Erneut: Schutzstreifen fürs Radfahren auf der Obermainanlage
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Neues zu Obermainanlage per E-MailBegründung
Radfahren auf der Obermainanlage Vorgang: OM 1130/17 OBR 1; ST 1954/17; OM 2311/17 OBR 3; OM 2466/17 OBR 4; ST 1032/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, auf der Obermainanlage zwischen Flößerbrücke und Sandweg einen Schutzstreifen für Radfahrende einzurichten. Begründung: Am 17.1. 2017 hat der Ortsbeirat 1 in der OM 1130 den Magistrat gebeten, auf der Obermainanlage Schutzstreifen für Radfahrende anzulegen, weil das Fahren von Pendlern in der Anlage selbst gefährlich sei und zu Konflikten mit dem Fußgängerverkehr führe. Am 10.4. 2017 erklärt der Magistrat in der ST 702, dass er zu dieser Anregung wegen fehlender 'Ämterabstimmung' keine Stellung abgeben könne. Am 22.8. 2017 fordert der Ortsbeirat 1 in der OM den Magistrat auf, nach 7 Monaten Stellung zu nehmen. Am 22.9.2017 hat der Magistrat in der ST 1954 dann geantwortet, es müsse zunächst eine 'Verkehrsuntersuchung' erstellt werden, bevor ein Schutzstreifen eingerichtet werden kann. Am 28.11.2017 bittet der Ortsbeirat 4 den Magistrat in der OM 2466, eine entsprechende Verkehrsuntersuchung vorzunehmen. Am 8.6. 2018 ist in der ST 1032 keine Rede mehr von einer Verkehrsuntersuchung, statt dessen wird lapidar auf 'unterschiedliche Straßenquerschnitte' verwiesen, die eine Realisierung 'nicht ohne weiteres' möglich machen. Der Magistrat verweist so nach bald 8 Monaten Überlegens auf eine Tatsache, die seit Jahrzehnten unverändert besteht und keiner Verkehrsuntersuchung bedarf. Angesichts der wechselnden Begründungen auf die Anregungen der Ortsbeiräte 1 und 4 erscheinen diese Stellungnahmen in ihrer Gesamtheit wie Ausflüchte. Die Notwendigkeit von Schutz- und Radstreifen auf dem Anlagenring wird hierdurch allerdings nicht geringer.
Inhalt
Antrag vom 24.07.2018, OF 251/4
Betreff: Erneut: Schutzstreifen fürs Radfahren auf der Obermainanlage Vorgang: OM 1130/17 OBR 1; ST 1954/17; OM 2311/17 OBR 3; OM 2466/17 OBR 4; ST 1032/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, auf der Obermainanlage zwischen Flößerbrücke und Sandweg einen Schutzstreifen für Radfahrende einzurichten.
Begründung: Am 17.1. 2017 hat der Ortsbeirat 1 in der OM 1130 den Magistrat gebeten, auf der Obermainanlage Schutzstreifen für Radfahrende anzulegen, weil das Fahren von Pendlern in der Anlage selbst gefährlich sei und zu Konflikten mit dem Fußgängerverkehr führe. Am 10.4. 2017 erklärt der Magistrat in der ST 702, dass er zu dieser Anregung wegen fehlender 'Ämterabstimmung' keine Stellung abgeben könne. Am 22.8. 2017 fordert der Ortsbeirat 1 in der OM den Magistrat auf, nach 7 Monaten Stellung zu nehmen. Am 22.9.2017 hat der Magistrat in der ST 1954 dann geantwortet, es müsse zunächst eine 'Verkehrsuntersuchung' erstellt werden, bevor ein Schutzstreifen eingerichtet werden kann. Am 28.11.2017 bittet der Ortsbeirat 4 den Magistrat in der OM 2466, eine entsprechende Verkehrsuntersuchung vorzunehmen. Am 8.6. 2018 ist in der ST 1032 keine Rede mehr von einer Verkehrsuntersuchung, statt dessen wird lapidar auf 'unterschiedliche Straßenquerschnitte' verwiesen, die eine Realisierung 'nicht ohne weiteres' möglich machen. Der Magistrat verweist so nach bald 8 Monaten Überlegens auf eine Tatsache, die seit Jahrzehnten unverändert besteht und keiner Verkehrsuntersuchung bedarf. Angesichts der wechselnden Begründungen auf die Anregungen der Ortsbeiräte 1 und 4 erscheinen diese Stellungnahmen in ihrer Gesamtheit wie Ausflüchte. Die Notwendigkeit von Schutz- und Radstreifen auf dem Anlagenring wird hierdurch allerdings nicht geringer.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Juli 2018 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 4 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.08.2018 im OBR 4 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 1130 (Direktanregung) weitergeleitet.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme