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Verkehr auf dem Danziger Platz während den Bauarbeiten zur Nordmainischen SBahn

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.09.2023

Antrag Ortsbeirat

Verkehr auf dem Danziger Platz während den Bauarbeiten zur Nordmainischen SBahn

Details im PARLIS OF_342-4_2023
17.10.2023

Anregung Ortsbeirat

Verkehr auf dem Danziger Platz während den Bauarbeiten zur Nordmainischen SBahn

Details im PARLIS OM_4617_2023
08.04.2024

Stellungnahme des Magistrats

Verkehr auf dem Danziger Platz während den Bauarbeiten zur Nordmainischen S-Bahn

Details im PARLIS ST_703_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4617 entstanden aus Vorlage: OF 342/4 vom 29.09.2023

Betreff: Verkehr auf dem Danziger Platz während den Bauarbeiten zur Nordmainischen S-Bahn Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass während der Bauarbeiten zur Nordmainischen S-Bahn auf dem Danziger Platz dieser weiter für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer benutzbar ist. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei dem Fahrradverkehr von und zur Unterführung des Ostbahnhofs sowie dem Fußverkehr zu den Regionalbahnen gelten.

Begründung:

Der Danziger Platz ist eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen westlichem und östlichem Ostend. Der Durchgang unter den Gleisen vom Danziger Platz zur Ferdinand-Happ-Straße sowie etwas weiter südlich die Hanauer Landstraße sind in relativ weitem Umkreis die einzigen Möglichkeiten, um die Eisenbahnstrecke zu passieren. Die nächste Möglichkeit bietet sich aktuell ansonsten erst wieder am Main bzw. an der Ratswegbrücke. Gerade der Weg zu den verschiedenen Gewerben rund um die Hanauer Landstraße führt für viele Bewohnerinnen und Bewohner des Ostends und von Bornheim über den Danziger Platz. Zudem ist dieser Bereich auch als Schulweg von Bedeutung. Insofern ist es in der erwarteten, vermutlich längeren Bauphase für die Nordmainische S-Bahn wichtig, dass dieser Verkehrsknotenpunkt weiterhin benutzbar bleibt und die Wegeführung sicher angeordnet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 703
Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme