Meine Nachbarschaft: Ostpark
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Verkehr auf dem Danziger Platz während den Bauarbeiten zur Nordmainischen SBahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4617 entstanden aus Vorlage: OF 342/4 vom 29.09.2023 Betreff: Verkehr auf dem Danziger Platz während den Bauarbeiten zur Nordmainischen S-Bahn Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass während der Bauarbeiten zur Nordmainischen S-Bahn auf dem Danziger Platz dieser weiter für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer benutzbar ist. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei dem Fahrradverkehr von und zur Unterführung des Ostbahnhofs sowie dem Fußverkehr zu den Regionalbahnen gelten. Begründung: Der Danziger Platz ist eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen westlichem und östlichem Ostend. Der Durchgang unter den Gleisen vom Danziger Platz zur Ferdinand-Happ-Straße sowie etwas weiter südlich die Hanauer Landstraße sind in relativ weitem Umkreis die einzigen Möglichkeiten, um die Eisenbahnstrecke zu passieren. Die nächste Möglichkeit bietet sich aktuell ansonsten erst wieder am Main bzw. an der Ratswegbrücke. Gerade der Weg zu den verschiedenen Gewerben rund um die Hanauer Landstraße führt für viele Bewohnerinnen und Bewohner des Ostends und von Bornheim über den Danziger Platz. Zudem ist dieser Bereich auch als Schulweg von Bedeutung. Insofern ist es in der erwarteten, vermutlich längeren Bauphase für die Nordmainische S-Bahn wichtig, dass dieser Verkehrsknotenpunkt weiterhin benutzbar bleibt und die Wegeführung sicher angeordnet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 703 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.10.2023, OA 398 entstanden aus Vorlage: OF 433/11 vom 12.02.2023 Betreff: Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Birsteiner Straße im gesamten Verlauf zur Fahrradstraße mit dem Zusatzschild "Einfahrt mit Kraftwagen/Motorrädern erlaubt" nach dem Bonner Modell umzuwandeln; 2. das alternierende Parken in der Birsteiner Straße aufzulösen und ne u zu regeln. Begründung: Die Radroute von Frankfurt nach Osten in Richtung Maintal, Hanau etc. führt vom Ostpark über den Fahrradweg bis zur Wächtersbacher Straße und endet dort unerwartet und gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer am Kaufland-Gelände. Danach müssen sich auf der Wächtersbacher Straße die Fahrradfahrer den Fahrstreifen mit den Kraftfahrzeugen teilen. Die Erforderlichkeit (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO) ist zwingend gegeben, da auf der Wächtersbacher Straße Schwerverkehr des Industriegebietes verkehrt. In der Wächtersbacher Straße befinden sich Kindergärten und Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten. Laut Aussage des Magistrats besteht eine Unmöglichkeit einer Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wächtersbacher Straße, da es sich dort um eine Teststrecke für einen Asphaltbelag handeln würde. Auf der Birsteiner Straße wurde bei Messungen festgestellt, dass mehr als ein Drittel der Kraftfahrzeuge zu schnell fährt und bereits im "ahndungsfähigen" Bereich ist. Eine hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer besteht sowohl in der Wächtersbacher Straße als auch in der Birsteiner Straße. Vom Radfahrbüro wird den Fahrradfahrern gegenwärtig empfohlen, über den in der Wächtersbacher Straße bestehenden breiten Gehweg am Zebrastreifen beim Kaufland auf die parallel verlaufende Birsteiner Straße zu wechseln und dort mit dem Fahrrad weiterzufahren. Im östlichen Teil ist die Birsteiner Straße breit ausgebaut und bietet ideale Bedingungen zur Einrichtung einer sicheren Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugverkehr. Seit Jahren gibt es von Anwohnern des Wohnviertels Beschwerden über den Verkehr, bei dem Autofahrer durch das Wohnviertel abkürzen, um den Linienbus und die langsameren Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße zu umfahren. Selbst der Linienbus weicht regelmäßig aus, um die Fahrradfahrer (auch Schüler und Jugendliche auf dem Schulweg) auf der Wächtersbacher Straße zu überholen. Der Magistrat hat die "Anlieger frei"-Kennzeichnung im Bereich Birsteiner Straße abbauen lassen, weil sie rechtswidrig sei. Dadurch hat sich die Lage in dem Gebiet erheblich verschärft. Es kommt regelmäßig zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer. Durch die Radroute/Fahrradstraße werden mehrere Ziele erreicht: Durch die Nutzung der Birsteiner Straße behindern weniger Fahrradfahrer den Kraftfahrzeugverkehr auf der Wächtersbacher Straße. Dadurch wird in der Birsteiner Straße dieser Abschnitt für Fahrradfahrer sicherer und es wird eine seit Langem geforderte Beruhigung und Entschleunigung eintreten. Viele Schüler, Eltern mit ihren Kindern und sonstige Radfahrer fahren mit dem Fahrrad zu zwei im Gebiet liegenden Schulen und Kindergärten. Es ist ebenfalls eine Hauptroute für Fahrradfahrer aus Maintal, Bischofsheim, Fechenheim-Nord nördlich der Hanauer Landstraße und Fechenheim-Süd zu deren Arbeitsstellen. Fremder Kraftfahrzeugverkehr wird weitgehend ausgeschlossen und ersetzt dadurch die vormals bestehenden Vorteile des "Anlieger frei"-Bereichs oder verbessert dies für die Bewohner des Wohngebiets und die Fahrradfahrer. Gleichzeitig kann das alternierende Parken in diesem Bereich aufgelöst und geringfügig Parkraum geschaffen werden. Der Parkdruck im Stadtteil ist hoch und Wünsche nach Bewohnerparken wurden bereits mehrfach geäußert. Die Verkehrszusammensetzung wird mit der Erweiterung der Radroute Ost zur dominierenden Verkehrsart in der Birsteiner Straße werden. Fahrradfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren (z. B. Fahrradverkehr zur Schule) und Kraftfahrzeuge haben Fahrradfahrern auf der Straße Vorrang zu gewähren, dies gilt nicht an den normalen Kreuzungen. Die Straße sollte in der Widmung für den Gemeingebrauch ausgelegt sein und so festgelegt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Die erforderliche Breite für eine Fahrradstraße von mehr als fünf Metern ist bereits heute in diesem Bereich mit geparkten Fahrzeugen gegeben. In der Unfallforschung wurde, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., festgestellt, dass Fahrradstraßen sicher sind. Es ist zudem notwendig, dass diese Fahrradstraße in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt integriert wird. Der Fahrradverkehr muss attraktiver und sicherer werden. Der Erfolg wird sein, dass eine gesündere, sportlichere Bevölkerung, eine bessere, leisere Umwelt und ein wesentlich attraktiveres Frankfurt für alle Bürger geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 96 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 398 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4052, 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.12.2023 Aktenzeichen: 66-2
Vorstellung des Verkehrskonzeptes für die Europäische Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4465 entstanden aus Vorlage: OF 327/4 vom 05.09.2023 Betreff: Vorstellung des Verkehrskonzeptes für die Europäische Schule Der Magistrat wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 4 das aktuell der Prüfung zugrundeliegende Verkehrskonzept für die geplante Europäische Schule am Ratsweg vorzustellen und dabei folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der ÖPNV, insbesondere die U-Bahn-Linie 7, nach der Fertigstellung der Europäischen Schule verstärkt werden (Erhöhung der Taktzahl, längere Züge)? 2. Wie soll die Zu- und Abfahrt zur Europäischen Schule geregelt werden? 3. Wie soll die Zufahrtstraße Am Bornheimer Hang ertüchtigt werden, insbesondere die Signalanlage zum Ratsweg? 4. Wird durch eine bauliche Veränderung der Straßen der Grüngürtel der Stadt unterbrochen? 5. Wie soll die Ampelschaltung angepasst werden? 6. Wo sollen die Elterntaxis parken bzw. die Schülerinnen und Schüler aussteigen lassen? 7. Welche Belastungen (Schleichverkehr, Parkplatzsuchverkehr etc.) werden für den Bereich um die Europäische Schule vorhergesagt? 8. Wie erklärt der Magistrat den Anwohnerinnen und Anwohnern dieses Bezirkes, dass in zahleichen anderen Bezirken das Verkehrsaufkommen reduziert und der Pkw-Verkehr umgeleitet, aber im Ostend und Bornheim eine drastische Zunahme des Verkehres stattfinden wird? 9. Wo sollen künftig die Logistikflächen für Fahrschulen, Busparkplätze, Abstellplätze für die Marktbeschicker, Logistikfläche für den Weihnachtsmarkt und den Wäldchestag bereitgestellt werden? 10. Welche zusätzliche Belastung der Luft (Feinstaub, Abgase etc.) wird für den Bezirk prognostiziert? 11. Hierbei soll sichergestellt werden, dass keine Lärm- und Schadstoffbelastungen auf die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner zukommen. Begründung: Sollte die Europäische Schule tatsächlich auf dem Festplatz am Ratsweg ihren Standort finden, bedeutet dies für die Stadtteile Ostend und Bornheim ein erhebliches Mehraufkommen an Verkehr. Der Bereich rund um den Ratsweg ist bereits heute schon schwer belastet. Der Verkehr von der Autobahn 661 muss durch dieses Nadelöhr, was regelmäßig zu Stauungen führt. Die südöstliche Ausfallstraße der Stadt Richtung Kaiserlei ist dort nur einspurig befahrbar, was ebenfalls zu Stauungen führt. Wenn nun noch täglich (!) circa 1.500 Fahrzeuge die Schulkinder morgens bringen und nachmittags/abends abholen, wird dies zu einer unerträglichen Mehrbelastung mit Verkehr des gesamten Viertels führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 202 Beratung im Ortsbeirat: 4
Kampagnenschilder „Warum wirfst du deinen Müll in den Park?“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4469 entstanden aus Vorlage: OF 333/4 vom 04.09.2023 Betreff: Kampagnenschilder "Warum wirfst du deinen Müll in den Park?" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Durchführung einer Kampagne "Warum wirfst du deinen Müll in den Park?" mithilfe von speziellen Kampagnenschildern (siehe Begründung) als Pilotprojekt im Ostpark, der Rose-Schlösinger- Anlage und dem Röderberghang möglich ist. Begründung: Überall in den Parkanlagen in Bornheim und im Ostend ist achtlos weggeworfener Müll zu finden. Eine Kampagne mit speziellen Kampagnenschildern, ähnlich wie im Landkreis Schwäbisch Hall, könnte diesem unschönen Trend entgegenwirken. So sollen mit der Kampagne alle, die es mit dem Abfall nicht so genau nehmen, auf ansprechende und humoristische Art und Weise auf die Folgen von wilder Müllentsorgung für die Umwelt und die finanziellen Schäden für die Allgemeinheit hingewiesen werden. Auch die Kampagne "Sauberhaftes Hessen" bietet auf ihrer Homepage solch ein Schild als Download an. Dies könnte für ein Frankfurter Pilotprojekt "Warum wirfst du deinen Müll in den Park?" als Vorlage "uff hessisch" dienen und mit QR-Codes zu weiterführenden Informationen versehen werden. Quelle: https://sauberhaftes-hessen.de/downloads/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 47 Beratung im Ortsbeirat: 4
Kleingärten und Dippemess am Ratsweg erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2023, OF 499/11 Betreff: Kleingärten und Dippemess am Ratsweg erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit dem 5.9. meldet die Presse, dass nach den Kleingärtner*innen nun auch der Schaustellerverband sich gegen eine Verlagerung der Dippemess, zugunsten des Neubaus der Europäischen Schule auf dem Festplatz am Ratsweg wendet und eine Petition gestartet hat. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Magistrat um schnellstmögliche Antworten: 1. Bis Juni sollten Ergebnisse bezüglich der Machbarkeit von Bebauung und Verkehr auf der Fläche am Ratsweg vorliegen.Wann sind die Untersuchungen zur Flächennutzung auf dem Ratsweg-Areal abgeschlossen und wann werden sie veröffentlicht? 2.Ist der Magistrat bereit alle bisher diskutierten Flächen für den Schulneubau, mit positiven wie negativen Aspekten gegenüber zustellen? 3. Sucht der Magistrat weiter nach geeigneteren Flächen, als die bereits in der Diskussion befindlichen? Begründung: Die Unsicherheit bei von den städtischen Planungen Betroffenen sollte möglichst bald beendet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 738 2023 Die Vorlage OF 499/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenWie geht es weiter mit der Schwedlerbrücke?
