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Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen

Vorlagentyp: STMagistrat

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Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954

Betreff: Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen Der Magistrat stimmt dem Ortsbeirat zu, dass Grünanlagen keine Radschnellstraßen sind. Die Führung des Radverkehrs auf der Straße mit Radfahr- und Schutzstreifen hat schon allein aus Sicherheitsgründen Priorität. Öffentliche Grünanlagen sind Ruhezonen innerhalb der Stadt und sollen zur Erholung und Entspannung der Einwohner/innen beitragen. Sie dienen dem Ausgleich der vielfältigen Umweltbelastungen der Großstadt. Die Benutzer haben sich in Grünanlagen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Leider ist im öffentlichen Raum immer wieder zu beobachten, dass diese Grundlagen eines sozialen und konfliktfreien Miteinanders immer häufiger missachtet werden. In den Grünanlagen befinden sich keine offiziellen Radwege. Eine gegenseitige Rücksichtnahme wird daher besonders vorausgesetzt. Der Magistrat entwickelt derzeit eine Beschilderung, die als Eyecatcher Radler auffordert, langsam zu fahren und Rücksicht auf andere - meist langsamere - Nutzer in diesen Freiräumen zu nehmen. Es ist geplant, diese Ausweisung in den größeren Parkanlagen sowie am Mainufer anzubringen. Für die Markierung eines Schutzstreifens auf dem Anlagenring müsste zuvor eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt werden, welche die Auswirkung auf die Verkehrsabwicklung darstellt (vgl. auch ST 1507/2015). Der Magistrat kann mittels Hinweisen versuchen, die Konflikte präsent zu machen und darüber hinaus, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Besucherinnen und Besucher von Frankfurt am Main für ein rücksichtsvolles Miteinander zu gewinnen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. September 2017 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 2311 — Direktanregung vom 2. November 2017.

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