Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen
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Zu dieser Straße geht es weiter
Reversbrunnenweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.
- Einrichtung eines Gehweges im Goldbergweg hier: zwischen Alfred-Delp-Straße und Reversbrunnenweg06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Kurzfristige Einrichtung eines Gehstreifens im Goldbergweg07.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark08.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Reversbrunnenweg per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Reversbrunnenweg mit Verkehrszeichen 274 Tempo 30 einzuführen.
Begründung
einführen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Reversbrunnenweg mit Verkehrszeichen 274 Tempo 30 einzuführen. Begründung: Der Reversbrunnenweg ist ein etwa 250 Meter langer Straßenabschnitt zwischen Wendelsweg, Bergesgrundweg, Altebergsweg, Seehofsweg und Goldbergweg auf dem Tempo 50 gilt, während auf den genannten Straßen Tempo 30 gilt. In der VwV-StVo heißt es gem. Nr. XII, Rz 14 zu Zeichen 274: "Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei." Demnach ist in diesem Fall zur Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 der StVO erforderlich. Dessen ungeachtet ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass sehr wohl eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, da die besagte Straße über keinen Gehweg verfügt und dort, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1526/2023 selbst einräumt, vorwiegend Durchgangsverkehr herrscht. Darüber hinaus ist der Reversbrunnenweg als Fahrradverbindung im Schulwegeplan enthalten. Die Einführung von Tempo 30 ist somit zulässig und geboten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juli 2023STST 1526Tempo-30-Zone WendelswegStellungnahme
- 4. November 2024Sie sind hierOFOF 1249/5Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. November 2024OMOM 6114Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführenDirektanregung
- 17. März 2025Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 385Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen AfD und BFF (= Ablehnung)