Bethmannpark: Gefahr an den Ausgängen
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1766
Betreff: Bethmannpark: Gefahr an den Ausgängen Derzeit handelt es sich an der genannten Stelle um illegales Radfahren auf einem reinen Gehweg. Der Magistrat kann eine bauliche Einengung an den Ausgängen des Bethmannparks nicht umsetzen, da die Barrierefreiheit nicht mehr gewährleistet wäre. Es stehen zudem keine weiteren geeigneten baulichen Mittel zur Verfügung, um das Fehlverhalten einiger Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Längerfristig wäre hier eine durchgehende Radverkehrsführung anzustreben. Der Magistrat ist gerne bereit, Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 17. Januar 2017OMOM 1130Grünanlagen sind keine FahrradschnellstraßenDirektanregung
- 2. Februar 2017OFOF 161/3Bethmannpark: Gefahr an den AusgängenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 20. April 2017OMOM 1442Bethmannpark: Gefahr an den AusgängenDirektanregung
- 5. Juni 2017OFOF 264/3Radspur auf dem Anlagenring einrichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. September 2017Sie sind hierSTST 1766Bethmannpark: Gefahr an den AusgängenStellungnahme
- 22. September 2017STST 1954Grünanlagen sind keine FahrradschnellstraßenStellungnahme
- 2. November 2017OMOM 2311Radspur/Schutzstreifen auf dem Anlagenring einrichtenDirektanregung
- 28. November 2017OMOM 2466Fahrradstreifen ObermainanlageDirektanregung
- 9. Februar 2018STST 238Radspur/Schutzstreifen auf dem Anlagenring einrichtenStellungnahme
- 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 1032Fahrradstreifen ObermainanlageStellungnahme
- 24. Juli 2018OFOF 251/4Erneut: Schutzstreifen fürs Radfahren auf der ObermainanlageOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. August 2018OMOM 3423Erneut: Schutzstreifen für das Radfahren auf der ObermainanlageDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab