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Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4129 entstanden aus Vorlage: OF 295/4 vom 08.01.2019 Betreff: Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Einführung von Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße in beiden Richtungen zu prüfen. Begründung: Aktuell ist auf der Sonnemannstraße Tempo 50 erlaubt. Die hier anliegende Erasmus Frankfurter Stadtschule ist eine Grundschule, entsprechend jung und verkehrsunerfahren sind die Schulkinder. Die Autos fahren derzeit mit großer Geschwindigkeit an der Schule vorbei und immer wieder kommt es zu Beschwerden über Raser im südlichen Ostend. Der stationäre Blitzer an der Kreuzung Sonnemannstraße/Obermainanlage ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Da in Frankfurt grundsätzlich Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten gilt, ist die Geschwindigkeit auf einem Teilstück der Sonnemannstraße stadteinwärts auf Tempo 30 begrenzt. Die Verkehrssicherheit der Schulkinder erfordert allerdings Tempo 30 in beide Richtungen. Die Anordnung von Tempo 30 hätte, das zeigen die Erfahrungen überall, zumindest eine Senkung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zur Folge. Ein weiterer begrüßenswerter Nebeneffekt ist die Lärmminderung für umliegende Anwohnerinnen und Anwohner. Aufgrund einer Gesetzesänderung auf Bundesebene ist es für Städte möglich geworden, auch auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen Tempo 30 auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 805 Antrag vom 05.01.2021, OF 527/4 Anregung vom 19.01.2021, OA 669
Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2019, OF 295/4 Betreff: Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Einführung von Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße in beiden Richtungen zu prüfen. Begründung: Aktuell ist auf der Sonnemannstraße Tempo 50 erlaubt. Die hier anliegende Erasmus Frankfurter Stadtschule ist eine Grundschule, entsprechend jung und verkehrsunerfahren sind die Schulkinder. Die Autos fahren derzeit mit großer Geschwindigkeit an der Schule vorbei und immer wieder kommt es zu Beschwerden über Raser im südlichen Ostend. Der stationäre Blitzer an der Kreuzung Sonnemannstraße / Obermainanlage ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Da in Frankfurt grundsätzlich Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten gilt, ist die Geschwindigkeit auf einem Teilstück der Sonnemannstraße stadteinwärts auf Tempo 30 begrenzt. Die Verkehrssicherheit der Schulkinder erfordert allerdings Tempo 30 in beide Richtungen. Die Anordnung von Tempo 30 hätte, das zeigen die Erfahrungen überall, zumindest eine Senkung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zur Folge. Ein weiterer begrüßenswerter Nebeneffekt ist die Lärmminderung für umliegende Anwohner. Aufgrund einer Gesetzesänderung auf Bundesebene ist es für Städte möglich geworden, auch auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen Tempo 30 auszuweisen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 4 am 22.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4129 2019 Die Vorlage OF 295/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
Weiter lesenGedenktafel für einen selbstlosen Einsatz an der S-Bahn-Station „Ostendstraße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2019, OF 293/4 Betreff: Gedenktafel für einen selbstlosen Einsatz an der S-Bahn-Station "Ostendstraße" Der Magistrat wird gebeten, eine Gedenktafel mit der Aufschrift "In dieser Station starb am 13.11. 2018 Mustafa Alptug Sözen beim Versuch, eine hilflose Person vor einem einfahrenden Zug aus dem Gleisbett zu heben." am südlichen Ausgang der S-Bahn-Station im Straßenraum anzubringen; ggf. ist eine Stele aufzustellen. Alle Einzelheiten, auch der Text, sind mit den Angehörigen des jungen Mannes abzustimmen. Sollte sich in Gesprächen mit der Deutschen Bahn ergeben, dass diese eine solche Tafel innerhalb der Station anbringen möchte, wäre auch ein solcher Standort möglich. Der Magistrat wird zugleich gebeten darauf hinzuwirken, dass wirksame Notrufeinrichtungen im Bereich der Station eingerichtet oder ertüchtigt werden. Begründung: Mustafa Alptug Sözen, 17 Jahre alt, hat zusammen mit anderen versucht, einer ins Gleisbett gefallenen Person wieder aufzuhelfen. Dabei wurde er von einem einfahrenden Zug erfasst. Der selbstlose Einsatz und sein tragisches Ende haben viele Menschen im Rhein-Main-Gebiet bewegt. Daher sollte an ihn auf Dauer in angemessener Form erinnert werden. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 4 am 22.01.2019, TO I, TOP 7 Aufgrund der vorangegangenen Debatte besteht Einvernehmen im Ortsbeirat, über die Streichung des dritten Absatzes abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4128 2019 1. Die Streichung wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 293/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten zwei Absätze des Tenors wie folgt lauten: "Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Familie eine Gedenktafel für Mustafa Alptug Sözen am südlichen Ausgang der S-Bahn-Station im Straßenraum anzubringen; ggf. ist eine Stele aufzustellen. Ein möglicher Textvorschlag für diese Tafel wäre "In dieser Station starb am 13.11.2018 Mustafa Alptug Sözen beim Versuch, eine hilflose Person vor einem einfahrenden Zug aus dem Gleisbett zu heben." Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, CDU, FDP und dFfm gegen 1 SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Streichung); 4 SPD (= Enthaltung) zu 2.: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und ÖkoLinX-ARL
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP, dFfm
Weiter lesenBäume vor die VHS
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3424 entstanden aus Vorlage: OF 252/4 vom 24.07.2018 Betreff: Bäume vor die VHS Der Magistrat wird gebeten, die Lücke der Baumreihe auf der nördlichen Seite der Sonnemannstraße zwischen Rückertstraße und Uhlandstraße zu schließen, sodass auch der VHS Schatten gespendet wird. Begründung: Zwar gibt es im genannten Abschnitt eine Reihe von nicht weiter wachsenden Bäumchen auf dem Mittelstreifen der Sonnemannstraße, eine schattenspendende Wirkung haben sie für den Bürgersteig und das Gebäude der VHS aber leider nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2138 Antrag vom 25.07.2019, OF 362/4 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4878 Antrag vom 31.08.2021, OF 54/4 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 765
Erneut: Schutzstreifen für das Radfahren auf der Obermainanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 entstanden aus Vorlage: OF 251/4 vom 24.07.2018 Betreff: Erneut: Schutzstreifen für das Radfahren auf der Obermainanlage Vorgang: OM 1130/17 OBR 1; ST 702/17; OM 2028/17 OBR 1; ST 1954/17; OM 2311/17 OBR 3; OM 2466/17 OBR 4; ST 1032/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, auf der Obermainanlage zwischen Flößerbrücke und Sandweg einen Schutzstreifen für Radfahrende einzurichten. Begründung: Am 17.01.2017 hat der Ortsbeirat 1 mit seiner Anregung OM 1130 den Magistrat gebeten, auf der Obermainanlage Schutzstreifen für Radfahrende anzulegen, weil das Fahren von Pendlern in der Anlage selbst gefährlich sei und zu Konflikten mit dem Fußgängerverkehr führe. Am 10.04.2017 erklärte der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 702, dass er zu dieser Anregung wegen fehlender "Ämterabstimmung" keine Stellungnahme abgeben könne. Am 22.08.2017 forderte der Ortsbeirat 1 mit seiner Anregung OM 2028 den Magistrat auf, nach sieben Monaten Stellung zu nehmen. Am 22.09.2017 hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1954 dann geantwortet, es müsse zunächst eine "Verkehrsuntersuchung" erstellt werden, bevor ein Schutzstreifen eingerichtet werden kann. Am 28.11.2017 hat der Ortsbeirat 4 den Magistrat mit seiner Anregung OM 2466 gebeten, eine entsprechende Verkehrsuntersuchung vorzunehmen. Am 08.06.2018 war in der Stellungnahme des Magistrats ST 1032 keine Rede mehr von einer Verkehrsuntersuchung, stattdessen wurde lapidar auf "unterschiedliche Straßenquerschnitte" verwiesen, die eine Realisierung "nicht ohne Weiteres" möglich machen. Der Magistrat verwies so nach bald acht Monaten Überlegens auf eine Tatsache, die seit Jahrzehnten unverändert besteht und keiner Verkehrsuntersuchung bedarf. Angesichts der wechselnden Begründungen auf die Anregungen der Ortsbeiräte 1 und 4 erscheinen diese Stellungnahmen in ihrer Gesamtheit wie Ausflüchte. Die Notwendigkeit von Schutz- und Radstreifen auf dem Anlagenring wird hierdurch allerdings nicht geringer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 702 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2359 Antrag vom 29.01.2019, OF 308/4 Anregung an den Magistrat vom 12.02.2019, OM 4213
Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3422 entstanden aus Vorlage: OF 250/4 vom 24.07.2018 Betreff: Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 Vorgang: B 95/18 Der Magistrat wird gebeten, die Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 im Hinblick auf den Wechsel der Streckenführung im Dezember 2018 zu prüfen. Hierfür bietet es sich an, die Zahlen von Oktober/November 2018 mit denen von März/April 2019 zu vergleichen. Der Fokus sollte dabei auf der Entwicklung der Nutzung der Direktverbindung ab Ernst-May-Platz bis Allerheiligentor liegen. Begründung: Laut der Vorlage vom 16.03.2018, B 95, soll die Straßenbahnlinie 14 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres eine neue Streckenführung erhalten. Anstelle der jetzigen Strecke von Bornheim nach Sachsenhausen soll die Straßenbahn wie folgt verkehren: Bornheim Ernst-May-Platz - Zoo - Ostendstraße - Börneplatz - Willy-Brandt-Platz - Hauptbahnhof - Galluswarte - Galluspark - Ordnungsamt - Rebstöcker Straße - Schwalbacher Straße - Galluswarte und wieder zurück nach Bornheim. Der Ortsbeirat stimmte der Vorlage B 95 mehrheitlich zu. Die Mitglieder des Ortsbeirats erreichten jedoch derweil viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, welche die aktuelle Streckenführung der Straßenbahnlinie sehr wertschätzen. Allerdings wird es sicherlich auch andere Bürgerinnen und Bürger geben, die sich über die neue Strecke freuen werden, die sie auf dem direkten Weg zum Theater und zum Hauptbahnhof bringen wird. Vor diesem Hintergrund sollte die Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 95 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1978
Für ein sauberes Gelände „Uhlandschule/AHRS/KiZ“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3425 entstanden aus Vorlage: OF 253/4 vom 24.07.2018 Betreff: Für ein sauberes Gelände "Uhlandschule/AHRS/KiZ" Der Ortsbeirat 4 unterstützt den runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ" und bittet den Magistrat, die nötigen Rahmenbedingungen für ein im Sinne der betroffenen Kinder ordentliches, sauberes und sicheres Gelände zu schaffen. Unter anderem sind folgende Maßnahmen zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Verlegen der Schuleingänge Ostendstraße und Hanauer Landstraße auf einen bereits angelegten Durchgang (aktuell Tartanbahn) hinter der Abendhaupt-/ und Abendrealschule (AHRS) und der Turnhalle der Uhlandschule und Schließen der bisherigen Zugänge zum Pausenhof; 2. Öffnen des bereits angelegten Durchgangs hinter der AHRS und der Turnhalle der Uhlandschule und Bestehenbleiben der bisherigen Zugänge. Elternlotsen sind bereit, für einen gewissen Zeitraum an den Zugängen zur Uhlandschule zu stehen und die Passantinnen und Passanten auf den neuen Durchgang hinzuweisen ; 3. Schaffen einer Raucherzone für die Raucherinnen und Raucher der AHRS, z. B. mit einem Unterstand und einem Aschenbecher auf der von der Uhlandschule wegweisenden Seite; 4. Verlegen des Haupteingangs der AHRS auf die gegenüberliegende Seite (Haupt- und Noteingang würden auf diese Weise vertauscht); 5. Trennen der Schulzugänge von Uhlandschule und AHRS. Die bisherigen Zugänge würden nur für die Uhlandschule gelten. Der Haupteingang der AHRS müsste verlegt und der bereits angelegte Durchgang hinter der AHRS und der Turnhalle der Uhlandschule geöffnet werden. Begründung: Aktuell wird das Gelände unerlaubt als Durchgang für Passantinnen und Passanten genutzt sowie bspw. mit Kippen und von abendlichen bzw. nächtlichen Besucherinnen und Besuchern hinterlassenem Müll wie Pizzaverpackungen und Flaschen verunreinigt. Der Elternbeirat der Uhlandschule hat daher gemeinsam mit dem Kinderbüro einen runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ" initiiert. Im Sinne des Kindesschutzes müssen die Grundlagen für ein sauberes und sicheres Gelände geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2057 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 846
Erneut: Schutzstreifen fürs Radfahren auf der Obermainanlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 251/4 Betreff: Erneut: Schutzstreifen fürs Radfahren auf der Obermainanlage Vorgang: OM 1130/17 OBR 1; ST 1954/17; OM 2311/17 OBR 3; OM 2466/17 OBR 4; ST 1032/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, auf der Obermainanlage zwischen Flößerbrücke und Sandweg einen Schutzstreifen für Radfahrende einzurichten. Begründung: Am 17.1. 2017 hat der Ortsbeirat 1 in der OM 1130 den Magistrat gebeten, auf der Obermainanlage Schutzstreifen für Radfahrende anzulegen, weil das Fahren von Pendlern in der Anlage selbst gefährlich sei und zu Konflikten mit dem Fußgängerverkehr führe. Am 10.4. 2017 erklärt der Magistrat in der ST 702, dass er zu dieser Anregung wegen fehlender 'Ämterabstimmung' keine Stellung abgeben könne. Am 22.8. 2017 fordert der Ortsbeirat 1 in der OM den Magistrat auf, nach 7 Monaten Stellung zu nehmen. Am 22.9.2017 hat der Magistrat in der ST 1954 dann geantwortet, es müsse zunächst eine 'Verkehrsuntersuchung' erstellt werden, bevor ein Schutzstreifen eingerichtet werden kann. Am 28.11.2017 bittet der Ortsbeirat 4 den Magistrat in der OM 2466, eine entsprechende Verkehrsuntersuchung vorzunehmen. Am 8.6. 2018 ist in der ST 1032 keine Rede mehr von einer Verkehrsuntersuchung, statt dessen wird lapidar auf 'unterschiedliche Straßenquerschnitte' verwiesen, die eine Realisierung 'nicht ohne weiteres' möglich machen. Der Magistrat verweist so nach bald 8 Monaten Überlegens auf eine Tatsache, die seit Jahrzehnten unverändert besteht und keiner Verkehrsuntersuchung bedarf. Angesichts der wechselnden Begründungen auf die Anregungen der Ortsbeiräte 1 und 4 erscheinen diese Stellungnahmen in ihrer Gesamtheit wie Ausflüchte. Die Notwendigkeit von Schutz- und Radstreifen auf dem Anlagenring wird hierdurch allerdings nicht geringer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1032 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 07.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3423 2018 Die Vorlage OF 251/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBäume vor die VHS
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 252/4 Betreff: Bäume vor die VHS Der Magistrat wird gebeten, die Lücke der Baumreihe auf der nördlichen Seite der Sonnemannstraße zwischen Rückert- und Uhlandstraße zu schließen, so dass auch der VHS Schatten gespendet wird. Begründung: Zwar gibt es im genannten Abschnitt eine Reihe von nicht weiter wachsenden Bäumchen auf dem Mittelstreifen der Sonnemannstraße. eine schattenspendende Wirkung haben sie für den Bürgersteig und das Gebäude der VHS aber leider nicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 07.08.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3424 2018 Die Vorlage OF 252/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFür ein sauberes Gelände „Uhlandschule/AHRS/KiZ“
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 253/4 Betreff: Für ein sauberes Gelände "Uhlandschule/AHRS/KiZ" Der Ortsbeirat 4 unterstützt den runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ" und bittet den Magistrat die nötigen Rahmenbedingungen für ein im Sinne der betroffenen Kinder ordentliches, sauberes und sicheres Gelände zu schaffen. Unter anderem sind folgende Maßnahmen zu prüfen und darüber zu berichten: · Verlegen der Schuleingänge Ostendstraße und Hanauer Landstraße auf einen bereits angelegten Durchgang (aktuell Tartanbahn) hinter der Abendhaupt- / Abendrealschule (AHRS) und der Turnhalle der Uhlandschule und Schließen der bisherigen Zugänge zum Pausenhof. · Öffnen des bereits angelegten Durchgangs hinter der AHRS und der Turnhalle der Uhlandschule und Bestehenbleiben der bisherigen Zugänge. (Elternlotsen sind bereit für einen gewissen Zeitraum an den Zugängen zur Uhlandschule stehen und Passanten/innen auf den neuen Durchgang hinzuweisen). · Schaffen einer Raucherzone für die Raucher/innen der AHRS, z.B. mit einem Unterstand und einem Aschenbecher auf der von der Uhlandschule wegweisenden Seite. · Verlegen des Haupteingangs der AHRS auf die gegenüberliegende Seite (Haupt- und Noteingang würden auf diese Weise vertauscht.) · Trennen der Schulzugänge von Uhlandschule und AHRS. Die bisherigen Zugänge würden nur für die Uhlandschule gelten. Der Haupteingang der AHRS müsste verlegt und der bereits angelegte Durchgang hinter der AHRS und der Turnhalle der Uhlandschule geöffnet werden. Begründung: Aktuell wird das Gelände unerlaubt als Durchgang für Passantinnen und Passanten genutzt sowie bspw. mit Kippen und von abendlichen bzw. nächtlichen Besucher/innen hinterlassenem Müll wie Pizzaverpackungen und Flaschen verunreinigt. Der Elternbeirat der Uhlandschule hat daher gemeinsam mit dem Kinderbüro einen runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ" initiiert. Im Sinne des Kindesschutzes müssen die Grundlagen für ein sauberes und sicheres Gelände geschaffen werden. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 07.08.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3425 2018 Die Vorlage OF 253/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenEntwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 250/4 Betreff: Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 Vorgang: B 95/18 Der Magistrat wird gebeten, die Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 im Hinblick auf den Wechsel der Streckenführung im Dezember 2018 zu prüfen. Hierfür bietet es sich an, die Zahlen von Oktober/November 2018 mit denen von März/April 2019 zu vergleichen. Der Fokus sollte dabei auf der Entwicklung der Nutzung der Direktverbindung ab Ernst-May-Platz bis Allerheiligentor liegen. Begründung: Laut der B95 von 2018 soll die Straßenbahnlinie 14 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres eine neue Streckenführung erhalten. Anstelle der jetzigen Strecke von Bornheim nach Sachsenhausen soll die Straßenbahn wie folgt verkehren: Bornheim Ernst-May-Platz - Zoo - Ostendstraße - Börneplatz - Willy-Brandt-Platz - Hauptbahnhof - Galluswarte - Galluspark - Ordnungsamt - Rebstöcker Straße - Schwalbacher Straße - Galluswarte und wieder zurück nach Bornheim. Der Ortsbeirat stimmte der B95 mehrheitlich zu. Die Mitglieder des Ortsbeirats erreichten jedoch derweil viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, welche die aktuelle Streckenführung der Straßenbahnlinie sehr wertschätzen. Allerdings wird es sicherlich auch andere Bürgerinnen und Bürger geben, die sich über die neue Strecke freuen werden, die sie auf dem direkten Weg zum Theater und zum Hauptbahnhof bringen wird. Vor diesem Hintergrund sollte die Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 geprüft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 95 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3422 2018 Die Vorlage OF 250/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3306 entstanden aus Vorlage: OF 883/5 vom 22.05.2018 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II) Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Deutschherrnufer/Wasserweg eine Absperrung zur Fahrbahn hin anzubringen, die es verhindert, dass Kinder, die die Kindertagesstätte Sachsenhausen verlassen, auf die Straße laufen. Begründung: Die AWO-Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt direkt am Sachsenhäuser Mainufer. Der Haupteingang dieser Einrichtung befindet sich an der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg, direkt gegenüber der Flößerbrücke. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von zehn Monaten bis drei Jahren betreut, denen es durchaus noch an Kenntnissen der Verkehrsregeln mangelt. Sie sind auf den Schutz der Betreuungspersonen und auf die sichere Gestaltung des unmittelbaren Verkehrsraumes angewiesen. Die Gefahr, dass die kleinen Kinder auf die Straße laufen, ist gegeben, da der Bürgersteig nur von Pollern begrenzt wird (siehe Bild). Bereits am 26.06.2015 sowie am 11.09.2015 hat der Ortsbeirat 5 die gleichlautende Vorlage OF 1100/5 diskutiert, diese aber schließlich nicht weiterverfolgt, um das Ergebnis der damals sich im Gange befindlichen Bauarbeiten im o. g. Straßenabschnitt abzuwarten. Nach Einschätzung von Eltern sowie Erzieherinnen und Erziehern der Kindertagesstätte hat sich an der ursprünglichen Gefahreneinschätzung jedoch nichts geändert, sodass eine Absperrung hier Abhilfe schaffen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2023 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6111 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Blitzer auf dem Mainufer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3308 entstanden aus Vorlage: OF 886/5 vom 20.05.2018 Betreff: Blitzer auf dem Mainufer Der Magistrat wird gebeten, den für Fußgänger und Fahrradfahrer lebensgefährlichen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen von Kraftfahrzeugen auf dem Mainufer entgegenzutreten und die folgenden Ampeln regelmäßig mit Blitzern zu überwachen: - Untermainbrücke; - Eiserner Steg; - Alte Brücke; - Ignatz-Bubis-Brücke; - Flößerbrücke. Die Überwachungen sollen zwischen Juli und Dezember an jeder Brücke zweimal stattfinden. Der Ortsbeirat soll über das Ergebnis informiert werden. Stationäre Überwachungen sind dann abhängig von der Häufung der Verstöße in Erwägung zu ziehen. Begründung: Sachsenhäuser Bürger fühlen sich durch die regelmäßigen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße von Kraftfahrzeugen auf dem Mainufer gefährdet. Diese werden sowohl tagsüber - vorwiegend im Berufsverkehr - beobachtet als auch abends. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1729 Aktenzeichen: 32 4
Eine Post für das Allerheiligenviertel oder die Altstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3237 entstanden aus Vorlage: OF 621/1 vom 21.05.2018 Betreff: Eine Post für das Allerheiligenviertel oder die Altstadt Zur Verbesserung der Lebensqualität in den bewohnten Innenstadtbereichen Allerheiligenviertel und Altstadt sowie zur Entlastung der notorisch unterbesetzten Postfiliale auf der Zeil wird der Magistrat aufgefordert, sich bei der Deutschen Post für die Einrichtung einer (privat geführten) Postfiliale im Allerheiligenviertel oder in der Altstadt einzusetzen. Begründung: Empfängerinnen und Empfänger von Paketen werden von der Post zur Abholung von Paketen aus der Innenstadt oder der Altstadt in die Sonnemannstraße gegenüber der EZB geschickt. Obwohl dort meist nur zwei Schalter besetzt sind, gibt es kaum Wartezeiten. Ein Vorteil gegenüber den dreist langen Wartezeiten im Postamt auf der Zeil. Trotzdem ist der Weg für viele Menschen deutlich zu weit und zu umständlich. Daher wäre die Einrichtung einer Postfiliale in einem Einzelhandelsgeschäft in den genannten Bereichen sinnvoll und würde den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen. Dies würde auch das lokale Gewerbe in den Wohngegenden unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1970 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 31
Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II)
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2018, OF 883/5 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II) Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, im Kreuzungsbereich Deutschherrnufer und Wasserweg eine Absperrung zur Fahrbahn hin anzubringen, die es verhindert, dass Kinder, die die Kindertagesstätte Sachsenhausen verlassen, auf die Straße laufen. Begründung: Die AWO-Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt direkt am Sachsenhäuser Mainufer. Der Haupteingang dieser Einrichtung befindet sich an der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg, direkt gegenüber der Flößerbrücke. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von 10 Monaten bis 3 Jahren betreut, denen es durchaus noch an Kenntnissen der Verkehrsregeln mangelt. Sie sind auf den Schutz der Betreuungspersonen und auf die sichere Gestaltung des unmittelbaren Verkehrsraumes angewiesen. Die Gefahr, dass die kleinen Kinder auf die Straße laufen, ist gegeben, da der Bürgersteig nur von Pollern begrenzt wird (siehe Bild). Bereits am 26.06.2015 sowie am 11.09.2015 hat der Ortsbeirat 5 die gleichlautende Vorlage OF 1100/5 diskutiert, diese aber schließlich nicht weiterverfolgt, um das Ergebnis der damals sich im Gange befindlichen Bauarbeiten in den o. g. Straßenabschnitt abzuwarten. Nach Einschätzung von Eltern und Erzieher-/innen der Kindertagesstätte hat sich an der ursprünglichen Gefahreneinschätzung jedoch nichts geändert, so dass eine Absperrung hier Abhilfe schaffen kann. Quelle: Googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3306 2018 Die Vorlage OF 883/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEine Post für Allerheiligenviertel oder Altstadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2018, OF 621/1 Betreff: Eine Post für Allerheiligenviertel oder Altstadt Zur Verbesserung der Lebensqualität in den bewohnten Innenstadtbereichen Allerheiligenviertel und Altstadt, sowie zur Entlastung der notorisch unterbesetzten Postfiliale Zeil wird der Magistrat aufgefordert, sich bei der Deutschen Post für die Einrichtung einer (privat geführten) Postfiliale im Allerheiligenviertel oder in der Altstadt einzusetzen. Begründung: Empfängerinnen und Empfänger von Paketen werden von der Post zur Abholung von Paketen aus der Innen- oder Altstadt in die Sonnemannstraße gegenüber der EZB geschickt. Obwohl dort meist nur 2 Schalter besetzt sind, gibt es kaum Wartezeiten. Ein Vorteil gegenüber den dreist langen Wartezeiten im Postamt auf der Zeil. Trotzdem ist der Weg für viele Menschen deutlich zu weit und zu umständlich. Daher wäre die Einrichtung einer Postfiliale in einem Einzelhandelsgeschäft in den genannten Bereichen sinnvoll und würde den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen. Dies würde auch das lokale Gewerbe in den Wohngegenden unterstützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3237 2018 Die Vorlage OF 621/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBlitzer auf dem Mainufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2018, OF 886/5 Betreff: Blitzer auf dem Mainufer Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den für Fußgänger und Fahrradfahrer lebensgefährlichen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen von Kraftfahrzeugen auf dem Mainufer entgegenzutreten und die folgenden Ampeln regelmäßig mit Blitzern zu überwachen: - Untermainbrücke - Eiserner Steg - Alte Brücke - Ignatz-Bubis-Brücke - Flößerbrücke Die Überwachungen sollen zwischen Juli und Dezember an jeder Brücke zwei Mal stattfinden. Der Ortsbeirat soll über das Ergebnis informiert werden. Stationäre Überwachungen sind dann abhängig von der Häufung der Verstöße in Erwägung zu ziehen. Begründung: Sachsenhäuser Bürger fühlen sich durch die regelmäßigen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße von Kraftfahrzeugen auf dem Mainufer gefährdet. Diese werden sowohl tagsüber, vorwiegend im Berufsverkehr beobachtet, als auch abends, möglicherweise im Rahmen spontaner Rennen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3308 2018 Die Vorlage OF 886/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung wie folgt lautet: "Diese werden sowohl tagsüber - vorwiegend im Berufsverkehr - als auch abends beobachtet." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErleichterung der Querung der Hanauer Landstraße - Kreuzung Grüne Straße/Uhlandstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3147 entstanden aus Vorlage: OF 237/4 vom 24.04.2018 Betreff: Erleichterung der Querung der Hanauer Landstraße - Kreuzung Grüne Straße/Uhlandstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche Maßnahmen er nun nach dem Ortstermin am 4. Oktober 2017 umsetzen möchte, um die fußläufige Querung der Kreuzung zu erleichtern. Folgendes wurde besprochen: 1. Auf der Südseite die bereits ausreichende Breite des Überwegs dadurch nutzbar zu machen, dass Vorkehrungen getroffen werden (Sperrfläche, Poller), damit im Überwegbereich keine Autos mehr geparkt werden können. 2. Auf der Nordseite die Aufstelllinie für die Autos ebenfalls etwas in Richtung Osten zu verschieben. 3. Die Drängelgitter auf beiden Seiten des Übergangs etwas zurückzunehmen. Begründung: Die Begehung mit verschiedenen Ämtern am 4. Oktober 2017 letzten Jahres hatte ergeben, dass eine erleichterte Querung für den Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung wünschenswert und umsetzungsfähig ist. Insbesondere Menschen mit Rollatoren, Zwillingskinderwagen oder auch eine größere Anzahl von Fußgängerinnen und Fußgängern haben erkennbar Schwierigkeiten, die Hanauer Landstraße mit ihren an dieser Stelle drei Fußgängerampeln bequem zu queren. In der Diskussion vor Ort kristallisierten sich die oben genannten Maßnahmen heraus, die umsetzbar und geeignet sind, um eine breitere Furt für den fußläufigen Verkehr zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1865 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 639 Antrag vom 08.10.2019, OF 382/4 Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5266 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erleichterung der Querung der Hanauer Landstraße - Kreuzung Grüne Straße/Uhlandstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2018, OF 237/4 Betreff: Erleichterung der Querung der Hanauer Landstraße - Kreuzung Grüne Straße/Uhlandstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen er nun nach dem Ortstermin am 04.10 2017 umsetzen möchte, um die fußläufige Querung der Kreuzung zu erleichtern. Besprochen wurde: Auf der Südseite die bereits ausreichende Breite des Überwegs dadurch nutzbar zu machen, dass Vorkehrungen getroffen werden (Sperrfläche, Poller), damit im Überwegbereich keine Autos mehr parken. Auf der Nordseite die Aufstelllinie für die Autos ebenfalls etwas Richtung Osten zu verschieben. Die Drängelgitter auf beiden Seiten des Übergangs etwas zurück zu nehmen. Begründung: Die Begehung mit verschiedenen Ämtern am 04.10. letzten Jahres hatte ergeben, dass eine erleichterte Querung für den Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung wünschenswert und umsetzungsfähig ist. Insbesondere Menschen mit Rollatoren, Zwillingskinderwagen oder auch eine größere Anzahl von Fußgänger/innen haben erkennbar Schwierigkeiten, die Hanauer Landstraße mit ihren an dieser Stelle drei Fußgängerampeln bequem zu queren. In der Diskussion vor Ort kristallisierten sich oben genannten Maßnahmen heraus, die umsetzbar und geeignet sind, um eine breitere Furt für den fußläufigen Verkehr zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 4 am 08.05.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3147 2018 Die Vorlage OF 237/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAsphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2923 entstanden aus Vorlage: OF 783/5 vom 09.02.2018 Betreff: Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer Vorgang: OM 2137/17 OBR 5; ST 2532/17 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Hochkai des Deutschherrnufers zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke einen asphaltierten Fahrradweg anzulegen. Soweit der Bebauungsplan Nr. 691 vom 07.03.1995 einem solchen Vorhaben entgegensteht, ist zu prüfen, ob eine Befreiung nach § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat den Vorschlag des Ortsbeirates 5 in der Vorlage vom 15.09.2017, OM 2137, einen durchgängigen, asphaltierten Fahrradweg (Breite circa zwei Meter) am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim zu schaffen, in seiner Stellungnahme vom 22.12.2017, ST 2532, abgelehnt. Zur Begründung der Ablehnung der Asphaltierung bezüglich des Teilstückes am Deutschherrnufer hat der Magistrat angeführt, dass nach dem für den Bereich geltenden Bebauungsplan Nr. 691 vom 07.03.1995 Wege und Plätze außerhalb der Erschließungsstraßen mit wasserdurchlässigen Belägen auszustatten sind (Schotterrasen, Pflaster mit Rasenfugen, wassergebundene Decke). Zunächst ist festzuhalten, dass ein Teil der zu asphaltierenden Fläche derzeit bereits durch Kopfsteinpflaster versiegelt ist (siehe Foto), insofern steht der genannte Bebauungsplan einer Asphaltierung nicht entgegen. Hochkai des Deutschherrnufers Im Übrigen bietet es sich an zu prüfen, ob eine Befreiung von den genannten Festsetzungen bezüglich des Fahrradweges gemacht werden kann. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen eines Bebauungsplans insbesondere dann befreit werden, wenn ein Gemeininteresse, das bei der Festsetzung des Bebauungsplanes noch nicht oder nicht in seiner konkreten Stärke abschätzbar ist, eine Art Randkorrektur der planerischen Festsetzung erforderlich macht. Dies ist hier der Fall. Der zunehmende Fahrradverkehr war Anfang der 1990er-Jahre in seiner heutigen Gestalt noch nicht absehbar. Dies zeigt auch, dass Fahrradverkehr in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 691 nicht genannt wird (http://www.planas-frankfurt.de/planAS_Daten/Staedtebauliche_Satzungen/Bebauungs plan/Dokumente/B691/Bgr-B691.pdf). Zudem handelt es sich bei der Asphaltierung des Fahrradweges um eine verhältnismäßig kleine Fläche, sodass von einer Art Randkorrektur vorliegend ausgegangen werden kann. Bezüglich der Notwendigkeit des Ausbaues des Fahrradweges entlang des Mainufers wird auf die Anregung des Ortsbeirates 5 an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137, verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1653 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2018, OF 783/5 Betreff: Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer Vorgang: OM 2137/17 OBR 5; ST 2532/17 Der Magistrat wird gebeten auf dem Hochkai des Deutschherrnufers zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke einen asphaltierten Fahrradweg anzulegen. Soweit der Bebauungsplans B 691 vom 07.03.1995 einem solchen Vorhaben entgegensteht, ist zu prüfen, ob eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat den Vorschlag des Ortsbeirates 5 in der OM 2137 vom 15.09.2017, einen durchgängigen, asphaltierten Fahrradweg (breite ca. 2m) am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim zu schaffen, in seiner Stellungnahme St 2532 vom 22.12.2017 abgelehnt. Zur Begründung der Ablehnung der Asphaltierung bzgl. des Teilstückes am Deutschherrnufer hat der Magistrat angeführt, dass nach dem für den Bereich geltenden Bebauungsplans B 691 vom 07.03.1995 Wege und Plätze außerhalb der Erschließungsstraßen mit wasserdurchlässigen Belägen auszustatten sind (Schotterrasen, Pflaster mit Rasenfugen, wassergebundene Decke). Zunächst ist festzuhalten, dass ein Teil der zu asphaltierenden Fläche derzeit bereits durch Kopfsteinpflaster versiegelt ist (siehe Foto), insofern steht der genannte Bebauungsplan einer Asphaltierung nicht entgegen. Hochkai des Deutschherrnufers Im Übrigen bietet es sich an zu prüfen, ob eine Befreiung von den genannten Festsetzungen bezüglich des Fahrradweges gemacht werden kann. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, insbesondere dann befreit werden, wenn ein Gemeininteresse, das bei der Festsetzung des Bebauungsplanes noch nicht oder nicht in seiner konkreten Stärke abschätzbar ist, eine Art Randkorrektur der planerischen Festsetzung erforderlich macht. Dies ist hier der Fall. Der zunehmende Fahrradverkehr war Anfang der 1990er Jahre in seiner heutigen Gestalt noch nicht absehbar. Dies zeigt auch, dass Fahrradverkehr in der Begründung zum Bebauungsplan B 691 nicht genannt wird (http://www.planas-frankfurt.de/planAS_Daten/Staedtebauliche_Satzungen/Bebauungs plan/Dokumente/B691/Bgr-B691.pdf). Zudem handelt es sich bei der Asphaltierung des Fahrradweges um eine verhältnismäßig kleine Fläche, so dass von einer Art Randkorrektur vorliegend ausgegangen werden kann. Bezüglich der Notwendigkeit des Ausbaues des Fahrradweges entlang des Mainufers wird auf die OM 2137 des Ortsbeirates 5 vom 15.09.2017 verwiesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2923 2018 Die Vorlage OF 783/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradstreifen Obermainanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 entstanden aus Vorlage: OF 182/4 vom 07.11.2017 Betreff: Fahrradstreifen Obermainanlage Vorgang: OM 1130/17 OBR 1; ST 1954/17; OM 2311/17 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die Vorlage ST 1954 eine Verkehrsuntersuchung oder Modellrechnung mit dem Ziel zu erstellen, dass Radstreifen und/oder Schutzstreifen auf der Obermainanlage angebracht werden können. Begründung: Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1954 richtig ausführt, ist die Obermainanlage selbst nicht geeignet, den radfahrenden Alltags- und Pendlerverkehr konfliktfrei aufzunehmen. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Begegnungen. Die Grünanlage ist vielleicht noch für den radelnden Freizeitverkehr, aber sicher nicht für zügiges Fahren geeignet. Aktuell gibt es den Beginn eines Radstreifens direkt am südlichen Beginn der Obermainanlage, der sich dann nach 50 Metern in einen schmalen Schutzstreifen verengt und dann nach weiteren 50 Metern einfach aufhört. Hier ist eine Fortsetzung sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1032 Antrag vom 24.07.2018, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 10.04.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 4 am 05.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Fahrradstreifen Obermainanlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2017, OF 182/4 Betreff: Fahrradstreifen Obermainanlage Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die ST 1954 eine Verkehrsuntersuchung oder Modellrechnung mit dem Ziel zu erstellen, dass Radstreifen und/oder Schutzstreifen auf der Obermainanlage angebracht werden können. Begründung: Wie der Magistrat in der ST 1954 richtig ausführt, ist die Parkanlage selbst nicht geeignet, den radfahrenden Alltags- und Pendlerverkehr konfliktfrei aufzunehmen. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Begegnungen. Die Grünanlage ist vielleicht noch für den radelnden Freizeitverkehr, aber sicher nicht für zügiges Fahren geeignet. Aktuell gibt es den Beginn eines Radreifens direkt am südlichen Beginn der Obermainanlage, der dann nach 50 m in einen schmalen Schutzstreifen sich verengt und dann nach weiteren 50 Metern einfach aufhört. Hier ist eine Fortsetzung sinnvoll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2466 2017 Die Vorlage OF 182/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDurchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 entstanden aus Vorlage: OF 577/5 vom 09.09.2017 Betreff: Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, den am Frankfurter Mainufer auf dem südlichen Tiefkai verlaufenden Fernradweg R3 durch folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße ist auf dem Hochkai eine Alternativroute für den Fernradweg R3 auszuweisen. Westlich der Schaubstraße ist der Radweg auf den Tiefkai zu verweisen. Die Ampeln sind so zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist; 2. auf dem Deutschherrnufer zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg anzulegen; 3. d er Weg ist, insbesondere im Bereich des Niederräder Ufers, auf mindestens vier Meter zu verbreitern und dergestalt um- bzw. auszubauen, dass er möglichst nicht auf einem gemeinsamen Weg mit den Fußgängern verläuft, soweit es ohne Eingriff in den Baumbestand möglich ist. Quelle: Google Maps Begründung: Es ist sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger als auch Pendlerinnen und Pendler vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, Konflikten mit Passanten und Pkws vorzubeugen und das Fahrradfahren, insbesondere zur Arbeitsstätte, auch aus zeitlichen Aspekten attraktiv zu machen, ist es notwendig, Fahrradwege innerhalb Frankfurts zu schaffen, die ein schnelles und konfliktfreies Radeln von A nach B sicherstellen. Eine wichtige Fahrradverkehrsachse verläuft entlang des südlichen Frankfurter Mainufers. Hier verläuft der hessische Fernradweg R3 auf dem Tiefkai. Der Weg wird nicht nur von Freizeitradlern, sondern auch von Berufspendlern intensiv genutzt. Bei schönem Wetter, an Wochenenden und abends wird das Mainufer, insbesondere in Innenstadtnähe, von Fußgängern so stark frequentiert, dass Fahrradverkehr in dieser Zeit praktisch nicht möglich ist. Außerhalb des Innenstadtbereichs ist der Weg an vielen Stellen nur einen Meter breit und muss mit Fußgängern geteilt werden. Um ein konfliktfreies und zügiges Radfahren entlang des Mains zu ermöglichen, ist daher eine Alternativroute des Radweges, beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße, auf dem Hochkai auf dem dort überwiegend bereits vorhandenen asphaltierten Radweg auszuweisen und die Ampeln derart zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist. Auf dem Abschnitt zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg auf dem Hochkai anzulegen. Hochkai des Deutschherrnufers Entlang sowohl des Oberräder Ufers als auch des Niederräder Ufers ist der Fernradweg R3 als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Diese gemeinsame Nutzung geht mit einem erheblich gesteigerten Gefahrenpotenzial einher und verärgert zudem Fahrradfahrer und Passanten gleichermaßen. Es sollte daher, soweit möglich, eine Trennung herbeigeführt werden. Um auch bei getrennt verlaufenden Rad- und Gehwegen auf derselben Fläche Konflikten vorzubeugen, sollte nach Möglichkeit eine haptische Trennung geschaffen werden, z. B. durch verschiedene Wegbeläge oder Abgrenzung mittels Gummikanten. Auch weist der Ortsbeirat darauf hin, dass für die Maßnahmen Landesmittel angefragt werden könnten, da es sich um einen hessischen Fernradweg handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Antrag vom 09.02.2018, OF 783/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2923 Aktenzeichen: 66 5
Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148 entstanden aus Vorlage: OF 559/5 vom 29.08.2017 Betreff: Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung) Vorgang: OA 462/14 OBR 5; ST 727/14; OA 540/14 OBR 5; ST 284/15 Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage am südlichen Brückenkopf der Flößerbrücke wie auf der Nordseite so einzustellen, dass der Radverkehr in angemessener Zeit die Siemensstraße queren kann. Das kann durch regelmäßige Umlaufzeiten geschehen oder durch Kontaktschleifen, bei denen beim Befahren nach kurzer Zeit die Ampel auf Grün schaltet. Begründung: Mit seiner Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 18.07.2014, OA 540, hat der Ortsbeirat vorgeschlagen, entweder - wie allgemein an Ampelanlagen üblich - eine regelmäßige Umlaufschaltung oder eine Kontaktschleife zu installieren. In seiner Stellungnahme vom 26.05.2014, ST 727, argumentierte der Magistrat gegen regelmäßige Umlaufzeiten, weil dort nicht bei jedem Umlauf Radverkehr oder Fußverkehr stattfindet. Das überzeugt nicht, weil am nördlichen Brückenkopf ebenfalls feste Umlaufzeiten bestehen und der Autoverkehr dort ohnehin angehalten wird, auch wenn dort keine Fußgänger queren. Offenbar ist der Magistrat inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass die Millionen Euro teure Radwegverbindung auf dem Hochkai nicht an einer läppischen Drückampel enden kann und hat in seiner Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 284, eine "bedarfsgerechte Steuerung" angekündigt. Darauf wartet der Ortsbeirat aber bisher vergebens. Die Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284, lautet: "Der Anregung wird dahin gehend entsprochen, dass die Signalanlage bedarfsgerecht gesteuert wird. Die Lichtsignalanlage wird zeitgleich mit dem Zweirichtungsradweg am Deutschherrnufer in Betrieb genommen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 462 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Anregung vom 18.07.2014, OA 540 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2472 Aktenzeichen: 32 1
Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2017, OF 577/5 Betreff: Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den am Frankfurter Mainufer auf dem südlichen Tiefkai verlaufenden Fernradweg R3 durch folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße ist auf dem Hochkai eine Alternativroute für den Radweg R3 auszuweisen. Westlich der Schaubstraße ist der Radweg auf den Tiefkai zu verweisen. Die Ampeln sind so zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "Grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist. 2. Auf dem Deutschherrnufer zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg anzulegen. 3. Der Weg ist, insbesondere im Bereich des Niederräder Ufers, auf mindestens vier Meter zu verbreitern und dergestalt um- bzw. auszubauen, dass er möglichst nicht auf einem gemeinsamen Weg mit den Fußgängern verläuft, soweit es ohne Eingriff in den Baumbestand möglich ist. Quelle: Googlemaps Begründung: Es ist sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger als auch Pendlerinnen und Pendler vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, Konflikten mit Passanten und Pkws vorzubeugen und das Fahrradfahren, insbesondere zur Arbeitsstätte, auch aus zeitlichen Aspekten attraktiv zu machen, ist es notwendig Fahrradwege innerhalb Frankfurts zu schaffen, die ein schnelles und konfliktfreies Radeln von A nach B sicherstellen. Eine wichtige Fahrradverkehrsachse verläuft entlang des südlichen Frankfurter Mainufers. Hier verläuft der hessische Fernradweg R3 auf dem Tiefkai. Der Weg wird nicht nur von Freizeitradlern, sondern auch von Berufspendlerinnen intensiv genutzt. Bei schönem Wetter, an Wochenenden und abends wird das Mainufer, insbesondere in Innenstadtnähe, von Fußgängern so stark frequentiert, dass Fahrradverkehr in dieser Zeit praktisch nicht möglich ist. Außerhalb des Innenstadtbereichs ist der Weg an vielen Stellen nur der Meter breit und muss mit Fußgängern geteilt werden. Um ein konfliktfreies und zügiges Radfahren entlang des Mains zu ermöglichen ist daher eine Alternativroute des Radweges, beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße, auf den Hochkai auf den dort überwiegend bereits vorhandenen asphaltierten Radweg auszuweisen und die Ampeln derart zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "Grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist. Auf dem Abschnitt zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg auf dem Hochkai anzulegen. Hochkai des Deutschherrnufers Entlang sowohl des Oberräder- als auch des Niederräderufers ist der Radweg R3 als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Diese gemeinsame Nutzung geht mit einem erheblich gesteigerten Gefahrenpotenzial einher und verärgert zudem Fahrradfahrer und Passanten gleichermaßen. Es sollte daher, soweit möglich, eine Trennung herbeigeführt werden. Um auch bei getrennt verlaufenden Rad- und Gehwegen auf derselben Fläche Konflikten vorzubeugen, sollte nach Möglichkeit eine haptische Trennung geschaffen werden z. B. durch verschiedene Wegbeläge oder Abgrenzung mittels Gummikanten. Auch weist der Ortsbeirat darauf hin, dass für die Maßnahmen Landesmittelangefragt werden könnten, da es sich um einen hessischen Radfernweg handelt. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.06.2017, OF 497/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2137 2017 1. Die Vorlage OF 497/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 507/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 577/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenLichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung)
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 559/5 Betreff: Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung) Vorgang: OA 462/14 OBR 5; ST 727/14; OA 540/14 OBR 5; ST 284/15 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Lichtsignalanlage am südlichen Brückenkopf der Flößerbrücke wie auf der Nordseite so einzustellen, dass der Radverkehr in angemessener Zeit die Siemensstraße queren kann. Das kann durch regelmäßige Umlaufzeiten geschehen oder durch Kontaktschleifen, bei denen beim Befahren nach kurzer Zeit die Ampel auf "grün" schaltet. Begründung: Im Antrag OA 540 aus dem Jahr 2014 hat der Ortsbeirat vorgeschlagen entweder - wie allgemein an Ampelanlagen üblich - eine regelmäßige Umlaufschaltung oder eine Kontaktschleife zu installieren. In der ST 727/2014 argumentierte der Magistrat gegen regelmäßige Umlaufzeiten, weil dort nicht bei jedem Umlauf Radverkehr oder Fußverkehr stattfindet. Das überzeugt nicht, weil am nördlichen Brückenkopf ebenfalls feste Umlaufzeiten bestehen und der Autoverkehr dort ohnehin angehalten wird, auch wenn dort keine Fußgänger queren. Offenbar ist der Magistrat inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass die Millionen Euro teure Radwegverbindung auf dem Hochkai nicht an einer läppischen Drückampel enden kann und hat in seiner ST 284/2015 eine "bedarfsgerechte Steuerung" angekündigt. Darauf wartet der OBR aber bisher vergebens. Text der ST 284/2015 "Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Signalanlage bedarfsgerecht gesteuert wird. Die Lichtsignalanlage wird zeitgleich mit dem Zweirichtungsradweg am Deutschherrnufer in Betrieb genommen." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 462 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Anregung vom 18.07.2014, OA 540 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2148 2017 Die Vorlage OF 559/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerbesserung des südlichen Mainuferradwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 507/5 Betreff: Verbesserung des südlichen Mainuferradwegs Der hessische Fernradweg R3 verläuft in Frankfurt am Mainufer auf dem südlichen Tiefkai. Der Weg wird nicht nur von Freizeitradlern, sondern auch von Berufspendlerinnen intensiv genutzt. Bei schönem Wetter, an Wochenenden und abends wird das Mainufer insbesondere in Innenstadtnähe von Fußgängern so stark frequentiert, dass Fahrradverkehr in dieser Zeit praktisch nicht möglich ist. Erfreulicherweise gibt es auf dem Hochkai inzwischen eine Alternativroute. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zwischen Deutschherrnbrücke und Schaubstraße auf dem Hochkai eine Alternativroute für den Radweg R3 auszuweisen. Auf dem Deutschherrnufer zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg anzulegen. Begründung: Da Berufspendler und zu Fuß gehende Freizeitnutzer den Tiefkai zu unterschiedlichen Zeiten nutzen, verläuft das Nebeneinander weitgehend konfliktfrei. Radfahrer müssen auf Fußgänger Rücksichtnehmen und entsprechend langsam fahren. Wer zügiger fahren möchte, kann den Hochkai nutzen. Dies sollte durch Ausschilderung und Verbesserung des Fahrbahnbelags unterstützt werden. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.06.2017, OF 497/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 497/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 507/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2137 2017 1. Die Vorlage OF 497/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 507/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 577/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, FDP
Weiter lesenÜberweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 146/4 Betreff: Überweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße Der Ortsvorsteher wird gebeten einen Ortstermin mit den zuständigen Stellen auszumachen, um den Überweg über die Strab-Gleise an der Hanauer Landstrasse, zw. Grüne Strasse und Uhlandstrasse sicherer zu gestalten. Begründung: Wie in der letzten Ortsbeiratssitzung besprochen, ist die Situation am oben genannte Überweg verbesserungswürdig. Der Ortstermin soll zu dieser Verbesserung beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 15.08.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 146/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGeländer am Mainufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 265/1 Betreff: Geländer am Mainufer Der Magistrat wird aufgefordert, das zwischen Eiserner Steg und Alte Brücke endende Geländer bis zur Flößerbrücke verlängern zu lassen. Begründung: Das Mainufer wird in diesem Bereich sehr stark von der Öffentlichkeit genutzt. Daher sollte auch ein Mindestschutz gegen das ins Wasser Fallen errichtet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 25.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 265/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, FDP und PARTEI gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsregelung in der Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1100 entstanden aus Vorlage: OF 78/4 vom 01.01.2017 Betreff: Verkehrsregelung in der Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. in den genannten Straßen Tempo 30 und 2. in der Oskar-von-Miller-Straße, Höhe Hausnummer 48, einen Fußgängerüberweg (Zebrasteifen) anzuordnen. Begründung: Es gibt Klagen wegen überhöhter Geschwindigkeiten vor allem in der Oskar-von-Miller-Straße, während andererseits z. B. die Kindereinrichtung erreicht werden will. Im Zuge der Horst-Schulmann-Straße gibt es zudem zwischen Sonnemannstraße und den Freizeitmöglichkeiten an der Weseler Werft einen steten Fußgängerstrom, der an der genannten Stelle die Oskar-von-Miller-Straße kreuzt. Aus den genannten Gründen ist eine Verminderung der Regelgeschwindigkeit wünschenswert, ebenso wie eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 678
Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 entstanden aus Vorlage: OF 203/1 vom 02.01.2017 Betreff: Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Gefährdung von Personen durch zu schnell fahrende Fahrradfahrer auf den Wegen innerhalb der Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Untermainanlage, Gallusanlage, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Eschenheimer Anlage, Friedberger Anlage und Obermainanlage) zu ergreifen. Hierbei ist insbesondere in Erwägung zu ziehen, 1. die Wege in regelmäßigen Abständen mit entsprechenden Hinweisschildern zu versehen; 2. den Anlagenring vermehrt mit Radfahrstreifen auszustatten; 3. im Rahmen einer Kampagne für ein faires Miteinander in den Grünanlagen zu werben. Die vorbezeichneten Maßnahmen könnten alternativ oder kumulativ umgesetzt werden. Begründung: Die Wege in den Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Wallanlagen) werden sowohl von Fußgängern als auch von Fahrradfahrern genutzt. Hierbei kommt es häufig zu Nutzungskonflikten, weil Fahrradfahrer dort unangemessen schnell fahren und damit Fußgänger behindern und gefährden. Um die Akzeptanz der Nutzung der Wege auch durch Fahrradfahrer zu erhalten und zu stärken, sollte darauf hingewirkt werden, diese Nutzungskonflikte einzudämmen, indem Fahrradfahrer zu größerer Rücksichtnahme angehalten werden. Entsprechende Hinweisschilder können helfen, bei den Fahrradfahrern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Wege nur mit angemessener Geschwindigkeit, ggf. auch Schrittgeschwindigkeit, befahren werden sowie Fußgänger und spielende Kinder nicht behindert oder gefährdet werden dürfen. Die vermehrte Ausstattung der Straßen des Anlagenrings mit Radfahrstreifen kann bewirken, dass Fahrradfahrer, insbesondere solche, die schneller fahren wollen, auf diese ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 702 Antrag vom 02.08.2017, OF 361/1 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 Antrag vom 24.07.2018, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Aktenzeichen: 67 0
Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2017, OF 203/1 Betreff: Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Gefährdung von Personen durch zu schnell fahrende Fahrradfahrer in den Wegen innerhalb der Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Untermainanlage, Gallusanlage, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Eschenheimer Anlage, Friedberger Anlage, Obermainanlage) zu ergreifen. Hierbei ist insbesondere in Erwägung zu ziehen, 1. die Wege in regelmäßigen Abständen mit entsprechenden Hinweisschildern zu versehen; 2. den Anlagenring vermehrt mit Radfahrstreifen auszustatten; 3. in den Grünanlagen getrennte Wege für Fahrradfahrer und Fußgänger anzulegen. Die vorbezeichneten Maßnahmen könnten alternativ oder kumulativ umgesetzt werden. Begründung: Die Wege in den Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Wallanlagen) werden sowohl von Fußgängern als auch von Fahrradfahrern genutzt. Hierbei kommt es häufig zu Nutzungko flikten, weil Fahrradfahrer dort unangemessen schnell fahren damit Fußgänger behindern und gefährden. Um die Akzeptanz der Nutzung der Wege auch durch Fahrradfahrer zu erhalten und zu stärken, sollte darauf hingewirkt werden, diese Nutzungskonflikte einzudämmen, indem Fahrradfahrer zu größerer Rücksichtnahme angehalten werden. Entsprechende Hinweisschilder können helfen, bei den Fahrradfahrern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Wege nur mit angemessener Geschwindigkeit, ggf. auch Schrittgeschwindigkeit, befahren werden sowie Fußgänger und spielende Kinder nicht behindert oder gefährdet werden dürfen. Die vermehrte Ausstattung der Straßen des Anlagenrings mit Radfahrstreifen kann bewirken, dass Fahrradfahrer, insbesondere solche, die schneller fahren wollen, auf diese ausweichen. Die räumliche Trennung des Fahrradverkehrs vom Fußgängerverkehr kann ebenfalls zu einer friedlicheren Koexistenz von Fahrradfahrern und Fußgängern in diesem Bereich führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2017, TO I, TOP 22 Herr Schmidt-Berberich stellt den Geschäftsordnungsantrag, Ziffer 3. des Tenors zu streichen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1130 2017 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 203/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgende weitere Ziffer eingefügt wird: "im Rahmen einer Kampagne für ein faires Miteinander in den Grünanlagen zu werben." Abstimmung: zu 1.: SPD, 1 CDU, GRÜNE, 1 LINKE., PARTEI und fraktionslos gegen 3 CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 2.: Annahme bei Enthaltung PARTEI
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrsregelung in Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2017, OF 78/4 Betreff: Verkehrsregelung in Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße Der Magistrat wird gebeten, - in den genannten Straßen Tempo 30 anzuordnen, - in der Oskar-von-Miller-Straße, Höhe Nr. 48, einen Fußgängerüberweg (Zebrasteifen) anzuordnen. Begründung: Es gibt Klagen wegen überhöhter Geschwindigkeiten vor allem in der Oskar-von Miller-Straße, während andererseits z.B. die Kindereinrichtung erreicht werden will. Im Zuge der Horst-Schulmann-Straße gibt es zudem zwischen Sonnemannstraße und den Freizeitmöglichkeiten an der Weseler Werft einen steten Fußgängerstrom, der an der genannten Stelle die Oskar-von-Miller-Straße kreuzt. Aus den genannten Gründen ist eine Verminderung der Regelgeschwindigkeit wünschenswert, ebenso wie eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Fußgänger. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE FRANKFURTER BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1100 2017 Die Vorlage OF 78/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, FRANKFURTER, BFF
Weiter lesenSpielplatz zwischen Obermainstraße und Obermainanlage, Rutschbahn
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2016, OF 67/4 Betreff: Spielplatz zwischen Obermainstraße und Obermainanlage, Rutschbahn Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget eine neue Rutschbahn für den o.g. Spielplatz mit 8.000 Euro. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 67/4 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenSpielplatz zwischen Obermainstraße und Obermainanlage, weitere Spielgeräte
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2016, OF 68/4 Betreff: Spielplatz zwischen Obermainstraße und Obermainanlage, weitere Spielgeräte Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget weitere Spielgeräte für den o.g. Spielplatz mit 8.000 Euro. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 68/4 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenSpielplatz an der Obermainanlage erneuern
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2016, OF 66/4 Betreff: Spielplatz an der Obermainanlage erneuern Der Ortsbeirat stellt 20.000€ aus seinem Budget zur Verfügung, um den Spielplatz an der Obermainanlage zu erneuern. Bei der Erneuerung soll seitens des Grünflächenamtes auf die Wünsche der umliegenden Kindereinrichtungen eingegangen werden. Begründung: Der Spielplatz ist in keinem guten Zustand. Eine Rutsche fehlt und die anderen Spielgeräte wurden nur notdürftig instandgesetzt. Die Einrichtungen rund um den Spielplatz bemängeln die Situation seit längerem. Durch die 20.000€ sollen bereits erste Maßnahmen finanziert werden, wobei die Wünsche und Anregungen der Kindereinrichtungen mit aufgenommen werden sollen, damit die Akzeptanz des Spielplatzes gesteigert werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 51 2016 Die Vorlage OF 66/4 wird als gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, GRÜNE und CDU mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betrag 20.000 € durch 18.000 € ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenErweiterung der Fahrradabstellbügel in der Ostendstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 661 entstanden aus Vorlage: OF 53/4 vom 16.09.2016 Betreff: Erweiterung der Fahrradabstellbügel in der Ostendstraße Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Fahrradabstellbügel in der Ostendstraße in Höhe der Hausnummer 1 auf mindestens 32 Abstellmöglichkeiten bzw. 16 Bügel zu erweitern. Begründung: In der Fußgängerzone am Anfang der Ostendstraße befinden sich momentan vier Fahrradabstellbügel. Hier können maximal acht Fahrräder abgestellt werden. Die Kapazität reicht bei Weitem nicht aus, um der Nachfrage der Bewohnerinnen und Bewohner der Ostendstraße gerecht zu werden. Am Anfang der Ostendstraße befindet sich ein Wohnblock mit circa 17 Stockwerken und viele der anderen Gebäude sind mindestens vier Stockwerke hoch. Die Nachfrage an Fahrradabstellmöglichkeiten ist sehr hoch und das Angebot sehr niedrig. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind gezwungen, ihre Fahrräder an Zäune, Verkehrszeichen und Einfriedungen der öffentlichen Grünflächen abzustellen. Dies ruft ein unordentliches Straßenbild hervor und führt zu Konflikten mit dem Ordnungsamt. Durch die nicht ordnungsgemäß abgestellten Fährräder wird unter anderem der Bürgersteig verengt, was problematisch für Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen sein kann. In einer Stadt, in der immer mehr Menschen auf das Fahrrad als umweltfreundliche Mobilitätsoption setzen, werden auch ausreichende Fahrradabstellmöglichkeiten benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 121
Erweiterung der Fahrradabstellbügel in der Ostendstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2016, OF 53/4 Betreff: Erweiterung der Fahrradabstellbügel in der Ostendstraße Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Fahrradabstellbügel in der Ostendstraße in der Höhe der Hausnummer 1, auf mindestens 32 Abstellmöglichkeiten bzw. 16 Bügel zu erweitern. Begründung: In der Fußgängerzone am Anfang der Ostendstraße befinden sich momentan vier Fahrradabstellbügel. Hier können maximal acht Fahrräder abgestellt werden. Die Kapazität reicht bei weitem nicht aus, um der Nachfrage der Bewohner*innen der Ostendstraße gerecht zu werden. Am Anfang der Ostendstraße befindet sich ein Wohnblock mit ca. 17 Stockwerken und viele der anderen Gebäude sind mindesten vier Stockwerke hoch. Die Nachfrage an Fahrradabstellmöglichkeiten ist sehr hoch und das Angebot sehr niedrig. Die Anwohner sind gezwungen, ihre Fahrräder an Zäune, Verkehrszeichen und Einfriedungen der öffentlichen Grünflächen abzustellen. Dies ruft ein unordentliches Straßenbild hervor und führt zu Konflikten mit dem Ordnungsamt. Durch die nicht ordnungsgemäß abgestellten Fährräder, wird unter anderem der Bürgersteig verengt, was problematisch für Rollstuhlfahrer*innen und Personen mit Kinderwagen sein kann. In einer Stadt, in der immer mehr Menschen auf das Fahrrad als umweltfreundliche Mobilitätsoption setzten, benötigen wir auch ausreichende Fahrradabstellmöglichkeiten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 661 2016 Die Vorlage OF 53/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Fahrradabstellbügel in der Ostendstraße in der Höhe der Hausnummer 1, auf möglichst viele Bügel zu erweitern." Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenAufzug in der S-Bahn-Station Ostendstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2016, OF 56/4 Betreff: Aufzug in der S-Bahn-Station Ostendstraße Vorgang: M 96/14; OM 3333/14 OBR 4; ST 1553/14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ihn offiziell zu unterrichten, wie und wann der schon lange geforderte Aufzug in der S-Bahnstation Ostendstraße verwirklicht wird. Begründung: Der Magistrat hatte in der M 96 vom 16. Mai 2014 sowie der ST 1553 vom 12.12.2014 die Planung einer günstigeren Aufzug-Variante (mittels Teilung des vertikalen Wegs) am südlichen Ende der Station mitgeteilt. Der Presse war nun Mitte Juli zu entnehmen, dass die Station bis 2019 mit dem Aufzug ausgestattet und die Bahnsteigausstattung erneuert werden soll. Diese Informationen sprechen für einen neuen Planungsstand. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.05.2014, M 96 Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3333 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1553 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 184 2016 Die Vorlage OF 56/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGraffiti entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 294 entstanden aus Vorlage: OF 90/5 vom 15.06.2016 Betreff: Graffiti entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Graffiti entlang des Mainufers und unter den Brücken zu entfernen, und zwar an der Mainpromenade Höhe Deutschherrnufer 41 sowie unter der Flößerbrücke, der Ignatz-Bubis-Brücke, der Untermainbrücke und der Alten Brücke. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch die Graffitibesprühungen gestört. Außerdem hinterlassen sie bei den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern des Mainufers ein ungepflegtes und unschönes Bild von Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1221 Aktenzeichen: 66 0
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