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Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen

Vorlagentyp: OFFDP
75 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Fahrradschnellstraßen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Gefährdung von Personen durch zu schnell fahrende Fahrradfahrer in den Wegen innerhalb der Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Untermainanlage, Gallusanlage, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Eschenheimer Anlage, Friedberger Anlage, Obermainanlage) zu ergreifen. Hierbei ist insbesondere in Erwägung zu ziehen, 1. die Wege in regelmäßigen Abständen mit entsprechenden Hinweisschildern zu versehen; 2. den Anlagenring vermehrt mit Radfahrstreifen auszustatten; 3. in den Grünanlagen getrennte Wege für Fahrradfahrer und Fußgänger anzulegen. Die vorbezeichneten Maßnahmen könnten alternativ oder kumulativ umgesetzt werden. Begründung: Die Wege in den Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Wallanlagen) werden sowohl von Fußgängern als auch von Fahrradfahrern genutzt. Hierbei kommt es häufig zu Nutzungko flikten, weil Fahrradfahrer dort unangemessen schnell fahren damit Fußgänger behindern und gefährden. Um die Akzeptanz der Nutzung der Wege auch durch Fahrradfahrer zu erhalten und zu stärken, sollte darauf hingewirkt werden, diese Nutzungskonflikte einzudämmen, indem Fahrradfahrer zu größerer Rücksichtnahme angehalten werden. Entsprechende Hinweisschilder können helfen, bei den Fahrradfahrern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Wege nur mit angemessener Geschwindigkeit, ggf. auch Schrittgeschwindigkeit, befahren werden sowie Fußgänger und spielende Kinder nicht behindert oder gefährdet werden dürfen. Die vermehrte Ausstattung der Straßen des Anlagenrings mit Radfahrstreifen kann bewirken, dass Fahrradfahrer, insbesondere solche, die schneller fahren wollen, auf diese ausweichen. Die räumliche Trennung des Fahrradverkehrs vom Fußgängerverkehr kann ebenfalls zu einer friedlicheren Koexistenz von Fahrradfahrern und Fußgängern in diesem Bereich führen.

Inhalt

Antrag vom 02.01.2017, OF 203/1

Betreff: Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Gefährdung von Personen durch zu schnell fahrende Fahrradfahrer in den Wegen innerhalb der Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Untermainanlage, Gallusanlage, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Eschenheimer Anlage, Friedberger Anlage, Obermainanlage) zu ergreifen. Hierbei ist insbesondere in Erwägung zu ziehen, 1. die Wege in regelmäßigen Abständen mit entsprechenden Hinweisschildern zu versehen; 2. den Anlagenring vermehrt mit Radfahrstreifen auszustatten; 3. in den Grünanlagen getrennte Wege für Fahrradfahrer und Fußgänger anzulegen. Die vorbezeichneten Maßnahmen könnten alternativ oder kumulativ umgesetzt werden.

Begründung: Die Wege in den Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Wallanlagen) werden sowohl von Fußgängern als auch von Fahrradfahrern genutzt. Hierbei kommt es häufig zu Nutzungko flikten, weil Fahrradfahrer dort unangemessen schnell fahren damit Fußgänger behindern und gefährden. Um die Akzeptanz der Nutzung der Wege auch durch Fahrradfahrer zu erhalten und zu stärken, sollte darauf hingewirkt werden, diese Nutzungskonflikte einzudämmen, indem Fahrradfahrer zu größerer Rücksichtnahme angehalten werden. Entsprechende Hinweisschilder können helfen, bei den Fahrradfahrern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Wege nur mit angemessener Geschwindigkeit, ggf. auch Schrittgeschwindigkeit, befahren werden sowie Fußgänger und spielende Kinder nicht behindert oder gefährdet werden dürfen. Die vermehrte Ausstattung der Straßen des Anlagenrings mit Radfahrstreifen kann bewirken, dass Fahrradfahrer, insbesondere solche, die schneller fahren wollen, auf diese ausweichen. Die räumliche Trennung des Fahrradverkehrs vom Fußgängerverkehr kann ebenfalls zu einer friedlicheren Koexistenz von Fahrradfahrern und Fußgängern in diesem Bereich führen.Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 2. Januar 2017Sie sind hier
    OFOF 203/1Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 17. Januar 2017OMOM 1130Grünanlagen sind keine FahrradschnellstraßenDirektanregung
  3. 10. April 2017STST 702Grünanlagen sind keine FahrradschnellstraßenStellungnahme
  4. 2. August 2017OFOF 361/1Grünanlagen sind keine FahrradschnellstraßenOrtsbeiratsantrag · FDP
  5. 22. August 2017OMOM 2028Grünanlagen sind keine FahrradschnellstraßenDirektanregung
  6. 22. September 2017STST 1954Grünanlagen sind keine FahrradschnellstraßenStellungnahme
  7. 2. November 2017OMOM 2311Radspur/Schutzstreifen auf dem Anlagenring einrichtenDirektanregung
  8. 28. November 2017OMOM 2466Fahrradstreifen ObermainanlageDirektanregung
  9. 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 1032Fahrradstreifen ObermainanlageStellungnahme
  10. 24. Juli 2018OFOF 251/4Erneut: Schutzstreifen fürs Radfahren auf der ObermainanlageOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  11. 7. August 2018OMOM 3423Erneut: Schutzstreifen für das Radfahren auf der ObermainanlageDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 8 · 17.01.2017
TO I, TOP 22
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1130 2017 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 203/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgende weitere Ziffer eingefügt wird: "im Rahmen einer Kampagne für ein faires Miteinander in den Grünanlagen zu werben."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPD1 CDUGrüne1 LinkeParteiFraktionslos
Ablehnung:
3 CDUFDPBFFÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
1 Linke
zu 2)
Enthaltung:
Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1.: SPD, 1 CDU, GRÜNE, 1 LINKE., PARTEI und fraktionslos gegen 3 CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 2.: Annahme bei Enthaltung PARTEI

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