zugeparkt, so dass der Spiegel verdeckt wird und seinen Zweck nicht erfüllen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5774 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 676 Beratung im Ortsbeirat: 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen

04.11.2024 · Aktualisiert: 18.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2024, OF 1249/5 Betreff: Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Reversbrunnenweg mit Verkehrszeichen 274 Tempo 30 einzuführen. Begründung: Der Reversbrunnenweg ist ein etwa 250 Meter langer Straßenabschnitt zwischen Wendelsweg, Bergesgrundweg, Altebergsweg, Seehofsweg und Goldbergweg auf dem Tempo 50 gilt, während auf den genannten Straßen Tempo 30 gilt. In der VwV-StVo heißt es gem. Nr. XII, Rz 14 zu Zeichen 274: "Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei." Demnach ist in diesem Fall zur Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 der StVO erforderlich. Dessen ungeachtet ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass sehr wohl eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, da die besagte Straße über keinen Gehweg verfügt und dort, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1526/2023 selbst einräumt, vorwiegend Durchgangsverkehr herrscht. Darüber hinaus ist der Reversbrunnenweg als Fahrradverbindung im Schulwegeplan enthalten. Die Einführung von Tempo 30 ist somit zulässig und geboten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.10.2024, OF 1233/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6113 2024 Anregung an den Magistrat OM 6114 2024 1. Die Vorlage OF 1233/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1249/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen AfD und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Anbringen von Verkehrsschild „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg

16.10.2024 · Aktualisiert: 18.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1233/5 Betreff: Anbringen von Verkehrsschild "Vorsicht, Kinder" im Reversbrunnenweg Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich nach dem Ende der Tempo-30- Zone im Wendelsweg am Anfang des Reversbrunnenweges ein Verkehrsschilder Nr. 136 "Vorsicht, Kinder" wegen spielender Kinder im Bereich des Seehofparks anbringen zu lassen. Begründung: In der ST 1526 vom 14.07.2023 entschied der Magistrat gegen eine Weiterführung der Tempo-30-Zone bzw. eine "Runde 30", da an dieser Stelle keine Gefahrenlage bestehe. Der Seehofpark erfreut sich jedoch zunehmender Beliebtheit. Durch die neue Basketballanlage und Hundeauslauffläche werden immer mehr Bürger, groß wie klein, von dem Park angezogen. Der Kiosk "Nox", der sich gegenüber dem Park im Wendelsweg befindet, zieht ebenso Gäste an. Der Spielplatz, der auch von der KiTa Grüne Soße gerne genutzt wird, ist regelmäßig sehr gut besucht. Umso mehr verwundet es, dass der Magistrat hier von "geringer Gefahrenlage" ausgeht, zumal dort aufgrund des Durchgangsverkehrs kein Tempo 30 angeordnet werden kann. Wenn man hier die Geschwindigkeit in einem Bereich von ca. 400 Metern nicht reduzieren "darf", sollte man zumindest Warnschilder aufstellen, die auf spielende Kinder hinweisen. Zur Information: Der Reversbrunnenweg ist keine Einbahnstraße und besitzt keinen Bürgersteig, so dass dort keinerlei Fußgängersicherheit gegeben ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.11.2024, OF 1249/5 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6113 2024 Anregung an den Magistrat OM 6114 2024 1. Die Vorlage OF 1233/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1249/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen AfD und BFF (= Ablehnung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Einmündungsbereich des Heinrich-Limpert-Wegs in den Hainer Weg sicherer gestalten

14.10.2024 · Aktualisiert: 18.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1219/5 Betreff: Einmündungsbereich des Heinrich-Limpert-Wegs in den Hainer Weg sicherer gestalten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Fahrradweg im Einmündungsbereich Heinrich-Limpert-Weg Ecke Hainer Weg rot zu markieren. Ferner bittet der Ortsbeirat den Magistrat unter Bezugnahme auf die OM 5774 um die Installation eines weiteren Verkehrsspiegels. Weiter wird der Magistrat gebeten, ein Parkverbot im Bereich vor dem an der dortigen Ecke installierten Verkehrsspiegel zu verfügen. Schließlich soll geprüft und berichtet werden, welche weiteren Maßnahmen möglich sind, um die Verkehrssicherheit in dem Bereich zu erhöhen. Begründung: Im Einmündungsbereich des Heinrich-Limpert-Wegs in den Hainer Weg ist das Einbiegen für Autos vom Heinrich-Limpert-Weg in den Hainer Weg nur schwer möglich, da der Bereich nicht gut einsehbar ist. Besonders gefährlich ist die Situation dadurch für Radfahrerinnen und Radfahrer, da sie nicht gut gesehen werden können. Ortsunkundige erkennen häufig nicht, dass ein Radweg die Fahrbahn kreuzt. Hier kann z.B. durch eine Signalfarbe auf dem Radweg und/oder Verkehrsspiegel mehr Verkehrssicherheit erzeugt werden. Der bereits installierte Verkehrsspiegels ist durch an der Ecke parkende Lkws und Kleintransporter regelmäßig zugeparkt, so dass der Spiegel verdeckt wird und seinen Zweck nicht erfüllen kann. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6102 2024 Die Vorlage OF 1219/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark

10.10.2024 · Aktualisiert: 18.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 1231/5 Betreff: Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark Der Magistrat wird aufgefordert, an den an den Seehofpark unmittelbar angrenzenden Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) zu installieren (siehe Karte unten). Begründung: Die Mitarbeitenden der Kita Grüne Soße und anliegende Familien wünschen sich sichere Verhältnisse für Kinder, die die Straßen um den Seehofpark herum queren, um die Kita oder zum Beispiel den Kiosk zu erreichen. Dies bezieht sich auf den Seehofsweg, den Reversbrunnenweg und den am Seehofpark entlangführenden Abschnitt des Wendelswegs. Deswegen sollte in den drei oben genannten Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) angebracht werden, um andere Verkehrsteilnehmende dafür zu sensibilisieren, dass dort verstärkt Kinder unterwegs sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6112 2024 Die Vorlage OF 1231/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bebauung „Schubert Park“ im Wendelsweg/Sachsenhausen

22.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2024, OF 1197/5 Betreff: Bebauung "Schubert Park" im Wendelsweg/Sachsenhausen Wesentliche Teile des Schubert Parks im Wendelsweg werden derzeit entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans B 847 bebaut. Die dort realisierte Bebauung hat mit dem Bebauungsplan nichts mehr zu tun. Folgende Abweichungen vom Bebauungsplan sind offenbar genehmigt worden: Insgesamt 6 Gebäude werden in Abweichung von den Baufenstern im Bebauungsplan realisiert und anstelle einer 2-geschossigen Bebauung plus Staffelgeschoss ist eine 3-geschossige Bebauung mit Staffelgeschoss genehmigt worden. Zur Erteilung der Baugenehmigungen müssen die folgenden Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt worden sein: - Mindestens für die sogenannten Häuser A, B, C und E musste eine Befreiung von der Art der Nutzung von Parkanlage in allgemeines Wohngebiet erteilt worden sein. - Für mehrere Häuser muss eine Befreiung von den Baugrenzen erteilt worden sein, da sie diese drastisch überschreiten. - Es sind mindestens ca. 30 im Bebauungsplan zur Erhaltung festgesetzte Bäume gerodet worden, auch insoweit musste eine Befreiung ausgesprochen werden. Darüber hinaus mussten wenigstens drei denkmalschutzrechtliche Entscheidungen getroffen werden, um das Bauvorhaben entgegen dem Denkmalschutz realisieren zu können. Es handelt sich um die folgenden: - Die Parkanlage, in der die Häuser errichtet werden, ist denkmalfachlich als geschütztes Park Ensemble festgesetzt, davon musste Dispens erteilt werden. - Die denkmalgeschützte Villa Schubert wurde abgerissen. - Das sogenannte Haus A rückt viel näher an die denkmalgeschützte Henninger Villa, sodass hier Fragen des denkmalschutzfachlichen Umgebungsschutzes für diese Villa betroffen sind. Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat: 1. Welche Abweichungen von einem Bebauungsplan müssen noch erfolgen, damit ein Bebauungsplan geändert wird und damit die Stadtverordnetenversammlung darüber entscheiden kann, wie gebaut wird? 2. Wie soll ein Ersatz für die 30 gefällten Bäume geschaffen werden, auch in Anbetracht des Umstandes, dass alle Häuser von einer sehr großen Tiefgarage unterbaut sind? 3. Wie viel öffentlich geförderte Wohnungen entstehen bei der geschilderten Bebauung des Schubert Parks? 4. Ist der Investor im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages aufgrund der erteilten Befreiungen an den Kosten, die Voraussetzung oder Folge seines Vorhabens sind (siehe hierzu § 11 Baugesetzbuch), beteiligt worden und wenn ja, welche Leistungen hat der Investor danach übernommen? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1024 2024 Die Vorlage OF 1197/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiteren Verkehrsspiegel an der Ecke Hainer Weg/Bergesgrundweg installieren

05.07.2024 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5774 entstanden aus Vorlage: OF 1169/5 vom 14.06.2024 Betreff: Weiteren Verkehrsspiegel an der Ecke Hainer Weg/Bergesgrundweg installieren Der Magistrat wird gebeten, einen weiteren Verkehrsspiegel zu installieren, welcher aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg gibt. Begründung: Auch der nördliche Teil des Hainer Weges ist für aus dem Bergesgrundweg kommende Fahrzeugführer schlecht einsehbar. Fahrzeuge werden bereits in den Hainer Weg eingelenkt, um Einsicht in den nördlichen Hainer Weg nehmen zu können. Um den dadurch entstehenden Gefahren zu begegnen, ist das Anbringen eines weiteren Verkehrsspiegels, welcher aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg ermöglicht, dringend erforderlich. Die dadurch eventuell entstehende trügerische Sicherheit bei dem einen oder anderen Verkehrsteilnehmer ist im Vergleich zum Einfahren in den Hainer Weg ohne Sicht auf den Verkehr aus nördlicher Richtung vorzugswürdig. Auch unterscheiden sich die Sichtbedingungen von einer Vielzahl anderer Ausfahrten im Stadtgebiet Frankfurt, da der Bergesgrundweg hier ein Gefälle aufweist und dadurch das Einfahren durch vorsichtiges Herantasten an die Fahrbahnmitte zur Einsichtnahme in den Hainer Weg erheblich erschwert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6102 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2082 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1183 Beratung im Ortsbeirat: 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bushaltestelle „Wendelsplatz“: Entfernung der Container auf dem Gehweg

21.06.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2024, OF 1167/5 Betreff: Bushaltestelle "Wendelsplatz": Entfernung der Container auf dem Gehweg Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, an der Haltestelle Wendelsplatz (Busse 30 und M36 Richtung Sachsenhausen Hainer Weg, 652 Richtung Gravenbruch und 653 Richtung Neu-Isenburg Gewerbegebiet Ost) folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Gehweg am Carolusbrunnen ausreichend breit und auch für Personen mit Bewegungseinschränkung nutzbar zu machen: - Ersatzlose Entfernung des privaten Altkleidercontainers - Änderung der Anordnung der beiden Glascontainer, so dass mehr restliche Gehwegbreite verbleibt. Begründung: Die derzeitige Anordnung der Altkleider- und Altglascontainer verengt den Gehweg am Carolusbrunnen auf weniger als 1,50 Meter für Passanten, die aus der Richtung Kranichsteiner Straße kommen und zur Bushaltestelle wollen. Außerdem müssen sie die Schwelle am Carolusbrunnen zu passieren, siehe Foto. Menschen mit Bewegungseinschränkung, die die Schwelle nicht passieren können, werden dadurch zu einem für sie aufwändigen Umweg Richtung Mörfelder Landstraße gezwungen. Auf dem wenig ansehnlichen Wendelsplatz bliebe damit noch eine ästhetisch ansprechende Stelle erhalten, bzw. würde wiederhergestellt. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

U60311

17.06.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 1340/1 Betreff: U60311 Vorgang: OM 5133/19 OBR 1; ST 231/20; V 1715/20 OBR 1; ST 2177/20; ST 1196/21; V 641/23 OBR 1; ST 767/24 Der Magistrat wird um Darlegung gebeten, inwieweit sich die Aussage ist seiner Stellungnahme ST 767 vom 19. April 2024, die Stadt verfüge derzeit nicht über "Dispositionsmöglichkeiten im Bereich des Bauwerks an der Hauptwache", da diese durch den Beschluss M 192 vom 11. November 2022 in die Verwaltung der VGF übergeben worden sei, mit seinen Ausführungen in ebenjenem Magistratsvortrag M 192 verträgt, dass "im Sinne eines geringstmöglichen Eingriffs in die bestehende Struktur [...] nur das wirtschaftliche Eigentum, das die VGF dann als Vermögensgegenstand in ihrer Bilanz aktivieren und abschreiben kann, [möglichst steuerneutral übertragen werden soll], nicht jedoch das zivilrechtliche Eigentum, [und dass] die Stadt Frankfurt am Main also auch nach der Übertragung aufgrund der 100%igen Beteiligungsquote an der SWFH sowie der VGF das Vermögen der unterirdischen Anlagen [grundsätzlich] im eigenen Einflussbereich" behalte. Befinden sich die Flächen nun im Einflussbereich der Stadt oder nicht? Zudem wird um Mitteilung gebeten, welche "sicherheitsrelevante Einrichtungen" der VGF sich derzeit in dem Bauwerk befinden. Begründung: Mit der Anregung OM 5133 vom 17. September 2019 hat der Ortsbeirat den Magistrat darum gebeten, den Sachstand und seine Planungen hinsichtlich der Liegenschaft des ehemaligen U60311 mitzuteilen. Der Magistrat solle darauf hinwirken, dass die Liegenschaft wieder als Diskothek genutzt werden kann. Mit Stellungnahme ST 231 vom 7. Februar 2020 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er einen Ideenwettbewerb zur künftigen Nutzung der Liegenschaft plane. Eine erneute Nutzung als Diskothek sei aus Brandschutzgründen ausgeschlossen. Mit Auskunftsersuchen V 1715 vom 18. August 2020 hat der Ortsbeirat den Magistrat gefragt, für wann der Ideenwettbewerb geplant sei, welche Maßnahmen getroffen werden müssten, um die Brandschutzbedingungen zur erneuten Einrichtung einer Diskothek zu erfüllen, und mit welchen Kosten insoweit zu rechnen sei. Mit Stellungnahme ST 1196 vom 7. Juni 2021 hat der Magistrat mitgeteilt, die VGF habe den Flächenbedarf für die Unterführung Roßmarkt angemeldet. Der geplante Ideenwettbewerb sei deshalb zurückgestellt worden. Das Ergebnis "des Abstimmungsprozesses" sei abzuwarten. Dabei ist unklar, von welchem Abstimmungsprozess die Rede ist. Mit seinem Vortrag M 192 vom 11. November 2022 hat der Magistrat ausgeführt, dass diverse unterirdische Anlagen, wohl unter anderem auch die Liegenschaft des ehemaligen U60311, "dem Werte nach" (quoad sortem) in die VGF eingelegt werden sollen. Dieses Konstrukt ist steuermotiviert; eine Änderung des zivilrechtlichen Eigentums ist damit nicht verbunden. Trotzdem hat der Magistrat mit Stellungnahme ST 767 vom 19. April 2024 nunmehr erklärt, er verfüge nicht über die entsprechenden "Dispositionsmöglichkeiten", was den vorherigen Ausführungen evident widerspricht. Zudem hat der Magistrat ausgeführt, die VGF benötige die Fläche zur Vorhaltung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen. Es ist dabei unklar, um welche Einrichtungen es hier gehen soll; zudem erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass diese tatsächlich in der ehemaligen Fußgängerunterführung untergebracht sind. In Wahrheit dürfte die Liegenschaft nach wie vor leer stehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5133 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 231 Auskunftsersuchen vom 18.08.2020, V 1715 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2177 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1196 Auskunftsersuchen vom 21.03.2023, V 641 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 767 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1005 2024 Die Vorlage OF 1340/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Weiteren Verkehrsspiegel an der Ecke Hainer Weg/Bergesgrundweg installieren

