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Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Tempo-30-Zone Wendelsweg

Details im PARLIS OM_3614_2023
14.07.2023

Stellungnahme des Magistrats

Tempo-30-Zone Wendelsweg

Details im PARLIS ST_1526_2023
04.11.2024

Antrag Ortsbeirat

Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen

Details im PARLIS OF_1249-5_2024
08.11.2024

Anregung Ortsbeirat

Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen

Details im PARLIS OM_6114_2024
17.03.2025

Stellungnahme des Magistrats

Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen

Details im PARLIS ST_385_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 entstanden aus Vorlage: OF 1249/5 vom 04.11.2024

Betreff: Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen
Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Reversbrunnenweg mit Verkehrszeichen 274 Tempo 30 einzuführen.

Begründung:

Der Reversbrunnenweg ist ein etwa 250 Meter langer Straßenabschnitt zwischen Wendelsweg, Bergesgrundweg, Altebergsweg, Seehofsweg und Goldbergweg auf dem Tempo 50 gilt, während auf den genannten Straßen Tempo 30 gilt. In der VwV-StVO heißt es gem. Nr. XII, Rz 14 zu Zeichen 274: "Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei." Demnach ist in diesem Fall zur Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 der StVO erforderlich. Dessen ungeachtet ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass sehr wohl eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, da die besagte Straße über keinen Gehweg verfügt und dort, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1526 selbst einräumt, vorwiegend Durchgangsverkehr herrscht. Darüber hinaus ist der Reversbrunnenweg als Fahrradverbindung im Schulwegeplan enthalten. Die Einführung von Tempo 30 ist somit zulässig und geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614
Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 385
Beratung im Ortsbeirat: 5