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Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen

Vorlagentyp: OM
45 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren

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Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2028 entstanden aus Vorlage: OF 361/1 vom 02.08.2017

Betreff: Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen Vorgang: OM 1130/17 OBR 1; ST 702/17 Der Magistrat wird gebeten, die Anregung des Ortsbeirates 1 vom 17. Januar 2017, OM 1130, zu beantworten.

Begründung: Mit der vorbezeichneten Magistratsanregung hat der Ortsbeirat den Magistrat um Maßnahmen zur Eindämmung bestimmter Nutzungskonflikte auf den Wegen innerhalb der Grünanlagen entlang des Anlagenrings gebeten. Mit seiner Stellungnahme vom 10. April 2017, ST 702, hat der Magistrat mitgeteilt, dass zur Klärung des Sachverhalts noch ämterübergreifender Abstimmungsbedarf bestehe. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass ein Zeitraum von nunmehr fast sieben Monaten zur Klärung des Sachverhalts ausreichend ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 2. Januar 2017OFOF 203/1Grünanlagen sind keine FahrradschnellstraßenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 17. Januar 2017OMOM 1130Grünanlagen sind keine FahrradschnellstraßenDirektanregung
  3. 10. April 2017STST 702Grünanlagen sind keine FahrradschnellstraßenStellungnahme
  4. 2. August 2017OFOF 361/1Grünanlagen sind keine FahrradschnellstraßenOrtsbeiratsantrag · FDP
  5. 22. August 2017Sie sind hier
    OMOM 2028Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen
    Direktanregung
  6. 22. September 2017STST 1954Grünanlagen sind keine FahrradschnellstraßenStellungnahme
  7. 10. November 2017Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 2223Grünanlagen sind keine FahrradschnellstraßenStellungnahme
  8. 24. Juli 2018OFOF 251/4Erneut: Schutzstreifen fürs Radfahren auf der ObermainanlageOrtsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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