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Radspur/Schutzstreifen auf dem Anlagenring einrichten

Vorlagentyp: OM
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 entstanden aus Vorlage: OF 264/3 vom 05.06.2017

Betreff: Radspur/Schutzstreifen auf dem Anlagenring einrichten Vorgang: OM 1130/17 OBR 1; OM 1442/17 OBR 3; ST 1766/17; ST 1954/17 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Anlagenring zwischen Sandweg und Eschersheimer Landstraße die jeweiligen Fahrspuren so in ihrer Anzahl zu reduzieren bzw. in ihrer Breite z u verändern, dass eine Fahrradspur oder ein Fahrradschutzstreifen eingerichtet werden kann.

Begründung: Die bestehenden Spuren auf dem Anlagenring werden in vielen Teilen nicht voll genutzt, da entweder das Verkehrsaufkommen nicht so hoch ist oder die Spuren so schmal sind, dass ohnehin nur zwei der drei Spuren genutzt werden. Ebenfalls besteht eine sehr starke Nutzung innerhalb des Anlagenrings durch Fuß- und Radverkehr, welche eine Entlastung zugunsten der Fußgänger und eine Beschleunigung der Radwegeverbindung sinnvoll macht. Es wird im Übrigen auf die Stellungnahmen des Magistrats, ST 1766 und ST 1954, verwiesen, die beide positive Hinweise auf eine Spurreduzierung bzw. das Radfahren auf dem Anlagenring beinhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. November 2017 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 251/4 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, beschlossen am 24. Juli 2018. Der Magistrat antwortete am 9. Februar 2018 mit der Stellungnahme ST 238. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 14 Wochen.

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