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 331/4 Betreff: Wie geht es weiter mit der Schwedlerbrücke? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie die geplanten Maßnahmen zur Revitalisierung der Schwedlerbrücke in den nächsten Jahren verwirklicht werden können und welche Probleme aktuell die Sanierung verzögern. Begründung: Die Fußgängerbrücke zwischen Ostparkstraße und Schwedlerstraße/Ferdinand-Happ-Straße ist seit über 10 Jahren gesperrt und damit die Wegeverbindung zwischen dem nördlichem Ostend und der mittleren Hanauer Landstraße/Osthafen für Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich beeinträchtigt. Die schon lange erhoffte Sanierung (Teilneubau) der Schwedlerbrücke sollte eigentlich bereits in 2022 baulich vorangetrieben werden. Im Januar 2021 wurde einigen Mitgliedern des alten Ortsbeirats in einem Ortstermin die Situation und Neugestaltung dargelegt. Die Umsetzung lässt aber weiter auf sich warten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 751 2023 Die Vorlage OF 331/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRegelwidrigen Fahrradverkehr auf dem Gehweg am Danziger Platz unterbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2023, OF 332/4 Betreff: Regelwidrigen Fahrradverkehr auf dem Gehweg am Danziger Platz unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den Radverkehr auf dem Gehweg am Danziger Platz (siehe Fotos 1 + 2) möglichst weitgehend zu unterbinden und damit die Sicherheit sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern auf diesem Streckenabschnitt zu erhöhen. Begründung: Der Fußweg zwischen Ostbahnhof und Ostparkstraße wird permanent in regelwidriger Weise von Fahrrad-fahrern genutzt; entweder um dem Kopfsteinpflaster auf der Fahrbahn auszuweichen oder aber die kürzest mögliche Route zu nehmen. Möglicherweise führt zudem die Tatsache, dass der Gehweg ab der Ostparkstraße auch für Radfahrer freigegeben ist, zu der irrigen Annahme, dass dies auch auf diesem Streckenabschnitt der Fall sei. Diese Radfahrer gefährden mit ihrem regelwidrigen Verhalten nicht nur die Fußgänger auf dem stark frequentierten Gehweg in hohem Maße, sondern auch sich selbst. Der Magistrat ist daher aufgefordert, umgehend wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den regelwidrigen Radverkehr auf diesem Streckenabschnitt möglichst weitgehend zu unterbinden, z. B. durch eine eindeutige Beschilderung, und damit die Sicherheit sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern zu erhöhen. Fotos 1 + 2: Regelwidriger Radverkehr auf dem Gehweg am Danziger Platz, (c) Michael Roscher Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 332/4 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenRuhender Verkehr am Danziger Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2023, OF 334/4 Betreff: Ruhender Verkehr am Danziger Platz Auf der Fläche des ehemaligen Standorts des Frankfurter Gartens am Danziger Platz hat sich nach dessen Umzug der ruhende Verkehr etabliert (siehe Fotos 1 - 3). Auch die Freifläche im Bereich des Straßendreiecks Ostbahnhofstraße / Danziger Platz (siehe Foto 2) wird regelmäßig zum Parken von Fahrzeugen genutzt. Inwieweit diese Nutzungen legal erfolgen, ist fraglich. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit es sich bei den vorgenannten Flächen um Anlagen des ruhenden Verkehrs handelt und - sofern dies nicht der Fall sein sollte - welche konkreten Maß-nahmen er zu ergreifen gedenkt, um in diesen Bereichen das Parken von Fahrzeugen zukünftig zu unterbinden bzw. zu regulieren und damit die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Fotos 1 - 3: Ruhender Verkehr am Danziger Platz, (c) Michael Roscher Foto 2: Ruhender Verkehr im Bereich Straßendreieck Ostbahnhofstraße / Danziger Platz, (c) Michael Roscher Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 334/4 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenWas geschieht auf dem Gelände der ehemaligen Neckermann-Zentrale?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4084 entstanden aus Vorlage: OF 303/4 vom 28.04.2023 Betreff: Was geschieht auf dem Gelände der ehemaligen Neckermann-Zentrale? Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Projektentwickler Quarterback die künftige Bebauung und Nutzung des Areals der ehemaligen Neckermann- Zentrale in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Begründung: Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27. März 2023 war zu entnehmen, dass bei dem Areal der ehemaligen Neckermann-Zentrale am Danziger Platz ein Besitzerwechsel stattgefunden hat. Neuer Besitzer sei der Projektentwickler Quarterback mit Sitz in Leipzig und mit einer Frankfurter Niederlassung in der ehemaligen Neckermann-Zentrale. In den letzten Jahren war wiederholt von Abriss und kompletten Neubau bzw. dem Bau eines Hochhauses zu hören. Ferner hat dort derzeit das Deutsche Architekturmuseum und das Italienische Generalkonsulat Frankfurt am Main Räumlichkeiten angemietet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1997 Beratung im Ortsbeirat: 4
Gelblicht an dem Überweg Wittelsbacherallee/Saalburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4081 entstanden aus Vorlage: OF 280/4 vom 28.02.2023 Betreff: Gelblicht an dem Überweg Wittelsbacherallee/Saalburgallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an dem Überweg Wittelsbacherallee/Saalburgallee ein gelbes Warnlicht angebracht werden kann. In Stoßzeiten kann es zu Situationen kommen, in denen die letzten Autos die Kreuzung passieren, wenn die Fußgängerinnen und Fußgänger bereits Grün haben. Mit dem Warnlicht sollen vom Festplatz kommende Linksabbiegerinnen und Linksabbieger auf kreuzende Fußgängerinnen und Fußgänger aufmerksam gemacht werden. Begründung: Regelmäßig kommt es hier zu lebensgefährlichen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger, die an der Wittelsbacherallee, Höhe Hausnummer 151, korrekterweise bei grüner Ampel die Fußgängerampel überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2011 Beratung im Ortsbeirat: 4
Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2023, OA 358 entstanden aus Vorlage: OF 469/11 vom 02.06.2023 Betreff: Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 Vorgang: V 572/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 159 wird unter der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass folgender Punkt verändert wird: Unter Punkt 2.2 b): Anstatt: Nach derzeitigem Raumprogramm sollen 44 Gartenparzellen für den Bau von Sportplätzen der Europaschule weichen. Neu: Die Planung wird insoweit verändert, dass keine Gartenparzellen für den Bau der Europaschule weichen müssen. Begründung: Der Planungsdezernent hat den Bau der Schule ohne den Wegfall von Gartenparzellen angekündigt. Vergleiche auch Auskunftsersuchen V 572. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2071 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 114 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 358 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollnotiz von BFF-BIG: "Der Standort am Ratswegplatz für die Europäische Schule wird grundsätzlich abgelehnt." Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 159 = Kenntnis, OA 358 = Annahme) 22. Sitzung des OBR 4 am 11.07.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OA 358 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU, LINKE. und dFfm (= Annahme); SPD und Volt (= Enthaltung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 358 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollnotiz von BFF-BIG: "Der Standort am Ratswegplatz für die Europäische Schule wird grundsätzlich abgelehnt." 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3620, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 Aktenzeichen: 67-1
Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3941 entstanden aus Vorlage: OF 812/1 vom 13.04.2023 Betreff: Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen Vorgang: OM 2443/22 OBR 2; ST 2189/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf eine Verlagerung zusätzlicher Großveranstaltungen sowie des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände zu verzichten; 2. bei derartigen Vorhaben die parlamentarischen Gremien, wie Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte, sowie die Bevölkerung frühzeitig miteinzubeziehen; 3. den Ortsbeirat 1 umfangreich über die bereits laufenden Verhandlungen zur Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände und zum Planungsstand der Europäischen Schule vorab zu informieren; 4. das Rebstockgelände zukünftig als Grünfläche und Kaltluftproduzent klimapolitisch besonders zu würdigen und zu schützen; 5. ein Konzept zu erarbeiten, um Einschränkungen für Anwohnende in den Ortsbezirken 1 und 2 durch bereits stattfindende Veranstaltungen am Rebstock sowie den Messebetrieb zu verringern. Begründung: Da Anwohnende des Europaviertels von den gleichen Einschränkungen und negativen Auswirkungen bei der Verlegung des Festplatzes betroffen wären, schließt sich der Ortsbeirat 1 der Anregung OM 2443 des Ortsbeirates 2 an. Bei derart invasiven Projekten sind benachbarte Ortsbezirke, die ebenfalls maßgeblich betroffen wären, angemessen zu beteiligen. Eine Großveranstaltung im März dieses Jahres war für Nutzende des Rebstockparks ein besonderes Ärgernis. Unter Benutzung der Fußgängerwege, teilweise auch quer über die Wiesen des Parks fahrend, waren laut einem einzelnen Motorrad-Polizisten über 1.000 Pkws widerrechtlich auf einer Wiese des Parks abgestellt gewesen. Aufgrund der schlechten Rasenqualität im Europagarten und Co sind Anwohnende des Europaviertel auf den Rebstockpark angewiesen. Es dürfen nicht weitere Wiesen nachhaltig beschädigt werden. Als weiträumiges Naturschutzgebiet mit kleinem See ist der Rebstockpark Aufenthalts- und Brutplatz für diverse, teilweise seltene Wasservögel (Enten, Schwäne, Gänse, Blässhühner etc.) und auch Kormorane und Reiher trifft man hier an. Bei lauten Musikveranstaltungen flüchtet die Tierwelt und der Rebstockweiher ist dann wie ausgestorben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2443 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2189 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 838 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verwahrlostes Kunstwerk im Ostpark überprüfen und Objektinformation anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3849 entstanden aus Vorlage: OF 290/4 vom 06.04.2023 Betreff: Verwahrlostes Kunstwerk im Ostpark überprüfen und Objektinformation anbringen Der Magistrat wird gebeten, 1. dass das im Ostpark befindliche Kunstwerk (siehe Foto) im Hinblick auf notwendige Maßnahmen der Reinigung, Instandhaltung und Restaurierung überprüft wird und diese dann entsprechend durchgeführt werden; 2. dafür Sorge zu tragen, dass am Standort des Kunstwerks eine angemessene Objektinformation angebracht wird, die neben den kunstwissenschaftlichen Mindestangaben einen QR-Code beinhaltet, über den weitergehende Informationen abgerufen werden können. Begründung: Das im Ostpark befindliche Kunstwerk, zu dem weder am Standort noch im Internet Informationen verfügbar sind (zumindest verlief eine diesbezügliche Recherche eines Ortsbeiratsmitglieds erfolglos), befindet sich in einem verwahrlosten Zustand und lässt einen verantwortungsvollen Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum völlig vermissen. Die Instandsetzung des Kunstwerks erscheint daher ebenso geboten wie die Zugänglichmachung von Objektinformationen am Standort, gegebenenfalls auch über einen QR-Code. Denn nur eine gut und vielseitig vermittelte Kunst im öffentlichen Raum, zu der qualifizierte Informationen bereitgestellt werden, trifft auch auf das entsprechende Interesse bei der Bevölkerung. Verwahrlostes Kunstwerk im Ostpark, (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1668
Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A 661 vom 08.10.2012
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 399/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A 661 vom 08.10.2012 Vorgang: EA 4/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A 661 bis zum Erlenbruch, der Grontmij GmbH, vom 8. Oktober 2012 werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 eingestellt. Bei der Fortschreibung ist eine Volleinhausung der BAB A 661 in dem Abschnitt zwischen der Seckbacher Galerie und dem Ratsweg sowie des gesamten Dreiecks Erlenbruch bis zum Tunnelmund zu untersuchen. Zusätzlich sind von der Stadt Frankfurt und der hessischen Landesregierung die erforderlichen Planungs- und Investitionsmittel für eine Volleinhausung beim Bund einzufordern. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die am 8. Oktober 2012 veröffentlichte Potenzialstudie betrachtete nur den Abschnitt zwischen Seckbacher Galerie und dem Dreieck Erlenbruch. Notwendig ist aber eine darüberhinausgehende Volleinhausung bis zum Ratsweg. Mitgeltende Unterlagen: Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A661 bis zum Erlenbruch, der Grontmij GmbH, vom 8. Oktober 2012 Anlage 1 (ca. 2,3 MB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 4 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 4 2023 Die Vorlage OF 399/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenÖffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Dippemess
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3434 entstanden aus Vorlage: OF 582/2 vom 19.01.2023 Betreff: Öffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Dippemess Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat 2 eine Verlagerung der Dippemess in den Rebstockpark zum bisherigen Kenntnisstand der Planungen ablehnt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, 1. die Planungen zur Verlagerung der Dippemess ins Landschaftsschutzgebiet Rebstock in einer öffentlichen Sitzung dem Ortsbeirat und interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen. 2. Diese Vorstellung soll folgende Informationen enthalten: a) Welche Fläche ist konkret von der Verlagerung betroffen, direkt durch die Stände und Fahrgeschäfte der Dippemess, aber auch indirekt zur Bereitstellung von Parkraum? b) Wie soll die Verkehrsanbindung gewährleistet werden? c) Wie soll die notwendige Erschließung der Fläche für Strom- und Wasser erfolgen? d) Welche durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien geschützten Arten sind im Landschaftsschutzgebiet Rebstock und auf dem anschließenden geschützten ehemaligen Rangierbahnhof vorhanden? e) Welche potenziellen Auswirkungen hat der Betrieb der Dippemess auf die brütenden Vögel im Park (im Frühjahr)? f) Wie wird das Grün (vor allem Bäume) auf dem Gelände geschützt? g) Wie soll gewährleistet werden, dass diese Arten nicht geschädigt werden? h) Welchen Nutzen haben die Menschen im Ortsbezirk von einer Verlagerung? i) Wie hoch ist die zu erwartende Lärmbelastung durch die Dippemess während des Tagesbetriebs und nachts, nach der Schließung durch weiterhin laufende Aggregate? j) Wie hoch ist die Lichtbelastung durch die Dippemess im Tagesbetrieb und nachts durch die aus Sicherheitsgründen angeschaltete Beleuchtung? k) Wie hoch ist die zulässige Traglast pro Quadratmeter der im Landschaftsschutzgebiet Rebstock vorhandenen Rasengittersteine? l) Wie groß ist die Traglast auf den Aufstellflächen unter den Standfüßen eines Riesenrades oder einer Achterbahn bei der Dippemess pro Quadratmeter? m) Falls die nötige Traglast die zulässige Traglast der vorhandenen Rasengittersteine übersteigt, wie soll die für dieses Gewicht notwendige Tragkraft des Bodens gewährleistet werden? Sind im Zuge der Verlagerung Versiegelungen der Flächen geplant? Und falls ja, in welchem Umfang? n) Wie viel für ein Landschaftsschutzgebiet, in Zeiten des Klimawandels notwendiges Wasser kann pro Quadratmeter durch die Rasengitter versickern? o) Wie viel Wasser kann pro Quadratmeter während einer laufenden Dippemess im Rebstock versickern? p) Wie sieht das von der Messe und den Schaustellenden erarbeitete Nutzungskonzept aus, bzw. wann wird es vorliegen und dem Ortsbeirat vorgestellt? q) Ist im Zuge der Verlagerung eine Vergrößerung oder Verkleinerung der Dippemess geplant, d. h. mehr/weniger Stände und/oder Fahrgeschäfte? r) Wer verdient konkret an der Vermietung der Flächen und hat der Ortsbezirk etwas von diesen Einnahmen? s) Wie sieht der weitere Entscheidungsfindungsprozess aus? t) Inwiefern werden weitere relevante Stakeholder, wie der Ortsbeirat, die Anwohnenden sowie Naturschutzverbände, in den Entscheidungsprozess einbezogen? u) Wann und anhand welcher Kriterien erfolgt eine Sozialverträglichkeitsprüfung des Vorhabens? Wie fließen diese Ergebnisse in die Entscheidungsfindung ein? Begründung: Es wurde im Ortsbeirat 4 eine Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Europäischen Schule auf den Festplatz am Ratsweg vorgestellt. Nach Presseberichten, und in einer Zoomkonferenz für den Ortsbeirat 2, an dem aus Termingründen nicht alle Ortsbeiratsmitglieder teilnehmen konnten, wurde, obwohl der Ortsbeirat beschlossen hatte, dass die Vorstellung in öffentlicher Sitzung stattfinden soll, dann erklärt, dass die Dippemess vom Festplatz am Ratsweg in das Landschaftsschutzgebiet Rebstock verlagert werden soll. Bevor ein solcher Beschluss gefasst wird, müssen gerade in einem Landschaftsschutzgebiet wichtige Fragen beantwortet werden, um die Auswirkungen einer solchen Verlagerung auf die Fauna und Flora im Landschaftsschutzgebiet sowie für die Bevölkerung abschätzen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 979 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
Radschnellweg Hanau - Streckenführung Riederwald und Ostpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2023, OF 266/4 Betreff: Radschnellweg Hanau - Streckenführung Riederwald und Ostpark Vorgang: B 441/22 Bezüglich der Stellungnahme des Magistrats zur Streckenführung des nordmainischen Radschnellwegs Hanau im Rahmen der "Mobilitätswende im Frankfurter Osten" (B 441) wird der Magistrat um Auskunft gebeten: - Welche konkreten Bedenken gibt es zur Streckenführung durch den Ostpark bzw. am Ostpark entlang (siehe Bild 7-9, Seite 44 der Machbarkeitsstudie https://www.region-frankfurt.de/output/download.php?fid=3255.2543.1.PDF)? - Welche konkreten Bedenken gibt es zur Streckenführung am bzw. im Riederwald (siehe Bild 7-9, Seite 44 der Machbarkeitsstudie https://www.region-frankfurt.de/output/download.php?fid=3255.2543.1.PDF)? - Welche alternativen Streckenverläufe werden geprüft? - Was für einen zeitlichen Rahmen hat diese "Ergänzung der Machbarkeitsstudie"? - Was für einen Einfluss hat diese nachträgliche und zusätzliche Planung auf den Zeitplan des Projekts? - Ist eine Einbindung des Ortsbeirats 4 in diese "Ergänzung der Machbarkeitsstudie" geplant? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Die Planungen für einen nordmainischen Radschnellweg von Frankfurt über Maintal bis nach Hanau laufen schon seit Jahren, zumindest die Trassenführung schien mit den Empfehlungen der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2019 grundsätzlich geklärt. Die Stellungnahme des Magistrats scheint jetzt diesen Punkt wieder aufzumachen und teilweise neu verhandeln zu wollen. Als unmittelbar betroffener Ortsbeirat wären mehr Details und eine Einbindung in den Prozess wünschenswert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.11.2022, B 441 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 4 am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 605 2023 Die Vorlage OF 266/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenInstandsetzung des Fahrbahnbelags auf der Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3373 entstanden aus Vorlage: OF 258/4 vom 28.12.2022 Betreff: Instandsetzung des Fahrbahnbelags auf der Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, die schadhaften Stellen auf der Fahrbahn der Wittelsbacherallee ab Saalburgallee in Richtung Habsburgerallee zu beheben. Begründung: Der Fahrbahnbelag weist an mehreren Stellen (unmittelbar nach der Einmündung von der Saalburgallee auf dem Fußgängerüberweg, jeweils auf Höhe der Bornheimer Landwehr, der Einmündung in die Freiligrathstraße, der Straßenbahnhaltestelle "Freiligrathstraße", der Linnéstraße und auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle "Habsburgerallee/Wittelsbacherallee") Löcher bzw. Risse auf. Bei nicht zeitnah erfolgender Sanierung wird dies zu größeren Schäden auf der Fahrbahn führen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1167 Beratung im Ortsbeirat: 4
Planung für Kleingärten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3374 entstanden aus Vorlage: OF 259/4 vom 30.12.2022 Betreff: Planung für Kleingärten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei dem aktuell in Vorbereitung befindlichen Kleingartenkonzept auch die gegenwärtig zur Erstellung des Autobahndreiecks Am Erlenbruch und des Riederwaldtunnels benötigten Flächen für zukünftige Kleingartenanlagen bzw. Kleingartenflächen berücksichtigt und eingeplant werden können. Begründung: Angesichts der Diskussionen zur Ansiedlung der Europäischen Schule am Ratsweg rückte der Bedarf an Kleingartenflächen nahe den Stadtteilen Bornheim, Ostend und Riederwald in den Fokus. Der Ortsbeirat möchte sich angesichts der knappen Flächen daher frühzeitig um eine Berücksichtigung weiterer Flächen bemühen, die für Kleingartenanlagen in der Zukunft eingeplant werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 933
Eissporthalle: Nutzung von Außenring/Außenfläche sowie Bedarf an Parkplätzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2022, OF 260/4 Betreff: Eissporthalle: Nutzung von Außenring/Außenfläche sowie Bedarf an Parkplätzen Der Ortbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie stark der Außenring der Eissporthalle inkl. Außenfläche in den vergangenen Jahren genutzt wurde, wie angesichts tendenziell wärmerer Winter die winterliche Betriebsperiode sich verändert und welche Entwicklung die Energiekosten/Betriebskosten der Außenanlage nehmen. Darüber hinaus wäre es für den Ortsbeirat von Interesse, welcher realistischer Bedarf an Parkplätzen für die Eissporthalle zu normalen Betriebszeiten wie auch für Zeiten der Ligaspiele der Löwen Frankfurt besteht. Begründung: Angesichts der Diskussionen zur Ansiedlung der Europäischen Schule am Ratsweg rückte der Bedarf an Parklätzen für die Eissporthalle wie auch die Nutzung des Außenrings sowie der Außenfläche der Eissporthalle in den Fokus. Für die Entscheidungsfindung und Planung erscheinen realistische Zahlen und aktualisierte Entwicklungsdaten hilfreich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 579 2023 Die Vorlage OF 260/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenFragen zum Neubau der Europäischen Schule und der Nordmainischen S-Bahn
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2022, OF 363/11 Betreff: Fragen zum Neubau der Europäischen Schule und der Nordmainischen S-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zeitnah zu beantworten: Neubau der europäischen Schule: 1. Wann ist mit Untersuchungsergebnissen zum Verkehrskonzept rund um die geplante europäische Schule am Ratsweg zu rechnen? 2. Wann werden Untersuchungsergebnisse zur zusätzlichen Schadstoffbelastung durch zusätzlichen Verkehr vorliegen? 3.Über welche Routen soll die Belieferung der Großbaustelle mit Baumaterial erfolgen? 4.Wie ist der Stand der Prüfung, ob eine Verlagerung des Festplatzbetriebes auf das Rebstockgelände überhaupt möglich ist? 5. Gibt es Alternativuntersuchungen, die den Schulneubau ohne Verlust der Kleingärten zu ermöglichen versuchen? 6.Welches Parkkonzept gibt es für die Besucher*innen von Schwimmbad, Eissporthalle, FSV Stadion und Ostpark? 7. Hält es der Magistrat für vertretbar, Flächen des Grüngürtels für eine Schulgeldpflichtige Bildungseinrichtung zu überbauen? 8. Hält es der Magistrat für vertretbar Kleingartenflächen zu bebauen, wenn im Ortsbezirk keine Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden können? 9. Wie wird die angekündigte Öffnung der Schule zum Stadtteil konkret aussehen und wird diese vor Erteilung der Baugenehmigung verbindlich vereinbart? Bau der nordmainischen S-Bahn: 1. Werden durch den Bau der nordmainischen S-Bahn Kleingartenflächen zwischen Ostbahnhof und der Stadtgrenze wegfallen? 2. Falls ja, wann werden die Gartenpächter informiert? 3. Über welche Routen soll die Belieferung dieser Großbaustelle erfolgen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 572 2023 Die Vorlage OF 363/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenNeubau der Europäischen Schule auf dem Festplatz- und Kleingartengelände am Ratsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 357/11 Betreff: Neubau der Europäischen Schule auf dem Festplatz- und Kleingartengelände am Ratsweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zeitnah zu beantworten: 1. Sind dem Magistrat die hohen Schadstoffbelastungen auf der Straße am Erlenbruch bekannt? Stimmt der Magistrat zu, dass es während der langjährigen Bauphase des Riederwaldtunnels und der nordmainischen S Bahn zu zusätzlichen Schadstoffbelastungen und Verkehrsstaus kommen wird? Wie kann der Magistrat vor diesem Hintergrund einer zusätzlichen täglichen Belastung durch über 1000 Elterntaxis, Schulbusse usw in diesem Bereich zustimmen? 2. Wieso werden die Planungen für den Schulneubau weiterverfolgt, bevor geklärt ist, ob eine Verlagerung des Festplatzbetriebes auf das Rebstockgelände überhaupt möglich ist? 3. Wieso werden Vorverträge über den Neubau geschlossen, bevor allen Ortsbeiräten, Fraktionen im Römer und der interessierten Öffentlichkeit, die Pläne (Machbarkeitsstudie) für den Neubau öffentlich vorgestellt wurden? 4. Wieso werden die Pläne für den Neubau der Schule weiterverfolgt, bevor geklärt ist, wo Besucher*innen der Eissporthalle, des Schwimmbads und des FSV Stadions zukünftig parken können? 5. Hält es der Magistrat für vertretbar, Flächen des Grüngürtels für eine Schulgeldpflichtige Bildungseinrichtung zu überbauen? 6. Hält es der Magistrat für vertretbar Kleingartenflächen zu bebauen, wenn keine Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden können? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 357/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 357/11 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenMachbarkeitsstudie zum Neubau der Europäischen Schule der Öffentlichkeit präsentieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3096 entstanden aus Vorlage: OF 344/11 vom 07.11.2022 Betreff: Machbarkeitsstudie zum Neubau der Europäischen Schule der Öffentlichkeit präsentieren Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie bezüglich des Neubaus der Europäischen Schule auf dem Festplatz am Ratsweg und den angrenzenden Kleingärten dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit in der nächsten Sitzung des Ortsbeirates 11 am 05.12.2022, spätestens in der Sitzung am 16.01.2023, zu präsentieren. Falls dies nicht möglich ist, soll der Magistrat im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung die Öffentlichkeit bis spätestens Ende Januar 2023 informieren. Begründung: Bei einem Großbauprojekt mit gravierenden Auswirkungen auf die angrenzenden Stadtteile muss schnellstmöglichst und transparent informiert werden, dies imme,r bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2169 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20
Verlängerung der HerbstDippemess
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3013 entstanden aus Vorlage: OF 245/4 vom 17.10.2022 Betreff: Verlängerung der Herbst-Dippemess Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welchem Umfang eine zeitliche Verlängerung der Herbst-Dippemess möglich wäre. Begründung: Die Herbst-Dippemess findet in der Regel über einen Zeitraum von eineinhalb Wochen statt; die diesjährige Herbst-Dippemess lief nur zehn Tage, vom 9. bis zum 18. September 2022. Die meisten Schaustellerinnen und Schausteller sind daher aus wirtschaftlichen Aspekten gezwungen, im Anschluss an die Herbst-Dippemess ein weiteres Volksfest anzufahren, vor allem, wenn diese eineinhalb Wochen auf dem Festplatz am Ratsweg eher regnerisch und kühl ausgefallen sind und die Besucherzahlen daher niedrig waren. Eine zeitliche Verlängerung der Herbst-Dippemess auf zwei Wochen oder mehr würde den Betrieb eines Stands oder Fahrgeschäfts für die Schaustellerinnen und Schausteller wesentlich lukrativer machen; nicht nur unter Berücksichtigung der aktuellen Inflations- und Teuerungsrate. Ferner ergäbe sich daraus ein ökologischer Vorteil, wenn weniger Standortwechsel mit Lkw durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 560
Bedarf an Fahrradbügeln an der Haltestelle „Eissporthalle“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2835 entstanden aus Vorlage: OF 230/4 vom 20.09.2022 Betreff: Bedarf an Fahrradbügeln an der Haltestelle "Eissporthalle" Der Magistrat wird gebeten, an der U-Bahn-Haltestelle "Eissporthalle" Saaburgallee/Ecke Kettelerallee Fahrradbügel anzubringen, um dem Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu entsprechen. Ein möglicher Standort wäre nahe des Fahrradweges (siehe Bild, im Bereich des Rollers). Foto: Privat Begründung: Der Ortsbeirat wurde von einem Bürger darauf hingewiesen, dass es im Bereich der U-Bahn-Haltestelle keinerlei Möglichkeiten gibt, ein Fahrrad sicher anzuschließen. Fahrradabstellmöglichkeiten in der Nähe von Haltestellen sind aus Sicht des Ortsbeirates jedoch absolut notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 141
Neue Fahrbahnteiler auf der Kreuzung Saalburgallee/Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2836 entstanden aus Vorlage: OF 231/4 vom 20.09.2022 Betreff: Neue Fahrbahnteiler auf der Kreuzung Saalburgallee/Wittelsbacherallee Vorgang: OM 1279/12 OBR 4; ST 1625/12; ST 532/12; OM 5064/19 OBR 4; ST 2093/19 Der Magistrat wird gebeten, auf der Saalburgallee in Richtung Bornheim-Mitte, in Höhe der Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee, die durchgezogene Linie der rechten der drei Fahrspuren linkerhand mit Fahrbahnteilern zu versehen (siehe beigefügte Bilder mit nachträglichen Markierungen). Begründung: Die Fahrbahnteiler sollen verhindern, dass Kraftfahrzeuge verkehrswidrig direkt die Kreuzung Saalburgallee/Wittelsbacherallee überqueren. Dieses Problem wurde bereits in den Vorlagen OM 1279 und OM 5064 thematisiert. Ein im November 2019 beantragter und im Jahr 2020 stattgefundener Ortstermin konnte hierzu bisher keine Lösung bringen. Nach wie vor kommt es an der Kreuzung regelmäßig zu lebensgefährlichen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger, die an der Wittelsbacherallee in Höhe der Hausnummer 151 bei grüner Ampel die Fußgängerampel überqueren. Kraftfahrzeuge, die von der Verkehrsampel in der oberen Wittelsbacherallee kommen, haben gleichzeitig Grün. Kraftfahrzeuge, die nun verkehrswidrig direkt in die Kreuzung fahren, tun dies mit meist überhöhter Geschwindigkeit. Für die kreuzenden Fußgängerinnen und Fußgänger ergibt sich dadurch eine lebensgefährliche Situation. Fahrbahnteiler bis zum Ende der durchgezogenen Linie könnten regelwidrige Querungen durch Kraftfahrzeuge an dieser Stelle verhindern. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1279 Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST 1625 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 532 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5064 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2093 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 145
Einbahnstraße beschildern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2834 entstanden aus Vorlage: OF 229/4 vom 20.09.2022 Betreff: Einbahnstraße beschildern Der Magistrat wird gebeten, die Gagernstraße im Bereich von Saalburgallee bis Maximillianstraß e deutlich als Einbahnstraße zu beschildern. Begründung: Gegenüber der Hausnummer 53 befindet sich eine Ausfahrt. Ausfahrenden Fahrzeugführern wird die Einbahnstraße nicht angezeigt. Hierdurch kam es durch falsches Rechtsabbiegen schon häufig zu gefährlichen Situationen mit dem regulären Verkehr in der Gagernstraße (siehe beigefügte Bilder) Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 266
Flüsterbeton bzw. Flüsterasphalt in BornheimMitte auf die Fahrbahn aufbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2839 entstanden aus Vorlage: OF 235/4 vom 08.09.2022 Betreff: Flüsterbeton bzw. Flüsterasphalt in Bornheim-Mitte auf die Fahrbahn aufbringen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Umgestaltung der Haltestelle "Bornheim-Mitte" und weiterer Straßenabschnitte der Saalburgallee, ab Ringelstraße bis Heidestraße, ein Belag aus Flüsterbeton, respektive Flüsterasphalt, auf die Fahrbahn aufgetragen werden kann. Begründung: Die Anwohnerinnen und Anwohner sind von hohem Verkehrslärm an diesem zentralen Verkehrsknotenpunkt in Bornheim-Mitte betroffen. Zu einer Reduzierung des von Pkws und Bussen verursachten Lärmpegels kann die Aufbringung von Flüsterbeton bzw. Flüsterasphalt einen Beitrag leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 849 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fahrradbügel Einmündung Dahlmannstraße/Röderbergweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2592 entstanden aus Vorlage: OF 223/4 vom 13.08.2022 Betreff: Fahrradbügel Einmündung Dahlmannstraße/Röderbergweg t Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung Dahlmannstraße/Röderbergweg (nordöstliche Ecke) Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des Bereichs bemängeln fehlende Anschließmöglichkeiten für Fahrräder. An der Einmündung könnte zudem auf diese Weise auch dem Falschparken vorgebeugt werden, das die Überquerung der Straße durch Fußgängerinnen und Fußgänger regelmäßig behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2780
Fahrradbügel im Sperrbereich Röderbergweg/Ecke Henschelstraße/Habsburgerallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2593 entstanden aus Vorlage: OF 224/4 vom 06.08.2022 Betreff: Fahrradbügel im Sperrbereich Röderbergweg/Ecke Henschelstraße/Habsburgerallee Der Magistrat wird gebeten, auf dem Röderbergweg an der Ecke Henschelstraße/Habsburgerallee im Sperrbereich vor der Ampel Fahrradbügel anzubringen, um das Parken in diesem Bereich zu verhindern. Begründung: In dem genannten Bereich parken immer mal wieder Autos, was sich mit Fahrradbügeln verhindern ließe. Auch für den Kiosk und die Pizzeria an der Ecke gegenüber wären diese Abstellmöglichkeiten für Fahrräder hilfreich. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2781
Fließender Verkehr auf der Hanauer Landstraße Fahrradwege frei machen und keine parkenden Autotransporter mehr
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2022, OA 219 entstanden aus Vorlage: OF 301/11 vom 05.08.2022 Betreff: Fließender Verkehr auf der Hanauer Landstraße Fahrradwege frei machen und keine parkenden Autotransporter mehr Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass der Verkehr auf der Hanauer Landstraße im Bereich östlich des Ratswegkreisels nicht behindert wird; 2. dass verhindert wird, dass besonders Autotransporter und Lkw die Fahrradwege, die Fahrbahnen oder sogar, halbseitig parkend, beide Spuren blockieren können. Begründung: Der Verkehrsfluss auf der Hanauer Landstraße wird regelmäßig durch unterschiedliche Einzelereignisse gestört. Diese führen zu kilometerlangen Staus und die eigentlich hohe Leistungsfähigkeit der Hanauer Landstraße wird reduziert auf die Effizienz einer "Dorfdurchfahrt". Ordnungswidrigkeiten werden kaum geahndet. Die Hauptstauverursacher sind dabei die Autohäuser, für deren Betriebsgenehmigung es Voraussetzung ist, dass eine Fläche für Autotransporter zum Be- und Entladen vorzuhalten ist, so die Wirtschaftsförderung Frankfurt. Es ist für Fahrer von Autotransportern viel bequemer, auf der Fahrbahn abzuladen und die Fahrzeuge von dort aufs Gelände zu fahren. Diese Ladeprozesse dauern in der Regel eine Stunde. Dieses Verfahren ist gefährlich, weil die Transporter meist vollflächig auf den Rad- und Gehwegen stehen oder den halben Fahrstreifen blockieren. Dies kommt einer Vollsperrung der einen Fahrbahn gleich. Zudem beschädigen diese schweren Fahrzeuge mit ihrem Gewicht von über 2,8 Tonnen die Geh- und Radwege nachhaltig. Der Zustand der Radwege verschlechtert sich. Die Gefahr von Unfällen erhöht sich. Um dieser Situation im Frankfurter Osten "Herr" zu werden, ist es unausweichlich, dass regelmäßig Kontrollen stattfinden. Auch wenn der Frankfurter Osten vom Ordnungsamt "zu weit weg" ist, um dort mal Fahrzeuge hinzusenden, die Verkehrskonzentration in der Stadtmitte höher sei als im Osten und deswegen dort die Kräfte gebündelt werden müssen, ist es wichtig, auch im Ortsbezirk 11 regelmäßig tätig zu werden. Die völlig unnötig vernichtete Zeit der Bürger in völlig unnötigen Staus sollte ausreichen, um dieses Problem anzugehen. Die Zerstörung der Radwege und die Gefahren für Fußgänger und Radfahrer in dem Bereich sollten nachhaltig beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 436 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1686 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2022, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 219 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2297, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 Aktenzeichen: 66-2
Dippemess bleibt - Keine Bebauung des Festplatzes am Ratsweg
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2022, OA 221 entstanden aus Vorlage: OF 313/11 vom 18.08.2022 Betreff: Dippemess bleibt - Keine Bebauung des Festplatzes am Ratsweg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Abstand von Bebauungsplänen für den Festplatz vor der Eissporthalle am Ratsweg zu nehmen und geeignetere Standorte für die Europäische Schule zu suchen. Der Frankfurter Osten ist und wird durch den Bau des Riederwaldtunnels, den Bau der Nordmainischen S-Bahn, die Sanierung der Wilhelmshöher Straße in Seckbach und durch Neubauten in den Gewerbegebieten in den nächsten zehn Jahren zu einer Großbaustelle. Zusätzliche Belastungen und weitere Flächenversiegelungen sind nicht vertretbar. Begründung: Der Frankfurter Osten ist schon jetzt stark durch Schadstoffe belastet und erstickt im motorisierten Verkehr. Der Bau des Familienbades neben der Eissporthalle wurde unter anderem mit den, außerhalb der Dippemess, vorhandenen guten Parkmöglichkeiten auf dem Festplatz begründet. Diese würden bei einer Bebauung wegfallen. Bei Fußballspielen und Veranstaltungen im vergrößerten Stadion am Bornheimer Hang gibt es schon jetzt einen enormen Parkdruck in den umliegenden Wohngebieten. Dieser würde bei einer Bebauung des Festplatzes weiter zunehmen. Das Gelände des Festplatzes reicht nicht für den Schulneubau der Europäischen Schule aus, dafür müssten auch Flächen der Kleingärten bebaut werden. Dies ist nicht vertretbar. Dass sich durch den Schwimmbadneubau die Abstellfläche für Schausteller verkleinert, war bekannt und wurde bei der Bauentscheidung als nicht bedeutsam angesehen. Die Dippemess kann an ihrem Standort bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2022, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage OA 221 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) 11. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 04.10.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 221 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.10.2022, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 221 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.10.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 221 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OA 221 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2419, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 30 0
Keine Bebauung von Kleingartenflächen am Ratsweg und Bornheimer Hang
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2022, OA 222 entstanden aus Vorlage: OF 314/11 vom 18.08.2022 Betreff: Keine Bebauung von Kleingartenflächen am Ratsweg und Bornheimer Hang Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 01.12.2023, 11.04.2024 und 30.08.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den östlichen Frankfurter Stadtteilen leben viele Familien in beengten Wohnverhältnissen. Für sie sind die bestehenden Kleingartenanlagen ein wichtiger Ort zur Freizeitgestaltung und zur Selbstversorgung durch Obst- und Gemüseanbau. Durch den Autobahnbau und den im Bau befindlichen Riederwaldtunnel wurden enorme Gartenflächen vernichtet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die noch vorhandenen Gartenflächen nicht anzutasten. Begründung: Im offenen Brief an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und des Ortsbeirates 11 hat der Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e. V. die bisherige Verringerung der Gartenflächen anschaulich dokumentiert. Ein weiterer Eingriff in die noch vorhandenen Restflächen würde allen von Ortsbeirat und Stadtverordnetenversammlung beschlossenen ökologischen Zielen für die Stadtentwicklung widersprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 389 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2022, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage OA 222 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung) 11. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 04.10.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.10.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD 12. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 01.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 12. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 07.11.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und LINKE. (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 29.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. und AfD (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 05.12.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.01.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 15. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 14.02.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 16. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 14.03.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 16. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.03.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 20.03.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung) sowie AfD (= Enthaltung) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.04.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 18. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 05.06.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 18. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 06.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.06.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 04.07.2023, TO I, TOP 77 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 122 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.07.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 86 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 20. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 12.09.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 222 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 476/22) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 14.09.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 222 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 18.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 222 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 476/22) sowie LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 222 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 222 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung) 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 03.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 222 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 389) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 3706, 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 18.09.2023 § 4276, 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.01.2024 § 4812, 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 03.06.2024
Verkehrliche Erreichbarkeit und Nutzung eines Schul- und Sportgeländes auf dem Festplatzgelände in Bornheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2022, OF 216/4 Betreff: Verkehrliche Erreichbarkeit und Nutzung eines Schul- und Sportgeländes auf dem Festplatzgelände in Bornheim Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwiefern Parkmöglichkeiten für PKWs, die hohen ökologischen Standards gerecht werden - sei es durch Begrünung, sei es durch möglichst geringe Flächenversiegelung -, bei einer Neubebauung des Festplatzgeländes mit einer Schule in Bornheim mit eingeplant werden können. Sowohl unterirdische Parkflächen als auch oberirdische Parkmöglichkeiten in Form eines Parkhauses auf dem Gelände oder in dessen unmittelbarer Nachbarschaft sind dabei in den Blick zu nehmen. Begründung: Die Planungen, das aktuelle Festplatzgelände in Bornheim, auf dessen Gelände ein Familienbad entsteht und das an die Eissporthalle angrenzt, mit einem in Prüfung befindlichen Schulneubau der Europäischen Schule einer neuen Funktion zuzuführen, werfen die Frage nach der verkehrlichen Erreichbarkeit und Nutzung des Geländes auf. Eine deutliche Verbesserung der verkehrlichen Anbindung neben der U-Bahn Anbindung U7, der Straßenbahnlinie 12 und bereits vorhandene Busverbindungen über eine mögliche weitere Straßenbahnlinie von Bornheim Mitte über den Ratsweg zur mittleren Hanauer Landstraße (OF 194/4), über die sanierte Schwedlerbrücke und eine mögliche Anbindung an das Schnellbahnnetz über eine Osttangente sprechen für die Nutzung des Platzes als Sport- und Schulgelände. Die sehr gute Anbindung des Geländes an das Netz des ÖPNV führt voraussichtlich dazu, dass der PKW-Verkehr mit dem Ziel das Gelände anzufahren moderat sein wird. Der zu erwartende Parkraum für PKW kann unter dem aktuellen Bedarf veranschlagt werden, wenn Besucher von Veranstaltungen in der Eissporthalle und im nahegelegenen Stadion des FSV auf das Park-and-ride-Angebot an der Borsigallee - gegebenenfalls durch dessen Erweiterung - umgeleitet werden. Besucher und Mitarbeiter des Familienbads Bornheim sowie die Angestellten der Europäischen Schule sollen neben der Möglichkeit der Unterstellung von Fahrrädern die Möglichkeit zum Parken eines PKW auf dem derzeitigen Festplatzgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe vorfinden. In die Prüfung miteinzubeziehen ist, inwiefern der zu schaffende Parkraum von Anwohnern und Berufspendlern aufgrund dessen sehr guter Anbindung an den ÖPNV in Form eines Kombitickets mit dem ÖPNV genutzt würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4 am 06.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 216/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., Volt und dFfm gegen FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenWird das Gebiet des Ortsbeirates 11 vom Anbieter book-n-drive benachteiligt?
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2022, OF 307/11 Betreff: Wird das Gebiet des Ortsbeirates 11 vom Anbieter book-n-drive benachteiligt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob a) seiner Meinung nach die neue Geschäftspolitik des zu zwei Dritteln indirekt in städtischer Hand befindlichen car sharing Anbieters book-n-drive, insbesondere das Angebot der so genannten cityFlitzer die Stadtteile des Ortsbeirats 11 benachteiligt und somit die Verkehrswende behindert, und b) er Möglichkeiten sieht, in seiner Eigenschaft als (indirekter) Mehrheitseigentümer auf die Geschäftspolitik Einfluss zu nehmen. Begründung: Car Sharing Angebote können die Verkehrswende wirksam unterstützen, indem vor allem weniger Fahrzeuge auf der Straße parken und der gewonnene Raum besser genutzt werden kann. Insbesondere die Möglichkeit, so genannte cityFlitzer im öffentlichen Raum übernehmen und wieder abstellen zu können, ist ein attraktives Angebot für Menschen, die nur gelegentlich ein Auto brauchen. Der in Frankfurt dominante Anbieter book-n-drive gehört zu je einem Drittel der ABG und der Mainova. Im Gebiet des Ortsbeirat 11 gibt es aber nur zwei sehr kleine Bereiche, in denen cityFlitzer abgeholt und wieder abgestellt werden können: um die Schäfflestraße im Riederwald und am Atzelberg in Seckbach. Zudem sind beide Bereiche rot markiert, womit ein Aufpreis von € 6 bei der Rückgabe und ein Bonus von € 3 beim Abholen verbunden sind. Jede Fahrt, die hier beginnt und endet, kostet also netto € 3 mehr als etwa im Nordend oder Westend, bei durchschnittlichen Kosten für eine Stadtfahrt von circa € 6-12. Wenn man ein Auto aus dem Riederwald nach Bornheim überführt, bekommt man hingegen netto € 3 gut geschrieben Berichten von Nutzer*innen zu Folge sind im Riederwald deutlich weniger cityFlitzer zu finden, seitdem die Bonus/Malus Regelung strikt angewendet wird. Man müsse bis zur Ostparkstraße laufen, um ein Auto zu finden. Der Ortsbezirk 11 fühlt sich nicht nur unterversorgt, sondern wird auch noch finanziell diskriminiert. Er fordert die Ausweitung der Zonen sowie die Rücknahme der finanziellen Diskriminierung. Quelle: Book-n-drive App Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 455 2022 Die Vorlage OF 307/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FDP
Partei: SPD
Weiter lesenÜbergang Luxemburgerallee endlich sichern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2496 entstanden aus Vorlage: OF 203/4 vom 21.06.2022 Betreff: Übergang Luxemburgerallee endlich sichern! Der Magistrat wird gebeten, den Übergang über die Luxemburgerallee zur Brüder-Grimm-Straße zu sichern und von Falschparkenden frei zu halten (siehe Bild). Begründung: Dieser Übergang ist Schulweg und häufig genutzte Verbindung ins obere Ostend. Durch Falschparkende, die den kompletten Überweg beparken, wird es gefährlich eng und die Fußgängerinnen und Fußgänger werden genötigt, die Straße zu benutzen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2428
Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2443 entstanden aus Vorlage: OF 411/2 vom 15.06.2022 Betreff: Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen Der Magistrat wird gebeten, 1. auf eine Verlagerung zusätzlicher Großveranstaltungen sowie des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände zu verzichten; 2. bei derartigen Vorhaben die parlamentarischen Gremien, wie Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte, sowie die Bevölkerung frühzeitig miteinzubeziehen; 3. den Ortsbeirat 2 umfangreich über die bereits laufenden Verhandlungen zur Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände und zum Planungsstand der Europäischen Schule vorab zu informieren; 4. das Rebstockgelände zukünftig als Grünfläche und Kaltluftproduzent klimapolitisch besonders zu würdigen und zu schützen; 5. ein Konzept zu erarbeiten, um Einschränkungen für Anwohnende durch bereits stattfindende Veranstaltungen am Rebstock sowie den Messebetrieb zu verringern. Begründung: Die Anwohnenden am Rebstock leiden bereits seit Jahrzehnten unter den Auswirkungen der Messe wie dem hohen Verkehrsaufkommen, Lärm und Luftverschmutzung. Nun wird durch eine kleine Anfrage durch die CDU-Stadtverordnete Christiane Loizides öffentlich, dass der Festplatz am Ratsweg an den Rebstock verlagert werden soll. So steht in der Antwort des Magistrats: "Unter Federführung des Planungsdezernats wurden erste Sondierungsmaßnahmen eingeleitet und ein Ortstermin mit der Messe Frankfurt und der TCF durchgeführt. Geprüft wurde, ob eine parallele Nutzung durch Messen und Volksfeste am Rebstock möglich ist." Weiter heißt es: "In mehreren Gesprächsterminen mit Vertreterinnen und Vertretern des Magistrats und auf Amtsebene wurden die Bedürfnisse des Messegeschäftes dargelegt und auf die erheblichen Konsequenzen bei zu erwartenden Funktionseinschränkungen hingewiesen. Für den Fall, dass Veranstaltungen zusätzlich zum Messebetrieb auf dem Rebstockgelände durchgeführt werden, wurde der Messe Frankfurt eine umfassende Untersuchung unter Zugrundelegung weiterreichender planerischer Freiheitsgrade zugesichert." Hier taucht die berechtigte Frage auf, wo die umfangreichen Untersuchungen über die Auswirkungen einer gleichzeitigen Durchführung von Messen und Veranstaltungen auf dem Rebstockgelände für die Bevölkerung sind. Die Bevölkerung leidet seit Jahrzehnten unter den Auswirkungen der zugeparkten Stadtteile, Lärm und Luftverschmutzung durch den Verkehr und die Veranstaltungen. Weiterhin ist der Rebstock Landschaftsschutzgebiet und Kaltluftentstehungsgebiet. Im Kontext des Klimawandels sind gerade solche Gebiete unter besonderen Schutz zu stellen, um ihre Aufgaben weiter erfüllen zu können. Ferner gibt es im Rebstock seltene Arten, die geschützt werden müssen. Es müssten aufgrund des Klimawandels neue Untersuchungen gemacht werden, welche Auswirkungen die bereits jetzt stattfindende Nutzung durch die Messe auf das Gebiet hat. Sowohl der Bevölkerung als auch dem Rebstockgelände als schützenswerte Grünfläche sind zusätzliche Belastungen durch Großveranstaltungen nicht zumutbar. Wie aus der Antwort hervorgeht, wurden umfangreiche Eröterungen und ein Ortstermin durchgeführt. Die zuständigen parlamentarischen Gremien und die Bevölkerung wurden hingegen nicht informiert. Es gab keine Informationen an die parlamentarischen Gremien und die Bevölkerung. Wo bleibt die demokratische Beteiligung? Es besteht dringender Informationsbedarf. Anlage: Frage Nr. 807 Volksfeste, inkl. Antwort des Magistrats Anlage _Loizides_Volksfeste (ca. 21 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.08.2022, OF 441/2 Antrag vom 26.08.2022, OF 440/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2747 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2189 Antrag vom 13.04.2023, OF 812/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3941 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1246 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20
