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Meine Nachbarschaft: Neue Kräme

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begegnungsort zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule: Stadtmobiliar anschaffen bzw. vom Land Hessen ausleihen

05.09.2024 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5849 entstanden aus Vorlage: OF 802/9 vom 24.08.2024 Betreff: Begegnungsort zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule: Stadtmobiliar anschaffen bzw. vom Land Hessen ausleihen Vorgang: OM 3383/23 OBR 9; ST 1098/23; E 60/24 Der Magistrat wird gebeten, Mittel aus dem Etatantrag vom 06.06.2024, E 60, für "Tactical-Urbanism" einzusetzen, um Stadtmöbel (z. B. City-Decks) anzuschaffen, die am Platz vor der Kirche am Dornbusch aufgestellt werden können. In der Anregung vom 19.01.2023, OM 3383, hatte der Ortsbeirat dies bereits beantragt, der Magistrat jedoch auf fehlende investive Mittel hingewiesen. Für Ideen, wie weitere Elemente den Bereich im Sinne der Beispiele des Antrags E 60 aufwerten könnten, ist der Ortsbeirat offen. Der Platz liegt direkt vor einer Schule, weshalb weitere Ideen greifen könnten. Der Ortsbeirat hat den Bereich vor der Dornbuschkirche explizit als Beispiel genannt. In einem ebenfalls hiermit beantragten Ortstermin könnte der Austausch dazu stattfinden. Da der Haushalt noch nicht durch das Land Hessen genehmigt wurde, wird der Magistrat außerdem gebeten, beim Land Hessen das Ausleihen von Sitzmöbeln für den Bereich vor der Dornbuschkirche zu beantragen, damit die Idee der Initiativen und des Ortsbeirats bereits im Sommer 2025 ausprobiert werden kann. Dies kann unter der URL https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/stadtmoebel/ erfolgen. Sollte beides nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, seinen in der Stellungnahme vom 26.05.2023, ST 1098, genannten Vorschlag umzusetzen, die Parkplätze zu reduzieren und dort bis zum kommenden Frühjahr einige Bänke aufzustellen. Begründung: Inzwischen hat sich eine neue Sachlage in Bezug auf den Wunsch des Ortsbeirats ergeben: Es hat sowohl die Stadtverordnetenversammlung Mittel für die Anschaffung von Tactical-Urbanism-Elementen eingestellt als auch das Land Hessen eine Möglichkeit zum Ausleihen von solchen Elementen angeboten. Die Stadt Frankfurt hat - wie es scheint - dieses Angebot bereits in der Braubachstraße genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3383 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1098 Etatantrag vom 06.06.2024, E 60 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 771 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugang zum Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee nach Südosten öffnen

03.09.2024 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5790 entstanden aus Vorlage: OF 420/7 vom 20.08.2024 Betreff: Zugang zum Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee nach Südosten öffnen Der Magistrat wird beauftragt, eine befestigte Fußwegeverbindung vom Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee zur Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße/Ziegelei-Allee zu schaffen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Parkplatz in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten. Neben Müll und dem Abstellen von Einkaufswagen des sich in der Nähe befindlichen REWE-Marktes werden dort nicht angemeldete Pkw- und Lkw-Transporter abgestellt. Regelmäßig sollen die Hecken gekürzt und eine angemessene Beleuchtung installiert werden. Begründung: Der große Parkplatz an der Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee ist zu Fuß aktuell über einen befestigten Weg nur von Westen aus zugänglich. Die Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße/Ziegelei-Allee ist zu Fuß nur über Trampelpfade zu erreichen. Um die Nutzung für die Anwohner*innen der Heerstraße und der Ernst-May-Siedlung zu erleichtern, sollen entsprechende Fußwegeverbindungen geschaffen werden. Die oben beschriebenen Missstände wurden von Anwohner*innen geschildert. Die Bedeutung des Parkplatzes ist durch die vorhandene E-Lademöglichkeit gewachsen und wird dies mit der geplanten Neubebauung der ABG direkt gegenüber weitertun. Anlage: Bilder der Trampelpfade und des offiziellen Fußwegs (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 251 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1529 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnhofsviertel: Den Kaisermarkt erhalten

03.09.2024 · Aktualisiert: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5827 entstanden aus Vorlage: OF 1345/1 vom 17.08.2024 Betreff: Bahnhofsviertel: Den Kaisermarkt erhalten Der Magistrat wird gebeten, alles dafür zu tun, dass der Kaisermarkt im Bahnhofsviertel auf der Kaiserstraße erhalten bleibt. Dabei soll auch eine zeitliche Unterbrechung des Marktbetriebes für wenige Wochen oder Monate unbedingt vermieden werden. Begründung: Der Kaisermarkt steht seit Langem unter Druck. Wie nun zu lesen ist, möchte der Betreiber den Markt nicht weiterführen. Der Markt ist jedoch für das Viertel sehr wichtig. Er belebt das Viertel, sorgt für eine soziale Durchmischung, ist ein Teil der Nahversorgung und bietet Abwechslung und die Möglichkeit zum Verweilen. Sollte der jetzige Betreiber den Betrieb einstellen, so soll die Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM) unmittelbar die Organisation übernehmen. Für die Beschicker ist es wichtig, dass dabei keine Unterbrechung des Betriebs erfolgt und ein nahtloser Übergang gewährleistet wird. Die Eigentümerinitiative Bahnhofsviertel hat ihre Unterstützung bereits zugesagt; dieses Angebot sollte ebenfalls geprüft und angenommen werden. Es zeigt, wie wichtig den Menschen im Viertel dieser Markt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2175

OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradständer vor dem REWEMarkt in der Güntherstraße in Niederrad

30.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2024, OF 1207/5 Betreff: Fahrradständer vor dem REWE-Markt in der Güntherstraße in Niederrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, vor dem Rewe in der Güntherstraße in Niederrad Fahrradständer zu installieren. Die Einrichtung soll durch den Wegfall eines Parkplatzes auf der gegenüberliegenden Straßenseite ermöglicht werden, ähnlich vor dem Rewe in der Bruchfeldstraße. Im Moment gibt es keine Möglichkeit, vor diesem Supermarkt Fahrräder abzustellen, um Einkäufe zu erledigen. Begründung: Vor dem Rewe in der Güntherstraße in Niederrad gibt es aktuell keine Möglichkeit Fahrräder abzustellen. Diese Anregung kommt aus der Bürgerschaft in Niederrad und wird vom Ortsbeirat unterstützt. Fotos aus https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2916. Downloads vom 14.08.2024 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5947 2024 Die Vorlage OF 1207/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung

24.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 1204/5 Betreff: Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung Vorgang: OM 5471/24 OBR 5, ST 1391/24 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat darzulegen: 1.  wie die Messungen an mittlerweile verkehrsberuhigten Straßen, die in der ST 1391 genannten Modellrechnung, auf Straßen übertragen werden können, in die der Verkehr seither verdrängt wird? Inwiefern sind Werte von verkehrsberuhigten Straßen mit den Werten von Straßenbereichen vergleichbar, in die der Verkehr umgeleitet wird? 2. aus welchem Grund im Frankfurter Süden bislang keine Schadstoffmessungen im Sinne des Luftreinhalteplans stattgefunden haben? 3. aus welchem Grund am autofreien Römerberg und am verkehrsberuhigten Mainkai Schadstoffe gemessen werden - nicht aber an zunehmend hoch belasteten Straßen auf der gegenüberliegenden Mainseite: Am Schaumainkai, der Schweizer Straße, der Gartenstraße oder der Mörfelder Landstraße? Als Auftraggeber hat die Stadt Frankfurt durchaus Einfluss auf die Standorte von Schadstoffmessungen durch den HLNUG. Begründung: Im Rahmen der Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Frankfurt wurden in verschiedenen Stadtteilen, insbesondere im nördlichen Bereich, Luftschadstoffmessungen durchgeführt. Diese Messungen führten u. a. zur Einführung von Tempolimits und zum Rückbau von Straßen, was zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität in diesen Bereichen beigetragen hat. Die Verkehrsberuhigung im nördlichen Teil Frankfurts hat dazu geführt, dass der Autoverkehr in andere Stadtteile, insbesondere nach Sachsenhausen, verdrängt wurde. Trotz der gestiegenen Verkehrsbelastung in Sachsenhausen wurden hier jedoch bislang keine entsprechenden Messungen der Luftschadstoffe durchgeführt. Den Antrag des Ortsbeirats zu Schadstoffmessungen durch Autoverkehr an besonders belasteten Standorten in Sachsenhausen (OM5471) hat die Stadt mit der ST 1391 abgelehnt. In der ST 1391 heißt es: "...Im Zuge dieser Modellierung wurden NO2-Belastungsschwerpunkte in Höchst, im Riederwald, sowie an verschiedenen Stellen in der Innenstadt ermittelt - nicht jedoch im Frankfurter Süden bzw. in Sachsenhausen. Die Modellierungen ergaben damals in den Bereichen Schweizer Straße, Gartenstraße und am Schaumainkai NO2-Belastungen unterhalb des Grenzwertes in Höhe von 40 μg/m3 im Jahresmittel. Seit der Modellierung ist die Belastung durch Stickstoffdioxid so deutlich zurückgegangen, dass bis heute weder Fahrverbote notwendig geworden sind noch der Bedarf einer dichten Überwachung besteht. Selbst an den hochbelasteten Stellen werden sämtliche Grenzwerte inzwischen stadtweit deutlich und sicher eingehalten. So hat sich die NO2-Belastung beispielsweise an der Friedberger Landstraße seit 2016 (52 μg/m3) bis heute halbiert (2023: 25,8 μg/m3)". Diese Argumentation ist aus Sicht des Ortsbeirats nicht nachvollziehbar: Es ist schön, dass sich an der inzwischen verkehrsberuhigten, zweispurigen Friedberger Landstraße die Schadstoffbelastung halbiert hat. Dies aber nun auf Straßen im Süden zu übertragen, die weder zurückgebaut und verkehrsberuhigt wurden - sondern im Gegenteil einer zunehmenden Verkehrsbelastung ausgesetzt sind - ist zumindest klärungsbedürftig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5471 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5944 2024 Die Vorlage OF 1204/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim

24.08.2024 · Aktualisiert: 17.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 288/16 Betreff: Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Magistrat wird beauftragt, 1. in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main und gegebenenfalls mit der Hochschule Darmstadt zu untersuchen, inwieweit mit einer urbanen Seilbahn eine Verbesserung der ÖPNV-Verhältnisse für Bergen-Enkheim erreicht werden kann. 2. Auskunft zu geben, ob im neuen regionalen Flächennutzungsplan die Siedlungsfläche "Bergen-Nord" weiterhin als Wohngebiet ausgewiesen wird. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, a) wie hoch die Kosten für die Errichtung einer Seilbahn im Vergleich zu den Kosten bei einem Ausbau einer S-Bahnstation / U-Bahnstation in Bergen sind b) wie hoch der Personaleinsatz täglich bei einer Seilbahn ist im Vergleich zum Personaleinsatz bei den Bussen? Angabe bitte in Kopfzahl und Personalkosten c) wie hoch der Krankenstand ist im Vergleich Seilbahn / Busse (als Beispielstadt dienen z. B. Koblenz oder Mannheim) Begründung: Zurzeit werden im Bezirk drei Busse eingesetzt (40, 42, 43). Rechnet man zusammen, wie oft die Busse allein auf der Marktstraße an einem Tag fahren, so kommt man auf ca. 150 Fahrten an einem Wochentag außerhalb der Schulferienzeit. Im Grenzänderungsvertrag waren U-Bahn-Anschlüsse für Enkheim durch Verlängerung der Strecke der Linien U4/U7 bis zum Schwimmbad und für Bergen durch eine Verlängerung der U4 über den Heiligenstock bis zur Stadthalle in Bergen vorgesehen. Da diese Bahnlinie nicht gebaut wurde, nachdem das Siedlungsprojekt am Heiligenstock nicht realisiert werden konnte, kam als Alternative eine Trasse der U4 über den Atzelberg nach Bergen bis zur Stadthalle und zur Nordumgehung (B521 Kreuzung nach Niederdorfelden) in Betracht. Dies ist bis heute noch nicht widerrufen. Es gibt aber auch hier erhebliche Zweifel an einem positiven Kosten/Nutzenverhältnis, die sich wohl noch stärker ergeben, wenn das Siedlungsprojekt "Bergen-Nord" nicht oder nur teilweise realisiert wird. Insoweit könnte auch hier ein Seilbahn-System eine interessante Alternative sein. Ob "Bergen-Nord" bebaut werden soll oder nicht, ist auch für die anstehende Verkehrsplanung generell von erheblicher Bedeutung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 288/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 288/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6265 2024 Die Vorlage OF 288/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 WBE, CDU, 3 GRÜNE, SPD und FDP gegen 2 WBE, Linke und BFF (= Ablehnung); 1 WBE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Begegnungsort zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule: Stadtmobiliar anschaffen bzw. vom Land Hessen ausleihen

24.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 802/9 Betreff: Begegnungsort zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule: Stadtmobiliar anschaffen bzw. vom Land Hessen ausleihen Vorgang: OM 3383/23 OBR 9; ST 1098/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, Mittel aus dem Etatantrag E60/24 für "Tactical Urbanism" einzusetzen um Stadtmöbel (z.B. City Decks) anzuschaffen, die am "Platz" vor der Kirche am Dornbusch aufgestellt werden können. Mit OM 2283/23 hatte der OBR dies bereits beantragt, der Magistrat hatte jedoch auf fehlende investive Mittel hingewiesen. Für Ideen, wie weitere Elemente den Bereich im Sinne der Beispiele des Antrags E60 aufwerten könnten, ist der Ortsbeirat offen. Der "Platz" liegt direkt vor einer Schule, daher könnten weitere Ideen greifen. Die Antragstellenden haben den Bereich vor der Dornbuschkirche explizit als Beispiel genannt. In einem ebenfalls beantragten Ortstermin könnte der Austausch dazu stattfinden. Da der Haushalt noch nicht durch das Land Hessen genehmigt wurde, wird der Magistrat außerdem gebeten beim Land Hessen das Ausleihen von Sitzmöbeln für den Bereich vor der Dornbuschkirche zu beantragen, damit die Idee der Initiativen und des OBR bereits im Sommer 2025 ausprobiert werden kann. Dies kann unter der URL https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/stadtmoebel/ erfolgen. Sollte beides nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, seinen Vorschlag aus ST1098/23 umzusetzen, die Parkplätze zu reduzieren und dort bis zum kommenden Frühjahr einige Bänke aufzustellen. Begründung: Inzwischen hat sich eine neue Sachlage in Bezug auf den Wunsch des OBR ergeben: es haben sowohl die Stadtverordneten Mittel für die Anschaffung von Tactical-Urbanism-Elementen eingestellt als auch das Land Hessen eine Möglichkeit zum Ausleihen von solchen Elementen angeboten. Die Stadt Frankfurt hat wie es scheint dieses Angebot bereits in der Braubachstraße genutzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3383 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1098 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5849 2024 Die Vorlage OF 802/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31

21.08.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2024, OF 986/2 Betreff: Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgenden Sachverhalt zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat bezüglich des Zustandes des Eckhauses Schloßstraße 15 / Ecke Friesengasse 31 vor? 2. Gibt es Hinweise auf die Gründe für die bisherige Vernachlässigung des Gebäudes aus den 70er Jahren? 3. Gibt es Hinweise auf Sanierungsabsichten des neuen Eigentümers Vonovia (seit 1.1.2023)? 4. Gibt es Hinweise auf Abrissabsichten oder bereits einen Abrissantrag des Eigentümers? 5. Gibt es die Möglichkeit, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten, um die derzeit mindestens 50 Prozent leerstehenden Wohnungen instand zu bringen und zwischenzunutzen? 6. Welche Möglichkeiten werden gesehen, bezüglich der gewerblichen Flächen im Erdgeschoss zu Neuvermietungen und neuen Nutzungen zu kommen? Begründung: Das Eckhaus Schloßstraße 15 / Friesengasse 31 aus den 70er Jahren mit ca. 50 Wohneinheiten und mehreren gewerblichen Flächen im Erdgeschoss ist in einem verwahrlosten Zustand. Mindestens 50 Prozent der vorhandenen Wohnungen stehen nach Auskunft von Mieter*innen bereits sei 3 bis 5 Jahren leer und werden nicht wieder vermietet. Der Voreigentümer des Gebäudes, die Deutsche Wohnen, beabsichtige offenbar den Abbruch des Gebäudes. Auch der seit Anfang 2023 neue Eigentümer, Vonovia, macht nach Auskunft der noch vorhandenen Mietparteien keine Anstalten, das Haus zu sanieren und die Leerstände auf den Markt zu bringen. Wasserversorgungs- und Heizungsprobleme kommen immer wieder vor, werden aber i.d.R. einigermaßen kurzfristig beseitigt. Die Mieten im Gebäude sind trotz sofortiger Mieterhöhungen nach Übernahme durch Vonovia noch tragbar. Angesichts des hohen Wohnungsbedarfs in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, sich um das Gebäude zu kümmern und mindestens Zwischennutzungen der leerstehenden Wohneinheiten zu verhandeln und durchzusetzen. Das Gleiche gilt für die Gewerbeeinheiten, für die ebenfalls Bedarf besteht. Der Magistrat wird gebeten, grundsätzlich auf eine Sanierung des Gebäudes hinzuwirken, um die Graue Energie zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1015 2024 Die Vorlage OF 986/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schlösser für Mülltonnen der FES

18.08.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 1370/1 Betreff: Schlösser für Mülltonnen der FES Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob zur Abfallbereitstellung in Wohngebäuden Mülltonnen mit Schlössern seitens der FES angeboten werden können. Begründung: In Liegenschaften, in denen das Full-Service-Modell der FES nicht möglich ist, müssen die Mülltonnen vom Hausmeister auf dem Gehweg bereitgestellt werden. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Mülltonnen zerwühlt werden und Abfall entwendet wird, welcher am Tag der Abholung in das Eigentum der FES übergeht, um diesen einer Verwertung zuführen zu können. Dabei wird teilweise der Gehweg verunreinigt, Lärm verursacht, die Tonnen oder Fassaden/Einfriedungen beschädigt. Herumliegender Müll sowie herumstehende Tonnen mit offenem Deckel ziehen Ratten an. Ratten sind ausgezeichnete Kletterer und können leicht in Mülltonnen gelangen, wenn diese nicht ordnungsgemäß verschlossen sind. Durch vorbeilaufende Passanten findet häufig eine Fehlbefüllung statt - z.B. wird Restmüll in Papiertonnen entsorgt oder recyclebare Verpackungen in Restmüllbehältern. Teilweise kommen Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen angefahren und es werden Müllsäcke aus dem Lieferwagen in den zur Abholung bereitstehenden Mülltonnen entsorgt. Auf dem Markt werden z.B. spezielle Schwerkraftschlösser angeboten, welche sich beim Umkippen in den Müllwagen automatisch öffnen. Der Hausmeister kann die Mülltonnen in diesem Fall bei der Bereitstellung abschließen, wodurch diese vor Fehlnutzung geschützt wären. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 1370/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bahnhofsviertel: Den Kaisermarkt erhalten

17.08.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1345/1 Betreff: Bahnhofsviertel: Den Kaisermarkt erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert alles dafür zu tun, dass der Kaisermarkt im Bahnhofsviertel auf der Kaiserstraße erhalten bleibt. Dabei soll auch eine zeitliche Unterbrechung des Marktbetriebes für wenige Wochen oder Monate unbedingt vermieden werden. Begründung: Der Kaisermarkt steht seit langem unter Druck. Wie nun zu lesen ist, möchte der Betreiber den Markt nicht weiterführen. Der Markt ist jedoch für das Viertel sehr wichtig. Er belebt das Viertel, sorgt für eine soziale Durchmischung, ist eine Teil der Nahversorgung und bietet Abwechslung und die Möglichkeit zum Verweilen. Sollte der jetzige Betreiber den Betrieb einstellen, so soll die HFM unmittelbar die Organisation übernehmen. Für die Beschicker ist es wichtig, dass dabei keine Unterbrechung des Betriebs erfolgt und ein nahtloser Übergang gewährleistet wird. Die Eigentümerinitiative Bahnhofsviertel hat ihre Unterstützung bereits zugesagt; dieses Angebot sollte ebenfalls geprüft und angenommen werden. Es zeigt, wie wichtig den Menschen im Viertel dieser Markt ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5827 2024 Die Vorlage OF 1345/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeiden

05.07.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5777 entstanden aus Vorlage: OF 1172/5 vom 17.06.2024 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeiden Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt zwischen Hedderichstraße/Ecke Brückenstraße und Hedderichstraße/Ecke Bruchstraße Tempo 30 (Verkehrszeichen 274-30) als zulässige Höchstgeschwindigkeit anzuordnen. Begründung: Derzeit befindet sich der Endhaltepunkt der Straßenbahn direkt gegenüber der Ausfahrt des Parkhauses Depot Sachsenhausen (Hedderichstraße 34). Auf der gegenüberliegenden südlichen Seite (Hedderichstraße 47) befinden sich diverse Einzelhandelsgeschäfte sowie Apotheken. Weiterhin befindet sich auf der nördlichen Seite der Hedderichstraße vor dem REWE-Markt eine Bushaltestelle. In diesem Bereich herrscht ein reger Fuß-, Rad- sowie Autoverkehr. Um an dieser Stelle das Unfallrisiko zu verringern und gefährliche Situationen für Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, erscheint es angemessen, hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 43 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße

05.07.2024 · Aktualisiert: 08.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5772 entstanden aus Vorlage: OF 1163/5 vom 13.06.2024 Betreff: Aufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufzustellen, damit Bürgerinnen und Bürger, insbesondere jene, die auch während der Umbauarbeiten in Sachsenhausen einkaufen wollen, sich unterwegs ausruhen können. Begründung: Der Magistrat hat alle Anregungen des Ortsbeirats 5, den Weg der Bürgerinnen und Bürger, die weiterhin in den Geschäften um den Südbahnhof einkaufen wollen und zum Teil müssen (z. B. auf dem Sachsenhäuser Markt), zu erleichtern, abgelehnt. Der Verweis auf die S-Bahn ist schwierig umzusetzen, da erst einmal der Weg zur S-Bahn-Station zurückgelegt werden muss, und vom Südbahnhof auch ein längerer Fußweg bis zur Straßenbahnstation zu bewältigen ist - ganz abgesehen davon, dass die Rolltreppen an der S-Bahn-Station des Öfteren defekt sind. Der Verweis auf die Busse ist auch nicht sehr hilfreich, da diese in größeren Abständen fahren. Bliebe noch die Möglichkeit, mit der Linie 18 oder 22 bis zur "Konstablerwache" zu fahren, dann in die U-Bahn bzw. S-Bahn einzusteigen und dann am Willy-Brandt-Platz mit der U-Bahn zum Südbahnhof zurückzufahren, um endlich auf die Schweizer Straße zu den dort noch vorhandenen Geschäften zu gelangen und mit der Linie 22 weiter nach Niederrad zu kommen. Bei dieser Situation ziehen viele Bürgerinnen und Bürger den Fußweg zwischen Lokalbahnhof und Bruchstraße vor. Um diesen Weg etwas zu erleichtern, sollten auf der Abbiegung zur David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufgestellt werden, damit sich die Leute mit ihren Einkäufen hinsetzen können, um etwas zu verschnaufen. Vor dem großen Baum ist genug Platz (siehe Foto). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1750

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sauberkeit auf dem Vorplatz des REWE-Marktes in Heddernheim

04.07.2024 · Aktualisiert: 16.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5702 entstanden aus Vorlage: OF 451/8 vom 18.06.2024 Betreff: Mehr Sauberkeit auf dem Vorplatz des REWE-Marktes in Heddernheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie sich nachfolgende Vorschläge zur Erhöhung der Sauberkeit und Aufenthaltsqualität auf dem Platz vor dem REWE-Markt in der Heddernheimer Landstraße/Ecke Hessestraße umsetzen lassen: 1. Die Parkbank wird an die Stelle der beiden Fahrradbügel gegenüber versetzt. 2. Die beiden Fahrradbügel werden auf die schraffierte Fläche dahinter gestellt. Die Fläche soll um einen Pkw-Stellplatz vergrößert und mit Fahrradbügeln aufgefüllt werden. Dazu könnte die Parkfläche mit drei einzelnen Parkplätzen markiert und/oder die Schraffierung oberhalb verkleinert werden. 3. Nach dem Versetzen der Bank wird der Grünstreifen gesäubert und mit bienenfreundlichen Blumen, Büschen und idealerweise einem Baum bepflanzt. 4. Zusätzlich wird ein weiterer Baum in dem Beet hinter dem Zebrastreifen gepflanzt. 5. Neben der neu positionierten Bank und dem Beet am Zebrastreifen werden krähensichere Abfalleimer installiert. Begründung: Zu 1.: Das Beet hinter der Bank wird regelmäßig mit Kippen, Schnapsflaschen, Kronkorken oder Ähnlichem vermüllt, hauptsächlich durch Bürger:innen, die auf der Bank sitzend rauchen, trinken und essen. Eine der am stärksten frequentierten Orte in Heddernheim gleicht einer Müllkippe (siehe Fotos). Die Unmengen an Kippen kommen direkt mit dem Erdreich in Kontakt. Zigarettenkippen haben erhebliche negative Auswirkungen auf das Grundwasser. Kommt die Bank an die Stelle der beiden Fahrradbügel, gelangen fallengelassene Kippen und andere Abfälle nicht ins Erdreich und können einfacher aufgekehrt werden. Auch wirkt die Bank an dieser Stelle für längere Aufenthalte unattraktiver, da sie näher am Fußweg steht und die Verursacher:innen ihren Müll nicht einfach hinter sich ins Beet werfen können. Zu 2.: Vor dem REWE-Markt gibt es zu wenige Fahrradabstellplätze. Die beiden Bügel und die eigenen Fahrradbügel des REWE-Marktes sind fast immer voll belegt. Zu 3. und 4.: Das Beet ist ungepflegt und verschmutzt. Es fehlen Schatten spendende Bäume. Da die Wiese vor dem REWE-Markt sich in Privatbesitz befindet und leider frühere Ortsbeiratsanträge zur Pflanzung eines Baumes nicht umgesetzt werden konnten, sollte alles getan werden, um wenigstens einen Baum zu pflanzen. Fotos: Karlheinz Platz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1744 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 974 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entlastung der Anwohnenden durch Umkehr der Einbahnstraßenrichtung in der Münzgasse

02.07.2024 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5728 entstanden aus Vorlage: OF 1294/1 vom 11.06.2024 Betreff: Entlastung der Anwohnenden durch Umkehr der Einbahnstraßenrichtung in der Münzgasse Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der angestrebten Umgestaltung der Brachfläche vor dem Karmeliterkloster die Fahrtrichtung der Einbahnstraße in der Münzgasse zwischen Buchgasse und Weißfrauenstraße umzudrehen und den Kreuzungsbereich Münzgasse/Bethmannstraße entsprechend anzupassen. Dabei soll die Freigabe für den Radverkehr in beide Richtungen bestehen bleiben. Begründung: Seit Jahren leiden die Anwohnerinnen und Anwohner unter dem häufigen versehentlichen Einfahren aus der Weißfrauenstraße in die Münzgasse sowie unter dem intensiven Parksuchverkehr in den umliegenden Straßen wie Limpurgergasse, Buchgasse und Alte Mainzer Gasse. Eine Umkehr der Fahrtrichtung in der Münzgasse würde diesen dicht besiedelten Bereich erheblich entlasten und die Lebensqualität der dort Wohnenden verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1793 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 959 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung der Fußwege und Baumschutz in der Limpurgergasse durch Installation von starren Pollern

02.07.2024 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5729 entstanden aus Vorlage: OF 1295/1 vom 11.06.2024 Betreff: Sicherung der Fußwege und Baumschutz in der Limpurgergasse durch Installation von starren Pollern In der Limpurgergasse nahe der Buchgasse 6 sind mehrere Poller zwischen zwei Bäumen positioniert, darunter auch sogenannte Kipppfosten. Diese sind häufig auch dann umgelegt, wenn kein Fahrzeug dort parkt. Zudem wechselt die Belegung der Parkplätze oft, und es parken regelmäßig Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen dort. Diese Beobachtungen deuten darauf hin, dass der Parkplatz nicht regelmäßig von Anwohnerinnen oder Anwohnern genutzt wird. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen in der Limpurgergasse Höhe Buchgasse 6 umzusetzen: 1. Ersetzen der bestehenden Kipppfosten durch starre Poller zwischen den beiden Bäumen, um das Parken auf dem Gehweg effektiv zu unterbinden; 2. Durchführung regelmäßiger Kontrollen, um die Einhaltung der Parkverbote sicherzustellen und die Nutzung der Fläche durch Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen zu überwachen. Begründung: Die aktuelle Situation mit den oft nicht hochgestellten Kipppfosten in der Limpurgergasse führt dazu, dass Fahrzeuge den Gehweg blockieren und die Bewegungsfreiheit der zu Fuß Gehenden erheblich einschränken. Darüber hinaus wird durch das Parken die Gesundheit der dort stehenden Bäume gefährdet, da sowohl Bodenverdichtung als auch direkte Beschädigungen an den Baumrinden auftreten. Die Installation von starren Pollern würde nicht nur die Sicherheit und Mobilität der zu Fuß Gehenden verbessern, sondern auch den wichtigen städtischen Grünraum schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2189 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes

02.07.2024 · Aktualisiert: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5730 entstanden aus Vorlage: OF 1296/1 vom 11.06.2024 Betreff: Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde die erfolgreiche Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße, die während des Weihnachtsmarktes 2022 eingeführt wurde, im Jahr 2023 nicht erneut angewendet? 2. Wer war für die Aufstellung der Beschilderung und der Verkehrssperre im Jahr 2022 verantwortlich? 3. Wer hat die Anweisung für diese Maßnahmen erteilt? 4. Werden Beschwerden bezüglich der Verkehrsführung während von der TuC veranstalteten Festen an die TuC weitergeleitet? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Die Sperrung des Linksabbiegers von der Fahrgasse in die Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes 2022 erwies sich als effektive Maßnahme zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der Sicherheit für zu Fuß Gehende. Zahlreiche Anwohnende und Autofahrende profitierten von dieser Regelung. Die Nichtbeibehaltung dieser Maßnahme im Jahr 2023 hat Verwunderung und Frustration verursacht, vermutlich bedingt durch Koordinationsmängel innerhalb des Magistrats. Eine Klärung dieser Fragen ist essenziell, um künftig eine konsistente und effektive Verkehrsführung sicherzustellen, die dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger dient. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1754 Aktenzeichen: 32-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße

02.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5753 entstanden aus Vorlage: OF 1329/1 vom 24.06.2024 Betreff: Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße Der Magistrat wird gebeten, vor und hinter dem Kinderhaus "Innenstadt" in der Battonnstraße 4 bis 8 - möglichst zwischen den Straßen Breite Gasse und Lange Straße - zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Kinder Tempo 30 anzuordnen und dies mit dem Zusatzschild "Kindergarten" beschildern zu lassen. Nach Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung soll die Einhaltung der Geschwindigkeit mit Enforcement Trailern überwacht werden. Falls vorhanden und bei Bedarf soll die Linienwegbeeinflussung der Straßenbahn und die Grünanforderung der folgenden Lichtsignalanzeige (LSA) umprogrammiert werden, damit der ÖPNV beschleunigt wird. Begründung: Anwohnende berichten, dass Pkw-Poser und Raser trotz der geltenden Tempo-40-Beschilderung durch die Battonnstraße rasen. Das gefährdet und verunsichert vor allem schwächere Verkehrsteilnehmende und führt zu Lärmspitzen. Tempo 30 im Bereich des straßenseitigen Zugangs der Kita schützt nicht nur die Kinder, sondern verbessert das Miteinander von Pkw, Radverkehr, Straßenbahn und zu Fuß Gehenden in diesem Engpass zwischen Berliner Straße und Allerheiligentor. Eine Verlangsamung des Straßenbahnverkehrs oder gar eine Beeinträchtigung des Fahrplans wird durch eine Einrichtung bzw. Anpassung der Grünanforderung an der LSA Lange Straße/Allerheiligenstraße vermieden. Bisherige Wartezeiten können sogar verkürzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2134 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

DondorfDruckerei gerettet: Das Schirn-Interim zieht nach Bockenheim - Einladung zur öffentlichen Vorstellung

01.07.2024 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5685 entstanden aus Vorlage: OF 963/2 vom 17.06.2024 Betreff: Dondorf-Druckerei gerettet: Das Schirn-Interim zieht nach Bockenheim - Einladung zur öffentlichen Vorstellung Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Schirn in einer Sitzung des Ortsbeirates über die zukünftige Nutzung der Dondorf-Druckerei und die Planungen zum Interim der Schirn in Bockenheim die Stadtteilbevölkerung zu informieren und mit ihr hierzu ins Gespräch zu kommen. Eine entsprechende Terminierung im Rahmen einer ordentlichen Sitzung oder einer Informationsveranstaltung des Ortsbeirates kann bspw. nach erfolgter Instandsetzung und einer erneuten Begehbarmachung der Druckereigebäude auf dem Gelände der Dondorf-Druckerei stattfinden. Begründung: Durch Einsatz zahlreicher Initiativen, Vereine und der Stadtteilpolitik konnten die Abrisspläne für die Dondorf-Druckerei im letzten Jahr aufgehalten werden. Infolge des damit verbundenen Rückzuges des Max-Planck-Instituts für empirische Ästhetik drohten in der Folge allerdings ein erneuter Leerstand der Gebäude und weitere Schäden für die Gebäudesubstanz. Der gemeinsamen Initiative von Magistrat und Land ist es nun zu verdanken, dass mit der Schirn eine der großen Frankfurter Kulturinstitutionen in Bockenheim dort ihr Interim verbringt, während die Schirn Kunsthalle auf dem Römerberg energetisch saniert wird. Eine Vorstellung der damit verbundenen Ideen und Pläne durch den Magistrat und die Schirn in einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates 2 wäre eine gute Gelegenheit, um die Schirn in Bockenheim willkommen zu heißen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1726

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern

25.06.2024 · Aktualisiert: 04.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5654 entstanden aus Vorlage: OF 1043/6 vom 07.06.2024 Betreff: Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern Mit dem Ziel, die Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt zu verbessern, wird der Magistrat gebeten, von den vier erstellten konzeptionellen Vorschlägen das Konzept A umzusetzen, das - eine unveränderte Verkehrsführung; - Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe eine Stunde) und Haltebereiche um den Marktplatz herum (während der Marktzeiten) beinhaltet. In Verbindung mit der Umsetzung wird der Magistrat gebeten, regelmäßige Kontrollen zu veranlassen, um die Einhaltung der (neuen) Parkregelung zu kontrollieren. Ergänzend zu dem Konzept wird der Magistrat gebeten, - die Gehwegbreite in der Antoniterstraße zu prüfen und entsprechend der Breite Längs- oder Schrägparkplätze einzurichten; - die Installation einer festen Sitzbank und/oder von Fahrradabstellplätzen direkt vor der Markthalle zu prüfen; - die alternativen Parkmöglichkeiten in Höchst besser und weiträumig auszuschildern, insbesondere den Parkplatz in der Paulistraße (samstags geöffnet); - die Parkplätze hinter dem Schwimmbad zu markieren und ausschließlich für das Personal der BäderBetriebe und des Marktes vorzuhalten (abgesehen vorhandener Anwohnerparkplätze, die bestehen bleiben); - weitere Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe eine Stunde) in der Melchiorstraße zwischen Antoniterstraße und Leverkuser Straße einzurichten. Begründung: Der Höchster Wochenmarkt, der jeden Dienstag-, Freitag- und Samstagmorgen zahlreiche Kunden aus dem Frankfurter Westen und den Nachbargemeinden des Main-Taunus-Kreises anzieht, blickt auf eine bald 700-jährige Tradition zurück - bereits im Jahr 1356 siedelten sich nach Verleihung der Stadt- und Marktrechte durch Kaiser Karl IV. die ersten Marktstände in Höchst an. Auf dem "Einkaufsmarkt" ist für jeden, der gute Qualität und frische Ware schätzt, etwas dabei - die Marktbesucher erhalten frisches Obst und Gemüse, ebenso wie Geflügel-, Fleisch- und Wurstwaren, Käsespezialitäten, Gewürze und vieles mehr. Viele nutzen auch die Gelegenheit, sich ein Brötchen auf Wunsch frisch belegen zu lassen oder einen Kaffee in der Markthalle zu trinken. Während die lokale Höchster Wirtschaft im Wandel ist und viele alteingesessene Geschäfte bereits geschlossen wurden, hat der Höchster Markt Bestand. Entsprechend wichtig ist es, dass der Höchster Markt erhalten bleibt. Vor dem Hintergrund der angespannten Verkehrs- und Parksituation rund um den Markt - freie Parkplätze sind Mangelware, der Parkdruck (in Höchst ohnehin hoch) steigt zu Marktzeiten ebenso wie die Anzahl der Falschparker in Halteverboten - wurde ein Verkehrsplanungsbüro mit einer Parkraumstudie beauftragt. Ein Ergebnis war, dass die Beschilderung auf dem Marktplatz, in der Straße Höchster Markt sowie in der Melchiorstraße, Antoniterstraße und Justinuskirchstraße einem Flickenteppich gleicht und kaum erfassbar ist. Das Verkehrsplanungsbüro hat im Ergebnis vier konzeptionelle Vorschläge zur Neustrukturierung der Verkehrs- und Parkregelungen erstellt. Nach Vorstellung und umfassender Diskussion der vier Konzepte, unter Einbeziehung der Marktbeschicker (u. a. in einem Ortstermin), wird die Umsetzung des Konzepts A befürwortet. Das Konzept A beinhaltet eine klare Parkregelung mit mehr Kurzzeitparkplätzen im direkten Umfeld. Die Anfahrt zum Markt bleibt unverändert. Für die Umsetzung ist keine Umgestaltung notwendig. Da weiterhin die Gefahr des Falschparkens im Bereich der Umfahrung besteht, sind Kontrollen notwendig. Inwieweit die Umsetzung des Konzepts A zu einer Verbesserung führt, soll nach einem Jahr durch den Ortsbeirat evaluiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2036 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße

24.06.2024 · Aktualisiert: 19.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2024, OF 1329/1 Betreff: Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor und hinter dem Kinderhaus Innenstadt in der Battonnstraße 4-8 - möglichst zwischen Breite Gasse und Lange Straße - zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Kinder Tempo 30 anzuordnen und dies mit dem Zusatzschild "Kindergarten" beschildern zu lassen. Nach Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung soll die Einhaltung der Geschwindigkeit mit Enforcement Trailern überwacht werden. Falls vorhanden und bei Bedarf soll die Linienwegbeeinflussung der Straßenbahn und Grünanforderung der folgenden LSA umprogrammiert werden, damit der ÖPNV beschleunigt wird. Begründung: Anwohnende berichten, dass PKW-Poser und Raser trotz der geltenden Tempo-40-Beschilderung durch die Battonnstraße rasen. Das gefährdet und verunsichert vor allem schwächere Verkehrsteilnehmende und führt zu Lärmspitzen. Tempo 30 im Bereich des straßenseitigen Zugangs der Kita schützt nicht nur die Kinder, sondern verbessert das Miteinander von PKW, Radverkehr, Straßenbahn und Fußgehenden in diesem Engpass zwischen Berliner Straße und Allerheiligentor. Eine Verlangsamung des Straßenbahnverkehrs oder gar eine Beeinträchtigung des Fahrplans wird durch eine Einrichtung bzw. Anpassung der Grünanforderung an der LSA Lange Straße / Allerheiligenstraße bzw. vermieden. Bisherige Wartezeiten können sogar verkürzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5753 2024 Die Vorlage OF 1329/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. Tenor der Vorlage ohne die Formulierung "Nach Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung soll die Einhaltung der Geschwindigkeit mit Enforcment Trailern überwacht werden.": GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und Die Partei (= Enthaltung) 2. Dritter Satz des ersten Absatzes: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Sauberkeit auf dem Vorplatz des REWE-Marktes in Heddernheim

18.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 451/8 Betreff: Mehr Sauberkeit auf dem Vorplatz des REWE-Marktes in Heddernheim Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und wie sich nachfolgende Vorschläge zur Erhöhung der Sauberkeit und Aufenthaltsqualität auf dem Platz vor dem Rewe-Markt in der Heddernheimer Landstraße / Ecke Hessestraße umsetzen lassen: 1. Die Parkbank wird an die Stelle der beiden Fahrradbügel gegenüber versetzt. 2. Die beiden Fahrradbügel werden auf die schraffierte Fläche dahinter gestellt. Gegebenenfalls soll die Fläche vergrößert werden, so dass für mehr als zwei Bügel Platz ist. Dazu könnten die Parkfläche als drei einzelne Parkplätze markiert werden und / oder die Schraffierung oberhalb verkleinert werden. 3. Nach dem Versetzen der Bank wird der Grünstreifen gesäubert und mit bienenfreundlichen Blumen, Büschen und idealerweise einem Baum bepflanzt. 4. Zusätzlich wird ein weiterer Baum auf dem Beet hinter dem Zebrastreifen gepflanzt. 5. Neben der neu positionierten Bank und dem Beet am Zebrastreifen werden krähensichere Abfalleimer installiert. Begründung: Zu 1): Das Beet hinter der Bank wird regelmäßig mit Kippen, Schnapsflaschen, Kronkorken oder ähnlichem vermüllt. Hauptsächlich durch Bürger:innen, die auf der Bank sitzend rauchen, trinken und essen. Eine der am stärksten frequentierten Orte in Heddernheim gleicht einer Müllkippe (siehe Fotos). Die Unmengen an Kippen kommen direkt mit dem Erdreich in Kontakt. Zigarettenkippen haben erhebliche negative Auswirkungen auf das Grundwasser. Kommt die Bank an die Stelle der beiden Fahrradbügel, gelangen fallengelassene Kippen und andere Abfälle nicht ins Erdreich und können einfacher aufgekehrt werden. Auch wirkt die Bank an dieser Stelle für längere Aufenthalte unattraktiver, da sie näher am Fußweg steht und die Verursacher:innen ihren Müll nicht einfach hinter sich ins Beet werfen können. Zu 2): Vor dem Rewe gibt es zu wenige Fahrradabstellplätze. Die beiden Bügel und die Rewe eigenen Fahrradbügel sind fast immer voll besetzt. Zu 3) und 4): Das Beet ist ungepflegt und verschmutzt. Es fehlen schattenspendende Bäume. Da die Wiese vor dem Rewe in Privatbesitz ist und leider frühere Ortsbeiratsanträge zur Pflanzung eines Baumes nicht umgesetzt werden konnten, sollte alles getan werden um wenigstens einen Baum zu pflanzen. Fotos: Karlheinz Platz Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5702 2024 Die Vorlage OF 451/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "2. Die beiden Fahrradbügel werden auf die schraffierte Fläche dahinter gestellt. Die Fläche soll um einen Pkw-Stellplatz vergrößert und mit Fahrradbügeln aufgefüllt werden. Dazu könnte die Parkfläche als drei einzelne Parkplätze markiert und/oder die Schraffierung oberhalb verkleinert werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeiden

17.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 1172/5 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeiden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt zwischen Hedderich-/ Ecke Brückenstraße bis zur Ecke Hedderich-/Bruchstraße Tempo 30 (Verkehrszeichen 274-30) als zulässige Höchstgeschwindigkeit anordnen zu lassen. Begründung: Derzeit befindet sich der Endhaltepunkt der Straßenbahn direkt gegenüber der Ausfahrt des Parkhauses Depot Sachsenhausen (Hedderichstraße 34). Auf der gegenüberliegenden südlichen Seite (Hedderichstraße 47) befinden sich diverse Einzelhandelsgeschäfte sowie Apotheken. Weiterhin befindet sich auf der nördlichen Seite der Hedderichstraße vor dem REWE-Markt eine Bushaltestelle. In diesem Bereich herrscht ein reger Fuß- und Rad- sowie Autoverkehr. Um an dieser Stelle das Unfallrisiko zu verringern und gefährliche Situationen für Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, erscheint es angemessen, hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5777 2024 Die Vorlage OF 1172/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Dondorfsche Druckerei gerettet: Das Schirn-Interim zieht nach Bockenheim - Einladung zur öffentlichen Vorstellung!

17.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 963/2 Betreff: Dondorfsche Druckerei gerettet: Das Schirn-Interim zieht nach Bockenheim - Einladung zur öffentlichen Vorstellung! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 lädt den Magistrat und die Schirn zu einer Sitzung des Ortsbeirates ein, um über die zukünftige Nutzung der Dondorfschen Druckerei und die Planungen zum Interim der Schirn in Bockenheim die Stadtteilbevölkerung zu informieren und mit ihr hierzu ins Gespräch zu kommen. Eine entsprechende Terminierung im Rahmen einer ordentlichen Sitzung oder einer Sondersitzung des Ortsbeirates kann bspw. nach erfolgter Instandsetzung und einer erneuten Begehbarmachung der Druckereigebäude auf dem Gelände der Dondorf Druckerei stattfinden. Begründung: Durch Einsatz zahlreicher Initiativen, Vereine und der Stadtteilpolitik konnten die Abrisspläne für die Dondorfsche Druckerei im letzten Jahr aufgehalten werden. In Folge des damit verbundenen Rückzuges des Max-Planck-Instituts für empirische Ästhetik drohte in der Folge allerdings ein erneuter Leerstand der Gebäude und weitere Schäden für die Gebäudesubstanz. Der gemeinsamen Initiative von Magistrat und Land ist es nun zu verdanken, dass mit der Schirn eine der großen Frankfurter Kulturinstitutionen in Bockenheim ihr Interim verbringt, während die Schirn Kunsthalle auf dem Römerberg energetisch saniert wird. Eine Vorstellung der damit verbundenen Ideen und Pläne durch den Magistrat und die Schirn in einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates 2 wären eine gute Gelegenheit, um die Schirn in Bockenheim willkommen zu heißen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 963/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5685 2024 Die Vorlage OF 963/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 Linke

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen

16.06.2024 · Aktualisiert: 05.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 281/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 281/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsmessung in der Marktstraße zwischen Karl-Wessendorf-Straße und Am Triborn

16.06.2024 · Aktualisiert: 05.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 282/16 Betreff: Verkehrsmessung in der Marktstraße zwischen Karl-Wessendorf-Straße und Am Triborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' eine kommunale Verkehrsmessung mittels eines Viacount-Geräts oder einer vergleichbaren Technologie vornehmen zu lassen. Die Ergebnisse der Verkehrsmessung sollen anschließend dem Ortsbeirat sowie den zuständigen Ämtern zur Verfügung gestellt werden, um daraus geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. dauerhafte Geschwindigkeitskontrolle in diesem Bereich abzuleiten. Begründung: Aufgrund von Anwohnerbeschwerden wird die auf dem Abschnitt der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h regelmäßig und deutlich überschritten. Dies gilt auch für die dort verkehrenden Busse der Linie M43. In dem in diesem Bereich an die Marktstraße angrenzenden Wohngebiet leben viele Familien mit Kindern, die diese gefährliche Verkehrssituation vor ihrer Haustür mit großer Sorge betrachten. Zur Objektivierung der von betroffenen Anwohnern gemachten Beobachtungen bietet sich die anonyme Verkehrsmessung durch ein Viacount-Gerät oder eine vergleichbare Technologie an. Dabei wird nicht nur eine anonyme Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, sondern auch sekundengenau die Anzahl der Fahrzeuge, deren Fahrzeugklasse sowie deren zeitlicher Abstand zueinander festgehalten. Zudem ist eine Messung in beide Fahrtrichtungen durchführbar. Die gelieferten Daten ermöglichen demnach eine präzise Übersicht darüber, zu welcher Uhrzeit und von welchem Fahrzeugtyp auf diesem Streckenabschnitt mit welcher Geschwindigkeit gefahren wurde. Viacount-Geräte werden bereits von zahlreichen deutschen Kommunen eingesetzt, sind äußerst kompakt und können seitlich am Fahrbahnrand in unterschiedlichen Höhen montiert werden. Nach Vorlage der Ergebnisse der Verkehrsmessung können durch den Ortsbeirat und in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. regelmäßige oder dauerhafte Geschwindigkeitskontrollen auf dem betreffenden Straßenabschnitt beraten und umgesetzt werden. Foto: Viacount-Gerät im Einsatz, Quelle: www.trafino.fi Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 282/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen WBE und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Grüneburgweg 12: Parksituation vor dem REWE-Markt verbessern

16.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 955/2 Betreff: Grüneburgweg 12: Parksituation vor dem REWE-Markt verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, den ehemaligen Parkplatz vor dem Haus Grüneburgweg 12 (REWE-Markt) mit dem derzeitigen, davor neu angelegten Parkplatz zu vereinigen und Querparken zu erlauben, wodurch mindestens 2 zusätzliche Parkpositionen geschaffen würden. Begründung: Der ehemalige Parkplatz (Kopfsteinpflaster) wurde durch Poller abgesperrt. Er wird aber durch niemanden und nichts genutzt, weil nicht benötigt. Die Parksituation im Grüneburgweg ist durch die Neuanlage deutlich verschlechtert worden, so daß die vorgeschlagene Maßnahme eine - wenn auch kleine - Entlastung böte; insbesondere für Kunden des REWE-Marktes, die größere Einkäufe transportieren müssen. Die Fahrradstraße wird dadurch nicht tangiert. Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 955/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 Linke

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Waffenverbotszone ausweiten

15.06.2024 · Aktualisiert: 19.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1291/1 Betreff: Waffenverbotszone ausweiten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Waffenverbotszone ganztätig wie folgt auszuweiten: 1. Vom Opernplatz bis zur östlichen Zeil, 2. von der Zeil bis zum Mainkai (über Liebfrauenstraße, Neue Kräme, Römerberg, Fahrtor), 3. am nördlichen Mainufer von der Friedensbrücke bis zum Ostpark. Begründung: Plätze, an denen viele Menschen zusammenkommen, müssen besonders geschützt werden. Die kürzlichen Ereignisse haben gezeigt, dass die vorhandenen Waffenverbotszonen nicht ausreichen. Die Menschen möchten sich sicher fühlen - sowohl in der Innenstadt, als auch am Mainufer. Zwar kann die Polizei nicht überall gleichzeitig sein. Es muss jedoch das Signal ausgehen, dass die o.g. Bereiche besonders geschützt sind und mögliche Täter sich nicht in Sicherheit wiegen können. Schließen ereignen sich in diesem Areal die meisten Straftaten. Daher ist ein konsequentes Vorgehen notwendig. Handwerker könnten eine Sondergenehmigung erhalten, um nicht zu Unrecht belangt zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1291/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkverbotsschilder an der Ecke Frankenallee/Krifteler Straße zurückversetzen

15.06.2024 · Aktualisiert: 19.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1311/1 Betreff: Parkverbotsschilder an der Ecke Frankenallee/Krifteler Straße zurückversetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Parkverbotsschilder (Parkverbot: Freitags von 6-20 h) an der Ecke Frankenallee/ Krifteler Straße um ca. 20 Meter zurückzuversetzen - sprich die Schilder auf Höhe der Begrenzung des Kinderspielplatzes Quäkerwiese zu installieren (siehe markiertes Bild unten). Begründung: Die Parkverbotsschilder wurden aufgrund des freitags stattfindenden Gallusmarktes zwischen der Ecke Frankenallee/Schwalbacher Straße und der Ecke Frankenallee/Krifteler Straße (aus der Innenstadt kommend) aufgestellt. Jedoch wird der Bereich von der Begrenzung des Spielplatzes Quäkerwiese bis zur Ecke Frankenallee/Krifteler Straße nicht von den Marktteilnehmern genutzt. Der Parkdruck in der Frankenallee ist sehr hoch. Anwohner, die den Rest der Woche im zuvor genannten Bereich parken, finden freitags schwerlich eine andere Parkmöglichkeit. Deshalb sollte in dem nicht marktseitig genutzten Bereich das Parken auch freitags erlaubt sein. Hierzu sind die Parkverbotsschilder, wie oben beschrieben, zurückzuversetzen. Quelle: eigene Bilder Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1311/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße Ecke David-Stempel-Straße

13.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2024, OF 1163/5 Betreff: Aufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße Ecke David-Stempel-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Ecke Textorstraße / David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufzustellen, damit Bürgerinnen und Bürger, insbesondere jene, die auch während der Umbauarbeiten in Sachsenhausen einkaufen wollen, sich unterwegs ausruhen können. Begründung: Die Stadt Frankfurt hat alle Anregungen vom Ortsbeirat 5, den Weg der Bürgerinnen und Bürger, die weiterhin in den Geschäften um den Südbahnhof einkaufen wollen und zum Teil müssen (z.B. auf dem Sachsenhäuser Markt) zu erleichtern, abgelehnt. Der Verweis auf die S-Bahn ist schwierig umzusetzen, da erst einmal der Weg zur S-Bahn-Station gemacht werden muss, und vom Südbahnhof ist auch ein längerer Fußweg bis zur Straßenbahnstation zu bewältigen - ganz abgesehen davon, dass die Rolltreppen an der S-Bahn-Station des Öfteren defekt sind. Der Verweis auf die Busse ist auch nicht sehr hilfreich, da diese in größeren Abständen fahren. Bliebe noch die Möglichkeit, mit der Linie 18 oder 22 bis zur Konstablerwache zu fahren, dann in die U-Bahn bzw. S-Bahn einzusteigen und dann am Südbahnhof mit der U-Bahn zum Südbahnhof zurückzufahren, um endlich auf die Schweizer Straße zu den dort noch vorhandenen Geschäften zu gelangen und mit der Linie 22 weiter nach Niederrad zu kommen. Bei dieser Situation ziehen viele Bürgerinnen und Bürger den Fußweg zwischen Lokalbahnhof und Bruchstraße vor. Um diesen Weg etwas zu erleichtern, sollten auf der Abbiegung zur David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufgestellt werden, damit sich die Leute mit ihren Einkäufen hinsetzen können, um etwas zu verschnaufen. Vor dem großen Baum ist Patz genug (siehe Foto). Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5772 2024 Die Vorlage OF 1163/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherung der Fußwege und Baumschutz in der Limpurgergasse durch Installation von starren Pollern

11.06.2024 · Aktualisiert: 19.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1295/1 Betreff: Sicherung der Fußwege und Baumschutz in der Limpurgergasse durch Installation von starren Pollern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In der Limpurgergasse nahe der Buchgasse 6 sind mehrere Poller zwischen zwei Bäumen positioniert, darunter auch sogenannte Kipppfosten. Diese sind häufig auch dann umgelegt, wenn kein Fahrzeug dort parkt. Zudem wechselt die Belegung der Parkplätze oft, und es parken regelmäßig Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen dort. Diese Beobachtungen deuten darauf hin, dass der Parkplatz nicht regelmäßig von Anwohnerinnen oder Anwohnern genutzt wird. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen in der Limpurgergasse Höhe Buchgasse 6 umzusetzen: 1. Ersetzen der bestehenden Kipppfosten durch starre Poller zwischen den beiden Bäumen, um das Parken auf dem Gehweg effektiv zu unterbinden. 2. Durchführung regelmäßiger Kontrollen, um die Einhaltung der Park-verbote sicherzustellen und die Nutzung der Fläche durch Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen zu überwachen. Begründung: Die aktuelle Situation mit den oft nicht hochgestellten Kipppfosten in der Limpurgergasse führt dazu, dass Fahrzeuge den Gehweg blockieren und die Bewegungsfreiheit der Fußgehenden erheblich einschränken. Darüber hinaus wird durch das Parken die Gesundheit der dort stehenden Bäume gefährdet, da sowohl Bodenverdichtung als auch direkte Beschädigungen an den Baumrinden auftreten. Die Installation von starren Pollern würde nicht nur die Sicherheit und Mobilität der Fußgehenden verbessern, sondern auch den wichtigen städtischen Grünraum schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5729 2024 Die Vorlage OF 1295/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Entlastung der Anwohnenden durch Umkehr der Einbahnstraßenrichtung in der Münzgasse

11.06.2024 · Aktualisiert: 19.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1294/1 Betreff: Entlastung der Anwohnenden durch Umkehr der Einbahnstraßenrichtung in der Münzgasse Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der angestrebten Umgestaltung der Brachfläche vor dem Karmeliterkloster die Fahrtrichtung der Einbahnstraße in der Münzgasse zwischen Buchgasse und Weißfrauenstraße umzudrehen und den Kreuzungsbereich Münzgasse / Bethmannstraße entsprechend anzupassen. Dabei soll die Freigabe für den Radverkehr in beide Richtungen bestehen bleiben. Begründung: Seit Jahren leiden die Anwohnerinnen und Anwohner unter dem häufigen versehentlichen Einfahren aus der Weißfrauenstraße in die Münzgasse sowie unter dem intensiven Parksuchverkehr in den umliegenden Straßen wie Limpurgergasse, Buchgasse und Alte Mainzer Gasse. Eine Umkehr der Fahrtrichtung in der Münzgasse würde diesen dicht besiedelten Bereich erheblich entlasten und die Lebensqualität der dort Wohnenden verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5728 2024 Die Vorlage OF 1294/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes

11.06.2024 · Aktualisiert: 19.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1296/1 Betreff: Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum wurde die erfolgreiche Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Braubachstraße, die während des Weihnachtsmarktes 2022 eingeführt wurde, im Jahr 2023 nicht erneut angewendet? 2. Wer war für die Aufstellung der Beschilderung und der Verkehrssperre im Jahr 2022 verantwortlich? 3. Wer hat die Anweisung für diese Maßnahmen erteilt? 4. Werden Beschwerden bezüglich der Verkehrsführung während von der TuC veranstalteten Festen an die TuC weitergeleitet? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Die Sperrung des Linksabbiegers von der Fahrgasse in die Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes 2022 erwies sich als effektive Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrsfluss und der Sicherheit für Fußgehende. Zahlreiche Anwohnende und Autofahrende profitierten von dieser Regelung. Die Nichtbeibehaltung dieser Maßnahme im Jahr 2023 hat Verwunderung und Frustration verursacht, vermutlich bedingt durch Koordinationsmängel innerhalb des Magistrats. Eine Klärung dieser Fragen ist essentiell, um künftig eine konsistente und effektive Verkehrsführung sicherzustellen, die dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger dient. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5730 2024 Die Vorlage OF 1296/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Höchst: Information und Präsentation Parkraumanalyse Höchster Markt

09.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 1048/6 Betreff: Höchst: Information und Präsentation Parkraumanalyse Höchster Markt Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, die Variante C der vom Magistrat vorgestellten Optionen zur Neugestaltung der Verkehrsregelung umzusetzen, die an Markttagen eine Überlastung der Straßen rund um den Markt mit laufendem Verkehr verhindert. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH zu veranlassen, ein Zukunftskonzept für den Höchster Markt zu entwickeln, das den Stadtteil mit seinen Geschäften insgesamt berücksichtigt. Begründung: Die Fachleute des Magistrats haben sich aus gutem Grund für die Variante C ausgesprochen. Sie schafft den besten Ausgleich der Interessen von mit oder ohne Auto ankommenden Marktbesuchern, Marktbeschickern und den Anwohnern, die bei der heutigen Regelung sehr unter Parksuch-Verkehr und illegalem Parken leiden. Außerdem kann sie verstärkt Zielgruppen anziehen, die neben einem attraktiven Angebot auch eine angenehme Umgebung schätzen. Überdies bietet sie mehr Kurzzeitparkplätze als bisher. Die Variante A mit weitgehend unveränderter Verkehrsführung würde dagegen den heutigen Zustand mit hohem Parksuch-Verkehr und beständiger Verletzung der Verkehrsregeln durch Zuparken der Fußgängerbereiche und umgekehrt dann auch Fußgängern auf der Straße zementieren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Stadtpolizei nicht genug Kapazität hat, auch nur die Einhaltung elementarer Grundregeln durchzusetzen. Ein attraktiver, gut besuchter Wochenmarkt kann Motor der Stadtentwicklung sein und dem Einzelhandel in der gesamten Höchster Innenstadt zugutekommen, aber auch der Entwicklung des Stadtbilds mit seiner Vielzahl denkmalgeschützter Bauten. Nur eine attraktive Höchster Innenstadt schafft Investitionsanreize für Immobilienbesitzer. Die Beruhigung der Verkehrssituation ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.06.2024, OF 1043/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5654 2024 1. Die Vorlage OF 1043/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1048/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern

07.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2024, OF 1043/6 Betreff: Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Mit dem Ziel, die Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt zu verbessern wird der Magistrat gebeten, von den vier erstellten konzeptionellen Vorschlägen das Konzept A umzusetzen, das - eine unveränderte Verkehrsführung - Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe 1 Stunde) und Haltebereichen um den Marktplatz herum (während der Marktzeiten) beinhaltet. In Verbindung mit der Umsetzung wird der Magistrat gebeten, regelmäßige Kontrollen zu veranlassen, um die Einhaltung der (neuen) Parkregelung zu kontrollieren. Ergänzend zu dem Konzept wird der Magistrat gebeten, - die Gehwegbreite in der Antoniterstraße zu prüfen und entsprechend der Breite Längs- oder Schrägparkplätze einzurichten, - die Installation einer festen Sitzbank und/oder von Fahrradabstellplätzen direkt vor der Markthalle zu prüfen - die alternativen Parkmöglichkeiten in Höchst besser und weiträumig auszuschildern, insbesondere den Parkplatz in der Paulistraße (samstags geöffnet) - die Parkplätze hinter dem Schwimmbad zu markieren und ausschließlich für das Personal der Bäderbetriebe und des Marktes vorzuhalten (abgesehen vorhandener Anwohnerparkplätze, die bestehen bleiben) - weitere Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe 1 Stunde) in der Melchiorstraße zwischen Antoniterstraße und Leverkuser Straße einzurichten. Begründung: Der Höchster Wochenmarkt, der jeden Dienstag-, Freitag- und Samstagmorgen zahlreiche Kunden aus dem Frankfurter Westen und den Nachbargemeinden des Main-Taunus-Kreises anzieht, blickt auf eine bald 700jährige Tradition zurück - bereits im Jahr 1356 siedelten sich nach Verleihung der Stadt- und Marktrechte durch Kaiser Karl IV. die ersten Marktstände in Höchst an. Auf dem "Einkaufsmarkt" ist für jeden, der gute Qualität und frische Ware schätzt, etwas dabei - die Marktbesucher erhalten frisches Obst und Gemüse, ebenso, wie Geflügel-, Fleisch- und Wurstwären, Käsespezialitäten, Gewürze und vieles mehr. Viele nutzen auch die Gelegenheit, sich ein Brötchen auf Wunsch frisch belegen zu lassen oder einen Kaffee in der Markthalle zu trinken. Während die lokale Höchster Wirtschaft im Wandel ist und viele alteingesessene Geschäfte bereits geschlossen wurden, hat der Höchster Markt Bestand. Entsprechend wichtig ist es, dass der Höchster Markt erhalten bleibt. Vor dem Hintergrund der angespannten Verkehrs- und Parksituation rund um den Markt - freie Parkplätze sind Mangelware, der Parkdruck (in Höchst ohnehin hoch), steigt zu Marktzeiten ebenso, wie die Anzahl der Falschparker in Halteverboten - wurde ein Verkehrsplanungsbüro mit einer Parkraumstudie beauftragt. Ein Ergebnis war, dass die Beschilderung auf dem Marktplatz, in der Straße Höchster Markt sowie in Melchior-, Antoniter- und Justinuskirchstraße einem Flickenteppich gleicht und kaum erfassbar ist. Das Verkehrsplanungsbüro hat im Ergebnis vier konzeptionelle Vorschläge zur Neustrukturierung der Verkehrs- und Parkregelungen erstellt. Nach Vorstellung und umfassender Diskussion der vier Konzepte unter Einbeziehung der Marktbeschicker (u.a. in einem Ortstermin), wird die Umsetzung des Konzepts A befürwortet. Das Konzept A beinhaltet eine klare Parkregelung mit mehr Kurzzeitparkplätzen im direkten Umfeld. Die Anfahrt zum Markt bleibt unverändert. Für die Umsetzung ist keine Umgestaltung notwendig. Da weiterhin die Gefahr des Falschparkens im Bereich der Umfahrung besteht, sind Kontrollen notwendig. Inwieweit die Umsetzung des Konzepts A zu einer Verbesserung führt, soll nach einem Jahr über den Ortsbeirat evaluiert werden. Antragsteller: CDU SPD Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.06.2024, OF 1048/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5654 2024 1. Die Vorlage OF 1043/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1048/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und BFF (= Enthaltung)

Parteien: CDU, SPD, Linke, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Heddernheimer Markt stärken Marktzeiten anpassen - Aufenthaltsqualität steigern

06.06.2024 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5599 entstanden aus Vorlage: OF 432/8 vom 20.05.2024 Betreff: Heddernheimer Markt stärken Marktzeiten anpassen - Aufenthaltsqualität steigern Der Magistrat wird gebeten, bei der HFM (Marktbetriebe) eine Verlängerung der möglichen Betriebszeit des Heddernheimer Markts bis 19:00 Uhr zu erreichen. Ebenso wird er gebeten, das für den Heddernheimer Wochenmarkt angemietete mobile WC auf dem Karl-Perott-Platz nach Marktschluss spätestens bis zum folgenden Samstag,10:00 Uhr, abtransportieren zu lassen. Begründung: Der Heddernheimer Wochenmarkt ist neben der Versorgung mit frischen, lokalen Lebensmitteln auch ein wichtiger Ort der Begegnung und stärkt den Zusammenhalt im Stadtteil. Derzeit liegt das offizielle Marktzeitende laut lokaler Beschilderung bei 18:00 Uhr. Aufgrund langjährig geübter Praxis hat sich eine Marktzeit bis 19:00 Uhr etabliert und wird gut angenommen, insbesondere von Besuchern, die den Markt nach der Arbeit aufsuchen, um dort einzukaufen oder in gemütlicher Runde mit Anwohnern das Wochenende einzuleiten. Aufgrund von vorgetragenen Beschwerden aus der Nachbarschaft wird seit geraumer Zeit die vor Ort angegebene Marktzeit konsequent durchgesetzt. Dies führt dazu, dass es für die "Nach-der-Arbeit-Kundschaft", insbesondere auch aus dem Heddernheimer Gewerbe, zeitlich nicht mehr lohnenswert ist, den Markt zu frequentieren. Das mobile WC direkt neben dem öffentlichen Bücherschrank ist fraglos für den Betrieb des Wochenmarktes sowie des Weinstandes notwendig. An manchen Wochenenden steht die WC-Kabine jedoch auch am Sonntag noch da. Das ist für die Optik am zentralen Karl-Perott-Platz weniger schön und stört auch die Nutzung des Bücherschranks. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1936 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: b90-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lückenschluss Gehweg Hessestraße

06.06.2024 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5603 entstanden aus Vorlage: OF 439/8 vom 15.05.2024 Betreff: Lückenschluss Gehweg Hessestraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg in der Hessestraße an der Fußgängerschranke zur Sandelmühle um ein kurzes Stück verlängert werden kann, sodass die Fußgänger auf der rechten Straßenseite weiter Richtung Bushaltestelle beziehungsweise Aldi-Markt laufen können (siehe Markierung in der Skizze). Sollte diese Lösung nicht möglich sein, bittet der Ortsbeirat dringend um eine Alternativlösung, weil der Zustand so nicht akzeptabel ist, insbesondere wenn die Wohnungen der Sandelmühle bezogen sind. Begründung: Fußgänger:innen, die von der Dillenburger Straße kommend in der Hessestraße auf der rechten Seite weiter in die Olof-Palme-Straße laufen möchten, sind gezwungen, an der Sandelmühle die Gleise der Linie U2 zu überqueren. Ein Absperrgitter versperrt ihnen den weiteren Weg. Um weiter zur Bushaltestelle oder zur Ampel am Aldi-Markt zu kommen, müssen sie zurzeit zweimal die Gleise der Linie U2 überqueren. In der Praxis zeigt sich, dass sie einfach um das Absperrgitter herumgehen, um weiter zu kommen. Daher hat sich dort auf dem unbefestigten Boden ein Trampelpfad gebildet. Mit Blick auf den Bezug des Neubaugebietes an der Sandelmühle und dem damit zunehmenden Fußverkehr inklusive Schulkindern sollte der Gehweg auf beiden Straßenseiten durchgängig nutzbar sein. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1869 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128

04.06.2024 · Aktualisiert: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.06.2024, OA 465 entstanden aus Vorlage: OF 279/16 vom 04.06.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Bericht B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-)Shuttlebusse nach Bergen als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb, wenn es bis dahin technisch möglich ist; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal-Nord - auch, um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen, letzteres neben den auf der Hand liegenden Vorteilen für Seckbach, auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) prüfen, ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, indem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30 auf 15 Minuten bzw. von 60 auf 30 Minuten erhöht oder - eine weitere Buslinie von Offenbach/Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel/Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg/Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten-Taktung in 15-/30-minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) eingerichtet werden kann. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5 bis 7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte "Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr" lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP, 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des Ortsbeirats 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit - in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordert der Ortsbeirat 16 das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und des dicht besiedelten Enkheims mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Der Ortsbeirat 16 erwartet, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Der Ortsbeirat fordert, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen mit einfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7-/5-Minuten-Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zugrunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 443 Bericht des Magistrats vom 14.07.2025, B 261 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Ziff. 1. Ablehnung, Ziff. 2. bis 4. Annahme bei Streichung Variante 1, OA 465 = Ziff. 1., 2. u. 3c) Annahme, Ziff. 3 a) u. b) Ablehnung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Annahme, OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 946 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 465 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= Annahme ohne Zusatz) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu Ziffer 1.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Ablehnung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu den Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954, OA 465 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933, NR 946 und OA 465 = Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Ziffern 2. und 3c Annahme, Ziffern 3a und 3b Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933 und OA 465 = Annahme, NR 946 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 und OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und OA 465 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Annahme, NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 465 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 4998, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 § 5358, 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.11.2024

OF (Antrag Ortsbeirat )

ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen

04.06.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2024, OF 279/16 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) dass der fakultativer Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufgenommen wird; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen, sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad + (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal Nord - auch um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen. Letzteres würde neben den auf der Hand liegenden Vorteile für Seckbach auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, in dem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten erhöht, oder - eine weitere Buslinie von Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) einrichtet Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5-7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte ‚Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr' lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP. 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit, in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordern wir das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und das dicht besiedelte Enkheim mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Wir erwarten, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Wir fordern, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen miteinfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt sind - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7/5-Minuten Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zu Grunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entwidmung des Schärfengäßchens endlich umsetzen

28.05.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5535 entstanden aus Vorlage: OF 1272/1 vom 07.05.2024 Betreff: Entwidmung des Schärfengäßchens endlich umsetzen Vorgang: OM 7311/21 OBR 1; ST 1278/21; OM 1348/22 OBR 1; ST 933/22; ST 327/23 Im Januar 2023 teilte der Magistrat dem Ortsbeirat in der Stellungnahme ST 327 mit, das Schärfengäßchen wegen der Bauarbeiten in diesem und angrenzenden Bereichen lediglich durch provisorische Maßnahmen schließen zu wollen und dass aktuell ämterübergreifende Abstimmungen stattfänden. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die ämterübergreifenden Abstimmungen mittlerweile stattfanden, ein Ergebnis erbrachten und abgeschlossen sind. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, umgehend die provisorischen Maßnahmen zur Schließung des Schärfengäßchens gemäß dem Ortsbeiratsbeschluss aus dem Jahr 2021 zu implementieren. Begründung: Das Setzen einiger provisorischer Poller dürfte selbst für Frankfurter Ämter keine unlösbare Aufgabe sein. Es darf eine klare Zeitangabe erwartet werden, wann mit der Realisierung dieser Maßnahmen zu rechnen ist, um die Durchführung gemäß den vorangegangenen Zusagen des Magistrats zu gewährleisten. Im Januar 2023 informierte der Magistrat über laufende ämterübergreifende Abstimmungen zur Schließung des Schärfengäßchens aufgrund von Bauarbeiten. Der Ortsbeirat nimmt an, dass diese Abstimmungen mittlerweile abgeschlossen sind und ein Ergebnis vorliegt. Das Aufstellen provisorischer Poller, als Teil der geplanten Maßnahmen, stellt eine unkomplizierte und schnell umsetzbare Lösung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7311 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1278 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1348 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 933 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 327 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2135 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Party-Point Kleinmarkthalle hier: Mehr AltglasSammelcontainer in der Ziegelgasse

28.05.2024 · Aktualisiert: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5531 entstanden aus Vorlage: OF 1268/1 vom 07.05.2024 Betreff: Party-Point Kleinmarkthalle hier: Mehr Altglas-Sammelcontainer in der Ziegelgasse Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Ziegelgasse vor der Wand der Liegenschaft Liebfrauenberg 24 zwei weitere Altglas-Sammelcontainer aufgestellt werden. Begründung: Der Bereich westlich der Kleinmarkthalle hat sich zu einem dauerhaften Treffpunkt von Menschen entwickelt. Die Menschen versammeln sich dort, um gemeinsam zu essen und zu trinken. Die vorhandenen Entsorgungseinrichtungen reichen nicht aus, um dem Ansturm gerecht zu werden. Oft sind die Altglas-Sammelcontainer überfüllt, was das Recycling erschwert. Durch das Aufstellen zusätzlicher Sammelcontainer wird den umweltbewussten Bürger*innen, die ihre Abfälle korrekt entsorgen möchten, geholfen. Dies trägt zu einem sauberen und ordentlichen Stadtbild bei. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1574 Aktenzeichen: 79-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Party-Point Kleinmarkthalle hier: Betreiber sollen vor der westlichen Kleinmarkthalle reinigen

28.05.2024 · Aktualisiert: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5532 entstanden aus Vorlage: OF 1269/1 vom 07.05.2024 Betreff: Party-Point Kleinmarkthalle hier: Betreiber sollen vor der westlichen Kleinmarkthalle reinigen Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass die Betreiberin der Kleinmarkthalle, die Managementgesellschaft für Hafen und Markt GmbH (HMF), und die angrenzenden Betriebe, die regelmäßig Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, eine angepasste und regelmäßige Zwischenreinigung des Platzes vor der Westseite der Kleinmarkthalle sowie eine häufigere Leerung der Abfallbehälter, insbesondere an Samstagen und anderen stark frequentierten Tagen, übernehmen. Begründung: An Samstagen und anderen gut besuchten Tagen wird der Bereich häufig stark vermüllt. Die Hauptverursacher der Verschmutzung sind Kundinnen und Kunden der in der Nähe befindlichen Gastronomiebetriebe. Es ist gerecht, dass die Betriebe, die durch ihren Außer-Haus-Verkauf direkt zur Verschmutzung beitragen, auch für die Reinigung und zusätzliche Leerungsintervalle aufkommen. Die Kosten sollten nicht der Allgemeinheit oder den unmittelbaren Anliegerinnen und Anliegern aufgebürdet werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1924 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 91-20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wohnimmobilien des Deutschen FußballBundes e. V. (DFB) in Bockenheim

27.05.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5493 entstanden aus Vorlage: OF 936/2 vom 25.05.2024 Betreff: Wohnimmobilien des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB) in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. baldmöglichst mit dem DFB in Austausch zu treten und ihn an seine Verantwortung für das Gemeinwohl zu erinnern; 2. ggf. auch über die Landesregierung darauf hinzuwirken, dass der DFB seine in den 50er-Jahren erworbenen Wohnimmobilien im sogenannten Bockenheimer Diplomatenviertel - anders als angekündigt - nicht zu Höchstpreisen auf dem Markt anbietet, sondern sich möglichst um eine nicht ausschließlich renditeorientierte bzw. ggf. gemeinwohlorientierte und kommunalnahe (z. B. ABG Frankfurt Holding GmbH, GIMA Frankfurt) Nachfolge bemüht; 3. ansonsten darauf hinzuwirken, dass die zum Verkauf stehenden Wohnimmobilien zunächst in praktikabler Form den Mietern und Mieterinnen zum Kauf angeboten werden; 4. somit auch darauf hinzuwirken, dass die Mehrgenerationen-Nachbarschaft (28 Wohneinheiten) durch den Verkauf und mögliche extreme Mieterhöhungen nicht gefährdet wird; 5. darauf hinzuwirken, dass die Sichtbarkeit und das Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer Diplomatenviertels durch den Verkauf nicht gefährdet wird; 6. eine höhere Verdichtung des zum Verkauf stehenden Areals zwischen Hans-Sachs-Straße, Bernusstraße und Zeppelinallee durch Abriss und Neubauten zu verhindern und 7. nicht zuzulassen, dass die für urbanes Grün, Klimafolgenanpassung und Artenschutz außergewöhnlich hohe Qualität des gesamten Areals zerstört wird (Verhinderung z. B. durch Anwendung der Freiraumsatzung). Begründung: Der DFB will seine Immobilien im Stadtgebiet, darunter das Areal im Diplomatenviertel, schnellstmöglich verkaufen und hat die Mieterinnen und Mieter seiner Wohnungen kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Gefahr besteht, dass bei einem kurzfristigen Verkauf spekulative Anbieter zur Gefahr für die derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohner (Familien) werden. Zudem besteht die Gefahr, dass das Quartier weiter verdichtet wird, seinen Charakter, seine Bedeutung für die jüdische Geschichte Bockenheims und seine Qualitäten verliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1395 Aktenzeichen: 64-4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Wohnimmobilien des Deutschen FußballBundes (DFB) in Bockenheim

25.05.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2024, OF 936/2 Betreff: Wohnimmobilien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. baldmöglichst mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) in Austausch zu treten und ihn an seine Verantwortung für das Gemeinwohl zu erinnern; 2. ggf. auch über die Landesregierung darauf hinzuwirken, dass der DFB seine in den 50er Jahren erworbenen Wohnimmobilien im sog. Bockenheimer "Diplomatenviertel" - anders als angekündigt - nicht zu Höchstpreisen auf dem Markt anbietet, sondern sich möglichst um eine nicht ausschließlich renditeorientierte, bzw. ggf. gemeinwohlorientierte Nachfolge bemüht; 3. ansonsten darauf hinzuwirken, dass die zum Verkauf stehenden Wohnimmobilien zunächst in praktikabler Form den Mietern und Mieterinnen zum Kauf angeboten werden; 4. somit auch darauf hinzuwirken, dass die Mehrgenerationen-Nachbarschaft (28 Wohneinheiten) durch den Verkauf und mögliche extreme Mieterhöhungen nicht gefährdet wird; 5. darauf hinzuwirken, dass die Sichtbarkeit und das Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer "Diplomatenviertels" durch den Verkauf nicht gefährdet wird; 6. eine höhere Verdichtung des zum Verkauf stehenden Areals zwischen Hans-Sachs-Straße, Bernusstraße und Zeppelinallee durch Abriss und Neubauten zu verhindern und 7. nicht zuzulassen, dass die für Urbanes Grün, Klimafolgenanpassung und Artenschutz außergewöhnlich hohe Qualität des gesamten Areals zerstört wird (Verhinderung z.B. durch Anwendung der Freiraumsatzung). Begründung: Der DFB will seine Immobilien im Stadtgebiet, darunter das Areal im Diplomatenviertel schnellstmöglich verkaufen und hat die Mieterinnen und Mieter seiner Wohnungen kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Gefahr besteht, dass bei einem kurzfristigen Verkauf spekulative Anbieter zur Gefahr für die derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohner (Familien) werden. Zudem besteht die Gefahr, dass das Quartier weiter verdichtet wird, seinen Charakter, seine Bedeutung für die jüdische Geschichte Bockenheims und seine Qualitäten verliert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 41 Die Vorlage OF 936/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Auf Wunsch der CDU und FDP wird über die Vorlage OF 936/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5493 2024 Die Vorlage OF 936/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor an das Ende von Ziffer 2. folgender Wortlaut hinzugefügt wird: "und kommunalnahe (z. B. ABG Frankfurt Holding GmbH, GIMA Frankfurt)". Abstimmung: Ziffern 1. bis 5.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Ziffer 6.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 7.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Heddernheimer Markt stärken Marktzeiten anpassen - Aufenthaltsqualität steigern

20.05.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2024, OF 432/8 Betreff: Heddernheimer Markt stärken Marktzeiten anpassen - Aufenthaltsqualität steigern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der HFM ("Marktbetriebe") eine Verlängerung der möglichen Betriebszeit des Heddernheimer Markts bis mindestens 19.00 Uhr zu erreichen. Ebenso wird gebeten, das für den Heddernheimer Wochenmarkt angemietete mobile WC auf dem Karl-Perott-Platz nach Marktschluss spätestens bis zum folgenden Samstag 10.00 Uhr abtransportieren zu lassen. Begründung: Derzeit liegt das offizielle Marktzeitende laut lokaler Beschilderung bei 18.00 Uhr. Aufgrund langjährig geübter Praxis hat sich eine Marktzeit bis 19.00 Uhr etabliert und wird gut angenommen. Insbesondere von Besuchern, die den Markt nach der Arbeit aufsuchen um dort Einzukaufen oder in gemütlicher Runde mit Anwohnern das Wochenende einzuleiten. Aufgrund von vorgetragenen Beschwerden aus der Nachbarschaft wird seit geraumer Zeit die vor Ort angegebene Marktzeit konsequent durchgesetzt. Dies führt dazu, dass es für die "Nach-der-Arbeit-Kundschaft", insbesondere auch aus dem Heddernheimer Gewerbe, zeitlich nicht mehr lohnenswert ist den Markt zu frequentieren. Das mobile WC direkt neben dem öffentlichen Bücherschrank ist fraglos für den Betrieb des Wochenmarktes sowie des Weinstandes notwendig. An manchen Wochenenden steht die WC-Kabine jedoch auch am Sonntag noch da. Das ist für die Optik am zentralen Karl-Perott-Platz weniger schön und stört auch die Nutzung des Bücherschranks. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5599 2024 Die Vorlage OF 432/8 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und GRÜNE mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "mindestens" gestrichen und der folgende Satz der Begründung vorangestellt wird: "Der Heddernheimer Wochenmarkt ist neben der Versorgung mit frischen, lokalen Lebensmitteln auch ein wichtiger Ort der Begegnung und stärkt den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Heddernheimer Wochenmarkt bis 19:00 Uhr öffnen

15.05.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2024, OF 438/8 Betreff: Heddernheimer Wochenmarkt bis 19:00 Uhr öffnen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge veranlassen, dass die Marktzeit des Heddernheimer Wochenmarktes um eine Stunde bis 19:00 Uhr verlängert wird. Begründung: Der Heddernheimer Wochenmarkt ist neben der Versorgung mit frischen, lokalen Lebensmitteln auch ein wichtiger Ort der Begegnung und des Austauschs. Besonders in den Sommermonaten möchten Bürger:innen dort auch nach 18:00 Uhr einkaufen oder verweilen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 438/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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