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Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.01.2017

Antrag Ortsbeirat

Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen

Details im PARLIS OF_203-1_2017
17.01.2017

Anregung Ortsbeirat

Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen

Details im PARLIS OM_1130_2017
10.04.2017

Stellungnahme des Magistrats

Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen

Details im PARLIS ST_702_2017
02.08.2017

Antrag Ortsbeirat

Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen

Details im PARLIS OF_361-1_2017
22.08.2017

Anregung Ortsbeirat

Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen

Details im PARLIS OM_2028_2017
22.09.2017

Stellungnahme des Magistrats

Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen

Details im PARLIS ST_1954_2017
02.11.2017

Anregung Ortsbeirat

Radspur/Schutzstreifen auf dem Anlagenring einrichten

Details im PARLIS OM_2311_2017
28.11.2017

Anregung Ortsbeirat

Fahrradstreifen Obermainanlage

Details im PARLIS OM_2466_2017
24.07.2018

Antrag Ortsbeirat

Erneut: Schutzstreifen fürs Radfahren auf der Obermainanlage

Details im PARLIS OF_251-4_2018
07.08.2018

Anregung Ortsbeirat

Erneut: Schutzstreifen für das Radfahren auf der Obermainanlage

Details im PARLIS OM_3423_2018

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 entstanden aus Vorlage: OF 203/1 vom 02.01.2017

Betreff: Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen
Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Gefährdung von Personen durch zu schnell fahrende Fahrradfahrer auf den Wegen innerhalb der Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Untermainanlage, Gallusanlage, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Eschenheimer Anlage, Friedberger Anlage und Obermainanlage) zu ergreifen. Hierbei ist insbesondere in Erwägung zu ziehen, 1. die Wege in regelmäßigen Abständen mit entsprechenden Hinweisschildern zu versehen; 2. den Anlagenring vermehrt mit Radfahrstreifen auszustatten; 3. im Rahmen einer Kampagne für ein faires Miteinander in den Grünanlagen zu werben. Die vorbezeichneten Maßnahmen könnten alternativ oder kumulativ umgesetzt werden.

Begründung:

Die Wege in den Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Wallanlagen) werden sowohl von Fußgängern als auch von Fahrradfahrern genutzt. Hierbei kommt es häufig zu Nutzungskonflikten, weil Fahrradfahrer dort unangemessen schnell fahren und damit Fußgänger behindern und gefährden. Um die Akzeptanz der Nutzung der Wege auch durch Fahrradfahrer zu erhalten und zu stärken, sollte darauf hingewirkt werden, diese Nutzungskonflikte einzudämmen, indem Fahrradfahrer zu größerer Rücksichtnahme angehalten werden. Entsprechende Hinweisschilder können helfen, bei den Fahrradfahrern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Wege nur mit angemessener Geschwindigkeit, ggf. auch Schrittgeschwindigkeit, befahren werden sowie Fußgänger und spielende Kinder nicht behindert oder gefährdet werden dürfen. Die vermehrte Ausstattung der Straßen des Anlagenrings mit Radfahrstreifen kann bewirken, dass Fahrradfahrer, insbesondere solche, die schneller fahren wollen, auf diese ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 702 Antrag vom 02.08.2017, OF 361/1 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2028
Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 Antrag vom 24.07.2018, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Aktenzeichen: 67 0