In Fußgängerzonen haben Fußgänger Vorrang vor Radfahrern
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.11.2024, OF 1469/1 Betreff: In Fußgängerzonen haben Fußgänger Vorrang vor Radfahrern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. an den Schildern im Innenstadtbereich, welche auf die Fußgängerzone hinweisen, den Zusatz in roter Schrift anzubringen, dass Fußgänger Vorrang vor Radfahrern haben (s. Bild). 2. Das Schild "Fußgängerzone" am westlichen Ende des Steinwegs weiter nach Westen auf den Rathenauplatz zu versetzen, sodass es bereits für Radfahrer aus Richtung Goethestraße kommend sichtbar ist, welche den Rathenauplatz befahren.
Begründung:
Wenn bereits Kleinstädte aus Sicherheitsgründen solche Schilder zur besseren Kennzeichnung der Verkehrsregeln aufstellen, ist es vertretbar, dies gerade auch in einer Großstadt wie Frankfurt zu realisieren. Beschwerden von Fußgängern über rücksichtslose Radfahrer nehmen ständig zu und die Kontrollen sind gering. Eine bessere Kennzeichnung kann für ein besseres Bewusstsein zur Rücksichtnahme beitragen. Quelle: Privat Quelle: Google Das Schild am Steinweg ist zu weit nach innen versetzt und sollte daher bereits am westlichen Ende des Rathenauplatzes auf Höhe Goethestraße angebracht werden. Quelle: GoogleBeratung im Ortsbeirat: 1