14.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2024, OF 1169/5 Betreff: Weiteren Verkehrsspiegel an der Ecke Hainer Weg/Bergesgrundweg installieren Der Magistrat wird gebeten, einen weiteren Verkehrsspiegel zu verfügen, welcher aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugen Einsicht in den nördlichen Hainer Weg gibt. Begründung: Auch der nördliche Teil des Hainer Weges ist für aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeuge schlecht einsehbar. Fahrzeuge fahren bereits in den Hainer Weg ein, um Einsicht in den nördlichen Hainer Weg nehmen zu können. Um den dadurch entstehenden Gefahren zu begegnen ist das Anbringen eines weiteren Verkehrsspiegels, welcher aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugen Einsicht in den nördlichen Hainer Weg ermöglicht, dringend erforderlich. Die dadurch eventuell entstehende trügerische Sicherheit bei dem einen oder anderen Verkehrsteilnehmer ist im Vergleich zum Einfahren in den Hainer Weg ohne Sicht auf den Verkehr aus nördlicher Richtung vorzugswürdig. Auch unterscheiden sich die Sichtbedingungen von einer Vielzahl anderer Ausfahrten im Stadtgebiet Frankfurt, da der Bergesgrundweg hier ein Gefälle aufweist und dadurch das Einfahren durch vorsichtiges Herantasten an die Fahrbahnmitte zur Einsichtnahme in den Hainer Weg erheblich erschwert ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5774 2024 Die Vorlage OF 1169/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ständig defekte Straßenbeleuchtung am Roßmarkt und in der Großen Gallusstraße

12.05.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1273/1 Betreff: Ständig defekte Straßenbeleuchtung am Roßmarkt und in der Großen Gallusstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, warum die Straßenbeleuchtung insbesondere gegenüber Roßmarkt 21, aber auch gegenüber anderen Liegenschaften sowie am nördlichen Beginn der Großen Gallusstraße immer wieder defekt ist und was er gedenkt, zu unternehmen, um die Straßenbeleuchtung nachhaltig instand zu setzen. Begründung: An den o.g. Stellen fällt die Straßenbeleuchtung besonders häufig aus. Dies gefährdet die Sicherheit und verletzt die Verkehrssicherungspflicht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 959 2024 Die Vorlage OF 1273/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, 1 FDP und Linke gegen GRÜNE (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Enthaltung); bei Abwesenheit 1 FDP

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald

04.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 1079/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2024/2025 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours/Trimm-Dich-Parcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Freizeitaktivitäten im Freien deutlich gestiegen. Immer mehr Freizeitsportler wollen neben dem klassischen Ausdauertraining auch Muskelaufbauübungen und/oder Dehnübungen durchführen. Bereits vor mehreren Jahren gab es einen Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours im Frankfurter Stadtwald, der aufgrund mangelnder Instandhaltung entfernt werden musste. Hier könnte bzgl. eines neuen Trimm-Dich-Parcours angesetzt werden. Zur Errichtung eines Sportparcours bietet sich die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise an. Der Frankfurter Stadtwald ist seit Jahren Treffpunkt aktiver Breitensportler. Der Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours würde das Freizeitangebot erweitern und die Attraktivität erhöhen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 180 2024 Die Vorlage OF 1079/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule

23.02.2024 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5188 entstanden aus Vorlage: OF 1026/5 vom 19.02.2024 Betreff: Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass Baustellen-Lkw nicht über den Lettigkautweg zur Baustelle am Henningerareal (ehemaliges Areal Konsul Schubert) fahren sollen. Der Anfahrtsweg soll stattdessen über den Hainer W eg und die Geleitsstraße erfolgen und die Anfahrt über den Wendelsweg in Richtung Hühnerweg zur Offenbacher Landstraße. Begründung: Im Bereich Wendelsweg 72 (ehemaliges Areal Konsul Schubert) werden aktuell Aushubarbeiten für den Bau weiterer Wohnhäuser durchgeführt. Der damit verbundene Lkw-Verkehr führt aktuell zu einem großen Teil an der Mühlbergschule im Lettigkautweg vorbei. Die Schülerinnen und Schüler sind so auf ihrem Schulweg noch größeren Gefahren ausgesetzt als ohnehin schon. Da der Lettigkautweg schmal ist, staut sich im Bereich Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg der Verkehr des Öfteren am Tag mit einhergehendem Hupen, insbesondere im Bereich der Schule. Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule

19.02.2024 · Aktualisiert: 04.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2024, OF 1026/5 Betreff: Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass Baustellen-LKW nicht über den Lettigkautweg zur Baustelle am Henninger-Areal (ehemaliges Areal Konsul Schubert) fahren sollen. Der Anfahrtsweg soll stattdessen über den Hainerweg und die Geleitsstraße erfolgen und der Abtransport über Wendelsweg Richtung Hühnerweg zur Offenbacher Landstraße. Begründung: Im Bereich Wendelsweg 72 (ehemaliges Areal Konsul Schubert) werden aktuell Aushubarbeiten für den Bau weiterer Wohnhäuser durchgeführt. Der damit verbundene LKW-Verkehr führt aktuell zu einem großen Teil an der Mühlbergschule im Lettigkautweg vorbei. Die Schülerinnen und Schüler sind so auf ihrem Schulweg noch größeren Gefahren ausgesetzt als ohnehin schon. Da der Lettigkautweg schmal ist, staut sich in dem Bereich Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg der Verkehr des Öfteren am Tag mit einhergehendem Hupen, insbesondere im Bereich der Schule. Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5188 2024 Die Vorlage OF 1026/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Hauptwache aufwerten: Einen Basektballplatz einrichten

17.02.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 1159/1 Betreff: Hauptwache aufwerten: Einen Basektballplatz einrichten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mit aufgeführten Maßnahmen den nördlichen Teil der Hauptwache aufzuwerten. Die Maßnahmen sollen zeitnah (im Jahr 2024) umgesetzt werden: 1. Die sechs mit Beton eingefassten Pflanzkübel, die je eine Baumbepflanzung haben, werden mit Holz verkleidet und werden mit Sitzmöglichkeiten versehen, so dass Passanten sich dort bequem setzen können. Die "Beete" werden von Müll und "Gestrüpp" befreit und mit hitzebeständigen Staudenbepflanzungen und blühenden Gewächsen optisch aufgewertet. Evtl. ist hier eine bauliche Einfassung notwendig, so dass einer erneuten Vermüllung entgegen gewirkt wird. 2. Die Mauern rund um den Struwwelpeter-Brunnen werden ebenfalls mit Holz verkleidet. 3. Die Bodenplatten (Bodenbelag) werden durch die auf der Zeil zwischen Hauptwache und Konstabler Wache verwendeten Bodenplatten ausgetauscht. 4. Die Glasplatten am Geländer zum Abgang der B-Ebene ("Loch") werden gereinigt oder ausgetauscht. 5. Auf dem nördlichen Teil der Hauptwache, zwischen dem Abgang zur B-Ebene und der Straße "An der Hauptwache 11-16" wird ein Basketballkorb mit entsprechend markierter Bodenfläche eingerichtet. Begründung: Die Hauptwache ist in einem traurigen Zustand: Mauerteile bröckeln ab, Bodenplatten sind zerstört, Pflanzbeete sind zugemüllt, Schmierereien an Glasplatten usw. Seid Jahren wird über eine Sanierung gesprochen, es gibt bisher aber kein Konzept und Maßnahmen zur Verschönerung liegen in weiter Ferne. Dies kann am zentralsten Platz der Stadt Frankfurt nicht so weiter gehen. Auch wenn eine komplette Sanierung noch auf sich warten lässt, so müssen doch wenigstens kleine Verbesserungen vorgenommen werden, die möglich sind. Da der nördlich liegende Teil der Hauptwache kaum genutzt wird, soll hier ein Basketballkorb installiert werden. Dies kann auch zunächst temporär für die Sommermonate erfolgen. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.04.2024, OF 1196/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1159/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5390 2024 1. Die Vorlage OF 1159/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1196/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. 5 GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte

06.02.2024 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5090 entstanden aus Vorlage: OF 1138/1 vom 17.01.2024 Betreff: Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte Der Magistrat wird gebeten, nach Aufhebung der Baustelleneinrichtung den Radschutzstreifen in der Katharinenpforte zwischen Bleidenstraße und Hauptwache umgehend wiederherzustellen und baulich sichern zu lassen. Begründung: Die Katharinenpforte stellt ein entscheidendes Verbindungselement der Zeilumfahrung zwischen der Bleidenstraße und der Hauptwache dar. Hier kam es wiederholt zu gefährlichen Situationen zwischen motorisierten Fahrzeugen und Radverkehrsteilnehmenden. Seit dem Beginn des Abrisses des ehemaligen Kaufhallengebäudes ist der markierte Schutzstreifen komplett verschwunden und die Verkehrssituation hat sich verschärft. Es wurde bekannt, dass in naher Zukunft zusätzlicher Baustellenverkehr über die Katharinenpforte abgewickelt werden soll. Daher ist es unerlässlich, den Radverkehr durch bauliche Maßnahmen zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1151

OF (Antrag Ortsbeirat )

Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte

17.01.2024 · Aktualisiert: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2024, OF 1138/1 Betreff: Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nach Aufhebung der Baustelleneinrichtung den Radschutzstreifen in der Katharinenpforte zwischen Bleidenstraße und Hauptwache umgehend wiederherzustellen und baulich sichern zu lassen. Begründung: Die Katharinenpforte stellt ein entscheidendes Verbindungselement der Zeil-umfahrung zwischen der Bleidenstraße und der Hauptwache dar. Hier kam es wiederholt zu gefährlichen Situationen zwischen motorisierten Fahrzeugen und Radverkehrsteilnehmenden. Seit dem Beginn des Abrisses des ehemaligen Kaufhallengebäudes ist der markierte Schutzstreifen komplett verschwunden und die Verkehrssituation hat sich verschärft. Es wurde bekannt, dass in naher Zukunft zusätzlicher Baustellenverkehr über die Katharinenpforte abgewickelt werden soll. Daher ist es unerlässlich, den Radverkehr durch bauliche Maßnahmen zu schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5090 2024 Die Vorlage OF 1138/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Fahrradbügel am Roßmarkt

