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Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Reversbrunnenweg mit Verkehrszeichen 274 Tempo 30 einzuführen.

Begründung

Der Reversbrunnenweg ist ein etwa 250 Meter langer Straßenabschnitt zwischen Wendelsweg, Bergesgrundweg, Altebergsweg, Seehofsweg und Goldbergweg auf dem Tempo 50 gilt, während auf den genannten Straßen Tempo 30 gilt. In der VwV-StVo heißt es gem. Nr. XII, Rz 14 zu Zeichen 274: "Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei." Demnach ist in diesem Fall zur Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 der StVO erforderlich. Dessen ungeachtet ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass sehr wohl eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, da die besagte Straße über keinen Gehweg verfügt und dort, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1526/2023 selbst einräumt, vorwiegend Durchgangsverkehr herrscht. Darüber hinaus ist der Reversbrunnenweg als Fahrradverbindung im Schulwegeplan enthalten. Die Einführung von Tempo 30 ist somit zulässig und geboten.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

33
33. Sitzung OBR 5
TO I
✓ Angenommen

zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Ablehnung:
GRÜNE LINKE
Annahme:
CDU SPD FDP AfD BFF
33
33. Sitzung OBR 5
TO I
✓ Angenommen

zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen AfD und BFF (= Ablehnung)

Ablehnung:
AfD BFF
Annahme:
CDU GRÜNE SPD FDP LINKE