Keinen Festplatz oder keine zusätzlichen kommerziellen Großveranstaltungen am Rebstock zulassen
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2022, OA 215 entstanden aus Vorlage: OF 411/2 vom 15.06.2022 Betreff: Keinen Festplatz oder keine zusätzlichen kommerziellen Großveranstaltungen am Rebstock zulassen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf eine Verlagerung zusätzlicher Großveranstaltungen sowie des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände zu verzichten. Begründung: Die Anwohnenden am Rebstock leiden bereits seit Jahrzehnten unter den Auswirkungen der Messe wie dem hohen Verkehrsaufkommen, Lärm und Luftverschmutzung. Nun wird durch eine Antwort auf eine Frage in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung der CDU-Stadtverordneten Christiane Loizides öffentlich, dass der Festplatz vom Ratsweg an den Rebstock verlagert werden soll. So steht in der Antwort des Magistrats: "Unter Federführung des Planungsdezernats wurden erste Sondierungsmaßnahmen eingeleitet und ein Ortstermin mit der Messe Frankfurt und der TCF durchgeführt, geprüft wurde, ob eine parallele Nutzung durch Messen und Volksfeste am Rebstock möglich ist." Weiter heißt es: "In mehreren Gesprächsterminen mit Vertreterinnen und Vertretern des Magistrats und auf Amtsebene wurden die Bedürfnisse des Messegeschäftes dargelegt und auf die erheblichen Konsequenzen bei zu erwartenden Funktionseinschränkungen hingewiesen. Für den Fall, dass Veranstaltungen zusätzlich zum Messebetrieb auf dem Rebstockgelände durchgeführt werden, wurde der Messe Frankfurt eine umfassende Untersuchung unter Zugrundelegung weiterreichender planerischer Freiheitsgrade zugesichert." Hier taucht die berechtigte Frage auf, wo die umfangreichen Untersuchungen über die Auswirkungen einer gleichzeitigen Durchführung von Messen und Veranstaltungen auf dem Rebstockgelände für die Bevölkerung sind. Die Bevölkerung leidet seit Jahrzehnten unter den Auswirkungen der zugeparkten Stadtteile, Lärm und Luftverschmutzung durch den Verkehr und die Veranstaltungen. Weiterhin ist der Rebstock Landschaftsschutzgebiet und Kaltluftentstehungsgebiet. Im Kontext des Klimawandels sind gerade solche Gebiete unter besonderen Schutz zu stellen, um ihre Aufgaben weiter erfüllen zu können. Ferner gibt es im Rebstock seltene Arten, die geschützt werden müssen. Es müssten aufgrund des Klimawandels neue Untersuchungen gemacht werden, welche Auswirkungen die bereits jetzt stattfindende Nutzung durch die Messe auf das Gebiet hat. Sowohl der Bevölkerung als auch dem Rebstockgelände als schützenswerte Grünfläche sind zusätzliche Belastungen durch Großveranstaltungen nicht zumutbar. Wie aus der Antwort hervorgeht, wurden umfangreiche Erörterungen und ein Ortstermin durchgeführt. Die zuständigen parlamentarischen Gremien und die Bevölkerung wurden hingegen nicht informiert. Es gab keine Informationen an die parlamentarischen Gremien und die Bevölkerung. Wo bleibt die demokratische Beteiligung? Es besteht dringender Informationsbedarf. Anlage _Loizides_Volksfeste (ca. 21 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.08.2022, OF 440/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 13.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 06.09.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 04.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 01.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 29.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.01.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 15. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 14.02.2023, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 215 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 564) sowie LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 215 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 564) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 215 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 564) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2984, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 Aktenzeichen: 79 3
Alle die jeweiligen Ortsbezirke betreffenden Antworten auf Fragen in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung an die zuständigen Ortsbeiräte weiterleiten
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2022, OA 216 entstanden aus Vorlage: OF 427/2 vom 19.06.2022 Betreff: Alle die jeweiligen Ortsbezirke betreffenden Antworten auf Fragen in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung an die zuständigen Ortsbeiräte weiterleiten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alle Antworten auf Fragen in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung, die die einzelnen Ortsbezirke betreffen, weiterzuleiten. Dies wird bereits mit den Stellungnahmen des Magistrats, den Magistratsberichten, den Magistratsvorträgen und den jeweiligen Anträgen in der Stadtverordnetenversammlung, welche die einzelnen Ortsbezirke betreffen, getan. Letzteres wurde nach der gescheiterten Schließung der Stadtteilbücherei Bockenheim im Jahre 2003 beschlossen. Begründung: In der Frankfurter Neuen Presse wurde am 14.06.2022 über eine Frage in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung der Stadtverordneten Loizides zur Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg an den Rebstock und die daraus entstehenden Auswirkungen auf die Messe berichtet. Der Ortsbeirat wurde weder über die bereits stattgefundenen Verhandlungen noch über die Frage in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022 informiert. Hätte die Frankfurter Neue Presse nicht in einem Artikel am 14.06.2022 über diese Frage in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung berichtet, würden die zuständigen Ortsbeiräte und die Bevölkerung nicht über diesen wichtigen Vorgang mit umfangreichen Auswirkungen, nicht nur für die Messe und die Aussteller, sondern, was in der Frage völlig außer Acht gelassen wird, über die Auswirkungen auf die Bevölkerung informiert. Nach der gescheiterten Schließung der Stadtteilbibliothek Bockenheim im Jahre 2003 wurden den Ortsbeiräten zugesichert, dass sie über alle, die Ortsbeiräte betreffenden Vorgänge informiert werden. Deshalb bekommen die Ortsbeiräte außer den Stellungnahmen des Magistrats, den Magistratsberichten und den Magistratsvorträgen auch die die Ortsbeiräte betreffenden Anträge in der Stadtverordnetenversammlung. Dass der Ortsbeirat über einen solch umfangreichen Vorgang wie der Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg aus der Presse erfährt, weil die Presse die Fragen in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung bekommt und die Ortsbeiräte nicht, ist ein Skandal. Der Umfang der gesamten Fragen in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022 betrug 71 Fragen. Es kann den Ortsbeiräten nicht zugemutet werden, dieses umfangreiche Paket zu durchforsten. So waren im letzten Paket noch Fragen zur Holzhausenschule und zum Stadttaubenprojekt am Westbahnhof. Als Erkenntnis aus diesem Vorgang sind genauso wie die Stellungnahmen des Magistrats die Antworten auf die Fragen in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung, aufgeteilt auf die jeweiligen Ortsbezirke, zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 13.07.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ältestenausschusses am 22.09.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 216 wird bis zum Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 74 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 216 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 25. Sitzung des Ältestenausschusses am 14.12.2023, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 216 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; CDU (= Enthaltung) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023, TO II, TOP 67 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 216 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; CDU (= Enthaltung) 26. Sitzung des Ältestenausschusses am 01.02.2024, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 216 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OA 216 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2254, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 § 4184, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 § 4304, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024 Aktenzeichen: 00-34-04
Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2222 entstanden aus Vorlage: OF 194/4 vom 17.05.2022 Betreff: Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim Vorgang: B 238/21; V 267/22 OBR 4; ST 823/22 Der Magistrat wird gebeten, Vorbereitungen zu treffen, um eine Straßenbahnlinie von der mittleren Hanauer Landstraße über den Ratsweg nach Bornheim zu führen. Infrage kommt etwa ab 2025 die Straßenbahnlinie 15. Möglicherweise muss dazu eine Wendestelle hergerichtet werden. Begründung: Eine solche Verbindung wird schon lange gewünscht, um die Arbeitsplätze, Geschäfte und Dienstleistungen in diesem Abschnitt der Hanauer Landstraße zwischen Honsellstraße und Ratswegkreisel mit den Wohngebieten in Bornheim und darüber hinaus zu verbinden. Nun sind mit dem Nahverkehrsplan 2025 ohnehin einige Änderungen geplant. Die Straßenbahnlinie 12 soll von Bornheim kommend bis zur Schießhüttenstraße fahren und eine Straßenbahnlinie 15 soll - von Sachsenhausen kommend - durch die Hanauer Landstraße bis Hugo-Junkers-Straße fahren (vgl. Magistratsbericht vom 28.05.2021, B 238, und Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823). Außerdem wird Fechenheim von der Straßenbahnlinie 11 bedient. Es böte sich für den oben genannten Zweck an, die Straßenbahnlinie 15 in den Ratsweg abbiegen zu lassen, um dann Bornheim-Mitte anzubinden. Wenn sie nicht viel weiter fahren soll, braucht man eine Wendestelle. Die könnte es eventuell in der Straße Im Prüfling, unterer Teil, geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2023
Verkehrssituation Dippemess
