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Fahrradstreifen Obermainanlage

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die ST 1954 eine Verkehrsuntersuchung oder Modellrechnung mit dem Ziel zu erstellen, dass Radstreifen und/oder Schutzstreifen auf der Obermainanlage angebracht werden können. Begründung: Wie der Magistrat in der ST 1954 richtig ausführt, ist die Parkanlage selbst nicht geeignet, den radfahrenden Alltags- und Pendlerverkehr konfliktfrei aufzunehmen. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Begegnungen. Die Grünanlage ist vielleicht noch für den radelnden Freizeitverkehr, aber sicher nicht für zügiges Fahren geeignet. Aktuell gibt es den Beginn eines Radreifens direkt am südlichen Beginn der Obermainanlage, der dann nach 50 m in einen schmalen Schutzstreifen sich verengt und dann nach weiteren 50 Metern einfach aufhört. Hier ist eine Fortsetzung sinnvoll.