28.11.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4808 entstanden aus Vorlage: OF 1050/1 vom 02.11.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Fahrradbügel am Roßmarkt Der Magistrat wird gebeten, mindestens zehn weitere Fahrradbügel entlang der Straße Roßmarkt auf Höhe der Hausnummer 21 aufstellen zu lassen. Die Radbügel sollen ans telle von zwei Pkw-Parkplätzen in Höhe der Hausnummer 21 vor der Bäckereifiliale aufgestellt werden und die wenigen bereits bestehenden Radbügel ergänzen. Begründung: Immer mehr Menschen fahren mit dem Fahrrad oder Lastenrad in die Innenstadt zum Einkaufen, finden aber kaum Radbügel, an denen das eigene Fahrrad sicher abgestellt werden kann. Insbesondere rund um Rathenauplatz, Goetheplatz und Roßmarkt befinden sich kaum Radbügel. Durch die Umwandlung zweier Pkw-Stellplätze werden zwanzig Fahrradabstellplätze geschaffen, die zur Linderung des Parkdrucks in der Innenstadt beitragen und dem Einzelhandel und der Gastronomie zugutekommen. Fotos: Google Maps Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 671 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger Straße

24.11.2023 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4726 entstanden aus Vorlage: OF 924/5 vom 10.09.2023 Betreff: Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Zebrastreifen zur sicheren Querung des Wendelswegs (Höhe Hausnummer 89, an der Kreuzung Miltenberger Straße) aufzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg der Schulkinder vom Areal Henninger Turm/Hainer Weg zur Mühlbergschule kreuzt an der Ecke Wendelsweg/Miltenberger Straße den Wendelsweg. Aktuell ist es für die Schulkinder unmöglich, den Wendelsweg an dieser Stelle sicher zu überqueren. Fahrzeuge auf beiden Seiten des Wendelswegs blockieren die Sicht und den Weg, was zu einer erheblichen Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer führt. Insbesondere während der morgendlichen Stoßzeiten ist das Verkehrsaufkommen an dieser Stelle sehr hoch. Die Ecke Wendelsweg/Miltenberger Straße ist ein stark frequentierter Bereich, der auch von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt wird. Daher ist es umso wichtiger, die Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle würde dazu führen, dass die Fußgänger den Wendelsweg sicher überqueren können und so ein erhöhtes Maß an Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 307 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1489 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 521 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen

10.10.2023 · Aktualisiert: 21.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4582 entstanden aus Vorlage: OF 1016/1 vom 22.09.2023 Betreff: Sitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen Der Magistrat wird gebeten, auf dem nördlichen Gehweg der Kaiserstraße zwischen Kaiserplatz und Roßmarkt wenigstens zwei Sitzbänke (Frankfurter Bank) aufzustellen. Begründung: Es fehlt im ganzen Abschnitt der Kaiserstraße an Gelegenheiten, um sich auszuruhen. Der bestehende Platz auf dem nördlichen Gehweg kann hierfür gut genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 125 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1813 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Sitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen

22.09.2023 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2023, OF 1016/1 Betreff: Sitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem nördlichen Gehweg der Kaiserstraße zwischen Kaiserplatz und Roßmarkt wenigstens zwei Sitzbänke aufzustellen. Begründung: Es fehlt im ganzen Abschnitt der Kaiserstraße an Gelegenheiten, um sich auszuruhen. Der bestehende Platz auf dem nördlichen Gehweg kann hierfür gut genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4582 2023 Die Vorlage OF 1016/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zwischen den Worten "Sitzbänke" und "aufzustellen" die Formulierung "Frankfurter Bank" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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4

Verkehrsspiegel Ecke Katharinenpforte/Rossmarkt an der Hauptwache

09.05.2025

An der Ecke Katharinenpforte/Rossmarkt, dort wo die neue Sparkasse hinkommt (früheres Signa Gebäude), hat man eine extrem schlechte Sicht beim Abbiegen. Die Strecke ist für Fahrradfahrer in beide Richtungen freigegeben, für Autos nicht. Teils fahren Radfahrer, aber auch Autos ziemlich mittig auf der Straße, teils sind da auch Fußgänger und man sieht sie wegen der Beschaffenheit der Kurve oft wirklich erst in allerletzter Sekunde. Daher würde ich anregen, einen Verkehrspiegel anzubringen, damit es keine Kollisionen beim Abbiegen gibt.

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1

Zebrastreifen installieren

08.06.2024

Die Kreuzung Hainer Weg und Geleitsstrasse braucht dringend einen Zebrastreifen, damit man als Fussgänger den Hainer Weg entlanglaufen kann ohne Überfahren zu werden oder mit Autofahrern über die „Vorfahrt“ in der 30er Zone zu „streiten“.