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2074 entstanden aus Vorlage: OF 188/4 vom 23.04.2022 Betreff: Verkehrssituation Dippemess Vorgang: OM 1075/21 OBR 4; ST 614/22 Die Verkehrssituation rund um die Dippemess ist aktuell eine größere Belastung für die umliegenden Wohngebiete. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es Pläne oder Statistiken, welche Zugangssperren wann und wie besetzt werden? 2. Gibt es städtischerseits (stichprobenartige) Kontrollen, wie der Dienstleister seiner Tätigkeit nachkommt? 3. Welchen Einfluss haben größere Baumaßnahmen wie aktuell die Sanierung der Ratswegbrücke auf die Planung bzw. das Konzept? 4. Gibt es unterschiedliche Konzepte zum Umgang mit hohem bzw. sehr hohem Besucheraufkommen? Wie bewertet man städtischerseits die Lage, gerade über Ostern und generell an den Wochenenden? 5. Wer ahndet das Fahren gegen Einbahnstraßen und das Zuparken von Ecken bzw. auf Grünflächen bei geänderten Verkehrsregelungen? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Verkehrsänderungen im Rahmen der Dippemess sowie das Anwohnerparken in den angrenzenden Wohngebieten bei der Onlinev erkehrsinfo www.mainziel.de auszuweisen sowie bei Onlinekartenanbietern (wie Google Maps) zu platzieren. Begründung: Trotz der angekündigten standardmäßigen "Verkehrsmaßnahmen zum Schutz der angrenzenden Wohngebiete" (siehe Stellungnahme vom 04.03.2022, ST 614) ist die Belastung der angrenzenden Wohngebiete durch den zusätzlichen Verkehr bei der Frühjahrsdippemess 2022 sehr hoch, speziell an Wochenenden und bei schönem Wetter, also bei erwartbar erhöhtem Publikumsverkehr. Vermehrt kommt es dadurch auch zu gefährlichen Situationen, zum Beispiel weil gegen Einbahnstraßen gefahren und Straßenkreuzungen zugeparkt werden. Der durch die Sperrung der Ratswegbrücke veränderte Verkehrsfluss scheint darüber hinaus für Belastungen in vorher nicht so stark beeinträchtigten Bereichen zu sorgen. Dieser Effekt wird durch die Wegfindung bei zum Beispiel Google Maps verstärkt, die einen vom Ratswegkreisel aufgrund der gesperrten Ratswegbrücke durch das Wohngebiet rund um den Parlamentsplatz zum Festplatz führt. In dem Bereich befinden sich zwar Absperrungen, diese scheinen aber unbesetzt zu sein und damit oft wirkungslos. Auch die normalerweise besetzten Sperren sind zumindest teilweise durchlässig, da sich immer wieder parkende Autos ohne Anwohnerparkscheine bzw. Berechtigungsscheine innerhalb der Sperrzone finden lassen. Dies gilt insbesondere gegen Ende der Veranstaltung an jedem Tag. Es scheint, als ob die Kontrollstellen ab circa 21:00 Uhr oder 22:00 Uhr nicht mehr besetzt werden, was aber immer noch ein bis drei Stunden der Veranstaltung übrig lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1075 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 614 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1919
Treppengeländer Carl-Heicke-Weg instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1782 entstanden aus Vorlage: OF 167/4 vom 28.02.2022 Betreff: Treppengeländer Carl-Heicke-Weg instand setzen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das beschädigte Treppengeländer im Carl-Heicke-Weg, gegenüber Röderbergweg in Höhe der Hausnummer 195 (siehe Foto ), möglichst zeitnah instand gesetzt wird. Begründung: Das Treppengeländer aus Metall ist an zwei Stellen aufgebrochen und möglichst zeitnah instand zu setzen, um damit der Verkehrssicherungspflicht Genüge zu tun. Fotos: Beschädigtes Treppengeländer im Carl-Heicke-Weg ((c) Michael Roscher) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1125
Instandsetzung des Treppengeländers am Abgang Röderbergweg/Karl-Heicke-Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2022, OF 166/4 Betreff: Instandsetzung des Treppengeländers am Abgang Röderbergweg/Karl-Heicke-Weg Der Magistrat wird gebeten, dass Geländer am Abgang zur Ostparkstraße Höhe Röderbergweg/Karl-Heicke-Weg instandzusetzen (siehe Foto). Begründung: Durch einen abgerissenen großen Ast wurde das Geländer vor vielen Monaten beschädigt. Seit dem ist die Reparatur unterblieben. Da es sich um eine sicherheitsrelevante Einrichtung handelt, gerade bei Nässe, bittet der Ortsbeirat um Reparatur. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 166/4 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenIdeen
Verlängerung der Linie U6 Richtung Osten
Für die Verlängerung der Linie U6 sollte die C4b-Strecke (die Streckenastbezeichnung zwischen Zoo und Fechenheim) vom Ostbahnhof aus, um zwei Stationen unter der fünfspurigen Hanauer Landstraße und unter dem Ratswegkreisel hindurch eingetunnelt werden. Die Tunnelausfahrt wäre östlich vom Ratswegkreisel auf der vorhandenen Schwellengleistrasse nähe Haltestelle Daimlerstraße, ungefähr vor dem Citroen-Haus / Schwab's-Baby-Center. Ab hier sollte die Schwellengleisstrecke im Hochbahnniveau auf Stelzen bzw. Deich verlaufen, ggf. bis Endstation Fechenheim, ggf. weiter bis Offenbach. Um die Sache schnellstmöglich zu realisieren sollte die Einfachste Methode angewendet werden, ebenso nach dem Dortmunder Vorbild, wie es demnächst mit der U5 Eckenheimer Landstraße passieren wird: Entweder man verlängert den U-Bahntunnel nur auf dem halben Weg zur folgenden Haltestelle Osthafenplatz und setzt anschließend die Rampe an. Ob die Haltestelle Osthafenplatz noch im Tunnel- oder schon in der Tunnelrampe angelegt werden könnte, dass wird sich herausstellen, wie es am besten wäre. Oder was am sinnvollsten wäre, man setzt die Tunnelrampe an jener Stelle an, wo der vorhandene Tunnel aufhört. Der Rampenverlauf endet im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Osthafenplatz. Diese Haltestelle Osthafenplatz könnte man direkt an der endenden Tunnelrampe ansetzen. Anschließend verläuft die C4b-Strecke im Straßenbahnniveau auf Straßenbündigen Gleisen weiter bis Ratswegkreisel. Hier verläuft diese weiterhin auf der vorhandenen Straßenbahnstrecke über den Kreisel hinweg, auf die vorhandene Schwellengleisstrecke. Diese fortlaufende Strecke bleibt ebenso weiterhin in dem Zustand, wie sie heuer so ist; sie soll bitteschön weder gedeicht, gebrückt noch getunnelt werden. Nur das Anlegen von Hochbahnsteigen wäre das A&O.
Aufwertung Spielplatz Dörnigheimer Straße (Ostend/Danziger Platz - Zoo)
Das Gelände an der Dörnigheimer Straße an der Achse Danziger Platz/Ostbahnhof - Zoo ist ein trauriger Anblick. Es gibt zur Zeit nur ein altes Klettergerüst, eine Tischtennisplatte, eine Reifenschaukel und eine kleine Wippe. Der Sandkasten hat sich aufgelöst, die Sitzbänke sind abgesplittert und morsch. Der Spielplatz wirkt ungeplegt und vernachlässigt. Spielende Kinder sind nur selten zu sehen. Dabei könnte man so viel aus dem Gelände machen, z. B. Gras ansähen, ein paar Sträucher und Blumen planzen, den Sankdasten wieder herstellen, die Bänke erneuern und ein paar Spielgeräte mehr aufstellen (z. B. Klimmstangen, Schaukel etc.). Es wäre schade, wenn der Spielplatz erst im Rahmen der Neugestaltung des Danziger Platzes in Angriff genommen wird.
Die Situation für Fahrradfahrer (und Fussgänger) vor dem Ostbahnhof verbessern
Hier gibt es keinerlei Wegmarkierung für Räder, so dass es für beide Verkehrsteilnehmer gefährlich ist. Zahlreiche Metallstäbe erschweren das Durchkommen (Ein interessanter Hinweis: Kopenhagen kommt ohne diese Metallpfosten aus, die Autofahrer halten sich einfach an die ausgewiesenen Parkplätze). Es fahren dort aber sehr viele Radfahrer durch die neue Unterführung Richtung Hanauer Landstrasse. Ich hoffe, dass dies spätestens mit der Neugestaltung des Danziger Platzes in Angriff genommen wird (wann ist es so weit?)
Urban Gardening auch in Bockenheim
Ich habe mit großem Interesse den Danziger Platz am Ostbahnhof besucht, der durch ein Urban Gardening Projekt enorm aufgewertet wurde. Da dieser jedoch für mich am anderen Ende der Stadt liegt ist es sehr schwer, sich zu beteiligen. Aus diesem Grund wünsche ich mir auch für die Bewohner Bockenheims eine solche Fläche, auf der Einwohner ohne eigenen Garten am Haus gärtnern und nebenbei die Stadt verschönern können.
Sanierung und Wiedereröffung der Schwedlerbrücke
Die Schwedlerbrücke (Baujahr 1910) stellt für Fußgänger die einfachste Möglichkeit dar, vom Ostend über die Bahnanlagen des Ostbahnhofs zur Hanauer Landstraße und ins Hafengebiet zu kommen. Nachdem die Brücke 2011 wegen ihres schlechten Zustandes gesperrt wurde, muss man sehr lange Umwege (entweder über die Ratswegbrücke oder die Unterführung im Ostbahnhof) in Kauf nehmen. Deshalb wünsche ich mir eine schnellstmögliche Sanierung der Schwedlerbrücke bei der auch die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt werden!
Entlastung der Hanauer Landstraße realisieren: Ferdinand-Happ-Str.
Die Hanauer Landstraße ist stark mit Verkehr belastet. Stadteinwärts ist insbesondere vormittags zwischen Dieselstraße und dem Ratswegkreisel meist alles dicht. Hinzu kommt weiter stadteinwärts durch den Boom entlang der weiteren Hanauer Landstraße ein starker Anliegerverkehr, der zwischen Riederhöfen und Ostbahnhof immer wieder die Fahrspur blockiert, was auch Auswirkungen auf die Straßenbahn hat. Seit langem gibt es die Idee, die Ferdinand-Happ-Straße zwischen Ostbahnhof entlang der Gleise bis zur Höhe der Riederhöfe anschließend unter der Ratswegbrücke hindurch bis zur Dieselstraße zu verlängern. Es wäre sehr schön, wenn diese Option bald umgesetzt würde, denn: - der Riederwaldtunnel wird noch ca. 8 Jahre auf sich warten lassen, - selbst dann wird der Verkehr auf der Hanauer Landstraße nicht massiv zurückgehen, - der Ratswegkreisel würde durch eine (teilweise) Trennung der Verkehre in die Innenstadt (F.-Happ-Straße) und auf die Autobahn deutlich entlastet und - der ÖPNV käme über den Ratsweg besser durch und auch entlang der Hanauer Landstraße.
Grüngürtel vervollständigen
zwischen Main und Ostpark fehlt noch das letzte Teilstück, um den Grüngürtel fertigzustellen. Auf dem dortigen Bahndamm ist schon seit längerem ein Gleis lahmgelegt, um dort einen Rad/Fußweg zu bauen, um nicht die Hanauer Landstr. an der EZB überqueren zu müssen.
Bornheim: Sitzen in 'Mitte'
Es gibt keine Bank in Bornheim Mitte! Das Stückchen Bergerstraße zwischen der Arnsburger Straße und der überstrapazierten Saalburgallee ruht behaglich unterm Uhrtürmchen: Lieferverkehr und Kaffee-Genuss integrieren die Kontroversen um die Ödnis (zu) vieler Straßenmusiker. Alles sehr sehr gelungen – fast alles: Denn nirgendwo kann man Sitzen, ohne zu zahlen und das ist nicht freundlich. Das ist auch nicht 'inklusiv'. Vorschlag: Ein paar öffentliche Bänke für alle im Sonnenlicht! Sitzende Kinder werden die Beine baumeln lassen und ihre Eltern dazu bringen, das für eine gute Idee zu halten!