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3

Zebrastreifen anstatt sinnlose Lichtsignalanlage

08.06.2024

Im Hainer Weg Höhe Henninger Turm sollte die Lichtsignalanlage gegen einen Zebrastreifen mit Geschwindigkeitspollern ausgetauscht werden. Vorteile: 1. Kein Strom notwendig (Farbe ist billiger) 2. dauerhafte Verkehrsberuhigung durch Poller

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1

Zebrastreifen Kreuzung Hainer Weg & Am Henninger Turm

08.06.2024

Errichtung Zebrastreifen an der Kreuzung Hainer Weg und Am Henninger Turm, um gefahrlos den Hainer Weg entlanglaufen zu können Förderung des Fussgängerverkehrs

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315

Zebrastreifen auf dem Schulweg zur Mühlbergschule

04.12.2023

Auf dem Schulweg zur Mühlbergschule im Umfeld des Henninger Turms, gibt es ein drängendes Problem, das die Sicherheit der Kinder im Viertel betrifft. In den letzten Monaten und Jahren nimmt der Verkehr im Bereich des Hainer Wegs an der Wertheimer Straße sowie des Wendelswegs an der Ecke Miltenberger Straße zunehmend an Intensität zu. In diesen Bereichen gibt es auch Baustellen mit LKW-Verkehr, sowie auf der Fahrbahn parkende Autos, sodass es zunehmend zu gefährlichen Situationen kommt. Dieses Verkehrschaos erschwert den Kindern erheblich, diese Straßen sicher zu überqueren, insbesondere auf dem Schulweg. In Anbetracht dieser Herausforderung haben wir zwei wichtige Anträge beim Ortsbeirat einreichen lassen, die auf die Installation von Zebrastreifen an den genannten Standorten abzielen. Die Anträge mit den Bezeichnungen "OM 4299 Sicheres Überqueren des Hainer Weges" und "OF 924/5/2023 Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße" wurden bereits von allen Fraktionen des Ortsbeirats angenommen. Obwohl in beiden Straßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h besteht, ignorieren viele Autofahrer diese Geschwindigkeitsbegrenzung, was die Gefahr für Fußgänger erheblich erhöht. Die Zebrastreifen sind nicht nur ein Mittel zur Verkehrsberuhigung, sondern vor allem ein Schutz für die jüngsten Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund sollten Zebrastreifen so schnell wie möglich installiert werden.

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315

Zebrastreifen auf dem Schulweg zur Mühlbergschule

04.12.2023

Auf dem Schulweg zur Mühlbergschule im Umfeld des Henninger Turms, gibt es ein drängendes Problem, das die Sicherheit der Kinder im Viertel betrifft. In den letzten Monaten und Jahren nimmt der Verkehr im Bereich des Hainer Wegs an der Wertheimer Straße sowie des Wendelswegs an der Ecke Miltenberger Straße zunehmend an Intensität zu. In diesen Bereichen gibt es auch Baustellen mit LKW-Verkehr, sowie auf der Fahrbahn parkende Autos, sodass es zunehmend zu gefährlichen Situationen kommt. Dieses Verkehrschaos erschwert den Kindern erheblich, diese Straßen sicher zu überqueren, insbesondere auf dem Schulweg. In Anbetracht dieser Herausforderung haben wir zwei wichtige Anträge beim Ortsbeirat einreichen lassen, die auf die Installation von Zebrastreifen an den genannten Standorten abzielen. Die Anträge mit den Bezeichnungen "OM 4299 Sicheres Überqueren des Hainer Weges" und "OF 924/5/2023 Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße" wurden bereits von allen Fraktionen des Ortsbeirats angenommen. Obwohl in beiden Straßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h besteht, ignorieren viele Autofahrer diese Geschwindigkeitsbegrenzung, was die Gefahr für Fußgänger erheblich erhöht. Die Zebrastreifen sind nicht nur ein Mittel zur Verkehrsberuhigung, sondern vor allem ein Schutz für die jüngsten Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund sollten Zebrastreifen so schnell wie möglich installiert werden.

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232

Radweg oder Radspur auf unterer Darmstädter LS dringend notwendig

21.06.2023

Das Radfahren auf der Darmstädter Landstraße im Bereich Lokalbahnhof ist extrem unsicher und gefährlich. Autos drängen sich hektisch auf zwei recht engen Spuren, was Radfahrern kaum Platz lässt. Dass man sich vor der Ampel / Kreuzung Darmstädter + Offenbacher LS auch als Radfahrer links auf der Straße einordnen muss, um Richtung Hainer Weg zu kommen macht alles noch komplizierter. Immer wieder reagieren Autofahrer nervös und ungehalten, was alles noch anfälliger für Unfälle macht. Zudem sind viele neue Familien mit Kleinkindern im Wendels- und Hainer Weg eingezogen in den letzten Jahren und ein weiterer großer Neubau entsteht momentan im Hainer Weg. Viele Familen nutzen bereits das Fahrrad zum Transport iherer Kinder und müssen die Offenbacher LS an der genannten Kreuzung passieren. Eine sicherer Radweg oder eine Spur für Radler wäre daher eine dringende sicherheitsrelevante Maßnahme!

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2

Halteverbot Ecke Wendelsweg / Am Sandberg

08.06.2022

An besagter Stelle (Siege rote Markierung) kann es, sofern auf der gegenüberliegenden Seite Autos parken, zu erheblichen Platzproblemen im beiderseitig befahrenen Wendelsweg kommen, insb. beim Abbiegen aus dem Sandberg in den Wendelsweg oder wenn der Bus die Strecke befährt. Das Problem/entsprechende Gefährdungslagen beim Abbiegen könnten durch ein (absolut sinnvolles) Parkverbot an besagter Stelle beseitigt werden.

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5

Beseitigung einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern

08.06.2022

Beim Abbiegen aus dem Heinrich-Limpert-Weg in den Hainer Weg besteht nahezu jedes Mal eine gefährliche Situation, da durch parkende Autos (und zumeist abgestellte Lkw/Wohnwagen) der Vorfahrtsverkehr nahezu uneinsehbar ist und man sich nur langsam vortasten kann, dann aber einem Fahrradweg blockiert, welcher oftmals durch Kinder genutzt wird. Abhilfe könnte durch ein Halteverbot an den angrenzenden Straßenecken oder einen großen Spiegel zur besseren Sicht des Verkehrs geschaffen werden.

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1

Mehr Einbahnstraßen am Mühlberg/Sachsenhausen

01.04.2022

Sowohl in der Dielmannstraße als auch in der Bornemannstraße gibt es bei Gegenverkehr kaum Ausweichmöglichkeiten; eine Seite der Straße dient komplett als Parkraum. Hier sollte die Dielmannstraße vom Wendelsweg bzw. Hühnerweg kommend eine Einbahnstraße werden, ebenso wie die Bornemannstraße von der Steinhausenstraße kommend. Und wenn ich schon dabei bin: Man sollte mit Neueröffnung der Mühlbergschule nach Sanierung/Erweiterung die komplette Sperrung der unteren Steinhausenstraße in Erwägung ziehen (als Spielstraße, erweiterter Schulhof, Haltemöglichkeit für bringende Eltern oder Parkmöglichkeit für Lehrer).

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235

Aufwertung der Fahrradstraße Bleidenstrasse/Töngesgasse

24.02.2020

Der Straßenzug Katharinenpforte- Bleidenstr- Töngesgasse- Fahrgasse ist eigentlich eine Fahrradstraße und offizielle südliche Zeilumfahrung. Durch die zahlreich dort rechts und links parkenden Autos und dementsprechend massiven Parkplatzsuchverkehr ist sie für den Radverkehr unattraktiv. Die Lösung ist sehr einfach: alle am Fahrbahnrand befindlichen Parkplätze werden beseitigt. Dadurch würden nur noch die Autos in diesen Straßen fahren, die in die Parkhäuser wollen bzw. aus den Parkhäusern kommen. Der verfügbare Straßenraum wäre für den Radverkehr wesentlich größer und die Gefahr der sich öffnenden Türen wäre beseitigt.

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Beliebte Strecke von Autoposern in der Innenstadt sperren

18.06.2019

Autoposer drehen besonders gerne lautstarke Runden vor den Besuchern der Straßencafés um den Kornmarkt. Würden die Zufahrten zu den Straßen Holzgraben, Katharinenpforte, Bleidenstraße, Am Salzhaus und Kleiner Hirschgraben jeweils mit dem Zeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ versehen, so hätte sich diese Runde erledigt. Die dadurch gesperrte Strecke ist m. E. für den allgemeinen Verkehr nicht relevant. Ausnahmen für Berechtigte, wie Lieferverkehr, Anwohner, Taxi, Behinderte und Fahrradfahrer, ließen sich durch ein Zusatzzeichen schaffen. Autoposer könnten durch die Polizei mit einem zusätzlichen Bußgeld sanktioniert werden.

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0

Frankfurt Fountains

27.07.2016

Die Platzfolge Roßmarkt und Goetheplatz ist aktuell wenig ansprechend gestaltet. Eine Stadt muss auch Unterhalten. Damit meine ich nicht Bettler oder Straßenmusikanten. Eine Art Fountain-Show ähnlich wie in Downtown Dubai wäre hier mal ein Eyecatcher und lockt Touristen und erhöht den Aufenthaltscharackter. Mit der Skyline im Hintergrund und einer regelmäßigen (töglich, alle halbe Stunde von 18:00 bis 22:00) Vorführung inkl Musik wäre für Frankfurt, Deutschland und wenn nicht sogar Europa einmalig. Ein neues Wahrzeichen. Vielleicht sollte man sich soetwas einfach mal leisten. Finanzierung evtl. durch Werbeauftritte von Firmen im Rahmen einer Fountainshow oder ähnlichem (bin da kein Profi). Aber ich denke Frankfurt fehlt so etwas. Mich persönlich beeindruckt die in Dubai jedenfalls sehr. Als alternativer Standort würde auch die Ludwig-Erhard-Anlage in Frage kommen. Als Internationalste Stadt in Deutschland könnte von jedem Land typische Musik gespielt werden. Also Ideen habe ich diesbezüglich genug und würde hier den Rahmen sprengen. Für die Winterzeit wäre eine Eisbahn ganz gut. Letztes Jahr gab es eine auf dem MyZeil. Diese war sehr gut besucht.

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Rossmarkt und Steinweg die Bepflasterung durch Gehplatten erneuern

17.09.2014

Rossmarkt und Steinweg die Bepflasterung durch Gehplatten erneuern